Die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie

"Krieg ist Frieden"


Term Paper, 2017

21 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die kosmopolitische Konflikttheorie nach Ulrich Beck

3. Die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie
3.1 Völkerrecht vs. Menschenrechtsregime
3.1.1 Die Legalitätsfrage
3.1.2 Die Legitimitätsfrage
3.2 „Die Ökonomie des Krieg-Friedens“ im Fall Libyen
3.2.1 Asymmetrie der Macht
3.2.2 Idealismus-Realismus-Synthese

4. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Als die NATO im März 2011 auf Grundlage der Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates in Libyen militärisch intervenierte, begründete sie dies mit dem Vorhaben, die Zivilbevölkerung des Landes zu schützen (vgl. NATO 2011; Obama 2011). Das westliche Militärbündnis beendete den Einsatz kurz nach dem Tod des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi im Oktober 2011 und wertete die Operation als Erfolg (vgl. Rasmussen 2011). In Anbetracht der andauernden Gewalt und der sich zuspitzenden humanitären Lage konstatierte US-Präsident Barack Obama jedoch fünf Jahre später, dass die Intervention „nicht funktioniert“ habe. Der ausgearbeitete Plan sei zwar so gut wie erhofft umgesetzt worden und die militärische Operation sei gut verlaufen, aber trotzdem herrsche in Libyen jetzt „Chaos“, so Obama (vgl. Goldberg 2016). Auf die Frage, was der schlimmste Fehler seiner Amtszeit gewesen sei, antwortete der US-Präsident später: „Wahrscheinlich, dass ich nicht für den Tag nach der Intervention in Libyen geplant habe, die mir damals als richtige Entscheidung erschien“ (Obama 2016).

Im Jahr 2010 belegte Libyen gemäß Index der menschlichen Entwicklung (HDI) Rang 53 im Ranking des UN-Entwicklungsprogramms vor allen anderen afrikanischen Staaten (vgl. UN-Entwicklungsprogramm 2010: 144). Im Jahr 2015, vier Jahre nach dem militärischen Eingreifen der NATO, war das Land bereits auf Rang 94 der HDI-Rangliste abgerutscht, während Chaos und Gewalt sich weiter ausbreiteten (vgl. UN-Entwicklungsprogramm 2015: 209). Angesichts des andauernden Konflikts sehen sich die an der Intervention beteiligten Akteure zunehmend mit der Frage konfrontiert, wie es so weit kommen konnte (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016). Ulrich Beck scheint mit seinem Entwurf einer kosmopolitischen Konflikttheorie der Weltgesellschaft eine passende Antwort auf diese Frage geliefert zu haben. Um das zu überprüfen und näher zu analysieren, inwieweit der NATO-Einsatz in Libyen Becks Thesen untermauert, wird in der vorliegenden Arbeit folgende Frage untersucht: Wie lässt sich die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie bewerten?

Bevor dieser Frage nachgegangen wird, ist es ratsam, zunächst die theoretischen Grundlagen zu klären und Becks kosmopolitische Konflikttheorie eingehend vorzustellen. Anschließend folgt die Anwendung der Theorie auf die Intervention der NATO in Libyen. Anhand des empirischen Forschungsstandes wird untersucht, wie sich die NATO-Operation aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie bewerten lässt. Dabei liegt der Fokus zunächst auf dem Spannungsverhältnis zwischen dem Völkerrecht und dem Menschenrechtsregime. Schließlich wird mittels der von Beck vorgestellten „Ökonomie des Krieg-Friedens“ analysiert, welche Faktoren – abgesehen von Menschenrechten – die NATO zum militärischen Eingreifen in Libyen verleiteten. Hierzu werden zwei Hypothesen getestet, die Beck in diesem Zusammenhang nennt: Erstens die Asymmetrie der Macht, zweitens die Idealismus-Realismus-Synthese. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Anreiz für zukünftige Arbeiten gegeben.

2. Die kosmopolitische Konflikttheorie nach Ulrich Beck

Ulrich Becks Entwurf einer kosmopolitischen Konflikttheorie der Weltgesellschaft fußt auf der These, dass „die Wirklichkeit selbst kosmopolitisch geworden ist“ (Beck 2004: 8). Beck beobachtet die Entstehung einer zunehmend vernetzten Weltgesellschaft, die durch globale Interdependenzen gekennzeichnet ist und sich mit Risiken konfrontiert sieht, welche keine Rücksicht auf nationalstaatliche oder andere Grenzen nehmen. Dies führt aus seiner Sicht zu einer Verschiebung der zentralen Konfliktlinien nationalstaatlich verfasster Gesellschaften zugunsten neuer Konflikte, deren Entstehung und Regelung jenseits nationalstaatlicher Kategorien verläuft (vgl. Bonacker/Schmitt: 56). Beck stellt die Prämissen des methodologischen Nationalismus in Frage und beschreibt die Entstehung neuer Konflikte ausgehend von seiner Analyse der reflexiven Moderne, „in der sich die nationalstaatlichen Grenzen und Unterscheidungen auflösen und im Sinne einer Politik der Politik neu verhandelt werden“ (Beck 2004: 8). Grundmerkmale der „Politik der Politik“ sind die Dialektik von Kosmopolitisierung[1]und Anti-Kosmopolitisierung, der Abschied vom staatsmonopolistischen Politikbegriff und der „Meta-Machtkampf“, der die neue Weltinnenpolitik charakterisiert (vgl. Beck 2004: 153). In diesem „Meta-Machtkampf“ oder „Meta-Machtspiel“ werden laut Beck „die Grenzen, Grundregeln und Grundunterscheidungen nicht nur von national und international, auch von Weltwirtschaft und Staat, transnational agierenden zivilgesellschaftlichen Bewegungen, supranationalen Organisationen, nationalen Regierungen und Gesellschaften neu ausgehandelt“ (Beck 2002: 10). Somit kommt es in der reflexiven, „Zweiten Moderne“ im Zuge der „Politik der Politik“ zu einer Entkopplung von Politik und Staat (vgl. Beck 2004: 151). Beck führt die neuen Konflikte überwiegend auf diese Entkopplung zurück, welche zugleich von den neuen Konflikten weiter vorangetrieben wird (vgl. Bonacker/Schmitt: 56f.).

Ein maßgeblicher neuer Konflikt entzündet sich zwischen den Akteuren, die zu transnationalem Handeln fähig sind, und denen, die mangels dieser Fähigkeit weiterhin auf die Ressourcen des Nationalstaats angewiesen sind (vgl. Beck 2004: 128 ff.; vgl. Bonacker/Schmitt 57). Beck sieht in dieser Konfliktkonstellation „eine schier unerschöpfliche Quelle nationaler und transnationaler Auseinandersetzungen“ (Beck 2004: 128).

