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Leasing. Bilanzierung nach HGB und EStG

Title: Leasing. Bilanzierung nach HGB und EStG

Project Report , 2016 , 31 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Maike Miller (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Das Ziel dieser Arbeit ist es, das Problem der Zurechnung von Leasinggegenständen zu klären. Dabei wird auf die Leasingerlasse der Finanzverwaltung eingegangen. Es wird die Frage geklärt, ob es sinnvoll ist für die Zurechnung in der Handelsbilanz ebenfalls auf die steuerrechtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut amtlichen AfA-Tabellen zurückzugreifen, oder ob es nicht passender wäre auf die handelsrechtliche voraussichtliche Nutzungsdauer Bezug zu nehmen. Schwerpunkt der Arbeit sind bewegliche Wirtschaftsgüter. Leasing von Immobilien oder Sonderformen des Leasings, wie Sale-and-lease-back-Verträge werden nicht behandelt.

Leasing hat sich in Deutschland schon lange als Finanzierungsalternative etabliert. Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen gab bekannt, dass in 2015 1,8 Millionen neue Leasingverträge in Deutschland abgeschlossen wurden. In 2015 generierte die deutsche Leasingbranche ein Investitionsvolumen von 52,2 Milliarden Euro. Der Leasinganteil an den deutschen gesamtwirtschaftlichen Investitionen ist seit Beginn der Aufzeichnung im Jahre 1970 stets am Steigen. Betrug er für Mobilien in 1970 noch 3,3 %, belief er sich 1990 schon auf 14,8 %. Im Jahr 2015 machte er sogar 23,3 % aus.

Die Liste von Vorteilen einer Leasingfinanzierung ist groß. Es handelt sich, wenn der Leasingvertrag richtig ausgestaltet wird, um eine bilanzneutrale Finanzierung. Die Eigenkapitalquote wird geschützt und der Verschuldungsgrad des Leasingnehmers verändert sich durch die Finanzierung nicht. Ebenfalls interessant an Leasinggegenständen ist, dass sie sich von selbst finanzieren. Während die Leasingraten gezahlt werden kann der Gegenstand bereits zur Gewinnoptimierung eingesetzt werden (pay-as-you-earn).

Die Zuordnung von Vermögensgegenständen stellt in der Praxis grundsätzlich kein Problem dar. Der rechtliche Eigentümer muss den Gegenstand in seiner Bilanz aufnehmen. Die Leasingbilanzierung bildet hiervon eine Ausnahme. Da an einem Leasingvorgang in der Regel zwei Parteien beteiligt sind, gibt es zwei potentielle Personen, die das Leasinggut in ihrer jeweiligen Bilanz aufnehmen könnten. Für die Zuordnung des Gegenstandes zu einer Partei muss der wirtschaftliche Eigentümer des Gutes ermittelt werden. Ausschlaggebend ist jeweils das Gesamtbild der Verhältnisse. Um die Vorteile des Leasings auszuschöpfen werden die Verträge in der Praxis so gestaltet, dass eine Zurechnung zum Leasinggeber stattfinden kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Leasing

2.1 Operateleasing

2.2 Finanzierungsleasing

3 Zurechnung des Leasinggegenstandes

3.1 Zurechnungsvorschriften und wirtschaftliches Eigentum

3.2 Operateleasing

3.3 Finanzierungsleasing gem. Leasingerlassen

3.3.1 Vollamortisation gem. Leasingerlass vom 19.04.1971

3.3.2 Teilamortisation gem. Leasingerlass vom 22.12.1975

4 Bilanzierung

4.1 Bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber

4.1.1 Leasinggeber

4.1.2 Leasingnehmer

4.2 Bei Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer

4.2.1 Leasingnehmer

4.2.2 Leasinggeber

5 Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die komplexe Problematik der Zurechnung von Leasinggegenständen im deutschen Bilanzrecht zu klären und die Anwendung der Leasingerlasse der Finanzverwaltung kritisch zu hinterfragen.

  • Grundlagen und Definitionen des Leasings (Operateleasing vs. Finanzierungsleasing)
  • Kriterien für die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums
  • Analyse der Leasingerlasse (Voll- und Teilamortisation)
  • Bilanzierungspraxis aus Sicht von Leasinggeber und Leasingnehmer
  • Diskussion der Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium in Handels- und Steuerbilanz

Auszug aus dem Buch

3.1 Zurechnungsvorschriften und wirtschaftliches Eigentum

Im deutschen Handelsrecht existieren keine Vorschriften für die Zurechnung von Leasinggegenständen. Ebenso finden sich in der Fachliteratur keine individuellen Regelungen dazu. Auch die Äußerung des Hauptfachausschusses des IDW zu den Leasingerlassen in den Siebzigern wurde im Jahre 1990 wieder annulliert.22 Daher gelten für die Bilanzierung von Leasinggegenständen zunächst die allgemeinen Grundsätze des HGB. In der Handelsbilanz sind die Vermögensgegenstände gem. § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB grundsätzlich in der Bilanz des rechtlichen Eigentümers aufzunehmen.23 Rechtlicher Eigentümer eines Leasinggegenstandes ist gem. § 903 BGB der Leasinggeber. Eine Ausnahme für die Zurechnung findet sich in § 246 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 HGB. Hier heißt es, „…ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen.“. Dieser zweite Halbsatz wurde erst in im Jahre 2009 durch das BilMoG eingeführt. Demnach ist das wirtschaftliche Eigentum ausschlaggebend, wenn rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer nicht in einer Person aufeinander fallen.

Steuerrechtlich sind Vermögensgegenstände gem. § 39 Abs. 1 AO bzw. gem. § 5 Abs. 1 EStG, aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips, ebenfalls in der Bilanz des rechtlichen Eigentümers auszuweisen. Auch hier findet sich in § 39 Abs. 2 AO die Ausnahme, falls der wirtschaftliche Eigentümer nicht mit dem rechtlichen Eigentümer übereinstimmt.24

Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers ist gesetzlich nicht definiert. Die Begriffsbestimmung lehnt sich an die Rechtsprechungen des BFH. Wirtschaftlicher Eigentümer ist demnach, wer die Sachherrschaft an einem Vermögensgegenstand hat. Das Wirken des rechtlichen Eigentümers auf den Gegenstand muss dauerhaft ausgeschlossen sein. Unter „dauerhaft“ versteht man beinahe die ganze gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Damit stehen dem wirtschaftlichen Eigentümer über die gewöhnliche Nutzungsdauer die Nutzen, Lasten und die Gefahr des Vermögensgegenstandes zu.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Bedeutung von Leasing als Finanzierungsalternative in Deutschland und definiert das Ziel der Arbeit, die Zurechnungsproblematik unter Berücksichtigung der Leasingerlasse zu untersuchen.

2 Definition Leasing: Dieses Kapitel liefert eine grundlegende Definition des Leasingbegriffs und unterscheidet zwischen der kurzfristigen Überlassung beim Operateleasing und der langfristigen Finanzierungsfunktion beim Finanzierungsleasing.

3 Zurechnung des Leasinggegenstandes: Hier werden die rechtlichen Grundlagen des wirtschaftlichen Eigentums erläutert und die spezifischen Kriterien der Leasingerlasse für Voll- und Teilamortisationsverträge detailliert analysiert.

4 Bilanzierung: Dieses Kapitel behandelt die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen bei unterschiedlicher Zurechnung des Leasinggegenstands, getrennt nach der Sichtweise des Leasinggebers und des Leasingnehmers.

5 Nutzungsdauer als Zurechnungskriterium: Es wird kritisch diskutiert, ob die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder die voraussichtliche Nutzungsdauer für die Zurechnungsentscheidung herangezogen werden sollte.

6 Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die Leasingerlasse im Steuerrecht die Zurechnungsfrage regeln, jedoch für die Handelsbilanz die Anwendung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer als objektiveres Kriterium empfohlen wird.

Schlüsselwörter

Leasing, Bilanzierung, wirtschaftliches Eigentum, Finanzierungsleasing, Operateleasing, Vollamortisation, Teilamortisation, HGB, EStG, Leasingerlasse, Nutzungsdauer, AfA-Tabelle, Leasinggeber, Leasingnehmer, Risiko-Ertrags-Prinzip

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Zurechnung und bilanziellen Erfassung von Leasinggegenständen in Handels- und Steuerbilanz unter Anwendung der geltenden deutschen Leasingerlasse.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Unterscheidung zwischen Operateleasing und Finanzierungsleasing, die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers sowie die Auswirkungen von Leasingverträgen auf die Bilanz von Leasinggebern und Leasingnehmern.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, die Problematik der Zurechnung von Leasinggegenständen zu klären und zu bewerten, ob für die Handelsbilanz die steuerrechtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder eine voraussichtliche Nutzungsdauer sinnvoller ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine deskriptive und analytische Methode, basierend auf einer fundierten Literaturrecherche, der Analyse gesetzlicher Grundlagen (HGB, EStG, AO) sowie einschlägiger Leasingerlasse der Finanzverwaltung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Leasingformen, die detaillierte Darstellung der Zurechnungsvorschriften, die Erläuterung der Bilanzierung für beide Vertragsparteien sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Nutzungsdauer als Zurechnungsmaßstab.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wesentlichen Begriffe sind Leasing, wirtschaftliches Eigentum, Vollamortisation, Teilamortisation, Leasingerlasse, Bilanzierung und Nutzungsdauer.

Warum ist das "risk-and-reward-Prinzip" so wichtig für die Zurechnung?

Es dient als Kriterium für die Zuordnung des Leasinggegenstands: Derjenige Vertragspartner, der das Risiko von Wertminderungen trägt und die Chancen auf Wertsteigerungen realisieren kann, gilt als wirtschaftlicher Eigentümer und hat das Objekt zu bilanzieren.

Inwiefern beeinflusst die 40-%-Regel die Zurechnung?

Die 40-%-Regel bei Vollamortisationsverträgen dient als Untergrenze für die Grundmietzeit. Liegt die Grundmietzeit darunter, wird ein verdeckter Ratenkauf vermutet, was eine Aktivierung beim Leasingnehmer zur Folge hat.

Welche Herausforderung ergibt sich bei der voraussichtlichen Nutzungsdauer?

Die voraussichtliche Nutzungsdauer führt bei identischen Verträgen häufig zu unterschiedlichen Zurechnungsergebnissen zwischen den Vertragsparteien, was der notwendigen Objektivität in der Rechnungslegung entgegensteht.

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Details

Title
Leasing. Bilanzierung nach HGB und EStG
College
University of Cooperative Education Villingen-Schwenningen
Grade
2,3
Author
Maike Miller (Author)
Publication Year
2016
Pages
31
Catalog Number
V413639
ISBN (eBook)
9783668650503
ISBN (Book)
9783668650510
Language
German
Tags
leasing bilanzierung estg hgb wirtschaftlicher eigentümer
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Maike Miller (Author), 2016, Leasing. Bilanzierung nach HGB und EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413639
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