Exklusion im Spiegel der Globalisierung. Der Einfluss der europäischen Migrationspolitik am Beispiel Nordafrika – Spanien


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

35 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung - inwieweit manifestiert die europäische Migrationspolitik Exklusion im Spiegel der Globalisierung?

2 Migration und Flucht im Spiegel der Globalisierung - Wirkungszusammenhänge
2.1 Begriffsbestimmung
a) Migration und Flucht
b) Globalisierung und Exklusion
2.2 Wirkungszusammenhänge (Variablen): Migration, Exklusion, Globalisierung

3 Exklusion (abhängige Variable) durch Migrationsrestriktion (unabhängige Variable)
3.1 Restriktive Migrationspolitik (I) durch politisch-administrative Maßnahmen in Spanien: Europäisch verordnete Exklusionspolitik?
3.2 Restriktive Migrationspolitik (II) durch militärisch - polizeiliche Maßnahmen in Spanien: Kontrolle durch Grenzsicherung oder Ausgrenzung durch Grenzabriegelung?

4 Schub- und Sogfaktoren (Push- und Pullfaktoren) als Erklärungsvariablen von Migration anhand des Migrationsbeispiels Nordafrika - Spanien
4.1 Schubfaktoren - Herkunftsgebiet Nordafrika (Maghreb)
4.2 Sogfaktoren - Zielgebiet Europa (Südeuropa - Spanien)

5 Regulierungsoptionen und Handlungsmöglichkeiten durch ein Migrationsregime?

6 Zusammenfassung und Ausblick: Enger werdende „gates of entry“ in die EU - Wie europäische Immigrationspolitik die Selektion verschärft und Exklusion manifestiert

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung - inwieweit manifestiert die europäische Migrationspolitik Exklusion im Spiegel der Globalisierung?

„Die Globalisierung öffnet zwar die Grenzen für die Güter-, Kapital- und Dienstleistungsmärkte, aber nicht für die Arbeitsmärkte - und schon gar nicht für Menschen in Not, denen nur noch sehr enge asylrechtliche Tore den legalen Zugang zur „OECD[1] -Welt“ und zu anderen Wohlstandsin­seln offen halten [...]“ (Nuscheler 2000:30), resümiert Nuscheler bezüglich aktueller globaler Entwicklungen.[2]

Auch wenn Flucht und Migration nicht als zwangsläufige Begleiterscheinungen der Globalisie­rung auftreten, wurden sie durch Internationalisierungsprozesse erheblich beschleunigt und in­tensiviert. Migration bedeutet Mobilität von Menschen, die das Ziel verfolgen, den Lebensmit­telpunkt aus verschiedenen Motiven freiwilliger oder unfreiwilliger Natur dauerhaft an einen anderen Ort zu verlagern. Mit einer entscheidenden Einschränkung jedoch: Es sind einerseits die neuen wirtschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Eliten, die nach freiem Wunsch Grenzen überschreiten oder sogar mit der Zusage lukrativer Arbeitsplätze jenseits nationaler Grenzen angeworben wurden. Andererseits sind es auch diejenigen, die sich innerhalb der Euro­päischen Union (EU) durch zunehmende Freizügigkeit des Personenverkehrs bewegen. Was ge­schieht aber mit denjenigen, die vor den Toren der EU stehen? Migration bedeutet nicht nur Bin­nenmigration innerhalb von regionalen Integrationskomplexen, sondern auch Migration von Menschen außereuropäischer Regionen, seien es Flüchtlinge, Arbeitsmigranten oder Saisonar­beiter, denen für eine Einreise wegen rigoroser Immigrationskontrollen kaum (legale) Möglich­keiten bleiben. Viele versuchen dennoch durch Flucht und Migration in die ökonomisch viel versprechenden westlichen Staaten ihrer wirtschaftlich, politisch und humanitär prekären Le­benssituation zu entkommen. Mobilität und Migration, die sowohl Ursache als auch Folge von sozioökonomischen Ungleichheiten sind, werden damit zum „Machtfaktor“, denn es sind natio­nalstaatliche Regierungen, die mit restriktiven Einwanderungsregularien darüber entscheiden, wer ihre Grenzen überschreiten darf und wer nicht. Mobilität wird damit zugleich zum Indiz für selektive Exklusion für bestimmte Einwanderergruppen. Der signifikanteste Ausdruck von Un­gleichheit, so Castles, sei bereits die Aufteilung der Welt in Nord und Süd, die nicht so sehr geo­graphisch, sondern vielmehr sozial und ökonomisch zu betrachten ist (Castles 2003:17). Diese ungleiche Entwicklung erklärt die insgesamt hohe Anzahl an Migranten, Saisonarbeitern, Flüchtlingen oder Asylsuchenden in zahlreichen Staaten der Welt.

Diese Arbeit soll den engen Zusammenhang zwischen den Ursachen und den Folgen von Migra­tion und Flucht anhand des regionalspezifischen Fallbeispiels Nordafrika / Spanien herstellen. Sowohl bei den Ursachen als auch bei den Folgen ist Ungleichheit die entscheidende Erklä­rungsvariable für Migration. Denn während sich die Ursachen primär aus dem Entwicklungsge­fälle Nord / Süd bzw. den damit verbundenen Schub- und Sogfaktoren ableiten lassen, definieren sich die Auswirkungen von Migration prinzipiell über Exklusion, die sich bereits an den Grenzen durch Immigrationsregularien nieder schlägt. So geht es um Dynamiken von Mobilität, in deren Rahmen institutionelle, macht- und sicherheitspolitische Instrumente für Migrationskontrolle und -restriktion aufgedeckt werden sollen. Einerseits fungieren politisch-administrative Zu­gangsregeln als Filterfunktion, andererseits zeichnen sich aber auch verstärkt Militarisierungs­tendenzen durch verschärfte Grenzkontrollen bzw. durch „Abschottung der Grenzen“ (Dehdashti 1998:112) oder durch „Stacheldrahtzäune an den Stadtgrenzen“ ab, „um weiteren Flüchtlings­zulauf zu verhindern“ (Malgesini / Fischer 1998:76). Durch die von Politikern im Jahr 2004 dis­kutierten Auffanglagerpläne für Flüchtlinge und Migranten in den maghrebinischen Staaten zeichnet sich eine Regionalisierung und Reduzierung des Flucht- und Migrationsproblems auf eine rein geo- und sicherheitspolitische Perspektive ab. Kurzum: Inwieweit manifestiert europäische Migrationspolitik durch restriktive Einwanderungsregularien für Migranten aus Nordafrika Un­gleichheit und Ausgrenzung?

Gemäß Castles scheitern Migrationspolitiken besonders deshalb, weil politische Entscheidungs­träger Migration nicht als einen dynamischen sozialen Prozess und als ein Spiegelbild einer po­litischen Ökonomie im globalen Wandel betrachten, womit die Transformation von ganzen Gesell­schaften verknüpft ist. Es ist unabdinglich, Migration und deren Anreize im Kontext globaler Entwicklungen in Politik und Ökonomie zu bewerten. Mit ihrer Politik der Ausgrenzung und ihrer Perzeption, Flüchtlinge und Migranten als reines Sicherheitsproblem einzustufen, trage die westliche Staatengemeinschaft mehr dazu bei, erzwungene Migration zu verursachen statt einzu­dämmen (Castles 2003:18). Dabei verschärfen nicht die Migranten selbst die Auswirkungen ih­rer Wanderung, sondern „die nationalen politischen Ordnungen bzw. die internationalen Ant­worten auf Fluchtbewegungen“ (Tull 2004:126).

2 Migration und Flucht im Spiegel der Globalisierung - Wirkungszusammenhänge

Grundsätzlich besteht kein zwangsläufiger Zusammenhang zwischen Globalisierung und Migra­tion[3]. Globalisierungsprozesse sind jedoch prinzipiell durch eine bessere Erschließung neuer Verkehrswege und einer Senkung der Transportkosten gekennzeichnet, so dass sich Migrationsanreize erhöhen (Seifert 2000:33). Auch hat durch die Globalisierung in vielen Bereichen wie in Produktion und Dienstleistung eine Vereinheitlichung stattgefunden, die es Migranten erlaubt, sich Qualifikation sowie Wissen relativ problemlos und schnell anzueignen.

