Wer ist das Volk? Anmerkungen zur Frage der kulturellen Identität in der politischen Philosophie Carl Schmitts im Vergleich zu Francois Julliens "Es gibt keine kulturelle Identität"


Hausarbeit, 2018

16 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Kulturelle Identität als Wesensmerkmal des Staates: CARL SCHMITT

3. Kulturelle Identität als Phantasma: FRANCOIS JULLIEN

4. Versuch einer eigenen Positionierung zur Frage kultureller Identität

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Einem jedem mag die Inschrift, welche den Architrav des Berliner Reichstags- gebäudes seit 1916 ziert, geläufig sein, welche Politiker*innen wie Bürger*innen gewissermaßen daran zu erinnern scheint, wem die Abgeordneten des Hohen Hauses dienen soll(t)en: Dem deutschen Volke. So kurz und leicht verständlich dieser Ausspruch erscheinen mag, so kompliziert und begrifflich schwer fassbar gestaltet sich die Frage nach dem Wesen eines Volkes, kurzum, nach seiner Identität. Insbesondere in den vergangenen Jahren tauchte der Begriff der na- tionalen Identität ebenso häufig auf wie eine damit verbundene Phrase der so- genannten kulturellen Identität. Doch kann man tatsächlich von eben solch ei- ner Identität sprechen, wenn sie ein gesamtes Staatsvolk beschreiben soll?

Mit dieser Frage soll sich die vorliegende Arbeit anhand zweier Schriften be- schäftigen. Einerseits soll anhand der Schrift Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus von CARL SCHMITT dessen Sichtweise auf die Identität eines Volkes bzw. deren Auswirkungen auf den Parlamentarismus und die Demokratie beschrieben werden. Als kontrastierende Position zu Schmitts Konzeption kultureller Identität sollen die Ausführungen des französischen Phi- losophen Francois Jullien aufgezeigt werden, welche die Begrifflichkeiten der kulturellen Identität gleichermaßen zu negieren wie revidieren suchen.

Daran anschließend wird eine Positionierung vollzogen, welche letztlich eine kritische Auseinandersetzung mit den vorliegenden Positionen hinsichtlich der Frage nach der (Nicht)Existenz von kultureller Identität in komprimierter Form darstellen soll.

2. Kulturelle Identität als Wesensmerkmal des Staates: Carl Schmitt

Obgleich das Thema der kulturellen Identität innerhalb der Schrift Die geistes geschichtliche Lage des Parlamentarismus von CARL SCHMITT nicht das vorherrschende Thema zu sein scheint, gestaltet sich eine Beschäftigung mit eben jenem Gesichtspunkt als spannungs- wie erkenntnisreich.

Innerhalb seiner Schrift zur Verfassung des Parlamentarismus, in welcher Schmitt die seiner Ansicht nach vorherrschenden Missstände des Systems der parlamentarischen Demokratie aufzuzeigen versucht, wird das Thema der kulturellen Identität des Volkes zu einem entscheidenden Gesichtspunkt im Spannungsfeld der Repräsentation des Volkswillens innerhalb des politischen Systems der Parlamentsdemokratie.

SCHMITT kritisiert in scharfer Art und Weise eine gewissermaßen vorherr- schende Leere normativer Art innerhalb des Parlamentes, welches nicht zuletzt durch die Repräsentation zu vieler und zu verschiedener Interessen, Ansichten, Denkweisen der Bevölkerung zurückzuführen sein könnte dies führe, nach SCHMITT dazu, dass eine Demokratie sich in sämtliche ideologische Richtungen entwickeln könnte:

„Eine Demokratie kann militaristisch oder pazifistisch sein, absolutistisch oder liberal, zentralistisch oder dezentralisierend, fortschrittlich oder re- aktionär, und alles wieder zu verschiedenen Zeiten verschieden, ohne au aufzuhoren, Demokratie zu sein."1

Zudem liegt, der Auffassung Schmitts folgend, ein großes Problem im Aspekt der vermeintlichen Identität von Staat, also dem Repräsentanten und dem Volk, dem Repräsentierten innerhalb des politischen Systems der parlamentarischen Demokratie und der damit einhergehenden Aufweichung dessen, was SCHMITT als politischen Kampf auszumachen scheint so sei ihm zufolge die

„Identitat mit dem Willen des Volkes so sehr gemeinsame Pramisse [der politischen Repräsentanten] geworden ist, da[ss] sie aufgehört hat, poli- tisch interessant zu sein und der Kampf nur sich nur noch um die Mittel der Identifikation bewegt.“2

