Ziele, Aufgaben und Funktionen des gebäudebezogenen Flächenmanagements bei Gewerbeimmobilien


Dossier / Travail, 2011

45 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Flächenmanagement
2.1 Definition von Flächen und Rauminhalten nach DIN 277-1 und 277-
2.2 Rechtliche Anforderungen an das Flächenmanagement

3 Einordnung des Flächenmanagement im Gebäudemanagement
3.1 Technisches Gebäudemanagement
3.2 Kaufmännisches Gebäudemanagement
3.3 Infrastrukturelles Gebäudemanagement
3.4 Flächenmanagement

4 Gliederung des Flächenmanagement
4.1 Nutzerorientiertes Flächenmanagement
4.2 Anlagenorientiertes Flächenmanagement
4.3 Immobilienwirtschaftlich orientiertes Flächenmanagement
4.4 Serviceorientiertes Flächenmanagement
4.5 Dokumentation und Einbindung von CAFM Systemen

5 Ziele des Flächenmanagement
5.1 Ziele aus Sicht des Mieters/ Nutzers
5.2 Ziele aus Sicht des Vermieters

6 Aufgaben des Flächenmanagement
6.1 Reinigungssteuerung
6.2 Umzugssteuerung

7 Abläufe im Rahmen des Flächenmanagement
7.1 Strategische Planung
7.2 Erfassung des Flächenbestandes
7.3 Ermittlung des Flächenbedarfs
7.4 Planung des Flächenbestandes
7.5 Optimierung des Flächenbestandes

8 Flächenmanagement im Wandel

9 Flächenmanagement im Beispiel
9.1 Flächenmanagement bei Büroimmobilien
9.2 Modernes Flächenmanagement am Beispiel der British Telecom
9.3 Flächenmanagement von Industriestandorten am Beispiel Carl Zeiss

10 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Kostenarten an den Gesamt-Bürokosten

Abb. 2: Flächenbegriffe nach DIN 277-

Abb. 3: Gebrauchstauglichkeitsmerkmale im Flächenmanagement

Abb. 4: Die Aufteilung der Bereiche laut DIN

Abb. 5: Allgemeines Prozessmodell für Facility Management

Abb. 6: Raumbuch nach GEFMA

Abb. 7: Struktur eines Zielsystems für die Planung des Immobilienbestandes

Abb. 7: Multistruktur-Immobilie – große Raumtiefen und fensterlose Innenräume verlangen eine unterstützende Be- und Entlüftung

Abb. 8: Nutzungsintensität des Büroraums

1 Einleitung

Unternehmen und Organisationen müssen sich aufgrund hoher Kosten heute zwangsläufig mit der Analyse von Kosteneinsparungspotenzialen beschäftigen. Das Gebäudemanagement bildet nach den Personalkosten in der heutigen Zeit den größten Kostenfaktor in Unternehmen. Nur wenige Unternehmen wissen trotz genauer Kostenkontrolle in Produktion und Verwaltung genau, wie viel jeden Monat an Kosten für Flächenbereitstellungen, Ver- und Entsorgung, Instandhaltung, Reinigung und Bewachung ihrer Gebäude eingespart werden könnte.[1]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Kostenarten an den Gesamt-Bürokosten[2]

In dieser Ausarbeitung wird beginnend mit Begriffsdefinitionen weiter auf rechtlichen Anforderungen des Flächenmanagement eingegangen. Der in der DIN 32736 vorgenommenen Einordnung des Flächenmanagement als vierte Säule des Gebäudemanagement wird in dieser Arbeit gefolgt. Ziele und Aufgaben des Flächenmanagement werden erläutert und in den Ablauf des Flächenmanagement eingebunden. Um diese zu verdeutlichen endet die Ausarbeitung mit beispielhaften Darstellungen des Flächenmanagement.