Laut Angenendt sind jedoch nur „bestimmte Wanderungsprozesse eine unmittelbare Folge der Globalisierung [...]“ (Angenendt 2000:32). Migrationsbewegungen sind dementsprechend vor dem Hintergrund der Globalisierung jeweils different einzuordnen und zu bewerten:

2.1 Begriffsbestimmung

a) Migration und Flucht

Migration[4] verweist auf räumliche bzw. geographische Wanderungsbewegungen von Menschen, die ihren Wohnort freiwillig[5] oder unfreiwillig dauerhaft zu verlegen beabsichtigen (Han 2000:7). In den meisten Fällen ergibt sich eine Vielfalt von Anreizen und Zwängen, die multi­kausale Ursachen und Ausmaße haben können.[6]

Während die „globale Migration“ (Angenendt 2000:36) unmittelbar mit der Globalisierung ver­knüpft ist und auf kaum beschränkte Mobilitätsmöglichkeiten sowie nahezu aufgehobene Staats­grenzen für hoch qualifizierte Eliten verweist, bietet Migration innerhalb regionaler Integrations­gebiete nur eine erleichterte Grenzüberschreitung. Beide Formen von Migration unterliegen je­doch insgesamt nur geringen Beschränkungen und zeitigen unmittelbare Verknüpfungen mit globalen Entwicklungen. Transnationale Migration hingegen, die nicht oder lediglich indirekt von Globalisierungsprozessen abhängt, ist mit erheblichen Mobilitätsbeschränkungen verbunden. Darunter subsumiert Angenendt sowohl die legale als auch die irreguläre Arbeitsmigration sowie Familiennachzug und Flucht (Angenendt 2000:37).

Als Flüchtlinge gelten nach dem Wortlaut der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)[7] alle diejenigen, die sich aus begründeter Furcht vor staatlicher Verfolgung außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten. Zwar verfügen sie über dessen Staatsangehörigkeit, können den Schutz des Landes jedoch nicht mehr beanspruchen.[8] Verbleibt ein Flüchtender innerhalb der heimatlichen Landesgrenzen, gilt dieser als lokal oder regional Vertriebener und wird Binnenflüchtling („Internally Displaced Person“, IDP) genannt, der keine rechtlichen Ansprüche aus der GFK ableiten kann. Allein in Afrika gibt es über 3 Millionen Flüchtlinge und knapp 11 Millionen Binnenflüchtlinge (Tull 2004:130).

b) Globalisierung und Exklusion

Weit gefasst bezieht sich der Begriff der Globalisierung[9] lediglich auf die Internationalisierung wirtschaftlicher, politischer, sozialer, kultureller, technischer und ökologischer Prozesse. Im en­geren Sinne sind diese Prozesse miteinander verknüpft, da sie Staaten und Regionen übergreifen, und Entscheidungen nicht mehr national, sondern global getroffen (Stalker 2000:2) werden. Als tatsächlich neu an den Globalisierungsprozessen erweisen sich sowohl die Intensität als auch die geographische und materielle Qualität der weltumspannenden Expansion des Kapital-, Waren-, Dienstleistungs-, Informations- und Personenflusses (Angenendt 2000:33). In deren Rahmen sind einige Staaten und Weltregionen sichtbar einem erhöhten Anpassungsdruck ausgesetzt, den sie offensichtlich erfolgreich oder minder erfolgreich unter differenten Vorzeichen bewältigen.

Globalisierung soll im Kontext von Migration und Flucht als ein soziologischer und ambivalen­ter Begriff verstanden werden: Laut Eickelpasch deute Globalisierung nicht nur auf eine wirt­schaftliche Expansion globaler Märkte hin, sondern stelle ein „widersprüchliches Bündel sich gegenseitig verstärkender oder auch hemmender wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politi­scher [informationstechnischer, ökologischer] Prozesse“ dar, womit ein gravierender Wandel der Lebenssituation einhergehe (Eickelpasch 1999:129). Gegenläufige Tendenzen in den unter­schiedlichsten Segmenten, welche den Globalisierungsprozess prägen, nennt auch Debiel. Globalisierung, die als „räumliche Ausweitung von Prozessen und Strukturen“ und „wechselsei­tige Verflechtung (Interdependenz) von Akteuren und Problemlagen“ (Debiel 1998:233) ver­standen werden kann, wirkt sich polarisierend aus: Während sich Wohlstand und Wissensbasis in den westlichen Industrienationen insgesamt erhöhen, verschärfen sich in den südlichen Staaten der Welt Armut, Perspektivlosigkeit und Verelendung. In Bezug auf Migration bedeutet dies, dass sich Mobilität zwar durch infrastrukturelle Erfolge der Globalisierungsprozesse grundsätz­lich erhöht, aber insbesondere durch justiziable und politische Zugangsregularien wohlhabender Staaten erschwert wird.

Im Zeichen von Exklusion[10] bezeichnet Bauman daher die gegenwärtige Entwicklung von Globali­sierung als polarisierend. Er nennt die wohlhabenden Inselgruppen, die sich in „abge­schnittenen, eingezäunten, im wahrsten Sinne des Wortes, extraterritorialen Wohngebiete mit ausgefeilten Gegensprechanlagen, allgegenwärtiger Videoüberwachung und schwerbewaffnetem Wachpersonal [...]“ heute in „wohlhabenden Regionen der globalisierten Welt [...]“ ausbreiten (Bauman 2003:211). Auch laut Castles bedeute Globalisierung keinesfalls ausgewogene Teil­habe in einem fair strukturierten globalen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Politikraum, sondern eher „a system of selective inclusion and exclusion of specific areas and groups, which maintains and exacerbates inequality“ (Castles 2003:16).

2.2 Wirkungszusammenhänge (Variablen): Migration, Exklusion, Globalisierung

Exklusion, die keinesfalls allein durch Globalisierung erklärbar ist, jedoch durch sie verschärft wird, lässt sich über Mobilität und Migration sowie deren Kontrolle und Restriktion näher bestimmen und in einen Wirkungszusammenhang bringen: Ausgrenzung könnte als unmittelbare Folgeerscheinung und Ausdruck von Migrationskontrolle verstanden werden: „Kontrolle von Migration ist stets auch mit Exklusion verbunden“ (Seifert 2000:43). In vielen Fällen wird der Nationalstaat zu einem Instrument von Exklusion und Repression (Castles / Miller 1993:298).

Migration ist unzweifelhaft auch eine Folge ungleicher Lebenschancen und sozioökonomischer Entwicklungsgefälle. Von Interesse ist jedoch in dieser Arbeit die europäische Migrationspolitik, welche die unabhängige Variable bildet, und mit deren Hilfe Exklusionsmechanismen näher be­stimmt werden können. Migration soll dabei im Sinne Castles als ein integraler Teil der Nord-Süd-Beziehungen, und nicht als eine Reihe unverbundener Notfälle betrachtet werden (Castles 2003:17). Da Exklusion mit sicherheits- und machtpolitischen Mechanismen verbunden ist, gilt es, diese anhand des Beispiels Nordafrika / EU exemplarisch zu ergründen.

Die Struktur der Weltordnung, die ungleich oder ungleichzeitig verlaufende Globalisierung, so­wie die Perzeption der EU, Migration auf ein geo- und sicherheitspolitisches Phänomen zu redu­zieren, dienen als intervenierende Faktoren, welche Exklusion nicht generieren, sondern spezifi­zieren und verstärken.

So könnte bei Nuscheler der Globalisierungsbegriff durch das Handeln der westlichen Industrie­staaten oder durch Ausgrenzung verschärfende Migrationspraktiken substituiert werden: „Sie [die Globalisierung] wird ganze Regionen noch weiter marginalisieren und dort den Migrati­onsdruck verstärken, der zwar auch die Wohlstandsinseln unter Stress setzen und zu hohem Aufwand zur Grenzsicherung zwingen, aber vor allem das lokale und intraregionale Konfliktpo­tenzial vergrößern dürfte“ (Nuscheler 2000:30).

3 Exklusion (abhängige Variable) durch Migrationsrestriktion (unabhängige Variable)

Die zunehmenden strukturellen Ungleichheiten zwischen den Staaten des Nordens und des Sü­dens können Migration in die Industrieländer noch begünstigen. „Die Bemühungen der Indust­rieländer, den weltweit wachsenden Migrationsdruck durch restriktive Verschärfung ihrer legis­lativen und administrativen Maßnahmen zu begegnen, werden zwangsläufig zu steigenden ille­galen Migrationsbewegungen führen“ (Han 2000:3), so schreibt Han. Somit sieht Südeuropa (vor allem Spanien und Italien) irreguläre Migration aus dem islamischen Nordafrika, die tatsächlich ansteigt, durch das Überschwappen des maghrebinischen islamischen Fundamentalismus als Bedrohung an, die es zu minimieren gilt (Nuscheler 1994:35). Zwar sei die Anzahl der legal und offiziell registrierten Arbeitsmigranten in diesen Ländern eher gering, jedoch dürfte die Anzahl illegaler bzw. irregulärer[11] Migranten deutlich höher liegen.

