Lebenszusammenhänge und Wohnverhältnisse weiblicher Dienstboten im 19. Jahrhundert


Trabajo Escrito, 2017

27 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Lebenszusammenhänge städtischer Dienstbotinnen im 19. Jahrhundert
2.1 Historischer Kontext:
2.2 Wohnen und Leben städtischer Dienstmädchen in bürgerlichen Haushalten
2.3 Frauenbilder um 1900 – Heilige und Hure

3. Fazit

4. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Was bedeutet Wohnen und weshalb fragen wir nach einer Geschichte des Wohnens? Nach Jürgen Hasse stehe der Raum des Wohnens in mannigfaltigen Beziehungen zur Welt des Wohnenden. Im Wohnen drücke sich die Situation des eigenen Lebens aus. Der Autor definiert Wohnen demnach als biographisch und kulturell geprägtes Geschehen, in dem sich das Leben verräumliche. Es besteht ergo immer ein Zusammenhang zwischen den Wohnverhältnissen und den soziokulturellen Lebensbedingungen eines Menschen.[1] Demzufolge verdeutlichen auch die Wohnverhältnisse die Lebensbedingungen und gesellschaftlichen Wechselbeziehungen der städtischen Dienstmädchen, die im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert ihre ländlichen Herkunftsorte verließen, um in bürgerlichen Haushalten „in Stellung“ zu gehen.

Das Bürgertum bemühte sich um soziale und räumliche Abgrenzung zu niederen Schichten. Das bürgerliche und repräsentative Heim galt als privater Rückzugsort für die bürgerliche Kleinfamilie. Um sich jedoch der bürgerlichen Schicht zugehörig fühlen zu können, war die Haltung mindestens eines Dienstmädchens obligatorisch.[2] Das meist aus der proletarischen Landbevölkerung stammende Mädchen wurde als störender Fremdkörper wahrgenommen, jedoch gleichzeitig gebraucht. Diese Widersprüchlichkeit, im Sinne einer Gleichzeitigkeit von räumlicher Enge und sozialer Distanz,[3] spiegelt sich in der Unterbringungen der Dienstmädchen wider. Das rechtliche Verhältnis zwischen Dienstmädchen und Dienstherren wurde durch die Gesindeordnung geregelt. Dieses Gesetzeswerk basierte jedoch noch auf der Vorstellung des „Ganzen Hauses“ der feudal organisierten Ständegemeinschaft.[4] Formal blieb das auf der Gesindeordnung beruhende personale Abhängigkeitsverhältnis zwar bestehen, jedoch war die Dienstbotin nicht mehr Teil der Hausgemeinschaft, wie in den vorigen Jahrhunderten. Sie gehörte als erwerbstätige Frau der öffentlichen Sphäre an, auch wenn sie im Haushalt einer Familie arbeitete.

Die folgende Untersuchung soll zeigen, dass die Wohnverhältnisse der Dienstmädchen die Widersprüchlichkeit der bürgerlichen Ideologie verdeutlichen. Zu Beginn sollen kurz die Herkunft und der soziokulturelle Hintergrund der Dienstmädchen skizziert werden. Anschließend werde ich die Wohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen der Dienstbotinnen in bürgerlichen Haushalten näher beleuchten. In diesem Abschnitt soll gezeigt werden, dass die bürgerliche Ideologie eine Abgrenzung zur proletarischen Unterschicht darstellte, die sich anhand der Unterbringung der Dienstmädchen verdeutlichen lässt. Im 19. Jahrhundert werden ebenso neue bürgerliche Idealtypen von Männlichkeit und Weiblichkeit entwickelt, die ebenfalls fester Bestandteil der bürgerlichen Ideologie waren. In dem Kapitel „Frauenbilder um 1900 – Heilige und Hure“ soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit diese neuen Geschlechtscharaktere zur Abgrenzung der bürgerlichen Schicht von den proletarischen Bediensteten benutzt wurden. Zwar hatten die Wohnverhältnisse fehlende finanzielle Mittel als Ursache, darüber hinaus stellte die Unterbringung der Dienenden eine bewusste Herabsetzung und damit eine demonstrative Abgrenzung zur proletarischen Unterschicht dar.

