Wettbewerbspoltische Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen und Erörterung des Falls 'Toll Collect' aus Sicht der EU Kommission


Hausarbeit, 2004

27 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Grundlegendes zur Wettbewerbspolitik

2 Theoretische Grundlagen von Gemeinschaftsunternehmen
2.1 Definition Gemeinschaftsunternehmen
2.2 Arten von Gemeinschaftsunternehmen
2.3 Motive für die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen
2.4 Gemeinschaftsunternehmen und Wettbewerb

3 Wettbewerbsrechtliche Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen
3.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
3.2 EU-Wettbewerbsbestimmungen
3.3 Zusammenschluss im Rechtssinn und Zusammenschlusstatbestände
3.4 Prinzip der Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle)

4 Einführende Betrachtung in den Fall „Toll-Collect“
4.1 Hintergrund des geplanten Zusammenschlusses
4.2 Anwendung der EU-Fusionskontrolle
4.3 Darstellung des für den Wettbewerbsprozess relevanten Marktes
4.3.1 Sachliche Marktabgrenzung
4.3.2 Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes

5 Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung
5.1 Betrachtung momentanen und zukünftigen der Marktstellung der beteiligten Unternehmen
5.2 Interessen von Drittanbietern
5.3 Auswirkung der Toll-Collect Plattform auf die Marktstruktur

6 Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen

7 Schlussbemerkungen

8 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Unterscheidungsmerkmale Gemeinschaftsunternehmen

Abbildung 2: Anteile an Toll-Collect

Abbildung 3: Relevanter Markt

Abbildung 4: Zukunftsmarkt Verkehrstelematik

Abbildung 5: Auswirkungen auf den Wettbewerb

Alle Abbildungen sind eigene Darstellungen. Quellenangaben dazu sind wenn nicht anders angegeben dem laufendem Text zu entnehmen.

1 Einleitung

Gemeinschaftsunternehmen sind ein wichtiger Bereich unternehmerischer Strategien, sei es bei der Erschließung und Eroberung neuer Märkte, der Erlangung von Kostenvorteilen oder der Entwicklung innovativer Techniken. Im Zuge der Globalisierung und der wirtschaftlichen Vernetzung Europas tritt das Phänomen Gemeinschaftsunternehmen verstärkt auch unter in- und ausländischen Unternehmen auf. Somit gewinnt dieses Thema zunehmend europaweit bzw. weltweit an Bedeutung.

Unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten gilt es hierbei herauszustellen, inwiefern sich die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen auf den inländischen und europäischen Wettbewerb auswirkt. Dabei ist es Aufgabe der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Geltungsbereich dieser Rechtsvorschriften durch Bildung des Gemeinschaftsunternehmens nicht gefährdet wird. Bei Gefährdung des Wettbewerbs, ist es dann Aufgabe der dafür zuständigen Behörden entsprechende wettbewerbspolitische Maßnahmen einzuleiten.

Nachdem im zweiten Kapitel die theoretischen und rechtlichen Grundlagen von Gemeinschaftsunternehmen betrachtet werden, folgt im dritten Kapitel dieser Arbeit dann aufbauend auf den theoretischen und rechtlichen Grundlagen die Betrachtung des Zusammenschlusses der Unternehmen Daimler Chrysler Services, Deutsche Telekom und Coufiroute zum Gemeinschaftsunternehmen „Toll Collect“. Dabei sollen insbesondere mögliche wettbewerbsbeeinträchtigende Strategien und ihre Auswirkungen durch das Gemeinschaftsunternehmens dargestellt werden. Die Argumentationsweise vollzieht sich dabei weitestgehend, wie im Rahmen dieses Seminars zur Wettbewerbspolitik verlangt, aus der Sichtweise der EU-Kommission. Als Grundlage dazu dient die Entscheidung der EU- Kommission vom 30. April 2003 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR Abkommen.