2 Definition Flächenmanagement

„Das Flächenmanagement umfasst das Management der verfügbaren Flächen im Hinblick auf ihre Nutzung und Verwertung.“[3]

Unter Flächenmanagement versteht man die quantitativ und qualitativ optimierte Ausnutzung aller Flächen einer Immobilie mit dem Ziel einer höheren Flächenproduktivität und Wertsteigerung.[4]

2.1 Definition von Flächen und Rauminhalten nach DIN 277-1 und 277-2

Die im Jahre 1987 erschienene DIN 277 „Grundflächen und Raumhöhen von Bauwerken im Hochbau" gilt als Grundlage für das Verständnis von Grundflächen in Gebäuden. Sie wird angewendet zur Berechnung der Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken. In Teil 1 werden Begriffe und Ermittlungsgrundlagen erläutert und in Teil 2 erfolgt eine Gliederung der Netto-Grundfläche in Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen.[5] Laut dieser DIN gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen der HNF und der NNF. Diese Unterteilung wurde in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen untergliedert welche die NF näher beschreiben

Im Folgenden werden die einzelnen Flächenarten definiert und die nachfolgende Grafik zeigt die Gliederung der Flächenarten dar.

Abb. 2: Flächenbegriffe nach DIN 277-2[6]

Brutto-Grundfläche (BGF):

Stellt die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit den folgenden neun Nutzungsgruppen und deren konstruktiver Umschließung dar.

„Nutzungsgruppe 1: Wohnen und Aufhalten,

Nutzungsgruppe 2: Büroarbeit,

Nutzungsgruppe 3: Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente,

Nutzungsgruppe 4: Lagern, Verteilen und Verkaufen,

Nutzungsgruppe 5: Bildung, Unterricht und Kultur

Nutzungsgruppe 6: Heilen und Pflegen

Nutzungsgruppe 7: Sonstige Nutzflächen

Nutzungsgruppe 8: Technische Anlagen

Nutzungsgruppe 9: Verkehrserschließung und –sicherung“.[7]

Nicht zur BGF gehören Flächen, die der Wartung, Inspektion und Instandsetzung von Baukonstruktionen und technischen Anlagen dienen.

Die BGF untergliedert sich in Netto-Grundfläche und Konstruktions-Grundfläche.[8]

Netto-Grundfläche (NGF)

Die Nutzfläche wird in Nutzfläche, Technische Funktionsfläche sowie in Verkehrsfläche unterteilt. Die Nutzungsgruppen eins bis neun sind hier ebenfalls grundlegend. Die Netto-Grundfläche schließt folgende Grundflächen ein: freiliegende Installationen, fest eingebaute Gegenstände, nicht raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen, Einbaumöbel, nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler, Installationskanäle und –schächte sowie Kriechkeller über 1m² lichtem Querschnitt, Aufzugsschächte.

Nutzfläche (NF)

Die Nutzfläche ist die Summe der Grundflächen der Nutzungsgruppen 1 bis 7.

Technische Funktionsfläche (TF)

Die technische Funktionsfläche ist die Summe der Grundflächen der Nutzungsgruppe 8.

Verkehrsfläche (VF)

Ist die Summe aller Grundflächen der Nutzungsgruppe 9. Zu beachten ist, dass Bewegungsflächen innerhalb von Räumen nicht zur Verkehrsfläche zählen.

Konstruktions-Grundfläche (KGF)

Stellt die Summe aller Grundflächen der aufgehenden Bauteile aller Grundrissebenen eines Bauwerkes dar, so z.B. Wände, Stützen, Pfeiler, Schornsteine, raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen, Installationshohlräume der aufgehenden Bauteile, Wandnischen und –schlitze, Wandöffnungen, Installationskanäle und –schächte sowie Kriechkeller bis 1,0 m² lichtem Querschnitt. Die Konstruktions-Grundfläche stellt die Differenz zwischen Brutto- und Netto-Grundfläche dar.[9]

Berechnung der Rauminhalte

Brutto-Rauminhalt (BRI)

Der BRI ist der Rauminhalt des Baukörpers, der nach unten von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und im Übrigen von den äußeren Begrenzungsflächen des Bauwerks umschlossen wird. Nicht zum BRI gehören die Rauminhalte von:

- Fundamenten
- Bauteilen, soweit sie für den BRI von untergeordneter Bedeutung sind, z.B. Kellerlichtschächte, Außentreppen, Außenrampen, Eingangsüberdachungen, Dachgauben
- Untergeordneten Bauteilen wie z.B. konstruktive und gestalterische Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen, Sonnenschutzanlagen, Lichtkuppeln, Schornsteinköpfe und Dachüberstände

Netto-Rauminhalt (NRI)

Der NRI ist die Summe der Rauminhalte aller Räume, deren Grundflächen zur NGF gehören.[10]

2.2 Rechtliche Anforderungen an das Flächenmanagement

Die Rechtssprechung zur Verkehrssicherheit von Flächenelementen gibt das Minimum der Anforderungen an das Flächenmanagement an. Angaben bezüglich des Flächenabriss und der Flächenbewirtschaftung finden sich in den gewerberechtlichen Verordnungen wieder, die dem Ausführenden einen genauen Handlungsspielraum vorgeben. Laut der bekannten Landesbauverordnung Artikel 3 müssen alle Leistungen die erbracht werden dem heutigen Regeln der Technik und Baukunst vollbracht werden.

