Bereits vier Jahre vor dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs behandelt die Arbeit Anwendbarkeit der Regelungen des MitbestG und DrittelbG auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland. Der Verfasser beleuchtet hierbei sowohl die Problematik einer kollisionsrechtlichen Anknüpfung als auch deren europarechtliche Zulässigkeit. Abschließend werden ausgehend vom Ergebnis der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit de lege lata Möglichkeiten des Gesetzgebers aufgezeigt, EU-Auslandsgesellschaften de lege ferenda doch einem entsprechenden System der unternehmerischen Mitbestimmung zu unterwerfen.
Inhaltsverzeichnis
A. Der Einfluss des EuGH auf die Mitbestimmung von ausländischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland
I. Über Centros zu Inspire Art: Generelle Unzulässigkeit der Sitztheorie in Zuzugsfällen?
1. Rechtsprechung von Centros bis Inspire Art
II. Folgen der EuGH-Rechtsprechung für das deutsche Mitbestimmungsrecht
B. Anwendbarkeit der Vorschriften des MitbestG und des DrittelbG de lege lata
I. Anwendbarkeit unter kollisionsrechtlichen Gesichtspunkten
1. Ordre public
2. Art. 34 EGBGB bzw. Sonderanknüpfung
II. Anwendbarkeit unter sachrechtlichen Gesichtspunkten
1. Unmittelbare Anwendung von § 1 Abs. 1 MitbestG und § 1 DrittelbG
2. Analoge Anwendung von § 1 Abs. 1 MitbestG und § 1 DrittelbG
III. Fazit
C. Rechtliche Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda
I. Neuere rechtspolitische Entwicklungen im Bereich der unternehmerischen Mitbestimmung in Deutschland
II. Gestaltungsmöglichkeiten des deutschen Gesetzgebers bei der Schaffung eines „Mitbest-RG“
1. Europarechtliche Schranken
2. Ausgestaltung eines europarechtlich zulässigen „Mitbest-RG“
D. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit der deutschen Mitbestimmungsgesetze (MitbestG und DrittelbG) auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Verwaltungssitz in Deutschland. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der richtungsweisenden EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit zu analysieren, ob eine Einbeziehung dieser Gesellschaften nach geltendem Recht (de lege lata) möglich ist und welche Gestaltungsspielräume dem deutschen Gesetzgeber für eine zukünftige Regelung (de lege ferenda) unter europarechtlichen Rahmenbedingungen verbleiben.
- Die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung (insb. Centros, Überseering, Inspire Art) auf die traditionelle Sitztheorie.
- Die kollisionsrechtliche und sachrechtliche Anwendbarkeit deutscher Mitbestimmungsnormen auf ausländische Rechtsformen.
- Europarechtliche Schranken bei der Einführung eines nationalen "Mitbest-RG" (Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit).
- Möglichkeiten der Verhandlungslösung nach dem Vorbild der SE als europarechtskonformer Weg zur Mitbestimmung.
Auszug aus dem Buch
Folgen der EuGH-Rechtsprechung für das deutsche Mitbestimmungsrecht
Vor Überseering war die Rechtslage bzgl. der Anwendbarkeit der deutschen Mitbestimmungsgesetze auf ausländische Gesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland eindeutig. Zwar verwies die Sitztheorie kollisionsrechtlich auf die deutschen Regelungen als Teil des deutschen Gesellschaftsstatuts. Entscheidend war jedoch, dass die betroffenen Gesellschaften hierzulande als Personengesellschaften qualifiziert wurden und die Regelungen von MitbestG und DrittelbG auf Grund des § 1 Abs. 1 MitbestG und § 1 S. 1 DrittelbG zugrunde gelegten Rechtsformzwangs daher nicht zur Anwendung kamen.
