Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht


Hausarbeit, 2004

25 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Gliederung

1. Ziel der Hausarbeit

2. Überblick der Gestaltungsmöglichkeiten

3. Definitionen

4. Sanierung
4.1 Abgrenzung zur Insolvenz
4.2 Ursachen- und Schwachstellenanalyse
4.3 Verfahren
4.3.1 Prüfung der Fortführungsmöglichkeit
4.3.2 Der Insolvenzplan
4.3.3 Die Gliederung des Insolvenzplans
4.3.4 Der Sanierungsplan
4.3.5 Kapitalzufuhr
4.3.6 Umstrukturierungen
4.4 Übertragende Sanierung

5. Ertragsteuerliche Behandlung
5.1 Sanierungsgewinn
5.2 Voraussetzungen
5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit
5.2.2 Sanierungsfähigkeit
5.2.3 Sanierungsabsicht
5.2.3.1 Urteil zur Sanierungsabsicht aus Baden-Württemberg
5.2.3.2 Urteil zur Sanierungsabsicht aus Bremen
5.2.4 Sanierungseignung und Sanierungswürdigkeit
5.2.5 Anwendung in der Praxis
5.2.6 Totale Verlustverrechnung
5.3 Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigungsgründen
5.4 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein
5.5 Stundungszinsen
5.6 Anwendung des BMF Schreibens
5.7 Forderungsverzicht des Gesellschafters

6. Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Ziel der Hausarbeit

Diese Hausarbeit wurde im Rahmen der Veranstaltung „BWL Vertiefungsseminar – Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen“ ( Prof. Dr. Dörte Mody ) an der Fachhochschule Nordostniedersachsen im Sommersemester 2004 verfasst. Dabei geht es um die Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht.

Beginnen werde ich mit verschiedenen Definitionen des Begriffes Sanierung, es folgt ein grober Überblick, wo die Sanierung einzuordnen ist. Dann erkläre ich die beiden Formen der Sanierung und widme mich anschließend den steuerlichen Aspekten. Mit einem Fazit runde ich diese Arbeit ab.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland stieg in 2001 (32278) um 14 % im Vergleich zum Vorjahr (28235). In Zeiten der wirtschaftlichen Rezession und permanent steigender Zahlen von krisengefährdeten Unternehmen ist es wichtiger denn je, Unternehmenskrisen und Insolvenzen zu vermeiden.[1]

Am 01.01.1999 ist die neue Insolvenzordnung ( kurz InsO ), verkündet am 05.10.1994, in Kraft getreten.[2] Jetzt geht die Konkurs- und die Vergleichsordnung ( alte Bundesrepublik ) im Rahmen der neuen Insolvenzverordnung in einem einheitlichen Insolvenzverfahren auf. Gleichzeitig wird der innerdeutsche Rechtsstreit durch den Wegfall der Gesamtvollstreckung, die in der ehemaligen DDR angewandt wurde, vollzogen.[3] Der Gesetzgeber hat die Sanierung eines insolventen Unternehmens zum gleichrangigen Verfahrensziel neben der gesetzlichen Zwangsverwertung erhoben.[4]

Nun ist neben der Zerschlagung und Liquidation des Unternehmens durch Einzelveräußerung der Aktiva und Befriedigung der Gläubiger aus den Verkaufserlösen auch eine Rettung, also Sanierung des angeschlagenen Unternehmens denkbar.

Die Insolvenzordnung erkennt in § 1 Satz 1 den Erhalt des Unternehmens als gleichrangiges Verfahrensziel an. Die Sanierung kann dazu führen, dass die Unternehmung fortgeführt wird und wenigstens Teile der bedrohten Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dem Wettbewerb bleibt so ein gesunder Marktteilnehmer erhalten,[5] denn der Untergang eines Unternehmens hat nicht nur Konsequenzen für den Einzelnen, sondern für die gesamte Volkswirtschaft.[6]

Weiterhin bekommen die Gläubiger bei einer Sanierung regelmäßig eine höhere Quote als bei einer Zerschlagung in Einzelteile.[7]

Es gibt drei gleichrangige Wege, wie die Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens befriedigt werden:

- Liquidation
- Sanierung oder intensive Verwertung
- Übertragende Sanierung oder sanierende Liquidation[8]

Auf die beiden Formen der Sanierung werde ich im Verlauf dieser Arbeit eingehen.

2. Überblick der Gestaltungsmöglichkeiten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Abbildung ähnlich Fahlbusch

3. Definitionen

Der Begriff Unternehmenssanierung, auch kurz als Sanierung bezeichnet, wird in der betriebswirtschaftlichen Literatur sehr unterschiedlich gebraucht. Daher kann von keinem allgemein passenden Sanierungsbegriff gesprochen werden. In fast jeder Definition sind Begriffe wie Sanierungsbedürftigkeit, Sanierungserfolg oder Herstellung der Ertragsfähigkeit zu finden.[10]

Im Brockhaus ist eine sehr einfache Auslegung zu lesen. Eine Sanierung ist eine Maßnahme, durch die ein von der Insolvenz bedrohtes Unternehmen wieder auf eine gesunde Grundlage gestellt wird, so dass es mit Gewinn arbeiten kann.[11]

Wöhe erläutert Sanierung als Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines Betriebes. Er setzt für eine erfolgreiche Sanierung eine Herabsetzung des Grundkapitals voraus und prüft, ob durch eine durchgreifende Reorganisation eine Gesundung des Betriebes möglich ist.[12]

Eine sehr ausführliche Auslegung liefert Ritter. Er versteht unter einer Sanierung eine grundlegende Verbesserung betriebswirtschaftlicher Schwachstellen und eine Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Unternehmenssanierung umfasst alle leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.[13]