Die technischen allgemeinverbindlichen Merkmale in Bezug auf die Brauchbarkeitsmerkmale der Flächenbeschaffenheit werden in der Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG 21.12.1988) konkretisiert, bei der die folgenden Kriterien garantiert werden sollen:

- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, das es nicht einstürzt, sich nicht stark Verformt und keine anderen Bauteile beschädigt

- Brandschutz

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, dass die Tragfähigkeit bei Feuer über einen Zeitraum bestehen bleibt, dass Feuer an der Ausbreitung gehindert wird, dass das sichere Verlassen des Gebäudes möglich ist und dass alle Bewohner des Gebäudes auf irgendeine Art gerettet werden können.

- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, dass die Gesundheit der Bewohner nicht durch Gase, gefährliche Strahlen, Bodenverunreinigungen, Schimmel oder unsachgemäße Beseitigung von Abfällen gefährdet wird.

- Nutzungssicherheit

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, dass sich keine unannehmbaren Unfallgefahren, wie Rutschgefahr, Stromschläge oder Verbrennungen ergeben.

- Schallschutz

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, dass der Schallpegel nicht gesundheitsgefährdend ist und dass die Privatsphäre des Nachbarn nicht drunter leidet.

- Energieeinsparung und Wärmeschutz

Bedeutet im Wesentlichen, dass ein Gebäude so geplant und erstellt werden muss, dass der Energiekosten bei der Nutzung des Gebäudes gering gehalten werden aber gleichzeitig ein wohltuendes Wärmegefühl entstehen muss.[11]

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Gebrauchstauglichkeitsmerkmale im Flächenmanagement[12]

Abschließend ist zu sagen, dass die Bewirtschaftungsleistungen des störungsfreien Gebäudebetriebes im Rahmen eines Flächenmanagement eng mit den Gebrauchstauglichkeitsmerkmalen verbunden sind.

3 Einordnung des Flächenmanagement im Gebäudemanagement

Das Facility Management wird in zwei unterschiedliche Ebenen unterteilt, zum einen in die strategische und zum anderen und die operative.

Die Hauptaufgabe der strategischen Ebene ist, dass Rahmenbedingungen der zukünftigen Nutzung festgelegt werden, um dadurch dem Leistungserstellungsprozess nachhaltig zu unterstützen und zu sichern.

Ganz anders die operative Ebene, die sich auf die Nutzungsphase bezieht und dementsprechend als Gebäudemanagement bezeichnet wird.[13]

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass diese Ausarbeitung sich nach der DIN 32736 richtet, wo das Flächenmanagement nicht mehr dem infrastrukturellen Gebäudemanagement, sprich dem Drei-Säulen-Konstrukt, untergeordnet ist, sondern als eigenständige Säule im Gebäudemanagement dargestellt wird. Aufgrund dessen werden in der operativen Ebene die Leistungsbereiche wie folgt unterteilt:

- Technisches Gebäudemanagement,
- Kaufmännisches Gebäudemanagement,
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement,
- und das Flächenmanagement.

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Die Aufteilung der Bereiche laut DIN 32736[14]

3.1 Technisches Gebäudemanagement

Da eine Immobilie ein komplexes und technisch sehr aufwendiges Modul ist, hat das technische Gebäudemanagement wichtige Aufgaben zu bewältigen.[15]

Einen Großteil der Betriebskosten im technischen Gebäudemanagement machen Wartung, Inspektion und Instandhaltung der technischen Anlagen aus. Um die Minimierung der Betriebkosten zukünftig zu sichern und den Werterhalt der Immobilie zu erhalten, ist es wichtig, bereits in der Planungsphase zukunftsorientierte Nutzungskonzepte zu schaffen. Die Analyse der Bestandsdaten und Nutzungssimulationen schaffen die notwendige Transparenz, um dem Betreiber eine Grundlage zur Entscheidungsfindung zu liefern. Ein genau aufgelistetes Leistungsverzeichnisse und das Betriebshandbuch des Gebäudes bilden die Grundlage der Leistungserbringung.

Zu den wichtigen Einrichtungen des technischen Facility Management gehören unter anderem Werkstätten, ein Leitstand und ein umfassendes Informationssystem.[16]

3.2 Kaufmännisches Gebäudemanagement

Das kaufmännische Gebäudemanagement umfasst alle kaufmännischen Leistungen des Gebäudes unter Beachtung der Immobilienökonomie. Hierzu gehören unter anderem das Beschaffungsmanagement, die Kostenplanung und Kontrolle, die Objektbuchhaltung sowie das Vertragsmanagement. Wenn das Facility Management zu einer Abteilung oder einem Profitcenter im Unternehmen gehört, dann werden Teilfunktionen nicht vom Facility Management wahrgenommen, sondern durch die dazugehörigen Bereiche im Unternehmen ersetzt.[17]

3.3 Infrastrukturelles Gebäudemanagement

Das infrastrukturelle Gebäudemanagement ist dafür verantwortlich, dass eine optimale Leistungserbringung erreicht und die Nutzung vom Gebäude verbessert wird. Durch die Zusammenfassung der infrastrukturellen Bereiche kann sich das Unternehmen auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren. Betreiber von Gebäuden nutzen Synergieeffekte, die sich aus der ganzheitlichen Betrachtung der infrastrukturellen Einrichtungen ableiten.

Die Nutzer einer solchen Einrichtung haben viele Vorteile. Sie profitieren durch niedrigere Kosten und durch ein hochwertiges Dienstleistungsangebot. Die Kostenabrechnung erfolgt entweder direkt oder über Umlageschlüssel mit den jeweiligen Nutzern. In diesem Bereich werden vor allem die Aufgaben der Reinigungs- und Pflegedienste, Sicherheitsdienste, Dienste in den Außenanlagen, Verpflegungsdienste, Versorgungs- und Entsorgungsdienste gemanagt.

Doch in diesem Teil des Gebäudemanagements werden auch Leistungen dargestellt und angeboten, die mit dem eigentlichen Bewirtschaften des Gebäudes keinen direkten Bezug haben. Zu diesen Leistungen zählen unter anderem das Catering, diverse Postdienste oder auch Kopier- und Druckerdienste.[18]

3.4 Flächenmanagement

Das Flächenmanagement ist im Unternehmen unterschiedlich abgegrenzt und nimmt eine besondere Rolle ein. Mit Hilfe des Flächenmanagement kann und sollten die vorhandenen Flächen erfasst und somit die optimale Ausnutzung der jeweiligen Flächen bestimmt werden.[19]Die dadurch neu gewonnen Flächen können folgerichtig intern als auch extern neu belegt und verplant werden.

Um einen optimalen Flächenbedarf zu bestimmen, bedarf es der Hilfe von Informationssystemen, die eine Visualisierung der Flächenstrukturen und des Flächenbedarfs ermöglichen. So kann z.B. bei Unternehmen mit einer großen Zahl von Außendienstmitarbeitern, von vornherein schon in der Planungsphase eine Menge Platz bzw. Fläche eingespart und somit die Kosten gemindert werden.[20]

4 Gliederung des Flächenmanagement

Das Flächenmanagement umfasst das Management aller verfügbaren Flächen im Hinblick auf die Nutzung und Verwertung. Die DIN 32736 unterteilt das Flächenmanagement in verschiedene Leistungsbereiche:[21]

- Nutzerorientiertes Flächenmanagement
- Anlageorientiertes Flächenmanagement
- Immobilienwirtschaftlichorientiertes Flächenmanagement
- Serviceorientiertem Flächenmanagement
- Dokumentation und Einsatz informationstechnischer Systeme

4.1 Nutzerorientiertes Flächenmanagement

Das nutzerorientierte Flächenmanagement umfasst die Nutzungs- und Flächenplanung der Immobilie, die räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen sowie die Optimierung der Fläche im Hinblick auf Quantität und Qualität.[22]

