Zwangssterilisation im Nationalsozialismus


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

23 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Semantik
2.1 Medizinische Durchführung
2.2 Zwangshandlung

3. Basis
3.1 Sterilisationsgesetze
3.2 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GVeN)

4. Anwendung
4.1 Verfahren
4.2 Vorgehen in den Städten
4.3 Widerstand und Protest

5. Ausblick nach 1939

6. Frauenspezifische Aspekte in Forschung und Quellen

7. Resümee

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Sterilisation und Kastration – was sind das eigentlich für medizinische Eingriffe? Wer sich dem Themenbereich der eugenischen Rassenpolitik im Nationalsozialismus annähert, wird im ersten Moment mehr nach medizinischen als nach politischen Details fragen, wird sich selbst befragen, was er oder sie darüber weiß, und wird letztendlich zu dem Schluss kommen, dass diese Begriffe – sei es nun auf sprachlicher, auf medizinischer oder mentaler Ebene – heute zu Beginn des 21. Jahrhunderts keine Rolle mehr spielen und vielen Menschen fremd sind.

Nun stellt sich unweigerlich die Frage, ob diese Mechanismen, diese Methoden der Empfängnisverhütung, oder auch weiter gefasst: im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, präsenter waren im Verständnis der Bevölkerung im Dritten Reich. Ohne dies weiter empirisch verfolgen zu wollen, wäre dies zu vermuten, da die alltägliche Einnahme der Anti-Baby-Pille noch in utopischer Ferne ruhte. Der Erforschung und der kritischen Auseinandersetzung mit den Fakten wird die Neugier voran gehen, zunächst den Begriff als solchen zu durch leuchten – ein Mediziner bzw. Medizinhistoriker wird sich dem Thema alternierend zuwenden als ein Politikwissenschaftler oder ein Literaturwissenschaftler, auch wenn dies individuell geschieht. Doch stellt sich in dieser zweiten Phase, nach dem Erkennen der medizinischen Handlung bzw. deren Auswirkung auf die Person, ein Gefühl ein für das Schicksal? Auch wenn einschränkend zuzugeben ist, dass Gefühle wie Mitleid und Trauer, wie Ekel und Wut in der wissenschaftlichen Behandlung nicht angebracht sind, so drängt sich doch die Frage auf, wie frei sich ein Rezipient von seinen persönlichen Gefühlen machen kann, während er sich mit einem Themenbereich beschäftigt, der persönliches, also menschliches, Schicksal im ganz Privaten trifft. Das systematische Töten in Konzentrationslagern ist ebenso ein Teil der eugenischen Rassenpolitik der Nationalsozialisten, ist aber um ein Vielfaches präsenter in der Wahrnehmung der Bevölkerung als Zwangssterilisationen – vielleicht wegen der geringeren Opferzahl, des oftmals schamhaften Verschweigens des Eingriffs, vielleicht weil die Personen, so könnte man es plakativ und nicht unumstritten nennen, immerhin noch ihr Leben behielten? Wie relevant es nun für die Beschäftigung mit dem Thema der Zwangssterilisationen ist, die genauen medizinischen Details zu kennen oder aber sich mit der Tatsache zu begnügen, dass es sich hier um eine Verhinderung von menschlicher Reproduktion handelt, ist sicher eine wichtige Frage bezüglich der Herangehensweise und der Distanzierung des Rezipienten von seinem Thema und sollte bei der Lektüre dieser Arbeit in Gedanken präsent bleiben.

In Anbetracht des geringen Umfanges sei hier gezielt auf Idee, Methode und Praxis der Zwangssterilisationen im Dritten Reich einzugehen. Zu referieren sind – neben dem politischen Ziel einer Sterilisation – die mehr oder weniger aufzuzeigenden Merkmale der betroffenen Personengruppen. Zum anderen ist zu klären, wie ein Eingriff der politischen Führung eines Staates in den privaten Lebensbereich der Bevölkerung so strukturiert gelingen konnte, wie dieses in der Öffentlichkeit präsentiert und argumentativ unterfüttert und nicht zuletzt praktisch umgesetzt werden konnte.

