Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Media, Multimedia Law, Copyright

Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote unter Berücksichtigung der grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheit am Beispiel "PietSmietTV"

Title: Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote unter Berücksichtigung der grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheit am Beispiel "PietSmietTV"

Research Paper (postgraduate) , 2017 , 35 Pages , Grade: 10

Autor:in: Dipl. jur Sebastian Geidel (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

In dieser Arbeit soll ein Aspekt dieses Bereichs näher beleuchtet werden, der vor allem in jüngster Zeit für Aufregung innerhalb der Streaming Community geführt hat. Am 21.03.2017 beanstandete die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten, das inzwischen eingestellte Internetangebot „PietSmietTV“ und drohte damit es zu untersagen, wenn kein Zulassungsantrag für eine Rundfunklizenz beantragt werde. Bei dem Angebot handle es sich um einen Streaming-Kanal, der an sieben Tagen der Woche über 24 Stunden, überwiegend sog. „Let's Plays“, verbreite. Nach Ansicht der ZAK sei dieses Angebot ein zulassungsbedürftiges Rundfunkangebot.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

C. Einleitung

I. Lizenzierungspflicht zur Veranstaltung von Rundfunk

1. Der Streamingbegriff

2. Verfassungsrechtlicher Rundfunkbegriff

3. Einfachgesetzlicher Rundfunkbegriff

a. Linearer als zentraler Begriff des Rundfunks

aa. Zeitgleiche Empfang

bb. Sendeplan

cc. Sonderfall Live-Streaming

b. Meinungsbildende Relevanz

c. An die Allgemeinheit gerichtet

d. Zwischenergebnis

3. Ausnahmen vom Rundfunkbegriff

a. Nicht weniger als 500 potenzielle Nutzer

b. Nicht für ausschließlich familiäre oder persönliche Zwecke

c. Journalistisch-redaktionelle Gestaltung

4. Live-Streamer als Veranstalter

II. Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Regelung mit höherrangigen Recht

1. Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG

a. Ursprung und Ausgestaltung der Lizenzierungspflicht

b. Reformbedürftigkeit des Lizenzierungsverfahrens

c. Zwischenergebnis

2. EU Kompetenz im medienrechtlichen Bereich

3. Medienfreiheit nach Art. 10 EMRK

a. Systematik und Schutzbereich

b. Schranken

c. Zwischenergebnis

4. Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 11 GRC

a. Systematik und Schutzbereich

b. Schranken

c. Zwischenergebnis

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung von Live-Streaming-Angeboten, insbesondere durch bekannte Plattform-Akteure, unter dem geltenden Rundfunkbegriff. Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob die bestehende Lizenzierungspflicht für solche digitalen Angebote verfassungskonform ist und wie diese mit der europäischen Medienfreiheit harmoniert.

  • Analyse des Begriffs "Live-Streaming" im Kontext der Rundfunkregulierung.
  • Prüfung der einfachgesetzlichen Anforderungen an eine Rundfunklizenz.
  • Diskussion der Meinungsbildungsrelevanz und Reichweitenkriterien.
  • Bewertung der Vereinbarkeit der Lizenzierungspflicht mit dem Grundgesetz.
  • Einfluss der EMRK und der EU-Grundrechtecharta auf das nationale Medienrecht.

Auszug aus dem Buch

1. Der Streamingbegriff

Zunächst ist zu untersuchen, was man unter dem Begriff Live-Streaming versteht. Bei dem Streaming-Verfahren werden Daten nacheinander übertragen, was es dem Nutzer ermöglicht die Angebote in Echtzeit wiederzugeben, ohne die gesamte Datei herunterzuladen. Auf Grund der Netzinfrastruktur werden die Dateien für den Versand in kleinere Datenpakete geteilt. Indem der Nutzer ein bestimmtes Angebot aufruft, beispielsweise einen Live-Stream der Plattform „twitch.tv“ anklickt, verlasst er damit eine Datenübertragung, bei der die jeweils einzelnen Datenpakete auf seiner Festplatte zwischengespeichert, verarbeitet und auf dem Monitor wiedergegeben werden. Bei den Übertragungsarten ist zwischen dem „On-Demand-Streaming“ und dem „Live-Streaming“ zu unterscheiden. Letzteres zeichnet sich dadurch aus, dass der Nutzer keinen Einfluss auf die Übertragung hat, er kann nicht bestimmen, wann das Angebot beginnt oder endet, da es „live“, also Echtzeit, angeboten wird. Obwohl das Angebot bei Live-Stremingdiensten in Echtzeit angeboten wird, kann es auf Grund von Schwankungen und Engpässen bei der Datenübertragung zu Verzögerungen der Streams kommen, sog. „buffern“. Abzugrenzen ist dies von den „On-Demand-Diensten“, also Streamingdiensten auf Abruf, bei denen der Nutzer die Wiedergabe des Angebotes selbst wählt. Bei diesen Angeboten bestimmt der Nutzer den Anfangs- und Endzeitpunkt und kann das Angebot auch jederzeit pausieren oder zurückspulen.

Eine besondere Spielart des Live-Streamings sind sog. Let’s Play (dt.: „Lass uns spielen“). Hierbei handelt es sich um ein Format, indem der Anbieter ein Computerspiel spielt und dieses dabei kommentiert. Diese sollen exemplarisch für Live-Streaming-angebote stehen, welche hier betrachtet werden. Es ist zu klären, ob diese Angebote mit Fernsehprogrammen vergleichbar sind, die als Live-Stream zusätzlich oder parallel zur Übertragung von herkömmlichen Rundfunkangeboten, im Internet übertragen werden und somit einer Lizenzierungspflicht unterliegen.

Zusammenfassung der Kapitel

C. Einleitung: Einführung in die Thematik der Lizenzierungspflicht für Live-Streamer wie PietSmietTV vor dem Hintergrund aktueller Medienentwicklungen.

I. Lizenzierungspflicht zur Veranstaltung von Rundfunk: Detaillierte Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Live-Streaming-Angebote unter den Rundfunkbegriff fallen und lizenziert werden müssen.

II. Vereinbarkeit der einfachgesetzlichen Regelung mit höherrangigen Recht: Untersuchung der Vereinbarkeit der Lizenzierungspflicht mit der Rundfunkfreiheit (GG), der EMRK sowie der Grundrechtecharta der EU.

D. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse, wonach die aktuelle Lizenzierungspraxis kritisch zu hinterfragen und im Lichte der Grundrechte teilweise nicht mehr zeitgemäß ist.

Schlüsselwörter

Live-Streaming, Rundfunkbegriff, Lizenzierungspflicht, Rundfunkfreiheit, Medienfreiheit, PietSmietTV, Internet, Rundfunkstaatsvertrag, Meinungsbildung, Let's Play, Sendeplan, Konzentrationskontrolle, EMRK, EU-Grundrechtecharta, Medienregulierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen private Live-Streamer im Internet eine Rundfunklizenz benötigen.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der Rundfunkbegriff, die Abgrenzung zum Telemedium, die Lizenzierungspflicht, die verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit sowie europarechtliche Medienvorgaben.

Was ist die zentrale Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht, inwieweit die bestehende Rundfunkregulierung auf moderne Online-Angebote wie Live-Streams anwendbar ist und ob diese Regulierung den grundrechtlichen Anforderungen genügt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine systematische Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung und medienrechtlicher Literatur vornimmt.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale des Rundfunkbegriffs, wie Linearität, Sendeplan und meinungsbildende Relevanz, sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Lizenzierungspflicht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Rundfunkstaatsvertrag, Lizenzierungspflicht, Live-Streaming, Rundfunkfreiheit und medienrechtliche Regulierung.

Warum wird das Beispiel "PietSmietTV" herangezogen?

Das Beispiel dient der Veranschaulichung, da die Landesmedienanstalten dieses Angebot als zulassungspflichtig beanstandeten und es als klassisches Live-Streaming-Format mit hoher Reichweite gilt.

Gibt es Ausnahmen von der Rundfunklizenzpflicht?

Ja, Ausnahmen existieren insbesondere für Angebote, die weniger als 500 Nutzer erreichen, rein familiären Zwecken dienen oder keine journalistisch-redaktionelle Gestaltung aufweisen.

Was ist das Ergebnis zur Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Lizenzierungspraxis für Live-Streaming-Angebote nicht mehr zeitgemäß ist und die Rundfunkfreiheit unangemessen einschränken könnte.

Wie bewertet der Autor die Rolle der EU?

Der Autor betont, dass der Kernbereich der Medienordnung in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die EU jedoch durch die EMRK und die GRC wichtige menschenrechtliche Leitplanken setzt.

Excerpt out of 35 pages  - scroll top

Details

Title
Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote unter Berücksichtigung der grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheit am Beispiel "PietSmietTV"
College
University of Leipzig  (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht)
Course
Seminar zum Medienrecht
Grade
10
Author
Dipl. jur Sebastian Geidel (Author)
Publication Year
2017
Pages
35
Catalog Number
V413282
ISBN (eBook)
9783668645400
ISBN (Book)
9783668645417
Language
German
Tags
PietSmietTV Medienrecht Rundfunkrecht Medienfreiheit Grundrechte Europarecht YouTube Lizensierung Lizensierungspflicht Rundfunkanstalten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dipl. jur Sebastian Geidel (Author), 2017, Lizensierungspflicht für Live-Streamingangebote unter Berücksichtigung der grundrechtlichen und europarechtlichen Medienfreiheit am Beispiel "PietSmietTV", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413282
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  35  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint