Der Sozialstaat - Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft


Trabajo de Seminario, 2005

20 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Sozialstaat und das moralische Risiko
2.1 Der deutsche Sozialstaat
2.2 Moral Hazard

3 Der schlechte Zustand des deutschen Arbeitsmarktes
3.1 Die Probleme des deutschen Arbeitsmarktes
3.2 Das Theorem der sozialstaatlich induzierten Arbeitslosigkeit
3.3 Die neoklassische Arbeitsmarkttheorie
3.4 Die Wirkung von Lohnersatzeinkommen
3.5 Heterogene versus homogene Bildungsniveaus

4 Die Aktivierende Sozialhilfe: der Reformvorschlag des ifo Institutes
4.1 Die USA als Vorbild für den ifo Reformvorschlag
4.2 Die neuartige Lohnsteuergutschrift
4.3 Kommunale Beschäftigung
4.4 Die Wirkungen des ifo Reformvorschlages

5 Schlussbemerkungen

1 Einleitung

Die wirtschaftliche Schieflage unserer Nation ist derzeit durch ein stagnierendes Wirtschafts-wachstum, hohe Arbeitslosigkeit und eine steigende Anzahl von Insolvenzen gekennzeichnet.[1] In den letzten drei Jahren mussten wir mit ansehen, wie andere europäische Nationen ein wesentlich höheres Pro-Kopf-Einkommen erzielen konnten.[2] Nicht nur die Großmächte Europas, wie Frankreich und Großbritannien, überholten uns, sondern auch kleine Staaten, wie Finnland, Österreich und Irland.[3]

Die vorliegende Seminararbeit hat zur Aufgabe, das Kapitel 4 „Der Sozialstaat: Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft“ aus dem Werk „Ist Deutschland noch zu retten?“ von Hans-Werner Sinn, Vorsitzender des ifo Institutes in München, aus einer wissenschaftlichen Perspektive aufzubereiten. Hauptaugenmerk gilt dabei den Abschnitten „Versicherung und moralisches Risiko“, „Lohnersatzein-kommen als Jobkiller“, „Gering Qualifizierte im Abseits“, „Anspruch und Wirklichkeit: Ungleichheit am Arbeitsmarkt“ sowie „Aktivierende Sozialhilfe: eine scharfe Waffe gegen die Arbeitslosigkeit“. Bei der Begutachtung des Reformvorschlages des ifo Institutes „Ein Weg zu mehr Beschäftigung und Wachstum“ hat sich der Autor auf die Eingliederung gering Qualifizierter, Lohnergänzungs-einkommen statt Lohnersatzeinkommen sowie auf die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Reform spezialisiert, da diese Themen in enger Beziehung mit den oben genannten Kapiteln stehen. Auf die Aufbereitung des Komplexes „Minijobs“ wurde verzichtet, weil dieser in den übrigen Abschnitten des Kapitels 4 beleuchtet wird.

2 Der Sozialstaat und das moralische Risiko

2.1 Der deutsche Sozialstaat

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt neben Bestimmungen zu den Grundrechten auch Angelegenheiten des Bundes und der Länder. In den Artikeln 20 bis 37 GG werden Organisation, Obliegenheiten, Aufgabenverteilungen und Beziehungen zwischen dem Bund und jedem einzelnen Bundesland sowie die Relationen unter den einzelnen Ländern manifestiert.

Der Artikel 20 GG befasst sich mit den Grundlagen der staatlichen Ordnung und dem Widerstandsrecht. Die BRD ist demnach ein demokratischer und sozialer Bundesstaat, welcher an Gesetz und Recht gebunden ist.[4] Durch die verfassungsrechtliche Verankerung wird deutlich, dass der Staat verpflichtet ist, Sozialpolitik zu betreiben und ein Netz sozialer Sicherung aufzubauen. Demzufolge kann sich niemand dieser Verantwortung entziehen, denn sonst würde gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Jedoch nicht erst seit dem In-Kraft-Treten des Grundgesetzes am
23. Mai 1949 setzen sich Politiker für ein soziales Deutschland ein. Vielmehr haben Fürsorge für arme Schichten der Gesellschaft und entsprechende soziale Maßnahmen hierzulande eine lange Tradition.

