Die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt


Thèse de Bachelor, 2017

52 Pages, Note: 1,2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zentrale Begriffe der Arbeit
2.1 Humanitäre Migranten
2.2 Bildungstitel
2.3 Verwertbarkeit von Bildungstiteln

3. Theoretische Grundlagen
3.1 Zusammenhang von Erwerbsarbeit und Bildung
3.2 Bewertung von Bildung auf dem Arbeitsmarkt
3.3 Humankapital und Kulturelles Kapital
3.4 Die besondere Statuspassage der Migration

4. Methodisches Vorgehen
4.1 Untersuchter Zeitraum
4.2 Vorgehen bei der Ausarbeitung des Forschungsstands
4.3 Recherche einschlägiger Studien
4.4 Sichtung und Überprüfung der gefundenen Studien
4.5 Vorgehen bei der Untersuchung der einschlägigen Studien

5. Untersuchung einschlägiger Studien

6. Ergebnisse der Untersuchung
6.1 Methodisches Vorgehen der untersuchten Studien
6.2 Verwertung ausländischer Bildungstitel auf dem Arbeitsmarkt
6.3 Einflussfaktoren auf die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel
6.4 Übersicht der untersuchten Studien

7. Diskussion der Ergebnisse
7.1 Inhaltliche Diskussion
7.2 Methodische Diskussion

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

In der vorliegenden Bachelorarbeit wird die Frage bearbeitet, wie gut es humanitären Migranten gelingt, ihre mitgebrachten Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Dazu werden, beginnend mit dem Erscheinen der einschlägigen und vielzitierten Arbeit von Anwar Hadīd (2004), Studien in Bezug auf diese Fragestellung untersucht, welche für die aktuelle Flüchtlingszuwanderung relevant sind. Die Erkenntnisse zur Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten lassen, trotz großer Unterschiede zwischen den ausgewerteten Studien, eine deutliche Tendenz der überwiegenden Entwertung von Bildungstiteln, auch im Vergleich zu anderen Migrantengruppen, erkennen. Dabei wirken sich insbesondere rechtliche Rahmenbedingungen, wie der unsichere Aufenthaltsstatus und die fehlende Arbeitserlaubnis, negativ aus. Die Beratung der Flüchtlinge durch die Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit ist, in Bezug auf die Verwertung vorhandener Bildungstitel, zudem stark verbesserungsfähig. Positiv wirken sich besonders soziale Netzwerke und gute Sprachkenntnisse auf die Verwertung von Bildungsabschlüssen aus. Dahingegen ist über die Aushandlung auf dem Arbeitsmarkt selbst immer noch sehr wenig bekannt. Über den Zeitverlauf konnte eine leicht positive Entwicklung der Anerkennungs- und Erwerbsituation beobachtet werden, insbesondere durch partielle Erleichterungen des rechtlichen Arbeitsmarktzugangs seit den frühen 2000er Jahren.

1. Einleitung

In der heutigen, zusehends globalisierten, Welt ist Migration ein allgegenwärtiges Phänomen. Technologische Entwicklungen ermöglichen es, große Distanzen immer schneller und günstiger zu überwinden. Viele Menschen verlassen ihren Wohnort, ihre Region, ihr Land oder ihren Kontinent zum Zwecke der Arbeit, der Bildung oder Familienzusammenführung. Andere verlassen ihre gewohnte Umgebung, weil ihr Überleben bedingt durch Konflikte, Kriege oder aufgrund von starken Umweltveränderungen wie Dürre, Versalzung der Böden oder dem steigenden Meeresspiegel bedroht ist (vgl. Endruweit et al. 2014, S. 308–309). Darunter fällt auch der aktuelle Zuwanderungsstrom von Flüchtlingen nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2016.

Was freiwillige und unfreiwillige Migranten eint, ist der Umstand, dass diese oft am Ziel ihrer Migration ihre Lebensumstände von Grund auf neu organisieren müssen (vgl. Schuster 2016, S. 297–299). Als ein Kernelement dieser Anpassung gilt die Fähigkeit zur (eigenständigen) Sicherung des Lebensunterhalts (Kühne 2009, S. 253). Während beispielsweise hoch qualifizierte Expatriates mit ausgehandeltem Arbeitsvertrag und entsprechendem Visum (Arbeitsmigranten) dabei weniger Schwierigkeiten haben dürften, gestaltet sich die Situation von Flüchtlingen (humanitären Migranten) ohne vergleichbare Vorbereitung und entsprechendes Wissen über das Migrationsziel vermutlich anders. Obgleich die verschiedenen Migrationstypen umgangssprachlich oft als einheitlich unter der Bezeichnung Migranten zusammengefasst werden, bestehen zwischen ihnen Unterschiede (Vgl. Schuster 2016, S. 298). So ist beispielsweise beim Einstieg von humanitären Migranten in eine Erwerbstätigkeit von einer längeren Phase der Anpassung auszugehen (Eisnecker et al. 2016, S. 749ff). Unklar ist bisher, in welcher Form humanitäre Migranten am Arbeitsmarkt beschäftigt sind und wie gut sie es schaffen, ihr vorhandenes Wissen und Können aus dem Herkunftsland erfolgreich einzusetzen. Eine gelungene Integration von humanitären Migranten in die Erwerbsarbeit, beinhaltet idealerweise die bestmögliche Nutzung dieses vorhandenen individuellen Potenzials einer Person. Schaffen die humanitären Migranten dies nicht, wären die Alternativen eine Beschäftigung unterhalb der Qualifikation — und der damit verbundene sogenannte `Brain Waste´ des individuellen Potenzials — oder eine ausgesprochen zeit- und kostenintensive Nachqualifizierung im deutschen Bildungssystem.

Gelingt auch diese einfachste Erwerbsintegration nicht, sind humanitäre Migranten nachhaltig von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen abhängig. Insbesondere vor dem Hintergrund der starken Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland in den letzten Jahren ist das Thema der Arbeitsmarktintegration von humanitären Migranten daher von Bedeutung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016a, S. 3; Eisnecker et al. 2016, S. 727ff).

Der Schwerpunkt der deutschen Zuwanderungspolitik lag seit Beginn der 2000er Jahre auf der Gewinnung und Integration hoch qualifizierter Fachkräfte aus dem inner- und außereuropäischen Ausland (Arbeitsmigranten). Die Zahlen im Bereich Flucht und Asyl waren in diesem Zeitraum stark rückläufig und im Vergleich zur Gesamtbevölkerung oder anderen Migrantengruppen verhältnismäßig gering (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016a, S. 3). Im Zeitraum vor der jüngsten Migration von Flüchtlingen nach Deutschland beschäftigten sich deshalb auch in der Wissenschaft nur vereinzelte Studien dezidiert mit der Integration von humanitären Migranten (vgl. Sachverständigenrat Integration und Migration 2016, S. 12; 85). Für humanitäre Migranten ist die Frage der Arbeitsmarktintegration, im Gegensatz zu hochqualifizierten Arbeitsmigranten, den sogenannten Spätaussiedlern oder Gastarbeitern sowie deren Kindern, daher nur in Ansätzen erforscht. Des Weiteren ist die Konzentration auf Hochqualifizierte als Forschungsobjekte in den Studien — auch bei jenen mit explizitem Schwerpunkt auf humanitären Migranten — dominant (vgl. Nohl et al. 2010, S. 123ff). Bildungs- oder Arbeitsmigranten und humanitäre Migranten unterscheiden sich nicht nur im Rechtsstatus oder der verzögernden Wirkung des Asylverfahrens, zudem resultieren aus der meist ungeplanten Flucht viele andere lebensweltliche Schwierigkeiten wie etwa fehlende Zeugnisse oder Orts- und Sprachkenntnisse (vgl. Blossfeld 2016, S. 235; Dietz und Trübswetter 2016, S. 4). Einige Studien behandeln humanitäre Migranten jedoch schlicht als Teil einer Gesamtgruppe `Migranten´ (Vgl. Beger 2013, S. 11ff; Eisnecker et al. 2016, S. 727ff; Dustmann et al. 2013; Basilio et al. 2014). Die Fragen, ob und wie genau humanitärer Migranten erwerbstätig sind oder ob sie vermehrt einfachen Helfertätigkeiten oder hoch qualifizierten Tätigkeiten nachgehen, sind bisher nicht präzise zu beantworten (vgl. Sachverständigenrat Integration und Migration 2016, S. 16; 45ff). Es ist mithin unklar, inwiefern humanitäre Migranten es schaffen, ihr individuelles Potenzial — ihr Wissen und Können — z. B. in Form ihrer Bildungstitel oder Berufsqualifikationen, auch in Deutschland nutzbar zu machen (vgl. Blossfeld 2016, S. 86ff; Robert-Bosch-Stiftung 2016, S. 150ff; Sachverständigenrat Integration und Migration 2016, S. 45ff; Dustmann et al. 2013, S. 154).

Auch die aktuellste und bisher einschlägigste repräsentative Befragung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten kann nach eigener Aussage für diese Frage keine präzise Antwort liefern (Worbs und Böhm 2016, S. 164ff).

Die Fragestellung dieser Arbeit lautet daher wie folgt: Wie gut gelingt es humanitären Migranten (Flüchtlingen) ihre im Herkunftsland erworbenen Bildungstitel und Berufsqualifikationen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten? Es ist zudem weitgehend unbekannt, welche Einflussfaktoren die Arbeitsmarktintegration von humanitären Migranten unterstützten, hemmen oder anderweitig eine relevant sind. Entsprechende Erkenntnisse sollen in dieser Arbeit ebenfalls zusammengetragen werden.

Diese Arbeit soll eine Übersicht über den Forschungsstand in Bezug auf die oben formulierte Fragestellung liefern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Erkenntnissen, welche sich auf die aktuelle Form der Zuwanderung von humanitären Migranten beziehen und sich ggf. in Forschung und Praxis anwenden lassen. Zu Beginn wird dazu auf die für diese Arbeit relevanten Begriffe eingegangen und das theoretische Grundgerüst der Verwertbarkeit von Bildungstiteln und Qualifikationen bei Migranten auf dem Arbeitsmarkt erläutert. Der darauffolgende Abschnitt wird die methodische Vorgehensweise bei der Recherche und der inhaltlichen Auswertung und Zusammenfassung von einschlägigen Studienergebnissen beschreiben. Im Hauptteil werden die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema vor dem Hintergrund der Fragestellung untersucht. Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und ihre Bedeutung für die Beantwortung der Fragestellung und die Migrationsforschung diskutiert.

2. Zentrale Begriffe der Arbeit

In diesem Abschnitt werden die für diese Arbeit zentralen Begriffe wie humanitäre Migranten, Bildungstitel und die Verwertbarkeit von Bildungstiteln definiert. Um eine einfache Lesbarkeit zu gewährleisten, wird in dieser Arbeit für beide Geschlechter ausschließlich die männliche Form verwendet. Ausnahmen bilden Abschnitte, in denen Unterschiede zwischen den Geschlechtern dargestellt werden.

2.1 Humanitäre Migranten

Eine trennscharfe Definition und Verwendung des umgangssprachlich viel verwendeten Begriffs `Flüchtling´ ist aufgrund von diversen Überschneidungen und Unterschieden zwischen politischen, wirtschaftlichen oder Klima-Flüchtlingen sowie deren legalen oder illegalen Fluchtwegen oder vermeintlich legitimen und illegitimen Fluchtmotiven, problematisch und daher in der Forschung umstritten (Carling 2015; Worbs und Böhm 2016, S. 18). In dieser Arbeit wird daher der Begriff `humanitärer Migrant´ verwendet, was in Anlehnung an Worbs und Böhm (ebd.), als eine zuwanderungsrechtliche Kategorie zu verstehen ist.

Gemäß der Statistik-Abteilung der Vereinten Nationen (1998, S. 9) ist jede Person, die ihr Land des üblichen Aufenthalts wechselt, ein internationaler Migrant. In Deutschland wird dabei rechtlich zwischen verschiedenen Arten der Zuwanderung (z. B. Arbeits-, Bildungs- oder Familienmigration) unterschieden und es werden entsprechende Visa oder Aufenthaltstitel vergeben. Die Zuwanderung über das humanitäre Asylverfahren ist ebenfalls eine separat geregelte Zuwanderungskategorie. Die Definition von humanitären Migranten anhand der Art und Weise der Zuwanderung über das Asylverfahren stellt zumindest eine rechtliche und bürokratische Abgrenzung gegenüber den anderen Migrantengruppen her.

Der Begriff `humanitärer Migrant´ bezieht sich folglich auf nach Deutschland zugewanderte Personen, welche unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§ 22-26 Aufenthaltsgesetz) im Rahmen des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt haben. Während des laufenden Asylverfahrens besitzen alle Antragsteller dieselbe Art von Aufenthaltsgestattung (gemäß § 55 Abs. 1 Asylgesetz), im Regelfall soll dieser Aufenthaltsstatus nur von kürzerer Dauer sein und bezieht auch potenziell nicht asylberechtigte Personen mit ein.

Danach unterscheiden sich die verschiedenen Aufenthaltstitel (Duldung gemäß § 60a AufenthG, subsidiärer Schutz gemäß § 4 AsylG, Flüchtlingsstatus gemäß § 3 AsylG, Asylberechtigung gemäß § 2 AsylG) für humanitäre Migranten. Aufgrund des geringen Forschungsstandes zu den jeweiligen Untergruppen von humanitären Migranten, werden alle hier aufgeführten Aufenthaltstitel, die aus dem Asylverfahren resultieren, in die Arbeit einbezogen.

