Die Rolle der DDR im Warschauer Pakt mit Blick auf die sowjetische Anbindung

Ebenbürtiger Partner?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

33 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Warschauer Pakt
2.1 Gründung und Entwicklung des Warschauer Paktes
2.1.1 Anfangsjahre
2.1.2 Intensivierung der militärischen Kooperation
2.2 Politisch- rechtlicher Charakter und sowjetische Hegemonie
2.2.1 Vertragslage
2.2.2 Sowjetische Vormachtstellung

3. Die Deutsche Demokratische Republik im Warschauer Pakt
3.1 Die Militarisierung der DDR
3.2 Die Rolle der DDR im Warschauer Pakt
3.2.1 Gleichberechtigter Partner?
3.2.2 Bilaterale Beziehungen zu anderen Bruderstaaten (Beispiele)

4. Die DDR und die Anbindung an die Sowjetunion
4.1 Rechtliche Bestimmungen und die GSSD
4.2 Unterordnung und Abhängigkeit gegenüber der UdSSR

5. Resümee

Abkürzungsverzeichnis

Literatur- und Quellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Gesamtstreitkräfte und Verteidigungsausgaben

Tabelle 2 Gesamtstreitkräfte und prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung

Tabelle 3 Verteidigungsausgaben im Vergleich

1. Einleitung

Zu Zeiten des Kalten Krieges und der Aufteilung Europas in das östlich-westliche Gefüge bestimmten zwei militärische Vereinigungen die Sicherheitspolitik auf dem Kontinent, die NATO und der Warschauer Pakt[1]. Das geteilte Deutschland versinnbildlichte diese Gegenüberstellung mit dem „Eisernen Vorhang“ wie kein anderer Teil der Welt. Weltanschauliche, systempolitische Differenzen prägten jene Zeit und die Entwicklung des nach 1945 getrennten Deutschlands. Für beide Staaten, BRD und DDR, galt die Einbindung in eine internationale Gemeinschaft als Garant für die Erlangung neuer Souveränität und Anerkennung nach dem Kriegsende. Gerade für Ostdeutschland, dessen ideologisches Konstrukt von der Sowjetunion zementiert wurde, bedeutete die Integration in die östliche Allianz einen großen Schritt zur inneren und äußeren Stabilität. Das „Bündnis neuen Typs“ oder das „Bündnis für Frieden und Sicherheit“ – so lautet die Beschreibung des Warschauer Paktes in der DDR-Literatur[2] - bot eine Plattform dafür. Diese Bezeichnung ging einher mit der propagandistischen Anpreisung des 1955 in Warschau beschlossenen Bundes zwischen den Staaten Osteuropas. Während nach dem Ende des Ost-West-Konflikts die NATO bis heute besteht, konnte die Warschauer Vertragsorganisation den gesamten Transformationsprozess des Ostblocks nicht überleben.

In dieser Arbeit soll der der Werdegang der DDR innerhalb der WVO erläutert werden. Dabei schließen sich unterschiedliche Fragestellungen an. Wie war das Pakt-System aufgebaut? Welche Position hatte die DDR inne? Und in wieweit hatte die Anbindung an die UdSSR Einfluss auf das Engagement Ostdeutschlandes? Es wird untersucht ob die DDR ein gleichwertiges Niveau innerhalb des WP erreichen konnte.

Eine aufeinander aufbauende Analyse hat das Ziel diese Fragen zu beantworten. Es soll geklärt werden, welche Umstände für die Gründung relevant sind und wie stark sich die UdSSR innerhalb dieses Bündnisses präsentierte. Erst im Anschluss daran kann die Beurteilung der DDR erfolgen, wobei zum einen die Militarisierung der Gesellschaft als Grundvoraussetzung illustriert wird, zum anderen sich eine tatsächliche Bestandaufnahme der Stellung des zweiten deutschen Staates gegenüber seinen Partnerländern in vergleichender Perspektive anreiht. Zuletzt folgt das Thema der Beziehung zum „großen Bruder“ – der Sowjetunion, eine bilaterale Kooperation, die, wie keine andere, Einfluss auf das militärische, politische und gesellschaftliche Leben in Ostdeutschland ausübte.

