Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union (EU) um zehn Staaten erweitert und ist damit zu einer Union von 25 Mitgliedern angewachsen. Die Bevölkerung der EU erhöhte sich gleichzeitig von etwa 75 auf 450 Millionen Menschen. Nun liegt eine der großen Herausforderungen in der Integration von Staaten, die sich in ihrer Geschichte, ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Wirtschaftsstruktur deutlich von den bisherigen EU-Mitgliedern unterscheiden. Große Diskrepanzen sind dabei, trotz des insgesamt raschen Aufholprozesses, v.a. hinsichtlich des Lebensstandards und der Wirtschaftskraft zu beobachten. So beträgt das Pro-Kopf-Einkommen der neuen EU-Mitgliedsstaaten in Kaufkraftparitäten gemessen weniger als 50% des Durchschnitts der EU-15. Hinzu kommt, dass die Neumitglieder selbst eine sehr heterogene Gruppe darstellen. So sind hier z.B. beträchtliche Unterschiede bezüglich des Pro-Kopf-Einkommens zu verzeichnen.
In der folgenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Bundesrepublik Deutschland nach der EU-Osterweiterung eine Migrationswelle von Arbeitskräften aus den Mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) droht.
Nach einigen Bemerkungen zur Migration generell sowie der Arbeitskräftefreizügigkeit wird ein Überblick darüber gegeben, welche Bedenken und Vermutungen es in Deutschland vor der EU-Osterweiterung gegeben hat und welche Befürchtungen dabei v.a. hinsichtlich des Nachbarlandes Polen geäußert worden sind.
Das daran anschließende Kapitel gilt der Betrachtung zweier Studien zum Migrationspotential, die miteinander verglichen und beurteilt werden sollen, um zu anschließenden Schlussfolgerungen bezüglich der hier genannten Fragestellung zu kommen.
Inhalt
1. Vorwort
2. Migration
2.1. Faktoren, die eine Migration bewirken
2.2. Begleitende Umstände einer Migration
2.3. Hinauszögerung oder Verwerfung von Migrationsabsichten
3. Arbeitskräftefreizügigkeit
4. Die Angst in Deutschland vor einem Zuwanderungsstrom aus den MOE-Staaten im Vorfeld der Osterweiterung
4.1. Die Angst in Deutschland
4.2. Zuwanderung nach Deutschland unter
besonderer Berücksichtigung Polens
4.3. Sichtweise der polnischen Bevölkerung auf eine Migration nach Deutschland
5. Darstellung und Vergleich der Studien zur vermuteten Migration aus den MOE-Staaten
5.1. Studie des ifo-Instituts
5.1.1. Analytischer Ansatz
5.1.2. Ergebnisse
5.1.3. Schlussfolgerungen und Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
5.2. Studie des DIW
5.2.1. Analytischer Ansatz
5.2.2. Ergebnisse
5.2.3. Schlussfolgerungen und Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt
5.3. Vergleich der Studien
5.4. Beurteilung der Studien
5.5. Schlussfolgerungen, die sich aus den Studien ziehen lassen
6. Schlussbemerkungen
7. Literaturverzeichnis
1. Vorwort
Am 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union (EU) um zehn Staaten[1] erweitert und ist damit zu einer Union von 25 Mitgliedern angewachsen. Die Bevölkerung der EU erhöhte sich gleichzeitig von etwa 75 auf 450 Millionen Menschen. Nun liegt eine der großen Herausforderungen in der Integration von Staaten, die sich in ihrer Geschichte, ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Wirtschaftsstruktur deutlich von den bisherigen EU-Mitgliedern unterscheiden. Große Diskrepanzen sind dabei, trotz des insgesamt raschen Aufholprozesses, v.a. hinsichtlich des Lebensstandards und der Wirtschaftskraft zu beobachten. So beträgt das Pro-Kopf-Einkommen der neuen EU-Mitgliedsstaaten in Kaufkraftparitäten gemessen weniger als 50% des Durchschnitts der EU-15. Hinzu kommt, dass die Neumitglieder selbst eine sehr heterogene Gruppe darstellen. So sind hier z.B. beträchtliche Unterschiede bezüglich des Pro-Kopf-Einkommens zu verzeichnen.
In der folgenden Arbeit soll untersucht werden, ob der Bundesrepublik Deutschland nach der EU-Osterweiterung eine Migrationswelle von Arbeitskräften aus den Mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) droht.