Da die Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstiteln für die Fragestellung dieser Arbeit von zentraler Bedeutung ist, sind nur jene Personen eingeschlossen, welche zum Zeitpunkt der Einwanderung mindestens 18 Jahre oder älter waren. Jüngere Personen entfallen aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit, verwertbare Bildungstitel zu besitzen, sowie der durch die Minderjährigkeit eingeschränkten Geschäftsfähigkeit und den speziellen Regelungen bei der Betreuung in Deutschland, wie etwa der erneuten Beschulung.

2.2 Bildungstitel

Die Frage, wie gut es humanitäre Migranten schaffen, ihre Bildungstitel und Berufsqualifikationen auf dem Arbeitsmarkt einzubringen, definiert das individuelle Potenzial vereinfachend über Bildungstitel. Im Gegensatz zum ganzen individuellen Potenzial — also dem gesamten Wissen und Können einer Person — sind Bildungsabschlüsse aufgrund ihrer hohen Formalisierung einfacher zu erfassen und besser zu vergleichen. Daher wird sich diese Arbeit auf die Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstiteln konzentrieren.

Als ausländischer Bildungstitel gilt, in Übereinstimmung mit der Definition von Nohl und Kollegen (2010, S. 14), jeder im Ausland erworbene Abschluss, egal ob es sich dabei um einen Schulabschluss, den Abschluss einer Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss handelt (ausführlich dazu: Beger 2013, S. 12). Neben dieser Definition werden in Einklang mit Beger (2013, S. 12ff.) Schulabschlüsse als niedrig qualifiziert, Berufsabschlüsse als mittelqualifiziert und akademische Abschlüsse als hoch qualifiziert eingestuft. Dies dient einerseits dazu, möglichst alle Formen von Bildungstiteln in die Analyse einzubeziehen und gleichzeitig ihre qualitativen Unterschiede zumindest im Ansatz zu wahren.

2.3 Verwertbarkeit von Bildungstiteln

Die Verwertbarkeit von Bildungstiteln bezieht sich dabei auf die tatsächliche Verwertung ausländischer Bildungsabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt, welche sich durch eine Anstellung realisiert (vgl. Nohl et al. 2010, S. 156).

Die erfolgreichste Verwertung eines Bildungstitels liegt dann vor, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestens dem Qualifikationsniveau des Bildungstitels entspricht. Eine teilweise Verwertung liegt bei einer Tätigkeit unterhalb des Qualifikationsniveaus des Bildungstitels vor, welche aber noch irgendeine Form von Qualifikation erfordert (vgl. Nohl et al. 2010, S. 153). Eine vollständige Entwertung liegt demnach vor, wenn der jeweilige Bildungstitel nicht für den Einstieg in eine qualifizierte Tätigkeit jeglicher Art genutzt werden konnte, beziehungsweise die Tätigkeit mehr als eine Abstufung unter dem Niveau des Bildungstitels liegt (z. B. unqualifizierte oder niedrig qualifizierte Tätigkeit bei akademischem Abschluss).

Diese dreistufige Einteilung ist nur idealtypisch und als Orientierung konzipiert. Sie kann aufgrund ihrer ungenauen Trennschärfe nicht die komplexe soziale Realität in jeder vorstellbaren Ausprägung abbilden. Beger (2013, S. 17) entscheidet sich deshalb dafür, den Erfolg beim Arbeitsmarkteinstieg von einzelnen Migranten im Verhältnis zum Abschneiden von vergleichbaren Migranten zu setzen. Die Fragestellung dieser Arbeit zielt jedoch auf das gesamte Ausmaß der Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstiteln ab, was eine Spanne von der bestmöglichen Verwertung bis zur denkbar schlechtesten vollständigen Entwertung erforderlich macht.

3. Theoretische Grundlagen

Eingangs wurde die Frage formuliert, wie gut es humanitäre Migranten schaffen, ihre ausländischen Bildungstitel auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten. Nachdem nun die zentralen Begriffe der Fragestellung definiert wurden, wird im theoretischen Abschnitt dieser Arbeit zunächst die allgemeine Bedeutung von Bildungstiteln für die Position auf dem Arbeitsmarkt thematisiert. Im Anschluss wird der Prozess der Bewertung und Verwertung von Bildungstiteln und Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt, mithilfe der Humankapitaltheorie und deren theoretischen Weiterentwicklung der drei Kapitalsorten von Pierre Bourdieu, genauer veranschaulicht. Abschließend wird die besondere Situation von humanitären Migranten beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit aus theoretischer Sicht betrachtet.

3.1 Zusammenhang von Erwerbsarbeit und Bildung

Die vorliegende Fragestellung impliziert eine besondere Bedeutung von Bildungstiteln bei der Positionierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Der allgemeine Zusammenhang zwischen Bildung und Erwerbstätigkeit in Deutschland, und spezifisch für Migranten, wird seit längerer Zeit diskutiert (Vgl. Granato und Kalter 2001, S. 500–501). Auch die Qualifikation der jüngst zugewanderten `Flüchtlinge´ (humanitären Migranten) als potenziell volkswirtschaftlich nützlicher Faktor, ist dabei sowohl im öffentlichen (vgl. Vetter 2016; Wiarda 2015; Krämer 2016) als auch im fachlichen Diskurs (vgl. Brücker et al. 2016a, S. 4ff.; Sachverständigenrat Integration und Migration 2016, S. 45; Robert-Bosch-Stiftung 2016, S. 154) ein häufiges Thema. Allgemein wird argumentiert, dass der Wert einer Person auf dem Arbeitsmarkt von ihrer jeweiligen Produktivität abhängt (vgl. Endruweit et al. 2014, S. 373; Seukwa 2014, S. 52). Eine individuelle Messung der jeweiligen Produktivität jedes potenziellen Bewerbers wäre aber ausgesprochen aufwendig. Die Bestimmung der Produktivität kann daher ersatzweise über Referenzen wie Bildungsabschlüsse, berufliche Qualifikationen und Weiterbildungen oder Berufserfahrung in Form von Arbeitszeugnissen erfolgen. Die so festgestellte potenzielle Produktivität der jeweiligen Person auf dem Arbeitsmarkt wird theoretisch in Form eines der Produktivität entsprechenden Gehalts finanziell ausgeglichen (Nohl et al. 2010, S. 154). Die Gesamtheit dieser Fähigkeiten oder schlicht die potenzielle Produktivität, welche eine Person auf dem Arbeitsmarkt anbieten kann, wird gemeinhin als Humankapital zusammengefasst (vgl. Fuchs-Heinritz 2011, S. 287; Beger 2013, S. 20ff.).

Gemäß der Humankapitaltheorie kann eine Person durch Investition in ihr Humankapital, z. B. in einen Abschluss an einer renommierten Privatuniversität, ihre potenzielle Produktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen (vgl. Endruweit et al. 2014, S. 212–213; 373). Granato und Kalter (Vgl. 2001, S. 517) konnten diese Bedeutung des Humankapitals für die Positionierung von Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt aufgrund des jeweiligen Bildungsstatus empirisch belegen.

3.2 Bewertung von Bildung auf dem Arbeitsmarkt

Da der Bildung von Migranten eine zentrale Bedeutung für die Positionierung auf dem Arbeitsmarkt unterstellt wird (vgl. Granato und Kalter 2001, S. 517; Basilio et al. 2014, S. 21; Reinhold 2000, S. 65), soll hier präziser beschrieben werden, wie die Bewertung von Bildung auf dem Arbeitsmarkt theoretisch erklärt wird. Wie oben erwähnt, wird eine ganze Reihe verschiedener Bildungstitel, Qualifikationen und Kompetenzen unter dem Begriff Humankapital subsumiert (vgl. Endruweit et al. 2014, S. 66; 212-213). Den Wert des Humankapitals einer Person auf dem Arbeitsmarkt bestimmen daher nach klassischer Wirtschaftstheorie die Nachfrage von Arbeitgebern sowie das vorhandene Angebot der Arbeitnehmer, also die gleich oder besser qualifizierte menschliche Konkurrenz (Granato und Kalter 2001, S. 501ff.). Auch die Seltenheit eines bestimmten Bildungstitels oder einer Fachqualifikation auf einem Arbeitsmarkt kann demnach den Wert des Humankapitals entscheidend beeinflussen. Die theoretische Verwertbarkeit von Humankapital beruht dabei auf der Annahme eines funktionierenden Marktmechanismus mit Angebot und Nachfrage sowie ausreichend vorhandener Information, um die Produktivität jeder Person präzise abschätzen zu können.

Bourdieu kritisiert (vgl. 1992, S. 50–51), dass die Humankapitaltheorie über den genauen Ablauf und Inhalt dieser Aushandlung nur wenig inhaltliches beitragen kann, da sie gewisse Prozesse, wie die Bewertung ausländischer Bildungstitel oder die indirekte und intergenerationale Weitergabe von Bildung bzw. Wissen innerhalb von Familien, nicht genau erklären kann (siehe Abschnitt 3.3). Ergänzend merken Granato und Kalter (vgl. 2001, S. 501–502) an, dass auch normative Elemente, z. B. ein traditionelles Verständnis von Geschlechterrollen seitens der Migranten, zu einer Einschränkung potenzieller Positionen auf dem Arbeitsmarkt führen können.

3.3 Humankapital und Kulturelles Kapital

Die Theorie des Humankapitals mit der rein monetären Logik der Investition in und der finanziellen Rendite aus Bildung, war nach der Auffassung von Bourdieu (vgl. 1992, S. 50) nicht in der Lage nicht monetäre Prozesse zu erklären. Pierre Bourdieu (1983, 1992) entwarf daraufhin seine viel zitierte Theorie der Kapitalsorten (ergänzend: Nauck 2008, S. 122). Das Humankapital versteht Bourdieu (1992, S. 49ff.) grundsätzlich als zu vereinfachend und teilt den Kapitalbegriff deshalb in die Kapitalsorten ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital ein. Später erweiterte Bourdieu seine Theorie der drei Kapitalsorten zusätzlich um das übergeordnete symbolischen Kapital, welches hier aber nicht näher betrachtet wird (ergänzend: Endruweit et al. 2014, S. 212).

1. Das ökonomische Kapital besteht aus Geldwerten bzw. Eigentumsrechten, welche schnell und direkt auf dem Markt eingetauscht werden können (Bourdieu 1992, S. 52).
2. Kulturelles Kapital besteht aus drei Unterformen (vgl. Bourdieu 1992, S. 53ff.). Es kann inkorporiert im Geist bzw. Habitus einer Person vorliegen, wie die Fähigkeit eine Sprache zu sprechen. Das institutionalisierte kulturelle Kapital besteht in Form von Zeugnissen und Zertifikaten und kann damit unabhängig von der Person selbst einen Wert widerspiegeln, beispielsweise in Form des klassischen Schulabschlusses (Bildungstitel). Die dritte Form des kulturellen Kapitals ist die objektivierte Form, also beispielsweise ein Gemälde über das zwar eigentumsrechtlich verfügt werden kann, welches aber seine volle Wirkung nur entfaltet, wenn der Besitzer auch das entsprechende Wissen hat, um das Objekt genießen zu können (Bourdieu 1992, S. 59).
3. Die dritte Form ist das soziale Kapital (vgl. Bourdieu 1992, S. 63). Dieses besteht grundsätzlich aus der Gesamtheit aller Ressourcen, welche sich aus allen vorhandenen sozialen Beziehungen und Gruppenzugehörigkeiten ergeben. Die Vermittlung einer Erwerbsposition durch einen Bekannten oder Verwandten kann beispielsweise soziales Kapital darstellen (Endruweit et al. 2014, S. 213). Auch wenn eine Person vermögende Personen in der Familie oder im sozialen Umfeld hat, so kann es entsprechend einfach sein, benötigte Güter oder Geldsummen aufzutreiben. Dabei muss die Person selbst nicht originär Eigentümer der Güter oder des Geldes gewesen sein. Das soziale Kapital umfasst dabei aber nur die tatsächlich realisierten Profite aus sozialen Beziehungen und nicht einfach das gesamte Vermögen aller Bekannten (Bourdieu 1992, S. 64).

Sowohl kulturelles Kapital als auch soziales Kapital sind unter mehr oder weniger hohen Transaktionskosten, z. B. auf dem Arbeitsmarkt, in ökonomisches Kapital transformierbar.