Die westlichen Industriestaaten wenden jedoch nicht nur legislative und administrative Maß­nahmen zur Eindämmung der Migration an, sondern militarisieren zunehmend auch ihre Grenz­überwachung und reduzieren das Migranten- und Flüchtlingsproblem somit auf Geo-, Si­cherheits- und Machtpolitik. Über europäische Migrationspolitik und deren Restriktionsmaß­nahmen lassen sich juristisch, politisch und gesellschaftspolitisch eingebettete Faktoren von Ausgrenzung und Desintegration bestimmen. Selektion und Exklusion erfolgen durch mehrere Instrumente[12]: 1) Durch eine Verschärfung[13] der immigrations- und asylpolitischen Gesetzgebung und 2) durch militärisch-polizeiliche Maßnahmen wie z.B. durch die technisierte Abriegelung sowie patrouillierte Überwachung der Grenzen.[14]

3.1 Restriktive Migrationspolitik (I) durch politisch-administrative Maßnahmen in Spanien: Eu­ropäisch verordnete Exklusionspolitik?

Auf Grund des eng gesetzten normativen Rahmens politisch-administrativer Zugangsregula­rien[15], die als Grundlage für praktische Selektion an den EU-Außengrenzen zu betrachten sind, sind - symbolisch gesprochen - „die Türen in den hohen Mauern, die Migranten noch offen ste­hen, [...] vergleichsweise klein“ (Seifert 2000:25). Die südeuropäischen Staaten, so z. B. Spanien als ein unmittelbarer Nachbarstaat, ist mit dem Phänomen der Emigration aus den nordafrikani­schen[16] bzw. maghrebinischen[17] Staaten besonders konfrontiert. Wenn über die Grenze Nordafri­kas zu Südeuropa - von Marokko nach Andalusien - berichtet wird, wird allerdings meist nur einer Fragestellung nachgegangen, die Migration in verkürzter Form als rein sicherheits- und zugleich innenpolitischen Diskurs beleuchtet: Wie effektiv überwacht Spanien seine Grenzen, um die nordafrikanische Einwanderung zu regulieren bzw. zu stoppen? Denn „der Migrati­onsdruck auf Europa kommt vor allem aus Afrika, weil hier die Schubfaktoren für Migration kumulieren und gleichzeitig das nur durch das Mittelmeer getrennte und durch vielfältige histori­sche und sprachliche Bande mit Afrika verbundene Europa starke Sogwirkungen ausübt“ (Nu­scheler 1994:30), schildert Nuscheler. Das Migrationsbeispiel Nordafrika / Spanien stellt ein aussagekräftiges Beispiel für prinzipiell sozioökonomische Migration[18] dar, die durch die wach­sende Restriktion legaler Arbeitsmigration irreguläre oder illegale Formen annimmt: Seit Ende der achtziger Jahre nahm die Zahl der Nordafrikaner[19], die illegal nach Spanien einzuwandern versuchten, kontinuierlich zu (Malgesini / Fischer 1998:67).[20]

Um die Immigration als „zentrales Konfliktfeld“ (Seifert 2000:15) dauerhaft einzudämmen, wer­den sowohl seitens der EU als auch seitens der bislang noch stark nationalstaatlich ausgerichte­ten Migrationspolitiken[21] zunehmend restriktive Einreisebestimmungen durch „strong barriers to entry“ (Castles 2003:15) durchgesetzt, die als direkte oder indirekte Exklusionsmechanismen fungieren. Malkki verweist darauf, dass Einwanderung sowie die Komplexität von Einwande­rungsstatuten immer deutlicher politisiert werden. Jedoch definiere sich nationalstaatliche Sou­veränität geradezu über die Kontrolle von Mobilität: „This national order of things depends on disciplining (selectively enabling or preventing) the movement of people across borders [...]“. Dementsprechend seien restriktive Einreisebestimmungen und Flüchtlingslager ein Ergebnis von Operationen territorialer Nationalstaaten. Diese Souveränität, über die sich Staaten und ihre glo­balisierten Wirtschaften bestimmen, gehe mit Unfreiheiten und Ausschluss einher, denn darauf basiere der globale Kapitalismus (Malkki 2002:354). Dieser werde dadurch erst ermöglicht und getragen, weil „[...] capital flow rather freely cross borders in a globalizing world, [but] labour does not“ (Malkki 2002:354).[22] Auch Thränhardt verweist auf das ‚liberale Paradox’, das darin besteht, zwar liberalen Handel und den freien Fluss von Kapital zu erreichen, ohne jedoch dabei Migration aus den armen Ländern zuzulassen (Thränhardt 2003:8). Obwohl sich jedoch viele Regierungen im klaren sind, dass sie über wenig Möglichkeiten verfügen, um die unerwünschten wirtschaftlichen Folgen der Globalisierung zu minimieren, setzen sie häufig eine restriktive Zu­wanderungspolitik um (Angenendt 2000:37).

[...]


[1] OECD – Organization for Economic Cooperation and Development

[2] Gleichermaßen schildert auch Angenendt (Angenendt 2000:35) die Paradoxie der Mobilität.

[3] Ein Zusammenhang ist schon deshalb nicht nachzuweisen, da Migration zugleich mit Regionalisierung einhergeht. Quantitativ seien die intraregionalen noch bedeutsamer als die interregionalen Migrationen (Angenendt 2000:34).

[4] Migration [lateinisch: migrare]: „wandern, wegziehen“.

[5] Laut „United Nations High Commissioner for Refugees“ (UNHCR) verlässt ein Migrant im Gegensatz zu einem Flüchtling seine Heimat üblicherweise freiwillig, obwohl auch diese Unterscheidung inzwischen nicht mehr wirklich tragfähig ist. (Das aktuelle Amt des Hochkommissaren bekleidet aktuell Wendy Chamberlin).

[6] Han spezifiziert Migration zudem in: Binnenmigration, internationale Migration, Kettenmigration (Han 2000:9-13). Auf Grund der limitierten Kapazität dieser Arbeit kann darauf jedoch nicht detaillierter eingegangen werden.

[7] Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) (vom 28.07.1951), Artikel 1.

[8] Dies impliziert Verfolgung aus ethnischen, rassischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gründen.

[9] Laut Goulet umfasst Globalisierung: A) “deterritorialization“, b) “the spread of free-market capitalism”, c) “autonomy”, d) “density” (Goulet 2002:11).

[10] Exklusion [lateinisch]: Ausschließung, nicht allen zugänglich [Gegenteil: Inklusion: Einschließend].

[11] „Irregulär“ oder „illegal“ bezieht sich in diesem Kontext nur auf den rechtlichen Aufenthaltsstatus. Statt des Begriffs „Illegalität“ ist in der einschlägigen Literatur (so bei den Vereinten Nationen) auch „Irregularität“ zu finden. Im Englischen spricht man von „undocumented“, im Französischen von „sans papiers“ und im Spanischen von „espaldas mojadas“ (so auch die Mexikaner, welche die USA durch den Rio Grande erreichen).

[12] Gesetze und Institutionen stellen den Bereich der normativen Verfahrensregelung und den spezifischen Ausdruck von Werten dar, deren Abbildung sie in der Wirklichkeit (Praxis) erst ermöglichen sollen (wie Gleichheit, Gerechtigkeit, Integration, etc.). Somit formen Normen politisches Handeln (Begrenzung von Zuwanderung und Militarisierung der Grenzen). Politische und gesellschaftliche Ergebnisse lassen sich daraus ablesen (Exklusion).

[13] Verschärfung kann z.B. eine reduzierte Erteilung von Visa oder Arbeitsgenehmigungen sowie eine minimierte Annahme von Asylanträgen oder erschwerte Einbürgerungsbedingungen bedeuten. Im Spannungsfeld Ökonomie (der am Arbeitsmarkt tatsächlich ausgerichtete Bedarf) und Menschenrechte (humanitäre und moralische Aspekte, die durch internationale Verträge fundiert sind) würde der Bedarfs- den Menschenrechtsfaktor überwiegen.

[14] Ein weiteres migrationspolitisches Instrument ist die Fluchtursachenbekämpfung, die hier nicht vertieft wird.

[15] Im Detail kann die Vielzahl an justiziablen Zugangsregeln und Einwanderungsbestimmungen in dieser Arbeit nicht erörtert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Grenzüberwachung, die in den letzten Jahren als Selektions- und Exklusionsinstrument sichtbar verschärft wurde.

[16] Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten.

[17] Der Maghreb umfasst Marokko, Algerien und Tunesien, teilweise auch Libyen und Mauretanien.

[18] Dabei ist zu präzisieren: Nordafrikanische Migranten, etwa aus Marokko, wandern vor allem aus sozioökonomischen Gründen in die EU, weil sie sich in erster Linie einen ökonomisch verbesserten Lebensstandard erhoffen. Schwarzafrikanische Bürger hingegen „fliehen“ meist vor Krieg und Gewalt.

[19] insbesondere aus Marokko (als direktes Nachbarland), aber neben anderen nordafrikanischen Staaten auch aus Zentralafrika (so aus Äquatorialguinea und Senegal) (Malgesini / Fischer 1998:71). Insgesamt ist es sehr schwierig, die Anzahl illegaler Einwanderer statistisch zu erfassen.

[20] Die Zahl der Illegalisierten wird in Spanien derzeit (Februar 2005) auf etwa 1 Million Menschen geschätzt (Streck 2005:1 von 3). Aber nicht nur Spanien, sondern auch andere Mittelmeerstaaten werden regelrecht zu „Schleusenländer[n]“ (Malgesini / Fischer 1998:72) mit Migranten aus Nicht-EU-Staaten.

[21] Die Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik der EU ist noch immer nicht vergemeinschaftet, was jüngst der „Cap Anamur-Fall“ im Sommer 2004 exemplifizierte. Die europäische Kooperation beschränkt sich noch immer weitgehend auf die gemeinsame Kontrolle der EU-Außengrenzen, obwohl die Einwanderungs- und Asylpolitik durch den Amsterdamer Vertrag aus der 3. (intergouvernementalen) Säule in die 1. (supranationalisierte) Säule transferiert wurde. Jedoch hat noch immer der Europäische Rat (und damit die einzelnen Innen- und Justizminister der Staaten) statt das Parlament die wichtigsten Entscheidungsbefugnisse in diesem Politikfeld.

[22] Zu Globalisierung und Ungleichheit: „The division of labour under global capitalism requires specific, selective sedentarisms such as the keeping of cheap labour in poor regions of the world. [...] These documents [Universal Declaration of Human Rights] guarantee ‘freedom of movement’ and the right of asylum’ as fundamental rights, but their implementation is not considered ‘rationally possible’, given geopolitical ‘realities’ ” (Malkki 2002:354).

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Exklusion im Spiegel der Globalisierung. Der Einfluss der europäischen Migrationspolitik am Beispiel Nordafrika – Spanien
Université
University of Münster  (Institut für Soziologie)
Cours
Flüchtlingslager - Humanitäre Intervention und der Zusammenbruch von Gesellschaften
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
35
N° de catalogue
V41532
ISBN (ebook)
9783638397742
ISBN (Livre)
9783638656092
Taille d'un fichier
817 KB
Langue
allemand
Annotations
Diese Arbeit soll den engen Zusammenhang zwischen den Ursachen und den Folgen von Migra­tion und Flucht anhand des regionalspezifischen Fallbeispiels Nordafrika / Spanien herstellen. Sowohl bei den Ursachen als auch bei den Folgen ist Ungleichheit die entscheidende Erklä­rungsvariable für Migration. Denn während sich die Ursachen primär aus dem Entwicklungsge­fälle Nord / Süd bzw. den damit verbundenen Schub- und Sogfaktoren ableiten lassen, definieren sich die Auswirkungen von Migration prinzip
Mots clés
Exklusionsmechanismen, Wohlstandsgefälle, Nord, Migrationsbeispiel, Nordafrika, Spanien, Inwieweit, Migrationspolitik, Exklusion, Spiegel, Globalisierung, Flüchtlingslager, Humanitäre, Intervention, Zusammenbruch, Gesellschaften
Citation du texte
Magistra Artium (M.A.) Katja Salomon (Auteur), 2005, Exklusion im Spiegel der Globalisierung. Der Einfluss der europäischen Migrationspolitik am Beispiel Nordafrika – Spanien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41532

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