Die konsequente Fortführung der Rechtsprechung des EuGH hat nach Ansicht vieler unter Zugrundelegung des deutschen Einheitsstatuts zur Folge, dass die Anwendung der Sitztheorie gegenüber zuziehenden EU-Auslandsgesellschaften ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass ein in einem Mitgliedstaat wirksam gegründetes Unternehmen im Falle der Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat unter seiner ausländischen Rechtsform als rechts- und parteifähig anzuerkennen ist, und sich ferner sein Gesellschaftsstatut nach dem Recht des Gründungsstaats bestimmt. Dieser Auffassung folgend wäre es somit möglich, sich unter Berufung auf ein ausländisches Gesellschaftsstatut den deutschen Regelungen über Kapitalaufbringung, Gesellschafterhaftung und bei entsprechender Übertragung dieser Grundsätze auch der unternehmerischen Mitbestimmung zu entziehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Der Einfluss des EuGH auf die Mitbestimmung von ausländischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland: Das Kapitel erläutert, wie die EuGH-Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit das traditionelle Modell der deutschen Sitztheorie infrage gestellt und zu einer Diskussion über die Anwendbarkeit ausländischer Gesellschaftsstatute geführt hat.
B. Anwendbarkeit der Vorschriften des MitbestG und des DrittelbG de lege lata: Hier wird untersucht, ob deutsche Mitbestimmungsnormen aktuell auf ausländische Gesellschaften anwendbar sind, wobei sowohl kollisionsrechtliche als auch sachrechtliche Argumente gegen eine solche Anwendung angeführt werden.
C. Rechtliche Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda: Dieses Kapitel analysiert politische Reformansätze und erarbeitet, wie der Gesetzgeber europarechtskonform eine Mitbestimmung für ausländische Gesellschaften durch neue Regelungen (z.B. Verhandlungslösungen) etablieren könnte.
D. Zusammenfassung und Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass eine Erstreckung der Mitbestimmung zwar anspruchsvoll, aber unter Beachtung der Gebhard-Formel sowie durch flexible Instrumente wie die Verhandlungslösung durchaus denkbar bleibt.
Schlüsselwörter
Unternehmensmitbestimmung, Niederlassungsfreiheit, EU-Auslandsgesellschaften, Sitztheorie, Gründungstheorie, Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, EuGH, Europäisches Gesellschaftsrecht, Verhandlungslösung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Kollisionsrecht, Gesellschaftsstatut, Gebhard-Formel
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik, ob und wie ausländische Unternehmen mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland den deutschen Mitbestimmungsgesetzen unterworfen werden können, ohne gegen Europarecht zu verstoßen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf das internationale Gesellschaftsrecht, die Grenzen der nationalen Mitbestimmungsregelungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie mögliche gesetzgeberische Lösungsansätze.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Hauptfrage ist, ob die unternehmerische Mitbestimmung trotz der durch den EuGH garantierten Niederlassungsfreiheit auf ausländische Rechtsformen erstreckt werden kann und welche Gestaltungsmöglichkeiten (de lege ferenda) dem Gesetzgeber hierfür offenstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Dogmatik, die durch eine systematische Analyse von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur fundiert ist.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der aktuellen Rechtslage (de lege lata), die Hindernisse durch das europäische Kollisionsrecht und die Erarbeitung von zukünftigen Lösungsoptionen (de lege ferenda) unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Unternehmensmitbestimmung, Niederlassungsfreiheit, EU-Auslandsgesellschaften, EuGH-Rechtsprechung, Verhandlungslösung und Arbeitnehmerschutz sind die zentralen Begriffe.
Warum scheitert eine analoge Anwendung des MitbestG auf ausländische Gesellschaften?
Die überwiegende Meinung verneint die Planwidrigkeit der Regelungslücke, da der Gesetzgeber beim Erlass der Gesetze bewusst nur deutsche Rechtsformen einbezogen hat und die Einbeziehung ausländischer Formen in das deutsche System als zu tiefgreifender Eingriff in die Niederlassungsfreiheit bewertet wird.
Welche Rolle spielt die Verhandlungslösung für zukünftige Reformen?
Die Verhandlungslösung wird als "milderes Mittel" angesehen, da sie flexibler als eine starre gesetzliche Anwendung ist und ein höheres Maß an Konsens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht, was europarechtlich eher als verhältnismäßig eingestuft werden könnte.
- Quote paper
- Maximilian Schott (Author), 2012, Anwendbarkeit von Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz auf EU-Auslandsgesellschaften mit faktischem Sitz in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414035