Eine ebenfalls sehr umfassende Definition liefert das Bundesministerium für Finanzen in seinem Schreiben vom 27.03.2003. Eine Sanierung ist eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, ein Unternehmen oder Unternehmensträger vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Das gilt auch, wenn sich die Gesellschaftsstruktur im Zuge von organisatorischen Änderungen wandelt. Sanierungen in diesem Sinne sind auch außergerichtliche Sanierungen.[14]

4. Sanierung

In diesem Kapitel werde ich mich der Sanierung und der übertragenden Sanierung widmen. Bei der ersten Form, die auch als Reorganisation bezeichnet wird, soll in erster Linie das Unternehmen an sich saniert werden, ob auch der Schuldner, also der Unternehmensträger saniert wird ist eine zweite Frage.

Wenn es der Fall ist, wird das sanierte Unternehmen durch den Schuldner ( natürliche Person oder Gesellschaft ) fortgeführt. Die Gläubiger, zum Beispiel Banken, werden aus den Erträgen, die das Unternehmen erwirtschaftet befriedigt.

Allerdings ist in der Praxis häufiger die andere Form der Sanierung anzutreffen. Hier wird das Unternehmen auf einen neuen Unternehmensträger übertragen ( Übertragende Sanierung ).[15]

Eine Sanierung des Unternehmens greift üblicherweise zeitlich früher und zum Teil auch weiter als die Insolvenzverfahren.[16]

4.1 Abgrenzung zur Insolvenz

Eine Unternehmenssanierung ist hauptsächlich ein betriebswirtschaftlicher Prozess, der erst einmal unabhängig von dem rechtlich geregelten Verfahren der Insolvenz abläuft. Erfolgreiche Sanierungen werden vorwiegend vor der Insolvenz abgeschlossen. Es ist aber genauso möglich das Unternehmen nach Eintritt der Insolvenz zu sanieren.[17]

4.2 Ursachen- und Schwachstellenanalyse

Eine Unternehmenskrise früh zu erkennen, ist Voraussetzung für ihre Bewältigung. Wenn die finanzielle Handlungsunfähigkeit des Unternehmens bedroht ist, sind die operativen und strategischen Ziele des Betriebes, aber auch die fundamentalen Interessen Dritter (Anteilseigner, Gläubiger, Mitarbeiter, Staat und anderer ) bereits unmittelbar gefährdet. Eine plötzliche Notsituation ist selten, denn die Gefahr schleicht sich bei strukturellen und organisatorischen Krisen bereits lange vor der finanziellen Krise ein. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung eines Unternehmens stets mögliche Krisenursachen im Auge zu behalten. Diese liegen häufig genug im Verantwortungsbereich des Betriebes selbst. Schlechte Produkte, fehlende Markt- und Wettbewerbsbeobachtungen, Fehler des Managements und ungenügende Strategiekonzepte können hier eingeordnet werden. Die Gründe einer Unternehmenskrise können aber auch auf Entwicklungen beruhen, die der Betrieb selbst nicht beeinflussen kann und auf die er schnellstmöglich reagieren muss, wie zum Beispiel Wertewandel, Rohstoffknappheit oder Konjunkturschwankungen. Das Krisenmanagement muss bereits weit vor einer Bedrohung der Firmenexistenz ansetzen.

[...]


[1] Vgl. Manzel, Ines und Thorsten: Unternehmenskrise, 2003, S.7

[2] Vgl. Fahlbusch, Wolfgang C.: Insolvenzrecht, 2002, S. 1

[3] Vgl. Ritter, Wolfgang: Unternehmenssanierung, 2000, S. 35

[4] Vgl. Ritter, Wolfgang: Unternehmenssanierung, 2000, S. 5

[5] Vgl. Bork, Reinhard: Insolvenzrecht, 2002, S. 171

[6] Vgl. Manzel, Ines und Thorsten: Unternehmenskrise, 2003, S.7

[7] Vgl. Bork, Reinhard: Insolvenzrecht, 2002, S. 171

[8] Vgl. Fahlbusch, Wolfgang C.: Insolvenzrecht, 2002 S. 1

[9] Vgl. Fahlbusch, Wolfgang C.: Insolvenzrecht, 2002 S. 107

[10] Vgl. Ritter, Wolfgang: Unternehmenssanierung, 2000, S. 31

[11] Vgl. Brockhaus, 2000, S. 784

[12] Vgl. Wöhe, Günter: Allg. BWL, 2002, S 797

[13] Vgl. Ritter, Wolfgang: Unternehmenssanierung, 2000, S. 31-33

[14] Vgl. o.V., BMF Schreiben 27.03.2003, 2003

[15] Vgl. Bork, Reinhard: Insolvenzrecht, 2002, S. 171-172

[16] Vgl. Degenhart, Heinrich: Unternehmenssanierung, 2004, S. 26

[17] Vgl. Degenhart, Heinrich: Unternehmenssanierung, 2004, S. 2

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht
Hochschule
Universität Lüneburg
Veranstaltung
Betriebwirtschaftliches Vertiefungsseminar -Steuergestaltungsstrategien mittelständischer Unternehmen
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
25
Katalognummer
V41135
ISBN (eBook)
9783638394659
Dateigröße
420 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmenssanierung, Sicht, Betriebwirtschaftliches, Vertiefungsseminar, Unternehmen
Arbeit zitieren
Hendrik Wilhelm (Autor:in), 2004, Unternehmenssanierung, insbesondere aus steuerlicher Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41135

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