Bei der eigenen Literaturrecherche fällt ein Mangel an aktuellen Werken auf, die sich rückblickend mit der 1991 aufgelösten Allianz befassen. Wenngleich besonders die 1980er Jahre ein breites Spektrum an analytischen und deskriptiven Arbeiten bieten, sind es in den 1990er Jahren nur relativ wenige Autoren die jenen wissenschaftlichen Bereich in ebenso großer Fülle bearbeiten. Zwar existieren gute Möglichkeiten einer länderspezifischen Suche für die Darstellung nationaler Gegebenheiten[3], der Umfang an aktueller Literatur über den Warschauer Pakt an sich bleibt jedoch nur befriedigend, was auch Torsten Diedrich und Walter Süß in ihrer Untersuchung feststellen mussten.[4]

Der geschichtliche Teil der Arbeit fußt hauptsächlich auf den Herausgeberwerken vom Arbeitskreis für Wehrforschung „ Die Nationale Volksarmee der DDR im Rahmen des Warschauer Paktes “ (1980) und von Torsten Diedrich, Winfried Heinemann und Christian F. Ostermann „ Der Warschauer Pakt. Von der Gründung bis zum Zusammenbruch 1955-1991 “ (2009). Speziell letzteres ermöglicht generell eine umfassende Betrachtung des gesamten Organisationsgefüges und den nationalen Besonderheiten fast aller WP-Staaten. Für die rechtliche Komponente und die Bereitstellung vieler Gründungsdokumente dient die Rechtsanalyse der Autoren Alexander Uschakow und Dietrich Frenzke „ Der Warschauer Pakt und seine bilateralen Bündnisverträge. Analyse und Texte. “ (1987). Unabdingbar für das Schreiben bleibt ebenso die herausragende Arbeit von A.Ross Johnson, Robert W. Dean und Alexander Alexiev „ Die Streitkräfte des Warschauer Pakts in Mitteleuropa: DDR Polen und CSSR “(1982), welche in eindrucksvollem Maße die Aufstellung der Streitkräfte aus den genannten Ländern darstellt. Ebenfalls hilfreich sind die im selben Buch kumulierten Daten der „Military-Balance“ Reihe des International Institutes of Strategic Studies.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Klärung der angeführten Fragestellungen, wobei sich letztlich die Rolle der DDR im Warschauer Pakt mit ihrer Einzigartigkeit und ihrer gesonderten Stellung herauskristallisieren soll. Eine abschließende Analyse erfolgt im Resümee.

2. Der Warschauer Pakt

Bevor es zu Erläuterungen zur Position der DDR innerhalb des Warschauer Paktes kommt, muss die Betrachtung des Bündnisses an sich vorangehen. In diesem Abschnitt wird nach einem geschichtlichen Exkurs zur Entstehung und Entwicklung des östlichen Militärbündnisses eine Analyse der rechtlichen Einordnung und Rolle der Sowjetunion folgen. Dabei strebt die historische Darstellung keinen allumfassenden Anspruch an, sondern dient lediglich zur Herausstellung wichtiger Ereignisse um in Kapitel 2.2 die Hegemonialstellung der UdSSR in der WVO zu illustrieren.

2.1 Gründung und Entwicklung des Warschauer Paktes

2.1.1 Anfangsjahre

Die Gründung der, korrekterweise betitelten, Warschauer Vertragsorganisation, hat sich schon während der Ostblock-Konferenz in Moskau vom 29.11- 02.12.1954 angedeutet. Die späteren Mitglieder artikulierten zu dieser Zeit die Schaffung eines Bündnisses als Reaktion auf die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland (BRD) in die North-Atlantic-Treaty-Organisation (NATO).[5] Die Gründungsabsicht war anfangs vorrangig von politischer Natur, vor dem Hintergrund der drohenden Ankündigung zur Formung eines Vertrages, die sich klar gegen die NATO und speziell die BRD richtete. Desweiteren konnte die Sowjetunion ohnehin auf ihre militärischpolitische Präsenz in den Ostblockstaaten zurückgreifen, ob mit oder ohne Bündnisvertrag, was eine militärische Notwendigkeit relativiert.[6] Dem Beitritt der BRD zur westlichen Allianz folgte am 14.05.1955 die Unterzeichnung des „Vertrag[es] über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Beistand zwischen der Volksrepublik Albanien, der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Deutschen Demokratischen Republik, der Volksrepublik Polen, der Rumänischen Volksrepublik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik“.[7] Wie aus der Interessenbekundung des Vertrages hervorgeht, war die Veränderung der militärischen Verhältnisse in Europa aufgrund der in den Pariser Verträgen festgehaltenen Remilitarisierung Westdeutschlands ein entscheidender Grund ein eigenes, diametrales Militärbündnis zu schließen[8]. Aber unabhängig der begründeten Anti-West-Haltung kann keineswegs nur ein Reagieren interpretiert werden. Die UdSSR wollte mit dem Abkommen, einen multilateralen Raum zur Koordinierung und Verbesserung der militärischen Kooperation schaffen. Eine völkerrechtliche Grundlage zur Stationierung eigener Truppen außerhalb der Sowjetunion und der Aufbau eines eigenen Militärbündnisses gegen die westliche Allianz waren die maßgeblichen sowjetischen Intentionen.[9] Unmissverständlich leitet sich daraus der Wille zur Erhaltung der sowjetischen Macht in Osteuropa ab.