Nach einigen Bemerkungen zur Migration generell sowie der Arbeitskräftefreizügigkeit wird ein Überblick darüber gegeben, welche Bedenken und Vermutungen es in Deutschland vor der EU-Osterweiterung gegeben hat und welche Befürchtungen dabei v.a. hinsichtlich des Nachbarlandes Polen geäußert worden sind.
Das daran anschließende Kapitel gilt der Betrachtung zweier Studien zum Migrationspotential, die miteinander verglichen und beurteilt werden sollen, um zu anschließenden Schlussfolgerungen bezüglich der hier genannten Fragestellung zu kommen.
Für diese Arbeit bediente ich mich bei der Recherche zum größten Teil des Internets. So konnte ich dort aktuelle Aufsätze finden und auch die hier betrachteten Studien zu Wanderungsbewegungen online beziehen. Da die EU-25 noch sehr jung ist, bietet sich das Internet auf der Suche nach aktuellen Informationen auf diesem Gebiet an.
2. Migration
Migration wird als interregionale Arbeitskräftewanderung definiert, die mit einem dauerhaften Arbeitsplatz- und Wohnortwechsel von Individuen und Haushalten verbunden ist.[2]
2.1. Faktoren, die eine Migration bewirken
Wanderungsbewegungen sind v.a. ökonomisch bestimmt. Als Determinanten fungieren dabei z.B. aktuelle und erwartete Einkommensunterschiede sowie die Beschäftigungschancen bzw. die Höhe der Arbeitslosigkeit im Herkunfts- und Zielland. Auch regionale Unterschiede in den Lebensbedingungen[3] können Wanderungen beeinflussen. Weitere Faktoren, welche für eine Migrationsentscheidung relevant sein können, sind Alter, Bildungs- und Familienstand sowie Risikoneigung.[4] Die Entschluss zur Migration hängt aus individueller Sicht davon ab, ob die erwarteten Erträge auf das individuelle Humankapital abzüglich der Migrationskosten[5] im Zielland größer sind als im Herkunftsland. In der ökonomischen Theorie wird davon ausgegangen, dass die durch regionale Lohndifferenzen ausgelöste Wanderung von Arbeitskräften unter idealtypischen Bedingungen solange anhält, bis die Unterschiede ausgeglichen sind.[6]
2.2. Begleitende Umstände einer Migration
Wanderungen sind immer mit Unsicherheiten und Transaktionskosten verbunden. Zu diesen Kosten zählen neben den eigentlichen Ausgaben für die Reise weitere Aufwendungen, die z.B. bei der Suche nach einer Arbeit, einer Unterkunft oder dem Neuerwerb ortsspezifischen Wissens entstehen. Eine gewisse Konzentration von Migranten gleicher Herkunft in einer Region zieht weitere Zuwanderung nach sich, denn die Migration erfolgt häufig entlang sozialer Brücken. Neue Migranten verfügen oft schon über Kontakte am Zielort, die Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsländern haben im Laufe der Zeit formelle und informelle Netzwerke geknüpft, die nun neu hinzukommende Personen nutzen können. Durch diese Netzwerkeffekte können die Informations- und Suchkosten verringert sowie ein Teil des ortsspezifischen Wissens transferiert werden.[7] Haben Wanderungsbewegungen also eine gewisse Bedeutung erlangt, können sie eine eigene Dynamik entfalten und sich unabhängig von den ursprünglich auslösenden Faktoren entwickeln. Dadurch entstehen dann die sog. Migrationsnetzwerke, die Kosten und Risiken der Migration senken und damit weitere Wanderungen wahrscheinlich machen.[8]
2.3. Hinauszögerung oder Verwerfung von Migrationsabsichten
Da mit der Migration viele Unsicherheiten und Kosten verbunden sind, werden Wanderungsentscheidungen oftmals hinausgezögert oder aufgeschoben. Die tatsächliche Zuwanderung ist nicht nur von den aktuellen Einkommensunterschieden und Beschäftigungschancen zwischen Herkunfts- und Zielland abhängig, sondern auch von zukünftigen Erwartungen an die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im Herkunftsland.[9]
3. Arbeitskräftefreizügigkeit
Das Recht auf vollständige persönliche Freizügigkeit gehört neben den Binnenmarktprinzipien des freien Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs zu den vier Grundrechten des Europäischen Gemeinschaftsrechts.[10] Dieses Recht garantiert jedem EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten und wohnen zu können, ohne aus Gründen der Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden.[11]
In den EU-Mitgliedsstaaten wurden vor der EU-Osterweiterung Befürchtungen laut, das die Gewährung der vollen persönlichen Freizügigkeit für die über 73 Millionen neu hinzukommenden EU-Bürger aus den acht mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern zu einer unkontrollierten Masseneinwanderung und dadurch zu einer wachsenden Arbeitslosigkeit und steigenden Kostenbelastung in den Aufnahmeländern führen wird. Aus diesem Grund wurde die Freiheit des Personenverkehrs zu einem der zentralen Verhandlungsgegenstände mit den MOEL.[12] Dabei bevorzugten die Beitrittskandidaten die sofortige Freizügigkeit von Personen ab Beitrittsdatum, wohingegen sich die Länder der EU-15 für Übergangsfristen aussprachen.[13] Als vermutliche Hauptzielländer[14] für die erwartete Zuwanderung waren Deutschland und Österreich in dieser Angelegenheit Verhandlungsführer und schlugen Übergangsfristen[15] von bis zu sieben Jahren vor, die es ermöglichen sollten, den freien Zugang zu den Arbeitsmärkten der EU-Staaten entsprechend den arbeitsmarktpolitischen Verhältnissen für eine bestimmte Zeit flexibel einzuschränken.[16]
Der Göteborg-Kompromiss führte dann im Juni 2001 zur "2 - 3 - 2"-Regelung, formal also tatsächlich zu einer bis zu siebenjährigen Übergangsphase. Damit war es jedem Land selbst überlassen, sich für oder gegen die Einführung von Übergangsfristen zu entscheiden[17]. Für die ersten zwei Jahre ist die Aussetzung des Rechts auf freien Personenverkehr für die mittel- und osteuropäischen Staaten (MOE-Staaten) ohne Begründung möglich. Für weitere drei Jahre kann die Übergangsfrist begründet, unter Bezug auf konkrete Probleme auf dem Arbeitsmarkt, verlängert werden. Eine weitere Inanspruchnahme der Fristen um abermals zwei Jahre ist bei ausführlicher Darlegung von erheblichen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gegenüber der EU-Kommission möglich.[18]
So ergibt sich, dass spätestens nach sieben Jahren nach der Erweiterung, also 2011, in der gesamten EU die volle Freizügigkeit in Kraft treten wird.[19]
4. Die Angst in Deutschland vor einem Zuwanderungsstrom aus den MOE-Staaten im Vorfeld der Osterweiterung
In den Staaten der EU-15 gab es im Vorfeld der Osterweiterung vielfache Bedenken. So wurden z.B. starke Zuwanderungen infolge der Freizügigkeit, zusätzliche Belastungen der Arbeitsmärkte und Lohn-, Sozial- und Umweltdumping befürchtet.[20]
Die Eingliederung der MOEL erweist sich nach der Osterweiterung als besonders schwierig, da diese Länder große Rückstände im Wohlstandsgefälle gegenüber dem EU-Durchschnitt aufholen müssen.[21] Solch ein großes Wohlstandsgefälle wie zwischen der EU-15 und den Kandidaten bei der Osterweiterung hatte es z.B. bei den Süderweiterungen nicht gegeben.[22] Allerdings machten v.a. die Beitrittskandidaten der ersten Stufe[23] im Vorfeld der Erweiterung deutliche Fortschritte in ihren Volkswirtschaften.[24]
[...]
[1] Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und der griechische Teil Zyperns sind der EU am 1. Mai 2004 beigetreten.
[2] Vgl. Stefan Krätke u. Renate Borst: EU-Osterweiterung als Chance. Perspektiven für Metropolräume und Grenzgebiete am Beispiel Berlin-Brandenburg (=Beiträge zur europäischen Stadt- und Regionalforschung, Bd. 1). Münster 2004. S. 133.
[3] Dazu zählen etwa Lebenshaltungskosten, die Qualität der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen oder das Niveau der Sozialleistungen. Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 133.
[4] Vgl. Ebd.