Doch was genau verbirgt sich bei SCHMITT innerhalb eines demokratischen po- litischen Systems und den damit einhergehenden Prozessen genauer hinter dem Begriff des Volkes? Hierzu liefert er eine auf den ersten Blick recht ein- leuchtende Erläuterung, wenn er den Begriff des Volkes zunächst als einen „Begriff des offentlichen Rechts" bezeichnet, welcher nur „in der Sphare der Publizitat" existiere.3 Zudem zeige sich innerhalb der politischen Vertretung des Volkswillens eine Bewegung im „unuberwindliche[n] Gegensatz zwischen libe-ralem Einzelmensch-Bewu[sst]sein und demokratischer Homogenitat".4

Hier erscheint nunmehr ein Begriff, welcher in der Auffassung des Begriffs des Volkes bei SCHMITT eine entscheidende, wenn nicht gar die zentrale Bedeutung einzunehmen vermag: Der Begriff der Homogenität. Hinsichtlich des Wesens, dem Charakteristikum der Demokratie, formuliert er im Vorwort zu Die geistesgeschichtliche Lage des Parlamentarismus:

„Jede wirkliche Demokratie beruht darauf, da[ss] nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nicht-Gleiche nicht gleichbehandelt wird. Zur Demokratie gehört also notwendig ers- tens Homogenität und zweitens nötigenfalls die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen."5

Bezüglich des Begriffes des Volkes lässt sich anhand des Konzeptes Schmitts nun zunächst postulieren, dass innerhalb einer Gemeinschaft von Menschen nur dann demokratische Prozesse stattfinden können, wenn es eine Homoge- nität unter den Mitgliedern eben jener Gemeinschaft gibt, welche mit allen Möglichkeiten gegen jegliche Formen der Abweichung verteidigt werden müsste. Hinsichtlich der Frage, was Gleichheit einer Gemeinschaft auszumachen im Stande sein könnte, formuliert SCHMITT Folgendes:

„Bei der Frage der Gleichheit handelt es sich [...] um die Substanz der Gleichheit. Sie kann in bestimmten physischen und moralische Qualitä- ten gefunden werden, z. B. in der staatsburgerlichen Tuchtigkeit [...]. In der Demokratie englischer Sektierer des 17. Jahrhunderts grundet sie sich auf die Obereinstimmung religioser Oberzeugungen. Seit dem 19. Jahrhundert besteht sie vor allem in der Zugehorigkeit zu einer bestimm-ten Nation, in der nationalen Homogenitat." 6

Die Hervorhebung religiöser (und somit auch kultureller) Identität hinsichtlich eines Staatsvolkes und insbesondere die Hervorhebung der nationalen Homo- genität lassen den Eindruck entstehen, SCHMITT stelle sich ein Volk in der Tat als eine gleichförmige Masse vor, welche wenige bis keine Unterschiede hin- sichtlich kulturell-traditioneller wie religiöser Überzeugungen an den Tag legen würden. Eben nur Angehörige solch einer kulturell identischen (resp. homoge- nen) Gemeinschaft dürften nach SCHMITT auch in den Genuss demokratischer Rechte kommen. Mit dem Recht auf die Inanspruchnahme demokratischer Rechte der Mitglieder der (homogenen) Gruppe eines Staatsvolkes gehen aber auch, wenn man Schmitts Ansichten hinsichtlich des Verhältnis von Gleichem und Fremden innerhalb einer Demokratie folgen mag, die Pflichten hinsichtlich des Kampfes gegen jegliche Form von Heterogenität innerhalb einer Gemein- schaft im Sinne eines Staatsvolkes um diesen Kampf zu verdeutlichen, führt er folgende historische Beispiele der Bewahrung kultureller und damit politi- scher Identität an:

„Zur lllustrierung sei [...] an zwei verschiedene Beispiele moderner De- mokratien erinnert: an die heutige Türkei mit ihrer radikalen Aussiedlung der Griechen und ihrer rücksichtslosen Türkisierung des Landes und an das australische Gemeinwesen, das durch Einwanderungsgesetzge- bung unerwunschten Zuzug fernhalt und [...] nur solche Einwanderer zula[ss]t, die dem right type of settler entsprechen."7

SCHMITT zufolge liegen die Möglichkeiten einer Bewahrung der volkseigenen Homogenität also einerseits in der wortwörtlichen Vernichtung (im Sinne einer Aussiedlung, Vertreibung, Unterdrückung oder gar Liquidierung) der heteroge- nen Einflüsse oder in der gesetzlichen Verhinderung von möglichen Einwande- rungsbewegungen heterogener Einflüsse innerhalb einer Gemeinschaft. Somit erscheint für ihn die kulturelle Identität als ein inhärentes Merkmal einer Ge- meinschaft und somit als wesentlicher Bestandteil eines Staatsvolkes- somit können nur eben jene Menschen gleiche Rechte genießen, welche weit mehr als lediglich die Zugehörigkeit zu einem Staat qua Geburt oder Staatszugehö- rigkeit erfüllen, sich jedoch durch kulturelle Identität mit dem Volk auszeichnen muss. Laut STEFAN HERMANNS beruht die Identität eines Volkes bei SCHMITT durch das „Gefuhl einer homogenen Masse“, welche sich durch ..gemeinsame Sprache, gemeinsame geschichtliche Schicksale, Traditionen" aber auch „poli-tische[] und Hoffnungen“ auszeichnet.8 Es wird also erneut auf hauptsächlich kulturelle Gemeinsamkeiten innerhalb der Gemeinschaft des homogenen Vol- kes verwiesen und weniger auf Aspekte außerhalb kulturell-traditioneller Sphä- ren. Somit lässt sich feststellen, dass der Aspekt der kulturellen Identität für SCHMITT nicht nur bloßes Merkmal eines Staates, sondern mehr noch Voraus- setzung für das Funktionieren demokratischer politischer Prozesse innerhalb eines Staates zu sein scheint: Nur, was gleich denkt, was den gleichen kultu- rellen Einflüssen anzuhängen scheint, mag im Sinne Carl Schmitts, auch im Stande sein, politisch gestärkt, weil geeint agieren zu können.

Nicht zuletzt aus diesem Grund kritisiert SCHMITT das Wesen des Parlamenta- rismus, dem er unterstellt, durch die Vertretung zu vieler verschiedener Interessen innerhalb des demokratischen Systems zu keiner wirklich fundierter Vertretung des Volkswillens gelangen zu können. Kurzum, durch die Heteroge- nität der politischen Ansichten innerhalb des Parlaments einerseits und dem Anspruch der Demokratie, den Willen des Volkes, also das Begehren einer ver- meintlich homogenen Gemeinschaft zu erfüllen andererseits, ergibt sich in der Auffassung Schmitts ein Zustand, welcher das politische System der Weimarer Republik lediglich zu stören, wenn nicht gar zu lähmen im Stande zu sein scheint.

Eine gänzlich andere Position hinsichtlich des Terminus der kulturellen Identität vertritt der französische Philosoph und Soziologe FRANCOIS JULLIEN in seiner Monographie mit dem Titel der zugleich wie eine Programmatik zu wirken scheint: Es gibt keine kulturelle Identität.

[...]


1 SCHMITT 1991, 34.

2 SCHMITT 1991, 38.

3 SCHMITT 1991, 22.

4 SCHMITT 1991, 23.

5 SCHMITT 1991, 13f.

6 SCHMITT 1991, 14.

7 Ebd.

8 HERMANNS 2011, 56.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Wer ist das Volk? Anmerkungen zur Frage der kulturellen Identität in der politischen Philosophie Carl Schmitts im Vergleich zu Francois Julliens "Es gibt keine kulturelle Identität"
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald  (Institut für Philosophie)
Veranstaltung
Seminar Liberalismus und seine Kritiker
Note
2,7
Autor
Jahr
2018
Seiten
16
Katalognummer
V415853
ISBN (eBook)
9783668658783
ISBN (Buch)
9783668658790
Dateigröße
436 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
volk, anmerkungen, frage, identität, philosophie, carl, schmitts, vergleich, francois, julliens
Arbeit zitieren
Florian Leiffheidt (Autor:in), 2018, Wer ist das Volk? Anmerkungen zur Frage der kulturellen Identität in der politischen Philosophie Carl Schmitts im Vergleich zu Francois Julliens "Es gibt keine kulturelle Identität", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/415853

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wer ist das Volk? Anmerkungen zur Frage der kulturellen Identität in der politischen Philosophie Carl Schmitts im Vergleich zu Francois Julliens "Es gibt keine kulturelle Identität"



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden