Das Böse. Analyse und Vergleich des Begriffs des Bösen bei Hegel und Schelling


Essai, 2017

12 Pages, Note: 2,0


Extrait


Analyse und Vergleich des Begriffs des Bösen bei G.W.F. Hegel und F.W.J. Schelling

Was ist eigentlich das Böse, wie wird es definiert? Wie werden Menschen böse und wie wirkt sich deren Verhalten auf sie im Einzelnen sowie auf die Leidtragenden bösem Verhaltens aus ? Ein Versuch der argumentativen Beantwortung dieser grundlegenden Fragen wird in diesem Essay mit Hilfe von G.W.F. Hegels „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, „Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte“ und F.W.J. Schellings „Über das Wesen der menschlichen Freiheit “ unternommen. Wie der Name von Schellings vorbenanntem Werk schon andeutet, ist es sinnvoll, auch darauf einzugehen, inwiefern und inwieweit sich zumindest die Möglichkeit eröffnet, böse Handlungen überhaupt zu erkennen sowie sich für oder gegen diese zu entscheiden. Im nächsten Aspekt soll dann in einem weiteren Schritt aufgezeigt werden, auf welche Weise es nach Hegel und Schelling realisierbar wäre, bösen Verhaltensweisen des Einzelnen entgegenzuwirken, um diese in ihrer Entfaltung zu beschränken oder besser noch aufzuhalten bzw. dies vielmehr zu versuchen. Zur Vorgehensweise hinsichtlich der Bearbeitung der aufgeführten Punkte bleibt noch anzumerken, dass diese mittels gemeinsamer sowie unterschiedlicher Positionen beider Philosophen nachvollziehbar dargestellt, jedoch insbesondere Unterschiede hervorgehoben werden sollen. Dabei ist es in dieser Arbeit von besonderer Bedeutung, anhand beider Sichtweisen herauszufinden, ob und weshalb dem Menschen die Schuld an selbst begangenen, als allgemein böse geltenden Taten zuschreibbar ist oder unter welchen Bedingungen ihm keine Verantwortung dafür angelastet werden sollte, möglicherweise bei prägnanten Vorprägungen gesellschaftlicher/ sozialer Herkunft. Daraus ergibt sich ein weiterer wichtiger zu prüfender Aspekt, nämlich, inwiefern dann noch ein Mensch mit Wissen und Wollen bzw. bewusst böse agiert, unter der Annahme negativer sowie nachhaltig wirkender Einflüsse aus der Vergangenheit und/ oder Gegenwart des Einzelnen. Jeder Mensch hat, ob er will oder nicht und ob bewusst wahrgenommen oder unbewusst, bestimmte Prägungen erfahren. Diese sind Teil seiner Persönlichkeit/ seines Charakters. Daher besteht Anlass zur Frage, in welcher Weise jene Einflüsse den eigenen Willen und somit die Entscheidungsfähigkeit zu beeinflussen imstande sind, sodass Neigungen sowie auch Handlungen eines Menschen wesentlich davon geleitet/ fremdbestimmt werden und somit unklar wird, ob das Böse unter derartigen Voraussetzungen als Eigenschaft eines Menschen gelten kann.

Im folgenden werden zunächst Hegels Ausführungen über das Böse dargestellt, bevor vergleichenderweise auf Schellings Perspektiven hierzu eingegangen wird.

Hegel klärt ersteinmal, dass der Begriff des Bösen solange abstrakt bleibt, bis dieser mittels bestimmter Handlungen des Einzelnen konkretisiert wird. Dies setzt voraus, dass einige Handlungen per in einer Gesellschaft geltender Normen bzw. im Gesetz eines Staats als böse eingestuft werden.[1] Zur Kategorie des Bösen zählt, wenn das Mitglied eines Staates seine Interessen, Begierden gegenüber denen anderer Mitglieder seiner Gemeinschaft höher schätzt bzw. bevorzugt und demgemäß handelt. Daraus wird verständlich, dass das Böse der Allgemeinheit, dem Guten/ den Gesetzen, entgegengesetzt ist/ diesem konträr gegenübersteht und, wie Hegel weiter beschreibt, dass das nur nach persönlichen Vorstellungen/ nach dem eigenen Willen handeln wollen als Verletzung des Guten/ Rechten gilt.[2]

Damit wird auch klar, warum Hegel meint, dass die Tugenden bei einem bösen Menschen nur sehr gering ausgeprägt sind. Denn es mangelt bei diesem am Willen zum Guten bzw. Gesetze sowie Pflichten anzuerkennen und somit daran, den eigenen/ subjektiven Willen, die mehr oder weniger schlechten Leidenschaften, wie z. B. Selbstsucht, Befriedigung eigener Begierden/ Wünsche, zum Wohle der Allgemeinheit zurückzustellen.[3]

Daher ist es nicht verwunderlich, falls es Menschen mit einer solchen Verfasstheit nach Hegel derart schwer fällt, sich für das allgemeine Gute zu entscheiden, dass sie versuchen, mittels Ausreden ihren schlechten Standpunkt, böse verfassten Willen zu vertreten.[4]

Ein böser Wille liegt jedoch beim Einzelnen nur vor, wenn er einerseits an sich böse handelt und andererseits von Natur aus schlecht ist. An sich böse sein bedeutet nach Hegel, wenn ein Mensch seine Triebe, Neigungen wesentlich willkürlich umsetzt bzw. verwirklicht, also ohne gute/ vernünftige sowie reflektierte Gründe dafür zu haben. Von Natur aus, also aufgrund von Selbstreflexion, böse sein und handeln heißt, zwar zu wissen, was allgemein als gut und böse definiert wird, aber der Einzelne sich dennoch bewusst für schlechte Handlungen entscheidet, somit ein schlecht konstituiertes/ gewordenes Gewissen hat.[5]

Das aus einem derart verfassten Gewissen resultierende böse Verhalten eines Menschen bezeichnet Hegel als die Besonderheit des Willens. Besonders ist ein böser Habitus deshalb, weil der Einzelne seinem natürlichen Wesen widerspricht. Seinem ursprünglichen Wesen nach, ist ein Individuum nicht böse, also nicht böse um des Bösen willen, sondern entwickelt erst mit der Ausbildung eigener Neigungen/ Begierden die Möglichkeit zum schlecht sein. Jedoch zählt Hegel jene subjektiven Gelüste auch mit zur Natur des Menschen, sie sind jenem natürlich.[6] Das ist insofern verständlich, weil diese Neigungen sonst nicht entstehen würden. Es scheint hier dennoch einen Widerspruch zu geben, welcher darin besteht, dass es einem Menschen wesentlich ist, zum einen von Natur aus nicht böse zu sein, aber andererseits ist es ihm natürlich aufgrund von entstehenden persönlichen Neigungen nun doch böse zu sein.

Diesen Widerspruch löst Hegel auf, indem er meint, dass ein Mensch im Gegensatz zu Tieren die Wahl zwischen guten und schlechten Verhaltensweisen hat bzw. frei ist, sich für das eine oder andere zu entscheiden, das Objekt des Willens selbst auszusuchen. Somit wird deutlich, dass darin eine mögliche Ursache für die Entstehung des Bösen liegt, das Böse wie das Gute ihren Ursprung im Willen des Einzelnen haben und dieser insofern die Schuld für seine Taten trägt.[7] Passend dazu hat Hegel folgendes formuliert: „Es ist also die Natur des Bösen, daß der Mensch es wollen kann, aber nicht notwendig wollen muß.“[8]

Für den Fall, dass ein Mensch nicht die Absicht hat, böse zu sein, dennoch eine als allgemein böse definierte Handlung begeht, stellt sich das zu klärende Problem, ob diese Tat nun böse oder gut ist. Hegels Beschreibungen zufolge kann jene Tat als eine gute gelten, dergestalt, wenn diese den Willen des Einzelnen/ Täters befriedigt und dessen Absicht für jene böse Handlung wesentlich eine gute ist. Hegel bekräftigt dies mit dem Beispiel des Diebstahls, indem armen Leuten mit der Gabe/ Spende gestohlener Produkte etwas Gutes getan wird oder wenn beispielsweise ein Mensch vor einem Kampf oder anders ausgedrückt, lebensgefährlichen Aufgabe davonläuft, um sein Leben zu schützen und weil er für sich sowie seine Familie sorgen muss.[9]

Anhand dieser Beispiele ist eine konkrete Form von guter Absicht insofern erkennbar, dass dabei etwas gutes getan wird, das auch nachweisbar ist. Aber sofern eine gute Absicht anstatt konkret vielmehr abstrakt ist und bleibt, ist diese nach Hegel böse.[10] Abstrakt bedeutet, dass die Realisierung des Guten dabei der Willkür des Subjekts unterliegt und jenes Individuum die nähere Definition guter Taten offen lässt, deren Ausgestaltung an seinen Neigungen orientiert.

Wie Taten oder Zwecke umgesetzt/ verwirklicht werden, hängt von den verwendeten Mitteln ab. Sind die gewählten Mittel schlecht, werden diese nicht durch einen vernünftigen/ guten Zweck gut, sonst würde es der Willkür des Individuums obliegen, zu entscheiden, was zur Kategorie gut oder böse gehört und würde dem nur abstrakt guten Willen entsprechen, welcher nach Hegel als schlecht eingestuft wird.[11]

Diese zufällige Unterscheidung in die Begriffe gut und böse nennt Hegel auch absolute Sophisterei. Er weist an dieser Stelle des Weiteren darauf hin, dass durch deren Betreiben zum Verschwinden beider Kategorien beigetragen wird.[12] Das würde ein heilloses Durcheinander von moralischen Werten bedeuteten und es wäre folglich unter den Mitgliedern eines Staates unklar, bei welchen Handlungen sich ein Mensch gegenüber anderen schuldig macht oder nicht. Aber unter rechtlosen Umständen gilt jeder als unschuldig, zumindest im hegelschen Sinne, welcher die These aufstellt, Taten gelten erst als böse, wenn dies gesetzlich so festgelegt wird.[13] Insofern können Menschen genauso per Gesetz bei entsprechenden Handlungen als schlecht eingeordnet werden.

Wenn der Einzelne eine per gesetzlicher Regelungen unter Strafe gestellte Tat begeht, verhält er sich nicht nur schlecht gegenüber dem Leidtragenden. Hegel erweitert den Schadensbereich der Tat mit auf den Täter. Denn dieser riskierte während des Vollzugs der Straftat gleichzeitig seine Bestrafung dafür, vorausgesetzt, diese kann ihm nachgewiesen werden. Insofern schadete der Verbrecher sowohl sich selbst als auch dem Opfer.[14]

Als Vergleich zu den bisherigen hegelschen Ausführungen werden nun Schellings Perspektiven aufgezeigt, wobei, wie eingangs bereits mitgeteilt, größtenteils auf konträre Positionen eingegangen wird.

Genau wie Hegel geht auch Schelling auf die Freiheit als Quelle des Bösen ein, indem er die Freiheit des Einzelnen als die Möglichkeit des Bösen bezeichnet. Nur wenn das Individuum frei handeln kann, hat es die Wahl böse zu sein, bei sich und seinen Begierden zu bleiben. Mit dem Verlust der Freiheit geht somit das Schwinden des Bösen einher.[15]

Im Rahmen der Frage nach dem Ursprung des Bösen behauptet Schelling, anders als Hegel, alle Handlungen seien mehr oder weniger vollkommen bzw. positiv/ gut. Daraus schlussfolgert er vorerst ebenfalls ein Verschwinden des bösen als Bewertungskategorie. Doch darauffolgend wendet er ein und schreibt wie Hegel, der Einzelne sei in der Lage, böse zu handeln. Dabei sieht er meines Verständnisses nach das Problem für den Einzelnen, sich für oder gegen das Böse zu entscheiden. Und hat sich dieser dann aus freiem Willen für das Böse entschlossen, ist erneut unklar, was genau das Böse ist.[16]

[...]


[1] Vgl. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 263, 270.

[2] Ebd., S. 261, 263, 281.

[3] Vgl. Hegel, Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, S. 34, 38.

[4] Ebd., S. 44.

[5] Vgl. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 261, 266.

[6] Ebd., S. 261, 263.

[7] Vgl. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 262 – 264, 270.

[8] Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 265.

[9] Vgl. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 270, 271.

[10] Ebd., S. 271.

[11] Vgl. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, S. 271 – 273.

[12] Ebd., S. 284.

[13] Ebd., S. 263.

[14] Vgl. Hegel, Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, S. 43.

[15] Vgl. Schelling, Über das Wesen der menschlichen Freiheit, S. 64, 76.

[16] Ebd., S. 65, 66.

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Das Böse. Analyse und Vergleich des Begriffs des Bösen bei Hegel und Schelling
Université
University of Leipzig  (Institut für Philosophie)
Cours
Die Debatten über das "Wesen" des "wahren" Menschen in der nachhegelschen Philosophie
Note
2,0
Auteur
Année
2017
Pages
12
N° de catalogue
V413347
ISBN (ebook)
9783668644649
ISBN (Livre)
9783668644656
Taille d'un fichier
454 KB
Langue
allemand
Mots clés
Das Böse, Menschen, Freiheit, Hegel, Schelling, böse
Citation du texte
Bachelor of Arts Doreen Simon (Auteur), 2017, Das Böse. Analyse und Vergleich des Begriffs des Bösen bei Hegel und Schelling, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413347

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