Einklang oder Zweiklang - Entwicklungspolitik der EG/EU und der Mitglieder am Beispiel Deutschlands


Trabajo, 2004

31 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung
1.1. Definition der Begriffe Entwicklungsland und Entwicklungspolitik (EP)
1.2. Fragestellung und Methodik

2. EU- Entwicklungspolitik in den 70er, 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts
2.1. Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den 70er und 80er Jahren
2.1.1. Grundlagen
2.1.2. Ausgestaltung der EZ
2.1.3. Zwischenstand
2.2. Die EZ in den 90er Jahren, Lome IV, Maastricht, und die Folgen
2.2.1. Förderung privatwirtschaftlicher Konzepte
2.2.2. „peace building“ und „peace keeping“

3. Europäische Entwicklungszusammenarbeit im Verfassungsvertragsentwurf
3.1. Grundsatz der GASP – Artikel I 15
3.2. Entwicklungszusammenarbeit – Artikel III 218-221
3.3. Humanitäre Hilfe
3.4. Zwischenstand

4. Deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf staatlicher und kommunaler Ebene
4.1. staatliche EZ
4.2. rechtliche Grundlage, die Organisationen und die Rolle der Kommunen

5. Fazit

6. Anhang
6.1. AKP- Länder
6.2. Die Säulen-Struktur

7 . Literatur-/Quellenverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Definition der Begriffe Entwicklungsland und Entwicklungspolitik (EP)

Der Terminus Entwicklungsland gilt in der gesamten Literatur zum Thema Entwicklungspolitik, als durchaus umstritten und ist daher auch nicht eindeutig zu definieren[1]. So spiegelt dieser Begriff doch lediglich die Perspektive der Industrieländer wider, die ihre Form von wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und politischer Entwicklung zum Vorbild und Maßstab für den Rest der Welt machen. Es ist jedoch unumstritten, dass eine große Anzahl von Entwicklungsländern gemeinsame Merkmale aufweisen. So sind sie häufig ehemalige Kolonien heutiger Industrienationen, weisen eine starke Abhängigkeit von eben diesen auf und haben ähnliche Strukturmerkmale, wenn auch in unterschiedlichster Ausprägung und Intensität. Diese Merkmale manifestieren sich in ausgeprägter Armut der Bevölkerung, starker Differenz in der Verteilung von Vermögen und Einkommen, in mangelndem oder mangelhaftem Export, hoher Auslandsverschuldung sowie nur unzureichender Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs-/Arzneimitteln und einem starken Bevölkerungswachstum. Dies sind nur einige von vielen Merkmalen, die ein Entwicklungsland charakterisieren. Welche Konzepte zur Lösung dieser Probleme seitens der EU und Deutschlands präsentiert werden, soll im Verlauf der Arbeit geklärt werden.

Es ist eindeutig, dass derjenige, der bestrebt ist über den Begriff der Entwicklungspolitik zu schreiben, diesen bereits zu Anfang seiner Arbeit genauer definieren muss, um eventuellen Missdeutungen seiner Auslegungen und Erkenntnisse vorzubeugen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - der Zusatz „und Entwicklung“ kam erst im Jahre 1993 hinzu - hat bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts in seinem „Journalisten – Handbuch 1980“ diesen Begriff in treffender Weise wie folgt charakterisiert:

Entwicklungspolitik...

- ist globale Friedenspolitik; sie will globale Nord-Süd-Spannungen abbauen in einer Welt, in der die wirtschaftliche Verflechtung aller Länder zunimmt
- unterstützt die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Entwicklungsländer
- bedeutet partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, anderen Gebern sowie internationalen Institutionen
- ist mehr als Entwicklungshilfe; bemüht sich um die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts der Entwicklungsländer
- bekämpft die Massenarmut durch eine Verbesserung der Arbeitsproduktivität und Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens
- ist in erster Linie Unterstützung zur Selbsthilfe; wichtig sind wirtschaftliche und soziale Reformen in den Entwicklungsländern
- respektiert die Souveränität jedes Landes, um seine kulturelle Identität zu finden und zu wahren[2]

Dass sich diese Charakterisierung der Entwicklungspolitik durch das BMZ von 1980, nicht nur auf die deutschen Bemühungen in der Entwicklungszusammenarbeit anwenden ließ und bis in die heutigen Tage anwenden lässt, sondern sich ebenfalls im EU-Verfassungsvertragsentwurf von 2003/2004 wiederfindet, soll, unter anderem, im Laufe der Arbeit gezeigt werden. Was bedeutet nun aber Entwicklungspolitik, wenn dieser Zielkatalog zu Grunde gelegt wird? EP ist mehr als nur Entwicklungshilfe in Form von finanzieller Unterstützung, dem Abbau von Handelsbeschränkungen, der forcierten Förderung verschiedener wirtschaftlicher Sektoren (meist zum finanziellen Eigennutz des Gebers) und politischer Interessen. Es geht vielmehr darum, den Empfänger in seinen Grundfesten zu stärken, sofern diese vorhanden sind. Wie stellen sich diese Grundfeste in der EP dar? Beispiele hierfür, die ebenfalls im europäischen Verfassungsvertragsentwurf ihren Niederschlag finden, wären die Unterstützung der Demokratie und demokratischer Tendenzen im Entwicklungsland, Verbesserung des Bildungs- und Ausbildungsstandards oder die Stärkung des sozialen Gefüges des jeweiligen Landes. Hiermit seien zum einen die Verbesserung der Erkenntnis der eigenen nationalen Identität/Kultur und zum anderen die Erkenntnis des eigenen Wertes in der globalen Gesellschaft gemeint.

Um dies zu erreichen genügt es nicht den Empfänger, seitens der Geber, mit Geldmitteln und wirtschaftlichen Vergünstigungen auszustatten, es erfordert in gleichem Maße die Bereitschaft der westlichen Industrienationen zum Nachdenken über die eigene Position innerhalb der globalen Gesellschaft und gegebenenfalls auch den Willen die eigenen Zielsetzungen zum Wohle der Gemeinschaft abzuändern oder gar fallen zu lassen. Der Brandt-Bericht von 1980 betont hierzu die „gemeinsamen Überlebensinteressen“[3], die mit der EP verbunden sind. Sollen diese jedoch eine Chance haben, dann müssen die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Partikularinteressen der westlichen Industrienationen hinter diesem übergeordneten Ziel zurückstehen und die „ärgerliche Ecke der Mitleidspolitik“[4] der meisten Industrienationen endlich bereinigt werden.

1.2. Fragestellung und Methodik

Im Folgenden soll nun zum Ersten der Werdegang der europäischen EP ausgehend von der Situation der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts betrachtet werden, um aufzuzeigen, dass sich diverse Veränderungen in der EP der EU bis hin zum Konvent über eine europäische Verfassung 2003/2004 vollzogen haben. Danach soll näher auf die Stellung Deutschlands, als Vertreter der nationalstaatlichen Seite eingegangen werden und aufgezeigt werden, wie das Thema Entwicklungspolitik innerhalb eines Staates der europäischen Staatengemeinschaft gehandhabt werden kann. Gibt es in diesem Bereich, der mit der Verfassung ebenfalls neu geregelt wird, einen Einklang, das heißt, dass alles mit den EU Behörden abgestimmt wird, oder eher einen Zweiklang, was so viel bedeuten soll, wie die nationale Eigenständigkeit bleibt gewahrt? Wie weitreichend sind die europäischen Eingriffe auf diesem Politikfeld? Gibt es sie überhaupt?

Um diese Fragen genauer beantworten zu können, werden die Aktivitäten sowohl der EU, wie auch Deutschlands auf diesem Gebiet genauer betrachtet und untersucht werden. Es soll weiter versucht werden eine große Anzahl verschiedener Standpunkte und Sichtweisen in die vorliegende Arbeit mit einzubeziehen, um ein möglichst klares Bild der Gesamtsituation zu erhalten. Hierbei bleibt es nicht aus auch die USA, den anderen großen Akteur auf dem Feld der Entwicklungspolitik neben der EU, zumindest marginal in die Betrachtungen mit zu intergrieren. Zum Schluss sollen, sofern nicht bereits in der Arbeit geschehen, alle bereits gestellten und noch zu stellenden Fragen geklärt werden. Begonnen wird mit der Rolle der EU in der EP seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts.