Wichtigste Organe der WVO waren der Politisch Beratende Ausschuss (PBA), die formell höchste politische Instanz und das Vereinte Kommando der Streitkräfte (VKS) als militärisches Hauptorgan. Das der Warschauer Vertrag anfangs tatsächlich eher symbolische als integrative Form hatte, zeigt sich im Turnus der Treffen. Vertraglich geregelt, nach dem Beschluss vom 28.01.1956, ist eine Zusammenkunft des PBA nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen jährlich abgehalten werden müssen. Trotzdem tagte der PBA vom Beschluss 1956 bis Frühjahr 1961 lediglich viermal. Die militärische Integration innerhalb der Allianz beschränkte sich hauptsächlich auf die Standardisierung der Waffen und Angleichung an sowjetische Militärordnungen.[10] Ebenfalls bekräftigt wird dieses Argument in der Krisenzeit 1956- 1958, in welcher der PBA kein einziges Mal zusammentrat. Damit wird belegt, dass der Warschauer Pakt zu dieser Zeit keine offensichtlichen Befugnisse zur Krisenbewältigung hatte.[11]

2.1.2 Intensivierung der militärischen Kooperation

In der Folgezeit verstärkte sich die Zusammenarbeit im Bündnis und den eingerichteten Organen, sodass von einer permanenten politischen Willensbildung gesprochen werden kann, zumal mit dem Ständigen Ausschuss und dem Vereinigten Sekretariat zwei dauerhafte Einrichtungen geschaffen wurden.[12] Bei der PBA-Tagung im März 1961 wandelte sich die politische Symbolik in tatsächliche militärische und verteidigungspolitische Kooperation. Dazu wurden neben den bestehenden Gremien regelmäßige, beratende Treffen auf der Ebene der Verteidigungsminister geplant. Ebenfalls sollten gemeinsame Militärmanöver stattfinden und eine Modernisierung der Kampfmittel durch die Sowjetunion erfolgen.[13] Diesem Komitee der Verteidigungsminister gehörten neben den Entsandten der Mitgliedsstaaten der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte sowie der Chef des Stabes der Vereinten Streitkräfte an. Obgleich jenes Komitee seit 1961 tagte, wurde das „wichtigste militärische Organ“[14] erst im März 1969 mit dem Budapester Beschluss institutionalisiert.

Gleichwohl diese Intensivierung primär mit sicherheitspolitischen Kalkül der UdSSR initiiert wurde, vorrangig wegen diversen Aufständen und Krisen innerhalb des Bündnisses, muss als weiterer Grund der gescheiterte Versuch Nikita Sergejewitsch Chruschtschows beim Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe[15] gelten. Wegen des Widerstandes Rumäniens gegenüber der Schaffung eines Großmarktes 1962-1964 konzentrierte sich die UdSSR- Führung auf das Potenzial des Warschauer Paktes für die Durchsetzung eigener Interessen.[16]

Die Amtszeit Breschnews bildet dabei den Höhepunkt dieser Form zur Ausweitung der Kooperation. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger Nikita Chruschtschow sprach er sich nicht für eine rein nukleare, sondern allgemeine militärische Aufrüstung aus. Die Mittel dazu sollten unter anderem aus den osteuropäischen Ländern akquiriert werden.[17]

Die erste „Bewährungsprobe“ des nun militarisierten multilateralen Verbandes eröffnete sich mit der Invasion Prags in der Nacht zum 21.08.1968, der größten Militäroperation auf europäischem Boden seit 1945. Anders als 1956 in Ungarn marschierte nun eine Koalitionsarmee zur Zerschlagung der anti-kommunistischen Tendenzen und beendete den „Prager Frühling“[18].