Mit der Theorie des kulturellen Kapitals lässt sich die Bewertung von ausländischen Bildungstitel auf dem Arbeitsmarkt wie folgt beschreiben: Für die Bewertung auf dem Arbeitsmarkt ist die institutionalisierte Form des kulturellen Kapitals (Bildungstitel) von größerer Bedeutung als die inkorporierte Form, weil diese für den Arbeitgeber sofort ohne Prüfung der individuellen Produktivität zu erkennen ist. Bildungstitel sind in der Regel standardisiert und in der jeweiligen Gesellschaft weit verbreitet und dementsprechend bekannt (vgl. Nohl et al. 2010, S. 10ff.). Die Bewertung von Bildungsabschlüssen erfolgt innerhalb eines Referenzsystems (Schroeder 2014, S. 21), also z. B. im Kontext des nationalen Schul-, Ausbildungs- und Hochschulsystems in Deutschland, das den Arbeitgebern bekannt ist (Seukwa 2014, S. 52ff). Durch den Umstand der allgemeinen Bekanntheit von Schulabschlüssen sind diese für den Arbeitgeber als Indikator der potenziellen Produktivität gut geeignet. Wie Bourdieu (vgl. 1992, S. 61–62) anmerkt, ist die gesellschaftliche Anerkennung eines formalen Bildungstitels wie dem Schulabschluss so stark, dass sie den Besitzer als Träger ganz bestimmter Fähigkeiten ausweist unabhängig davon, ob er diese Fähigkeiten in dem Augenblick selbst noch besitzt. Nohl und Kollegen (vgl. 2010, S. 154) beschreiben diesen Vertrauensvorschuss, welcher in der Regel nur bekannten inländischen Bildungstiteln eingeräumt wird, als den grundlegenden Unterschied zu den meisten ausländischen Bildungstiteln von Migranten. Eine Ausnahme stellen ggf. Bildungsabschlüsse der international bekanntesten Universitäten wie Harvard, Oxford, Yale etc. dar. Die Bewertung von kulturellem Kapital ist durch diese in einer Gesellschaft institutionalisierte Zuschreibung immer an das staatliche Bildungs- oder Anerkennungssystem und damit auch an einen nationalen oder regionalen Kontext gebunden. Humanitäre Migranten, welche ihre Bildungstitel außerhalb dieses Referenzsystems im Herkunftsland oder Ausland erworben haben, sind gezwungen ihre Bildungstitel im fremden Referenzsystem und in der fremden Kultur des Migrationsziels neu bewerten zu lassen (vgl. Nohl et al. 2010, S. 12–13; Erel 2010, S. 648). Die Fragen, ob und wie genau es humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt in der Praxis gelingt, diese Neubewertung ihres kulturellen Kapitals (Bildungstitel) auszuhandeln, stehen im Zentrum dieser Arbeit.

3.4 Die besondere Statuspassage der Migration

Um die Besonderheiten des Einstiegs in die Erwerbstätigkeit von humanitären Migranten besser beschreiben zu können, wird hier ergänzend auf den Begriff der Statuspassage zurückgegriffen, welcher sowohl in der Lebenslauf- als auch in der Migrationsforschung verwendet wird (Fuchs-Heinritz 2011, S. 656). Eine Statuspassage ist nach Konietzka (2010, S. 40) als eine „Phase [...] im Lebenslauf [zu] verstehen, in denen Statusübergänge in mehreren Lebensbereichen zu einer umfassenden Neustrukturierung der Lebensumstände führen“ (Ergänzend: Beger 2013, S. 13–14). So wird beispielsweise ein Erwerbstätiger zum Erwerbslosen, der Alleinstehende zum Mitglied einer Großfamilie oder ein Hausbesitzer zum Untermieter. Dieser Statuswechsel bedeutet nach Erkenntnissen von Schittenhelm (vgl. 2005, S. 17) für Migranten oft eine vollständige Herauslösung aus ihrem bisherigen Kontext und ihren sozialen Beziehungen. Ein Migrant verliert nicht nur seine Arbeit, sondern auch die damit verbundene Identität in seinem sozialen Umfeld (Seukwa 2014, S. 52ff). Er verliert dadurch ggf. auch die Anerkennung seiner Bildungstitel und Berufsqualifikationen sowie seine professionellen Kontakte und Netzwerke. Von dieser Entwertung können alle angesprochenen Kapitalformen negativ betroffen sein. Dieser umfassende Prozess der Veränderung wird von Nohl und Kollegen (2010, S. 10ff) sowie Beger (2013, S. 13ff) mit Bezug auf die Erwerbstätigkeit von Migranten übereinstimmend mit dem Begriff der Statuspassage beschrieben. Aus diesem Grund erscheint es gerechtfertigt, diese Erklärung analog für die Situation von humanitären Migranten zu verwenden.

Insbesondere die ungeplanten Umstände einer Fluchtmigration können bei humanitären Migranten dazu führen, dass diese am Migrationsziel in fast allen Lebensbereichen ihren sozialen Status und ihre Identität aus ihrem Herkunftsland verlieren (vgl. Schittenhelm 2005, S. 40; Endruweit et al. 2014, S. 59). Humanitäre Migranten, welche nicht vorab über genügend Geld oder soziale Kontakte verfügen, um ihre persönlichen Bedürfnisse am Migrationsziel zu befriedigen, sind in der Folge auf ein Einkommen aus Erwerbsarbeit oder Sozialleistungen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Um ein Einkommen aus Arbeit oder Sozialleistungen zu erhalten, ist ein humanitärer Migrant gezwungen, sich der Gelegenheitsstruktur am Migrationsziel, also dem sozialstaatlichen System oder dem Arbeitsmarkt, entsprechend anzupassen (vgl. Nauck 2008, S. 122).

Weil humanitäre Migranten oft über kein oder nur wenig ökonomisches, soziales oder kulturelles Kapital verfügen, müssen sie dieses erst neu schaffen oder versuchen, ihr kulturelles Kapital aus dem Herkunftsland in der Ankunftsgesellschaft neu bewerten zulassen.

Die Frage, wie genau dieser Prozess der vollständigen Neupositionierung (Statuspassage) von humanitären Migranten abläuft, ist bislang nicht ausreichend geklärt (vgl. Seukwa 2014, S. 52; Nohl et al. 2010, S. 10ff). Daher stehen Erkenntnisse über Einflussfaktoren während der Statuspassage von humanitären Migranten in den Arbeitsmarkt ebenfalls im Zentrum dieser Arbeit.

4. Methodisches Vorgehen

Im folgenden Abschnitt wird das methodische Vorgehen bei der Erstellung der Übersicht zum Forschungsstand zusammengefasst. Der finanzielle und zeitliche Rahmen einer Bachelorarbeit sowie fehlende Expertise und Erfahrung ließen eine eigene Erhebung jeglicher Verfahrensart als nicht realistisch erscheinen. Daher musste auf existierende Datensätze, die Publikationen anderer Forscher oder die Arbeit staatlicher Institutionen zugegriffen werden. Es gibt nur wenige Datensätze, welche die für die Fragestellung erforderlichen Merkmale (Aufenthaltsstatus, Bildungstitel und Berufserfahrung im Herkunftsland sowie die Situation der Erwerbstätigkeit in Deutschland) ausreichend und differenziert erfassen. Die noch am ehesten einschlägige Migrationsstichprobe des sozio-oekonomischen Panels (Brücker et al. 2014) wurde bereits ausgewertet und verfügt nur über sehr geringe Fallzahlen von Personen mit den entsprechenden Merkmalen (qualifizierte Erwerbstätige). Darüber hinaus ist die Stichprobe nach der Einschätzung von Fendel und Romiti (2016, S. 16) nicht repräsentativ für Flüchtlinge in Deutschland. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeit war für den Autor kein geeigneter Datensatz (BAMF-Flüchtlingsbefragung, IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe) zugänglich. Offizielle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit erfassten bis dato nur die Staatsangehörigkeit und nicht den Aufenthaltsstatus, weshalb diese nicht zur exakten Analyse unterschiedlicher Migrantengruppen geeignet sind. Aus den aufgeführten Gründen wird in dieser Arbeit eine Darstellung des Forschungsstands mit Bezug auf die formulierte Fragestellung vorgenommen.

4.1 Untersuchter Zeitraum

Der zeitliche Rahmen für die Untersuchung beginnt mit der häufig zitierten einschlägigen Untersuchung von Hadīd (2004) über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Niedersachsen und reicht bis zum Zeitpunkt dieser Untersuchung Ende des Jahres 2016. Die Untersuchung bezieht sich dabei auf den Zeitraum seit der Vorbereitung und Durchführung der letzten großen Reform des Ausländerrechts in den Jahren 2004-2005 (Zuwanderungsgesetz) bis zum heutigen Tag. Aufgrund diverser rechtlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sowie der eingeschränkten Datenlage erscheint die Untersuchung eines präzisen Zeitpunkts als Querschnitt nicht praktikabel (vgl. Schroeder und Seukwa 2007, S. 42; Robert-Bosch-Stiftung 2016, S. 146).

Diese Arbeit versucht daher, die allgemeine Entwicklung der Arbeitsmarktintegration von humanitären Migranten in den letzten Jahren abzubilden.

4.2 Vorgehen bei der Ausarbeitung des Forschungsstands

Die Ausarbeitung und Darstellung des Forschungsstands erfolgte in vier Schritten. Im Ersten wurden einschlägige Studien recherchiert und zusammengetragen (vgl. Berninger et al. 2012, S. 40ff). Im zweiten Schritt wurden die gefundenen Studien gesichtet und im Sinne der Fragstellung und der damit verbundenen Einschränkungen auf ihre inhaltliche Entsprechung hin überprüft (vgl. ebd., S. 62ff). Im dritten Schritt wurden alle einschlägigen Studien ausgewertet und unter Berücksichtigung ihrer Methode und ihrer Erkenntnisse in Bezug auf die Fragestellung zusammengefasst (vgl. ebd., S. 71). Im letzten Schritt wurden die Erkenntnisse aller einschlägigen Studien mit Bezug auf die Fragestellung zusammengefasst.

4.3 Recherche einschlägiger Studien

Anhand von einschlägigen Stichworten wurden die renommierte Datenbank für Gesellschafts- bzw. sozialwissenschaftliche Forschung in Deutschland (Sowiport) und eine internationale Fachdatenbank für verschiedenste Forschungsdisziplinen (Web of Science) nach entsprechenden Studien durchsucht (vgl. Thomson Reuters 2016; GESIS 2016; Berninger et al. 2012, S. 40ff). Da sich die Fragestellung auf humanitäre Migranten in Deutschland bezieht, waren Suchbegriffe wie Flüchtling /Flüchtlinge /Asylsuchende(r) /Geflüchtete(r) /Schutzsuchende(r) /Asylant der Ausgangspunkt für die Recherche. Zusätzlich eingegrenzt wurden diese Suchergebnisse in Kombination mit folgenden Suchbegriffen: Arbeitsmarkt /Erwerbstätigkeit /Qualifikation /kulturelles Kapital /Humankapital /Bildung /Bildungstitel. Zur geographischen Eingrenzung von den Ergebnissen aus internationalen Datenbanken wie das Web of Science wurden die Begriffe Deutschland/ German/ German eingefügt. Zusätzlich wurden die Veröffentlichungen der beiden größten staatlichen Akteure, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, hinzugezogen (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016b; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2016). Fanden sich im Verlauf der Überprüfung oder Untersuchung Verweise auf weitere Studien, wurden diese ebenfalls analysiert.

4.4 Sichtung und Überprüfung der gefundenen Studien

Die Schlagwortsuche der oben aufgeführten Begriffskombinationen ergab insgesamt ca. 400 Treffer von Publikationen und Projekten (etwaige Dopplungen sind bei der Auswertung mithilfe der Listen-Funktion in Sowiport nicht gänzlich vermeidbar). Diese Publikationen und Projekte wurden mit Schwerpunkt auf der Übereinstimmung der Stichprobe mit dem Flüchtlingsbegriff im Sinne der eingeführten Definition sowie dem inhaltlichen Bezug zur Fragestellung (Bildung, Bildungstitel, Qualifikation, Anerkennung, Arbeitsmarkt, Erwerbstätigkeit, strukturelle Integration, Ausbildung) dahingehend überprüft, ob sie Erkenntnisse zur Verwertung von ausländischen Bildungstiteln durch humanitäre Migranten auf dem Arbeitsmarkt enthielten. Von den ca. 400 Treffern wurden 16 als einschlägige Studien klassifiziert und entsprechend untersucht.

4.5 Vorgehen bei der Untersuchung der einschlägigen Studien

Die Untersuchung der als einschlägig bewerteten Studien erfolgte in drei Schritten:

1. Die Zusammenfassung der methodischen Grundlage in Bezug auf die Art der Stichprobe (Clusterstichprobe, repräsentative Zufallsstichprobe, Schneeballverfahren, etc.), die Erhebungsmethode (Fragebogen, Interview, Registerdaten, etc.) sowie die inhaltliche Ausrichtung der zugrunde liegenden Studie.
2. Die Herausarbeitung von Erkenntnissen, welche sich konkret auf die Situation der Verwertung ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt beziehen.
3. Die Darstellung von Erkenntnissen über allgemeine Einflussfaktoren, welche sich auf die Verwertung ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt auswirken.

5. Untersuchung einschlägiger Studien

Nachdem zuvor das methodische Vorgehen bei Recherche und Überprüfung erläutert wurde, werden im Hauptteil dieser Arbeit die Erkenntnisse aus einschlägigen Studien zur Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten am deutschen Arbeitsmarkt untersucht. Aufgrund der bereits angesprochenen Entwicklung der ökonomischen, institutionellen und rechtlichen Situation von humanitären Migranten in Deutschland, erfolgt die Darstellung der Studien chronologisch nach dem Jahr der Veröffentlichung, um etwaige Veränderungen im zeitlichen Verlauf als Entwicklung zu erfassen und nachvollziehen zu können. Diese Entwicklung zeigt sich dabei exemplarisch an der zunehmenden Bedeutung von humanitären Migranten in der jüngeren Migrationsforschung: Beginnend mit einem Anteil kleinerer, oft qualitativer, Studien zu Beginn der 2000er Jahre bei verhältnismäßig geringem öffentlichen Interesse bis zur deutlichen Zunahme an groß angelegten quantitativen Studien in den letzten Jahren.

