Corporate Governance und Whistleblowing. Entwicklung der OECD Grundsätze


Trabajo de Seminario, 2016

15 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau des Assignments

2 Entwicklung der OECD-Grundsätze im Bereich „Whistleblowing“
2.1 Begriffsdefinitionen „Corporate Governance” und „Whistleblowing“
2.2 OECD-Grundsätze: Entstehung und (Weiter-) Entwicklung im Bereich „Whistleblowing“

3 Zusammenhang zwischen Corporate Governance und Whistleblowing
3.1 Vorteile eines effektiven „Whistleblowing“-Systems
3.2 Edward Snowden als Praxisbeispiel für „Whistleblowing“

4 Fazit

5 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Unternehmensführung steht ständig vor der Herausforderung Interessenskonflikte zwischen Stakeholdern und Shareholdern zu lösen. Es werden vermehrt Grundsatzer­klärungen gefordert, anhand dessen Entscheidungen transparent und integer getroffen werden können. Dies wurde durch große Unternehmenskrisen mit weitreichenden Folgen auf die Weltwirtschaft verstärkt, welche auf nicht konformes Verhalten von Machtträgern zurückzuführen sind.[1] Der Zusammenhang zwischen der Missachtung einer Corporate Governance und Krisen wurde hergestellt. Die OECD reagierte hierauf und stellte Grundsätze für eine „gute Unternehmensführung“ auf. Allerdings können die OECD-Richtlinien unzulängliche Vorgänge nicht vollständig verhindern und auch nicht vor Krisen schützen. Korruption und nichtkonformes Verhalten findet im Hintergrund statt und ist schwer zu identifizieren und zu sanktionieren, ganz besonders von außen. Selbst wenn ein Insider Missstände erkennt und verurteilt, wird er durch drohende negative Folgen einer Berichterstattung abgeschreckt. Verstärkt wird dies, wenn es keinen systemati­schen Prozess gibt, um nicht konformes Verhalten zu melden.

1.2 Zielsetzung und Aufbau des Assignments

In diesem Assignment sollen die bereits erwähnten OECD-Richtlinien beleuchtet werden. Im nächsten Schritt wird der Zusammenhang zwischen Corporate Governance und Whistleblowing hergestellt. Hierzu dienen zunächst Begriffsdefinitionen und deren Ein­ordnung in die OECD-Richtlinien. Wie in der Problemstellung erläutert, wird ein positiver Zusammenhang zwischen „guter Unternehmensführung“ und Unternehmenserfolg ver­mutet. Daher ist es für die Führungsebene von großer Bedeutung, Informationen über Missstände zu identifizieren. Es ist das Ziel, die Wichtigkeit eines effektiven Whistle­blowing-Systems aufzuzeigen. Dazu werden zunächst die Kriterien an ein effekti­ves Whistleblowing-System und schließlich dessen Vorteile erläutert. Ein essentieller Punkt beim Thema „Whistleblowing“ ist der Schutz des Informanten, das wird anhand eines berühmten Praxisbeispiels in Kapitel 3.2. betont. Schließlich werden die Erkenntnisse im Fazit zusammengefasst und ein Ausblick in diesem Themenbereich gegeben.

2 Entwicklung der OECD-Grundsätze im Bereich „Whistleblowing“

2.1 Begriffsdefinitionen „Corporate Governance” und „Whistleblowing“

In der Literatur gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffes „Corporate Gover­nance“. In diesem Assignment soll auf die Definition von Werder zurückgegriffen werden. Demnach ist Corporate Governance „der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen.“[2] Es beschreibt die Gestaltung einer „guten Unternehmensführung“ in Form von Regelungen. Ob es sich um eine „gute Unter­nehmensführung“ handelt, ist besonders von den zugrunde gelegten Interessensgruppen abhängig. Generell ist die wichtigste Aufgabe der Corporate Governance, eine Richtlinie bei Interessenskonflikten zu liefern und so die Entscheidungsfähigkeit der Führung zu fördern. Das gilt gleichermaßen für Entscheidungsträger in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, wie Politik und Wirtschaft. Politiker wissen, dass eine gute Corporate Gover­nance zu Finanzmarktstabilität, Investitionen und Wirtschaftswachstum beitragen kann. „Die Unternehmen wiederum wissen besser darüber Bescheid, auf welche Art und Weise gute Corporate-Governance-Praktiken ihre Wettbewerbsfähigkeit fördern können.“[3] Für die Umsetzung gibt es drei mögliche Gestaltungsfelder, wie in Abbildung 1 ersichtlich:

Abbildung 1: Gestaltungsfelder Corporate Governance

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schottmüller-Einwang, U., Corporate Governance, o.J., S.36.