2. Lebenszusammenhänge städtischer Dienstbotinnen im 19. Jahrhundert

2.1 Historischer Kontext:

Städtische Dienstmädchen bildeten die größte weibliche Berufsgruppe im 19. Jahrhundert.[5] Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zog es jährlich zehntausende junger Frauen zwischen 15 und 20 vom Lande in die Stadt, um Arbeit zu finden. Der größte Teil dieser, um als Dienstmädchen zu Erwerbszwecken bei einer bürgerlichen Familie „in Stellung“ zu gehen.[6] Gerade bei jungen Frauen war der Berufseinstieg als Dienstmädchen reizvoll, denn die Entlohnung beinhaltete Kost und Logis. Die Entscheidung in die Stadt zu ziehen, bedeutete zunächst die Trennung von der eigenen Familie, jedoch erhoffte man sich durch „Familienanschluss“ an die herrschaftliche Familie Protektion und ein Mindestmaß an elterlicher Fürsorge.[7] Der Dienstmädchenberuf bot die Chance auf eine Erwerbstätigkeit, die in der privaten Sphäre bürgerlicher Haushalte ausgeübt wurde. Im 19. Jahrhundert galten erwerbstätige Frauen in der Öffentlichkeit (z.B. Fabrikarbeiterinnen) stets als sittlich gefährdet. In Abgrenzung dazu galt eine Stellung als Dienstmädchen, das dem Schutz des bürgerlichen Haushalts unterstand, als moralisch unbedenklich.[8] Arbeit außerhalb des Haushalts galt als unvereinbar mit dem bürgerlichen Familienideal. Aber auch erwerbstätige Frauen der proletarischen Unterschicht gehörten ins Haus, wenn auch als Erwerbstätige, z.B. als Dienstmädchen, Heimarbeiterin, Erzieherin oder Krankenpflegerin. Frauenarbeit war in den unteren Schichten eine geduldete Notwendigkeit. Fabrikarbeit wurde bei Ehefrauen und Töchtern der Arbeiter zwar akzeptiert,[9] galt jedoch allgemein als sittlich verrohender. Die Arbeit als Dienstmädchen sollte nicht nur die Unversehrtheit der Tugendhaftigkeit garantieren, sondern ersparte den jungen Frauen vom Lande ebenso die Suche nach einer geeigneten Unterkunft. Denn die Frage nach einer Beschäftigung beinhaltete stets die Frage nach einer Unterbringung. Angiolina Arru bezeichnet Residenz als strukturelles Element der weiblichen Dienstbotenarbeit, das an die Voraussetzung der Ehrlosigkeit geknüpft gewesen sei.[10] Im Gegensatz zu den weiblichen Gesindeleuten, nahmen männliche Dienende in den Städten eine industrielle Erwerbstätigkeit auf. Es handelte sich bei den arbeitssuchenden Mädchen in der Regel um ledige Töchter von Kleinbauern, kleinen Kaufleuten, aber auch Tagelöhnern.[11] Demnach gehörten die Mädchen tendenziell dem proletarisch-ländlichen Milieu an.[12] So konstatiert Marianne Fiese: „Das demographische Ereignis der Urbanisierung der ´Zug nach der Stadt´, wurde also nicht zuletzt durch die Töchter der proletarischen Landarbeiter und Gesellen aus der Umgebung getragen.“ [13] Mit der fortschreitenden Urbanisierung und Industrialisierung feminisierte sich der Dienstbotenberuf immer stärker. Männliche Dienstboten wanderten in andere Berufe ab. Für die weiblichen Dienstbotinnen war das Gegenteil der Fall. Dienstmädchenarbeit wurde zum Charakteristikum bürgerlichen Lebens während der Phase der Industrialisierung. Nach Karin Walser seien um die Wende zum 20. Jahrhundert ein Drittel der weiblichen Beschäftigten Dienstmädchen gewesen. In Industrie, Gewerbe und Heimarbeit arbeitete nur die Hälfte der erwerbstätigen Frauen. Im Zuge der „Landflucht“ zogen die Frauen in die Städte, da sie sich dort bessere Verdienstmöglichkeiten als in ihren Heimartorten erhofften. Die Abwanderung in die Großstädte war notwendig, da die Landwirtschaft der Bevölkerung keine ausreichende materielle Existenzgrundlage mehr bot. Vor der Industrialisierung bildete diese Gruppe weiblicher Dienstboten mit das landwirtschaftliche Gesinde, deren Zahl immer weiter abnahm.[14]

