Die wachsenden internationalen Verflechtungen der Wirtschaft führen bei deutschen Unternehmen zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit über die nationalen Grenzen hinweg. Wirtschaftlichen Vorteilen aus der Globalisierung stehen eventuell steuerrechtliche Probleme gegenüber. Beispielsweise Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Doppelbelastungen von Unternehmen aufgrund der Kollision von Steuersystemen verschiedener Staaten. Das Internationale Gesellschaftsrecht steht ebenfalls vor neuen Herausforderungen. Die im Zuge der Globalisierung steigende Anzahl von Gesellschaftsgründungen in Steueroasenländern, grenzüberschreitenden Sitzverlegungen und internationalen Verflechtungen hebt die Bedeutung von Kollisionsregeln hervor. In einem Fall mit Auslandsbezug erklärt die Kollisionsnorm ein bestimmtes Recht für anwendbar. Im Vordergrund stehen die Fragen nach der Rechtsfähigkeit, Entstehung, „Leben“ und Vergehen von Kapitalgesellschaften.
Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der wichtigsten Grundlagen und aktuellen Fragestellungen des Internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts. Der Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft wird bei der Betrachtung weitestgehend ausgeklammert. Im Rahmen der Darstellung des Internationalen Steuerrechts steht die Körperschaftsteuer im Vordergrund.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichn.
I. Einleitung
1. Einführung in das Internationale Gesellschafts- und Steuerrecht
2. Gang der Untersuchu.
II. Grundlagen des Internationalen Kapitalgesellschaftsrechts
1. Begriff des Internationalen Gesellschaftsrechts
2. Gesellschaftsstatut
a. Begriff des Gesellschaftsstatus
b. Geltungsbereich des Gesellschaftsstatuts
3. Gründungstheorie
a. Vorteile der Gründungstheorie
b. Nachteile der Gründungstheorie
4. Sitztheorie
a. Vorteile der Sitztheorie
b. Nachteile der Sitztheorie
5. Abkehr von der Sitztheorie in Deutschla.
III. Grundlagen des Internationalen Steuerrechts von Kapitalgesellschaften
1. Begriff des Internationalen Steuerrechts
2. Struktur der Steuerpflicht einer Kapitalgesellschaft
a. Unbeschränkte Steuerpflicht
b. Beschränkte Steuerpflicht
3. Doppelbesteuerungen im Internationalen Steuerrecht
a. Begriff der Doppelbesteuerung
b. Ursachen der Doppelbesteuerung
c. Konsequenzen der Doppelbesteuerung
d. Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen
4. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (Nicht-DBA-Fall)
a. Direkte Anrechnung
b. Abzugsmethode
5. Bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen (DBA-Fall nach OECD-Modell) ..
a. Begriff und Funktion des Doppelbesteuerungsabkommens
b. OECD-Musterabkommen
c. Besteuerung der Unternehmensgewinne nach dem OECD-Modell
d. Besteuerung der Dividenden nach dem OECD-Mode.
IV. Schlussfolgerungen und Ausbli.
V. Anhan.
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalt.
I. Einleitung
1. Einführung in das Internationale Gesellschafts- und Steuerrecht
Die wachsenden internationalen Verflechtungen der Wirtschaft führen bei deutschen Unternehmen zu einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit über die nationalen Grenzen hinweg. Wirtschaftlichen Vorteilen aus der Globalisierung stehen eventuell steuerrechtliche Probleme gegenüber. Beispielsweise Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Doppelbe-lastungen von Unternehmen aufgrund der Kollision von Steuersystemen verschiedener Staate.
Das Internationale Gesellschaftsrecht steht ebenfalls vor neuen Heraus-forderungen. Die im Zuge der Globalisierung steigende Anzahl von Gesell-schaftsgründungen in Steueroasenländern, grenzüberschreitenden Sitzver-legungen und internationalen Verflechtungen hebt die Bedeutung von Kollisionsregeln hervor.1 In einem Fall mit Auslandsbezug erklärt die Kollisionsnorm ein bestimmtes Recht für anwendbar.2 Im Vordergrund stehen die Fragen nach der Rechtsfähigkeit, Entstehung, „Leben“ und Vergehen von Kapitalgesellschafte.