In den 1970 Jahren gab es keine nennenswerten militärischen internen Konflikte, allerdings wurde die Aufrüstung weiter fortgeführt. Die Sowjetunion schritt mit der Stationierung moderner Waffen im osteuropäischen Raum fort, besonders mit schwerer Kriegsmaschinerie und Waffentechnik. Die DDR, Polen und die Tschechoslowakei avancierten zu „Frontstaaten gegen die NATO“.[19]

Die nächste Herausforderung für die Warschauer Vertragsgemeinschaft entstand 1980/81 mit dem Aufkommen der Solidarnosc in Polen. Prägnanz erhielten diese Unruhen insbesondere wegen der geopolitischen und militärstrategischen Rolle Polens innerhalb der WVO. Die zentrale Lage Polens in Europa, sein Kommunikationsnetz, die Verbindung zur Gruppe Sowjetische Soldaten in Deutschland (GSSD) in der DDR, die Lagerstätten für konventionelle und nukleare Waffen, die Einbindung der Polnischen Volksarmee in die strategische erste Staffel, sowie die Befürchtungen eines Dominoeffektes in Osteuropa waren Umstände, die ein Abrücken seitens Polens von der kommunistischen Ordnung zu einem enormen Problem für den Warschauer Pakt gemacht hätten.[20] Trotz der offenkundigen Bereitschaft der Sowjetunion mit einer begrenzten Anzahl eigener, ostdeutscher und tschechoslowakischer Truppen dem polnischen Regime zur Seite zu stehen wurden die „konter-revolutionären Kräfte“ mit dem Ausruf des Kriegsrechtes intern bekämpft.[21]

Die harten Interventionen der Warschauer-Pakt-Armeen in den osteuropäischen Ländern und der Umgang mit der polnischen Krise sorgten für ruhige 1980er Jahre bis der Nachfolger Breschnews, Michael Gorbatschow weit reichende Reformen mit der Glasnost und Perestroika einleitete.[22]

2.2 Politisch- rechtlicher Charakter und sowjetische Hegemonie

2.2.1 Vertragslage

Bei der Beurteilung des Warschauer Vertrages stechen einige Komponenten bezüglich der Geltung, der Form des Beistandes und der Kooperation in dem kurzen Text hervor. In Bezug auf Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, basierte der Pakt auf dem Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung, ohne die Notwendigkeit besonderer völkerrechtlicher Vereinbahrungen der Verbündeten im Verteidigungsfall.[23]

Die Grenzen des Vertrages wurden zeitlich und räumlich definiert. So beraumte man das Bündnis zunächst für 20 Jahre an, mit automatischer Verlängerung um zehn Jahre, soweit kein Mitglied zwölf Monate zuvor seine Kündigung bekanntmachte. Ebenfalls endete die Gültigkeit des Vertrages nach der Schaffung eines „Systems der kollektiven Sicherheit in Europa“.[24] Schriftlich wurde keine Möglichkeit des vorzeitigen Austritts manifestiert.[25] Mit dem Verlängerungsprotokoll vom 26. April 1985 wurde die Geltungsdauer nochmals um 20, beziehungsweise 30 Jahre[26] erneuert.

Weiter reglementierte der Bündnisvertrag die geographischen Grenzen. Im Text wird ausschließlich von einem „bewaffneten Überfall in Europa“[27] gesprochen, womit eine Abgrenzung des möglichen, militärischen Eingreifens klar definiert wurde. In Anbetracht des Hoheitsgebietes der UdSSR war diese Formulierung nicht willkürlich gebraucht. Die osteuropäischen Mitglieder waren der UdSSR bei kriegerischen Auseinandersetzungen außerhalb des genannten Territoriums, die wegen des weltpolitischen Interesses der Sowjetunion nicht undenkbar wären[28], nicht beistandsverpflichtet.

Besonderes Augenmerk fällt außerdem auf die eben erwähnte Bündnis- und Konsultationspflicht. In Artikel 4 Abs. 1 definierte der Vertragstext die Beistandspflicht, forderte jedoch nicht ausschließlich militärische Hilfe. Es ergab sich also ein Ermessensspieltraum der beteiligten Parteien bei der Zuwendung von erforderlichen Mitteln. Inwieweit dieser Handlungskorridor eigenständig oder fremdbestimmt wurde, bleibt allerdings fraglich.[29] Weiter erwähnte man die Konsultationspflicht bei gegnerischem Angriff in diesem Artikel, indem von unverzüglicher Beratung zum Zwecke der Wiederherstellung des Weltfriedens und der Sicherheit die Rede war.[30] Mit diesem Zusatz zur Beistandsklausel begründet sich der angeführte Zweifel an der eigenständigen Bestimmung über Maßnahmen zur Unterstützung der Paktstaaten. Das Wirken, beispielsweise der UdSSR, in dieser sofortigen Beratung wird erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Unterstützung der Paktstaaten gehabt haben.

Der hier nur ansatzweise dargestellte Geltungsumfang des Warschauer Vertrages kann trotz des verhältnismäßig kurzen Textes in verteidigungs-politischer Sicht als umfassend beschrieben werden. Ergänzt wird er durch bilaterale Truppenstationierungs- und Bündnisverträge, welche in dieser Arbeit lediglich in Bezug auf die DDR in Kapitel 3.2.2 illustriert werden.

2.2.2 Sowjetische Vormachtstellung

Wie schon in Kapitel 2.1.1 bemerkt, muss die Gründung des Warschauer Paktes als sowjetische Offensive zur Machtfestigung interpretiert werden. Obwohl die „Bruderstaaten“ de facto einen ebenbürtigen Stand innerhalb der WVO besaßen, kann man eine militärische, institutionelle und politische Hegemonie der UdSSR feststellen.

Anhand der Truppenkontingente der Mitglieder offenbarte sich die erste Dominanz der UdSSR. Mit 5.130.000 Soldaten und 53.000 Kampfpanzern stellte die Sowjetarmee mit Abstand den größten Teil der Vereinten Streitkräfte. Zum Vergleich, die Polnische Volksarmee verfügte als zweitgrößte Militärinstanz lediglich über 402.000 Soldaten und 3.500 Kampfpanzer.[31] Unterstützung fand diese herausragende Stellung mit weiteren Fakten: Nur die UdSSR produzierte und verfügte über Nuklearwaffen und strategische Bomber. Kampfflugzeuge, Kampfpanzer sowie weiteres schweres Kriegsgerät stammte aus sowjetischer Herstellung. Die Kampfmittelproduktionen der osteuropäischen Länder richteten sich zumeist nach dem russischen Vorbild oder wurden lediglich von der Sowjetunion in die Bruderstaaten verlegt.[32]

[...]


[1] Der Begriff „Warschauer Pakt“ wurde zu Zeiten des Kalten Krieges hauptsächlich im Westen gebraucht und suggeriert eher ein Militärbündnis, als eine Vertragsorganisation. Vgl. dazu: Heinemann, Winfried (2009) S. 2. Die Bezeichnungen „Warschauer Pakt“, „Warschauer Vertrag“ und „Warschauer Vertragsorganisation“ und die dazugehörigen Abkürzungen „WP“. „WV“, „WVO“ werden in dieser Arbeit als Synonyme verwendet.

[2] Hier als Beispiel angeführt: Institut für Internationale Beziehungen, (1984), S. 7. und S. 23.

[3] Speziell der Themenkomplex DDR bietet einen großen Fundus an Primärliteratur, da die meisten Archive der Staatssicherheit und der NVA der Wissenschaft offen stehen.

[4] Vgl. Diedrich, Torsten; Süß, Walter, (2010), S. 4.

[5] Vgl. Hacker, Jens (1980), S. 10.

[6] Vgl. Heinemann, Winfried (2009) S. 3.

[7] „Warschauer Vertrag“ vom 14.05.1955.

[8] Vgl. Ebd. Präambel.

[9] Vgl. Hacker, Jens (1980), S. 11.

[10] Vgl. Ebd. S. 17. Das Bündnis war darauf ausgelegt, wie im Kalten Krieg üblich, das sich die anderen Länder an die UdSSR anpassten, was dem Begriff Kooperation im ursprünglichen Sinne widerspricht.

[11] Vgl. A.Ross; Dean, Robert W.; Alexiev, Alexander, (1982), S. 30. Der Begriff “Krisenzeit” bezieht sich hier hauptsächlich auf den ungarischen Volksaufstand.