[5] Zum Humankapital zählen z.B. Bildung, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse, die Migrationskosten setzen sich u.a. aus Reise- und Informationskosten sowie psychischen Kosten zusammen. Vgl. Barbara Dietz: Ost-West-Migration nach Deutschland im Kontext der EU-Erweiterung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Bd. 5–6, 2004. S. 45. http://www.bpb.de/publikationen/Q3IWQS,0,0,OstWestMigration_nach_Deutschland_im_Kontext_der_EUErweiterung.html#top.
[6] Ebd. S. 45f.
[7] Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 133.
[8] Vgl. Dietz: Ost-West-Migration. S. 45f.
[9] Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 133.
[10] Ebd. S. 132.
[11] Vgl. http://europa.eu.int/comm/employment_social/free_movement/index_de.htm. Die Freizügigkeit ist in Art. 39 EG-Vertrag niedergelegt und beinhaltet im Einzelnen das Recht auf Arbeitssuche in einem anderen Mitgliedstaat und das Recht, dort zu arbeiten, sich zu diesem Zweck dort aufzuhalten, dort zu verbleiben sowie das Recht auf Gleichbehandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und auf alle anderen Vergünstigungen, die dazu beitragen, die Integration des Arbeitnehmers im Aufnahmeland zu erleichtern. Zu erwähnen ist noch, dass Art. 39 nur für Arbeitnehmer gilt, nicht jedoch für Selbständige, Studenten, Rentner oder Nichterwerbstätige. Der Begriff "Arbeitnehmer" umfasst jede Person, die eine echte und tatsächliche Berufstätigkeit unter Anleitung einer anderen Person und gegen Bezahlung ausübt. Vgl. http://europa.eu.int/comm/employment_social/free_movement/index_de.htm.
[12] Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 132.
[13] Vgl. http://www.eu-kommission.de/html/themen/index.asp?id=55&sm=2#Freizügigkeit.
[14] So war Deutschland zwischen 1990 und 1997 das EU-Mitgliedsland, in welches mit 585.417 Personen die meisten Menschen aus MOE-Staaten eingewanderten. In die Niederlande siedelten im gleichen Zeitraum z.B. lediglich 14.410 Menschen über. Vgl. Herbert Brücker, Parvati Trübswetter u. Christian Weise: Osterweiterung. Keine massive Zuwanderung zu erwarten. In: DWI-Wochenbericht, 21-2000. Berlin 2000. http://www.diw.de/deutsch/publikationen/wochenberichte/docs/00-21-1.html.
[15] Gerhard Schröder äußerte sich am 7.3.2001 zu der gewünschten Übergangsfrist, indem er sagte, dass eine uneingeschränkte Freizügigkeit vom ersten Tag an der Mitgliedschaft vom deutschen Arbeitsmarkt nicht zu verkraften sei. Zwar werde die Bundesrepublik ausländische Arbeitnehmer aus demografischen Gründen nach dem Jahr 2010 zunehmend benötigen, bis dahin bestehe aber ein zeitlich begrenztes arbeitsmarktpolitisches Übergangsproblem. Bei seinem Vorschlag der flexiblen Übergangslösung für die Dauer von sieben Jahren erinnerte der Bundeskanzler an vergleichbare Übergangsvorschriften beim Beitritt Griechenlands 1991 sowie Spaniens und Portugals 1986. Vgl. http://www.bundesregierung.de/top/dokumente/Artikel/ix_26847.htm.
[16] Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 132.
[17] Großbritannien und Irland kündigten vor der EU-Osterweiterung an, ihre Arbeitsmärkte für die Neumitglieder sofort zu öffnen. Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 132.
[18] Vgl. Elmar Hönekopp: Schwierige Kapitel der Osterweiterung (II). Arbeitsmarktperspektiven in der erweiterten Europäischen Union. In: Die Osterweiterung der EU (=Der Bürger im Staat, Heft 1/2004). http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_04/arbeit.htm.
[19] Vgl. Krätke u. Borst: EU-Osterweiterung. S. 132f.
[20] Vgl. http://www.isoplan.de/aid/2001-1/schwerpunkt.htm.
[21] Ebd.
[22] Vgl. http://www.europadigital.de/text/aktuell/dossier/erweiterung03/nachbe.shtml.
[23] Dies waren Polen, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Estland und Zypern. Vgl. http://www.europadigital.de/text/aktuell/dossier/erweiterung03/nachbe.shtml.
[24] Vgl. http://www.isoplan.de/aid/2001-1/schwerpunkt.htm.
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