2. Gang der Untersuchung
Das Ziel der Arbeit ist die Darstellung der wichtigsten Grundlagen und aktuellen Fragestellungen des Internationalen Gesellschafts- und Steuer-rechts. Der Rechtsraum der Europäischen Gemeinschaft wird bei der Betrachtung weitestgehend ausgeklammert. Im Rahmen der Darstellung des Internationalen Steuerrechts steht die Körperschaftsteuer im Vordergrun.
II. Grundlagen des Internationalen Kapitalgesellschaftsrechts
1. Begriff des Internationalen Gesellschaftsrechts
Die Grundlagen des Internationalen Gesellschaftsrechts sind im deutschen Recht nicht kodifiziert.3 Der Bundesgerichtshof wies in seinen Entschei-dungen darauf hin, dass die Normen des Internationalen Gesellschaftsrechts unabhängig von §§ 27 - 36 EGBGB zu entwickeln seien.4 Das Richterrecht und die Lehre entwickelten in der Folge gesellschaftsrechtliche Kollisions-normen.5
Das Kollisionsrecht selbst ist nationales Recht. Es wird aber aufgrund der internationalen Sachverhalte auch „Internationales Privatrecht“ genannt. Darunter sind auch grenzüberschreitende gesellschaftsrechtliche Fragen zu fassen.6 Das Internationale Gesellschaftsrecht geht der Frage nach, welche Rechtsordnung für eine Gesellschaft anwendbar is.
2. Gesellschaftsstatut
a. Begriff des Gesellschaftsstatus
„Das Recht, das die Gesellschaft regelt, ist das Gesellschaftsstatut (lex societas): Es ist ihr Heimatrecht.“7 Es regelt prinzipiell alle Fragen, die die Entstehung, das „Leben“, die Organisation und die Beendigung der Gesellschaft betreffen.8 Im deutschen Recht existieren allerdings keine Normen zur Ermittlung des Statuts.9
In der Folge wurden bilaterale und multilaterale Verträge zur Ermittlung des Gesellschaftsstatus geschlossen. Sie basieren auf dem Völkerrecht und folgen dem Prinzip der Gegenseitigkeit.10 Die Einhaltung von § 6 EGBGB („ordre public“), ist zu beachten.11 Danach finden ausländische Normen keine Anwendung, falls diese „(…) mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar(…)“ sind.12 Innerhalb der EG scheiterten bislang die Bemühungen ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften zu schließen.13
Aufgrund der begrenzten Anzahl von Abkommen und dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung, ist der Anknüpfungspunkt zur Ermittlung des Gesellschaftsstatus streitig.14 In der weltweiten Diskussion um mögliche Anknüpfungspunkte stehen sich seit langem die Sitz- und Gründungstheorie (siehe II.3. und II.4) gegenüber. Die zahlreichen „Mischtheorien“15, welche sich zwischen der Sitz- und Gründungstheorie bewegen, sind hier nicht mehr Gegenstand der Betrachtun.
b. Geltungsbereich des Gesellschaftsstatuts
Die Frage nach der Reichweite des Gesellschaftsstatus ist bedeutsam. Der Geltungsbereich umfasst einheitlich sämtliche gesellschaftsrechtlichen Rechtspositionen und Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft.16
Das Gesellschaftsstatut ist maßgeblich beim Gründungsvorgang einer Gesellschaft. Es regelt die Fragen bezüglich der Gründerhaftung, Gründungshaftung und Vorgesellschaft.17 Auch die Form der Gründung ist in Anlehnung an § 11 Abs. 1 EGBGB am Gesellschaftsstatut auszu-richten.18 Alternativ ist eine Beurteilung nach dem Gründungsort möglic.
Die Partei- und Prozessfähigkeit im Zivilprozess werden anhand des Status entschieden.19 Im Inland ist aus Verkehrsschutzgründen jeder passiv parteifähig, der wie eine juristische Person auftritt, die angemaßte Rechtsform aber schwer zu durchschauen ist.20
Die Organisation und innere Verfassung richten sich ebenfalls nach den Regelungen des Gesellschaftsstatuts.21 Darunter sind unter anderem die Stellungen der Organe, die Ausgestaltungen der Vertretungsverhältnisse, sowie die Frage der Haftung der Organe oder Gesellschafter gegenüber den Gläubigern zu verstehen. Das Statut ist auch maßgeblich bei Fragen bezüglich der Zusammensetzung von Gesellschaftsorganen (Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat).22
3. Gründungstheorie
Die international vorherrschende Gründungstheorie stellt auf den Ort der Gesellschaftsgründung als Anknüpfungspunkt ab.23 Dies verdeutlicht den Willen der Gesellschaftsgründer. Im Sinne der Gründungstheorie ist das „Gesellschaftsstatut (…) das Recht des Staates, nach welchem die Gesellschaft gegründet wurde.“24
a. Vorteile der Gründungstheorie
Das Gründungsstatut lässt sich in der Regel eindeutig feststellen. Die Gründungstheorie ermöglicht den Gesellschaften im Rahmen der Globali-sierung eine größere Bewegungsfreiheit durch eine vereinfachte grenzüber-schreitende Sitzverlegung.25 Ist die Rechtsfähigkeit einmal erlangt, kann diese nicht mehr verloren gehen.26 Eine identitätswahrende Sitzverlegung ist somit möglich.27 Folglich steigt der Druck auf die Rechtsordnungen der Staaten, welche untereinander im Wettbewerb um Unternehmensgründun-gen stehe.
Ein letzter wichtiger Vorteil der Gründungstheorie, im Gegensatz zur Sitz-theorie, ist die Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit der EG (§§ 43, 48 EG).28
b. Nachteile der Gründungstheorie
Die Nachteile der Gründungstheorie veranlassten Deutschland bislang der Sitztheorie folgte. Das Kernproblem ist die Vernachlässigung der Schutz-funktion des Rechts. Dabei sind im Betätigungsland der Gesellschaft die Stakeholder (Gläubiger, Arbeitnehmer, Geschäftspartner, Minderheitsgesell-schafter, Dritte) und die Umwelt selbst zu schützen.29 Die Schutzfunktion wird durch die Wahlfreiheit bei der Sitzverlegung bzw. Gründung unterlaufen. Geschäftsleitungen oder Gründer tendieren zu Staaten mit dem regelungsärmsten Recht bzw. den geringsten Ordnungsvorschriften.30
In Deutschland sehen sich die Unternehmen unter anderem dem Recht der Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat und den scharfen Haftungs-regelungen im Konzernrecht ausgesetzt. Inländische Gesellschaften würd.
[...]
1 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
2 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.382.
3 Vgl. Großfeld, B. / Staudinger, J., Internationales Gesellschaftsrecht, 1998, Rn. .
4 Vgl. BGH RiW 1995, 1027, 102.
5 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
6 Vgl. Kutt, F., Grenzüberschreitende Kapitalgesellschaften, 2001, S. 2.
7 Vgl. Großfeld, B. / Staudinger, J., Internationales Gesellschaftsrecht, 1998, Rn. 1.
8 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
9 Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 948.
10 Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 94.
11 Vgl. MünchKommBGB / Kindler, Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, Rn. 238f.
12 Vgl. BGHZ 78, 134, 14.
13 Vgl. Bücker, T. / Hirte, H., Grenzüberschreitende Gesellschaften, 2005, Rn. 3, S. 5.
14 Vgl. Großfeld, B. / Staudinger, J., Internationales Gesellschaftsrecht, 1998, Rn. 1.
15 Vgl. Bücker, T. / Hirte, H., Grenzüberschreitende Gesellschaften, 2005, Rn. 2, S. .
16 Vgl. BGHZ 25, 134, 14.
17 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.221.
18 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P. , IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
19 Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 958 .
20 Vgl. BGH NJW 1986, 219.
21 Vgl. Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 96.
22 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P. , IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
23 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
24 Vgl. Großfeld, B. / Staudinger, J., Internationales Gesellschaftsrecht, 1998, Rn. 18.
25 Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 95.
26 Vgl. Kutt, F., Grenzüberschreitende Kapitalgesellschaften, 2001, S. 3.
27 Vgl. Bücker, T. / Hirte, H., Grenzüberschreitende Gesellschaften, 2005, Rn. 2, S. .
28 Vgl. Koch, H. / Magnus, U. / Winkler von Mohrenfels, P., IPR und Rechtsvergleichung, 2004, S.22.
29 Vgl. Raiser, T., Recht der Kapitalgesellschaften, 2001, S. 95.
30 Vgl. Kutt, F., Grenzüberschreitende Kapitalgesellschaften, 2001, S. 35.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Kaufmann David Korbel (Autor:in), 2005, Kapitalgesellschaften im Internationalen Gesellschafts- und Steuerrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41053
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