Im Rahmen dieses Assignments soll auf die sogenannten OECD-Richtlinien eingegan­gen werden, welche auf internationaler Ebene als Standard für eine gute Corporate Governance gesehen werden. Diese dienen in Politik und Wirtschaft als Diskussions­grundlage für die in Abbildung 1 dargestellten Gestaltungsfelder und beeinflussen somit Gesetzesentwürfe als auch unternehmensindividuelle Geschäftsordnungen. Die Entste­hung sowie Weiterentwicklungen im Bereich „Whistleblowing“ werden im Kapitel 2.2. er­läutert.

Der Begriff „Whistleblowing“ tritt in den Vordergrund, wenn gegen diese „gute Unterneh­mensführung“ der Corporate Governance verstoßen wird. Die in der Wissenschaft derzeit gebräuchlichste Definition lautet: „Die Offenbarung durch Organisationsmitglieder (frühere oder gegenwärtige) von illegalen, unmoralischen oder illegitimen Praktiken unter der Kontrolle ihrer Arbeitgeber an Personen oder Organisationen, die in der Lage sein könnten, diesbezüglich aktiv zu werden.“[4] Es werden also gesetzeswidrige oder unethi­sche Verhaltensweisen in Organisationen kritisiert und offengelegt. Der sogenannte „Whistleblower“ ist meist ein Insider, handelt uneigennützig und geht womöglich persön­liche Ri­siken ein. Wie die Definition zeigt, können Adressaten der Informationen direkte Vorgesetzte, Aufsichtsgremien unter Umgehung der Vorgesetzten, sowie letztlich auch die Öffentlichkeit sein. Generell werden ein Mangel an Transparenz, Ehrlichkeit und Fair­ness im Umgang miteinander häufig als Ursachen für Missstände gesehen, gegen die Whistleblower vorgehen möchten.[5] Im angloamerikanischen Raum werden Whistleblo­wer zunehmend durch Gesetze geschützt. Darüber hinaus wird das Thema in Betriebs­vereinbarungen aufgegriffen, um ein effizientes Whistleblowing-System aufzubauen. Hie­rauf soll in Kapitel 3.1. weiter eingegangen werden. Diese Tendenzen spiegeln das stei­gende Bewusstsein in diesem Bereich wider.

2.2 OECD-Grundsätze: Entstehung und (Weiter-) Entwicklung im Bereich „Whistleblowing“

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch Organi­sation for Economic Co-operation and Development, OECD) ist eine internationale Orga­nisation mit 35 Mitgliedstaaten, die sich der Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Diese Organisation wurde bereits in 1960 gebildet, widmete sich aber erst in den 1990er Jahren den Corporate Governance Regelungen aufgrund der zunehmenden Be­deutung dieses Themas in der breiten Öffentlichkeit. In 1999 wurden vom Rat der OECD die sogenannten OECD-Grundsätze gebilligt. Diese dienen als präzise Orien­tierungshilfe für politische Entscheidungsträger, Investoren, Unternehmen und sonstige interessierte Gruppen weltweit.[6] Als Auslöser für die Aufstellung dieser Grundsätze kön­nen konkrete Unternehmenskrisen und –skandale in der Vergangenheit gesehen werden. Diese Moti­vation spiegelt die weit verbreitete Annahme von Unternehmen wider, dass ein hoher Grad der Regeleinhaltung zu einem großen Unternehmenserfolg führt.[7]

Die erstmalige Publikation der OECD-Grundsätze wurde 2004 sowie 2015 aktualisiert. Die Grundsätze sind ein „entwicklungsfähiges Instrument, das nichtrechtsverbindliche Standards, empfehlenswerte Praktiken und Orientierungshilfen“ bietet.[8] Eine ständige Weiterentwicklung ist demnach angestrebt und sinnvoll. Es werden insbesondere prakti­sche Erfahrungen einbezogen. Dies geschieht über ein Forum, das einen laufenden Di­alog und Austausch zwischen Mitglieds– und Nichtmitgliedsländern ermöglicht. Es ist das Ziel der OECD, Trends im Corporate Governance-Bereich zu identifizieren und nach neuen Lösungen für Probleme zu suchen.[9] Hierdurch wird das Niveau der Grundsätze in vielen Themenkomplexen gesteigert.