Die Flächenplanung der Nutzung beginnt nicht mit dem Einzug des Mieters, sondern unter Umständen weit vor diesem Schritt. Im Vorfeld ist es bereits notwendig auf die Bedürfnisse des zukünftigen Nutzers einzugehen. Der eigentliche Einzug ist aber lediglich der Beginn einer andauernden Umbelegung der einzelnen Mieter intern. Begründet wird dieses durch die Geschäftsprozesse und durch Hierarchieveränderungen innerhalb der unternehmerischen Strukturen. Dieses hat mittelbaren und unmittelbaren Einfluss auf die Einteilung der genutzten Fläche.

Im Flächenmanagement können die Arbeitsplätze an sich als die kleinsten Elemente bezeichnet werden. Ein Erfolgsfaktor für die Produktivität sind die richtige Auswahl und Darstellung der Arbeitsmittel zu den konfigurierten Arbeitsplätzen.

- die Nähe zwischen den Arbeitsplätzen bzw. deren Trennung bedingt ein räumliches Kommunikationsmuster
- Wegebeziehungen zwischen den Arbeitsplätzen haben durch den Material- und Belegfluss sowie die Botendienste logistische Rahmenbedingungen
- durch die normierten Auflagen (Ergonomie, Arbeitsplatzsicherheit, Umweltschutz) obliegt die Arbeitsplatzanordnung und –gestaltung dem besonderen Augenmerk, vor allem in räumlicher Hinsicht.
- im Sinne der Gleichbehandlung und Standardisierung der Ausstattung der Arbeitsplätze ergibt sich ein wichtiges Planungsfeld, die Einfluss auf das räumliche und bauliche Umfeld der Flächen hat. Hier zu beachten sind unter anderem die einheitliche Ausstattung mit Flachbildschirmen, Darstellung normgerechter Schreibtische, ausreichend Ablageplatz im Büro, Beachtung der Wärmelasten im Büroraum und die allgemeinen Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung.[23]

Die DIN 32736 definiert Nutzerorientiertes Flächenmanagement wie folgt:

- „Nutzungsplanung, räumliche Organisation von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, flächenökonomische Optimierung, Optimierung von Wegbeziehungen;
- Planung von Belegungs-/ Umlegungsprozessen“[24]

4.2 Anlagenorientiertes Flächenmanagement

Aufgabe des anlagenorientierten Flächenmanagement ist die flächen- und raumbezogenen Analyse der nutzerspezifischen Anforderungen, zum Beispiel im Hinblick auf Lufttemperatur und –feuchtigkeit, notwendige Netzwerkanschlüsse etc. Diese Anforderungen werden dann mit dem technischen Gebäudemanagement verknüpft.[25]

Als eine der Grundregeln des Gebäudemanagements wird die Beachtung der Polarität sowie der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Flächenaspekt und Anlageaspekt verstanden. Diese stellt den planmäßigen Ausgangspunkt für die Definition und Abgrenzung der Einzelleistungen dar. Das wird unmittelbar deutlich, wenn die dazugehörigen Abläufe betrachtet werden.

Erst durch die Verbindung der baukonstruktiven Elemente Böden, Wände und Decken können nutzbare Räume entstehen. Indessen wird die Gebäudetechnik als Gegenstück der flächen- und raumbildenden baukonstruktiven Elemente bezeichnet. Der Wortteil Technik im Wort Gebäudetechnik stellt dar, dass die Baukonstruktionselemente keine wirkliche Technik sind. Dieser wichtige Unterschied muss innerhalb der Abläufe des Gebäudemanagements abgegrenzt und umgesetzt werden. Eine mögliche Hilfestellung gibt hier die Raum-Anlagen-Matrix. Sie stellt die Zuordnung von baukonstruktiv definierten Räumen und Flächen zu den gebäudetechnischen Ausrüstungen dar, welches vorerst als strukturelle Betrachtung gilt. Wird diese Zuordnung als prozessorientiert betrachtet, bedeutet dieses den Einstieg in ein Dienstleistungsverhältnis. Dieses geht von dem jeweiligen Nutzer in seinem Raum aus und mündet durch die von ihm geforderten Ansprüche an die Konditionierungs- und Umgebungsleistungen des räumlichen Umfeldes in die Serviceprozesse.