Trotz eines Alters von annähernd 20 Jahren ist die Publikation von Bock[1] immer noch unerlässlich bei der Beschäftigung mit dem Thema Zwangssterilisationen und findet in neuesten Arbeiten stete Zitation.[2] Zahlreiche Veröffentlichungen mit lokalem Bezug[3] belegen, wie aktuell das Interesse und wie ergiebig die Auseinandersetzung damit sind, und erlauben einen Blick auf die Situationen vor Ort, so zum Beispiel für Kliniken in Offenbach (Main), Göttingen und Hamburg. Erklärbar mit der guten Quellenlage und dem in den vergangenen Jahren gestiegenen Interesse der Öffentlichkeit an dem Themenkomplex „Nationalsozialismus und Medizin“ findet sich umfangreiche Sekundärliteratur: oftmals handelt es sich hier um Dissertationen von angehenden Ärzten, die ihren Schwerpunkt wie Koch[4] in medizinischen Fragen setzen, sich andererseits wie Link[5] mit Rechtslage, Soziologie und Medizin gleichermaßen auseinandersetzen und Quellenarbeit in umfassender Form leisten. Überblicksdarstellungen wie von Bayertz/Kroll/Weingart[6] ordnen Zwangssterilisationen in den historischen, also rassehygienischen, Kontext ein.

2. Semantik

2.1 Medizinische Durchführung

Abgesehen vom persönlichen Schicksal des Einzelnen und den Auswirkungen auf Körper und Psyche soll in Kürze die praktische Durchführung der Sterilisation erläutert werden. Die Sterilisation ist ein operativer Eingriff, der der Empfängnisverhütung dient. Er kann nicht nur bei Frauen, sondern auch bei Männern durchgeführt werden. Im Gegensatz zur verwandten Methode der Kastration, bei der die Keimdrüsen (Hoden) gänzlich entfernt werden,[7] bleiben bei der Sterilisation die Sexualhormone und der Sexualtrieb (Libido) erhalten. Beim Mann erfolgt eine Sterilisation in der Regel durch das Abbinden – die so genannte Ligatur – der Samenleiter. Dieser Eingriff wird als Vasektomie bezeichnet. Bei der Frau können entweder die Eileiter ebenfalls abgebunden werden, können teilweise entfernt oder auch Teile des Fortpflanzungsapparates verödet werden. Die Sterilisationsmethode ist eine Erscheinung der Jahrhundertwende und galt bis zur Entwicklung von Alternativen als zuverlässige Methode der Empfängnisverhütung.

Zur Zeit des Nationalsozialismus waren das Abbinden oder Entfernen der Eileiter und die Bestrahlung[8] die populärsten Operations-Methoden. In Anbetracht der medizinischen Entwicklung, die Anfang des 20. Jahrhunderts in diesem Bereich nach Optimierungen fahndete, ist aber davon auszugehen, dass bei vielen Personen auch neue Verfahren zur Anwendung kamen. Die Entwicklung der operativen Gynäkologie förderte seit 1900 eine rasante Zunahme variierender Operationsmethoden der weiblichen Sterilisation, so dass bis 1933 etwa 100 verschiedene Varianten Anwendung fanden.[9] Ein bis zwei Prozent der Frauen seien an diesem Eingriff gestorben, so Vasold[10], andere Autoren sprechen von 0,5 bis fünf Prozent.[11] Die Zahl der unbekannten Fälle dürfte weitaus höher gewesen sein.

2.2 Zwangshandlung

Unter einer Zwangssterilisation ist die Sterilisation einer Person ohne deren Einwilligung zu verstehen. Auch wenn dieser Eingriff in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutlich verbreiteter war als heutzutage, sind zwangsweise Sterilisationen auch heute noch medizinischer Alltag, z.B. im Rahmen der staatlichen Familienplanung in der Volksrepublik China[12]. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Operation im Laufe der Jahre an Sicherheit und Methode gewonnen hat, so dass der Eingriff heute mit dem Eingriff in den 1930er nur eingeschränkt zu vergleichen ist[13], als die Sterblichkeitsrate im Anschluss an die Operation nicht unerheblich war im Vergleich mit der Routine des Eingriffs. In Deutschland ist eine Sterilisation gegen den Willen des Patienten gesetzlich ausgeschlossen, auch wenn z.B. Vormund oder Erziehungsberechtigte sich hierfür aussprechen.[14]

Unter Zwang – aber von anderer Qualität – standen auch die Ärzte, die größte Berufsgruppe, die das GVeN betraf. Sie waren nicht nur berechtigt zu Anzeigen, sie führten diese aus, schrieben Gutachten über Betroffene und fungierten als Beisitzer in den Erbgesundheitsgerichten[15]. Weigerte sich ein Arzt, sich den Bestimmungen des GVeN entsprechend zu verhalten, drohten ihm Geldstrafen bis hin zur Aberkennung der Dienstbefugnis.[16]

3. Basis

3.1 Sterilisationsgesetze

Um von staatlicher Seite bestimmte Personen oder auch definierte Personengruppen einem körperlichen Eingriff zuzuführen und dies landesweit, bedarf es zwecks Legitimation und Argumentation der Exekutive einer gesetzlichen Grundlage durch die Legislative. Sterilisationsgesetze von Regierungen waren weder eine typisch deutsche, typisch nationalsozialistische oder gar zeittypische Erscheinung während der Regierungszeit Adolf Hitlers.[17] Pionierarbeit leisteten in diesem Bereich die Vereinigten Staaten von Amerika, wo bereits im späten 19. Jahrhundert in einzelnen Bundesstaaten Gesetze mit eugenischer Motivation zur Diskussion standen. In Indiana beschloss die Regierung 1907 ein Gesetz, dass die Unfruchtbarmachung von geistig behinderten und kriminellen Menschen legalisierte.[18] Zur Anwendung gelangte die Sterilisierungsgesetzgebung bis 1914 aber nur in Kalifornien und Nord-Dakota.[19] Während in Deutschland noch die Idee einer Asylierung (Eheverbote, Absonderung von der Außenwelt) ‚Minderwertiger’ zur Debatte stand, wandelten sich die Präferenzen der Forscher in der Dekade nach dem Ersten Weltkrieg deutlich in Richtung Sterilisierung.[20] In Kreisen der Eugeniker stieß die amerikanische Gesetzgebung auf Gegenliebe – man proklamierte sie als effektives Mittel gegen Verbrechen und Krankheiten, da nicht nur letztere als erblich galten, sondern auch der Hang zur Kriminalität.[21] Soziale, eugenische und medizinische Indikationen – bereits vor dem Ersten Weltkrieg waren ihre Grenzen fließend. Eine Zuspitzung setzte mit der Ideologie der Nationalsozialisten ein, als Zwang über den Kreis der Anstaltsinsassen hinaus zur Anwendung kam.[22]

[...]


[1] Gisela Bock, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik, Opladen 1986.

[2] Vgl. die derzeit aktuellen Veröffentlichungen: Hella Birk, Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Eine Untersuchung zum Erbgesundheitswesen im bayerischen Schwaben in der Zeit des Nationalsozialismus, Augsburg 2005 (Diss. Passau 2002); Astrid Ley, Zwangssterilisation und Ärzteschaft. Hintergründe und Ziele ärztlichen Handelns 1934-1945, Frankfurt (Main) 2004 (Diss. Erlangen-Nürnberg 2003); Annette Hinz-Wessels, NS-Erbgesundheitsgerichte und Zwangssterilisation in der Provinz Brandenburg, Berlin 2004.

[3] Vgl. Christoph Braß, Zwangssterilisation und „Euthanasie“ im Saarland 1933-1945, Paderborn 2004 (Diss. Saarbrücken 2002); Björn Marnau, Steril und rasserein. Zwangssterilisation als Teil der nationalsozialistischen Rassenpolitik 1934 bis 1945. Der Kreis Steinburg als Beispiel, Frankfurt (Main) 2003.

[4] Thomas Koch, Zwangssterilisation im Dritten Reich. Das Beispiel der Universitätsfrauenklinik Göttingen, Frankfurt (Main) 1994.

[5] Gunther Link, Eugenische Zwangssterilisation und Schwangerschaftsabbrüche im Nationalsozialismus. Dargestellt am Beispiel der Universitätsfrauenklinik Freiburg, Frankfurt (Main) et al. 1999.

[6] Kurt Bayertz, Jürgen Kroll, Peter Weingart, Rasse, Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland, Frankfurt (Main) 1992.

[7] Im Gegensatz zur Sterilisation fungierten Kastrationen schon in der Antike nicht nur in westlichen Kulturen als Strafmittel. Mit Erlass des Gesetzes „zur Entmannung schwerer Sexualdelinquenten“ im November 1933 war das Verfahren wieder präsent; vgl. Herbert Franz, Zur Geschichte der Kastration als Kriminalstrafe im deutschen Strafrecht, Köln 1939. Siehe auch: Susan Tuchel, Kastration im Mittelalter, Düsseldorf 1998.

[8] Vgl. Link 1999, S. 351ff.

[9] Anna Bergmann, Die verhütete Sexualität. Die Anfänge der modernen Geburtenkontrolle, Hamburg 1992, S. 221.

[10] Manfred Vasold, Medizin, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, hg. von Wolfgang Benz et al., Stuttgart 1997, S. 235-250, hier: S. 242.

[11] Vgl. Anm. 769 bei Link 1999, S. 358.

[12] Vgl. Susan E. Short, Birth planning and sterilization in China, Population studies. A journal of demography 54 (2000) 3, S. 279-293; Bing Xu, Male sterilisation in China, The British journal of family planning 19 (1993) 3, S. 243-245.

[13] Vgl. den populärwissenschaftlichen Beitrag von Constanze Löffler, Sorglos in sechs Schnitten, Stern.de vom 28. September 2004, verfügbar über: http://www.stern.de/wissenschaft/gesund_leben/medizin/:Verh%FCtung-Sorglos-Schnitten/530213.html (Stand: 29.06.2005).

[14] Vgl. § 1631c BGB; weiter auch § 1900 BGB. Erfolgen darf die Operation, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, wenn der Betroffene den Eingriff wünscht, wenn eine Schwangerschaft die körperliche oder geistige Gesundheit der Person schädigen würde etc., siehe hierzu § 1905 BGB. Kritisch zu betrachten wäre sicherlich der Punkt, dass eine Sterilisation erlaubt sei, sofern der Patient dauerhaft einwilligungsunfähig sei. Hier ist davon auszugehen, dass es sich um behinderte Personen handelt mit möglicherweise geistiger Behinderung. Der Begriff der dauerhaften Unfähigkeit könnte in Teilen durchaus als zu unscharf umrissen kritisiert werden.

[15] 205 Sterilisations- und 18 Sterilisationsobergerichte (bzw. als Erbgesundheitsgerichte/-Obergerichte betitelte Einrichtungen) gab es im Deutschen Reich im Jahr 1936; vgl. Bock 1986, S. 198.

[16] Koch 1994, S. 58.

[17] Hans-Walter Schmuhl, Sterilisation, „Euthanasie“, „Endlösung“. Erbgesundheitspolitik unter den Bedingungen charismatischer Herrschaft, in: Norbert Frei (Hg.), Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit, München 1991, S. 295-308, hier: S.295.

[18] Robert Proctor, Racial Hygiene. Medicine under the Nazis, Cambridge (MA) et al. 1988, S.97; Mehr als 30000 Personen seien in 29 amerikanischen Bundesstaaten bis 1939 einer staatlich angeordneten Sterilisation zugeführt worden.

[19] Hans-Walter Schmuhl, Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft LXXV), Göttingen 19922, S. 99.

[20] Schmuhl 19922, S. 46.

[21] Bergmann 1992, S.207.

[22] Bergmann 1992, S. 226; ebenso Schmuhl 1991, S. 296.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Zwangssterilisation im Nationalsozialismus
Université
University of Osnabrück
Cours
Staat und Herrschaft II: Der deutsche Faschismus an der Macht 1933-1938
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
23
N° de catalogue
V41230
ISBN (ebook)
9783638395304
ISBN (Livre)
9783638902229
Taille d'un fichier
539 KB
Langue
allemand
Annotations
Unter Zwangssterilisation versteht man die Sterilisation eines Menschen ohne seine Einwilligung. In großem Umfang wurde sie im Rahmen der Eugenik im 20. Jahrhundert ausgeübt. Durch die Sterilisation von Menschen mit (angeblichen) Erbkrankheiten oder von Alkoholikern sollten diese daran gehindert werden, sich fortzupflanzen.
Mots clés
Zwangssterilisation, Nationalsozialismus, Staat, Herrschaft, Faschismus, Macht
Citation du texte
Kristine Greßhöner (Auteur), 2005, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41230

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur