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Absturzstellen von Luftfahrzeugen als Tatorte. Der Germanwingsflug 4U9525

Título: Absturzstellen von Luftfahrzeugen als Tatorte. Der Germanwingsflug 4U9525

Trabajo de Seminario , 2017 , 22 Páginas , Calificación: 1,3

Autor:in: Philipp-Alexander Eilhard (Autor)

Sociología - Derecho y Delincuencia
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"Vielleicht ist es ja das, was uns so erschreckt hat: Die Sinnlosigkeit des Geschehens. Wir sind konfrontiert mit einer verstörenden Vernichtungstat." Dieses Zitat stammt aus der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck anlässlich des staatlichen Gedenktraueraktes in Gedenken an die Opfer des Germanwingsfluges 4U9525. Am 24. März 2014 zerschellte die Maschine in den südfranzösischen Alpen nahe der Gemeinde Prads-Haute-Bléone im Département Alpes-de-Haute-Provence an einem Bergmassiv. Insgesamt verloren hierbei 150 Menschen aus 15 Nationen ihr Leben.

Unmittelbar nachdem sich diese Nachricht über die Tragödie in den Alpen weltweit verbreitet hatte, kam auch die Frage nach der Absturzursache auf. Viele mögliche Szenarien wurden in den Tagen nachdem das Flugzeug in den Berg stürzte, diskutiert. Schnell war die Rede von einem terroristischen Anschlag, von einem möglichen technischen Defekt oder auch von einem Unglücksfall.

Nachdem der Cockpit Voice Recorder und der Flight Data Recorder geborgen und ausgewertet waren rückte der erste Offizier, Andreas Lubitz, in das Visier der Ermittler. Bereits im Zwischenbericht, welcher wenige Wochen nach dem Unglück publizierte wurde, schlussfolgerten diese, dass Lubitz als Besatzungsmitglied den Airbus A320 in erweiterter suizidaler Absicht vorsätzlich zum Absturz gebracht habe. Wann immer über die unfassbare Tat dieses Einzelnen berichtet wird, ist nahezu immer die Rede von einem "Unglück", einer "Katastrophe" oder auch von einem "Unfall". Nachweislich ist dem Abschlussbericht und den Erkenntnissen der Untersuchung zu entnehmen, dass die Ursache für den Absturz der erweiterte Suizid des ersten Offiziers gewesen ist.

Aufbauend auf dieser Erkenntnis stellt sich die Frage, ob es nun ausreicht den Absturzort der Germanwingsmaschine als einen "einfachen Unfall" und somit als einen Unfallort zu deklarieren oder ob dieser zugleich auch als Tatort zu bezeichnen wäre, da ein erweiterter Suizid für den Absturz kausal gewesen ist. Ferner stellt sich hier auch die Frage, ob es ausreiche, wenn man Absturzorte von Flugzeugen im Allgemeinen "nur" als Unfallorte bezeichnen könne oder ob diese zugleich allesamt Tatorte seien.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen Unglück, Unfall und Katastrophe

3. Abgrenzungen der Begrifflichkeiten

4. Definition Tatort

5. Definition Täter

6. Der Tatortbegriff

6.1 Tatort im juristischen Sinn

6.2 Tatort im kriminalistischen Sinn

6.3 Tatort im engeren Sinne

6.4 Tatort im weiteren Sinne

6.5 Der praktisch-methodische Tatortbegriff

7. Analyse am Beispiel Germanwings 4U9525

7.1 Exkurs: Warum ist die deutsche Justiz unter anderem zuständig?

7.2 Absturzort zugleich juristischer Tatort?

7.3 Absturzort zugleich kriminalistischer Tatort?

7.3.1 Kriminalistischer Tatort nach der Definition von Trenschel

7.3.2 Kriminalistischer Tatort nach der Definition von Clages

8. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse

9. Mögliche Anwendbarkeit der Ergebnisse auf andere Flugzeugabsturzorte

10. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtswissenschaftliche und kriminalistische Einordnung von Flugzeugabsturzstellen als Tatorte anhand des exemplarischen Falls des Germanwingsfluges 4U9525. Dabei wird insbesondere analysiert, ob eine vorsätzliche Handlung, wie ein erweiterter Suizid, die Qualifizierung des Absturzortes von einem reinen Unglücksort hin zu einem Tatort rechtfertigt.

  • Differenzierung der Begriffe Unglück, Unfall und Katastrophe
  • Definition und Abgrenzung des Tatortbegriffs in juristischer und kriminalistischer Sicht
  • Analyse der Zuständigkeit der deutschen Justiz bei grenzüberschreitenden Flugzeugabstürzen
  • Anwendung kriminalistischer Definitionen auf den Absturz der Germanwings 4U9525
  • Evaluierung der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf allgemeine Flugzeugabstürze

Auszug aus dem Buch

6.3 Tatort im engeren Sinne

In der Kriminalistik wird als Tatort im engeren Sinne die Örtlichkeit bezeichnet, an dem sich die Tat unmittelbar ereignet hat. Am engeren Tatort können Veränderungen an der Außenwelt bzw. Umwelt festgestellt werden, die unmittelbar mit der Tat in Zusammenhang gebracht werden können. Im Falle des Absturzortes der Germanwings würde man hier neben dem Wrack des Flugzeuges diverse Spurenbilder im Gelände finden können. Bei „normalen“ strafrechtlich relevanten Delikten, wie beispielsweise einem Tatort, an dem ein Mord stattgefunden hat, können in diesem Fall am Tatort im engeren Sinne ebenso diverse Spuren festgestellt werden. Da sich kaum jemand ohne Gegenwehr „ermorden“ lassen würde, sind an einem „Mordtatort“ diverse Spurenbilder, wie z.B. Abdruckspuren (von Schuhwerk), daktyloskopische Spuren (an der Leiche) oder beispielsweise Kontaktspuren etc. zu erwarten. Nimmt man als Beispiel den tatsächlichen Absturzort der Passagiermaschine wird man schnell feststellen, dass diese Art von engerem Tatort um ein Vielfaches komplexer zu sein vermag, als ein „normaler Tatort“ wie die Tatörtlichkeit, an der zum Beispiel der soeben angesprochene Mord stattgefunden hat.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Absturz der Germanwingsmaschine 4U9525 und leitet die Forschungsfrage zur Klassifizierung des Absturzortes als Tatort ab.

2. Definitionen Unglück, Unfall und Katastrophe: In diesem Kapitel werden grundlegende Begriffe anhand des digitalen Wörterbuchs der deutschen Sprache definiert, um den Absturz terminologisch einzuordnen.

3. Abgrenzungen der Begrifflichkeiten: Hier wird begründet, warum der Germanwings-Absturz aufgrund der vorsätzlichen Planung nicht als "Unfall", sondern eher als Unglück oder Katastrophe einzustufen ist.

4. Definition Tatort: Das Kapitel erläutert, dass ein Tatort aus unterschiedlichen juristischen und kriminalistischen Blickwinkeln betrachtet werden muss.

5. Definition Täter: Es wird definiert, was einen Täter ausmacht, und festgestellt, dass Andreas Lubitz im Kontext der Untersuchung als Alleintäter handelte.

6. Der Tatortbegriff: Dieser Abschnitt unterteilt den Tatortbegriff in vier Bereiche, darunter juristische und kriminalistische Aspekte, sowie Tatort im engeren und weiteren Sinne.

7. Analyse am Beispiel Germanwings 4U9525: Der Hauptteil wendet die zuvor definierten Begriffe exemplarisch auf den Germanwings-Absturz an und diskutiert die Zuständigkeit der Justiz.

8. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse: Dieses Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen, dass der Germanwings-Absturz sowohl juristisch als auch kriminalistisch als Tatort zu bewerten ist.

9. Mögliche Anwendbarkeit der Ergebnisse auf andere Flugzeugabsturzorte: Hier wird diskutiert, dass nicht jeder Flugzeugabsturz pauschal als Tatort gilt, da meist kein vorsätzliches Handeln vorliegt.

10. Fazit: Das Fazit resümiert, dass jeder Absturzort vorsorglich wie ein Tatort behandelt werden muss, bis eine strafbare Handlung belegt oder widerlegt werden kann.

Schlüsselwörter

Germanwings 4U9525, Tatort, Unfall, Flugzeugabsturz, Kriminalistik, Strafrecht, Andreas Lubitz, erweiterter Suizid, Tatortbegriff, Spurensicherung, Ermittlungsarbeit, juristischer Tatort, kriminalistischer Tatort, menschliches Versagen, Katastrophe.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, unter welchen Bedingungen die Absturzstelle eines Flugzeuges rechtlich und kriminalistisch als Tatort eingestuft werden kann.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den Schwerpunkten gehören die Definition von Tatorten, die Abgrenzung zu Begriffen wie Unfall oder Katastrophe sowie die Anwendung dieser Theorien auf den Absturz der Germanwings 4U9525.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob der Absturzort der Germanwingsmaschine zweifelsfrei als Tatort zu bezeichnen ist und ob diese Erkenntnisse auf andere Flugunglücke übertragen werden können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine exemplarische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, rechtlichen Definitionen sowie Berichten der Flugunfalluntersuchungsbehörde basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Anwendung des Tatortbegriffs nach verschiedenen Kriminalwissenschaftlern auf den konkreten Fall sowie der Klärung der juristischen Zuständigkeit.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe umfassen Tatort, Germanwings 4U9525, Flugzeugabsturz, Kriminalistik, Strafgesetzbuch und Spurensicherung.

Warum spielt der § 9 StGB eine so wichtige Rolle in der Arbeit?

Der § 9 StGB dient als gesetzliche Grundlage, um den juristischen Tatort zu definieren und somit die Einordnung des Cockpits der Germanwingsmaschine als Tatort zu begründen.

Wie gehen Ermittler bei einem Flugzeugabsturz normalerweise vor, wenn die Ursache unbekannt ist?

Ermittler müssen jeden Absturzort zunächst präventiv als Tatort behandeln, um Beweise zu sichern und eine mögliche strafbare Handlung weder durch vorschnelle Annahmen zu übersehen noch durch mangelnde Sicherung zu gefährden.

Final del extracto de 22 páginas  - subir

Detalles

Título
Absturzstellen von Luftfahrzeugen als Tatorte. Der Germanwingsflug 4U9525
Universidad
University of Applied Sciences for Public Administration of North Rhine-Westphalia; Münster  (Polizeivollzugsdienst)
Curso
Proseminar
Calificación
1,3
Autor
Philipp-Alexander Eilhard (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
22
No. de catálogo
V413158
ISBN (Ebook)
9783668641020
ISBN (Libro)
9783668641037
Idioma
Alemán
Etiqueta
Germanwings 4U9525 Absturz Flugzeug Tatort Suizid töten Mord erweiterter Suizid Verkehrsflugzeug Kriminalität Andreas Lubitz Abschlussbericht LBA BEA Unfallermittler Unfall Täter Opfer Definition Frankreich französische Alpen Analyse Luftfahrzeug Airbus A320 Kriminalistik Kriminalwissenschaften Polizei FHöV FHöV NRW PVD BKA kriminell
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Philipp-Alexander Eilhard (Autor), 2017, Absturzstellen von Luftfahrzeugen als Tatorte. Der Germanwingsflug 4U9525, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413158
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