"Vielleicht ist es ja das, was uns so erschreckt hat: Die Sinnlosigkeit des Geschehens. Wir sind konfrontiert mit einer verstörenden Vernichtungstat." Dieses Zitat stammt aus der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck anlässlich des staatlichen Gedenktraueraktes in Gedenken an die Opfer des Germanwingsfluges 4U9525. Am 24. März 2014 zerschellte die Maschine in den südfranzösischen Alpen nahe der Gemeinde Prads-Haute-Bléone im Département Alpes-de-Haute-Provence an einem Bergmassiv. Insgesamt verloren hierbei 150 Menschen aus 15 Nationen ihr Leben.
Unmittelbar nachdem sich diese Nachricht über die Tragödie in den Alpen weltweit verbreitet hatte, kam auch die Frage nach der Absturzursache auf. Viele mögliche Szenarien wurden in den Tagen nachdem das Flugzeug in den Berg stürzte, diskutiert. Schnell war die Rede von einem terroristischen Anschlag, von einem möglichen technischen Defekt oder auch von einem Unglücksfall.
Nachdem der Cockpit Voice Recorder und der Flight Data Recorder geborgen und ausgewertet waren rückte der erste Offizier, Andreas Lubitz, in das Visier der Ermittler. Bereits im Zwischenbericht, welcher wenige Wochen nach dem Unglück publizierte wurde, schlussfolgerten diese, dass Lubitz als Besatzungsmitglied den Airbus A320 in erweiterter suizidaler Absicht vorsätzlich zum Absturz gebracht habe. Wann immer über die unfassbare Tat dieses Einzelnen berichtet wird, ist nahezu immer die Rede von einem "Unglück", einer "Katastrophe" oder auch von einem "Unfall". Nachweislich ist dem Abschlussbericht und den Erkenntnissen der Untersuchung zu entnehmen, dass die Ursache für den Absturz der erweiterte Suizid des ersten Offiziers gewesen ist.
Aufbauend auf dieser Erkenntnis stellt sich die Frage, ob es nun ausreicht den Absturzort der Germanwingsmaschine als einen "einfachen Unfall" und somit als einen Unfallort zu deklarieren oder ob dieser zugleich auch als Tatort zu bezeichnen wäre, da ein erweiterter Suizid für den Absturz kausal gewesen ist. Ferner stellt sich hier auch die Frage, ob es ausreiche, wenn man Absturzorte von Flugzeugen im Allgemeinen "nur" als Unfallorte bezeichnen könne oder ob diese zugleich allesamt Tatorte seien.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definitionen Unglück, Unfall und Katastrophe
- Abgrenzungen der Begrifflichkeiten
- Definition Tatort
- Definition Täter
- Der Tatortbegriff
- Tatort im juristischen Sinn
- Tatort im kriminalistischen Sinn
- Tatort im engeren Sinne
- Tatort im weiteren Sinne
- Der praktisch-methodische Tatortbegriff
- Analyse am Beispiel Germanwings 4U9525
- Exkurs: Warum ist die deutsche Justiz unter anderem zuständig?
- Absturzort zugleich juristischer Tatort?
- Absturzort zugleich kriminalistischer Tatort?
- Kriminalistischer Tatort nach der Definition von Trenschel
- Kriminalistischer Tatort nach der Definition von Clages
- Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse
- Mögliche Anwendbarkeit der Ergebnisse auf andere Flugzeugabsturzorte
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Frage, ob die Absturzstelle des Germanwingsfluges 4U9525 als Tatort zu bezeichnen ist, da der erweiterte Suizid des ersten Offiziers als kausale Ursache des Absturzes festgestellt wurde. Die Arbeit analysiert den Tatortbegriff im Kontext des Flugzeugabsturzes, untersucht die juristischen und kriminalistischen Aspekte und beleuchtet die Definition des Tatortes im engeren und weiteren Sinne. Dabei werden die Begrifflichkeiten „Unglück“, „Unfall“ und „Katastrophe“ definiert und die Zuständigkeit der deutschen Justiz bei einem Flugzeugabsturz in Frankreich erläutert.
- Definition des Tatortes im Kontext des Flugzeugabsturzes
- Unterscheidung zwischen juristischem und kriminalistischem Tatort
- Analyse des Tatortbegriffs im engeren und weiteren Sinne
- Die Bedeutung des erweiterten Suizids als kausale Ursache für den Absturz
- Anwendung des Tatortbegriffs auf den Germanwingsabsturz
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit stellt die Frage, ob die Absturzstelle des Germanwingsfluges 4U9525 als Tatort zu bezeichnen ist, da der erweiterte Suizid des ersten Offiziers als kausale Ursache des Absturzes festgestellt wurde. Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung des Tatortbegriffs im Kontext des Flugzeugabsturzes und führt in die weiteren Themen der Arbeit ein.
- Definitionen Unglück, Unfall und Katastrophe: Die Arbeit definiert die Begriffe „Unglück“, „Unfall“ und „Katastrophe“ und grenzt diese voneinander ab. Dabei wird deutlich, dass der Absturz der Germanwingsmaschine eher als „Unglück“ oder „Katastrophe“ zu klassifizieren ist, da der Suizid des ersten Offiziers keine ungewollte Handlung war.
- Abgrenzungen der Begrifflichkeiten: Die Arbeit erläutert die Unterschiede zwischen „Unglück“, „Unfall“ und „Katastrophe“ und argumentiert, dass der Germanwingsabsturz nicht als „Unfall“ im allgemeinen Wortgebrauch zu verstehen ist. Der Absturz wird als „Unglück“ und „Katastrophe“ eingestuft.
- Definition Tatort: Das Kapitel definiert den Tatortbegriff und beleuchtet die verschiedenen Perspektiven auf den Tatort. Es werden die juristischen und kriminalistischen Aspekte des Tatortbegriffs erläutert.
- Definition Täter: Die Arbeit definiert den Begriff „Täter“ und beleuchtet die Rolle des ersten Offiziers Andreas Lubitz im Kontext des Germanwingsabsturzes.
- Der Tatortbegriff: Dieses Kapitel beleuchtet den Tatortbegriff im Detail und unterscheidet zwischen dem Tatort im juristischen, kriminalistischen, engeren und weiteren Sinne. Es wird auch der praktisch-methodische Tatortbegriff erläutert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Tatortbegriff im Kontext des Germanwingsabsturzes, insbesondere mit der Frage, ob die Absturzstelle als Tatort zu bezeichnen ist. Die zentralen Themen der Arbeit sind der juristische und kriminalistische Tatortbegriff, der erweiterte Suizid des ersten Offiziers als kausale Ursache des Absturzes und die Abgrenzung zwischen „Unglück“, „Unfall“ und „Katastrophe“. Weitere wichtige Schlüsselwörter sind Flugzeugabsturz, Germanwingsflug 4U9525, Andreas Lubitz, Absturzort, juristische Zuständigkeit, Tatort im engeren und weiteren Sinne.
- Quote paper
- Philipp-Alexander Eilhard (Author), 2017, Absturzstellen von Luftfahrzeugen als Tatorte. Der Germanwingsflug 4U9525, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413158