In dieser Arbeit befasst sich der Verfasser mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht und geht auf dessen Entwicklung ein. Ferner wird Bezug genommen zu den bekannten Fällen über Caroline von Monaco und Sabine Christiansen sowie der Einfluss der Grundrechte im Zivilrecht thematisiert und der einhergehende Schutz vor einer Überkonstitutionalisierung aufgezeigt. Dies geschieht im Kontext des europäischen Mehrebenensystems und dem Dialog der Gerichte.
Inhaltsverzeichnis
- EINLEITUNG
- ALLGEMEIN
- EINFÜHRUNG IN DIE PROBLEME
- WIRKUNG DER GRUNDRECHTE IM PRIVATRECHT
- PROBLEMAUFRISS
- EINWIRKUNG DER GRUNDRECHTE IM PRIVATRECHT
- Geltung von Art. 1 Abs. 3 GG für das Privatrecht
- Unmittelbare oder Mittelbare Drittwirkung?
- DIE ÜBERKONSTITUTIONALISIERUNG DES PRIVATRECHTS?
- Einflussnahme durch das Bundesverfassungsgericht
- Schutz vor der Überkonstitutionalisierung
- Beschränkung des Prüfungsumfangs
- Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
- DAS ALLGEMEINE PERSÖNLICHKEITSRECHT IM ZIVILRECHT
- ANERKENNUNG DES ALLGEMEINEN PERSÖNLICHKEITSRECHT
- HAFTUNGSBEGRÜNDENDER TATBESTAND
- Rechtsträger
- Schutzbereich
- Fallgruppen
- Verletzung der Privatsphäre
- Weitergabe von Angelegenheiten aus fremder Privatsphäre
- Verletzung der Ehre
- Fallgruppen
- Positive Feststellung der Rechtswidrigkeit
- ZWISCHENFAZIT
- DIE EINFLUSSNAHME DES EUROPÄISCHEN MEHREBENENSYSTEMS
- ALLGEMEINES
- Zu den Anforderungen der EMRK
- Geltung der EMRK im Privatrecht
- Das Verhältnis der EMRK zur Verfassung und zum einfachen Recht
- DER DIALOG DER GERICHTE
- Einführung und Problemaufriss
- Begriffsbestimmung
- Judicial self-restraint und Judicial activism
- Dialog
- Der Dialog zwischen VerfG und EGMR
- Grundlage
- Veränderung und Fortbildung des Persönlichkeitsrechts
- ZWISCHENFAZIT
- ALLGEMEINES
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie Grund- und Menschenrechte im deutschen Privatrecht Anwendung finden. Insbesondere untersucht sie die Auswirkungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die Bildberichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens, wie Caroline von Monaco und Sabine Christiansen.
- Die Wirkung von Grundrechten im Privatrecht
- Die Überkonstitutionalisierung des Privatrechts
- Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht
- Die Einflussnahme des Europäischen Mehrebenensystems auf das deutsche Recht
- Der Dialog zwischen den deutschen und europäischen Gerichten im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Ausgangspunkt der Arbeit dar und beleuchtet die Problematik der Bildberichterstattung über Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts. Kapitel II untersucht die Einwirkung von Grundrechten im Privatrecht, insbesondere die Geltung von Art. 1 Abs. 3 GG und die Frage der unmittelbaren oder mittelbaren Drittwirkung. Kapitel III widmet sich dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht und beschreibt die rechtlichen Grundlagen, den Schutzbereich und die Rechtsfolgen einer Verletzung. Kapitel IV befasst sich mit der Einflussnahme des Europäischen Mehrebenensystems auf das deutsche Recht und analysiert den Dialog zwischen deutschen und europäischen Gerichten im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Privatrecht, Persönlichkeitsrecht, Bildberichterstattung, Caroline von Monaco, Sabine Christiansen, Europäische Menschenrechtskonvention, Dialog der Gerichte, Judicial self-restraint, Judicial activism, Überkonstitutionalisierung, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.
- Citar trabajo
- Niko Schmitt (Autor), 2017, Grund- und Menschenrechte im Privatrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413191