I. Hadīd 2004: Sehr gut ausgebildet und doch arbeitslos

Im Rahmen einer quantitativen Studie über die allgemeine Integration von hoch qualifizierten Flüchtlingen in Niedersachsen wurden von Hadīd (2004, S. 151 Tab. 7) in den Jahren 2002 und 2003 rund 103 Asylberechtigte und 147 jüdische Kontingentflüchtlinge mithilfe eines standardisierten Fragebogens schriftlich befragt. Exakte Angaben über die Zufallsstichprobe werden nicht getätigt (Hadīd 2004, S. 33). Beide Gruppen besaßen einen Aufenthaltsstatus gemäß der in dieser Arbeit verwendeten Definition von humanitären Migranten. Inhaltliche Schwerpunkte der Befragung bildeten Sprachkenntnisse, schulische und berufliche Qualifikationen, Erwerbstätigkeit, soziale Kontakte und die allgemeine Zufriedenheit mit der Lebenssituation (ebd., S. 34).

Das methodische Design und die Auswertung der Studie verhindert einen exakten Abgleich zwischen ausländischer Qualifikation und Beschäftigungsniveau in Deutschland (vgl. Hadīd 2004, S. 97ff). Nur elf Prozent der Befragten arbeiteten nach eigener Einschätzung im Beruf ihres ausländischen Bildungstitels (ebd., S. 92). Im Gegensatz dazu waren es im Herkunftsland 71,8 Prozent (ebd., S. 58). Bei der formellen Anerkennung von ausländischen Bildungstiteln berichtet Hadīd (2004, S. 53ff), dass 20,2 Prozent aller Befragten ihren ausländischen Bildungstitel anerkennen konnten und 14,5 Prozent die Anerkennung nur im Rahmen einer zusätzlichen Maßnahme ermöglicht wurde.

Dem gegenüber wurde 38,4 Prozent aller Befragten die Anerkennung verweigert, während weitere 26,9 Prozent eine Anerkennung nicht beantragt haben. Vor dem Hintergrund, dass über 60 Prozent aller Befragten einen akademischen Abschluss besitzen und 55,5 Prozent auf dem Qualifikationsniveau eines „Arbeiter[s]“ (ebd.) eingestellt sind (restliche Kategorien: Angestellter, Beamter oder Selbständiger), weist Hadīd (2004, S. 97) auf eine (Teil-) Entwertung ausländischer Bildungstitel bei den Befragten hin. Zudem wird in der Studie auf die Unterschiede zwischen kulturgebundenen Abschlüssen, wie z. B. Pädagogik, und technischen Abschlüssen wie Informatik hingewiesen, wobei Letztere durch die gemeinsamen und unveränderlichen Grundlagen der allgemeinen Physik, Mathematik oder Biologie in fast allen Kulturen anschlussfähig sein sollten, resümiert Hadīd (2004, S. 55).

II. Hohmann 2004: RESOURCE - Refugees´ Contribution to Europe - Länderbericht Deutschland

Im Zuge des vom Europäischen Flüchtlingsfonds finanzierten Projekts “RESOURCE - Refugees´ Contribution to Europe” führte Hohmann (2004, S. 5ff) im Auftrag vom Verein PRO ASYL eine (vermutlich qualitative) Befragung von 25 humanitären Migranten in Deutschland durch. Die Stichprobe bestand aus 6 Frauen und 19 Männern, davon waren 15 anerkannte Flüchtlinge im Sinne Art. 16a GG oder § 51 Abs. 1 Ausländergesetz, 7 besaßen einen humanitären Aufenthaltsstatus und 3 weitere Befragte eine Duldung (Hohmann 2004, S. 20). Alle Befragten verfügten über eine Ausbildung oder Berufserfahrung im Sozial- oder Gesundheitswesen sowie alternativ im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie. Weitere Angaben über die Stichprobe liegen nicht vor. Die genaue Erhebungsmethode lässt sich mithilfe der vorliegenden Angaben nicht zweifelsfrei bestimmen, die Darstellung der Ergebnisse legt jedoch eine qualitative Befragung in der Form eines nicht näher definierten Interviews nahe. Der Fokus der Studie lag auf der Beteiligung am Arbeitsmarkt mit besonderem Schwerpunkt auf Berufsfeldern, in welchen ein sogenannter Fachkräftemangel herrschte (ebd., S. 5ff), in diesem Fall, das bereits angesprochene Sozial- und Gesundheitswesen sowie die Branche für Informations- und Kommunikationstechnologie.

In Bezug auf die Fragestellung berichtet der Verfasser der Studie (Hohmann 2004, S. 20ff), dass die Mehrheit der befragten Flüchtlinge ihre im Herkunftsland erworbenen Bildungstitel nicht verwerten können.

Von den 25 Befragten konnten nach eigener Angabe nur 4 ihre ausländischen Bildungstitel verwerten, 10 waren bei dieser Frage eher „gespalten“ und 11 konnten ihre Bildungstitel nicht verwerten (ebd., S. 20).

Allgemein wird von den Befragten die Dauer der Bearbeitungszeit von Anerkennungsanträgen zur formalen Anerkennung von Bildungstiteln als erhebliches Hemmnis für die Arbeitsmarktintegration und Verwertung von Bildungstiteln geschildert (ebd., S. 28). Die Bedeutung der Arbeitsämter wird von allen Befragten einstimmig als nicht hilfreich bewertet (ebd., S. 21). Eine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkteinstieg haben den Befragten zufolge gute Sprachkenntnisse (ebd., S. 23) und die Hilfe und Vermittlung durch soziale Netzwerke (ebd., S. 24).

III. Foda und Kadur 2005: Flüchtlingsfrauen - verborgene Ressourcen

In ihrer Studie untersuchen Foda und Kadur (2005, S. 8ff), die Arbeitsmarktintegration von humanitären Migrantinnen in Deutschland. Hierzu befragten die beiden Autorinnen zwischen Juni 2003 und Mai 2004 rund 61 geflüchtete Frauen zwischen 25 und 60 Jahren in Berlin und Brandenburg (ebd.). Die nicht repräsentative Stichprobe wurde nicht nach einer klaren aufenthaltsrechtlichen Kategorie ausgewählt, auch über das weitere Vorgehen bei der Auswahl ist nichts bekannt (ebd., S. 15). Obwohl der Schwerpunkt auf weiblichen Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingsfrauen liegen sollte, wurden von den Verfassern auch Personen mit Asylbewerberstatus oder Duldung befragt (Foda und Kadur 2005, S. 14ff). Die Erhebung nutzte qualitative und quantitative Verfahren und wurde anhand narrativer Interviews sowie mithilfe eines nicht genauer beschriebenen Fragebogens durchgeführt (ebd., S. 8). Der inhaltliche Schwerpunkt, lag auf den aus den Herkunftsländern mitgebrachten Kompetenzen und Bildungstiteln der weiblichen `Flüchtlinge´ und der Verwertbarkeit dieser Kompetenzen und Bildungstitel in Deutschland.

Der Befund von Foda und Kadur (2005, S. 22ff) für die Verwertung von Bildungstiteln fällt überwiegend negativ aus. Nur 17 der 61 Befragten verfügten über eine Beschäftigung. Die Mehrheit dieser Tätigkeiten waren niedrigqualifizierte Tätigkeiten oder befristete Jobs in Migrantenorganisationen (Foda und Kadur 2005, S. 32ff). Nur zwei Frauen konnten an ihre ursprüngliche Qualifikation anknüpfen (ebd., S. 33). Insgesamt hatten 53 von 61 Frauen eine Ausbildung im Herkunftsland abgeschlossen oder besaßen entsprechende Berufserfahrung (vgl. ebd., S. 17).

Als Ursachen identifizierten die Verfasserinnen der Studie mehrere Faktoren: Institutionell wirken sich die sehr lange Wartezeit im Asylverfahren und auf die Arbeitserlaubnis (Foda und Kadur 2005, S. 27ff) sowie mangelhafte oder ausbleibende Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit auf die Verwertung von Bildungstiteln negativ aus (ebd., S. 31ff). Die fehlende formelle Anerkennung verhinderte nach Einschätzung der Autoren einen qualifikationsadäquaten Einstieg in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt. In Bezug auf die Aushandlung auf dem Arbeitsmarkt wurde vereinzelt von Diskriminierung sowie grundsätzlich von wenig Flexibilität und Offenheit seitens der Arbeitgeber berichtet (Foda und Kadur 2005, S. 32ff).

IV. Schroeder und Seukwa 2005: Was bleibt? Qualifizierungsoffensive für Asylbewerber/innen und Flüchtlinge in Hamburg

Im Zuge der Projektevaluation der Gemeinschaftsinitiative ‚EQUAL‘ am Standort Hamburg haben Schroeder und Seukwa (2005, S. 49ff) die Daten aus den Teilnehmerstammblättern ausgewertet. Die Auswahl der Stichprobe erfolgte über die Teilnahme an einem Projekt der beteiligten Organisationen. Insgesamt wurden 1115 Projektteilnehmer mit unterschiedlichem aufenthaltsrechtlichen Status befragt, alle im Sinne der definierten Kategorie: humanitärer Migrant. Die Befragung wurde anhand der sogenannten Teilnehmerstammblätter, entsprechend einem geringfügig standardisierten Fragebogen, durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte bildeten soziodemografische Merkmale, Aspekte der Projektteilnahme sowie die Abfrage der aktuellen Ausbildungs- und Arbeitssituation.

Die Aussagen über die Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstiteln in der vorliegenden Studie fielen wenig exakt aus. Von den 1115 Teilnehmern befanden sich nach Abschluss des Projekts nur 23 überhaupt in der Erwerbstätigkeit (Schroeder und Seukwa 2005, S. 80). Die Autoren (ebd., S. 70 f.) berichten von einer vollständigen Entwertung bei Akademikern sowie allgemein niedriger Beteiligung am Arbeitsmarkt (ebd., S. 66ff).

V. Englmann und Müller 2007: Brain waste - die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Die Studie von Englmann und Müller (2007, S. 15ff) beschäftigt sich mit der formalen Anerkennung ausländischer Bildungstitel bei Migranten in Deutschland. Einbezogen wurden alle Formen von Migrantengruppen und nicht nur humanitäre Migranten im Sinne der vorgebrachten Definition. Teilweise werden aber gruppenspezifische Aussagen, u. a. über humanitäre Migranten, getätigt. Die Grundlage der Studie beruht auf fragebogengestützten Experteninterviews mit 230 Mitarbeitern von insgesamt 204 Anerkennungsstellen in ganz Deutschland (Englmann und Müller 2007, S. 121). Zudem wurden von Januar bis September 2007 rund 152 Migranten während oder nach ihrem Anerkennungsverfahren mithilfe eines standardisierten Fragebogens schriftlich befragt (ebd., S. 185). Die Stichprobe der Migranten ist nicht repräsentativ, Fragebögen wurden über Anerkennungsstellen, aber auch online verbreitet (ebd.). Weitere Informationen zur Stichprobe fehlen.

Im Ergebnis berichten Englmann und Müller (2007, S. 200) dass nur wenige Migranten es schafften, ihr Qualifikationsniveau aus dem Herkunftsland wieder zu erreichen. Nur 15,9 Prozent aller Befragten gaben an, im erlernten Beruf beschäftigt zu sein (Englmann und Müller 2007, S. 199). Die Situation von humanitären Migranten gestaltet sich, nach Einschätzung der Autoren (Englmann und Müller 2007, S. 94ff), zum Untersuchungszeitpunkt noch deutlich schlechter als die von anderen Migrantengruppen, weil humanitäre Migranten keinen rechtlich geregelten Anspruch auf Anerkennungsmöglichkeiten besitzen. Im Vergleich zu staatlich stärker geförderten Migrantengruppen wie Spätaussiedlern, deren Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstitel bereits sehr gering ist, nehmen Flüchtlinge nach Einschätzung der Verfasser eine noch ungünstigere Position ein (ebd., S. 98).

VI. Nohl et al. 2007: International VW-Study Group Cultural Capital During Migration

Nohl und Kollegen (2006, 2007, 2010, S. 13ff) führten im Rahmen der „International VW-Study Group Cultural Capital During Migration“ eine qualitative Studie basierend auf narrativen Interviews mit Migranten im Alter zwischen 30-45 Jahren durch, welche mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt und ihre Ausbildung in Deutschland (Bildungsinländer) oder im Ausland (Bildungsausländer) erworben haben. Schwerpunkt in allen Veröffentlichungen der Studiengruppe bilden hoch qualifizierte Migranten (Nohl et al. 2006, S. 1ff). Unter den 45 interviewten Bildungsausländern (Nohl et al. 2007, S. 7ff) finden sich ebenfalls humanitäre Migranten im Sinne der eingangs aufgestellten Definition. Deren aufenthaltsrechtlicher Status ist aber nicht eindeutig dokumentiert und es wird sowohl von anerkannten Flüchtlingen, Geduldeten sowie Asylbewerbern berichtet. Weitere Informationen über die Auswahl der Stichprobe liegen nicht vor.