[12] Vgl. Uschakow Alexander; Frenzke, Dietrich (1987), S. 32/33. An den Sitzungen des PBA nimmt neben einem Vertreter der Mitgliedsstaaten der Oberkommandierende der VSK teil. Desweiteren steht dem PBA die Ständige Kommission als Hilfsorgan zur Seite und gibt Empfehlungen ab. Das Vereinigte Sekretariat befindet sich in Moskau.

[13] Vgl. A.Ross; Dean, Robert W.; Alexiev, Alexander (1982), S. 31.

[14] Hacker, Jens (1980), S. 34.

[15] Der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe war die Wirtschaftsorganisation der Ostblockstaaten. Ziel dieser Organisation bestand in der Verteilung von Rohstoffen, ökonomische Zusammenarbeit, Handelsausbau und Anhebung des Wohlstandes auf ein Niveau. Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (1987), S. 40ff.

[16] Vgl. Hacker, Jens (1980), S. 18f.

[17] Vgl. Kramer, Mark (2009), S. 275.

[18] Vgl. Ebd. S. 285. Wegen der, für diese Arbeit, nur geringfügig bestehende Relevanz, wird auf eine detaillierte Analyse der Geschehnisse in der Tschechoslowakei 1968 und später in der Polenkrise 1980/1981 verzichtet.

[19] Ebd. S. 185.

[20] Kramer, Mark (2010), S. 172.

[21] Ebd. S. 196f.

[22] Vgl. Kramer, Mark (2009), S. 321. Mit dem Abrücken von der Breschnew-Doktrin und als Folge der politischen Öffnung und Transformation in den osteuropäischen Staaten wurde der Warschauer Vertrag am 1.07.1991 in Prag aufgelöst. Schon am 24.09.1990 wurde vertraglich der Austritt der NVA aus der WVO von Seiten der DDR und des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte beschlossen. Siehe dazu weiter: Jones, Christopher (2009), S. 245-271. Protokoll über die Auflösung des Warschauer Vertrages vom 01.07.1991. Protokoll über die Herauslösung der NVA aus den Vereinten Streitkräften des Warschauer Vertrages vom 24.09. 1990.

[23] Vgl. Rühmland, Hans Ullrich (1981/82), S. 166.

[24] Vgl. Art. 11 Abs. 1. „Warschauer Vertrag“ vom 14.05.1955.

[25] Trotzdem trat Albanien am 13.09.1968 aus dem Vertrag aus, insbesondere aus Protest gegen den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Armee in die Tschechoslowakei. Dazu wurde vom Parlament ein Gesetz über die Kündigung der Mitgliedschaft im Warschauer Vertrag verabschiedet. Siehe dazu weiter: Lajal, Ana (2009), S. 27-42.

[26] Wie schon im Warschauer Vertrag hätte sich die Geltungsdauer automatisch um zehn Jahre verlängert, sofern keine Kündigung ein Jahr vorher stattfand. Vgl. Artikel 1. „Protokoll über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des in Warschau am 14. Mai 1955 abgeschlossenen Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Beistand.„.

[27] Art. 4 Abs. 1 Satz 1. „Warschauer Vertrag“ vom 14.05.1955.

[28] Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (1987), S. 19.

[29] Vgl. Uschakow, Alexander; Frenzke, Dietrich (1987), S. 146.

[30] Vgl. Art. 4 Abs. 1 letzter Satz. „Warschauer Vertrag“ vom 14.05.1955.

[31] Vgl. International Institut for Strategic Studies (1986; IISS; Hrsg.), „The Military Balance 1986-1987“, London, S. 36f und S. 49ff. Obgleich sich diese Zahlen auf die späten 1980er Jahre beziehen, kann schon seit der Gründung des Warschauer Paktes eine ebenso starke Dominanz der Sowjetarmee verzeichnet werden.

[32] Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (1987), S. 15 und 16.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der DDR im Warschauer Pakt mit Blick auf die sowjetische Anbindung
Untertitel
Ebenbürtiger Partner?
Hochschule
Universität Rostock
Note
1,0
Autor
Jahr
2012
Seiten
33
Katalognummer
V412097
ISBN (eBook)
9783668637399
ISBN (Buch)
9783668637405
Dateigröße
700 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
DDR, Warschauer Pakt, NVA, Militarisierung, Kalter Krieg
Arbeit zitieren
Stefan Rausch (Autor:in), 2012, Die Rolle der DDR im Warschauer Pakt mit Blick auf die sowjetische Anbindung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412097

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Rolle der DDR im Warschauer Pakt mit Blick auf die sowjetische Anbindung



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden