Um die 2 Mio. arbeitgeberseitige Kündigungen wurden im Jahr 2001 ausgesprochen, hiervon 1,2 – 1,3 Mio. betriebsbedingte. Der Anteil der Klagen gegen diese Art der Kündigungen liegt bei 9,5%.
Diese Zahlen belegen die erhebliche Bedeutung des Kündigungsschutzrechtes für die Praxis.
Die Mehrzahl der in Deutschland ausgesprochenen Kündigungen soll nach Korinth mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet sein. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.01.2004 Änderungen in diesem Bereich vorgenommen, welche die betriebsbedingte Kündigung erleichtern sollen.
Dies hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14.03.2003 in der „Agenda 2010“ angekündigt. Im Falle solcher Kündigungen sollte demnach der Arbeitnehmer zwischen der Klage auf Weiterbeschäftigung und einer gesetzlich definierten und festgelegten Abfindungsregelung wählen können. Die Umsetzung erfolgte durch die Ergänzung des § 1a KSchG. Die neue Regelung gibt den Vertragsparteien einen Mechanismus an die Hand, mit dem ohne Einschaltung eines Arbeitsgerichts und ohne Aushandeln von individuellen Vereinbarungen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung erreicht werden kann.
Allerdings steht der neu eingeführte § 1a KSchG schon wieder stark in der Kritik. Es heißt, die „Bedeutung des neuen Abfindungsanspruchs sei nur unter dem Mikroskop erkennbar“.
Inhaltsverzeichnis
- 1 EINLEITUNG
- 2 ANWENDBARKEIT DES KÜNDIGUNGSSCHUTZGESETZES (KSCHG)
- 3 ANWENDUNGSBEREICH DES § 1A KSCHG
- 4 VORAUSSETZUNGEN DES § 1A KSCHG
- 4.1 Hinweispflicht des Arbeitgebers und Tipps an den Arbeitgeber
- 4.2 Schriftform der Kündigung
- 4.3 Zweck der formalisierten Voraussetzungen
- 5 ABFINDUNGSHÖHE
- 5.1 Fälligkeit des Anspruchs
- 5.2 Gesetzliche Regelung
- 5.3 Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen über die Abfindungshöhe
- 5.4 Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nach § 143a SGB III
- 5.5 Sperrzeit nach § 144 SGB III
- 5.6 Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 147a SGB III
- 5.7 Beitragspflicht von Abfindungen
- 6 STEUERRECHTLICHE FOLGEN
- 7 INTERNATIONALER VERGLEICH
- 7.1 USA
- 7.2 Österreich
- 7.3 Frankreich
- 7.4 Spanien
- 7.5 Folgerungen des internationalen Vergleichs
- 8 SCHLUSSWORT UND AUSBLICK
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der kritischen Analyse des § 1a KSchG, welcher im Jahr 2004 eingeführt wurde und die Abfindungsregelung bei betriebsbedingter Kündigung neu regelt. Die Arbeit beleuchtet die Voraussetzungen, die Abfindungshöhe und die steuerlichen Folgen dieser Regelung. Darüber hinaus erfolgt ein internationaler Vergleich mit den Regelungen in den USA, Österreich, Frankreich und Spanien.
- Analyse des § 1a KSchG im Kontext der betriebsbedingten Kündigung
- Voraussetzungen für die Anwendung des § 1a KSchG
- Berechnung und rechtliche Folgen der Abfindungshöhe
- Steuerrechnerische Aspekte der Abfindung
- Internationaler Vergleich der Abfindungsregelungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung beleuchtet die Relevanz des Kündigungsschutzes und die Änderungen im Bereich der betriebsbedingten Kündigung, die im Jahr 2004 mit der Einführung des § 1a KSchG in Kraft traten. Die Arbeit analysiert die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) und den Anwendungsbereich des § 1a KSchG. Anschließend werden die Voraussetzungen für die Anwendung des § 1a KSchG, wie z. B. die Hinweispflicht des Arbeitgebers und die Schriftform der Kündigung, detailliert untersucht. Des Weiteren werden die Fälligkeit des Abfindungsanspruchs, die gesetzliche Regelung der Abfindungshöhe und die Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen behandelt. Die steuerlichen Folgen der Abfindung werden ebenfalls beleuchtet. Das Kapitel "Internationaler Vergleich" zeigt die Unterschiede in der Abfindungsregelung in den USA, Österreich, Frankreich und Spanien auf.
Schlüsselwörter
Kündigungsschutzgesetz, Kündigung, Betriebliche Kündigung, Abfindung, § 1a KSchG, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Internationaler Vergleich
- Arbeit zitieren
- Hanna Egli (Autor:in), 2005, Kritische Würdigung des Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41087