Wettbewerb der Wettbewerbsrechte - Systemwettbewerb unter Wettbewerbsordnungen


Term Paper (Advanced seminar), 2005

20 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wettbewerb auf dem Markt der Wettbewerbsordnungen
2.1 Probleme der Bereitstellung des Gutes „Wettbewerbsschutz“ als Clubgut
2.2 Funktionsfähigkeit alternativer Wettbewerbsformen
2.2.1 Mögliche Formen von Systemwettbewerb der Wettbewerbsrechte
2.2.2 Kritische Analyse
2.3 Evolution der Wettbewerbsnormen
2.4 Allokative Effizienzgewinne
2.5 Abschließende Beuteilung der Wettbewerbsfähigkeit von Wettbewerbsrechten

3. Ökonomische Probleme bei der Bereitstellung des Gutes Wettbewerbsschutz
3.1 Externalitäten und Spill-Over Effekte
3.2 Transaktionskosten und Skaleneffekte
3.3 Rent Seeking- und Prinzipal-Agent-Probleme
3.4 Fazit

4. Lösungsansätze durch ökonomische Gestaltungsvarianten
4.1 Auswirkungsprinzip und Inländerkonzept
4.2 Kooperationsstrategie und der Ansatz des ICN
4.3 Internationale Wettbewerbsregeln im Mehrebenensystem

5. Schlussfazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Betrachtet man die ökonomischen Prozesse der letzten 15 Jahre, dann stößt man als zentrales Merkmal immer wieder auf die Öffnung von Märkten, über nationale Grenzen hinweg. Die Globalisierung wirtschaftlichen Handelns wird in der Ökonomie zumeist als ein wohlfahrtssteigernder Prozess gesehen, der mehr Wettbewerb und die günstigere Allokation internationaler Ressourcen nach sich zieht. Öffnen sich nationale Märkte, dann stehen vormals marktbeherrschende Unternehmen oft unter einem stärkeren Wettbewerbsdruck, da sie sich nicht selten gegen neue starke Konkurrenten verteidigen müssen. Daraus folgt jedoch, dass in den vergangenen Jahren Unternehmen zunehmend versuchen den mittels Internationalisierung gewonnenen Wettbewerbsdruck durch einen verstärkten Drang zu wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen einzudämmen. Entsprechend lässt sich beispielsweise seit Mitte der 90er Jahre eine empirische Tendenz zu einer Erhöhung von Marktanteilen durch internationale Fusionen beobachten.[1] Dabei ist auffällig, dass es verstärkt zu Megafusionen von Unternehmen ähnlicher Größenordnung und ähnlicher Produktpalette kommt.[2] Neben der gestiegenen Zahl an Fusionen, weitet sich seitdem auch die Anzahl und Bedeutung internationaler Preissetzungs- und Exportkartelle aus, wobei allein in den 90er Jahren, 40 besonders schwere Fälle nachgewiesen werden konnten.[3] Hinzu kommen strategische Allianzen und Forschungs- und Entwicklungskooperationen, die je nach wettbewerbsdogmatischer Betrachtungsweise den Innovationswettbewerb einschränken und die zukünftige Bildung weitergehender, wettbewerbsgefährdender Abkommen induzieren.

In diesem Kontext steigt auch die Notwendigkeit nationaler Wettbewerbsordnungen an. In den vergangenen 20 Jahren verdoppelte sich die Zahl der Länder, die über ein Gesetz zum Schutze des Wettbewerbs verfügen, auf fast 80[4]. Problematisch sind in diesem Zusammenhang jedoch Effizienzverluste, die sich aus den unterschiedlichen Wettbewerbsordnungen und der Tatsache ergeben, dass die Reichweite von Wettbewerbsbeschränkungen in der zunehmend globalisierten Welt, über die Reichweite einzelner Jurisdiktion immer häufiger hinausgeht. In diesem Sinne ist die Frage mit der sich diese Arbeit in der Folge beschäftigt, ob eine einheitliche Weltwettbewerbsordnung angestrebt werden sollte oder ob die nationalen Wettbewerbsordnungen in einem Wettbewerb der Wettbewerbsrechte so konditioniert werden können, dass die Vorteile eines modernen wettbewerblichen Gesellschaftssystems auch auf die Ordnung des privaten Wettbewerbs selber übertragen werden können.

2. Wettbewerb auf dem Markt der Wettbewerbsordnungen

Mit der ökonomischen Theorie des Föderalismus und der weiteren Ausarbeitung in den 90er Jahren zur Theorie des Systemwettbewerbs bestehen bereits anerkannte Theorien für den Wettbewerb staatlicher Ordnungsysteme.[5] Diese beziehen sich jedoch auf Kriterien für die Wahl von Standorten, wobei explizit der Leistungsbereich (Angebot öffentlicher Güter) und der Preisbereich (Steuerhöhe und Umverteilung) staatlicher Jurisdiktionen hervorgehoben werden. Darunter lässt sich das Angebot einer Wettbewerbsordnung nur sehr eingeschränkt fassen.

2.1 Probleme der Bereitstellung des Gutes „Wettbewerbsschutz“ als Clubgut

Signifikant für die Funktionsfähigkeit auf Märkten ist zunächst die ökonomische Einordnung des angebotenen Gutes. Bei dem Gut „Wettbewerbsschutz“ besteht keinerlei Rivalität im Konsum, da die Bereitstellung des Wettbewerbs für mehr oder weniger Wirtschaftssubjekte nur vernachlässigbar höhere Transaktionskosten bei der verwaltungstechnischen Bereitstellung verursacht. Zudem ist die Vertragsfreiheit ein Grundmerkmal der Wettbewerbspolitik, welches bedingt, dass die Marktpartner sich untereinander frei wählen können. Damit entfällt die reale Möglichkeit des Ausschlusses, womit festgestellt werden kann, dass es sich beim Schutz des Wettbewerbs um ein internationales Kollektivgut handelt.[6]

Insbesondere problematisch ist die fehlende Ausschlussmöglichkeit, da es unter diesen Umständen wirtschaftstheoretisch nicht möglich ist, das Gut in Form eines Clubgutes am Markt anzubieten und gleichzeitig eine optimale Allokation zu erreichen. Die Bereitstellung als nationalstaatliches Clubgut, als second-best-Lösung[7], führt daher insbesondere deshalb zu Problemen, da diskriminierende Formen des Wettbewerbsschutzes somit möglich werden, die starke Externalitäten nach sich ziehen. Das Problem kann mit einem spieltheoretischen Gefangenendilemma, im Bezug auf das Angebot an Wettbewerbsschutz für den Weltmarkt beschrieben werden. Exemplarisch folgt eine Darstellung der Regulierung eines Exportkartells (im Bsp: max. nationaler Nutzenwert: 15):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Für beide Jurisdiktionen ist es die dominante Strategie das Exportkartell zuzulassen, da sie unter diesen Umständen einen höheren kumulierten Nutzenwert erreichen. Dies führt dazu, dass das Gut „Regulierung von Exportkartellen“ als Beispiel für das öffentliche Gut „weltweiter Wettbewerbsschutz“ nicht angeboten wird. Vor dem Hintergrund starker Externalitäten eines öffentlichen Gutes, lassen sich die eingangs genannten Theorien somit nur sehr eingeschränkt auf das öffentliche Schutzgut „Wettbewerb“ anwenden. Wettbewerbspolitischer Systemwettbewerb muss demnach anders ausgestaltetet sein, als Wettbewerb auf den Märkten privater Güter, um nicht mit klassischen Marktversagenstatbeständen belastet zu sein.

2.2 Funktions fähigkeit alternativer Wettbewerbsformen

Die Funktionsfähigkeit des Systemwettbewerbes am Markt für Wettbewerbsrechte hängt entscheidend davon ab, ob den Nachfrager die Chance der Substitution zwischen verschiedenen Alternativen eingeräumt wird. Erst mit der Möglichkeit zur Substitution des Gutes Wettbewerbsschutz durch die Nachfrager, wird den Anbietern ein Anreiz gegeben, effizient zu arbeiten. Dazu stellt die Theorie von „Exit and Voice“[8], auf Systemmärkten die Funktionsfähigkeit der Optionen „Exit“ (Verlassen eines Systems) und „Voice“ (Wahlen eines Systems), als Reaktionskanal heraus.

2.2.1 Mögliche Formen von Systemwettbewerb der Wettbewerbsrechte

Auf dem Markt der Wettbewerbsrechte stehen dem Nachfrager die Exit- und Voice- Option de facto nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Problematisch ist insbesondere, dass dem Nachfrager, sowohl mit der Standortwahl als auch mit der Wahl der Regierung einer Jurisdiktion, ein hoch aggregiertes Bündel an staatlichen Leistungen zur Verfügung gestellt wird und sich seine Möglichkeit der Einflussnahme durch Exit- und Voice‑Option nur zu einem sehr geringen Anteil auf das Angebot der Wettbewerbsrechte bezieht. Es wird somit nur zwischen nicht differenzierbaren Güterbündeln gewählt. In dieser Form würde der Wettbewerb der Wettbewerbsrechte als ein Teil des Systemwettbewerbs der Jurisdiktionen funktionieren. (1. mögliche Form eines Systemwettbewerbs der Wettbewerbsrechte)

Das Problem der aggregierten Güterbündel ließe sich ökonomisch lösen, indem man den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, zwischen den Wettbewerbsordnungen verschiedener Jurisdiktionen zu wählen, ohne sie zu zwingen dafür den Standort zu wechseln. Dadurch würde der Standortwettbewerb ausgeschaltet werden (2. mögliche Form eines Systemwettbewerbs der Wettbewerbsrechte)

Eine weitere Perspektive für die Funktion von Systemwettbewerb ist gegeben, wenn man berücksichtigt, dass Unternehmen aus verschiedenen Jurisdiktionen mit ihren Sachgütern und Dienstleistungen auf dem Weltmarkt konkurrieren. Die in den Jurisdiktionen gegeben Regulierungen wirken über die Kostenfunktionen der Unternehmen auf die Wettbewerbsfähigkeit am Markt ein. Zur Erreichung nationaler Ziele ist die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen als ein entscheidender Faktor zu sehen, da sie maßgeblich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. (3. Form eines Systemwettbewerbs der Wettbewerbsrechte)

Bezieht man insbesondere die Möglichkeit des Bürgers mit ein, bei einer Wahl für ein Systemmodell abzustimmen (voice-Option), so ergibt sich selbst bei beschränkter Faktormobilität eine weitere Möglichkeit für Systemwettbewerb. Da Informationen unbegrenzt mobil sind, wird ein überlegenes Wettbewerbsrecht in Jurisdiktion A dem Bürger in Jurisdiktion B schnell bekannt werden, so dass er über den Wahldruck fordern kann, dass überlegene Modell auch in B einzusetzen. Dieser Prozess wird als Yardstick-Wettbewerb bezeichnet. (3. Form eines Systemwettbewerbs der Wettbewerbsrechte)

2.2.2 Kritische Analyse

Es lassen sich nunmehr vier mögliche Formen wettbewerbspolitischen Systemwettbewerbs unterscheiden[9]:

[...]


[1] Das Fusionsvolumen stieg von 0,5 Billionen US Dollar (1990) auf 3,5 Billionen US Dollar (2000), vgl. BUDZINSKI (2004), Seite 1

[2] Vgl. BUDZINSKI (2004), S.2

[3] Vgl. Evenett/Levenstein/Suslow (2001)

[4] Stand 2002 - vgl. STEARNS-BLÄSING (2002), Seite 1

[5] Vgl. KERBER (2003), Seite 15

[6] Vgl. STEARNS-BLÄSING (2002), Seite 32

[7] „Das Optimierungsproblem des Zweitbesten bezieht sich auf eine gesellschaftliche Situation, in der von n Bedingungen für das gesamtwirtschaftliche Wohlfahrtsoptimum mindestens eine nicht erfüllt ist. Tritt diese Situation ein, ist es möglich, dass es bei Erfüllung von n-1 Optimalbedingungen nicht zu einer Annäherung an die optimale Situation, sondern zu einer weiteren Verschlechterung der Marktergebnisse kommt.“ Zit. nach: Gablers Wirtschaftslexikon (2001); Stichwort: Theorie des Zweitbesten

[8] Vgl. Hirschmann (1970)

[9] Vgl. KERBER (2003), Seite 29

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Details

Title
Wettbewerb der Wettbewerbsrechte - Systemwettbewerb unter Wettbewerbsordnungen
College
University of Duisburg-Essen  (Mercator School of Management - Departement of Managerial Economics)
Course
Europäische Wirtschaftspolitik
Grade
1,7
Author
Year
2005
Pages
20
Catalog Number
V41383
ISBN (eBook)
9783638396554
File size
577 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit ist eine detaillierte Zusammenstellung der Ansätze zur Herleitung inter- und supranationaler Wettbewerbspolitik. Insbesondere wird auf die Ebenenfrage eingegangen und untersucht ob ein jurisdiktionaler Systemwettbewerb zwischen verschiedenen Wettbewerbsordnungen existieren kann.
Keywords
Wettbewerb, Wettbewerbsrechte, Systemwettbewerb, Wettbewerbsordnungen, Europäische, Wirtschaftspolitik
Quote paper
Marc Bataille (Author), 2005, Wettbewerb der Wettbewerbsrechte - Systemwettbewerb unter Wettbewerbsordnungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41383

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