Der damalige UN-Sekretär Kofi Annan bezeichnete die Aarhus-Konvention (AK) als „the most ambitious venture in the area of ‚environmental democracy’ so far undertaken under the auspices of the United Nation“. Auf internationaler Ebene stellt das Zustandekommen der AK einen Meilenstein für Umweltbelange dar. Bereits im Jahre 1998 wurden die Verhandlungen zur AK aufgenommen, die den Grundstein für das heutige Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) darstellen. Allerdings ist die Umsetzung ins nationale Recht durch Deutschland weniger als ein „ambitious venture“ zu bezeichnen, sondern womöglich eher als „adventure“. Am 15.12.2006 begann für Deutschland der holprige Weg hin zu einem europa- und völkerrechtskonformen UmwRG. Bereits 2009 kam es zu Änderungen des § 3 UmwRG a.F.. 2011 musste aufgrund klarer Anweisungen des EuGH in der Trianel-Entscheidung der Gesetzgeber erneut an die Arbeit. Dies führte zur ersten größeren Novelle des UmwRG im Jahr 2013. 2015 erfolgten die Anpassung an das Altrip-Urteil, indem §§ 4, 5 UmwRG a.F. novelliert wurden. Schließlich ließ der EuGH nicht locker und kam nach einem Verletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland zu dem Ergebnis, dass auch das damalige Regelwerk große Lücken aufweise. Nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene wurde dem deutschen Gesetzgeber Druck gemacht. Auch die 5. Vertragsstaatenkonferenz der AK stellte eine Verletzung von Völkerrecht fest. Der deutsche Gesetzgeber wurde also immer wieder durch diverse Verfahren über einen langen Zeitraum hinweg nachdrücklich darauf hingewiesen, europa- und völkerrechtliche Vorgaben einzuhalten. Die bisher größte Novellierung erfolgte am 2.6.2017. Fraglich ist allerdings, ob diese ausreicht, um nicht wieder von den Gerichten reglementiert zu werden oder ob das UmwRG doch ein ewiger Patient bleibt.
Inhaltsverzeichnis
- Die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017
- Einleitung
- Die Aarhus-Konvention und ihre Umsetzung im deutschen Recht
- Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vor der Novelle 2017
- Die Novelle des UmwRG im Jahre 2017
- Die wichtigsten Änderungen
- Die Auswirkungen der Novelle auf die Aarhus-Konvention
- Bewertung der Novelle im Lichte des Europa- und Völkerrechts
- Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahre 2017 und analysiert ihren Inhalt und ihre Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts. Die Arbeit beleuchtet die wichtigsten Änderungen des UmwRG durch die Novelle und untersucht die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Umsetzung der Aarhus-Konvention.
- Die Aarhus-Konvention und ihre Bedeutung für den Umweltrechtsschutz
- Die Umsetzung der Aarhus-Konvention im deutschen Recht
- Die Änderungen des UmwRG durch die Novelle 2017
- Die Auswirkungen der Novelle auf die Aarhus-Konvention
- Die Bewertung der Novelle im Lichte des Europa- und Völkerrechts
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Relevanz des Themas und stellt die Ziele und den Aufbau der Arbeit dar.
- Die Aarhus-Konvention und ihre Umsetzung im deutschen Recht: Dieses Kapitel erläutert die Aarhus-Konvention, ihre Ziele und ihre Bedeutung für den Umweltrechtsschutz. Es analysiert die Umsetzung der Konvention im deutschen Recht und beleuchtet die Entwicklung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG).
- Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vor der Novelle 2017: Dieses Kapitel beschreibt den Stand des UmwRG vor der Novelle 2017 und erläutert die wichtigsten Regelungen des Gesetzes im Hinblick auf die Aarhus-Konvention.
- Die Novelle des UmwRG im Jahre 2017: Dieses Kapitel analysiert die wichtigsten Änderungen des UmwRG durch die Novelle 2017 und stellt die neuen Regelungen des Gesetzes im Detail dar.
- Die Auswirkungen der Novelle auf die Aarhus-Konvention: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen der Novelle des UmwRG auf die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Deutschland. Es analysiert, ob die Novelle die Anforderungen der Konvention erfüllt und ob sie zu einer Verbesserung des Umweltschutzes beiträgt.
- Bewertung der Novelle im Lichte des Europa- und Völkerrechts: Dieses Kapitel bewertet die Novelle des UmwRG im Lichte des Europa- und Völkerrechts. Es analysiert, ob die Novelle mit den Vorgaben des europäischen Umweltrechts und der Aarhus-Konvention vereinbar ist und ob sie den Anforderungen an einen effektiven Umweltrechtsschutz gerecht wird.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), der Aarhus-Konvention, dem Umweltrechtsschutz, dem Zugang zu Gerichten, der Öffentlichkeitsbeteiligung, den Verfahrensfehlern, der Präklusion, dem europäischen Umweltrecht, dem Völkerrecht, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
- Arbeit zitieren
- Laura Sophie Thimm-Braun (Autor:in), 2017, Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017. Inhalt und Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413473