Wohlfahrtssysteme im Vergleich - Weimarer Republik - Nationalsozialismus


Term Paper (Advanced seminar), 2005

19 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitu.

2. Eine neue Staatsform - Die Weimarer Republik
2.1. Die Weimarer Verfassung und ihre Neuerungen
2.2. Entwicklung der Wohlfahrtspflege während der Weimarer Republik
2.3. Die neuen Verhältnisse und deren Einfluß auf die Bevölkeru.

3. Soziale Arbeit auf dem Weg zur Profession
3.1. Das “soziale Netz” der Weimarer Republik
3.2. Arbeitslosenfürsorge und Arbeitslosenversicherung
3.3. Jugendwohlfahrt: Jugendpflege, Kinder - und Jugendfürsor.

4. Wohlfahrtspflege und ihre Grenz.

5. Machtübernahme durch Hitler
5.1. Nationalsozialistische Wohlfahrtspflege
5.2. Die NS - Volkswohlfah.

6. Das “soziale Netz” im Nationalsozialismus
6.1. Die Überwindung der Arbeitslosigkeit
6.2. Jugend im Dritten Reich
6.2.1. Die Hitlerjuge.

7. Der “Sozialarbeiter” im Netz des Nationalsozialism.

8. Schlussbetrachtung.

9. Literaturverzeichn.

1. Einleitung

Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung des sozialpolitischen Systems in unserem Staat. Sozialpolitik an sich lässt sich in zwei Teilbereiche aufspalten. Der eine Bereich, die Politik des sozialen Ausgleichs verfolgt seine Zwecke mit der Gewähr und der Garantie von Rechten sozialer Gruppen, sowie mit Einrichtungen und Verfahren, in denen diese Rechte zu praktischer Geltung gebracht werden können. Die Politik der sozialen Sicherung dagegen verfolgt ihre Zwecke vor allem mit materiellen Leistungen in besonderen Lebenslagen und bei besonderen Belastungen von einzelnen Individuen der Gesellschaft und/oder Gruppierungen, vor allem Familie.

In dieser Abhandlung wird sich vorwiegend mit dem zweiten Bereich beschäftig.

Die Entwicklung der Wohlfahrtspflege speziell eingebunden in die Epoche Weimarer Republik bis zum Ende des Faschistischen Regimes Hitlers soll mit all ihren Facetten, ob Profession, Handlungsfeldern, Bewegungen, Anforderungen, aber auch ihren Grenzen dargelegt werde.

Auf dem Weg zum Heute soll es einen historischen Abriss dessen geben, was einen Sozialstaat ausmacht und wie damit in unterschiedlichen Systemen umgegangen wurde und wie man durchaus Parallelen zu aktuellen Geschehnissen ziehen kann, auch um hieraus Erkenntnisse für persönliches Handeln zu gewinnen. Leider ist auch mir nur ein kurzer Einblick in das weite Feld der Geschichte der Fürsorge und Wohlfahrtspflege möglic.

2. Eine neue Staatsform - Die Weimarer Republik

Die Weimarer Republik entstand nach der Kapitulation Deutschlands im ersten Weltkrieg, sie löste die bisher bestehende Monarchie ab. Die Hoffnungen und Erwartungen des nicht-konservativ eingestellten Teils der Bevölkerung waren vielfältig. Grundsätzlich erhoffte sich die Bevölkerung Reformen der Politik und die Verbesserung der bisherigen Lebensbedingungen. Demokratisierung, soziale Sicherung, sowie aktive Präsenz der Frau in Politik und Öffentlichkeit waren nur einige Beispiele für die Forderungen, die an die neue Regierung gestellt wurden.1

Eben diese Forderung nach sozialer Sicherung veranlasste die Regierung zu einer wachsenden Übernahme an Verantwortung auf sozialer Ebene. Die Bevölkerung die immer noch in zwei Lager gespalten war, auf der einen Seite die Anhänger der Monarchie, auf der anderen Seite die demokratiebereiten Bürger und die überaus schlechte wirtschaftliche Lage, diesem Druck ausgesetzt war der Staat gezwungen zu handeln. Er selbst stand hier zur Disposition und musste gegenüber seinen Bürgern an Loyalität gewinnen.2

Es wurde eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen zur rechtlichen Verankerung neuer, sozialer Aufgabenfelder erlassen. Die neue Staatsform ermöglichte Veränderungen, durch die erstmals soziale Sicherung in die Hände des Staates gelegt wurden. Ihren Bürgern räumten diese weitreichende Rechte ein, wie es sie zuvor in diesem Ausmaße in keiner bisherigen Staatsform in Deutschland gegeben hatt.

2.1. Die Weimarer Verfassung und ihre Neuerungen

“Die Weimarer Verfassung kristallisierte die Ansätze und Gestaltungen der Wohlfahrtspolitik, die praktisch da waren, in Gesetzesnorm, Grundrechten und Anweisungen für die Zukunft (...) Die Entwicklung hat die Leitung und die Wohlfahrtspolitik in die Hand des Staates gelegt.”3

In der Weimarer Verfassung wurden wichtige soziale Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit, Wohnen, Erziehung und Bildung aufgenommen. Die Fürsorgegesetzgebung begann mit dem 1924 in Kraft getretenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG), das eine Institutionalisierung kommunaler und öffentlicher Wohlfahrtsverbände vorsah. Die Entlastung von den Fürsorgekosten erfolgte durch die Einführung der Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) im Februar 1924, ihr Ziel war die finanzielle Entlastung des Staates, durch dieses Gesetz wurden die Fürsorgekosten auf die einzelnen Länder übertragen. Auf dessen Grundlage basierend entstanden Anfang des Jahres 1925 die Reichsgrundsätze (RGr) über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. RFV und RGr legten so erstmalig in der Geschichte Rechtsansprüche auf Unterstützung durch den Staat innerhalb der bestehenden Verfassung fest. Ein weiteres Novum war das Heraufsetzen der Strafmündigkeit von 12 Jahre auf 14 Jahre im Jugendgerichtsgesetz vom Juli 1923. Hier ist zu bemerken, dass mögliche Erziehungsmaßnahmen einer strafrechtlichen Regelung vorzuziehen waren. Diese Abänderung der Verfassung machte nun eine Institutionalisierung sozialer Arbeit in diversen Einrichtungen möglich und notwendig. “In der ersten Hälfte der 20er Jahre entstanden die klassischen Ämter unserer heutigen Sozialarbeit: das Jugendamt, das Wohlfahrtsamt, das Gesundheitsamt. 1927 wurde der Block von Sozialversicherungen durch die Arbeitslosenversicherung vervollständigt, die durch die Eigenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dafür sorgen sollte, dass Berufstätige in Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht der Fürsorge zu Last fallen (...).”4 Die Weltwirtschaftskrise (ab Oktober 1929) blieb nicht ohne Folgen für den Wohlfahrtsstaat. An die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, begann die Regierung in allen Bereichen der Fürsorge zu kürzen. Daraus resultierend war die soziale Mindestsicherung kaum noch gegebe.

Die Revision des RJWG im November 1932 ist nur ein Beispiel dafür, die Notverordnung besagte, dass keine Fürsorgeerziehung mehr angeordnet werden darf, wenn keine Aussicht auf Erfolg vorliegt. Außerdem wurde das Höchstalter der Fürsorgezöglinge auf 18 Jahre herabgesetzt und Einrichtungen wurden gesetzlich ermächtigt, sich schwierig zu lenkender Kinder zu entledigen. So hielt die selektive Leistungsgewährung und der Auslesegedanke Einzug in die gesetzlichen Fürsorgebestimmunge.

2.2. Entwicklung der Wohlfahrtspflege während der Weimarer Republik

Angestrebte Reformen scheiterten anfänglich vielfach schon an der Grenze ihrer Finanzierbarkeit, in einer Zeit, die bestimmt war von hohen Wiederaufbaukosten und Reparationszahlungen an die Kriegsgegner. Die Inflation von 1922/23 und die Weltwirtschaftskrise ließen eine Stabilisierung der deutschen Wirtschaft kaum zu. Die hohe Arbeitslosigkeit war ein fortwährendes Problem der Weimarer Republik, daraus resultierte ein erhöhter Anspruch an die Wohlfahrtspflege, den diese bald nicht mehr leisten konnte. Schon kurz nach Verabschiedung der neuen Sozialgesetze entflammte nun eine Debatte um die Funktion und Leistungsfähigkeit des neuen Wohlfahrtssystems. Forderungen nach geeigneten Sparmaßnahmen wurden von beiden Seiten der politischen Gruppierungen laut. Die Großzügigkeit der Fürsorge schwäche den Selbsthilfe- und Arbeitswillen der Bevölkerung, so der rechte Flügel. Die Linken bezeichneten die Fürsorge als Ersatz für die misslungene Sozialpolitik des Staates . Als Folge dessen rechnete man bald mit ihrer Überbelastung und das sie ihre ursprüngliche Bedeutung schnell verlieren würde. Allgemein herrschte die Meinung vor, dass sich die Fürsorge zu einer stupiden, unpersönlichen Sacharbeit entwickelt habe.5

Hier sah die NSDAP, die sich Anfang der 20er Jahre formierte, hinreichende Grundlagen zur Propaganda gegen die damalige Politik. Letztendlich wurde es ihr so erst möglich, ihren rechten Flügel, bis zur Machtübernahme im Januar 1933 auszubauen.6

2.3. Die neuen Verhältnisse und der Einfluss auf die Bevölkerung

Zu Beginn der Weimarer Republik erfuhren die Menschen den Versuch demokratische Verhältnisse in
Deutschland zu festigen. Dies bedeutete einen kulturellen und emanzipatorischen Aufschwung. Der Weg der Frauen in die Frauenbewegung und in die soziale Arbeit war hier von tiefgreifender Bedeutung. Aber genau diesem Aufschwung standen die oben erwähnten Krisen gegenübe.

Ein Auffangen der Krisen durch den Staat war nicht möglich. Der Wunsch die begonnenen sozialen Reformen
durchzusetzen scheiterte an den fehlenden finanziellen Möglichkeiten. Die Bevölkerung resignierte und
verzweifelte, da sie sich mehr von der neuen Regierung erhofft hatten. Diese Stimmung ebnete letztendlich den Weg der Nationalsozialisten bis zum Tag der Machtübernahme im Land.7

3. Soziale Arbeit auf dem Weg zur Profession

“Der Ausbau kommunaler Sozialadministration in der Weimarer Republik hatte die Ausdehnung beruflicher Sozialarbeit zur Voraussetzung und zur Folge.”8

Als Folge der umfangreichen sozialpolitischen Reformen festigte und vertiefte sich das bisherige Ausbildungssystem in der Weimarer Republik. Es wurden für alle sozialen Berufe dieser Zeit weitere Ausbildungsstätten errichtet, außerdem wurde die berufliche Qualifikation weiterentwickelt, aber auch neue Arbeitsfelder durch entsprechende Inhalte in der Ausbildung berücksichtigt. Mit der Schaffung entsprechender Gesetze übernahm der Staat die Verantwortung im Bereich der sozialen Sicherung. Die Wohlfahrtspflege musste nun stärker als bisher institutionalisiert werden. War der Zugang zu einem sozialen Beruf bisher fast ausschließlich nur Frauen gestattet, beanspruchten plötzlich auch Männer einen Arbeitsbereich auf dem sozialen Sektor. Dies ist ursächlich auf die hohe Arbeitslosenquote in dieser Zeit zurück zu führen. Viele Frauen, die sich während der Kriegszeit in Bereichen der Fürsorge9 engagierten, drängte diese Entwicklung zurück. Sie fanden sich wieder in ihrer Rolle der Hausfrau und/oder Mutte.

Durch den Andrang männlicher Arbeiter auf dem sozialen Sektor war die Regierung veranlasst neue Ausbildungsstätten für männliche Wohlfahrtspfleger zu schaffen. Wiederum ermöglichte die emanzipatorische Bewegung einzelnen Frauen den Aufstieg in Führungspositionen. Bis 1925 ermöglichte man nur Männern einen universitären Abschluss, so das es für die Frauen schwierig war eine Leitungsposition zu besetzen. Um aus dieser Misere heraus zu kommen gründeten Alice Salomon, Gertrud Bäumer und ehemalige Fürsorgerinnen 1925 die “Deutsche Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit” in Berlin. Diese Akademie ermöglichte es Frauen erstmalig einen höheren Abschluss zu erwerben, der sie offiziell für die Ausübung einer Führungsposition im sozialen Arbeitsfeld qualifizierte.10 Der Geschlechterkampf um einzelne Positionen innerhalb der Wohlfahrtspflege wurde damit aber nicht minimiert. Den theoretischen Teil, also Aufgaben in der Verwaltung wurde vorwiegend von Männern durchgeführt, die praktischen Bereiche, die Arbeit mit Klienten blieb den Frauen vorbehalte.

In diese Zeit fällt auch, das man den Beruf der Sozialpädagogin und Wohlfahrtspflegerin zu unterscheiden begann. Der Beruf der Sozialpädagogin entwickelte sich aus dem der Kindergärtnerinnen heraus, so das er nur auf wenig Interesse bei den arbeitssuchenden Männern stieß. So entwickelte er sich zum Frauenberuf, der nach und nach immer mehr Bereiche der sozialen Arbeit für sich beanspruchte. In der “Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit” wurden erstmals die bislang noch unabhängig voneinander stehenden Berufsfelder, auf höchster Ebene, zusammengeführt.11

Sozialpädagogik wurde als Prinzip der allgemeinen Pädagogik gesehen, die Erkenntnis, dass sie nur ein Teilgebiet der Pädagogik und damit nicht umfassend genug war, machte den umfangreichen Handlungsbedarf klar. Nicht nur Erziehung, vielmehr die Berücksichtigung der gesellschaftlichen Umstände in Form von Armut und Not, sollte einbezogen werden. Hier wird deutlich, wie weit Theorie und Praxis voneinander entfernt waren, denn gerade das theoretische Konstrukt konnte die praktische Hilfe nicht ersetzen. Die sich daraus ergebenen Theorien und Handlungsweisen führten zur Entwicklung einer eigenständigen Disziplin von Sozialpädagogik/Sozialarbeit.12

3.1. Das “soziale Netz” der Weimarer Republik

Die Weimarer Republik verband das bereits durch das Kaiserreich bestehende soziale Netzwerk mit einer Vielzahl sozialer Neuerungen. Der Staat musste handeln um den Ansprüchen seines Volkes, aber auch der durch den Krieg verschuldeten Problemlagen und den Forderungen der Reformanhänger Herr zu werden. Mit der nachfolgenden Skizzierung möchte ich die einzelnen Bereiche benennen, mich aber intensiver mit Arbeitslosenfürsorge und Jugendwohlfahrt auseinandersetze.

Die fürsorgerischen Einzelbereiche wurden in den ersten Jahren erheblich ausgebaut und ausdifferenzier.

Zunächst wurden spezifische Sonderfürsorgen, die den Opfern des Krieges und der Inflation zu gute kommen sollten, eingeführ.

Diese Sonderfürsorgebereiche sollte den begonnenen Prozess der Ausdifferenzierung aus der Armenfürsorge vollenden und erhalten. Begrenzte Erfolge erzielte man hier allerdings nur im Rahmen der Kriegsopferversorgung und der Arbeitslosenversicherun.

Im Sonderfürsorgeprogramm waren erstmals Leistungsbereiche geschaffen worden, die sich nach Trägerschaft, Voraussetzungen und Leistungsniveau von der bisherigen Armenfürsorge abgrenzten. Ein weiterer wichtiger Aspekt neben der finanziellen Unterstützung der Notleidenden, waren erstmals die Beratung und Rehabilitation der Kriegsopfer.13

[...]


1 Vgl. Hering,S./Münchmeier,R.: Geschichte der sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinheim und München,2000,S.113.

2 Vgl. Wendt, W.R.: Geschichte der sozialen Arbeit. Von der Aufklärung bis zu den Alternativen. Enke,Stuttgart,1983,S.3.

3 Sachße,C. u. Tennstedt,F.: Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland-Band 2, Kohlhammer,Stuttgart,1988, S. 77; zit. nach Nipperdey,H.C. (Hrsg.): Die Grundrechte und Grundpflichten der Reichsverfassung. Bd.1-3,Berlin 1929/.

4 Müller,C.W. (Hrsg.): Einführung in die soziale Arbeit. Weinheim/Basel,Beltz,1985,S..

5 Vgl. Schnurr,S.: Sozialpädagogen im Nationalsozialismus. Eine Fallstudie zur sozialpädagogischen Bewegung im Übergang zum NS-Staat. Edition Soziale Arbeit, München 1997, Kap..

6 Vgl. Hering,S. / Münchmeier R., 2000, S. 113.

7 Vgl. Hering,S. / Münchmeier R., 2000, S. 1.

8 Sachße,C./ Tennstedt,F., 1988, S. 2.

9 Mit Beginn der Weimarer Republik wurde dieser Begriff durch die Bezeichnung “Wohlfahrtspflege” abgelö.

10 Vgl. Eggemann,M./ Hering,S.: Wegbereiterinnen der modernen Sozialarbeit. Weinheim/München, Juventa Verlag, 1999, S. 11.

11 Vgl. Hering,S./ Münchheimer,R., 2000, S. 126.

12 Vgl. Hering,S./ Münchmeier,R., 2000, S. 135.

13 Vgl. Sachße,C./ Tennstedt,F., 1988, S. 88.

Excerpt out of 19 pages

Details

Title
Wohlfahrtssysteme im Vergleich - Weimarer Republik - Nationalsozialismus
College
University of Applied Sciences Jena
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V41329
ISBN (eBook)
9783638396134
ISBN (Book)
9783638805889
File size
418 KB
Language
German
Keywords
Wohlfahrtssysteme, Vergleich, Weimarer, Republik, Nationalsozialismus
Quote paper
Jana Walther-Wißmann (Author), 2005, Wohlfahrtssysteme im Vergleich - Weimarer Republik - Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41329

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