Im Ergebnis berichten Nohl und Kollegen (2007, S. 160–162ff) von einer negativen Bilanz der Verwertung kulturellen Kapitals bei humanitären Migranten und führen dies insbesondere auf die Auswirkungen des unsicheren und verzögernden Aufenthaltsstatus zurück. Von Hausen (In: Nohl et al. 2010, S. 138ff) unterstreicht dies mit ihrer fallbasierten Typenbildung für fünf mögliche Statuspassagen von humanitären Migranten in den Arbeitsmarkt. Nur bei einem Typ (1) wurde das kulturelle Kapital erfolgreich verwertet, bei allen anderen Typen (2-5) kam es zur Teil- oder Vollentwertung des institutionalisierten und inkorporierten kulturellen Kapitals. In einem weiteren Beitrag (Nohl et al. 2007, S. 118ff) wird fallbasiert die Statuspassage von drei humanitären Migranten beschrieben. Alle drei waren hoch qualifiziert und besaßen einen Universitätsabschluss. In einem Fall schaffte es ein iranischer Zahnmediziner nach einiger Zeit seinen Abschluss vollständig zu verwerten. Über den Weg als angestellter Zahnarzt mit vorübergehender Berufserlaubnis gelingt nach Erlangung der Staatsangehörigkeit die Anerkennung der Approbation und Übernahme der Praxis (vgl. ebd., S. 44ff). Der Kontakt zum iranischen Kollegen, welcher ihn in seiner Praxis anstellte, hatte für diesen Fall eine entscheidende Bedeutung. Im zweiten Fall schaffte es eine Ökonomin trotz der formalen Anerkennung ihres Abschlusses nicht, diesen auch auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten (ebd., S. 78ff). Auch im dritten Fall schaffte es eine Zahnmedizinerin nicht, ihren ausländischen Abschluss formal anerkennen zu lassen. Sie war daher gezwungen, das Studium in Deutschland zu wiederholen, konnte sich allerdings einen geringen Anteil ihres ausländischen Studiums anrechnen lassen (ebd., S. 37ff). Auch bei anderen Migrantengruppen wird festgestellt, dass diese ihr kulturelles Kapital oft nicht gleichwertig in Deutschland verwerten konnten (ebd., S. 170ff).

In der Studie wird erneut auf die Bedeutung von Deutschkenntnissen in den meisten Berufen hingewiesen (ebd., S. 40ff). Allgemein stellen Nohl und Kollegen (2007, S. 51ff) in Bezug auf professionsrechtliche Regelungen, wie bei einer erneuten Approbation durch die Ärztekammer (Prüfung u. a. der fachbezogenen Sprachkenntnisse), folgendes fest: Vorgeschriebene Maßnahmen und Prüfungen wirkten zunächst verzögernd, ermöglichten aber langfristig einen entsprechend der Vorschriften festgelegten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Insbesondere die Form der Selbstständigkeit bei einigen der professionsrechtlich geregelten Berufe erleichterte die Arbeitsmarktintegration, weil die Betroffenen unabhängiger von der Einschätzung durch Arbeitgeber sind.

Besonders die Hilfestellung (z. B. bei der Einstellung als Assistenzarzt/Referendar) durch soziale Kontakte, insbesondere derselben Ethnie, wird als bedeutsam hervorgehoben (ebd., S. 40ff). Die Verfasser der Studie gehen ebenfalls auf länderspezifische Abschlüsse ein. Der spezifische Bezug von Wissen und Können der Migranten auf das jeweilige Herkunftsland (z. B. bei Juristen) kann die gleichwertige Anerkennung von Qualifikationen verhindern, aber auch dazu führen, dass die Migranten als herkunftslandbezogene Experten wahrgenommen und eingestellt werden (ebd., S. 61).

VII. Aumüller und Bretl 2008: Lokale Gesellschaften und Flüchtlinge - Förderung von sozialer Integration - die kommunale Integration von Flüchtlingen in Deutschland

Ebenfalls im Rahmen des vom Europäischen Flüchtlingsfonds finanzierten Projekts „Lokale Gesellschaften und Flüchtlinge: Förderung von sozialer Integration“ befragten Aumüller und Bretl (2008, S. 18ff) Flüchtlinge und Experten in vier deutschen Städten (Berlin, München, Schwäbisch Hall und Jena). Die Städte wurden so ausgewählt, dass sie möglichst unterschiedlich in Bezug auf Einwohnerzahl, Wirtschaftskraft und geogerafische Lage sind. Die Stichprobe bestand gleichermaßen aus Asylbewerbern, Aufenthaltsberechtigen und Geduldeten, also humanitäre Migranten im Sinne der eingeführten Definition. Weitere Informationen zur Auswahl und Zusammensetzung der Befragten liegen nicht vor. Die Methodik der Studie ist qualitativ, sie stützt sich neben Experteninterviews auf Gespräche an sogenannten Rundtischen, an denen zwischen Oktober und Dezember 2007 ein vorgegebener Themenleitfaden mit mehreren geflüchteten Personen abgearbeitet bzw. diskutiert wurde. Genauere Angaben über das methodische Vorgehen bei den Rundtischen liegen nicht vor. Die Ergebnisse wurden in Form einer Fallstudie für jede Kommune zusammengefasst.

Für Berlin kommen die Forscherinnen zu keinem eindeutigen Ergebnis (Aumüller und Bretl 2008, S. 35). Befragte berichten davon, eine Beschäftigung unterhalb der ursprünglichen Qualifikation ausgeübt zu haben, insbesondere sprechen Befragte vom Empfinden sozialer Abwertung (ebd., S. 35). Positiv betont wird die Unterstützung durch soziale Netzwerke, während sich nach Aussagen der Betroffenen insbesondere der unsichere Aufenthaltsstatus negativ auswirkt. Potentielle Arbeitgeber wurden nach Ansicht der befragten Migranten sowie der befragten Experten von einem unsicheren Aufenthaltsstatus abgeschreckt.

Aumüller und Bretl (2008, S. 64ff) berichten für München von überwiegender Tätigkeit unterhalb der Qualifikation im Niedriglohnsektor. Die Beschäftigung, unabhängig von der Qualifikation, hing zudem stark mit der Unterstützung durch soziale Netzwerke zusammen.

In der Fallstudie über die Stadt Jena wird berichtet, dass humanitäre Migranten nur in Ausnahmefällen erwerbstätig waren (Aumüller und Bretl 2008, S. 92ff). Zudem verfügen die meisten Befragten über ein sehr niedriges Qualifikationsniveau bzw. weder über deutsche noch ausländische Bildungsabschlüsse.

Für Schwäbisch-Hall berichten Aumüller und Bretl (2008, S. 122ff) von einem hohen Anteil an humanitären Migranten in Beschäftigung. Das Qualifikationsniveau der Jobs war in der Regel aber niedrig (Aumüller 2009, S. 123). Auch wenn das genaue Verhältnis von Tätigkeitsniveau und dem Niveau des ausländischen Bildungstitels nicht gemessen wurde, wird von einer häufigen Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus berichtet. Insbesondere waren hoch qualifizierte Akademiker davon betroffen. Unterstrichen wird auch für Schwäbisch-Hall die Bedeutung sozialer Netzwerke bei der Vermittlung in Beschäftigung oder Ausbildung (ebd.).

VIII. Westphal und Behrensen 2008: Wege zum beruflichen Erfolg bei Frauen mit Migrationshintergrund der ersten und zweiten Generation und Ursachen für die gelungene Positionierung im Erwerbsleben

Bei der Durchführung ihrer Studie zum beruflichen Erfolg von Migrantinnen, interviewten Westphal und Behrensen (2008, S. 2) insgesamt 30 Frauen zwischen Dezember 2007 und Mai 2008. Davon waren 15 Frauen selbst und bei weiteren 15 die Eltern nach Deutschland eingewandert. Unter den Befragten war auch eine Gruppe von Frauen mit Fluchthintergrund, deren genauer Rechtsstatus aber nicht bekannt ist (Behrensen und Westphal 2009, S. 6 ff). Die Rekrutierung der Befragten erfolgte nicht-repräsentativ über diverse Institutionen, Organisationen und Netzwerke um die gewünschte Anzahl an beruflich erfolgreichen Interviewpartnerinnen zu erreichen (ebd., S. 8ff). Die Befragung und Auswertung erfolgte qualitativ durch leitfadengestützte Interviews und Inhaltsanalyse. Inhaltliche Schwerpunkte bildeten Bildungs- und Erwerbsverläufe sowie Sprachkenntnisse und soziale bzw. familiäre Kontakte und Netzwerke.

Mit Bezug auf die Verwertung von Bildungstiteln berichten Westphal und Behrensen (2008, S. 31ff) von zwei Frauen welche ihre Vorbildung, eine Hochschulzugangsberechtigung und ein Lehramtsstudium, in Form von Teilzeitbeschäftigungen ganz (Schulabschluss) bzw. teilweise (Lehramtsstudium) verwerten konnten. Allerdings fand diese Verwertung ausschließlich in einem explizit migrationsspezifischen Kontext, bei der Betreuung und Beratung anderer Migranten statt. Einer ausgebildeten Krankenschwester gelang die Verwertung ihres ausländischen Bildungstitels zunächst nicht, weshalb sie als Krankenpflegehelferin unter Qualifikation beschäftigt wurde. Der Befragten gelingt zum Zeitpunkt der Befragung zumindest die formale Anerkennung ihrer Berufsausbildung, was ihre zukünftigen Arbeitsmarktchancen verbessern dürfte. Eine vierte Befragte studierte erneut Medizin und konnte ihren Bildungstitel (noch) nicht auf dem Arbeitsmarkt verwerten (Behrensen und Westphal 2009, S. 34).

Viele der Befragten versuchten möglichst kurzfristig durch Praktika, ehrenamtliche Arbeit oder Fortbildungen ihre ausländischen Bildungstitel anschlussfähig zu machen bzw. in eine Beschäftigung zu gelangen (Westphal und Behrensen 2008, S. 14ff). Negativ war die Erfahrung mancher Befragten mit staatlichen Arbeitsvermittlern, so berichten die Autoren (ebd., S. 34ff) von der wiederholten und nicht qualifikationsadäquaten Vermittlung von humanitären Migrantinnen, trotz vorhandener Bildungstitel, in nicht-qualifizierte Tätigkeiten im Reinigungsgewerbe.

IX. Mirbach et al. 2010: Befragung zur Qualifikation der Teilnehmenden der Projekte des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt

Als Teil der Evaluation des vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramms zur Unterstützung von Bleiberechtigten und Flüchtlingen beim Arbeitsmarktzugang sammelten Mirbach und Triebl (2010, S. 3ff) im Mai und Juni 2010 Teilnehmerdaten von allen am Programm beteiligten Organisationen und Netzwerken. Die genaue Vorgehensweise ist nicht eindeutig dokumentiert. Die Koordinatoren der Organisationen und Netzwerke führten die Befragung laut Mirbach und Triebl (2010, S. 4) anhand eines einheitlichen Erhebungsbogens „unter Rückgriff auf die Teilnehmerdatenbanken“ durch. Die Stichprobe setzt sich daher entweder aus der Befragung durch die Koordinatoren oder den verarbeiteten Daten der Projektteilnehmer aus den existierenden Datenbanken zusammen. Genauere Angaben liegen nicht vor. Insgesamt wurden Daten von 11.060 Teilnehmern erfasst, die verschiedene asylbezogene Aufenthaltstitel im Sinne der Definition besaßen.

Inhaltliche Schwerpunkte bildeten soziodemografische Merkmale, die Schul- und Berufsausbildung/Studium sowie Berufserfahrung und Qualifizierungsmaßnahmen (ebd., S. 3).

Bei der Verwertung von ausländischen Bildungstiteln durch die Projektteilnehmer berichten die Verfasser der Studie (Mirbach und Triebl 2010, S. 11ff) von einer starken Entwertung insbesondere bei hoch qualifizierten Akademikern. Von den 255 Befragten mit Berufserfahrung in einer entsprechend höher qualifizierten Position im Herkunftsland waren in Deutschland nur 11 in vergleichbaren Position tätig (ebd., S. 15). Die Autoren (Mirbach und Triebl 2010, S. 15) weisen zudem darauf hin, dass der Anteil von Beschäftigung in Branchen wie Ernährung/Gastronomie/Reinigung (45,6 % aller erwerbstätigen Befragten) und Verkehr/Logistik/Sicherheit (8,1 % aller erwerbstätigen Befragten) auf eine regelmäßige Beschäftigung von humanitären Migranten in niedrig qualifizierten Helfertätigkeiten schließen lässt. Die schulische, berufliche oder akademische Ausbildung hatte bei den Befragten kaum Einfluss auf das Qualifikationsniveau der Tätigkeit (ebd.).

X. Beger 2013: Migration, kulturelles Kapital & Arbeitsmarkt

Beger (2013, S. 41ff) führte in den Jahren 2010 und 2011 eine qualitative Studie anhand narrativer Interviews mit elf Migranten basierend auf einer Clusterstichprobe durch. Die Stichprobe rekrutierte sich aus Freiwilligen unter den Kursteilnehmern an Deutschkursen im Rahmen eines Integrationsprojektes in Hamburg. Von den elf Interviewten waren drei Befragte im Sinne der Definition aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen als humanitäre Migranten nach Deutschland eingewandert (Beger 2013, S. 49ff). Der exakte aufenthaltsrechtliche Status ist z. T. unklar, alle Betreffenden befinden sich jedoch seit einigen Jahren in Deutschland. Inhaltliche Schwerpunkte waren Orientierungen, Strategien und Probleme von Migranten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt (Beger 2013).

Die Verwertung von ausländischen Bildungstiteln durch die befragten humanitären Migranten war unterschiedlich, aber tendenziell schlechter für höher qualifizierte Befragte. Zwei Befragte schafften es nicht, ihre Hochschulabschlüsse auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten. Nur einer der beiden war überhaupt erwerbstätig und dies nur im Rahmen einer Helfertätigkeit in der Reinigungsfirma eines Verwandten. Beide Befragte wurden mit der vollständigen Entwertung ihres institutionalisierten kulturellen Kapitals am Arbeitsmarkt konfrontiert (ebd., S. 69–72). Ein Befragter mit einfacher Schulbildung und informeller aber praktischer Berufserfahrung stieg über eine Aushilfstätigkeit im Gastronomiegewerbe ein. Seine praktischen Fähigkeiten (inkorporiertes Wissen und Können) waren dabei ausreichend, um den Arbeitgeber zu einer Festanstellung zu überzeugen (ebd., S. 62ff). Im letzten Fall kam es nicht zur Entwertung da das Ausgangsniveau so niedrig (Schulbesuch ohne Abschluss) ist, erfolgt die Beschäftigung qualifikationsadäquat.