Die Räume und Flächen in einem Unternehmen gelten als die Bereiche, in denen die jeweilige Dienstleistung stattfindet. Hierzu gehören neben der Reinigung, Sicherheit, Botendienste und Catering auch die Anlagenleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung. Diesem Verständnis nach, werden die Anlagenleistungen von den jeweiligen Nutzern im Einzelfall gefordert. Diese können bestimmen, welche Licht-, Wärme-, Kühlleistung oder anderes sie in einem zugeordneten Raum erwarten. Der technische Service hat den Anlagenbetrieb anhand dieser Vorgaben einzurichten und dementsprechend auch abzurechnen.

Das Resultat des Ansatzes, die Anlagenleistungen von den Nutzern bestellen zu lassen, mündet in einem hinreichenden Betrieb der Anlagen durch eine bedarfsgesteuerte Servicemannschaft.

Die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung im Sinne des Facility Management geht direkt in eine Planung von Anlagen über, die beim jeweiligen Kunden, bei Inanspruchnahme als planbare Anlagenleistung abschließt. Daraus folgt, dass die Anlagen so zu planen sind, damit diese kundenspezifische Anforderungen dem Zweck entsprechend erfüllen können. Das Stichwort in diesem Zusammenhang heißt Anlagenflexibilität.[26]

[...]


[1]Vgl. Schulte/ Pierschke, Facilities Management, S. 217f.

[2]Vgl. Hlawna/ Robert, Deutsches Büromöbel Forum, Büroökonomie, S. S.5.

[3]Vgl. DIN 32736, Gebäudemanagement, S. 7.

[4]Vgl. Falk, Fachlexikon Immobilienwirtschaft, S. 308.

[5]Vgl. DIN 277-1 und DIN 277-2 jeweils S. 1.

[6]eigene Darstellung in Anlehnung an DIN 277-1 und DIN 277-2.

[7]DIN 277-2, S. 4, Tabelle 1.

[8]Vgl. DIN 277-1, S.3.

[9]Vgl. DIN 277-1, S. 3f.

[10]Vgl. Deutsches Institut für Normung e.V.,gem. DIN 277.

[11]Vgl. Lutz, Handbuch Facility Management, S. 2-4.

[12]Vgl. Lutz, Handbuch Facility Management, S. 4.

[13]Vgl. Schulte, Immobilienökonomie, S. 279.

[14]Deutsches Büro Forum, Flächenmanagement, Abrufdatum 12.12.06.

[15]Vgl. Schulte, Immobilienökonomie, S. 291.

[16]Vgl. Schulte, Immobilienökonomie, S. 291-293.

[17]Vgl. Schneider, Facility Management, „ planen – einführen – nutzen, S.12.

[18]Vgl. Schulte,Immobilienökonomie, S. 298.

[19]Vgl. Schulte,Immobilienökonomie, S. 298.

[20]Vgl. Schulte,Immobilienökonomie, S. 299.

[21]Vgl. Pierschke, Die organisatorische Gestaltung des betrieblichen Immobilienmanagements, S. 43.

[22]Vgl. Pierschke, Die organisatorische Gestaltung des betrieblichen Immobilienmanagements, S. 43.

[23]Vgl. Galonska/ Erbslöh, Facility Management, Kap. 2.9, S. 5.

[24]Vgl. DIN 32736, Gebäudemanagement, S. 7.

[25]Vgl. Pierschke, Die organisatorische Gestaltung des betrieblichen Immobilienmanagements, S. 44.

[26]Vgl. Galonska/ Erbslöh, Facility Management, Kap. 2.9, S.6.

Fin de l'extrait de 45 pages

Résumé des informations

Titre
Ziele, Aufgaben und Funktionen des gebäudebezogenen Flächenmanagements bei Gewerbeimmobilien
Note
2,0
Auteur
Année
2011
Pages
45
N° de catalogue
V412577
ISBN (ebook)
9783668636903
ISBN (Livre)
9783668636910
Taille d'un fichier
752 KB
Langue
allemand
Mots clés
Immobilien, Marketing, Flächenmanagements, Gewerbeimmobilien
Citation du texte
Phil Reitz (Auteur), 2011, Ziele, Aufgaben und Funktionen des gebäudebezogenen Flächenmanagements bei Gewerbeimmobilien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/412577

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