Die Wohnungslage im 19. Jahrhundert war elementarer Bestandteil der Sozialen Frage. Der Wohnungsmarkt war untrennbar mit dem Prozess der Urbanisierung und Industrialisierung verbunden.[15] Clemens Wischermann stellt die Wohnsituation und die soziale Lage der Unter- und Mittelschichten um die Jahrhundertwende am Beispiel Hamburgs dar. Es zeigt auf, dass die Wohnung einer Familie der unteren Unterschicht um die Jahrhundertwende in Hamburg üblicherweise über ein beheizbares Zimmer und ein unbeheiztes sowie über eine Küche verfügte. Bewohnt wurden diese Wohnungen meist von kinderreichen Familien. Neben zu knappem Wohnraum, der kaum Platz für das Nötigste bot wie Tisch, Schlafgelegenheit und einer Nahrungszubereitungsmöglichkeit, waren die hygienischen Zustände in der Regel katastrophal. In dieser Art Wohnungen hauste der mittelloseste Bevölkerungsteil Hamburgs. Zu dieser Schicht zählten Arbeiter, Gelegenheitsarbeiter und kleine Handwerker. Um die Mieten, die durchschnittlichen 242,1 Mark jährlich betrugen, von dem durchschnittlich unter 900 Mark liegenden Jahreseinkommen tilgen zu können, wurden Schlafgelegenheiten oder Raum untervermietet.[16] Der Beruf des Dienstmädchens war ergo ein sehr guter Ausweg der problematischen Wohnungsfrage zu entgehen. Die Feminisierung des Dienstbotenberufes im 19. Jahrhundert war also eng mit der Frage nach Unterkunft verknüpft.[17] Denn nur dieser Berufsstand schien Frauen psychischen und physischen Schutz zu gewährleisten.

2.2 Wohnen und Leben städtischer Dienstmädchen in bürgerlichen Haushalten

Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden die Wohnverhältnisse der Dienstmädchen in bürgerlichen Haushalten zu skizzieren.

Die Bürgerliche Schicht weist einige charakteristische Merkmale auf. Ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bildet sich eine der ständischen Ordnung nicht zugehörige und besitzlose Gruppe aus Bildungsbürgern und Beamten. Der Ehemann der bürgerlichen Kernfamilie, bestehend aus Mutter, Vater und Kindern, wurde zum Alleinverdiener und sorgte für den Unterhalt des gesamten Haushalts. Die Mutter und Ehefrau wird in der bürgerlichen Ideologie in den privaten Bereich des Hauses zurückgedrängt. Die Hausfrau und die Kinder der bürgerlichen Kernfamilie sind von der Erwerbstätigkeit freigesetzt. Die alleine vom Mann ausgeführte Berufstätigkeit findet nun ausschließlich in der Öffentlichkeit statt. Es zeichnet sich eine Trennung von Privatsphäre und öffentlicher Lohnarbeitssphäre ab. Die Ideologie des bürgerlichen Familienideals bildete sowohl eine Abgrenzung zum Adel nach oben hin als auch zur Unterschicht. In diese Zeit fällt ebenso die Bildung der Geschlechtscharaktere, die Teil der bürgerlichen Ideologie sind und auf die im nächsten Kapitel genauer eingegangen werden soll und.[18] Der Versuch der Abgrenzung des Bürgertums nach unten und oben hin, spiegelt sich auch in der Art des Wohnens wider. Mit der Ausdifferenzierung spezifisch bürgerlicher Lebensformen änderte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gleichzeitig auch die Aufteilung der großstädtischen Wohnhäuser. War in den Häusern des Großbürgertums genügend Raum vorhanden, so wurde auf die nötige Distanz zum Dienstpersonal und eine Trennung des Wirtschafts- und Wohnbereichs großen Wert gelegt. In hochherrschaftlichen Häusern mit mehreren Dienstboten, bewohnten die Dienenden meist das Souterrain. In diesen Häusern verfügte das Personal über einen Aufenthaltsraum mit Küchentisch, an dem sie sich am Abend zusammenfinden konnten um zu speisen und zu reden. War „im Ganzen Haus“ das gemeinsame Speisen von Gesinde und Familie üblich gewesen, galt es ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in bürgerlichen Haushalten als seltenes Privileg.[19] Die räumlich getrennte Nahrungsaufnahme war ein weiteres Spezifikum der bürgerlichen Ideologie. In den mittelbürgerlichen Haushalten war die Gleichzeitigkeit von sozialer Distanz und räumlicher Nähe für das 19. Jahrhundert konstitutiv.[20]