Darüber hinaus entfacht die Kosmopolitisierung unweigerlich neue Konflikte, indem sie selbst den Widerstand gegen diese Weltveränderung in Form des Anti-Kosmopolitismus hervorruft. Der Anti-Kosmopolitismus bezieht seine Macht daraus, dass die Kosmopolitisierung die nationalstaatliche Ordnung untergräbt, gleichzeitig aber nur schwer identifizierbar und schwer umkehrbar ist (vgl. Beck 2004: 155f., 168f.). Folglich führt die Entstehung einer kosmopolitischen Weltgesellschaft nicht zwangsläufig zu weniger Konflikten. Vielmehr kommt es zu einer Verlagerung der Konfliktdynamiken, wobei nationalstaatliche Kategorien in den Hintergrund und transnationale Konfliktparteien in den Vordergrund rücken. Beck nennt in diesem Zusammenhang die Entstehung neuer advokatorischer Bewegungen der globalen Zivilgesellschaft und die Ethnisierung politischer Konflikte (vgl. Bonacker/Schmitt 57). Außerdem weist er darauf hin, dass Konflikte in der kosmopolitisch gewordenen Welt auch eine integrative Wirkung entfalten können, indem sie die Notwendigkeit kosmopolitischer Lösungen verdeutlichen (vgl. Beck 2004: 38). Die Kosmopolitisierung der Nationalgesellschaften ist Beck zufolge „ein langfristiger und letztlich wohlirreversiblerProzeß“ (Beck 2004: 113). Diese Irreversibilität wird hervorgerufen durch die neue Dialektik globaler Gefahren, die das Überleben der Menschheit in Frage stellen und dadurch zugleich globale Handlungschancen eröffnen (vgl. Beck 2004: 113f.).

Ulrich Beck betont in seinen Beiträgen zu einer kosmopolitischen Konflikttheorie der Weltgesellschaft die widersprüchlichen Folgen der Kosmopolitisierung. Seiner Ansicht nach sind kosmopolitische Modernen „von einer widersprüchlichen Dynamik geprägt, die man alskosmopolitische Dialektikbeschreiben und begreifen kann“ (Beck 2010: 195). Diese „kosmopolitische Dialektik“ oder „Dialektik der Kosmopolitisierung“ (Beck 2004: 155) ist dadurch gekennzeichnet, dass sie gleichzeitig widersprüchliche Entwicklungen hervorruft:

„Normen, die eine Bedingung für die Erhaltung eines stabilen Friedens sind, dienen zugleich zur Rechtfertigung von Kriegen; politische Strategien, die Konflikte und ihre Ursachen beseitigen sollen, führen zu ihrer Verstetigung“ (Bonacker/Schmitt: 57).

Das zeigt sich aus Becks Sicht vor allem am Beispiel postnationaler Kriege, welche im Gegensatz zu nationalen Staatenkriegen nicht auf klaren Abgrenzungen zwischen Krieg und Frieden, Polizei und Militär, Zivilist und Soldat beruhen, sondern diese Grenzen verwischen. Die „grenzenübergreifende und grenzenmischende Postnationalität des »Krieges«“ (Beck 2004: 206) wird insbesondere bei sogenannten „Menschenrechtskriegen“ und dem Krieg gegen den Terrorismus deutlich (vgl. Beck 2004: 205ff.). Beck führt postnationale Kriege in erster Linie auf die kosmopolitische Verantwortung zurück, die sich in der kosmopolitischen Welt herausbildet. Diese bringt die völkerrechtliche Ordnung ins Wanken, indem sie beispielsweise humanitäre Interventionen in anderen Staaten legitimiert, um das Menschenrechtsregime mit militärischen Mitteln durchzusetzen (vgl. Beck 2004: 207). Daher stellt sich auch die Frage, inwieweit die kosmopolitische Verantwortung, neuartige kriegerische Verwicklungen heraufbeschwört (vgl. Beck 2004: 198). Beck unterstreicht die Ambivalenz dieser Entwicklung durch die Verwendung des Ausdrucks „Krieg ist Frieden“ (vgl. Beck 2004: 197ff.).

3. Die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie

3.1 Völkerrecht vs. Menschenrechtsregime

Das Verhältnis von Völkerrecht und Menschenrecht ist für Ulrich Beck „ein exzellentes Beispiel, um darzustellen, daß der Übergang vom nationalen zum kosmopolitischen Blick von der Empirie gefordert ist“ (Beck 2004: 181). Denn laut Beck erfährt dieses Verhältnis im Zuge der Kosmopolitisierung eine völlig neue Bewertung. Der Prioritätenwechsel zugunsten der Menschenrechte wird unter anderem durch humanitäre Interventionen verdeutlicht, die eine Unterscheidung zwischen Legalität und Legitimität erfordern (vgl. Beck 2004: 181f.). So bezeichnet Beck den Kosovo-Krieg als einen „illegal legitimen“ Krieg (Beck 2004 182). Wie die Intervention der NATO in Libyen in dieser Hinsicht zu bewerten ist, wird im Folgenden näher untersucht.

3.1.1 Die Legalitätsfrage

Die NATO berief sich auf die Resolution 1973 des Weltsicherheitsrates vom 17. März 2011, als sie in Libyen wenige Tage später militärisch intervenierte (vgl. NATO 2011). Mit dieser Resolution hatte der Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen ermächtigt, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, um die Zivilbevölkerung in Libyen zu schützen und die Befolgung des verhängten Flugverbots zu gewährleisten (vgl. UN-Sicherheitsrat 2011: 463f.). Als rechtliche Grundlage diente dabei Kapitel VII der UN-Charta und in dessen Rahmen Artikel 42 (vgl. Merkel 2011: 771). Der UN-Sicherheitsrat kam zu der Feststellung, dass die Situation in Libyen „auch weiterhin eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt“ (UN-Sicherheitsrat 2011: 463). Dies ebnete den Weg für den Beschluss von Zwangsmaßnahmen. Zudem implizierte die bei der Feststellung der Friedensgefährdung verwendete Formulierung, dass wirtschaftliche oder politische Zwangsmaßnahmen nach Artikel 41 UN-Charta unzulänglich erschienen oder sich bereits als unzulänglich erwiesen hatten – eine notwendige Voraussetzung für das Ergreifen militärischer Maßnahmen (vgl. Merkel 2011: 771). Beck beschrieb die Wirkkraft der Resolutionen des Sicherheitsrates wie folgt: „Wenn der Weltsicherheitsrat eine Resolution verabschiedet, wird das so wahrgenommen, als spreche er für die Menschheit als ganze“ (Beck 2004: 19). Inwieweit dieses Organ der Vereinten Nationen geeignet ist, über die Legalität von sogenannten „Menschenrechtskriegen“ zu entscheiden, bleibt jedoch fraglich. So wirft Beck ein, dass der UN-Sicherheitsrat „bei Lichte betrachtet, eine Versammlung von überwiegend nichtdemokratischen Staaten darstellt, die zu Hause mit Füßen treten, was sie im Scheinwerferlicht der Weltöffentlichkeit zu schützen sich rühmen: die Menschenrechte“ (Beck 2004: 183). Aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie ist der Weltsicherheitsrat den Anforderungen der kosmopolitisch gewordenen Welt nicht gewachsen. Gleichwohl müssen wir uns im vorliegenden Fall an der Resolution 1973 des Sicherheitsrates orientieren, um die Legalität des NATO-Militäreinsatzes in Libyen beurteilen zu können. In diesem Zusammenhang ist daher zu klären, ob die NATO die Grenzen der Resolution 1973 eingehalten hat und ob die Resolution selbst völkerrechtsgemäß war (vgl. Merkel 2011: 772).

Da die NATO das UN-Mandat gleich in mehrfacher Hinsicht überschritt, ist die erste Frage mit einem deutlichen Nein zu beantworten (vgl. Kuperman 2013: 113ff.; Merkel 2011: 772f.; Paech 2013: 74ff.). So wies der Auswärtige Ausschuss des britischen Unterhauses in einem Untersuchungsbericht darauf hin, dass das verlautbarte primäre Ziel der Intervention, der Schutz von Zivilisten in Bengasi, in weniger als 24 Stunden erreicht war (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 17). Dennoch setzte die NATO ihren Militäreinsatz fort mit der Begründung, die Zivilbevölkerung weiterhin vor den Streitkräften des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi schützen zu müssen (vgl. Forte 2012: 98; HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 17). Damit rechtfertigte das Militärbündnis die umfassende Unterstützung der Aufständischen, von denen ebenfalls eine Gefahr für Teile der Zivilbevölkerung ausging (vgl. Amnesty International 2011: 70ff.; Forte 2012: 224ff.; Pommier 2011: 1078). Der Schutzauftrag konnte auch gegen Oppositionskämpfer durchgesetzt werden, aber es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass dies ernsthaft in Betracht gezogen wurde (vgl. Paech 2013: 77; Pommier 2011: 1078). Stattdessen fungierte die NATO als Luftwaffe der Aufständischen, was durch das UN-Mandat nicht gedeckt war (vgl. Brunner/Frau 2011: 199). Darüber hinaus verstieß die Allianz gegen das in der Resolution 1970 verfügte Waffenembargo, das der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 1973 noch einmal bekräftigte (vgl. Brunner/Frau 2011: 198; Paech 2013: 76). Die NATO-Unterstützung ermöglichte den Oppositionstruppen, Sirte, Bani Walid und andere Hochburgen Gaddafis anzugreifen, wodurch neue Bedrohungen für Zivilisten entstanden (vgl. Forte 2012: 98). Mit zunehmender Dauer des Militäreinsatzes hatten Sprecher der NATO immer größere Schwierigkeiten, zu erklären, inwiefern NATO-Luftschläge in dieser Phase des Konflikts noch dem Schutz der Zivilbevölkerung dienten (vgl. Laub/Schemm 2011) Obwohl die Opposition diverse Waffenstillstandsangebote Gaddafis ablehnte, erhielt sie weiterhin militärische Unterstützung durch die NATO. Vor dem Hintergrund der Resolution 1973 war das Militärbündnis jedoch unbedingt verpflichtet, jede sich bietende Chance für einen Waffenstillstand zu ergreifen (vgl. Merkel 2011: 773; Paech 2013: 75).

Der Auswärtige Ausschuss des Unterhauses in London kam daher zu dem Schluss, dass aus einer „limitierten Intervention zum Schutz von Zivilisten“ im Laufe des Militäreinsatzes eine „Politik des Regimewechsels mit militärischen Mitteln“ wurde (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 18). Das Vorgehen der NATO in Libyen war demnach mit der Resolution 1973 definitiv nicht vereinbar. Allerdings war der Missbrauch der Resolution bereits in ihr selber angelegt (vgl. Merkel 2011: 774).

Die Frage, ob die Resolution 1973 völkerrechtsgemäß war, kann aufgrund des komplexen Sachverhalts in der vorliegenden Arbeit nicht abschließend geklärt werden. Hans Köchler ist jedoch der Ansicht, dass die „Übertragung praktisch unbeschränkter Vollmachten an interessierte Parteien und regionale Gruppen […] nicht nur mit der Charta der Vereinten Nationen, sondern mit dem internationalen Recht an sich nicht vereinbar ist“ (Köchler 2011: 1). Abgesehen von der Kritik an dieser Praxis des Weltsicherheitsrates erfüllte die Lage in Libyen vor Interventionsbeginn laut Reinhard Merkel auch nicht die notwendigen Kriterien, um ein militärisches Eingreifen zum Schutz der Zivilbevölkerung völkerrechtlich legitimieren zu können (vgl. Merkel 2011: 777ff.) Demzufolge war die Verabschiedung der Resolution 1973 durch den UN-Sicherheitsrat aus Merkels Sicht „in der Sache eindeutig und gravierend falsch und damit materiell illegitim“ (Merkel 2011: 780).

Insgesamt lässt sich also festhalten, dass die Intervention der NATO in Libyen in jedem Fall illegal war. Aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie besitzt die Legitimitätsfrage allerdings einen höheren Stellenwert als die Legalitätsfrage, da in der kosmopolitischen Welt der Grundsatz „Völkerrecht bricht Menschenrecht“ dem Grundsatz „Menschenrecht bricht Völkerrecht“ weicht (vgl. Beck 2004: 184).

3.1.2 Die Legitimitätsfrage

Die Legitimitätsfrage ist generell schwierig zu beantworten. Auch die Diagnose der real existierenden Kosmopolitisierung hat keine Antwort auf die Frage, wann humanitäre Interventionen gerechtfertigt sind (vgl. Beck/Grande 2010: 196). Einen ersten Anhaltspunkt bieten sicherlich die im vorherigen Kapitel angesprochenen Kriterien, die in der völkerrechtlichen Diskussion herangezogen werden, wenn es um die Rechtfertigung einer militärischen Gewaltanwendung zur Hilfe für bedrohte Bürger eines fremden Staates geht. Im Hinblick auf die Souveränität des angegriffenen Staates und die von der Gewaltanwendung der Intervenienten bedrohten Menschen müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Merkel 2011: 777ff.). Merkel argumentiert, dass im Fall Libyen die entsprechenden Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention nicht gegeben waren. So sei von den fünf Legitimitätskriterien, die der von Kofi Annan beauftragte „High-Level Panel“ im Jahr 2004 bezüglich des Einsatzes militärischer Gewalt formulierte, nur eines erfüllt gewesen: das des „proper purpose“ zur Verhinderung schwerer völkerrechtlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit (vgl. Merkel 2011: 779f.; UN 2004: 67). Das war zumindest der verlautbarte Zweck der NATO-Intervention. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, ob tatsächlich eine entsprechende Bedrohung vorlag.

Der britische Parlamentsausschuss hinterfragte die von der NATO angeführte These, dass Gaddafi ein Massaker an der Zivilbevölkerung Bengasis plante. Befragte Experten bezeichneten die Angst vor einem Massaker an Zivilisten als stark übertrieben. Denn es habe zum damaligen Zeitpunkt keine wirklichen Beweise gegeben, um diese These zu stützen (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 14). So konnten in den Städten, die Gaddafis Truppen von den Aufständischen vor Beginn der Intervention bereits zurückerobert hatten, keine gezielten Angriffe auf Zivilisten oder Racheakte nachgewiesen werden. Zudem legte die Opferstatistik den Schluss nahe, dass Gaddafis Truppen männliche Kombattanten in einem Bürgerkrieg bekämpften und nicht wahllos Zivilisten attackierten (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 14; Kuperman 2013). Gegner Gaddafis im In- und Ausland hatten jedoch ein Interesse daran, die Bedrohung für Zivilisten hochzuspielen (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 15). Amnesty International warf den Aufständischen in Bengasi später vor, bewusst falsche Behauptungen aufgestellt zu haben (vgl. Cockburn 2011). Der Auswärtige Ausschuss des Unterhauses in London fand im Rahmen seiner Untersuchung keine Beweise für ein drohendes Massaker in Bengasi (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 14). Die britische Regierung „konnte die tatsächliche Bedrohung, die das Gaddafi-Regime für Zivilisten darstellte, nicht verifizieren; sie nahm selektiv Elemente von Gaddafis Rhetorik für bare Münze“, so das Fazit der britischen Abgeordneten (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 15).

Diverse Anschuldigungen gegen Gaddafi, die zur Rechtfertigung einer Intervention in Libyen angeführt wurden, erwiesen sich als falsch. So begannen internationale Medien – angeführt vom arabischen Nachrichtensender Al Ja-zeera – am 21. Februar 2011 zu berichten, dass Gaddafis Militär Zeugenberichten zufolge Kampflugzeuge gegen Zivilisten einsetze (vgl. Kuperman 2013: 111; Roberts 2011). Das US-Nachrichtenmagazins „McClatchy DC“ meldete am gleichen Tag, US-Offizielle hätten Berichte von Luftangriffen auf Demonstranten bestätigt (vgl. El Naggar et al. 2011). Eine weitere vermeintliche Bestätigung kam von zwei Piloten der libyschen Luftwaffe, die am 21. Februar überliefen und ihre Kampfflugzeuge in Malta landeten. Sie behaupteten, den Befehl erhalten zu haben, Zivilisten zu bombardieren (vgl. Al Jazeera 2011; Roberts 2011). Infolge dieser Nachrichten wurden Forderungen nach einer Flugverbotszone laut und am 28. Februar erklärte der britische Premierminister David Cameron, dass er bereits das Verteidigungsministerium und den Chef des Verteidigungsstabes beauftragt habe, in Zusammenarbeit mit den Verbündeten des Vereinigten Königreichs Pläne für eine militärische Flugverbotszone zu erarbeiten (vgl. Cameron 2011). Am 12. März rief die Arabische Liga den UN-Sicherheitsrat dann offiziell dazu auf, die notwendigen Maßnahmen zur sofortigen Einrichtung eine Flugverbotszone zu ergreifen, was schließlich zur Verabschiedung der Resolution 1973 führte (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 6). Erst nach dem Ende des NATO-Militäreinsatzes kristallisierte sich heraus, dass der von Al Jazeera in Umlauf gebrachte Bericht nicht der Wahrheit entsprach und keinerlei Beweise für Gaddafis angeblichen Einsatz von Kampfflugzeugen gegen Zivilisten existierten (vgl. Roberts 2011). Auch der Bericht von „McClatchy DC“ war nachweislich falsch. Als US-Verteidigungsminister Robert Gates und US-Generalstabschef Michael Mullen Anfang März 2011 gefragt wurden, ob sie irgendwelche Beweise für Gaddafis Bombardierung der eigenen Bevölkerung gesehen hätten, gaben sie zu Protokoll, dass sie zwar die Medienberichte gesehen hätten, diese aber nicht bestätigen könnten (vgl. Roberts 2011; US-Verteidigungsministerium 2011). Gates und Mullen waren entschiedene Gegner der von Außenministerin Hillary Clinton geforderten militärischen Intervention, da amerikanische Geheimdienste keine Beweise für ein drohendes Massaker an Zivilisten in Bengasi finden konnten (vgl. Shapiro/Riddell 2015a). Geheimdienstinformation zufolge hatte Gaddafi eine – gemessen an westlichen Standards – relativ kleine Einheit nach Bengasi geschickt, um bewaffnete Aufständische zu bekämpfen. Zudem berichtete ein amerikanisches Geheimdienst-„Asset“, welches in direktem Kontakt mit dem Gaddafi-Regime stand, dass der libysche Machthaber konkrete Befehle gegeben hatte, keine Zivilisten anzugreifen. Clintons Eintreten für eine Intervention basierte laut Beamten des US-Verteidigungsministeriums mehr auf spekulativen Argumenten als auf Fakten (vgl. Shapiro/Riddell 2015b).

Wie viele Menschen in Libyen vor dem Eingreifen der NATO getötet wurden, ist schwer zu sagen. Alan Kuperman schätzt, dass der Konflikt zum Zeitpunkt der NATO-Intervention etwa 1.000 Tote – inklusive Kämpfer beider Seiten – gefordert hatte. Allerdings war das Ende des Bürgerkrieges bereits in Sicht, da Gaddafis Truppen den Aufstand innerhalb kurzer Zeit niedergeschlagen hatten und nur noch wenige Städte zurückerobern mussten (vgl. Kuperman 2013, 2015). Demzufolge ist es äußerst fraglich, inwiefern der Schutz der Menschenrechte bei der Intervention der NATO eine Rolle spielte. Obwohl Gaddafi im Laufe seiner Herrschaft für unzählige Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war, kann im vorliegenden Fall nicht von einem „Menschenrechtskrieg“ im Sinne der kosmopolitischen Konflikttheorie gesprochen werden. Stattdessen handelt es sich hier eindeutig um einen „illegal illegitimen“ Krieg. Diese Feststellung wirft natürlich die Frage auf, welche Faktoren – abgesehen von Menschenrechten – die NATO zum militärischen Eingreifen bewegten.

