Warum haben sich die Menschenrechte in Asien noch nicht auf die gleiche Art und Weise wie in Europa und Nordamerika durchgesetzt?

Asiatische Werte und Menschenrechte


Hausarbeit, 2017

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. EINLEITUNG
1.1 PROBLEMATIK
1.2 BEGRIFF UND FRAGESTELLUNG

2. HAUPTTEIL
2.1. DIE DEKLARATION VON BANGKOK
2.1.1 HISTORISCHER KONTEXT
2.1.2 INHALTLICHE ZUSAMMENFASSUNG
2.1.3 INTERPRETATION UND KRITIK
2.2. ASIAN HUMAN RIGHTS CHARTER
2.2.1 HISTORISCHER KONTEXT
2.2.2 INHALTLICHE ZUSAMMENFASSUNG
2.2.3 INTERPRETATION
2.2.4 KRITIK

3. FAZIT

LITERATUR

1. Einleitung

1.1 Problematik

Ausgehend von der Deklaration der Menschenrechte, welche 1948 von derGeneralversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet wurde, hat sich impolitischen Diskurs der westlichen Welt ein Konsens über die Existenz und Naturuniverseller Menschenrechte etabliert. Die überwiegende Mehrheit europäischer undamerikanischer Philosophen und Politiker sind sich zumindest über einenMinimalstandard an Rechten einig, die jeder Mensch, ungeachtet seiner Person,sondern qua seines Menschseins, genießen sollte. So sieht die Deklaration derMenschenrechte in insgesamt 30 Artikeln zum Beispiel folgende Rechte vor:

- Recht auf Freiheit (Artikel 3)
- Verbot von Folter (Artikel 5)
- Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (Artikel 10)
- Meinungsfreiheit (Artikel 19)
- Wahlrecht (Artikel 21)

Zwar hat die Deklaration keinen völkerrechtlich bindenden Charakter, doch fanden sie trotzdem in die nationale Gesetzgebung westlicher Staaten Einfluss und wurden effektiv durchgesetzt.

Durch das Ende des kalten Krieges und die wirtschaftliche Öffnung Chinas Anfang der 90er-Jahre kam die Diskussion auf, inwieweit Menschenrechte in Asien verwirklicht sind. Zwar hatte der Westen mit Japan schon seit Ende der 40er-Jahre enge Handelsbeziehungen, doch wurde dort nach dem 2. Weltkrieg durch die amerikanische Besatzung eine Demokratie nach westlichem Vorbild errichtet. Weite Teile Asiens hingegen werden bis heute autoritär geführt. Gerade in China sind immer wieder Verletzungen grundlegender Menschenrechte zu beklagen.

1.2 Begriff und Fragestellung

Zur Beantwortung der Frage, warum sich Menschenrechte in Asien noch nicht sodurchgesetzt haben, wie in Nordamerika und Europa, werden häufig sogenannteasiatischen Werte angeführt. Es wird behauptet, asiatische Normen undMoralvorstellungen wichen so sehr von den westlichen ab, dass es nicht möglich sei,Menschenrechte in derselben Weise zu begründen und durchzusetzen (Paul 2012, S.348). Verteidiger dieser Theorie nehmen einen menschenrechtsrelativistischenStandpunkt ein: Menschenrechte seien nicht universell, wie von der U.N. konzipiert,sondern abhängig von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Phänomenen. Siegelten angeblich nicht kategorisch, sondern nur im Kontext bestimmter Bedingungen.Der Westen könne nicht für sich in Anspruch nehmen, einen allgemeingültigenMenschenrechtskatalog konzipiert zu haben, weil dieser unter westlichenBedingungen entstanden sei.

Je nachdem, welche asiatischen Werte man zugrunde legt, resultiert darin ein anderer Menschenrechtskatalog oder das Infrage stellen von Menschenrechten überhaupt. Es muss folglich als erstes spezifiziert werden, wie diese Werte aussehen:

„Welche spezifisch asiatischen Normen weichen so sehr von den westlichen ab, dasssich andere Menschenrechtsauffassungen, als die der U.N., aus ihnen ergeben?“

Diese Frage ist empirischer Natur und kann im Rahmen dieser Hausarbeit aufgrund des schieren Umfangs und Uneinheitlichkeit des Themas nur oberflächlich behandelt werden. Es werden einzelne Quellen auf ihre Normdefinition untersucht, was freilich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Vielmehr werden einzelne Standpunkte innerhalb der Diskussion über die „asiatischen Werte“ dargelegt. Ist dieses geschehen, ergibt sich eine weitere Frage:

„Sind diese Unterschiede zwischen westlicher und asiatischer Kultur geeignet, die U.N. Menschenrechte, mit dem Argument, sie seien „westlich“, abzulehnen? Gibt es gute Gründe, anzunehmen, dass diese in Asien nicht funktionieren?“

Diese Frage soll sicherstellen, keinem Sein-Sollen-Fehlschluss aufzusitzen. Inkompatibilität westlicher und asiatischer Menschenrechtsdefinitionen bedeutet nicht direkt, dass diese asiatischen Traditionen erhaltenswert sind.