In den vormodernen Gesellschaften fanden die Menschen Hilfe in den eigenen Familien, die sich bei sozialen Nöten wie Krankheit und Alter selbst unterstützten.[5] Im Zuge der Industrialisierung waren viele Unterschichten der Gesellschaft nicht länger in der Lage, sich ausreichend im Familien-verbund zu helfen.[6] Nach und nach wurden Maßnahmen ergriffen, um das Leid dieser Menschen zu lindern. Die erste staatliche Errungenschaft im deutschen Raum ging in die Historie als die Bismarcksche Sozialgesetzgebung ein. Diese umfasste 1883 die Einführung der Krankenversicherung, gefolgt von der Unfallversicherung 1884 sowie der Gründung der Invalidenversicherung 1889,[7] welche Jahrzehnte später in die Rentenversicherung überführt wurde. Das soziale Sicherungssystem wurde in der Zeit der Weimarer Republik durch die Schaffung der Arbeitslosenversicherung 1927 und in der Regierung Helmut Kohls durch die Einführung der Pflegeversicherung 1995 erweitert. Im Laufe der Jahre modifizierte man die anfangs unzureichenden Leistungskataloge der einzelnen Versicherungen, um sie neuen Gegebenheiten anzupassen.

Heutzutage umfasst die soziale Sicherheit weit mehr als die fünf Zweige der Sozialver-sicherung.[8] Neben Sozialleistungen für hilfsbedürftige Menschen, wie die Sozialhilfe oder das Wohngeld, werden auch Leistungen gewährt, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, wie das Kindergeld.[9] Das Netz sozialer Sicherung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, die Menschen, die von wirtschaftlichen Krisen oder persönlichen Ereignissen negativ betroffen sind, vor dem sozialen Absturz zu bewahren und ihnen beispielsweise bei der Reintegration in den Arbeitsprozess zu helfen.[10]

2.2 Moral Hazard

Warum muss der Sozialstaat die Absicherung von menschlichen Lebensrisiken übernehmen? Die Bundesrepublik Deutschland muss den Auftrag des Grundgesetzes erfüllen, eine staatliche soziale Absicherung bereitzustellen. Das eigene Leben hat zwar jeder selbst in der Hand und wegen seines Eigennutzstrebens ist er bemüht das Beste aus allen seinen Lebenslagen zu machen, aber nicht immer wird ihm das ohne Hilfe gelingen oder es wirken exogene Faktoren, die er nicht selbst beeinflussen kann.[11] Durch Umverteilungspolitik[12] ist der Sozialstaat in der Lage diese Lebensrisiken zu minimieren und erhält damit seine Legitimation.[13]

Staatliche Sozialpolitik kann auch aus einer zweiten Perspektive begründet werden. Grundsätzlich basieren volkswirtschaftliche Modelle und Theorien auf der Annahme vollkommener Märkte, welche unter anderem durch vollständige Konkurrenz und vollständige Information aller Marktteilnehmer charakterisiert sind.[14] In der Praxis lassen sich diese Idealtypen fast nie auffinden, sondern die verschiedensten Märkte für Güter und Dienstleistungen sind oft durch asymmetrische Informationen gekennzeichnet.[15] Aufgrund solcher Informationsmängel unterbleiben pareto-effiziente[16] Tauschakte und der Markt versagt. Das Marktversagen zwingt den Staat seine Rolle als „Nachtwächter“[17] in den Hintergrund zu stellen, um Maßnahmen sowie geeignete Instrumente festzulegen, die Marktmängel beseitigen und den Marktteilnehmern eine Wohlfahrtsmaximierung gewähren.[18]

Eine Form von Informationsmängeln stellt das moralische Risiko dar, welches in der Literatur auch „Moral Hazard“ genannt wird. Dieses Phänomen beschreibt Vertragssituationen in denen sich eine Vertragspartei A unmoralisch verhält, im Sinne von vertragswidrig, weil der Koalitionspartner B nicht in der Lage ist, A vollkommen zu kontrollieren.[19] Moralisches Risiko hat zur Folge, dass eine Marktseite nach Abschluss des Vertrages Fakten, die für die Transaktion relevant sind oder waren, verändern kann, ohne dass der Vertragspartner diese Verhaltensabweichung bemerkt.[20]

Man betrachte eine Krankenversicherung, die ihren Versicherungsschutz einer Vielzahl von Personen, wie Arbeitern und Angestellten, anbietet. Um im Risikofall Krankheit versichert zu sein, würden dieser freiwilligen Versicherung ein Großteil der anspruchsberechtigten Marktteilnehmer zustimmen. Aufgrund der großen Anzahl an Versicherten besteht für die Versicherung nicht die Möglichkeit, das Sorgfaltsniveau bezüglich der Gesundheit jedes Einzelnen nachzuprüfen. Sie muss sich also auf die subjektiven Angaben verlassen und kann nur in seltenen Fällen erkennen, ob vertragswidriges Verhalten vorliegt. Folglich wird die Versicherung eine Prämie festsetzen, welche die Verluste aus Kontraktbrüchen, wie Nichteinhaltung der Vorsorgeuntersuchungen, mit einschließt. Für einige Versicherte bedeutet diese Konstellation, dass für sie die Versicherung aufgrund zu hoher Prämien nicht mehr zugänglich ist. Gute Risiken, die eine eigene Gesundheitsvorsorge treffen, nehmen diesen Vertrag nicht an, weil es für sie rentabler sein wird, weiterhin selbst privat für ihre Gesundheit vorzusorgen und den damit gesparten Betrag anderweitig, für das verbleibende Risiko Krankheit, anzulegen. Schlechte Risiken, also diejenigen Personen mit geringem Sorgfaltsniveau, werden der Versicherung auch zu höheren Preisen zustimmen, weil sie hiermit im Risikofall abgesichert sind, ohne Zeit und Initiative in eine eigene Gesundheitsvorsorge zu investieren. Obwohl der Versicherer das Sorgfaltsniveau seiner Versicherten nicht feststellen kann, muss er seine Leistungen den Versicherten zur Verfügung stellen.[21]

Die Absicherung durch einen Versicherungskontrakt generiert Moral Hazard, also negative Verhaltensänderungen, die eine umfassende Versorgung menschlicher Risiken durch private Versicherungsgesellschaften nur in geringem Maße ermöglichen.[22] Im Gegenzug sind Versicherungen bestrebt, das moralische Risiko so klein wie möglich zu halten, damit ihre Prämien finanzierbar und jene im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben.[23]

Aus den Perspektiven ist ersichtlich, dass nur der Staat in der Lage ist, die großen Lebens- und Karriererisiken in einer modernen Industriegesellschaft abzufedern. Diese Sichtweise der Legitimation des Sozialstaatsprinzips belegt und bekräftigt die Annahmen sowie Ausführungen von Sinn zum Themenkomplex „Versicherung und moralisches Risiko“.

3 Der schlechte Zustand des deutschen Arbeitsmarktes

3.1 Die Probleme des deutschen Arbeitsmarktes

Im November 2004 weist die Arbeitslosenstatistik 4.257.309 Arbeitlose im gesamten Bundesgebiet aus, was einer Arbeitslosenquote von 10,3 % entspricht, gemessen auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen.[24] Ende September 2003 waren ca. 36,7 % aller Arbeitslosen ein Jahr und länger ohne Arbeit und zählen somit zum Kreis der Langzeitarbeitslosen.[25] Ebenso erzielen die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundes[26] für Arbeitsmarktpolitik Rekordniveau. Im Jahr 2003 summierten sich die Kosten auf einen Betrag von ca. 73,7 Mio. €, davon entfielen rund 21,2 Mio. € auf Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung sowie rund 47,3 Mio. € auf Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.[27] Diese alarmierenden Zahlen des Arbeitsmarktes erfordern dringend wirksame Reformen, die schnell und zielgerecht wirken.

Die Arbeitslosigkeit hat viele Gesichter. In der Literatur unterteilt man sie in vier große Gruppen: friktionelle, konjunkturelle, saisonale und strukturelle Arbeitslosigkeit.[28] Zahlreiche Politiker und Volkswirte sind der Auffassung, dass in Deutschland diese vier Ausprägungen zwar auch existieren, aber die eigentlichen Probleme des jetzigen Arbeitsmarktes hausgemacht sind. Die Einen nennen zunehmende Regulierung des Arbeitsmarktes und andauernde Steigerung der Lohnnebenkosten als wichtigste eigenproduzierte Ursache.[29] Andere sprechen von einer Kluft zwischen Anspruchslohn und Arbeitsproduktivität[30] sowie davon, dass Sozialleistungen derzeit nur als Lohnersatzeinkommen zur Verfügung gestellt werden.[31] Dieser Meinung schließt sich auch Sinn an, welcher die vom Sozialstaat selbst aufgebauten Ansprüche als dominante Kausalität benennt.[32] Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, ist er in der Regel bestrebt eine Stelle zu finden, welche mindestens genauso hoch vergütet ist wie jene, die er vorher innehatte.[33] Die zweite ökonomische Strömung fordert daher eine deutliche Absenkung des Anspruchslohnes und den Paradigmenwechsel: weg von Lohn ersatz leistungen und hin zu Lohn ergänzungs leistungen.[34]

[...]


[1] Vgl. Sinn, Hans-Werner, Stellungnahme zur Rede des Kanzlers am 14. März 2003, in: ifo Schnelldienst, Nr.5,

2003.

[2] Vgl. ebenda.

[3] Vgl. ebenda.

[4] Vgl. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) vom 23.5.1949, Art. 20 Abs. 1 und 2 GG.

[5] Vgl. Schülerduden Die Geschichte, 3.Aufl., Mannheim u.a. 1996, S. 431f.

[6] Vgl. ebenda.

[7] Vgl. Brück, G. W., Allgemeine Sozialpolitik, Grundlagen-Zusammenhänge Leistungen, Köln 1976, S. 19.

[8] Vgl. Schülerduden Die Geschichte, 3. Aufl., Mannheim u.a. 1996, S.432.

[9] Vgl. ebenda.

[10] Vgl. Harenberg, Bodo, Die Bilanz des 20. Jahrhunderts, 3. Aufl., Dortmund 1994.

[11] Vgl. Sinn, Hans-Werner, Ist Deutschland noch zu retten?, 5. Aufl., München 2004, S. 155-160.

[12] Umverteilungspolitik meint, dass den Reichen der Gesellschaft genommen und den Armen gegeben wird.

(Sinn, Ist Deutschland noch zu retten?, S. 156).

[13] Vgl. Sinn, Ist Deutschland noch zu retten?, S. 155-160.

[14] Vgl. Hanusch, Horst / Kuhn, Thomas / Cantner, Uwe, Volkswirtschaftslehre 1, Grundlegende Mikro- und

Makroökonomik, 6. Aufl., Berlin Heidelberg 2002, S. 83.

[15] Vgl. Fritsch, Michael / Wein, Thomas / Ewers, Hans-Jürgen, Marktversagen und Wirtschaftspolitik,

Mikroökonomische Grundlagen staatlichen Handelns, 5. Aufl., München 2003, S. 278.

[16] Pareto-Effizienz heißt, um gesellschaftliche Wohlfahrt zu erhöhen, genügt es, den Nutzen mindestens eines

Individuums zu steigern, ohne den Nutzen eines anderen zu verringern. (Hanusch / Kuhn / Cantner 2002, S.74).

[17] Nachtwächterstaat meint das Vorgeben von Rahmenbedingungen durch den Staat ohne direkten Eingriff in

das Wirtschaftsgeschehen. (Hanusch / Kuhn / Cantner 2002, S.83).

[18] Vgl. Hanusch / Kuhn / Cantner 2002, S. 83ff.

[19] Vgl. Mankiw, Gregory N., Makroökonomik, 5. Aufl., Stuttgart 2003, S. 615.

[20] Vgl. Fritsch / Wein / Ewers 2003, S. 286f.

[21] Vgl. Vgl. Fritsch / Wein / Ewers 2003, S. 286f.

[22] Vgl. Sinn, Ist Deutschland noch zu retten?, S. 155-160.

[23] Vgl. ebenda.

[24] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Der Arbeitsmarkt in Deutschland, Monatsbericht November 2004.

[25] Vgl. Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt 2003, 52. Jahrgang, Sondernummer Nürnberg 2004.

[26] Kapitel 0912 des Bundeshaushalts „Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige

Leistungen, soweit die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen durchführt.

[27] Vgl. Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt 2003, 52. Jahrgang, Sondernummer Nürnberg 2004.

[28] Vgl. als Überblick Franz, Wolfgang, Arbeitsmarktökonomik, 5. Aufl., Berlin Heidelberg 2003.

[29] Vgl. Stewens, Christa, Die Zukunft gewinnen – notwendige Schritte einer wirksamen Arbeitsmarktpolitik, in:

Raddatz, Guido / Schick, Gerhard (Hrsg.), Damit Hartz wirkt!, Berlin 2003, S. 27-30.

[30] Vgl. Siebert, Horst, Lohnsubventionen im Niedriglohnbereich, in: Die Weltwirtschaft, Nr.2, 2002, S. 119-123.

[31] Vgl. Klös, Hans-Peter / Schäfer, Holger, Arbeitsmarkt – Fehlanreize durch soziale Sicherung?, in: WSI

Mitteilungen, Nr. 5, 2003, S. 306-311.

[32] Vgl. Sinn, Ist Deutschland noch zu retten?, S. 161-165.

[33] Vgl. ebenda.

[34] Vgl. Mauer, Urban / Roland, Frank, Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Zwei

Gesetzentwürfe, in: Wirtschaftsdienst, Nr. 10, 2003, S. 637-646.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Der Sozialstaat - Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft
Universidad
Technical University of Chemnitz
Curso
Seminar zur Finanzwissenschaft
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
20
No. de catálogo
V40782
ISBN (Ebook)
9783638392129
Tamaño de fichero
516 KB
Idioma
Alemán
Notas
Diese Arbeit wurde am Lehrstuhl VWL IV für Finanzwissenschaft an der Technischen Universität Chemnitz im Rahmen der Allgemeinen und Speziellen Volkswirtschaftslehre geschrieben.
Palabras clave
Sozialstaat, Mächtigster, Konkurrent, Wirtschaft, Seminar, Finanzwissenschaft
Citar trabajo
Nadine Müller (Autor), 2005, Der Sozialstaat - Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40782

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Título: Der Sozialstaat - Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft



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