In dieser Arbeit befasst sich der Verfasser mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht und geht auf dessen Entwicklung ein. Ferner wird Bezug genommen zu den bekannten Fällen über Caroline von Monaco und Sabine Christiansen sowie der Einfluss der Grundrechte im Zivilrecht thematisiert und der einhergehende Schutz vor einer Überkonstitutionalisierung aufgezeigt. Dies geschieht im Kontext des europäischen Mehrebenensystems und dem Dialog der Gerichte.
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
1. ALLGEMEIN
a) Bildberichterstattung über Caroline von Hannover
b) Bildberichterstattung über Sabine Christiansen
2. EINFÜHRUNG IN DIE PROBLEME
II. WIRKUNG DER GRUNDRECHTE IM PRIVATRECHT
1. PROBLEMAUFRISS
2. EINWIRKUNG DER GRUNDRECHTE IM PRIVATRECHT
a) Geltung von Art. 1 Abs. 3 GG für das Privatrecht
b) Unmittelbare oder Mittelbare Drittwirkung?
3. DIE ÜBERKONSTITUTIONALISIERUNG DES PRIVATRECHTS?
a) Einflussnahme durch das Bundesverfassungsgericht
b) Schutz vor der Überkonstitutionalisierung
aa) Beschränkung des Prüfungsumfangs
bb) Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
c) Zwischenfazit
III. DAS ALLGEMEINE PERSÖNLICHKEITSRECHT IM ZIVILRECHT
1. ANERKENNUNG DES ALLGEMEINEN PERSÖNLICHKEITSRECHT
2. HAFTUNGSBEGRÜNDENDER TATBESTAND
a) Rechtsträger
b) Schutzbereich
aa) Fallgruppen
(a) Verletzung der Privatsphäre
(b) Weitergabe von Angelegenheiten aus fremder Privatsphäre
(c) Verletzung der Ehre
c) Positive Feststellung der Rechtswidrigkeit
3. ZWISCHENFAZIT
IV. DIE EINFLUSSNAHME DES EUROPÄISCHEN MEHREBENENSYSTEMS
1. ALLGEMEINES
a) Zu den Anforderungen der EMRK
b) Geltung der EMRK im Privatrecht
c) Das Verhältnis der EMRK zur Verfassung und zum einfachem Recht
2. DER DIALOG DER GERICHTE
a) Einführung und Problemaufriss
b) Begriffsbestimmung
aa) Judicial self-restraint und Judicial activism
bb) Dialog
c) Der Dialog zwischen VerfG und EGMR
aa) Grundlage
bb) Veränderung und Fortbildung des Persönlichkeitsrechts
3. ZWISCHENFAZIT
V. SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Zivilrecht unter Berücksichtigung der Einwirkung der Verfassung sowie des europäischen Mehrebenensystems. Das primäre Ziel ist es, die Veränderung und Fortbildung des Persönlichkeitsrechts im Kontext des Spannungsverhältnisses zwischen prominenten Personen und der Pressefreiheit zu analysieren und dabei insbesondere den "judiziellen Dialog" zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte darzulegen.
- Wirkung der Grundrechte im Privatrecht (mittelbare Drittwirkung)
- Konstitutionalisierung des Privatrechts und ihre Grenzen
- Struktur des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als offenes Rahmenrecht
- Fallgruppen der Persönlichkeitsrechtsverletzung (Privatsphäre, Ehre, Weitergabe von Daten)
- Der judizielle Dialog als Instrument zur Rechtsfortbildung im europäischen Mehrebenensystem
Auszug aus dem Buch
2. Einführung in die Probleme
Die dargestellten Fälle zeigen, wie umfassend die Thematik und die damit verbundenen Auswirkungen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein können und welche Probleme es zu bewältigen gilt. Zunächst stellt das ewige Problem der Wirkung der Grundrechte im Privatrecht (II) die erste Hürde zur Erschließung eines zivilrechtlichen allgemeinen Persönlichkeitsrechts (III) dar. Ferner möchte ich dabei auch die Gefahr der Überkonstitutionalisierung des Privatrechts diskutieren. Ist dies bewältigt, will ich auf die Fortentwicklung und Veränderungen des Persönlichkeitsrechts unter dem Einfluss des europäischen Mehrebenensystems (IV) eingehen und dabei insbesondere die Besonderheiten und der Ablauf eines judiziellen Dialoges aufzeigen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Diese Einleitung stellt die Problematik des Dauerkonflikts zwischen prominenten Personen und Medienverlagen vor und erläutert anhand der Fälle Caroline von Hannover und Sabine Christiansen das Ziel der Arbeit.
II. WIRKUNG DER GRUNDRECHTE IM PRIVATRECHT: Dieses Kapitel behandelt den theoretischen Rahmen der Grundrechtswirkung im Privatrecht, insbesondere die Lehre der mittelbaren Drittwirkung, und diskutiert die Problematik einer drohenden Überkonstitutionalisierung.
III. DAS ALLGEMEINE PERSÖNLICHKEITSRECHT IM ZIVILRECHT: Hier erfolgt die Analyse der zivilrechtlichen Anerkennung des Persönlichkeitsrechts als "sonstiges Recht" gemäß § 823 Abs. 1 BGB und die Darstellung der spezifischen Fallgruppen wie Verletzung der Privatsphäre und der Ehre.
IV. DIE EINFLUSSNAHME DES EUROPÄISCHEN MEHREBENENSYSTEMS: Dieses Kapitel erläutert das Zusammenspiel zwischen nationalem Recht und der EMRK und analysiert den judiziellen Dialog zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem EGMR zur Fortbildung des Persönlichkeitsrechts.
V. SCHLUSSBEMERKUNG UND AUSBLICK: Die Arbeit schließt mit einer Reflexion über den Prozess der Konstitutionalisierung und betont die Rolle des Dialogs als "goldenen Mittelweg" zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Privatrecht, Grundrechte, mittelbare Drittwirkung, Überkonstitutionalisierung, Bundesverfassungsgericht, EGMR, EMRK, Pressefreiheit, judizieller Dialog, Judicial activism, Judicial self-restraint, Privatsphäre, Fallgruppen, Rechtsfortbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im Zivilrecht, insbesondere im Kontext von Bildberichterstattungen über prominente Personen und dem Spannungsverhältnis zur Pressefreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zu den zentralen Themen gehören die Wirkung der Grundrechte im Privatrecht, die Konstitutionalisierung des Privatrechts sowie die Bedeutung des europäischen Mehrebenensystems für die deutsche Rechtsprechung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts abzugrenzen und die Fortentwicklung dieses Rechts durch den Dialog zwischen nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, indem sie Theorien zur Grundrechtswirkung (Drittwirkung) gegenüberstellt und die Rechtsprechung zu den Fallgruppen des Persönlichkeitsrechts auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Wirkung der Grundrechte, dem Aufbau des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als offenes Rahmenrecht und der Rolle der EMRK im nationalen Privatrecht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, mittelbare Drittwirkung, Überkonstitutionalisierung sowie der judizielle Dialog zwischen dem BVerfG und dem EGMR.
Warum wird das Persönlichkeitsrecht als "offenes Rahmenrecht" bezeichnet?
Es wird so genannt, weil sein Schutzbereich nicht starr definiert ist, sondern flexibel auf technischen Fortschritt und gesellschaftliche Veränderungen reagieren muss.
Welche Bedeutung hat der Dialog zwischen BVerfG und EGMR in diesem Kontext?
Der Dialog dient als "goldener Mittelweg" bei Kompetenzfragen, um den bestmöglichen Grundrechtsschutz zu erreichen, ohne die Besonderheiten der nationalen Rechtsordnungen vollständig zu ignorieren.
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- Niko Schmitt (Autor), 2017, Grund- und Menschenrechte im Privatrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413191