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Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017. Inhalt und Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts

Titre: Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017. Inhalt und Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2017 , 37 Pages , Note: 13

Autor:in: Laura Sophie Thimm-Braun (Auteur)

Droit - Droit communautaire/européen, Droit international, Droit privé international
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Résumé Extrait Résumé des informations

Der damalige UN-Sekretär Kofi Annan bezeichnete die Aarhus-Konvention (AK) als „the most ambitious venture in the area of ‚environmental democracy’ so far undertaken under the auspices of the United Nation“. Auf internationaler Ebene stellt das Zustandekommen der AK einen Meilenstein für Umweltbelange dar. Bereits im Jahre 1998 wurden die Verhandlungen zur AK aufgenommen, die den Grundstein für das heutige Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) darstellen. Allerdings ist die Umsetzung ins nationale Recht durch Deutschland weniger als ein „ambitious venture“ zu bezeichnen, sondern womöglich eher als „adventure“. Am 15.12.2006 begann für Deutschland der holprige Weg hin zu einem europa- und völkerrechtskonformen UmwRG. Bereits 2009 kam es zu Änderungen des § 3 UmwRG a.F.. 2011 musste aufgrund klarer Anweisungen des EuGH in der Trianel-Entscheidung der Gesetzgeber erneut an die Arbeit. Dies führte zur ersten größeren Novelle des UmwRG im Jahr 2013. 2015 erfolgten die Anpassung an das Altrip-Urteil, indem §§ 4, 5 UmwRG a.F. novelliert wurden. Schließlich ließ der EuGH nicht locker und kam nach einem Verletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland zu dem Ergebnis, dass auch das damalige Regelwerk große Lücken aufweise. Nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene wurde dem deutschen Gesetzgeber Druck gemacht. Auch die 5. Vertragsstaatenkonferenz der AK stellte eine Verletzung von Völkerrecht fest. Der deutsche Gesetzgeber wurde also immer wieder durch diverse Verfahren über einen langen Zeitraum hinweg nachdrücklich darauf hingewiesen, europa- und völkerrechtliche Vorgaben einzuhalten. Die bisher größte Novellierung erfolgte am 2.6.2017. Fraglich ist allerdings, ob diese ausreicht, um nicht wieder von den Gerichten reglementiert zu werden oder ob das UmwRG doch ein ewiger Patient bleibt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Zur Entwicklung des UmwRG von 1998 bis 2017

I. Völkerrechtliche Ebene

II. Europarechtliche Ebene

III. Umsetzung auf nationaler Ebene

IV. Zwischenfazit

C. Bisherige Umsetzung des UmwRG a.F. - ein Problemaufriss

I. Beschränkung der Rügebefugnis auf dem Umweltschutz dienende Vorschriften

II. Zu den Folgen von Fehlern im Zusammenhang mit UVP (§ 4 UmwRG a.F.)

1. Anspruch auf Aufhebung der Entscheidung nur bei Verletzung drittschützender Normen?

2. Rechtsfolge von Verfahrensfehlern außerhalb § 4 I UmwRG a.F.

3. Zwischenfazit

III. Präklusion verspäteter Einwendungen

1. Einordnung der Präklusion § 2 III UmwRG a.F.

2. Vereinbar mit Unionsrecht?

3. Zwischenfazit

IV. Fehlende Umsetzung von Art. 9 III AK

1. Regelungsinhalt Art. 9 III AK

2. Umsetzung in nationales Recht erforderlich?

3. Zwischenfazit

V. Zwischenfazit

D. Rechtsvergleich Österreich – Deutschland ist nicht allein

E. UmwRG n.F. – der ewige Patient?

I. Überblick über die Novelle von 2017

1. Anwendungsbereich – Änderungen des § 1 UmwRG

a. § 1 I S.1 Nr. 4 UmwRG

b. § 1 I S.1 Nr. 5 UmwRG

c. § 1 I S.1 Nr. 6 UmwRG

d. § 1 III UmwRG

2. Änderungen des § 2 UmwRG

a. „Umweltbezogene Bestimmungen“ – Änderungen des § 2 I UmwRG

b. Materielle Präklusion – Änderung des § 2 III UmwRG

3. Anerkennung von Vereinigungen – Klarstellung durch § 3 UmwRG

4. Verfahrensfehler – Änderungen des § 4 UmwRG

5. Neue Missbrauchsklausel – Einfügen eines neuen § 5 UmwRG

6. Festlegung und Verschärfung – Änderungen des § 6 UmwRG

7. Prozessrechtliche Sondervorschriften – der neue § 7 UmwRG

8. Perpetuierung rechtswidriger Akte – Einfügen des neuen § 8 UmwRG

II. Bewertung

III. Eigener Lösungsansatz

Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2017 und bewertet, inwieweit diese den Anforderungen des Europa- und Völkerrechts, insbesondere der Aarhus-Konvention, gerecht wird. Dabei wird kritisch analysiert, ob die Anpassungen ausreichen, um die langjährigen Defizite des deutschen Rechtsschutzes bei Umweltklagen zu beheben oder ob das UmwRG weiterhin als unzureichend reguliert betrachtet werden muss.

  • Entwicklung und Umsetzung der Aarhus-Konvention in deutsches Recht
  • Analyse der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG zu umweltrechtlichen Klagebefugnissen
  • Kritische Bewertung der Verfahrensfehlerregelung und Präklusionsvorschriften
  • Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Österreich hinsichtlich der Umsetzung von Art. 9 III AK
  • Bewertung der Novelle 2017 und Entwicklung eigener Lösungsansätze

Auszug aus dem Buch

A. Einführung

Der damalige UN-Sekretär Kofi Annan bezeichnete die Aarhus-Konvention (AK) als ‚the most ambitious venture in the area of ‚environmental democracy’ so far undertaken under the auspices of the United Nation‘. Auf internationaler Ebene stellt das Zustandekommen der AK einen Meilenstein für Umweltbelange dar. Bereits im Jahre 1998 wurden die Verhandlungen zur AK aufgenommen, die den Grundstein für das heutige Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) darstellen. Allerdings ist die Umsetzung ins nationale Recht durch Deutschland weniger als ‚ambitious venture‘ zu bezeichnen, sondern womöglich eher als ‚adventure‘. Am 15.12.2006 begann für Deutschland der holprige Weg hin zu einem europa- und völkerrechtskonformen UmwRG. Bereits 2009 kam es zu Änderungen des § 3 UmwRG a.F. 2011 musste aufgrund klarer Anweisungen des EuGH in der Trianel-Entscheidung der Gesetzgeber erneut an die Arbeit. Dies führte zur ersten größeren Novelle des UmwRG im Jahr 2013. 2015 erfolgte die Anpassung an das Altrip-Urteil, indem §§ 4, 5 UmwRG a.F. novelliert wurden. Schließlich ließ der EuGH nicht locker und kam nach einem Verletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland zu dem Ergebnis, dass das damalige Regelwerk große Lücken aufweise. Nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene wurde dem deutschen Gesetzgeber Druck gemacht. Auch die 5. Vertragsstaatenkonferenz der AK stellte eine Verletzung von Völkerrecht fest. Der deutsche Gesetzgeber wurde also immer wieder durch diverse Verfahren über einen langen Zeitraum hinweg nachdrücklich darauf hingewiesen, europa- und völkerrechtliche Vorgaben einzuhalten. Die bisher größte Novellierung erfolgte am 2.6.2017. Fraglich ist allerdings, ob diese ausreicht, um nicht wieder von den Gerichten reglementiert zu werden oder ob das UmwRG doch ein ewiger Patient bleibt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einführung: Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung des UmwRG im Kontext der Aarhus-Konvention und beleuchtet den ständigen Druck durch europäische und völkerrechtliche Vorgaben auf den deutschen Gesetzgeber.

B. Zur Entwicklung des UmwRG von 1998 bis 2017: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der Aarhus-Konvention auf völker- und europarechtlicher Ebene und wie diese Anforderungen zunehmend die deutsche Rechtsentwicklung beeinflussten.

C. Bisherige Umsetzung des UmwRG a.F. - ein Problemaufriss: Hier werden die zentralen Defizite vor der Novelle 2017 analysiert, insbesondere die eingeschränkte Rügebefugnis, die Problematik von Verfahrensfehlern und das Fehlen einer Umsetzung von Art. 9 III AK.

D. Rechtsvergleich Österreich – Deutschland ist nicht allein: Das Kapitel vergleicht die Umsetzungsprobleme in Deutschland mit der Situation in Österreich und zeigt auf, dass es sich um eine systemische Herausforderung bei der Umsetzung europäischer Vorgaben handelt.

E. UmwRG n.F. – der ewige Patient?: Der Hauptteil analysiert detailliert die Änderungen durch die Novelle 2017 und bewertet, ob diese die geforderten Anpassungen (1:1 Umsetzung) erfolgreich umsetzen konnten.

Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass trotz der Novelle 2017 weiterhin Unsicherheiten bestehen und die deutsche Politik der restriktiven Umsetzung die endgültige "Heilung" des Gesetzes bisher verhindert hat.

Schlüsselwörter

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, UmwRG, Aarhus-Konvention, Europarecht, Völkerrecht, Umweltschutz, Klagebefugnis, Präklusion, EuGH, Trianel-Entscheidung, Rechtsbehelf, Verfahrensfehler, Umweltverbände, Novelle 2017, Rechtsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die juristische Entwicklung des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) und bewertet, ob die gesetzlichen Anpassungen nach der Novelle 2017 den völker- und europarechtlichen Vorgaben genügen.

Welche sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, der Bedeutung der Aarhus-Konvention, der nationalen Umsetzungspraxis sowie der Rechtsprechung des EuGH zu deutschen Präklusions- und Klagebefugnisregelungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu untersuchen, ob die Novellierung des UmwRG 2017 das Gesetz endlich mit den Anforderungen des Europa- und Völkerrechts in Einklang gebracht hat oder ob das Gesetz weiterhin in einer "Schleife" aus Korrekturen durch Gerichte gefangen bleibt.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf einer umfassenden Analyse von Gesetzesmaterialien, der Rechtsprechung des EuGH und BVerwG sowie einer Auswertung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Analyse der verschiedenen novellierten Paragraphen des UmwRG, der neuen Missbrauchsklausel, den prozessualen Sondervorschriften und der Perpetuierung rechtswidriger Akte.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich am besten mit den Begriffen UmwRG, Aarhus-Konvention, Klagebefugnis, Präklusion, EuGH-Rechtsprechung und europarechtskonforme Umsetzung beschreiben.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des "ewigen Patienten" im Kontext des UmwRG?

Die Autorin nutzt die Metapher des "ewigen Patienten", um den dauerhaften Zustand der Nachbesserungsbedürftigkeit des UmwRG zu beschreiben, der durch eine zögerliche und oft nur unzureichende Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf externe Vorgaben gekennzeichnet ist.

Welchen eigenen Lösungsansatz schlägt die Autorin vor?

Als Lösungsansatz wird vorgeschlagen, eine Generalklausel im UmwRG zu schaffen, um die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe an die Rechtsprechung zu übertragen und so die bestehende Rechtsunsicherheit durch eine konsistente, 1:1 Umsetzung der Vorgaben zu beenden.

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Résumé des informations

Titre
Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017. Inhalt und Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts
Université
University of Leipzig  (Umwelt- und Planungsrecht)
Note
13
Auteur
Laura Sophie Thimm-Braun (Auteur)
Année de publication
2017
Pages
37
N° de catalogue
V413473
ISBN (ebook)
9783668650442
ISBN (Livre)
9783668650459
Langue
allemand
mots-clé
Umweltrechtsbehelfsgesetz
Sécurité des produits
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Citation du texte
Laura Sophie Thimm-Braun (Auteur), 2017, Die Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes im Jahre 2017. Inhalt und Bewertung am Maßstab des Europa- und Völkerrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413473
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Extrait de  37  pages
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