Am 12. Oktober 2004 ist die Umsetzungsfrist für die europäische Marktmissbrauchslinie abgelaufen. Bis dahin musste Deutschland sein
Wertpapierhandelsrecht an die europäischen Vorgaben angepasst haben. Hierzu ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) formuliert worden. Das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist Ende Oktober 2004 in Kraft getreten. Neben dem Wertpapierhandelsgesetz wurden auch Teile des Verkaufsprospektgesetzes, sowie geringfügig das Börsengesetz, die Änderungen der WpÜG-Angebotsverordnung und die Grundstücksverkehrsordnung geändert. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz zielt, wie der Name schon sagt, darauf ab, den Schutz der Anleger zu verbessern und eine Angleichung des deutschen Rechtes an das europäische Recht zu erreichen. Ein einheitliches System bezüglich Insiderhandel und Marktmanipulation zu schaffen und hierdurch das Vertrauen in die Kapitalmärkte zu stärken streben die Gesetzesmacher an. Grundlage der im Anlegerschutzverbesserungsgesetz getroffenen Entscheidungen ist die Erkenntnis, dass ein innereuropäischer Finanz- und Wertpapiermarkt nur dann optimal funktionsfähig ist, wenn er aufrichtig und transparent ist. Die Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes greifen insbesondere auf das neue Insiderrecht sowie die Neuregelung der Ad-hoc-Publizitäten durch, womit sich auch diese Hausarbeit beschäftigt. Des weiteren regelt das Anlegerschutzverbesserungsgesetz, soweit es in das Wertpapierhandelsgesetz integriert wird, dass Emittenten zukünftig Insiderverzeichnisse zu führen haben (§ 15 b AnSVG). Es wird eine Anzeigepflicht Privater bei Verdacht von Insider-Geschäften eingeführt (§ 10 AnSVG). Außerdem wurde der Anwendungsbereich der meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte erweitert (Directors Dealings, § 15 a AnSVG) und die Regeln über die Marktpreismanipulation wurden ausgedehnt (§ 20 a AnSVG).
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das neue Insiderrecht nach dem AnSVG
- Erweiterte Definition der Insiderpapiere § 12 AnSVG
- Erweiterte Definition der Insiderinformation § 13 AnSVG
- Tatbestandsmerkmal „Insiderinformation“
- Tatbestandsmerkmal "konkrete Information über Umstände"
- Tatbestandsmerkmal "nicht öffentlich bekannt"
- Tatbestandsmerkmal "Umstände, die sich auf den Emittenten oder das Insiderpapier selbst beziehen"
- Tatbestandsmerkmal "Kursbeeinflussungsmerkmal"
- Erweiterung des Begriffs der Insider
- Verbot von Insidergeschäften § 14 AnSVG
- Rechtsfolgen beim Verstoß gegen Insidergeschäfte
- Die neue Ad-hoc-Publizität
- Reguläre Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 1 Satz 1 AnSVG
- Unmittelbarer Emittentenbezug
- Mittelbarer Emittentenbezug
- Spezielle Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 1 Satz 3 AnSVG
- Aufschub der Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 3 AnSVG
- Form, Aufbau und Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung
- Angaben zum Emittenten und dessen Finanzinstrumenten
- Angabe der Insiderinformation
- Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung
- Entscheidungsfindung im Rahmen der nach § 15 AnSVG bestehenden Verpflichtungen
- Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die Pflichten aus der Ad-hoc-Publizität
- Reguläre Ad-hoc-Publizität nach § 15 Absatz 1 Satz 1 AnSVG
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit analysiert die Neuerungen des deutschen Wertpapierhandelsrechts im Kontext des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) vom Oktober 2004. Sie beleuchtet insbesondere die Änderungen im Bereich des Insiderrechts und der Ad-hoc-Publizität.
- Verbesserung des Anlegerschutzes und Angleichung des deutschen Rechts an europäische Vorgaben
- Schaffung eines einheitlichen Systems bezüglich Insiderhandel und Marktmanipulation
- Stärkung des Vertrauens in die Kapitalmärkte durch Erhöhung von Transparenz und Ehrlichkeit
- Analyse der erweiterten Definitionen von Insiderpapieren und Insiderinformationen
- Untersuchung der Neuregelungen zur Ad-hoc-Publizität und deren Rechtsfolgen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung liefert einen einführenden Überblick über das Anlegerschutzverbesserungsgesetz und seine Entstehungsgeschichte. Im zweiten Kapitel wird das neue Insiderrecht im Detail analysiert, einschließlich der erweiterten Definitionen von Insiderpapieren und Insiderinformationen sowie des Verbots von Insidergeschäften und dessen Rechtsfolgen. Das dritte Kapitel widmet sich der Neuregelung der Ad-hoc-Publizität, die sich auf die Verpflichtung von Emittenten bezieht, bestimmte Informationen unverzüglich an die Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Schlüsselwörter
Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG), Insiderrecht, Insiderpapiere, Insiderinformationen, Insidergeschäfte, Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Wertpapierhandelsrecht, Transparenz, Kapitalmarkt, Emittenten, Finanzinstrumente
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- Tina Kriebler (Author), 2005, Das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40871