Seit 2004 enthalten die Empfehlungen insbeson­dere die Aufforderung an den Aufsichts­rat, die sogenannten „Whistleblower“ zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu einem vertraulichen Kontakt auf Aufsichtsratsebene zu er­möglichen.[10] Neben diesen Erweite­rungen im Rahmen der OECD-Grundsätze wurde durch die OECD auch die sogenannte CleanGovBiz Initiative berufen, welche Regierungen und Unterneh­men unterstützen soll im Kampf für Integrität und gegen Korruption. Die Initiative bietet hierfür praktische Anlei­tungen und Instrumente. Whistleblowing spielt hierbei eine ent­scheidende Rolle. Dem­nach ist das Korruptionsrisiko in Umgebungen erhöht, wo das Be­richten über Missstände nicht unterstützt wird.[11] In 2010 wurde das Thema ebenfalls im G20 Gipfel auf Grundlage von Empfehlungen der OECD besprochen. Hierfür stellte die OECD Best Practice Bei­spiele zusammen, mit der Zielsetzung eines weitreichenden Schutzes für Whistleblower im privaten sowie öffentlichen Sektor.[12] Insgesamt wird deut­lich, dass die OECD Organi­sation das Themen „Corporate Governance“ sowie „Whistle­blowing“ verknüpft und weit­reichend auf globaler Ebene beeinflusst.

3 Zusammenhang zwischen Corporate Governance und Whistleblowing

3.1 Vorteile eines effektiven „Whistleblowing“-Systems

Der Zusammenhang zwischen Whistleblowing und Corporate Governance wird beson­ders deutlich, wenn gegen die definierte “gute Unternehmensführung” verstoßen wird. In solchen Situationen kann sich Whistleblowing positiv auf die Entwicklung des Unterneh­mens auswirken, insbesondere wenn ein effektives Whistleblowing-System etabliert ist. Dieses System kennzeichnet sich durch folgende Punkte:

- Der Schutz des Whistleblowers steht jederzeit im Mittelpunkt. Berichterstatter, die im guten Willen über Missstände berichten, können sich sicher sein, dass sie dar­aus keine negativen Folgen erfahren werden. Hierfür ist es essentiell, dass eine anonyme Berichterstattung ermöglicht wird. Zudem existieren umfangreiche und klare Regelun­gen, um Informanten vor Vergeltung, Diskriminierung oder disziplinarischen Aktionen zu schützen.
- Es sind klare Prozesse, Informations- und Berichtskanäle etabliert, um die Berichter­stattung zu ermöglichen.
- Die Mitarbeiter haben nicht nur Kenntnis darüber, wie Missstände berichtet werden können, sondern auch Vertrauen in den Prozess der Berichterstattung. Das Whistle­blowing-System sollte daher für alle Organisationsmitglieder transparent und nach­vollziehbar sein. Eine offene Organisationskultur sollte angestrebt werden.[13]
- Whistleblower können ihren Fall nachverfolgen und wissen so, dass dieser bearbeitet wird und fühlen sich ernst genommen. Eine hohe Integrität des Whistleblowing-Systems ist hierfür unerlässlich. Die aufgestellten Regelungen dürfen keine leeren Phrasen bleiben, sondern müssen tatsächlich gelebt werden.
- Das Bewusstsein über den Mehrwert von Offenlegungen und der damit verbundene Schutz von Whistleblowern sind gesteigert. Langfristig führt dies zu einer Änderung der Unternehmenskultur, in der die negative Einstellung gegenüber Whistleblowing aufgelöst ist und vielmehr als Loyalitätsakt gegenüber des Unternehmens gesehen wird.
- Die Effektivität der Whistleblower-Schutzmaßnahmen und des Berichterstattungs­prozesses werden regelmäßig überprüft und überarbeitet.

In der Praxis könnte ein solches System beispielsweise durch eine Hotline oder Anreizsysteme umgesetzt werden. Eine Online- oder Telefonhotline ermöglicht eine anonyme Berichterstattung. Der Prozess ist für den Berichterstatter sehr einfach, schnell und unkompliziert. Ein Praxisbeispiel hierfür liefert das Land Kenia. Dort ist Korruption in allen Ebenen und Sektoren weit verbreitet, weshalb die kenianische Ethik und Antikorruptions Komission (EACC) seit 2005 ein webbasiertes Whistleblowing-System eingeführt hat. Es ermöglicht eine sichere und anonyme Berichterstattung und setzt den Grundstein für einen effizienten und effektiven Prozess, um mit Informationen über Korruption umzugehen.[14]

Die Etablierung eines Anreizsystems für wertvolle Whistleblowing-Informationen kann die Motivation möglicher Informanten erhöhen. Dies erfordert allerdings die Integration in ein gut funktionierendes und nachvollziehbares Whistleblowing-System mit klaren Vorgaben, um wiederum nachvollziehbare Regelungen für Vergütungen zu schaffen. Dieser Anreiz sorgt sicherlich dafür, dass bereits kleinere Verstöße berichtet werden und nicht erst tiefgreifende Missstände.

Wenn eine Organisation oder ein Unternehmen schließlich ein effektives Whistleblowing-System etabliert hat, ergeben sich hierdurch folgende Vorteile:

- Mitarbeiter fühlen sich sicher und ernst genommen. Dadurch wird öfter, frühzeitiger und offener über mögliche Missstände in der Organisation berichtet.
- Informationen aus erster Hand werden ermöglicht.[15]
- Das Unternehmen erhält die Möglichkeit, in einem sehr frühen Stadium auf Miss­stände zu reagieren und kann somit mögliche Risiken minimieren.
- Ein effektives Whistleblowing-System hat präventive Wirkungen. Einerseits wird die Wahrscheinlichkeit erhöht erwischt zu werden und daher wirkt es abschreckend. An­dererseits lassen die vermehrt aufgedeckten Fälle Rückschlüsse auf Schwachstellen in der Organisation und im System zu.[16]

- Es ist unumstritten, dass es für den Informanten ohne entsprechende Whistleblowing-Regelungen negative Folgen haben kann, über Missstände zu informieren. Ein ent­sprechendes System schützt den Informanten. Auf diese Weise sehen sich beispiels­weise Mitarbeiter nicht gezwungen aus Angst zu kündigen, sondern können ihre mo­ralischen und ethischen Bedenken äußern.
- Insgesamt wird die Aufdeckung und Reportage von Missständen und Korruption ge­fördert und gleichzeitig können die Mitarbeiter geschützt werden.
- Schließlich wird hierdurch die Organisationskultur positiv beeinflusst, da Werte wie Transparenz und Integrität gefördert werden.

Bereits viele Unternehmen haben diesen positiven Zusammenhang von effektiven Whistleblowing-Systemen auf eine gelebte Corporate Governance erkannt. Das zeigen in der Praxis Betriebsvereinbarungen, in denen Regelungen zu Whistleblowing festgelegt sind, um dessen beschriebene Vorteile nutzen zu können.

[...]


[1] Vgl. OECD, OECD-Richtlinien, 2004, S.3.

[2] Schottmüller-Einwang, U., Corporate Governance, o.J., S.7.

[3] OECD, OECD-Richtlinien, 2004, S.3.

[4] Miceli, M., u.a., Whistleblowing in organizations, 2008, S.6.

[5] Vgl. Masche, M., Whistleblower Netzwerke, 2011, S.4.

[6] Vgl. OECD, OECD-Richtlinien, 2004, S.4.

[7] Vgl. Schottmüller-Einwang, U., Corporate Governance, o.J., S.14.

[8] OECD, OECD-Richtlinien, 2004, S.6.

[9] Vgl. OECD, OECD-Richtlinien, 2004, S.6.

[10]E. Unternehmensbeteiligte, darunter auch die einzelnen Arbeitnehmer und ihre Vertreterorgane, sollten die Möglichkeit haben, ihre Befürchtungen über illegale oder unethische Praktiken dem Board gegenüber frei zu äußern, ohne dass dies ihre Rechte gefährdet.“ in OECD (Hrsg.), OECD-Richtlinien, 2004, S.26.

[11] Vgl. OECD, CleanGovBiz, 2012, S.3.

[12] Vgl. OECD, CleanGovBiz, 2012, S.4.

[13] Vgl. OECD, CleanGovBiz, 2012, S.3.

[14] Vgl. Boehm, F., Supporting Anonymous Whistleblowing, 2013, S.2.

[15] Beispiel hierfür ist die Krise der Barings Bank in Groß-Britannien in den 1980er und frühen 1990er Jahren. Es wurde bekannt, dass die Mitarbeiter sich der entstehenden Risiken wohl bewusst waren. Jedoch waren sie entweder zu ängstlich, darüber zu berichten oder gaben die Informationen an die falschen Kontaktpersonen gaben. Quelle: OECD (Hrsg.), Commiting to Effective Whistleblower Protection, 2016, S.18.

[16] Vgl. Boehm, F., Supporting Anonymous Whistleblowing, 2013, S.1.

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Corporate Governance und Whistleblowing. Entwicklung der OECD Grundsätze
Universidad
AKAD University of Applied Sciences Stuttgart
Calificación
1,3
Autor
Año
2016
Páginas
15
No. de catálogo
V415957
ISBN (Ebook)
9783668659919
ISBN (Libro)
9783668659926
Tamaño de fichero
503 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
OECD, Whistleblowing, Corporate Governance, Grundsätze, Unternehmensführung, Richtlinien, Insider, System, Snowden, Systemisches Management, Management, Nachhaltigkeit, Wirtschaftspsychologie
Citar trabajo
Johanna Richter (Autor), 2016, Corporate Governance und Whistleblowing. Entwicklung der OECD Grundsätze, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/415957

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