3.2 „Die Ökonomie des Krieg-Friedens“ im Fall Libyen

Ulrich Beck ist sich durchaus bewusst, dass die Durchsetzung von Menschenrechten immer nur selektiv erfolgen kann, da Interventionen für die Länder, die sie durchführen wollen, mit Kosten und Risiken verbunden sind. In Anlehnung an die Ökonomie des Krieges formuliert Beck die „Ökonomie des Krieg-Friedens“, um aufzuklären, warum es in einigen Ländern zu humanitären Interventionen kommt, während vergleichbare Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern ohne Folgen bleiben. Die „Ökonomie des Krieg-Friedens“ erklärt aus seiner Sicht die sich öffnende Schere zwischen der von ihm postulierten Interventions-Verpflichtung und ausbleibenden Interventionen in einer kosmopolitischen Welt (vgl. Beck 2004: 218ff.). Am Beispiel der NATO-Intervention in Libyen werden im Folgenden zwei Hypothesen überprüft, die Beck in diesem Zusammenhang nennt: Erstens die Asymmetrie der Macht, zweitens die Idealismus-Realismus-Synthese.

3.2.1 Asymmetrie der Macht

Gemäß der Hypothese der Asymmetrie der Macht ist eine Intervention umso wahrscheinlicher, je unterlegener der betreffende Staat ist. Die Asymmetrie der militärischen Macht der Staaten ist laut Beck eine Voraussetzung für die Durchsetzung des Menschenrechtsregimes, welche wiederum die Asymmetrie der Macht verstärkt (vgl. Beck 2004: 220). Empirische Untersuchungen der selektiven Reaktionen des UN-Sicherheitsrates auf humanitäre Notlagen haben gezeigt, dass die Interventionsentscheidungen – unter anderem – maßgeblich von der Fähigkeit des Zielstaates, militärische und diplomatische Gegenmacht aufzubauen, beeinflusst werden (vgl. Binder 2009, 2015; Meyers 2014: 43). Auch andere Faktoren spielen eine Rolle, aber das Ausbleiben einer Intervention seitens des Sicherheitsrates wird in erster Linie auf die Existenz einer starken Gegenmacht zurückgeführt (vgl. Binder 2011: 13). Es ist anzunehmen, dass die Interventionen der NATO ähnlichen Mustern folgen, wenngleich die Interventionsentscheidungen des Militärbündnisses teilweise von den Entscheidungen des Weltsicherheitsrates abweichen.

Libyen verfügte zum Zeitpunkt der NATO-Intervention nur über eine vergleichsweise geringe militärische Macht. Auf dem Papier bestanden die libyschen Streitkräfte zwar aus rund 76.000 Aktiven und einer 40.000 Mann starken Reserve bzw. Volksmiliz, aber Analysten schätzten, dass Gaddafi nur auf etwa 10.000 bis 12.000 treu ergebene Soldaten zählen konnte. Aus Angst vor Rivalen hatte Gaddafi sich bemüht, die Macht der regulären Armee zu beschränken. Außerdem war Libyens Militär durch Sanktionen und Vernachlässigung zusätzlich geschwächt worden. Ein Großteil der militärischen Ausrüstung galt als schlecht erhalten oder unbrauchbar. Viele der libyschen Kampfflugzeuge waren Einschätzungen zufolge nicht länger flugtauglich. Somit wirkte Gaddafis umfangreiche Luftwaffe lediglich auf dem Papier abschreckend. Auch Libyens Flugabwehrsysteme wurden nicht als ernsthaftes Hindernis für eine Intervention gesehen. Die meisten Analysten nahmen an, dass das libysche Militär nicht imstande wäre, die Luftstreitkräfte anderer Staaten an der Durchsetzung einer Flugverbotszone zu hindern (vgl. Apps/Maclean 2011). Die Prognosen sollten sich bereits fünf Tage nach Beginn der NATO-Luftangriffe bestätigen, als der Kommandeur der britischen Luftstreitkräfte die vollständige Kontrolle des libyschen Luftraumes verkündete (vgl. BBC 2011). Selbst Gaddafis letzte verbliebene Chemiewaffen stellten laut Angaben der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) keine Gefahr dar (vgl. Apps/Maclean 2011).

Die Asymmetrie der Macht wurde zudem durch die libysche Oppositionsbewegung verstärkt, welche genügend Kämpfer zur Verfügung stellen konnte, um dem westlichen Militärbündnis einen Einsatz eigener Bodentruppen zu ersparen. Demgegenüber war nicht zu befürchten, dass Gaddafi militärische oder diplomatische Unterstützung von anderen Akteuren erhält. Der libysche Machthaber pflegte keine besonders engen Beziehungen zu Russland oder China und hatte viele UN-Mitgliedstaaten, inklusive seiner früheren arabischen und afrikanischen Verbündeten, verärgert (vgl. Patrick 2011).

Libyen war demnach nicht in der Lage, eine starke Gegenmacht aufzubauen, und stellte mit seiner vergleichsweise geringen militärischen Macht ein leichtes Ziel für eine Intervention dar. Folglich untermauert das militärische Eingreifen der NATO in Libyen die Hypothese der Asymmetrie der Macht. Um die Interventionsentscheidung im vorliegenden Fall hinreichend erklären zu können, bedarf es allerdings noch weiterer Faktoren.

3.2.2 Idealismus-Realismus-Synthese

„Eine Intervention, diealleinauf moralischen Argumenten beruht, ist ebenso idealistisch wie unwahrscheinlich“, glaubt Ulrich Beck (2004: 220). Stattdessen geht er davon aus, dass die Interventionswahrscheinlichkeit wächst, wenn sich die kosmopolitische Mission für Menschenrechte auch in Form von Ressourcen oder geostrategischen Vorteilen bezahlt macht. Aus Becks Sicht ist Menschenrechtspolitik daher „ein Musterbeispiel dafür, daß und wie IdealismusundRealismus sich ergänzen, verstärken, verschmelzen“ (Beck 2004: 220).

Als der Auswärtige Ausschuss des britischen Unterhauses die Entscheidungsfindung im Fall Libyen genauer untersuchte, konnte Frankreich als die treibende Kraft hinter der Intervention ausgemacht werden. Einen Einblick in die Beweggründe der französischen Regierung erhielt die Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung einer E-Mail vom 2. April 2011, in der die amerikanische Außenministerin Hillary Clinton von ihrem engen Berater Sidney Blumenthal darüber informiert wurde, dass Gaddafi seine enormen Goldreserven zur Etablierung einer panafrikanischen Währung nutzen wollte, um den frankophonen Ländern Afrikas eine Alternative zum französischen Franc zu bieten. Dieser Plan sei von französischen Geheimdienstoffizieren kurz nach Beginn des Aufstandes entdeckt worden, was maßgeblich zu Frankreichs Unterstützung der Intervention beigetragen habe. Außerdem sei der französische Präsident Nicolas Sarkozy bestrebt gewesen, (1) einen größeren Anteil an der libyschen Ölproduktion zu erlangen, (2) den französischen Einfluss in Nordafrika auszuweiten, (3) die innenpolitische Lage in Frankreich zu verbessern, (4) dem französischen Militär eine Möglichkeit zu bieten, um seiner Position in der Welt wieder Geltung zu verschaffen und (5) die Sorgen seiner Berater über Gaddafis langfristige Pläne, Frankreich als dominierende Macht im frankophonen Afrika abzulösen, aus der Welt zu schaffen (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 10f.; US-Außenministerium 2015). Wie der britische Parlamentsausschuss anmerkte, stellte einer der genannten Punkte Sarkozys politisches Eigeninteresse dar, während die übrigen vier Punkte den nationalen Interessen Frankreichs entsprachen (vgl. HoC Auswärtiger Ausschuss 2016: 11). Zudem heizte ein von der französischen Tageszeitung „Libération“ veröffentlichter Brief, datiert auf den 3. April 2011, Spekulationen über einen Deal zwischen der französischen Regierung und dem libyschen Übergangsrat an. Angeblich sollte Frankreich als Gegenleistung für die Unterstützung der Opposition die Kontrolle über 35 Prozent der libyschen Ölförderung erhalten. Der französische Außenminister Alain Juppé bestritt, Kenntnis von dem Brief zu haben, fügte jedoch hinzu, dass es nur „fair und logisch“ sei, wenn der libysche Übergangsrat jetzt diejenigen bevorzuge, die ihn unterstützt hatten (vgl. Borger/Macalister 2011). Weitere veröffentlichte E-Mails von Blumenthal an US-Außenministerin Clinton untermauerten die Berichte über einen französisch-libyschen Öl-Deal und verstärkten den Eindruck, dass das Handeln der französischen Regierung nicht von Menschenrechten, sondern von politischen, wirtschaftlichen und militärischen Interessen geleitet war (vgl. Pecquet 2015; US-Außenministerium 2015, 2016). Darüber hinaus wurde Sarkozy von verschiedenen Seiten auch ein persönliches Interesse an der Ausschaltung Gaddafis unterstellt, da dieser gedroht hatte, hohe Spenden für Sarkozys Wahlkampf im Jahr 2007 öffentlich zu machen (vgl. France 24 2012).

Auch die Regierung des Vereinigten Königreichs schien sich in Libyen mehr für Öl als für Menschenrechte zu interessieren und begann bereits im Mai 2011, den Fokus auf den libyschen Ölmarkt zu richten (vgl. Curtis/Macalister 2011). Britische Firmen waren früh darauf bedacht, ihren Anteil am Öl zu sichern (vgl. Borger/Macalister 2011). Noch während der Intervention soll der britische Premierminister David Cameron – ebenso wie sein französischer Kollege Sarkozy – den libyschen Übergangsrat dazu gedrängt haben, die Unterstützung des Aufstandes entsprechend zu entlohnen (vgl. US-Außenministerium 2016). Unmittelbar nach der Ermordung Gaddafis forderte Verteidigungsminister Philip Hammond britische Unternehmen dann öffentlich dazu auf, ihre Koffer zu packen, um den Wiederaufbau in Libyen zu unterstützen. Der Vorsitzende der fraktionsübergreifenden Parlamentsgruppe zu Libyen erklärte, dass Großbritannien bei der Auftragsvergabe an erster Stelle kommen sollte, um die Kosten des Militäreinsatzes zu decken (vgl. Adetunji 2011).

Die US-Regierung bemühte sich ebenfalls schon vor Ende der Militäroperationen, amerikanischen Unternehmen zu guten Geschäften in Libyen zu verhelfen (vgl. Kirkpatrick 2011). Auch das United States Africa Command (AFRICOM) versuchte umgehend, in Libyen Fuß zu fassen, sobald mit dem Sturz Gaddafis das größte Hindernis für eine Ausweitung des militärischen Einflusses auf dem afrikanischen Kontinent beseitigt war (vgl. Forte 2012: 198ff.).

Somit scheinen politische, wirtschaftliche und militärische Interessen die Interventionsentscheidung der NATO im vorliegenden Fall maßgeblich beeinflusst zu haben. Da es fraglich ist, inwiefern der Idealismus der Menschenrechte bei dieser Entscheidung eine Rolle spielte (siehe Kapitel 3.1.2), eignet sich der NATO-Einsatz in Libyen jedoch nicht unbedingt als Beispiel für die von Beck formulierte Idealismus-Realismus-Synthese.

4. Fazit

Auf den ersten Blick wirkt die Intervention der NATO in Libyen wie ein „Menschenrechtskrieg“ im Sinne der kosmopolitischen Konflikttheorie und würde demnach Ulrich Becks Thesen zur Entstehung einer kosmopolitischen Weltgesellschaft untermauern. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der NATO-Einsatz nicht nur illegal, sondern aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie auch illegitim war. In Anbetracht der vorliegenden Fakten ist es äußerst fraglich, inwiefern das militärische Eingreifen der NATO in Libyen mit der kosmopolitischen Mission für Menschenrechte vereinbar ist. Vielmehr scheint die Interventionsentscheidung zum Teil auf die Asymmetrie der Macht und vor allem auf politische, wirtschaftliche und militärische Interessen zurückzuführen zu sein.

Becks zentrale Annahme, dass die NATO ihre Rolle als Verfechter der Menschenrechte nicht nur vortäuscht, um wirtschafts- und geopolitische Machtinteressen zu verfolgen, wird durch die Libyen-Intervention in Frage gestellt (vgl. Beck 2004: 208). Zudem weckt das parteiliche Vorgehen der NATO in Libyen Zweifel an der von Beck postulierten Herausbildung einer kosmopolitischen Verantwortung, die eine Durchsetzung des Menschenrechtsregimes über Grenzen hinweg bewirke. Insgesamt erhärtet sich der Verdacht, dass Becks Thesen zur Entstehung einer kosmopolitischen Weltgesellschaft einer genaueren Betrachtung nicht standhalten – insbesondere im Zeitalter von Brexit und Donald Trump.

Literaturverzeichnis

ADETUNJI, Jo (2011): British firms urged to 'pack suitcases' in rush for Libya business. The Guardian. URL: https://www.theguardian.com/world/2011/oct/21/british-firms-libya-business; Abgerufen am: 06.02.2017.

AL JAZEERA (2011): Libya protests spread and intensify. URL: http://www.aljazeera.com/news/africa/2011/02/2011221133557377576.html; Abgerufen am: 02.02.2017.

AMNESTY INTERNATIONAL (2011): The Battle for Libya: Killings, disappearances and torture. URL: https://www.amnesty.org/en/documents/MDE19/025/2011/en/; Abgerufen am: 31.01.2017.

APPS, Peter und William Maclean (2011): Factbox: Libya's military: what does Gaddafi have left?. Reuters. URL:

http://www.reuters.com/article/us-libya-military-idUSTRE72027E20110301 ; Abgerufen am: 03.02.2017.

BBC (2011): Libya crisis: Gaddafi's air force 'unable to fight'. URL: http://www.bbc.com/news/world-africa-12837330; Abgerufen am: 04.02.2017.

BECK, Ulrich (2002): Macht und Gegenmacht im globalen Zeitalter. Neue weltpolitische Ökonomie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

BECK, Ulrich (2004): Der kosmopolitische Blick oder: Krieg ist Frieden. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

BECK, Ulrich und Edgar Grande (2010): Jenseits des methodologischen Nationalismus. Außereuropäische und europäische Variationen der Zweiten Moderne. In: Soziale Welt, Jg. 61, Heft 3/4, S. 187-216.

BINDER, Martin (2009): Humanitarian Crises and the International Politics of Selectivity. In: Human Rights Review, Jg. 10, Heft 3, S. 327-348.

BINDER, Martin (2011) Intervention folgen festen Mustern: wann handelt der Weltsicherheitsrat in Krisen und wann nicht?. In: WZB-Mitteilungen, Heft 133, S. 10-14.

BINDER, Martin (2015): Paths to intervention: What explains the UN’s selective response to humanitarian crises?. In: Journal of Peace Research, Jg. 52, Heft 6, S. 712-726.

BONACKER, Thorsten und Lars Schmitt (überarbeitet und aktualisiert von Sascha Bark): Sozialwissenschaftliche Theorien der Konfliktforschung. Studienbrief der FernUniversität Hagen.

BORGER, Julian und Terry Macalister (2011): The race is on for Libya's oil, with Britain and France both staking a claim. The Guardian. URL: https://www.theguardian.com/world/2011/sep/01/libya-oil; Abgerufen am: 06.02.2017.

BRUNNER, Manuel und Robert Frau (2011): Die Maßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Bezug auf Libyen 2011. In: Humanitäres Völkerrecht - Informationsschriften, Jg. 24, S. 192-201.

CAMERON, David (2011): Prime Minister's statement on Libya. London: 28.02.2011. URL:

https://www.gov.uk/government/speeches/prime-ministers-statement-on-libya--2; Abgerufen am: 02.02.2017.

COCKBURN, Patrick (2011): Amnesty questions claim that Gaddafi ordered rape as weapon of war. The Independent. URL: http://www.independent.co.uk/news/world/africa/amnesty-questions-claim-that-gaddafi-ordered-rape-as-weapon-of-war-2302037.html; Abgerufen am: 02.02.2017.

CURTIS, Polly und Terry Macalister (2011): Government admits Alan Duncan's links to company in 'Libyan oil cell'. The Guardian. URL: https://www.theguardian.com/world/2011/sep/01/libya-alan-duncan-links-oil-cell; Abgerufen am: 05.02.2017.

EL NAGGAR, Miret, Jonathan S. Landay und Margaret Talev (2011): Gadhafi accused of genocide against his own people. McClatchy DC. URL: http://www.mcclatchydc.com/news/nation-world/world/article24612940.html; Abgerufen am: 02.02.2017.

FORTE, Maximilian (2012): Slouching Towards Sirte. NATO’s War on Libya and Africa. Montreal: Baraka Books.

FRANCE 24 (2012): Reports that French agent killed Gaddafi ‘nonsense’. URL:

http://www.france24.com/en/20121001-reports-gaddafi-killed-french-agent-patent-nonsense-france-libya-jibril-el-obeidi; Abgerufen am: 05.02.2017.

GOLDBERG, Jeffrey (2016): The Obama Doctrine. The Atlantic. URL: http://www.theatlantic.com/magazine/archive/2016/04/the-obama-doctrine/471525/; Abgerufen am: 28.01.2017.

HOUSE OF COMMONS – AUSWÄRTIGER AUSSCHUSS (2016): Libya: Examination of intervention and collapse and the UK’s future policy options. Third Report of Session 2016-17. London: House of Commons. URL: https://www.publications.parliament.uk/pa/cm201617/cmselect/cmfaff/119/119.pdf; Abgerufen am: 06.02.2017.

KIRKPATRICK, David K. (2011): U.S. Reopens Its Embassy in Libya. The New York Times. URL: http://www.nytimes.com/2011/09/23/world/africa/us-reopens-its-embassy-in-libya.html; Abgerufen am: 06.02.2017.

KÖCHLER, Hans (2011): Memorandum by the President of the International Progress Organization on Security Council resolution 1973 (2011) and its implementation by a “coalition of the willing” under the leadership of the United States and the North Atlantic Treaty Organization. Wien: 26.03.2011. URL:

http://www.i-p-o.org/IPO-Memorandum-UN-Libya-26Mar11.pdf; Abgerufen am: 30.01.2017.

KUPERMAN, Alan J. (2013): A Model Humanitarian Intervention? Resassessing NATO’s Libya Campaign. In: International Security, Jg. 38, Heft 1, S. 105-136.

KUPERMAN, Alan J. (2015): Obama’s Libya Debacle: How a Well-Meaning Intervention Ended in Failure. In: Foreign Affairs, Jg. 94, Heft 2, S. 66-77. URL: https://www.foreignaffairs.com/articles/libya/obamas-libya-debacle; Abgerufen am: 02.02.2017.

LAUB, Karin und Paul Schemm (2011): Rebels vow assault on Gadhafi stronghold. Associated Press. URL: http://www.washingtontimes.com/news/2011/aug/30/libyan-rebels-demand-algeria-return-gadhafi-family/; Abgerufen am: 31.01.20017.

MERKEL, Reinhard (2011): Die Intervention der NATO in Libyen. Völkerrechtliche und rechtsphilosophische Anmerkungen zu einem weltpolitischen Trauerspiel. In: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, Jg. 6, Heft 10, S. 771-783.

MEYERS, Reinhard (2014): Interventionen als Instrument der internationalen Politik: Entwicklung, Anspruch, Wirklichkeit. In: Bernhard Rinke et al. (Hrsg.): Interventionen Revisited: Friedensethik und Humanitäre Interventionen. Wiesbaden: Springer VS.

NATO (2011): Operation UNIFIED PROTECTOR: Protection of Civilians and Civilian-Populated Areas & Enforcement of the No-Fly Zone. URL: http://www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/pdf_2011_10/20111005_111005-factsheet_protection_civilians.pdf; Abgerufen am: 28.01.2017.

OBAMA, Barack (2011): Remarks by the President in Address to the Nation on Libya. Washington, D.C.: 28.03.2011. URL: https://obamawhitehouse.archives.gov/the-press-office/2011/03/28/remarks-president-address-nation-libya; Abgerufen am: 28.01.2017.

OBAMA, Barack (2016): Exclusive: President Barack Obama on 'Fox News Sunday'. URL:

http://www.foxnews.com/transcript/2016/04/10/exclusive-president-barack-obama-on-fox-news-sunday/; Abgerufen am: 28.01.2017.

PAECH, Norman (2013): Libyen und das Völkerrecht. In: Johannes M. Becker und Gert Sommer (Hrsg.): Der Libyen-Krieg. Das Öl und die „Verantwortung zu schützen“. Berlin: LIT Verlag (Schriftenreihe zur Konfliktforschung, Band 26).

PATRICK, Stewart (2011): Libya and the Future of Humanitarian Intervention. How Qaddafi’s Fall Vindicated Obama and RtoP. Foreign Affairs. URL: https://www.foreignaffairs.com/articles/libya/2011-08-26/libya-and-future-humanitarian-intervention; Abgerufen am: 03.02.2017.

PECQUET, Julian (2015): Emails to Hillary contradict French tale on Libya war. Al-Monitor. URL:

http://www.al-monitor.com/pulse/originals/2015/06/libya-gadhafi-french-spies-rebels-support.html#; Abgerufen am: 05.02.2017.

POMMIER, Bruno (2011): The use of force to protect civilians and humanitarian action: the case of Libya and beyond. In: International Review of the Red Cross, Jg. 93, Heft 884, S. 1063-1083.

RASMUSSEN, Anders F. (2011): NATO Secretary General statement on end of Libya mission. Brüssel: 28.10.2011 URL: http://www.nato.int/cps/en/natolive/news_80052.htm; Abgerufen am: 28.01.2017.

ROBERTS, Hugh (2011): Who said Gaddafi had to go?. In: London Review of Books, Jg. 33, Heft 22, S. 8-18. URL:

https://www.lrb.co.uk/v33/n22/hugh-roberts/who-said-gaddafi-had-to-go; Abgerufen am: 02.02.2017.

SHAPIRO, Jeffrey S. und Kelly Riddell (2015a): Exclusive: Secret tapes undermine Hillary Clinton on Libyan war. The Washington Times. URL: http://www.washingtontimes.com/news/2015/jan/28/hillary-clinton-undercut-on-libya-war-by-pentagon-/; Abgerufen am: 02.02.2017.

SHAPIRO, Jeffrey S. und Kelly Riddell (2015b): Hillary Clinton’s ‘WMD’ moment: U.S. intelligence saw false narrative in Libya. The Washington Times. URL:

http://www.washingtontimes.com/news/2015/jan/29/hillary-clinton-libya-war-genocide-narrative-rejec/; Abgerufen am: 02.02.2017.

UN (2004): A More Secure World: Our Shared Responsibility. Report of the Secretary-General’s High-level Panel on Threats, Challenges and Change. URL: http://www.un.org/en/peacebuilding/pdf/historical/hlp_more_secure_world.pdf; Abgerufen am: 01.02.2017.

UN-ENTWICKLUNGSPROGRAMM (2010): Human Development Report 2010. URL: http://hdr.undp.org/sites/default/files/reports/270/hdr_2010_en_complete_reprint.pdf; Abgerufen am: 28.01.2017.

UN-ENTWICKLUNGSPROGRAMM (2015): Human Development Report 2015. URL: http://hdr.undp.org/sites/default/files/2015_human_development_report.pdf; Abgerufen am: 28.01.2017.

UN-SICHERHEITSRAT (2011): Resolution 1973. New York: 17.03.2011. URL:

http://www.un.org/depts/german/sr/sr_10-11/sr1973.pdf; Abgerufen am: 30.01.2017.

US-AUSSENMINISTERIUM (2015): Case No. F-2014-20439 Doc No. C05779612. 02.04.2011. URL: https://www.foia.state.gov/Search/results.aspx?searchText=C05779612&beginDate=&endDate=&publishedBeginDate=&publishedEndDate=&caseNumber=; Abgerufen am: 05.02.2017.

US-AUSSENMINISTERIUM (2016): Case No. F-2014-20439 Doc No. C05788788. 15.09.2011. URL: https://www.foia.state.gov/Search/results.aspx?searchText=C05779612&beginDa-te=&endDate=&publishedBeginDate=&publishedEndDate=&caseNumber=; Abgerufen am: 05.02.2017.

US-VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM (2011): DOD News Briefing with Secretary Gates and Adm. Mullen from the Pentagon. Washington, DC: 01.03.2011. URL: http://archive.defense.gov/transcripts/transcript.aspx?transcriptid=4777; Abgerufen am: 02.02.2017.

[...]


[1]Beck unterscheidet zwischen Kosmopolitismus als Norm und realexistierender Kosmopolitisierung: „Kosmopolitismus im Sinne Kants meint ein Aktivum, eine Aufgabe, nämlich die Welt zu ordnen. Kosmopolitisierung dagegen öffnet den Blick fürunkontrollierbare Passiva, für etwas, das uns geschieht, widerfährt“ (Beck 2004: 33f).

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Details

Title
Die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie
Subtitle
"Krieg ist Frieden"
College
University of Hagen  (Institut für Soziologie)
Course
Soziologische Theorien
Grade
1,0
Author
Year
2017
Pages
21
Catalog Number
V414527
ISBN (eBook)
9783668656109
ISBN (Book)
9783668656116
File size
527 KB
Language
German
Keywords
Ulrich Beck, Kosmopolitische Konflikttheorie, Kosmopolitisierung, Libyen, NATO, Menschenrechte, Menschenrechtskrieg, Völkerrecht
Quote paper
B.A. Christoph Germann (Author), 2017, Die Intervention der NATO in Libyen aus Sicht der kosmopolitischen Konflikttheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/414527

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