In Bezug auf alle Befragten, also auch Familien- und Arbeitsmigranten, wird auf fehlende Sprachkenntnisse als zentrale Barriere für den Einstieg in qualifizierte Arbeit hingewiesen (ebd., S. 91 f.). Den Sprachkenntnissen wird ebenfalls eine Bedeutung bei der Verwertung von Bildungstiteln auf dem Arbeitsmarkt zugeschrieben. Die ausgereifte Fähigkeit zur Verständigung mit dem Arbeitgeber ermöglicht die Aushandlung eines Gegenwertes für den jeweiligen Bildungstitel auf dem Arbeitsmarkt bzw. ermöglicht diese Fähigkeit Prozesse der Anerkennung z. B. in Form von Praktika o. Ä. (ebd., S. 101ff). Keiner der mittel und hoch qualifizierten Befragten schafft es, sein institutionalisiertes kulturelles Kapital gleichwertig zu verwerten. In einem Fall kommt es zu einer völligen Entwertung des ausländischen Bildungstitels, weil dieser landesspezifisch auf eine andere Kultur ausgerichtet ist. Gemäß der vorliegenden Studie ist für die Betroffenen oft weniger die Verwertbarkeit von Bildungstiteln als die Verwertbarkeit praktischer/informeller Fähigkeiten (inkorporiertes Wissen und Können) entscheidend; dies führt aber überwiegend zu einem Statusabstieg und Teilentwertung des Bildungstitels (ebd., S. 103).

XI. Gag 2013: Fallstudie zu Teilnehmern am Projektstandort „FLUCHTort Hamburg“

In ihrem Beitrag zum Sammelband von Seukwa (2013) berichtet Gag (2013, S. 159ff) von einer Fallstudie zu 6 humanitären Migranten aus Afghanistan, Burkina Faso und dem Kosovo. Alle haben in irgendeiner Form am Projektstandort „FLUCHTort Hamburg“ Beratung in Anspruch genommen. Der genaue Aufenthaltsstatus der Befragten, die Auswahl der Stichprobe sowie die Erhebungsmethode bleiben unklar (ebd.). Auch Angaben über inhaltliche Schwerpunkte sind nicht angegeben.

Zur Verwertung von ausländischen Bildungstiteln, gibt es aufgrund der Stichprobe nur unvollständige beziehungsweise partielle Angaben. Fünf Fälle beschäftigen sich mit Personen, welche zurzeit der Flucht minderjährig waren und welche ihre Schulbildung nicht verwerten konnten. Im sechsten Fall benötigte ein Arzt sieben Jahre, um die entsprechende Anerkennung und Berufserlaubnis zu erhalten (Gag 2013, S. 163ff). Der Betroffene konnte bereits zu Beginn, bis auf die Bescheinigung für sein praktisches Jahr, seine komplette medizinische Ausbildung bescheinigen. Aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis war es allerdings nicht möglich, das praktische Jahr in Deutschland zu wiederholen. Diese Problematik ergab sich z. T. aus der restriktiven Rechtslage vor der Reform des Aufenthaltsrechts im Jahr 2005.

XII. Mirbach et al. 2014: 2. Befragung zur Qualifikation der Teilnehmenden der Projekte des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt

Nach der zweiten Runde des ESF-Bundesprogramms wiederholten Mirbach und Kollegen (2014, S. 4ff) im Rahmen der Evaluation ihre Erhebung der ersten Programmrunde (siehe: Mirbach und Triebl 2010, S. 3ff). Der ursprüngliche Fragebogen wurde erweitert und eine Datenbank zur zentralen Erfassung von Informationen über die Teilnehmer eingerichtet (Mirbach et al. 2014, S. 4). Nicht alle involvierten Organisationen nutzen diese Datenbank, weshalb einige Teilnehmer erneut über einen Erhebungsbogen durch die jeweiligen Koordinatoren erfasst wurden (ebd.). Präzisere Angaben zur Stichprobe und zum Vorgehen liegen nicht vor. Insgesamt gingen die Daten von 19.570 Teilnehmern, die verschiedene asylbezogene Aufenthaltstitel im Sinne der Definition besaßen, in die Auswertung ein. Die inhaltlichen Schwerpunkte bildeten erneut soziodemografische Merkmale, die Schul-, Berufs- bzw. akademische Ausbildung, vorhandene Berufserfahrung sowie Qualifizierungsmaßnahmen und die Vermittlung in Arbeit.

In der zweiten Erhebung zeigte sich in Bezug auf die Verwertung von ausländischen Bildungstiteln zumindest für den Querschnitt der hoch qualifizierten Akademiker eine Erhöhung des Anteils von Befragten mit Verwertung ihres Bildungstitels im Vergleich zur ersten Erhebung 2010 (Mirbach und Triebl 2010; Mirbach et al. 2014, S. 21ff). Von 135 Befragten mit Berufserfahrung in qualifizierten Positionen im Herkunftsland waren 53 (39 %) auch in Deutschland in einer vergleichbaren Position tätig.

Insgesamt verweisen die Autoren erneut auf die (Teil-)Entwertung ausländischer Bildungstitel (ebd., S. 23). Auch in der zweiten Erhebung zeigt sich kein starker Effekt von ausländischer Bildung auf die anteilige Beschäftigung in niedrig qualifizierten Tätigkeiten. Alle Gruppen mit Qualifikationsmerkmalen wie Berufsbildung, akademischem Abschluss oder entsprechender Berufserfahrung waren in Aushilfstätigkeiten anteilsmäßig genauso stark vertreten wie Gruppen ohne das entsprechende Merkmal (vgl. ebd., S. 22).

XIII. Worbs et al. 2016: BAMF-Flüchtlingsstudie 2014

Das Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befragte im Rahmen einer quantitativen Befragung im Juli 2014, der sogenannten „BAMF-Flüchtlingsstudie 2014“, schriftlich insgesamt 2.805 Flüchtlinge im Sinne der anfangs eingeführten Definition (Worbs und Bund 2016, S. 1 f.). Die Stichprobe bestand aus 7.819 Personen, die zum Zeitpunkt der Erhebung älter als 18 Jahre alt waren, zwischen 2008 und 2012 ihren bleiberechtigenden Aufenthaltsstatus erhalten haben sowie aus den sechs Ländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Sri Lanka und Syrien) stammen, deren Staatsangehörige zu damaligen Zeitpunkt am häufigsten Asyl in Deutschland beantragt haben (ebd.). Von den insgesamt 2.912 Befragten mit ausgefülltem und zurückgeschickten Fragebogen fanden, nach Gewichtung und Bereinigung, 2.805 Befragte Eingang in die Auswertung (Worbs und Böhm 2016, S. 45). Die Studie befragte Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mithilfe eines standardisierten Fragenbogens zu verschiedensten Themen ihrer Migration und zur aktuellen Lebenssituation in Deutschland (ebd., S. 41ff).

Die Verwertbarkeit von Bildungstiteln aus dem Ausland wurde im Rahmen der Studie explizit mit einem speziellen Item erfasst. Die Befragten sollten dabei einschätzen, in welchem Verhältnis ihre aktuelle Erwerbstätigkeit zu ihrer Qualifikation steht (Frage 45; vgl. Worbs und Böhm 2016, S. 356). Die Autoren (end. 2016, S. 164) schätzten die Validität der entsprechenden Ergebnisse allerdings als derart problematisch ein, dass eine Auswertung des entsprechenden Items nicht vorgenommen wurde. Nach eigenen Angaben waren nur 8,4 Prozent der Befragten in einem Bereich beschäftigt, welcher ihrer Berufsgruppe entsprach. Rund ein Fünftel (22,7 %) dieser Personen hatte den entsprechenden Abschluss in Deutschland erworben (ebd., S. 166). Im Ergebnis weisen Worbs und Böhm (2016, S. 168) darauf hin, dass die Flüchtlinge überwiegend „qualifikationsadäquat beschäftigt“ sind,

allerdings vor dem Hintergrund dass 61,7 Prozent aller Befragten weder eine Berufsausbildung noch ein Studium überhaupt begonnen haben und demnach nicht unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt werden können (ebd., S. 164).

Ohne direkten empirischen Beleg berichten die Verfasser der Studie (Worbs und Böhm 2016, S. 168), dass Befragte mit Berufsausbildung oder Studienabschluss weniger häufig in potenziell niedrig qualifizierten Tätigkeiten in der Lebensmittelherstellung, Gastronomie oder im Reinigungsgewerbe beschäftigt sind. In Bezug auf Akademiker warnen sie jedoch vor einer Teilentwertung des Bildungstitels aufgrund der häufigen Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus (ebd., S. 168).

XIV. Fendel und Romiti 2016: Die Bedeutung von Bildung und Spracherwerb für die Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden

In der Zeitschrift Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis des Bundesinstituts für Berufsbildung veröffentlichten Fendel und Romiti (2016, S. 16ff) einen Artikel zur Arbeitsmarktintegration von humanitären Migranten in Deutschland. Die ersten zwei Wellen der Migrationsstichprobe des Sozio-oekonomischen Panels (siehe: Brücker et al. 2014) bildeten die Datengrundlage für den Artikel. Insgesamt gingen 502 Personen, deren Beschreibung unter den hier verwendeten Begriff humanitärer Migrant fällt, in die Auswertung ein. Es handelt sich um humanitäre Migranten, welche als Untergruppe in die Migrationsstichprobe des SOEP eingegangen sind, aber aufgrund von Selektionseffekten nicht um eine repräsentative Zufallsstichprobe aller humanitären Migranten in Deutschland (Fendel und Romiti 2016, S. 16). Die Befragten wurden mittels eines standardisierten Fragenbogens, welcher in verschiedenen Sprachvarianten verfügbar war, befragt. Im Rahmen der Migrationsstichprobe des SOEP wird eine Vielzahl verschiedener Themen und Merkmale abgefragt (ergänzend: Brücker et al. 2014, S. 11).

Die Autoren (Fendel und Romiti 2016, S. 17) stellen fest, dass 32 Prozent aller Befragten angaben, unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt zu sein. Von den 195 Befragten mit Berufsbildung oder akademischem Abschluss waren ca. 118 (61 %) erwerbstätig, wiederum zwei Drittel (65 %) dieser qualifizierten Erwerbstätigen waren unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt (ebd., S. 18). Zur Übersicht über das Qualifikationsniveau der Befragten: Vor dem Zuzug besaßen 70 Prozent der Befragten keine Qualifikation im Sinne der Fragestellung. Die übrigen 30 Prozent der Befragten besaßen eine Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss. Zum Zeitpunkt der Befragung waren 56 Prozent nicht qualifiziert im Sinne der Auswertung, 39 Prozent verfügten über einen relevanten Abschluss und 5 Prozent befanden sich in Ausbildung.

Ergänzend berichten die Verfasser (Fendel und Romiti 2016, S. 19) von einem statistisch signifikant positiven Einfluss der Deutschkenntnisse auf das durchschnittliche Bruttogehalt sowie den Anteil an der Erwerbstätigkeit. Gute Deutschkenntnisse scheinen demnach ebenso empirisch den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen als auch die durchschnittliche Bezahlung zu verbessern.

XV. Brücker et al. 2016: Geflüchtete Menschen in Deutschland - eine qualitative Befragung

Brücker und Kollegen (vgl. 2016, S. 6ff) führten im Vorlauf der IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsbefragung zwischen November 2015 und März 2016 eine qualitative Vorstudie durch. In insgesamt 100 leitfadengestützten Interviews wurden 123 Personen (z. T. mehrere Personen gemeinsam) befragt (Brücker et al. 2016, S. 140). Die Stichprobe bestand aus 123 Personen, welche älter als 18 Jahre alt und zwischen Mai 2013 und Dezember 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben. Alle Befragten waren zum Zeitpunkt der Befragung entweder Asylbewerber, Aufenthaltsberechtigte oder Geduldete im Sinne der eingeführten Definition. Die Auswahl der nicht-repräsentativen Stichprobe erfolgte über Multiplikatoren, z. B. Leiter von Gemeinschaftsunterkünften, Integrationsinitiativen oder Deutschkursen. Abgefragt wurden verschiedenste Themenbereiche über die Fluchtursachen, den Fluchtverlauf, die Unterbringung in Deutschland und Vieles mehr. Auch die Integration in den Arbeitsmarkt und die Anerkennung von Bildungstiteln wurden in der Studie thematisiert. Die im Forschungsbericht angekündigte explorative Zielstellung der Studie (ebd.) wird in der wenig strukturierten Darstellung der Ergebnisse deutlich.

Über die Verwertung von ausländischen Bildungstiteln durch Flüchtlinge in konkreten Fällen können hier aufgrund der verkürzten Darstellung der Interviews im Forschungsbericht keine Angaben gemacht werden. Als ein zentrales Hemmnis für den Einstieg in den Arbeitsmarkt wird die langwierige und z. T. widersprüchliche oder gar als willkürlich empfundene Bürokratie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, den Ausländer- und Sozialämtern sowie Jobcentern in Bezug auf die Klärung des Aufenthaltsstatus sowie die Arbeitserlaubnis und Förderung von Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen geschildert (Brücker et al. 2016, S. 108ff).

Dominant schien bei vielen Befragten die Vorstellung einer unrealistischen zeitlichen Abfolge der Integration in den Arbeitsmarkt zu sein. Zu Beginn wollen die Befragten ihren Aufenthaltsstatus abschließend klären, um sich im Anschluss um bessere Sprachkenntnisse zu bemühen.

Mit diesen Deutschkenntnissen wollten viele ihre Abschlüsse anerkennen lassen, um damit eine Arbeit zu finden. Die befragten Experten kritisierten diese zeitliche Vorstellung als eine unnötige Verzögerung und verweisen auf die sinkende Eigenmotivation infolge der teilweise sehr langen Bearbeitungszeit des Asylverfahrens (ebd., S. 106ff).

XVI. Brücker et al. 2016c: IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeits- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) sowie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung von Juni bis Oktober 2016 eine repräsentative Befragung von Asylantragstellern der Jahre 2013 bis 2016 durchgeführt, welche zum Zeitpunkt der Einwanderung mindestens 18 Jahre alt waren (vgl. Brücker et al. 2016c, S. 3). Diese Gruppe entspricht weitestgehend der oben formulierten Definition von humanitären Migranten. Die Befragung soll in mehreren Wellen erfolgen und als Sonderstichprobe in das Paneldesign des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) integriert werden. Im ersten Teil der Erhebung wurden bereits 2.349 der insgesamt 4.500 angestrebten Personen mithilfe eines mehrsprachigen, computergestützten und standardisierten Fragebogens persönlich befragt (Brücker et al. 2016c, S. 2 f.). Die repräsentative Stichprobe wurde mittels einer gewichteten Zufallsauswahl gezogen, wobei die Gewichtung zur Vermeidung kleiner Fallzahlen und unter Berücksichtigung der Bleibeperspektive vorgenommen wurde. Die umfassende Studie bezieht sich auf die Situation im Herkunftsland, den Verlauf der Flucht sowie die Ankunft und Lebenssituation in Deutschland, geht jedoch auch auf die Arbeitsmarktbeteiligung ein.

Die Auswertung innerhalb des ersten Forschungsberichtes lässt in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung keine präzise Aussage über die Verwertung von ausländischen Bildungstiteln zu (Brücker et al. 2016b, S. 43ff). Die Autoren (Brücker et al. 2016b, S. 45) berichten dass bei 14 Prozent aller Befragten eine Arbeitsmarktbeteiligung vorlag, dies bezieht Personen in Praktika und Ausbildung mit ein.

Der Anteil aller Befragten, welche in einer Führungsposition beschäftigt waren, schrumpfte von 13 Prozent im Herkunftsland auf 2 Prozent in Deutschland (ebd., S. 44 Tab. 6.1). Von den Befragten waren zum Zeitpunkt der Befragung 33 Prozent als Arbeiter (im Herkunftsland 30 %) sowie 35 Prozent als Angestellte (im Herkunftsland 25 %) tätig. Weitere 30 Prozent der erwerbstätigen Befragten befanden sich in einer Ausbildung oder einem Praktikum (ebd.). Anteile für im Herkunftsland absolvierte Ausbildungen liegen nicht vor, da die entsprechende Dimension nicht abgebildet wurde. Aufgrund der Tatsache, dass die Form der Erwerbstätigkeit und das Qualifikationsniveau für das Herkunftsland und Deutschland unterschiedlich erhoben wurden, verringert sich die Vergleichbarkeit der Ergebnisse erheblich (vgl. Brücker et al. 2016b, S. 44 Tab. 6.1).

Nach Berechnungen von Brücker und Kollegen (2016b, S. 47) schafften es Befragte mit Berufs- bzw. Hochschulabschluss durchschnittlich 17 Monate früher eine Tätigkeit aufzunehmen als Befragte, welche eine Berufs- oder Hochschulbildung im Herkunftsland nicht abgeschlossen oder nicht begonnen haben. Auch die Berufserfahrung wirkte sich nach Erkenntnissen der Autoren positiv auf die Arbeitsmarktbeteiligung aus. Die lange Asylverfahrensdauer beeinträchtigte allerdings die Erwerbstätigkeit von humanitären Migranten. Die damit verbundene Unsicherheit über den Aufenthaltsstatus beeinflusst nach Brücker und Kollegen (2016b, S. 48) sowohl die Betroffenen als auch den potenziellen Arbeitgeber, dies belegen die Autoren mithilfe einer Regression (ebd.).

6. Ergebnisse der Untersuchung

In diesem Teil der Arbeit werden die Ergebnisse der Untersuchung einschlägiger Studien im bereits angewandten Dreischritt dargestellt. Zu Beginn erfolgt dazu eine Zusammenfassung der vorgefundenen methodischen Verfahren zur Erfassung von Bildungs- oder Erwerbssituationen von humanitären Migranten in Deutschland. Im Anschluss werden die Erkenntnisse über die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt dargestellt. Abschließend folgt die Darstellung allgemeiner Erkenntnisse über Faktoren, welche die Verwertung ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten in Deutschland beeinflussen.

6.1 Methodisches Vorgehen der untersuchten Studien

Was die Auswahl der Erhebungsmethode angeht, so unterscheiden sich die meisten Studien grundlegend in ihrer Vorgehensweise. Bei qualitativen Studien ist das narrative Interview, ausgewertet mithilfe der Inhaltsanalyse nach Mayring (vgl. Brücker et al. 2016, S. 120ff), die häufigste Form. Es kommen zusätzlich, gerade bei Projekt- oder Selbstevaluationen (z. B. Hohmann 2004 für ProAsyl, Aumüller und Bretl 2008), nicht ausführlich dokumentierte Interview- bzw. Befragungsformen zum Einsatz. Bei den quantitativen Studien finden sich kleine regionale Erhebungen, die Auswertung/Abfrage von Teilnehmerdaten oder Registerdaten der Bundesagentur für Arbeit sowie in jüngster Zeit die größeren repräsentativen Befragungen per standardisiertem Fragebogen durch BAMF, IAB und SOEP.

Die Stichproben der untersuchten Studien unterscheiden sich fast alle in Bezug auf den erfassten rechtlichen Aufenthaltsstatus, das Alter, den Zeitpunkt der Einreise (Dauer des Aufenthalts in Deutschland) oder die Herkunftsländer. Die Größe und Auswahl der Stichproben reicht von kleinen selektiven Cluster- bzw. Schneeballstichproben, über eine willkürliche bzw. vorgegebene Auswahl (Erfolgreiche Migrantinnen nach Vorgabe des BAMF in Behrensen und Westphal 2009, S. 8) bis zur repräsentativen Zufallsauswahl bei der IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe (Brücker et al. 2016b) oder der BAMF-Flüchtlingsbefragung 2014 (Worbs und Böhm 2016).

Wenngleich sich nur wenige Studien inhaltlich explizit mit der Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt beschäftigen, gibt es mehrere Studien, die sich mit der Bildungs- oder Erwerbssituation befassen.

Diese Studien beziehen häufig die im Herkunftsland erlangten Qualifikationen mit ein. Die Messung von Bildung bzw. Bildungstiteln sowie der Erwerbssituation erfolgt in unterschiedlichen Kategorien und anhand unterschiedlicher Definitionen. Oft wird das deutsche System mit Berufsausbildung und akademischer Bildung als Referenz verwendet, wobei die genaue Klassifizierung von ausländischen Bildungstitel mehrheitlich nicht dargestellt wird. Einzig akademische Bildungstitel und Berufe werden fast übereinstimmend als unterscheidbare Kategorie verwendet. Oft wird die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel, mittels einer subjektiven Einschätzung der Befragten über ihre Erwerbssituation, erfasst.

6.2 Verwertung ausländischer Bildungstitel auf dem Arbeitsmarkt

Über die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt lässt sich, selbst mithilfe der neuesten quantitativen Erhebungen, keine eindeutige und präzise Aussage treffen. Die untersuchten Studien weisen überwiegend eine Teil- bzw. Vollentwertung ausländischer Bildungstitel bei der Mehrheit der jeweils befragten Flüchtlinge auf.

Aufgrund der oben dargestellten Unterschiede bei Stichprobe, Erhebungsmethode und inhaltlichem Schwerpunkt der untersuchten Studien, ist ein Vergleich zwischen den Studien oder über den Zeitverlauf nicht aussagekräftig. Unter diesen Einschränkungen ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil der humanitären Migranten mit verwerteten ausländischen Bildungstiteln variiert stark. In quantitativen Befragungen schaffen es ca. zwischen 10-35 Prozent der humanitären Migranten, ihre Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt in eine entsprechende Beschäftigung umzusetzen. Der Anteil der teilweisen oder vollständigen Entwertung ausländischer Bildungstitel betrifft über alle Studien hinweg mindestens die Hälfte aller erhobenen Personen.

Grundsätzlich belegen die Studien das Auftreten aller drei vorab definierten Formen der Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel in der Praxis. Insbesondere bei Hochqualifizierten mit akademischen Abschlüssen in reglementierten Berufen, wie beispielsweise bei Ärzten, ist eine vollständige Verwertung des Bildungstitels in den untersuchten Studien dokumentiert. Teilentwertungen zeigen sich bei weniger reglementierten oder schwerer vergleichbaren, oft nicht-technischen Bildungstiteln (z. B. beim Lehramt, Ökonomie).

Auch die vollständige Entwertung von ausländischen Bildungstiteln wird häufig beschrieben besonders oft sind Flüchtlinge dann in ungelernten Helfertätigkeiten in der Gastronomie oder dem Reinigungsgewerbe tätig.

Bei der Verwertung von akademischen Abschlüssen, Berufsausbildungen und Schulabschlüssen lassen sich Unterschiede nur erahnen, sind jedoch aufgrund der Datenlage nicht präzise quantifizierbar. Akademische Abschlüsse werden, zumindest teilweise, aufgrund vorhandener Strukturen für die Rekrutierung von hoch qualifizierten Arbeitsmigranten gerade in technischen oder biologischen Branchen als besser anschlussfähig beschrieben. Abschlüsse mit starkem Bezug zum Herkunftsland, wie etwa bei Jura der Fokus auf ein nationales Rechtssystem, erfahren den Studien zufolge häufig eine vollständige Entwertung ihrer Bildungstitel. Für die Verwertung von Berufsausbildungen zeigt sich tendenziell eine schlechtere Verwertungsquote als bei Hochqualifizierten. Bei Schulabschlüssen, sofern dies thematisiert wurde, ist in der Regel mindestens von einer Teilentwertung, häufiger aber von einer vollständigen Entwertung auszugehen, wobei das Ausgangsniveau der Schulbildung oft als sehr gering geschildert wird.

6.3 Einflussfaktoren auf die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel

Die rechtliche Situation der humanitären Migranten in Bezug auf die Dauer des Asylverfahrens und eine damit verbundene Unsicherheit sowie die Bearbeitungszeit bei der Erteilung der Arbeitserlaubnis ist der am häufigsten beschriebene hemmende Faktor im Kontext der Verwertung ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die geschilderte Bearbeitungsdauer von Asylanträgen liegt häufig bei mehreren Monaten bis Jahren. Sowohl für die persönliche Planung und das Empfinden der humanitären Migranten wird dies als belastend und verunsichernd beschrieben. Zudem wird von der Abschreckung potenzieller Arbeitgeber durch die perspektivische Unsicherheit für eine Beschäftigung aufgrund der unklaren Aufenthaltssituation berichtet (vgl. Schroeder und Seukwa 2007, S. 97).

Die Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die Ausländerbehörden und die zuständige Agentur für Arbeit wird insbesondere in frühen Studien als problematisch beschrieben. Die untersuchten Studien beschreiben das Verhalten der zuständigen Sachbearbeiter mitunter als wenig hilfsbereit und aus der Sicht der Befragten als nicht nachvollziehbar.

Vor allem zu Beginn der 2000er Jahre wurde, den Studien zufolge, insbesondere für Asylbewerber und Geduldete, in der Regel keine Arbeitserlaubnis ausgestellt. Dies geschah zudem scheinbar unabhängig von Sachverhalt, Qualifikation oder Beschäftigungsperspektive und wurde von den Befragten daher oft als willkürlich empfunden. Die lange Bearbeitungszeit, z. B. bei Vorrangprüfungen, führt mehreren Studien zufolge dazu, dass der angebotene Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht mehr zur Verfügung stand. Viele Flüchtlinge äußerten in diesem Zusammenhang den starken Wunsch erwerbstätig zu sein, diesem Wunsch aber aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht nachkommen zu können.

Die Vermittlung und Beratung von humanitären Migranten wird unterschiedlich beschrieben, zwar gibt es vereinzelt Hinweise auf hilfsbereite und erfolgreiche Arbeitsvermittler, es dominieren jedoch negative Berichte über die Arbeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Häufigster Kritikpunkt ist die vollkommen qualifikationsunabhängige Vermittlung von humanitären Migranten in ungelernte Hilfstätigkeiten, insbesondere im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie. Vorliegende Bildungstitel oder Wünsche der Flüchtlinge wurden den Studien zufolge dabei ignoriert.

Über den tatsächlichen Einstieg in den Arbeitsmarkt, also Bewerbung, Einstellungsgespräch oder Probezeit bzw. Praktika, finden sich in den untersuchten Studien kaum Informationen. Auch über den Aushandlungsprozess über den Wert des potenziellen Bildungstitels mit dem potenziellen Arbeitgeber liegen keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor (siehe z. B. Schroeder und Seukwa 2007, S. 88ff).

Über die sozialen Kontakte und Netzwerke, kurz das soziale Kapital, der Flüchtlinge berichten die vorliegenden Studien durchweg positiv. Bei der Versorgung mit Informationen, der Vermittlung in Arbeitsstellen, Ausbildungen oder Praktika sind oft Bekannte und Verwandte der Flüchtlinge involviert. Insbesondere die sozialen Netzwerke, bestehend aus Personen mit derselben Nationalität oder regionalen Herkunft werden in den Studien als große Unterstützung hervorgehoben. Auch häufiger Kontakt zu Deutschen und deren Unterstützung werden mehrfach positiv beschrieben.

Die Bedeutung von Sprachkenntnissen wird einstimmig in allen Studien als eine zentrale Bedingung für den erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt genannt. Auch die Verwertung ausländischer Bildungstitel scheint den Studien zufolge von der Fähigkeit der Flüchtlinge abhängig zu sein, einerseits das deutsche Bildungssystem, den Arbeitsmarkt und die bürokratischen Vorgänge zu verstehen und anderseits gegenüber anderen Akteuren wie Behörden und Arbeitgebern die eigenen Interessen vertreten zu können.

6.4 Übersicht der untersuchten Studien von 2004-2016 (eigene Darstellung)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

7. Diskussion der Ergebnisse

Im letzten Abschnitt sollen die Bedeutung der oben dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Beantwortung der zugrunde liegenden Fragestellung, sowie für die Migrationsforschung in Deutschland insgesamt diskutiert werden.

7.1 Inhaltliche Diskussion

Die Ergebnisse bestätigen in Bezug auf die Fragestellung die theoretische Annahme, dass es bei der Verwertung zwischen inländischen und ausländischen Bildungstiteln Unterschiede bei der Bewertung auf dem Arbeitsmarkt gibt. Humanitäre Migranten müssen, anders als Einheimische, den Wert ihrer Bildungstitel (ihr kulturelles Kapital) neu aushandeln, da ausländischen Bildungstiteln in Deutschland meistens jegliche Referenz über ihren spezifischen Wert fehlt und sie daher von Arbeitgebern nicht anerkannt werden. Zwar gibt es Institutionen für die formelle Anerkennung von ausländischen Bildungstiteln, allerdings sind diese den Studien zufolge in der Regel wenig bekannt und ihre Gebühren für Flüchtlinge oft nicht finanzierbar. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen zudem, dass eine erneute Aushandlung nicht nur direkt auf dem Arbeitsmarkt, sondern oft auch im Kontakt mit der Ausländerbehörde und der Arbeitsvermittlung erforderlich ist. Die Ergebnisse legen nahe, dass Flüchtlinge bei diesem sich wiederholenden Aushandlungsprozess große Schwierigkeiten haben, ihr kulturelles Kapital — in Form von Bildungstiteln — auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verwerten. Die besondere Intensität der Statuspassage einer humanitären Migration führt häufig zum Verlust von Vermögen, Eigentum, Zeugnissen, Ortskenntnissen, Kontakten und Identitäten etc., also dem — zumindest vorübergehenden — Verlust von ökonomischem, kulturellem und sozialem Kapital. Humanitäre Migranten müssen daher in fast jedem Lebensbereich ihre Position umfassend neu aushandeln, was ausgesprochen langwierig und belastend sein kann.

Angesichts der von der überwiegenden Entwertung ausländischer Bildungstitel dominierten Untersuchungsergebnisse sollte kritisch hinterfragt werden, inwieweit die Verwertbarkeit von Bildungstiteln überhaupt möglich ist. Der Fragestellung liegt die theoretische Annahme zugrunde, dass die Verwertung ausländischer Bildungstitel, also die Neubewertung des kulturellen Kapitals, grundsätzlich möglich ist. Ungeklärt ist aber, in welchem Ausmaß eine Verwertung bei allen humanitären Migranten auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich möglich ist.

Da Angebot und Nachfrage auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht per se mit der Arbeitsmarktsituation in den Herkunftsländern vergleichbar sind, und es auch für Deutsche auf dem Arbeitsmarkt zu Entwertungen ihrer Bildungstitel kommen kann, ist eine vollständige Verwertung eines jeden Bildungstitels jeder Person ausgesprochen unwahrscheinlich. Eine gewisse Entwertung ist mithin zu erwarten. Der Vergleich zu anderen Gruppen innerhalb der Gesamtbevölkerung in Deutschland weist darauf hin, dass Flüchtlinge ihre Bildungstitel deutlich schlechter verwerten können als Deutsche ohne Migrationshintergrund oder andere Migrantengruppen. Das IAB (siehe Reichelt und Vicari 2015, S. 3) berichtet, dass ca. 10,6 Prozent der Deutschen mit beruflichem Abschluss unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt sind. Im Vergleich dazu sind es bei Ausländern 22,5 Prozent. Für Beschäftigte mit akademischem Abschluss geben Reichelt und Vicari (ebd.) an, dass jeweils ca. 40 Prozent der Ausländer und der Deutschen unterhalb der Qualifikation beschäftigt sind. Bei humanitären Migranten, so belegen die untersuchten Studien, sind mindestens die Hälfte aller Befragten und teilweise bis zu 85 Prozent unterhalb ihrer Qualifikation beschäftigt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass humanitäre Migranten größere Schwierigkeiten haben ihr kulturelles Kapital in der Ankunftsgesellschaft zu verwerten als anderen Migrantengruppen.

In den analysierten Studien fanden sich, wie oben ausführlich dargestellt, Hinweise auf wiederholt auftretende Einflussfaktoren, welche die Verwertung ausländischer Bildungstitel — also die Anerkennung kulturellen Kapitals — beeinflussen. Diese Einflussfaktoren sind sowohl rechtlicher und institutioneller Natur, als auch im sozialen Umfeld des Flüchtlings sowie in den subjektiven Fähigkeiten eines Flüchtlings verortet.

Die unsichere Aufenthaltssituation und die bisweilen komplizierte Erteilung einer Arbeitserlaubnis zählen zu den am häufigsten geschilderten Hindernissen für die Arbeitsmarktintegration als auch für die Nutzung vorhandener Bildungstitel. Die teilweise exkludierenden und/oder langwierigen bürokratischen Regelungen werden einheitlich als größtes Hindernis für eine Integration in die Erwerbsarbeit bezeichnet. Um eine bestmögliche Verwertung des vorhandenen Potenzials der Flüchtlinge zu ermöglichen, scheint vor dem Hintergrund der untersuchten Studien ein Abbau aller Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs am besten geeignet, um eine optimale Verwertbarkeit von Bildungstiteln zu ermöglichen.

Problematisch wirkt sich auch die bei der Arbeitsvermittlung durch das Jobcenter und die Agentur für Arbeit wiederholt festgestellte Praxis der Vermittlung von qualifizierten humanitären Migranten in unqualifizierte Hilfstätigkeiten aus. Für eine bestmögliche Verwertung des vorhandenen Potenzials, in Form von Bildungstiteln, der Flüchtlinge scheint die bisherige Praxis im Erkennen vorhandener Qualifikationen und deren Nutzung stark ausbaufähig zu sein. Eine Vermittlung im Interesse der Flüchtlinge müsste daher stärker als bisher vorliegende Fähigkeiten berücksichtigen und versuchen diese anschlussfähig zu machen, um das vorhandene kulturelle Kapital ökonomisch zu nutzen.

Die Unterstützungsleistung bei Vermittlung, Beratung und Informationen durch soziale Netzwerke (soziales Kapital) ist allgemein von großer Bedeutung für die Verwertung ausländischer Bildungstitel (kulturelles Kapital). Bisweilen ermöglicht das soziale Kapital in Form des sozialen Netzwerks direkt die Verwertung von Bildungstiteln — also die Transformation von kulturellem Kapital in ökonomisches Kapital. So verschafften oft bereits etablierte Migranten neu zugewanderten Migranten einen Einstieg in den gelernten Beruf, z. B. durch die Einstellung als Assistenzarzt in der eigenen Praxis o.Ä. Die sozialen Netzwerke unterstützen dabei besonders in den Bereichen, die staatliche Institutionen nicht oder ungenügend abdecken.

Über alle Studien hinweg wird die Bedeutung von Sprachkenntnissen bei der Verwertung von Bildungstiteln betont. Es scheint für humanitäre Migranten daher förderlich, in Form von Deutschkenntnissen, neues inkorporiertes kulturelles Kapital zu erwerben. Die Sprachfähigkeit ist einerseits im Individuum verortet und wird zu einem großen Anteil von dessen kognitiven Fähigkeiten sowie der subjektiven Motivation und Lernbereitschaft beeinflusst. Der Erwerb dieser Sprachfähigkeiten wird aber andererseits auch von äußeren Faktoren wie regelmäßigem Austausch mit der deutschen Bevölkerung und insbesondere dem Angebot an Deutschkursen beeinflusst.

7.2 Methodische Diskussion

Beim Verfassen dieser Arbeit wurde versucht, alle vorhandenen Studien in die Untersuchung einzubeziehen. Da es keine abschließende Auflistung oder kein zentrales Verzeichnis aller relevanten Studien gibt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne einschlägige Studien unberücksichtigt geblieben sind.

Die Einschränkungen der Arbeit selbst setzen sich durch die Beschränkung des allgemeinen Forschungsstandes fort. Wie im Ergebnisteil dargestellt, befinden sich der Forschungsstand und die damit verbundene Datenlage noch im Aufbau. So sind, trotz einer gewissen Übersicht über die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten und den Einfluss der beschriebenen Faktoren, anhand der untersuchten Studien keine detaillierten oder repräsentativen Aussagen möglich.

Die analysierten Studien beziehen sich oft nicht auf die gleiche Grundgesamtheit (z. B. humanitäre Migranten im Sinne der Definition). Stattdessen werden Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge/Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge sowie Geduldete, teilweise gemeinsam, teilweise als getrennte Gruppen untersucht. Die Zuwanderungskategorie ist aber bei fast allen das Asylverfahren und die damit verbundenen aufenthaltsrechtlichen Untergruppen. Solange keine rechtliche Gleichstellung dieser aufenthaltsrechtlichen Unterkategorien erfolgt, ist eine Betrachtung aller Gruppen getrennt voneinander sinnvoll. Die Studien beziehen sich zudem auf verschiedenste Zeiträume der Zuwanderung bzw. des Aufenthalts in Deutschland. Aufgrund dieser vorhandenen Einschränkungen sind nur partielle Antworten zu einzelnen Gruppen bzw. Zeiträumen vor dem Hintergrund der Fragestellung möglich. Die allgemeine Datenlage für Forscher hat sich jüngst durch die IAB-BAMF-SOEP-Flüchtlingsstichprobe verbessert. Auch die separate Erfassung in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit stellt in Bezug auf Arbeitsmarktintegration eine sinnvolle Erweiterung der Datengrundlage dar. Dazu begann die Bundesagentur für Arbeit im Juni 2016 mit der Erfassung des Aufenthaltsstatus in der offiziellen Statistik (Bundesagentur für Arbeit 2016). Dies macht eine Auswertung für spezifische Migrantengruppen wie humanitäre Migranten, aber auch eine Auswertung nach aufenthaltsrechtlichen Unterkategorien, möglich.

Die methodische Erfassung der Verwertbarkeit von ausländischen Bildungstiteln oder Qualifikationen ist bei den untersuchten Studien extrem unterschiedlich. Einige Studien erheben die Verwertbarkeit anhand der persönlichen Einschätzung der Befragten. Wiederum andere Studien entnehmen die Verwertbarkeit aus den Angaben zu dem Bildungsstatus, zur Berufsgruppe oder Berufserfahrung und vergleichen die Angaben zum Herkunftsland und zur Situation in Deutschland. Als Referenz dient oft das deutsche Bildungs- und Berufsausbildungssystem oder die subjektive Einschätzung der Befragten sowie der Autoren.

Um den Wert ausländischer Bildungstitel zu beschreiben, ist eine Bewertung anhand der tatsächlichen Verwertung auf dem Arbeitsmarkt oder der subjektiven Einschätzung der Befragten möglicherweise nicht ausreichend, da es, wie beschrieben, zu Teilverwertungen auf dem Arbeitsmarkt oder zu Ungenauigkeiten bei der Selbstbewertung kommen kann. Um eine eindeutige Aussage über Verwertung ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten machen zu können, wäre dennoch eine gezieltere Erhebung oder Auswertung der gemachten Angaben erforderlich. Die Auswertung von Antworten oder Erstellung von Antwortkategorien bei der Bewertung von Bildungstiteln und Berufen anhand internationaler Skalen, wie dem International Standard Classification of Education (vgl. UNESCO 2015, 2016), wäre womöglich besser zum Vergleich inländischer und ausländischer Bildungstitel geeignet. Insgesamt wäre eine separate Betrachtung der Verwertung von Schulabschlüssen, Berufsausbildungen und akademischen Abschlüssen ein interessanter und praktischer Anknüpfungspunkt für weitere Forschung.

Literaturverzeichnis

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Résumé des informations

Titre
Die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Université
Martin Luther University  (Institut für Soziologie)
Note
1,2
Auteur
Année
2017
Pages
52
N° de catalogue
V411963
ISBN (ebook)
9783668632509
ISBN (Livre)
9783668632516
Taille d'un fichier
620 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Flüchtlinge, Arbeitsmarkt, Migranten, Integration, Bildungstitel, Berufsbildung, Ausbildung, Qualifikation, Kulturelles Kapital, Arbeitsmarktintegration, Erwerbsarbeit, Beruf, Anerkennung, Bildungsabschluss, Refugee, Humanitäre Migranten, Humankapital, Asyl, Asylanten, Asylum
Citation du texte
Christopher Camps (Auteur), 2017, Die Verwertbarkeit ausländischer Bildungstitel von humanitären Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/411963

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