2. Hauptteil

2.1. Die Deklaration von Bangkok

2.1.1 Historischer Kontext

Die Deklaration von Bangkok wurde 1993 anlässlich der Weltkonferenz über Menschenrechte, die in Wien stattfand, auf einer regionalen Konferenz in Bangkok, der Hauptstadt Thailands, verfasst. In der Deklaration legen Repräsentanten südostasiatischer Regierungen ihre Vorstellung, welche Bedeutung Menschenrechte im asiatischen Raum haben, dar.

2.1.2 Inhaltliche Zusammenfassung

In dem zweiseitigen Dokument betonen die Verfasser zunächst die Wichtigkeit derWeltkonferenz über Menschenrechte, die ihnen ein Mitspracherecht bei der Klärungvon Menschenrechtsfragen gibt. Man beteuert, die Deklaration der Menschenrechteder U.N. zu unterstützen. Allerdings gibt man zu Bedenken, dass bisher größtenteilsnur Durchsetzungsmechanismen eingerichtet wurden, die einer Kategorie vonRechten gewidmet sind.

Die Deklaration beschäftigt sich vor allem mit der internationalen Umsetzung der Menschenrechte. Die wichtigsten Aspekte seien wie folgt zusammengefasst:

Man betont die Universalität der Menschenrechte, und dass man nicht mit zweierlei Maß messen dürfe, wenn man sie umsetzt. Ökonomische, soziale, kulturelle, bürgerliche und politische Rechte hingen miteinander zusammen und man brauche ihre gleichzeitige Gewährung, damit sich eine Gesellschaft zu einer Demokratie entwickeln könne. Die Verfasser betonen, dass das Recht auf Entwicklung ein Menschenrecht ist. Ein einheitlicher internationaler Standard bezüglich Menschenrechten sei eng an eine einheitliche und faire Verteilung des Wohlstandes und der wirtschaftlichen Entwicklung geknüpft.

Staatliche Souveränität aller Länder müsse gewahrt bleiben. Dies bezieht sich vor allem auf die Klärung innerer Angelegenheiten. Man bezeichnet die Verweigerung des Selbstbestimmungsrechtes von Völkern als Menschenrechtsverletzung. Die Vereinten Nationen müssen „demokratisiert“ werden. Außerdem betont man trotz der Universalität der Menschenrechte, dass diese immer im Kontext von sich ändernden Normen gesehen werden müssen. Dabei müssen regionale Eigenheiten (historische, kulturelle, religiöse) berücksichtigt werden.

2.1.3 Interpretation und Kritik

Die Deklaration von Bangkok wurde auf der Wiener Konferenz mehrheitlich abgelehntund gilt seitdem als Ausdruck des menschenrechtsrelativistischen Standpunktesasiatischer Regierungen. Gerade das Betonen staatlicher Selbstbestimmtheit und dasVerbitten des Eingreifens in innere Angelegenheiten von außen bedeuten Ablehnunginternationaler Standards und Kontrollmechanismen. Man vertritt also eigentlich keineuniversalistische Position, wie in den ersten Zeilen des Dokumentes beteuert wird,sondern eher eine kulturrelativistische (K. Steiner 2008, S. 306). Politischer Druck, dender Westen auf asiatische Regierungen ausübt, um diese dazu zu bewegen, die U.N.Deklaration umzusetzen, lehnt man ab. Dies spiegelt sich vor allem in der Forderungwider, die U.N. zu „demokratisieren“. Man sieht den asiatischen Standpunkt beimAushandeln und Verfassen der Menschenrechtskonzeptionen unterrepräsentiert.Ebenso möchte man westliche Staaten davon abbringen, die Verwirklichung derMenschenrechte zur Bedingung für die Vergabe von Entwicklungshilfe zu machen.

Umfassende Kritik an den Vereinten Nationen ist nicht zu übersehen. Die Aussage,dass man es bedauere, dass die Rechtsgruppen einseitig von der U.N. behandeltwürden, kann man so interpretieren, dass man in Asien Gruppenrechte vorIndividualrechte stellt, im westlichen Diskurs dies aber genau andersherum gemachtwerde. Man gewährt nicht gerne politische Rechte, sondern sieht zu, dass der Staat inpaternalistischer Manier Ordnung und angemessenen Wohlstand herstellt (M. D. Barr2000, S. 312). Man betont deswegen, dass es eine Menschenrechtsverletzung sei,wenn Staaten das Recht, sich zu entwickeln vorenthalten werde. Denn häufig wird vonVerfechtern „asiatischer Werte“ angeführt, dass es einen starken Staat braucht, um,auch über den Willen des Volkes hinweg, langfristig wirksame Wirtschaftspolitik zuverfolgen.

