Thema dieser Arbeit ist ein Vergleich zwischen dem deutschen Bundesrat und dem Europäischen Rat. Beide Gremien sind derzeit Gegenstand von Reformbestrebungen:
In Deutschland hat im Oktober 2003 eine sogenannte "gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" ihre Arbeit aufgenommen.1 Sie befaßt sich mit allen Fragen, die das Verhältnis von Bund und Ländern betreffen, und damit auch mit der Rolle des Bundesrates. Auf europäischer Ebene wurde im Dezember 2001 mit der Erklärung von Laeken ein "Konvent zur Zukunft der Europäischen Union"2 eingesetzt. Der hat schließlich einen Entwurf für eine europäische Verfassung ausgearbeitet, die Ende Oktober 2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet wurde. Die neue Verfassung beinhaltet auch eine Umgestaltung des Europäischen Rates.
Die beiden Institutionen sind unter anderem deshalb in der Reformdebatte, weil man sie in der Bundesrepublik3 bzw. in der Europäischen Union4,5 als Ursache politischen Stillstands ansieht. Daher werde ich im ersten Teil dieser Arbeit die politische Handlungsfähigkeit der Organe selbst untersuchen. Hierfür werden deren Zusammensetzung und Entscheidungsabläufe näher betrachtet. Anschließend werden die Befugnisse des ERates, sowie des BRates in der Legislative und. Exekutive verglichen. Dadurch soll die Bedeutung beider Organe für das Gesamtsystem ermittelt werden.
Bei der Betrachtung des BRates werde ich mich auf das Grundgesetz bzw. entsprechende Kommentare dazu stützen. Als Grundlage für die Analyse des Europäischen Rates dient der Verfassungsentwurf des eingangs erwähnten Europäischen Konvents. Soweit im Folgenden von einer europäischen Verfassung die Rede ist, ist dieser Entwurf gemeint.6 Den Europäischen Rat verwechseln viele mit dem Europarat oder dem europäischen Ministerrat. Das erste ist eine internationale Organisation und das andere ein weiteres Organ der EU. Thema dieser Arbeit ist der Europäische Rat, wie er im Artikel I-20 der neuen Verfassung definiert ist.
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG
2 VERGLEICH DER POLITISCHEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT
2.1 Grundkonzeption beider Organe
2.2 Mitglieder und Stimmverteilung
2.3 Mitglieder - Mandat und Verantwortung
2.4 Mehrheitserfordernisse und Stimmenthaltungen
2.5 Die interne Rolle der Präsidenten
2.6 Ergebnis
3 VERGLEICH DER POLITISCHEN MACHT
3.1 Verfassungsrechtliche Stellung
3.2 Einfluß auf Personalentscheidungen
3.3 Vertretungsmacht nach außen
3.4 Richtlinienerlaß in einzelnen Politikbereichen
3.5 Beteiligung an der Verwaltung
3.6 Gesetzgebungskompetenz
3.6.1 Bundesrat
3.6.2 Europäischer Rat
3.7 Änderung und Ausgestaltung der Verfassung
3.8 Ergebnis
4 FAZIT
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit zielt darauf ab, die Bedeutung und das Zusammenwirken des deutschen Bundesrates und des Europäischen Rates im jeweiligen Gesamtsystem durch einen systematischen Vergleich zu analysieren. Die zentrale Forschungsfrage untersucht dabei, wie sich die interne politische Handlungsfähigkeit sowie die verfassungsrechtlichen Befugnisse der beiden Organe in Legislative und Exekutive unterscheiden und welche Auswirkungen dies auf den jeweiligen politischen Entscheidungsprozess hat.
- Vergleich der politischen Handlungsfähigkeit durch Analyse von Zusammensetzung und Entscheidungsabläufen.
- Untersuchung der verfassungsrechtlichen Stellung und der Einflussmöglichkeiten auf Personalentscheidungen.
- Analyse der Richtlinienkompetenz in verschiedenen Politikbereichen.
- Gegenüberstellung der Gesetzgebungskompetenzen und der Rolle der jeweiligen Präsidenten.
- Bewertung der Reformbestrebungen zur Steigerung der Handlungsfähigkeit.
Auszug aus dem Buch
2.5 Die interne Rolle der Präsidenten
Der Einfluß des Bundesratspräsidenten auf den Sitzungsverlauf während der Debatten ergibt sich nicht aus der Verfassung. Dort ist im Art. 52 II GG lediglich davon die Rede, daß der Präsident den Bundesrat einbestellen muß, sobald ihn mindestens zwei Länder dazu aufgefordert haben. Abweichend davon bestimmt §15 I GeschOBR, daß der Präsident den Bundesrat schon einberufen muß, "wenn ein Land oder die Bundesregierung es verlangt". Diese Abänderung des Verfassungsgrundsatzes ist nach herrschender Meinung wohl zulässig.
Weitere Befugnisse und Aufgaben findet man jedoch in der Geschäftsordnung des Bundesrates. So bereitet der Präsident gemäß §15 GeschOBR die Tagesordnung und zugehörige Unterlagen vor und hat laut §18 I GeschOBR die Teilnahme von bestimmten Personen an Verhandlungen zu genehmigen. Unter anderem leitet er außerdem Sitzungen und Abstimmungen (§§20+29ff GeschOBR), hat die Ordnungsgewalt inne (§22 GeschOBR) und regelt gemäß Teil IV und IVa der Geschäftsordnung die Tätigkeit der Ausschüsse.
Meiner Einschätzung nach hat der Bundesratspräsident aufgrund dieser Rechte einen gewissen Einfluß auf den Lauf von Debatten, z.B. durch die Gestaltung der Tagesordnung. Er kann seine formalen Befugnisse durchaus dazu gebrauchen, um bei besonderen Konstellationen den Ausgang von Abstimmungen zu beeinflussen bzw. zu manipulieren. Bei der oben bereits erwähnten Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz kam beispielsweise eine Verabschiedung des Gesetzes nur zustande, weil der amtierende Bundesratspräsident Wowereit die Stimmabgabe des Landes Brandenburg (verfassungswidrig) als einheitlich wertete.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung erläutert den Anlass der Untersuchung, nämlich die Reformbestrebungen in Deutschland und auf EU-Ebene, und steckt den Vergleichsrahmen der beiden politischen Institutionen ab.
2 VERGLEICH DER POLITISCHEN HANDLUNGSFÄHIGKEIT: Dieses Kapitel analysiert die strukturellen Faktoren wie Stimmverteilung, Entscheidungsmechanismen und die interne Rolle der Präsidenten, die über die operative Handlungsfähigkeit der Organe bestimmen.
3 VERGLEICH DER POLITISCHEN MACHT: Hier werden die tatsächlichen Befugnisse in Legislative und Exekutive untersucht, insbesondere der Einfluss auf Gesetzgebung, Personalentscheidungen und strategische Richtlinien.
4 FAZIT: Das Fazit fasst die Unterschiede zusammen, bei denen der Bundesrat durch parteipolitische Überlagerung leidet, während der Europäische Rat durch das Erfordernis einstimmiger Konsensfindungen in seiner Handlungseffizienz eingeschränkt ist.
Schlüsselwörter
Bundesrat, Europäischer Rat, Europäische Verfassung, Grundgesetz, politische Handlungsfähigkeit, Gewaltenteilung, Gesetzgebung, Reformbestrebungen, Konsensprinzip, EU-Integration, Verfassungsentwurf, Stimmverteilung, Richtlinienkompetenz, Personalentscheidungen, Föderalismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Seminararbeit führt einen detaillierten Vergleich zwischen dem deutschen Bundesrat und dem Europäischen Rat durch, um deren Funktion und Rolle in den jeweiligen politischen Systemen vor dem Hintergrund aktueller Reformbemühungen zu beleuchten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der internen politischen Handlungsfähigkeit, der verfassungsrechtlichen Machtverteilung und den Einflussmöglichkeiten der Organe auf Gesetzgebung und Exekutiventscheidungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, durch die Analyse der Zusammensetzung, der Entscheidungsabläufe und der Kompetenzen zu ermitteln, welche Bedeutung diese beiden Organe für das Gesamtsystem besitzen und wie sich ihre Handlungsfähigkeit verbessern lässt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen rechts- und politikwissenschaftlichen Vergleich, der sich auf Verfassungstexte, das Grundgesetz, den europäischen Verfassungsentwurf sowie einschlägige Kommentare und aktuelle Fachliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei Abschnitte: Zuerst wird die politische Handlungsfähigkeit anhand struktureller Aspekte (Mitglieder, Mandate, Abstimmungen) untersucht, anschließend die politische Macht durch Befugnisse in der Gesetzgebung und Exekutive verglichen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Bundesrat, Europäischer Rat, Handlungsfähigkeit, Gesetzgebungskompetenz, Konsensprinzip und Verfassungsrecht.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Präsidenten in beiden Organen?
Während der Bundesratspräsident primär administrative Aufgaben wahrnimmt und durch eine informelle Rotation bestimmt wird, erhält der Präsident des Europäischen Rates durch die neue EU-Verfassung einen stärkeren politischen Auftrag und eine längere Amtszeit.
Was ist das zentrale Problem des Europäischen Rates?
Das Kernproblem liegt in der Einstimmigkeitsregel bei vielen Entscheidungen, die in einer Union von 25 Mitgliedsstaaten zu einer drohenden Handlungsunfähigkeit und zum Missbrauch von Vetorechten führt.
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- Michael Obst (Author), 2004, Vergleich des Europäischen Rates der neuen europäischen Verfassung mit dem deutschen Bundesrat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41668