2. EU-Entwicklungspolitik in den 70er, 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts

2.1. Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den 70er und 80er Jahren

Während den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, begann sich die Entwicklungspolitik der EU, damals EG, grundlegend zu wandeln. Die bisherige Politik des Bilateralismus wurde zu Gunsten einer Politik des Multilateralismus zurückgefahren, was dazu führte, dass die Ausgaben der EG-Länder für die EZ massiv erhöht wurden. Zweidrittel der prozentualen Abnahme der bilateralen Zusammenarbeit, wurde von den Entwicklungsagenturen der EG übernommen. Lagen die Gesamtausgaben für die EZ der EG in den Jahren 1971-1973 noch etwa in derselben Höhe wie die der USA, so verdoppelten sich diese gegenüber denen der Vereinigten Staaten bis 1983[5]. Ein Großteil der Ausgaben für die EZ Großbritanniens und Frankreichs beispielsweise, floss in die jeweiligen ehemaligen Kolonien[6] und das Commonwealth.

2.1.1.Grundlagen

Der oben bereits angesprochene grundlegende Wandel in der EZ - Politik der EU in den siebziger Jahren, sorgte nicht nur dafür, dass die Ausgaben für die EP im Vergleich zur Weltgemeinschaft drastisch erhöht wurden, sondern ebenfalls dafür, dass die EG eine eigenständige, aber nicht von den anderen Akteuren unabhängige EP aufbaute. Die Zielsetzung war von Anfang an die Bemühungen der Mitgliedstaaten zu dieser Thematik zu ergänzen und dem Ganzen, im Sinne der Gemeinschaft, einen übergeordneten Rahmen zu geben. Ebenso wurde die Zusammenarbeit und Abstimmung mit supranationalen Organisation und Gebern, wie der Weltbank, dem Internationalen Währungsfond (IWF) oder den USA als grundlegendes Mittel zur Bekämpfung der Armut in allen Bereichen, betont. Der damalige Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Bestimmungen über die „Assoziierung der überseeischen Hoheitsgebiete“, womit die Kolonien der Staaten Frankreichs, Belgiens und der Niederlande gemeint waren, bildete/n die Grundlage für die EP der EG. Eine rechtlich verbindliche Grundlage erhielt die EP jedoch erst mit dem Vertrag von Maastricht 1991[7]. Wie stellte sich dies nun in der Praxis dar?

2.1.2. Ausgestaltung der EZ

Als Beispiel für die praktische EZ der EG, sollen die Verträge von Lomé dienen. Der lange Weg von Lomé bis Cotonou (2000) begann 1975 mit Lomé I und kristallisierte sich aus den Verträgen von Yaoundé (Kamerun)[8] heraus. Mit dem Beitritt Irlands, Dänemarks und Großbritanniens zur EWG im Jahre 1973, wurde es unumgänglich die Verträge von Yaoundé zu ersetzen und die Lomé-Abkommen (LA), welche im Laufe der Jahre mehrfach nouvelliert und erweitert wurden bildeten diesen Ersatz. Hierzu war es vorab notwendig, genau zu bestimmen, wer als Empfänger von Entwicklungshilfe in Frage kommt. Es entstand eine Gruppe von Begünstigten, die als AKP-Familie (Afrika – Karibik – Pazifik) oder Staatengruppe bekannt wurde. Zu dieser Gruppe gehören bis zum heutigen Tage alle Staaten Afrikas südlich der Sahelzone, alle Staaten der Karibik, ausgenommen Kuba, und ein Großteil der Staaten nordwestlich von Australien[9]. Innerhalb der ersten fünfzehn Jahre, also der LA I-III (LA I 1975-1980, LA II 1980-1985, LA III 1985-1990), unterstützte die EG die Gruppe der AKP Staaten mit ungefähr 18 Mrd. Euro[10]. Wofür wurde dieses Geld verwendet? Um diese Frage eindeutig beantworten zu können muss festgehalten werden, dass bei den LA deutlich zwischen so genannter Programmhilfe und nicht programmierbarer Hilfe unterschieden wurde. Die Programmhilfe umfasste Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, der Förderung regionaler Zusammenarbeit, Gesundheits- und Aidsbekämpfungsprojekte, Förderung der Entwicklung des Handels, des Fremdenverkehrs, sowie der kulturellen Zusammenarbeit und Forcierung der Bildungs- und Ausbildungsförderung. Das volle Spektrum der Programmhilfe kann an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden, jedoch zeigen die ausgewählten Projekte und Förderungen, dass mit der Programmhilfe der EG viele der gesellschaftlichen und kulturellen Bereiche der Länder abgedeckt wurden. Diese Tatsache wirft jedoch ein gravierendes Problem auf, das sich in der Masse der zu finanzierenden Projekte manifestiert. Je mehr Projekte aus dem fixen Pensum des Unterstützungsfonds[11] Geld bezogen, um so geringer wurden die Geldmittel, die an jedes einzelne Projekt ausgeschüttet werden konnten. Eine schwerpunktmäßige Förderung gestaltet sich somit äußerst schwierig.

Die nicht programmierbare Hilfe stellte sich in Form von Sonderdarlehen, durch die Europäische Investitionsbank (EIB), oder Risikokapitalien dar, die zu Beginn der Abkommen nicht geplant werden konnten. Sie stellt somit einen finanziellen Puffer, sowohl für den Geber, als auch den Empfänger dar. Hinzu kamen diverse Subventionssysteme, die sich auf den landwirtschaftlichen Sektor und den Bergbausektor konzentrierten. Zwei von ihnen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Landwirtschaft für die meisten der Entwicklungsländer die wichtigste Rolle im Export spielt[12], gleichzeitig jedoch wie kein anderer Bereich vom relativ labilen System, wie dem Wetters und der Natur abhängig ist - die Weltmarktpreise somit hohen Schwankungen ausgesetzt sind - ist durchaus die Notwendigkeit einer nicht vorherbestimmten finanziellen Unterstützung zu erkennen. Mit dem STABEX (Stabilization of Export Earnings) – System war diese Hilfe gewährleistet. STABEX diente zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Erlöse und wurde bereits im LA I verankert. Mit dem System MINEX/SYSMIN (Special financing facility for mineral products)[13] wurden Bergbauerzeugnisse, wie Kupfer, Zinn, Eisenerz, Mangan, Gold, etc., unterstützt, damit sie auf dem Weltmarkt weiter konkurrenzfähig blieben. Das eigentlich interessante an STABEX und SYSMIN war jedoch, dass die Empfänger diese Form des Kredits ab 1990, also mit Beginn von Lomé IV, nicht zurückzahlen mussten[14]. Die Zuckerprotokolle, die mit der AKP-Familie abgeschlossen wurden, sicherten den AKP-Staaten relativ stabile Zuckerpreise und einen garantierten Absatz auf dem EG Markt zum EG Tarif zu, der weit über dem des Weltmarktes lag[15].

Weiterhin gewährte die EG der Staatengruppe den zollfreien Zugang von Industrieprodukten zum EG Binnenmarkt, ohne hierbei einen Reziprozitätsanspruch zu erheben. Dies war auch nicht notwendig, da es einerseits keine nennenswerte Industrieproduktion in der AKP Ländern gab, somit kaum industrielle Fertigprodukte aus diesen Regionen auf den EG Markt drängten[16] und andererseits diese Länder, bedingt durch entwicklungsvertragliche Bindung, abhängig waren von Industrieprodukten aus der EG und diese Produkte folglich importieren mussten. Es kann also festgehalten werden, dass es sich hierbei um eine entwicklungstechnische Vorteilsvergabe an die AKP Familie handelte, diese jedoch angesichts der wirtschaftlichen Tatsachen in der Bedeutungslosigkeit verschwand. Förderte die EG somit die Schaffung wirtschaftlicher und globaler „Outsider“[17] ? Aderinwale konstatiert zumindest, dass durch solche und ähnliche Praktiken über kurz oder lang, und im Zuge der Globalisierung, die Schaffung von „zwei Arten sozialer Gruppen“[18] gefördert wurde in immer noch wird.

[...]


[1] Heinz, Werner/Langel, Nicole/Leitermann, Walter: Kooperationsbeziehungen zwischen deutschen Städten und Kommunen in Entwicklungsländern, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ B 15-16/2004. S.21

[2] Nuscheler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik,4. aktualisierte Auflage, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1996. S.17; Die Punkte Topoi wurden vom Autor gekürzt und zusammengefasst, geben jedoch die wichtigsten, vom BMZ aufgestellten, Charakteristika des Begriffs wieder.

[3] ebd. S. 18

[4] ebd. S.18-19

[5] vgl. Cassen, Robert: Entwicklungszusammenarbeit, Fakten - Erfahrungen - Lehren, Paul Haupt Verlag, Bern-Stuttgart 1990. Tabellen S.375-376

[6] ebd. S.376

[7] Schmuck, Otto: Internationales Engagement, in: Informationen zur politischen Bildung, Bd. 279 (B6897F), München 2003. S.41

[8] 1964 Yaoundé I und 1969 Yaoudé II; vgl. a.a.O. Nuscheler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik. S. 474

[9] Eine genaue Auflistung der Teilhaber an der AKP Staatengruppen befindet sich im Anhang.

[10] Mabe, Jacob E.: Das kleine Afrika Lexikon, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004. S. 115 Tab. 2

[11] Namentlich sei hier der Europäische Entwicklungsfond (EEF) zu nennen, der nicht aus dem Haushalt der EU finanziert wird und wurde, sondern aus freiwilligen Einzahlungen der EU Mitgliedstaaten, die in Höhe und Regelmäßigkeit variieren können. Es besteht also keine generelle Verpflichtung der Mitglieder sich am EEF zu beteiligen. vgl. Mabe, Jacob E.: Das kleine Afrika Lexikon, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004. S. 115 Tab. 2 oder Nuscheler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik,4. aktualisierte Auflage, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1996. S.476

[12] Cassen, Robert: Entwicklungszusammenarbeit, Fakten - Erfahrungen - Lehren, Paul Haupt Verlag, Bern-Stuttgart 1990. Tabellen S.174

[13] http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=EN&numdoc=

31998Y1117(01)&model=guichett

[14] Mabe, Jacob E.: Das kleine Afrika Lexikon, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004. S.115

[15] Nuscheler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik,4. aktualisierte Auflage, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1996. S. 476

[16] Nuscheler, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik,4. aktualisierte Auflage, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 1996. S.475

[17] Aderinwale, Ayodele: Afrika und der Globalisierungsprozess, in: Tetzlaff, Rainer: Weltkulturen unter Globalisierungsdruck, Erfahrungen und Antworten aus den Kontinenten, EINE Welt-Texte der Stiftung Entwicklung und Frieden, Verlag J.H.W. Dietz Nachfolger, Bonn 2000. S.243

[18] ebd. S.243

Final del extracto de 31 páginas

Detalles

Título
Einklang oder Zweiklang - Entwicklungspolitik der EG/EU und der Mitglieder am Beispiel Deutschlands
Universidad
University of Freiburg
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
31
No. de catálogo
V41568
ISBN (Ebook)
9783638398077
ISBN (Libro)
9783638655743
Tamaño de fichero
504 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Einklang, Zweiklang, Entwicklungspolitik, EG/EU, Mitglieder, Beispiel, Deutschlands
Citar trabajo
Daniel Rottgardt (Autor), 2004, Einklang oder Zweiklang - Entwicklungspolitik der EG/EU und der Mitglieder am Beispiel Deutschlands, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41568

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