Ziel dieser Seminararbeit ist es, die wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Phänomene, wie sie insbesondere bei dem hier betrachteten Gemeinschaftsunternehmen „Toll-Collect“ auftreten, zu erörtern

1.1 Grundlegendes zur Wettbewerbspolitik

Unter dem Begriff „Wettbewerbspolitik“ sind grundsätzlich alle Bestrebungen, Handlungen und Maßnahmen staatlicher Institutionen zu verstehen, die einen freien funktionsfähigen Wettbewerbsprozess in einem marktwirtschaftlichen System ermöglichen, ordnen und sichern (Olten 1995, S.159). Zusammengefasst lassen sich diesbezüglich drei Strategien und Ansatzpunkte der Wettbewerbspolitik unterscheiden (Olten 1995, S.161). Erstens die Verhinderung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Zweitens die Verhinderung von wettbewerbsgefährdenden Marktstrukturen und drittens die Förderung des freien und funktionsfähigen Wettbewerbsprozesses.

Diese Strategien sind Bestandteil der deutschen und europäischen Wettbewerbspolitik (vgl. Olsen 1995, S.161).

In der Realität ist es eher unwahrscheinlich, dass sich Unternehmen freiwillig einem scharfen Wettbewerb unterwerfen. Wahrscheinlich ist es daher, dass Unternehmen versuchen werden ihre Märkte gegen Eindringlinge von außen abzusichern und sich gegen bestehende oder potenzielle Konkurrenten zu schützen versuchen.

Damit der Wettbewerb gesichert werden kann, muss die Wettbewerbspolitik insbesondere darauf gerichtet sein, den Wettbewerb gegenüber Konzentrationsstrebungen zu sichern (Vgl. Teichmann 1986, S.169). Dazu stehen der Wettbewerbspolitik in erster Linie zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Abschottung des Marktes gegenüber Eindringlingen und das Verbot von Absprachen auf dem Markt tätiger Unternehmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Implementierung einer Missbrauchsaufsicht für marktbeherrschende Unternehmen (Vgl. Teichmann 1986, S.169). Zur Einschätzung der Marktmacht eines Unternehmens ist eine sachliche und räumliche Marktabgrenzung erforderlich. Diese Thematik wird innerhalb des Kapitels 3 dieser Arbeit jedoch eingehender behandelt.

2 Theoretische Grundlagen von Gemeinschaftsunternehmen

Im folgenden Kapitel sollen die wettbewerbspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsunternehmen dargestellt werden. Ebenfalls Bestandteil dieses Kapitels ist es darzustellen, welche wettbewerbspolitischen Maßnahmen den entsprechend betroffenen Behörden (Hier: Bundeskartellamt, EU-Kommission) zur Verfügung stehen um einen funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten.

2.1 Definition Gemeinschaftsunternehmen

Unter dem Begriff Gemeinschaftsunternehmen sind diejenigen Unternehmen zu verstehen, die von zwei oder auch von mehreren wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinsam kontrolliert werden. (vgl. Iliopoulos 1986, S.21f.)

Des Weiteren können Gemeinschaftsunternehmen auch durch gemeinsame Neugründung oder durch Begründung einer gemeinsamen Kontrolle an schon existierenden Unternehmen z.B. durch Erwerb von 50% der Aktien eines Unternehmens entstehen (vgl. Iliopoulos 1986, S.21f.).

Diese Gemeinschaftsunternehmen entstehen zumeist aus der Gründung neuer Produktionseinheiten, der Ausgliederung vorhandener Produktionskapazitäten oder dem gemeinsamen Erwerb eines schon bestehenden dritten Unternehmens.

Gemeinschaftsunternehmen werden unter Ökonomen auch als „Sonderform des externen Unternehmenswachstums“ bezeichnet (vgl. Schmidt 1996, S.133).

Aufgrund ihres komplexen Charakters ist eine genaue Definition von Gemeinschaftsunternehmen jedoch schwierig. Durch den Begriff werden zahlreiche Sachverhalte abgedeckt, da grundsätzlich eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligter und möglicher Rechtsformen, Aufgabenfelder, Tätigkeitsarten und Zielsetzungen im Spiel sein können.

2.2 Arten von Gemeinschaftsunternehmen

Der Definition nach können Gemeinschaftsunternehmen in verschiedene Arten unterteilt werden- siehe Abbildung 1 (vgl. Schmidt 1996, S. 133).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Unterscheidungsmerkmale Gemeinschaftsunternehmen

Grundsätzlich lassen sich Gemeinschaftsunternehmen in Vollfunktions-Unternehmen, d.h. Unternehmen, die ein Produkt, Ware oder gewerbliche Leistung selbstständig herstellen und dieses Produkt auch eigenständig auf den Markt bringen und in Teilfunktions-Unternehmen, d.h. Unternehmen, die z.B. nur Einkauf, nur Vertrieb oder nur Forschung wahrnehmen, unterscheiden (Iliopoulos 1986, S.21f.).

Dabei werden Vollfunktionsunternehmen als konzentratives Gemeinschaftsunternehmen, Teilfunktionsunternehmen als kooperatives Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet. Diese Unterscheidung ist insbesondere im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Bedeutung.

Im kartellrechtlichen Sinne fallen konzentrative Gemeinschaftsunternehmen in den Wirkungsbereich des § 35ff. GWB (vgl. Schmidt 1996, S.135). Die kartellrechtliche Beurteilung von Gemeinschaftsunternehmen nach § 1 GWB findet i.d.R. dann statt, wenn es sich um kooperative Gemeinschaftsunternehmen handelt (vgl. Satzky, 1990, S.37).

2.3 Motive für die Bildung von Gemeinschaftsunternehmen

Bei Darstellung der Motive für Gemeinschaftsunternehmen geht es in um die Fragestellungen warum Gemeinschaftsunternehmen gebildet werden, und welches die potentiellen und tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Gemeinschaftsunternehmen sind (vgl. O.V., S.15f.).

Im Folgenden werden vier Motive genannt, die bei Bildung von Gemeinschaftsunternehmen existieren. Es sind zumeist dieselben Motive, die auch für Unternehmenszusammenschlüsse gelten. Beim ersten Motiv geht es darum, dass sich Unternehmen zusammenschließen um durch Kooperation Kenntnisse zu erlangen über die sie selbst nicht verfügen (vgl. O.V., S.15f.). Betrachtet man vorab schon das Gemeinschaftsunternehmen „Toll Collect“ könnte sich hier das beschriebene Motiv bestätigen. Die drei beteiligten Unternehmen bündeln durch ihren Zusammenschluss letztendlich unterschiedliche Technologien und konzentrieren ihr Wissen im relevanten Bereich in einem Unternehmen.

Weiteres Motiv für den Zusammenschluss ist die bessere Finanzierungsmöglichkeit hinsichtlich von Projekten oder die leichtere Aufnahme von Risikokapital, da die Gemeinschaftsunternehmen besser in der Lage sind Kredite zu tilgen und auch langfristig Sicherheiten zu stellen vermögen

(vgl. O.V., S.16f.). Auch hier lassen sich Parallelen zum Fall Toll Collect erkennen – der Bau von entsprechenden technischen Einrichtungen zur Mautabwicklung erfordert einen hohen Investitionsbedarf, der leichter durch ein Gemeinschaftsunternehmen gesichert werden kann. Weiteres Motiv für Unternehmenszusammenschlüsse ist die Erlangung von Kostenvorteilen, explizit im Bereich der Vertriebs- und Transaktionskosten. Dies gilt im Besonderen für vertikale Gemeinschaftsunternehmen (vgl. O.V., S.17).

Letztendlich ist auch die höhere Marktmacht, die mittels eines Zusammenschlusses entsteht, als Motiv für die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens aufzufassen, da somit bereits bestehender und potentieller Wettbewerb vermieden werden kann.

Dies gilt insbesondere bei einem horizontalen Gemeinschaftsunternehmen, da sich dieses eine größere Marktmacht im Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder einem bestimmten Markt zu verschaffen vermag (vgl. O.V., S.19).

2.4 Gemeinschaftsunternehmen und Wettbewerb

Die Auswirkungen von Gemeinschaftsunternehmen auf den Wettbewerb sind mit denen horizontaler, vertikaler und konglomerater Zusammenschlüsse zu vergleichen (Schmidt 1996, S.133).

Aus wettbewerbspolitischen Gründen ist daher bei dem Zusammenschluss zu einem Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen die Aussage treffen, dass sich durch einen Zusammenschluss die Zahl der rechtlich selbstständigen Wirtschaftseinheiten verringert (vgl. Kruse/Mayer 1996, S.120, S.123). Des Weiteren besteht die Gefahr, dass es durch den Zusammenschluss zu weiteren Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen innerhalb der Branche kommt und somit die Zahl der Wettbewerber weiter reduziert wird (vgl. Kruse/Mayer 1996, S.123f.). Ferner können Gemeinschaftsunternehmen leichter Behinderungsstrategien auf vor- und nachgelagerten Märkten erreichen. Durch einen Zusammenschluss können somit sowohl eine dominierende Marktposition, als auch Marktzutrittschranken implementiert werden, deren wettbewerbsschädliche Wirkungen ebenfalls offensichtlich ist.

Positive Auswirkungen haben Zusammenschlüsse i.d.R. dann, wenn erst mit Bildung des Gemeinschaftsunternehmens ein Marktzutritt erreicht werden kann (vgl. Kruse/Mayer 1996, S.124f.). Im Bereich der Effizienz können Zusammenschlüsse zu Gemeinschaftsunternehmen positive Auswirkungen auf die Kosteneffizienz haben. Diese positiven Auswirkungen sind mit größeren Ausbringungsmengen und Synergieeffekten in der Produktion und Transaktionskostenersparnissen begründet. Zusammenschlüsse können sich auch kostensteigernd auswirken. Kostenineffizienzen können z.B. durch eine unflexiblere Produktion entstehen oder durch fehlerhaftes Management durch die Eigentümer (bedingt durch Größe des Unternehmens) (Kruse/Mayer 1996, S.128).

Bei Gemeinschaftsunternehmen besteht grundsätzlich die Gefahr, dass die beteiligten Muttergesellschaften ihre Geschäftspolitik koordinieren und sich untereinander über Produktionspaletten und Absatzgebiete verständigen. Dies kann dann zur Vermeidung des Wettbewerbs untereinander führen (vgl. Olten 1995, S.181). Wie bereits in Kapitel 2 erwähnt, unterscheidet das Bundeskartellamt zwischen konzentrativen und kooperativen Gemeinschaftsunternehmen. Da Gemeinschaftsunternehmen in vielfältiger Art und Weise erscheinen und somit nicht einheitlich betrachtet werden können, ist die Anwendbarkeit des Kartellverbots und der Fusionskontrolle auf konzentrative und kooperative Gemeinschaftsunternehmen, sowie auf Mischformen, noch nicht abschließend geklärt (vgl. Schmidt 1996, S.135).

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Wettbewerbspoltische Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen und Erörterung des Falls 'Toll Collect' aus Sicht der EU Kommission
Hochschule
Universität Lüneburg  (Institut für Volkswirtschaftslehre / Abteilung Wirtschaftspolitik)
Note
2,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V41657
ISBN (eBook)
9783638398763
Dateigröße
581 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wettbewerbspoltische, Betrachtung, Gemeinschaftsunternehmen, Erörterung, Falls, Toll, Collect, Sicht, Kommission
Arbeit zitieren
Okko Reichwein (Autor:in), 2004, Wettbewerbspoltische Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen und Erörterung des Falls 'Toll Collect' aus Sicht der EU Kommission, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41657

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wettbewerbspoltische Betrachtung von Gemeinschaftsunternehmen und Erörterung des Falls 'Toll Collect' aus Sicht der EU Kommission



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden