In dieser Arbeit soll ein Aspekt dieses Bereichs näher beleuchtet werden, der vor allem in jüngster Zeit für Aufregung innerhalb der Streaming Community geführt hat. Am 21.03.2017 beanstandete die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten, das inzwischen eingestellte Internetangebot „PietSmietTV“ und drohte damit es zu untersagen, wenn kein Zulassungsantrag für eine Rundfunklizenz beantragt werde. Bei dem Angebot handle es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen der Woche über 24 Stunden, überwiegend sog. „Let's Plays“, verbreite. Nach Ansicht der ZAK sei dieses Angebot ein zulassungsbedürftiges Rundfunkangebot.
Inhaltsverzeichnis
- A. Inhaltsverzeichnis
- B. Quellenverzeichnis
- C. Einleitung
- I. Lizensierungspflicht zur Veranstaltung von Rundfunk
- 1. Der Streamingbegriff
- 2. Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff
- 3. Einfachgesetzlicher Rundfunkbegriff
- a. Linearer als zentraler Begriff des Rundfunks
- aa. Zeitgleiche Empfang
- bb. Sendeplan
- cc. Sonderfall Live-Streaming
- b. Meinungsbildende Relevanz
- c. An die Allgemeinheit gerichtet
- d. Zwischenergebnis
- 3. Ausnahmen vom Rundfunkbegriff
- a. Nicht weniger als 500 potenzielle Nutzer
- b. Nicht für ausschließlich familiäre oder persönliche Zwecke
- c. Journalistisch-redaktionelle Gestaltung
- 4. Live-Streamer als Veranstalter
- II. Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Regelung mit höherrangigen Recht
- 1. Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG
- a. Ursprung und Ausgestaltung der Lizensierungspflicht
- b. Reformbedürftigkeit des Lizensierverfahrens
- c. Zwischenergebnis
- 2. EU Kompetenz im medienrechtlichen Bereich
- 3. Medienfreiheit nach Art. 10 EMRK
- a. Systematik und Schutzbereich
- b. Schranken
- c. Zwischenergebnis
- 4. Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 11 GRC
- a. Systematik und Schutzbereich
- b. Schranken
- c. Zwischenergebnis
- D. Fazit
- Definition des Streamingbegriffs und Abgrenzung zum Rundfunkbegriff
- Verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Voraussetzungen für die Lizensierungspflicht
- Vereinbarkeit der Lizensierungspflicht mit dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und der Medienfreiheit
- Analyse der europarechtlichen Rahmenbedingungen und der Freiheit der Meinungsäußerung
- Bewertung der Lizensierungspflicht im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Medienlandschaft und die Meinungsfreiheit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die wissenschaftliche Arbeit befasst sich mit der Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote im Hinblick auf die grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheiten. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und untersucht die Vereinbarkeit der Lizensierungspflicht mit dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Definition des Streamingbegriffs und einer Abgrenzung zum Rundfunkbegriff. Anschließend werden die verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Voraussetzungen für die Lizensierungspflicht beleuchtet.
Im zweiten Teil der Arbeit wird die Vereinbarkeit der Lizensierungspflicht mit dem Grundrecht auf Rundfunkfreiheit und der Medienfreiheit untersucht. Dabei werden die verschiedenen Rechtsnormen und ihre Anwendung auf Live-Streamingangebote analysiert.
Abschließend werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die Freiheit der Meinungsäußerung im Kontext der Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote betrachtet.
Schlüsselwörter
Live-Streaming, Lizensierungspflicht, Rundfunkfreiheit, Medienfreiheit, Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Meinungsfreiheit, Medienrecht, Digitalisierung
Häufig gestellte Fragen
Wann benötigt ein Live-Streamer eine Rundfunklizenz?
Eine Lizenz ist erforderlich, wenn das Angebot linear ist (Sendeplan), mehr als 500 potenzielle Nutzer erreicht und journalistisch-redaktionell gestaltet ist.
Was war der Fall "PietSmietTV"?
Die Medienanstalt ZAK beanstandete den 24/7-Streaming-Kanal als zulassungsbedürftigen Rundfunk, da er einen festen Sendeplan verfolgte und eine hohe Reichweite hatte.
Was ist die ZAK?
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ist das zentrale Organ der Landesmedienanstalten in Deutschland für die Regulierung bundesweiter TV- und Internetangebote.
Verletzt die Lizenzpflicht die Rundfunkfreiheit?
Die Arbeit untersucht, ob die aktuelle Regelung noch zeitgemäß ist oder ob sie gegen Artikel 5 des Grundgesetzes sowie europäische Medienfreiheiten verstößt.
Gibt es Ausnahmen von der Rundfunklizenzpflicht?
Ja, Angebote für rein persönliche oder familiäre Zwecke sowie Streams mit einer sehr geringen Reichweite (unter 500 potenziellen Nutzern) sind ausgenommen.
- Quote paper
- Dipl. jur Sebastian Geidel (Author), 2017, Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote unter Berücksichtigung der grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheit am Beispiel "PietSmietTV", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413282