Bekämpfung von Jugendkriminalität. Das Projekt "Kurve kriegen"


Hausarbeit, 2017

15 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Jugendkriminalität
2.1 Definition Jugendlich
2.2 Definition Kriminalität
2.3 Entstehungsgründe
2.3.1 Genetische Faktoren
2.3.2 Beeinflussung durch das Umfeld
2.4 Entwicklung von Jugendkriminalität

3 Präventionsmaßnahmen

4 Projekt „Kurve kriegen“
4.1 Allgemeines
4.2 Handlungskonzept
4.3 Ziele

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

In meiner Hausarbeit geht es um Jugendkriminalität und welche Maßnahmen es zur Bekämpfung gibt, dargestellt am Beispiel des Projektes „Kurve kriegen“.

Zuerst behandle ich das Thema Jugendkriminalität und was man darunter versteht.

Im Anschluss daran werde ich auf die Entwicklung der Jugendkriminalität in den letzten Jahrzehnten eingehen und erläutern, warum es an dieser Stelle schwierig ist, hierüber eine klare Aussage zu treffen.

Außerdem gehe ich darauf ein, warum Jugendliche straffällig geworden sind und erläutere, warum man in dieser Hinsicht keine allgemeine Aussage treffen kann, da es unterschiedliche Entstehungsgründe für Kriminalität bei Jugendlichen gibt.

Weiterhin werde ich Präventionsmaßnahmen vorstellen und mich beispielhaft auf das Projekt „Kurve kriegen“ beschränken, da das Thema insgesamt sehr komplex ist.

Das Handlungskonzept sowie die Ziele des Projektes werde ich darstellen und erläutern und auch vorhandene Erfolgszahlen nennen. Anhand dieses Projektes soll gezeigt werden, inwiefern Präventionsmaßnahmen Jugendlichen helfen können, eine kriminelle Zukunft zu vermeiden.

Zum Ende der Hausarbeit werde ich auf die Frage eingehen, ob Jugendkriminalität anhand solcher Projekte tatsächlich bekämpft werden kann und welche Schwierigkeiten es hier gibt.

2 Jugendkriminalität

2.1 Definition Jugendliche

Das deutsche Jugendstrafrecht bezeichnet Personen unter 14 Jahren als Kinder. Jugendliche sind rechtlich gesehen Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Weiterhin kennt das Jugendstrafrecht die Heranwachsenden im Alter von 18-20 Jahren.[1]

2.2 Definition Kriminalität

„Als Kriminalität wird […] jede Form eines Übergriffs auf Rechtsgüter einer anderen Person bezeichnet.“ (Juraforum.de (Hrsg.) (2017))

Der Ursprung des Wortes stammt aus dem Lateinischen und leitet sich ab von „Crime“ was Schuld, Anklage, Verbrechen und Beschuldigung bedeutet.

Kriminalität ist jedoch nur ein Oberbegriff und lässt sich noch in viele verschiedene Gruppen unterteilen.

Es gibt die sogenannte Hell- und Dunkelkriminalität. Bei der Hellkriminalität handelt es sich um die aufgedeckten Straftaten, wohingegen es sich bei der Dunkelkriminalität um die Taten handelt, die nicht strafrechtlich erfasst wurden.

Weiterhin gibt es die Alltagskriminalität, zu der Bagatelldelikte gehören, die von vielen Bürgern nicht als Straftat gesehen werden. Dabei handelt es sich um einfache Sachbeschädigungen, Diebstahl oder Leistungserschleichung.

Unter Schwerstkriminalität versteht man Straftaten, die gegen die Menschlichkeit sind und durch brutale Vorgehensweise gekennzeichnet sind. Als aktuelles Beispiel kann man den Terrorismus nennen.

Straßenkriminalität bezeichnet alle Straftaten, die auf öffentlichen Wegen oder Plätzen begangen werden, wie Taschendiebstahl oder auch Automateneinbrüche.

Außerdem gibt es noch die Wirtschaftskriminalität und Umweltkriminalität, auf die ich nicht näher eingehen werde, da diese nicht zu typischer Jugendkriminalität zählen.[2]

Auch die Jugendkriminalität muss gesondert definiert werden. Unter Jugendkriminalität werden alle Straftaten gezählt, die von Personen zwischen 8 und 21 Jahren begangen wurden.[3] Strafmündig ist man jedoch erst ab dem 14. Lebensjahr. Von 14-20 Jahren werden Jugendliche oder auch Heranwachsende nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestraft. Dieses ist auf den Täter ausgerichtet sowie an den Problemen, die in der Altersgruppe des Täters häufig auftreten.

Bei Jugendlichen gibt es keine strafbaren Verhaltensweisen, die nicht auch bei Erwachsenen strafbar sein könnten. Hier werden grundsätzlich keine Unterschiede gemacht. Jedoch ist bei Jugendlichen keine kriminelle Absicht zu unterstellen, sondern lediglich eine typische Unwissenheit. Deshalb spricht man bei Jugendlichen auch meist von sozialer Auffälligkeit oder Dissozialität und nicht von kriminellem Handeln. Um die Strafbarkeit eines Jugendlichen (14-17 Jahre) zu messen, wird ein psychologisches Gutachten erstellt, sofern der Staatsanwalt und der Richter die zu erfüllende Reife nicht feststellen können. Bei Heranwachsenden (18-20 Jahre) wird von der geistigen Reife ausgegangen, weshalb sie grundsätzlich strafmündig sind.[4]

2.3 Entstehungsgründe

2.3.1 Genetische Faktoren

Es gibt Forschungen, die behaupten, dass das Verhalten von Straftätern nicht nur durch das äußere Umfeld sondern auch durch genetische Faktoren bestimmt sein kann. Hierzu wurden Studien bei Wiederholungstätern in Finnland durchgeführt, die bestätigen, dass es zwei Genvarianten gibt, die bei jedem dieser Täter auftauchen. Jedoch ist zu betonen, dass nicht automatisch jeder Mensch mit diesen Genvarianten ein Straftäter ist. Es begünstigt lediglich die Aggressionsbereitschaft dieser Menschen und wird vor allem unter Drogen- oder Alkoholeinfluss problematisch, da diese die Beeinflussung von aggressiven Impulsen vermindern.

Da diese genetischen Risikofaktoren nichts darüber aussagen, ob ein Mensch straffällig wird oder nicht, sind eine Gerichtsverwertbarkeit sowie ein präventives Screening nicht zuverlässig.[5]

Eine weitere Studie aus North Carolina hat sogar drei Gene gefunden, die angeblich dazu beitragen sollen, dass ein Mensch kriminell wird.

Jedoch besagt diese Studie, dass die äußeren Einflüsse diese Genvariationen beeinträchtigen. Daher spielen Familie, Schule und Freunde eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Jugendlichen, die diese bestimmten Gene haben, denn sie sind nicht von Geburt an kriminell.

Wenn sie schulisch oder beruflich versagen oder auch Anerkennungsprobleme haben, ist die Gefahr, dass sie kriminell werden größer, als bei anderen Jugendlichen.

„Die Beziehung zwischen genetischer Veranlagung und sozialer Umgebung ist viel zu komplex, um allein den einen oder anderen Einfluss für Kriminalität bei Jugendlichen verantwortlich zu machen.“ (vgl.)[6]

2.3.2 Beeinflussung durch das Umfeld

Die Jugendphase ist die Entwicklungsphase, in der Jugendliche viele Veränderungen erleben: Sie erhalten neue Rechte, die elterlichen Kontrollen lassen nach, der Körper verändert sich. In dieser Phase probieren Jugendliche sich aus und versuchen sich selbst zu finden, etwa indem sie einen neuen Kleidungsstil ausprobieren, den Haarschnitt verändern oder auch ihre Musikrichtung wählen.

Zu dieser Entwicklungsphase gehört auch das Auftreten von delinquenter Verhaltensweise. Jedoch ist dies nur eine entwicklungsbedingte Auffälligkeit, die als Kleinkriminalität bezeichnet wird. Wenn diese Verhaltensweise jedoch nicht nachlässt, ist das darauf zurückzuführen, dass es Probleme im Umfeld des Jugendlichen gibt, wie zum Beispiel Probleme in der Familie, der negative Einfluss der Medien oder der Peergroup.

Die Familie ist das engste Umfeld eines Jugendlichen. Hier werden die Werte und Normen gelehrt, die den Grundbaustein für weitere Sozialisationsinstanzen bilden. Daher ist die schulische und berufliche Laufbahn meist durch die Familie bestimmt.

Wenn es Probleme in der Familie und somit kein stabiles soziales Umfeld für den Jugendlichen gibt, neigt dieser eher zu delinquentem Verhalten, als in einem stabilen Umfeld. „Fast die Hälfte der Jugendlichen, die kriminell auffällig werden, stammt aus unvollständigen Familien.“ (vgl. s42) Jugendliche bekommen zu Hause häufig keine Anerkennung und sie stoßen auf Desinteresse. Deshalb versuchen sie, sich Anerkennung auf anderem, unter Umständen auch kriminellem Weg zu holen. Anerkennung erhalten sie beispielsweise auch in einer Peergroup.

Mit Peergroup wird eine Gruppe gleichaltriger Jugendlicher bezeichnet, deren Herkunftsfamilien meist ähnlich strukturiert sind. Sie hat einen Anführer, eine interne Strukturierung und fällt durch abweichende Verhaltensorientierung auf. Die Peergroup will sich von Eltern, Lehrern oder anderen Gruppen abgrenzen, indem sie gegen die gesellschaftlichen Normen und Verhaltensweisen verstößt. Dazu kann auch kriminelles Verhalten gehören.[7]

[...]


[1] Duthel, H. (2013). Jugendkriminalität: Störung des Sozialverhaltens – Delinquenz – Intensivtäter. Books on Demand. (künftig zitiert: Duthel, 2013)

[2] Juraforum.de (Hrsg.) (2017). Kriminalität. URL: https://www.juraforum.de/lexikon/kriminalitaet (aufgerufen 25.10.2017)

[3] Duthel, 2013.

[4] Baumann, F. (2009). Kriminelle Jugend aus Sicht pädagogischer Fachkräfte. Berlin: LIT VERLAG Dr. W. Hopf. (künftig zitiert: Baumann, 2009)

[5] Wissenschaft.de Nadja Podbrega (Hrsg.) (2014). Kriminell durch die Gene? URL: http://www.wissenschaft.de/leben-umwelt/genforschung/-/journal_content/56/12054/4829077/Kriminell-durch-die-Gene%3F/ (aufgerufen 02.11.2017)

[6] Tagesspiegel.de (Hrsg.) (2008). URL: http://www.tagesspiegel.de/wissen/studie-gene-beguenstigen-jugendkriminalitaet/1282102.html (aufgerufen 02.11.2017)

[7] Baumann, 2009.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Bekämpfung von Jugendkriminalität. Das Projekt "Kurve kriegen"
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen
Autor
Jahr
2017
Seiten
15
Katalognummer
V415495
ISBN (eBook)
9783668653900
ISBN (Buch)
9783668653917
Dateigröße
551 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bekämpfung, jugendkriminalität
Arbeit zitieren
Jorina Engelkenmeier (Autor:in), 2017, Bekämpfung von Jugendkriminalität. Das Projekt "Kurve kriegen", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/415495

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