Ein Pauschalurteil über die Wohn- und Lebenssituation weiblichen Dienstpersonals in bürgerlichen Haushalten ist nur bedingt möglich. Die Lebensbedingungen und Wohnverhältnisse der Dienstbotinnen hingen maßgeblich davon ab, in welcher wirtschaftlichen und finanziellen Situation sich die Herrschaften befanden. Auch der Begriff „bürgerlich“ unterstellt die Homogenität einer Schicht, die nicht der Realität entsprach. Karin Orth nimmt eine Einteilung in drei bürgerliche Haushaltstypen vor: großbürgerliche und adelige Haushalte, mittelbürgerliche Haushalte und gewerblich-mittelständische Haushalte. In den großbürgerlichen Haushalten konnte die bürgerliche Ideologie, die auf der Repräsentation der Familie nach außen hin beruhte, am ehesten realisiert werden. Diese Haushalte unterhielten mehrere Hausangestellte, die die Hausarbeit komplett übernahmen. Die Hausherrin musste somit keiner körperlichen und schmutzigen Hausarbeit nachgehen und konnte diese komplett an die Dienstbot*innen delegieren. In dieser Sphäre konnte der Ideologie der bürgerlichen Kernfamilie, die im nächsten Kapitel genauer erläutert werden soll, am ehesten entsprochen werden. Weitaus schwieriger gestaltete sich die Unterhaltung von Dienstbot*innen in mittelbürgerlichen Haushalten. Zu dieser Schicht sind mittlere und höhere Beamte, höhere Angestellte und Akademiker zu zählen, die ein sehr viel geringeres Einkommen als großbürgerliche Haushalte vorzuweisen hatten. Karin Orth bemerkt, dass der Repräsentationszwang und die Legitimierung als bürgerlich zu gelten in dieser Schicht am größten gewesen sei. Die Haltung mindestens eines „Mädchen für alles“ war notwendig, um sich der bürgerlichen Schicht zugehörig fühlen zu dürfen.[21] Dabei überstiegen selbst die Unterhaltungskosten eines Dienstmädchens die finanziellen Möglichkeiten dieser Hausherren. So bemerkt ein Berliner Dienstmädchen: „Heute erst verstehe ich, daß die Leute selbst in ärmlichen Verhältnissen gelebt haben. Damals glaubte ich aber, wer eine Wohnung von sieben Zimmern hat, der muß auch sehr reich sein“.[22] Im 19. Jahrhundert konnte sich ein mittlerer Beamter in der Stadt Hamburg ein Domizil von durchschnittlich 90 m² leisten. Damit stünden einer vier bis fünfköpfigen Familie ca. 20 m² pro Kopf zur Verfügung. Die Wohnungen der hamburgischen mittleren Mittelschicht verfügten oftmals bereits über den Luxus eines Badezimmers und einer abgeschlossenen Küche. Durchschnittlich lag die Miete einer solchen Wohnung bei 580 Mark jährlich. Die Löhne mittlerer Beamter variierten zwischen 1400 und 6000 Mark, je nach beruflicher Position. Dennoch wurde dieser hohe „Wohnungsaufand“ (Clemens Wischermann) vor allem bei einem niedrigen Einkommen betrieben. Eine für den Berufsstand adäquate und das mittlere Bürgertum repräsentative Wohnung musste unterhalten werden, auch wenn die Mietkosten das Einkommen überstiegen. Denn um sich der bürgerlichen Schicht zugehörig fühlen zu können, musste ein bestimmter Wohnstandard erfüllt werden. Indem eine solcher Typ Wohnung angemietet wurde, grenzten ihrer Mieter sich von unteren Schichten ab. Der materielle und finanzielle Abstand zur Oberschicht war evident, die Grenzen zur unteren Mittelschicht hingegen ineinander übergehend.[23] Aber nicht nur die Miete, sondern auch der Lebensstil überstieg die Lohnverhältnisse.[24] Die Haltung mindestens eines Dienstboten war elementar notwendig, auch wenn ihre Haltung kaum finanziell zu stemmen war[25]

[...]


[1] Hasse, Jürgen: Unbedachtes Wohnen. Lebensformen an verdeckten Rändern der Gesellschaft, Bielefeld 2009, S.21f. Im Folgenden zitiert als: Hasse: Unbedachtes Wohnen.

[2] Möller, Frank: Bürgerliche Herrschaft in Augsburg 1790-1880, Oldenburg 1998, S.59f.

[3] Schultz, Violet: In Berlin in Stellung. Dienstmädchen in Berlin der Jahrhundertwende, Berlin 1989 S.7.Im Folgenden zitiert als: Schultz, Violet: In Berlin in Stellung.

[4] Glück-Christmann, Charlotte: Familienstruktur und Industrialisierung. Der Wandlungsprozess der Familie unter dem Einfluss der Industrialisierung und anderer Modernisierungsfaktoren in der Saarregion 1800 bis 1914, Frankfurt a.M./Bern/New York/Paris/Wien 1993, S.17f. im Folgenden zitiert als: Glück-Christmann, Charlotte: Familienstruktur.

[5] Friese, Marianne: Arbeitsteilung: S.57.

[6] Schultz, Violet: In Berlin in Stellung, S. 7.

[7] Orth, Karin: Nur weiblichen Besuch, S.21

[8] Schultz, Violet: In Berlin in Stellung, S.10.

[9] Niehaus, Ursula: Berufsstand weiblich. Die ersten weiblichen Angestellten, Berlin 1982, S. 17.

[10] Arru, Angiolina: Patronage und Protektion: Geschlechtsspezifische Merkmale der Dienstbotenarbeit im Rom des 18. Und 19. Jahrhunderts, in: Dickmann Elisabeth; Marianne Friese (Hrsg.): Arbeiterinnengeschichte im 19. Jahrhundert. Studien zum sozio-kulturellen Wandel und zum politischen Diskurs in der Frauenbewegung in Deutschland, England, Italien und Österreich. Vorträge eines Workshops an der Universität Bremen 1993, S.29. Im Folgenden zitiert als: Arru, Angiolina: Patronage und Protektion.

[11] Schraub, Ingrid: Zwischen Salon und Mädchenkammer. Biedermeier bis Kaiserzeit, Hamburg 1902, S. 173. Im Folgenden zitiert als: Schraub Ingrid: Zwischen Salon.

[12] Friese, Marianne: Arbeitsteilung, Mobilität und Familienbildung im Bremischen Proletariat des 19. Jahrhunderts: Dienstmädchen und Tabakarbeiterinnen im Vergleich, in: Dickmann Elisabeth; Marianne Friese (Hg.): Arbeiterinnengeschichte im 19. Jahrhundert. Studien zum sozio-kulturellen Wandel und zum politischen Diskurs in der Frauenbewegung in Deutschland, England, Italien und Österreich. Vorträge eines Workshops an der Universität Bremen 1993, S.59f. Im Folgenden zitiert als: Friese, Marianne: Arbeitsteilung.

[13] Friese, Marianne: Arbeitsteilung, S.58.

[14] Walser, Karin: Dienstmädchen. Frauenarbeit und Weiblichkeitsbilder um 1900, Frankfurt a.M., S. 18-21. Im Folgenden zitiert als: Walser, Karin: Dienstmädchen.

[15] Wischermann, Clemens: Wohnen und soziale Lage in der Urbanisierung. Die Wohnverhältnisse hamburgischer Unter- und Mittelschichten um die Jahrhundertwende, in: Teuteberg, Hans Jürgen (Hg.): Urbanisierung im 19. Und 20. Jahrhundert. Historische und geographische Aspekte, Köln/Wien 1983, S. 309. Im Folgenden zitiert als: Wischermann, Clemens: Wohnen.

[16] Wischermann, Clemens: Wohnen, S. 324-327.

[17] Vgl. auch: Arru, Angiolina: Patronage und Protektion, S.29.

[18] Glück-Christmann, Charlotte: Familienstruktur S.21f..

[19] Müller, Heidi: Dienstbare Geister. Leben und Arbeitswelt städtischer Dienstboten, Schriften des Museums für Deutsche Volkskunde Berlin, Band 6, Berlin 1981, S. 179ff. Im Folgenden zitiert als: Müller, Heidi: Dienstbare Geister.

[20] Schultz, Violet: In Berlin in Stellung, S7.

[21] Orth, Karin: „Nur weiblichen Besuch“. Dienstbotinnen in Berlin 1890-1914, Frankfurt a.M./ New York 1993, S. 47f. Im Folgenden zitiert als: Orth, Karin: Nur weiblichen Besuch.

[22] Stillich, Oscar: Die Lage der weiblichen Dienstboten in Berlin, Berlin/Bern 1902, S. 325. Im Folgenden zitiert als: Die Lage der weiblichen Dienstboten.

[23] Orth, Karin: Nur weiblichen Besuch, S. 40f.

[24] Wischermann, Clemens: Wohnen, S. 327f.

[25] Walser, Karin: Dienstmädchen, S.22.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Lebenszusammenhänge und Wohnverhältnisse weiblicher Dienstboten im 19. Jahrhundert
Autor
Año
2017
Páginas
27
No. de catálogo
V413967
ISBN (Ebook)
9783668645738
ISBN (Libro)
9783668645745
Tamaño de fichero
616 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
lebenszusammenhänge, wohnverhältnisse, dienstboten, jahrhundert
Citar trabajo
Pia-Sophie Schillings (Autor), 2017, Lebenszusammenhänge und Wohnverhältnisse weiblicher Dienstboten im 19. Jahrhundert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/413967

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