Aufgefallen sind mit dieser Ansicht die früheren Ministerpräsidenten Malaysias undSingapurs, Mahathir bin Mohamad (* 1925) und Lee Kuan Yew (* 1923, 2015). BeideLänder durchliefen in den Amtsjahren der südostasiatischen Politiker eine rasantewirtschaftliche Entwicklung. Statt Rechtsgruppen wie dem Recht auf politischePartizipation oder individuelle Entfaltung wurden in diesen JahrenWirtschaftsprogramme durchgesetzt, die Disziplin und Pflichterfüllung in denVordergrund rückten. Rechtfertigend verwiesen beide Politiker auf die besondereethnische Zusammensetzung ihrer Länder, die es ihnen angeblich nicht möglichmachen, Demokratie nach westlichem Verständnis zu gewähren.

Mahathir äußerte in einem Interview im Spiegel beispielsweise auf die Aussage einesRedakteurs hin, die malaiische Justiz verhänge drakonische Strafen, die These,geringe Strafen und falsch verstandene Toleranz führen im Westen zu Chaos undInstabilität. Malaysia habe als Vielvölkerstaat erst recht die Disposition zu Unruhen undethnischen Konflikten (Follath, E., & Schwarz, B. 1995, S. 138). Es sei Tradition, dassdas Recht des einzelnen nie über das Wohlergehen der Gemeinschaft gestellt werdendürfe. Deshalb sei Harmonie und Frieden das höchste Gut, das in jedem Fall bewahrtwerden müsse.

„Gibt es denn nur eine Form der Demokratie oder nur einen Hohenpriester, der sie interpretiert - den Westen?“ - Mahathir,(Follath, E., & Schwarz, B. 1995, S. 136)

Lee Kuan Yew äußerte sich im Spiegel in einem anderen Interview ähnlich: Demokratie nach westlichen Regeln, in denen alle paar Jahre die Zusammensetzung eines Gesetzgebenden Körpers über Wahlen neu bestimmt wird, funktioniere in Singapur nicht, da die ethnischen Gruppen nicht in Übereinstimmung bestimmter politischer Positionen ihre Wahl treffen, sondern nach ethnischer Zugehörigkeit. Dadurch sei es nicht sichergestellt, dass diejenigen, die am besten geeignet sind, in politische Verantwortung kommen (Hyong, Lorenz 20051). Sein Rezept dagegen nennt sich „good governance“: Der Staat kümmert sich so effizient wie möglich um Wirtschaftspolitik und Sicherheit, ohne dabei von Gewaltenteilung und regelmäßigen Neuwahlen behelligt zu werden (M. D. Barr 2000, S. 324).

Abschließend lässt sich sagen, dass die Deklaration von Bangkok ein Versuch ist,Relativismus und das Vorenthalten von Rechten zu legitimieren. Man möchte denWesten davon überzeugen, dass es nicht legitim sei, die Forderung, Menschenrechtedurchzusetzen, als politisches Druckmittel einzusetzen. Man gibt vor, die Rechte inbestimmten regionalen, historischen, kulturellen Kontexten umzusetzen. Da allerdingsnicht spezifiziert ist, was damit gemeint ist, und ob sich daraus nicht auch ein ganzanderer Katalog an Rechten ergeben könnte, muss dies zusammen mit dem Hinweisauf Souveränität so bewertet werden, dass die Regierungen hier versuchen, einenFreibrief für Menschenrechtsverletzungen zu erwirken, ohne dabei vom Westensanktioniert zu werden. Der Beteuerung, man fühle sich der U.N. Deklarationverpflichtet, ist kein Glauben zu schenken.

[...]


1 Zitat findet sich in ungekürzter Fassung, die nicht im Heft erschien. Siehe Literaturliste für Link.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Warum haben sich die Menschenrechte in Asien noch nicht auf die gleiche Art und Weise wie in Europa und Nordamerika durchgesetzt?
Untertitel
Asiatische Werte und Menschenrechte
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Institut für praktische Philosophie)
Veranstaltung
Menschenrechte
Note
1,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V412497
ISBN (eBook)
9783668636958
ISBN (Buch)
9783668636965
Dateigröße
1065 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Asien, China, Menschenrechte, Werte, USA, Europa
Arbeit zitieren
Philipp Hochmann (Autor:in), 2017, Warum haben sich die Menschenrechte in Asien noch nicht auf die gleiche Art und Weise wie in Europa und Nordamerika durchgesetzt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412497

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