Jürgen Habermas' Begriff der Öffentlichkeit. Eine Analyse zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit"


Ensayo, 2017

12 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Der Autor: Jürgen Habermas

Jürgen Habermas (geboren am 18. Juni 1929 in Düsseldorf) ist ein deutscher Professor der Philosophie und Soziologie. Bekannt wurde er [Abbildung wurde für durch seine Arbeiten zur Sozialphilosophie und als Vertreter der kritischen Theorie der Frankfurter Schule. Zudem beeinflusste er maßgeblich die deutsche Moral- und Sozialphilosophie, sowie die Sozialwissenschaft. Das Hauptmotiv seiner Abhandlungen ist die Sicherung der zerfallenden Moderne. Im Jahre 1961 habilitierte Habermas an der Universität zu Marburg. Seine 1962 erschienene politikwissenschaftlichen Habilitationsschrift Strukturwandel der Öffentlichkeit - Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, welche die Entwicklung der bürgerlichen Öffentlichkeit skizziert und analysiert, soll im Folgenden erläutert werden.

Das Werk: Strukturwandel der Öffentlichkeit

I. Die Ausgangsfrage

Die Begriffe „öffentlich“, „Öffentlichkeit“ und „öffentliche Meinung“ beziehen sich laut Habermas auf die Verhältnisse der industriell fortgeschrittenen, sozialstaatlichen verfassten bürgerlichen Gesellschaft. Jedoch hatten Wissenschaften wie die Jurisprudenz, Politik und Soziologie seinerzeit noch keine präzise Definition für sie. Dementsprechend formuliert Habermas die Intention seiner Abhandlung wie folgt:

„Wenn es gelingt, den Komplex, den wir heute, konfus genug, unter dem Titel ,Öffentlichkeit‘ subsumieren, in seinen Strukturen historisch zu verstehen, dürfen wir deshalb hoffen, über eine soziologische Klärung des Begriffs hinaus, unsere eigene Gesellschaft von einer ihrer zentralen Kategorien her systematisch in den Griff zu bekommen.“ [1]

Letzteres impliziert eine Re-Demokratisierung nach dem rationalistischen Vorbild der Aufklärung.

II. Zum Typus repräsentativer Öffentlichkeit

Der geschichtliche Ursprung der Begrifflichkeiten „privat“ und „öffentlich“ liegt in der Gesellschaft des antiken Griechenlands. Die öffentliche Sphäre der Stadtstaaten (polis) war den freien Bürgern gemeinsam (koine), wogegen die private Sphäre des Haushalts (oikos) jedem Einzelnen zu Eigen war (idia). Das öffentliche Leben (bios politikos) spielte sich auf dem Marktplatz (agora) ab, war aber nicht lokal gebunden. Dabei hing die Teilhabe der Bürger am öffentlichen Leben von der privaten Autonomie des Hausherren (oikos despotes) ab. Die Öffentlichkeit selbst bildete sich im Gespräch (lexis) und im gemeinsamen Tun (praxis). Eine ähnliche Unterscheidung zwischen „privat“ und „öffentlich“ fand sich auch in der römischen Antike in Form der rechtlichen Gegensätze von publicus und privatus, sowie privater Verfügung (dominum) und öffentlicher Autonomie (imperium). Der Name des Hausherren war hier pater familias. Während die altgermanische Rechtstradition noch zwischen „gemeinlich“ (bezogen auf das Gemeinwohl, das gemeinsame Recht) und „sunderlich“ (bezogen auf ein Sonderinteresse, das Herrenrecht) unterschied, war im europäischen Mittelalter durch die Entstehung der feudalen Grund- und Lehnsherrschaft die Dichotomie von „privat“ und „öffentlich“ verloren gegangen. Die Stellung des Hausherren im Produktionsprozess war nicht mit der „privaten“ Verfügungsgewalt des oikos despotes oder pater familias vergleichbar. Einzig die Attribute der Herrschaff (z.B. das Siegel) galten als „öffentlich“. Sie verliehen den Fürsten eine „Aura“ der Autorität - die sogenannte „repräsentative Öffentlichkeit“. Dabei handelte es sich nicht um eine „Sphäre“ der Öffentlichkeit, sondern um ein Statusmerkmal, das an eine Person geknüpft war. Im 15. Jahrhundert entstand schließlich vom frühkapitalistischen Italien ausgehend die neue Renaissancegesellschaft deren Mittelpunkt der fürstliche Hof darstellte. Dort konzentriert sich die repräsentative Öffentlichkeit, während der auf Grundherrschaft gestützte Adel an Repräsentationskraft verlor. Diese aristokratische Gesellschaft hatte nicht mehr die eigene Grundherrschaft zu repräsentieren, sondern diente der Repräsentation des Monarchen. Ab da trennten sich „Privatheit“ und „Öffentlichkeit“ in verschiedene Sphären. Die „Sphäre der öffentlichen Gewalt“ entstand im Zuge der Mediatisierung der Fürsten durch die Landesherren, welche mit einer Reduktion repräsentativer Öffentlichkeit einherging. Im 16. Jahrhundert fanden erstmals Definitionen von „privat“ im Sinne von „ausgeschlossen von der Sphäre des Staates“, „öffentlich“ im Sinne von „bezogen auf die Sphäre des Staats/Herrschers“ und „Publikum“ als Synonym für „öffentliche Gewalt“ Einzug in deutsche Wörterbücher. Mit der zu jener Zeit eintretenden Phase des Merkantilismus begannen feudale Gewalten zu zerfallen. Der frühe Finanz- und Handelskapitalismus stabilisierte die ständischen Herrschaftsverhältnisse durch die Erschaffung von Waren- und Nachrichtenverkehr. Handelskompanien, Börsen, Aktiengesellschaften und Steuersystem entstanden. Im 17. Jahrhundert manifestierte sich die Post als regelmäßige, dem Publikum frei zugängliche Gelegenheit zum Brieftransport und die Presse als regelmäßige, dem Publikum frei zugängliche Berichterstattung. Bald darauf etablierte sich die gewerbsmäßige Berichterstattung. Der Nachrichtenverkehr entwickelte sich nicht nur im Zusammenhang mit den Bedürfnissen des Warenverkehrs, sondern auch die Nachrichten selbst wurden zur Ware - der Zeitung. Parallel zu dieser entstanden auch Zeitschriften, die neben Informationen auch pädagogische Instruktionen, Kritiken und Rezensionen enthielten. Was dem Urteil des Publikums unterbreitet wird, gewinnt seitdem „Publizität“. Die Bezeichnung „Publikum“ ersetzte den Begriff der „Lesewelt“, woran sich festmachen lässt, dass „das“ Publikum seit jeher ein Lesepublikum war. Auch die Obrigkeit begann die Presse für Verwaltungszwecke zu nutzen. Die daraus resultierenden Hofnachrichten integrierten das Prinzip der Repräsentation in die neue Öffentlichkeit.

Unter dem Begriff des Publikums fasste man fortan die Summe der Privatleute als Adressat der öffentlichen Gewalt. Allerdings erreichten die Nachrichten überwiegend lediglich die gebildeten Stände der Kapitalisten und Gelehrten. Aus diesen entstand eine neue Schicht der „Bürgerlichen“ und die beruflichen Stände entwickelten sich zur „Sphäre der Bürgerlichen Gesellschaft“. Die barocke Hofgesellschaff grenzte sich mit ihrer Schlossparkkultur räumlich von den Bürgern ab. So entwickelte sich die Sphäre des Hofes zu einer „privaten Sphäre“. Der vom Absolutismus ausgebildete Staat und seine Institutionen (Bürokratie, Militär...) entwickelten sich dagegen zu einer „öffentlichen Sphäre“. So wurden Staatsdiener beispielsweise zu „öffentlichen Personen“ im Gegensatz zu „Privatleuten“. „Öffentlich“ wurde synonym mit „staatlich“. Das bürgerliche Publikum war als Kollektiv von Privatleuten von der Sphäre des Staatsapparats ausgeschlossen. Dies löste eine Resonanz aus, die es sich seiner Selbst als „bürgerliche Öffentlichkeit“ und Rolle als Gegenspieler der staatlichen Gewalt bewusst werden ließ. Bis Ende des 18. Jahrhunderts verschwanden die feudalen Gewalten (Kirche, Fürstentum, Herrenstand) und die repräsentative Öffentlichkeit im Zuge der Trennung von öffentlicher und privater Sphäre. Die Grundherrschaft wurde in Deutschland erst mit dem 18. Jahrhundert im Zuge der Bauernbefreiung und Grundentlastung zu privatem Grundbesitz und aus den herrschenden Ständen ging schließlich das Publikum in Form des Parlament als „öffentliche Gewalt“ hervor.

III. Die sozialen Strukturen der Öffentlichkeit

Die „bürgerliche Öffentlichkeit“ als „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“[2] setzte sich kritisch mit der öffentlichen Gewalt auseinander. Ihr Medium war das „öffentliche Räsonnement“, also die Berufung auf Vernunft im Sinne der Aufklärung zur Sicherung des Gemeinwohls. Publizität sollte als Prinzip der Kontrolle der bestehenden Herrschaft dienen. Um zu räsonieren bedurfte es zuerst einem Prozess gegenseitiger Selbstaufklärung über die privaten Lebenserfahrungen, welche überwiegend aus der kleinfamiliären Intimsphäre stammten. Diese Sphäre grenzte sich in der Frühphase des Kapitalismus von der Sphäre gesellschaftlicher Reproduktion ab, wodurch es zu einer Trennung zwischen „Privatsphäre“ und „Intimsphäre“, und ultimativ der Privatisierung des Reproduktionsprozesses kam. Die Individualwirtschaft jeder Familie wurde zum Mittelpunkt ihres Daseins und die Autonomie des Familienoberhauptes orientierte sich nicht länger ausschließlich an der Hauswirtschaft, sondern zunehmend an der Marktwirtschaft. Trotz dieser allgemeinen Abhängigkeit von der Sphäre des Marktes wurde die Autonomie des Eigentümers auf dem Markt gleichgesetzt mit der Autonomie des Patriarchen in der Familie, wodurch der Begriff der „Privatautonomie“ entstand. Als „Privatperson“ definierte man demnach sowohl den Eigentümer über Güter als auch den Mensch unter Menschen. Somit wurde die Marktwirtschaft, welche fortan vom Publikum als Teil der bürgerlichen Privatsphäre betrachtet wurde, zum Gegenstand des öffentlichen Räsonnements. Der Austausch des Lesepublikums als „literarische Öffentlichkeit“ untereinander bezüglich ihrer neuen Privatheit führte zu ihrem Übergang in eine „politische Öffentlichkeit“, deren zentrales Ziel die Sicherung der wirtschaftlichen Privatautonomie durch eine gesetzliche Privatisierung des Warenverkehrs darstellte. Frauen und Unselbstständige wurden von jener politischen Öffentlichkeit ausgeschlossen, obwohl Frauen einen größeren Anteil der literarischen Öffentlichkeit ausmachten. Habermas summiert diese Entwicklung wie folgt:

„Der Prozeß, in dem die obrigkeitlich reglementierte Öffentlichkeit vom Publikum der räsonierenden Privatleute angeeignet und als eine Sphäre der Kritik an der öffentlichen Gewalt etabliert wird, vollzieht sich als Umfunktionierung der schon mit Einrichtung des Publikums und Plattformen der Diskussion ausgestatteten literarischen Öffentlichkeit.“[3]

Jene „Plattformen der Diskussion“ stellten die im 17. Jahrhundert entstandenen Institutionen der Öffentlichkeit dar. In Frankreich verstand man unter „Öffentlichkeit“ die Adressaten, Konsumenten und Kritiker von Kunst und Literatur am Hof und in der Stadt. Die Stadt gewann dort an Bedeutung als die Regenten von Versailles nach Paris zogen und Salons eröffnet wurden. In England gehörte das Publikum ebenso zu „court“ und „town“. Auch court verlor, nach der „großen Revolution“ und der Gründung von Kaffeehäusern, an Einfluss. In Deutschland gab es keine Sphäre der Stadt, die sich von einer Sphäre des Hofes abgrenzte. Dennoch trafen sich akademisch gebildete Bürger in Form von gelehrten Tischgesellschaften. In all diesen Einrichtungen traf die aristokratische Gesellschaft des Hofes vermehrt auf die bürgerliche Gesellschaft der Stadt und führte miteinander Diskurs. Neben der Literatur in Form von Zeitungen, Zeitschriften und kulturkritischen Journalen bildeten sich noch weitere kommunikative Plattformen. So wurden beispielsweise Hof- und Residenztheater dem Publikum zugänglich gemacht, und öffentliche Konzertgesellschaften gegründet, wodurch die Musik selbst von der Funktion repräsentativer Öffentlichkeit emanzipiert wurde. Im Zuge dieser Entwicklung nahm Kultur Warenform an, wodurch es zu der Entstehung eines Kulturgütermarktes kam. Laut Habermas trägt jene Verwirtschaftlichung umso mehr zum öffentlichen Räsonnement bei: „Indem Kultur Warenform annimmt und sich damit zu ,Kultur‘ (als etwas, das um seiner selbst willen dazusein vorgibt) recht eigentlich erst entfaltet, wird sie als der diskussionsreife Gegenstand beansprucht, über den sich die publikumsbezogene Subjektivität mit sich selbst verständigt.“[4]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

IV Politische Funktionen der Öffentlichkeit

In Deutschland kam der Parlamentarismus nach der französischen Julirevolution auf. Öffentlichkeit erhielt den normativen Status eines Organs der Selbstvermittlung der bürgerlichen Gesellschaft[4]. Voraussetzung für ihr Fortbestehen war, dass die ökonomischen und sozialen Bedingungen jedem Menschen gleichermaßen ermöglichen sollten, die Kriterien zur Teilnahme an jener bürgerlichen Öffentlichkeit zu erfüllen, also Bildung und Eigentum zu erwerben. Um dies zu gewährleisten, entwickelte das Publikum mithilfe des öffentlichen Räsonnements das bürgerliche Gesetz, welches den von ständischen und staatlichen Auflagen befreiten Verkehr der Privatleute miteinander sichern sollte. Habermas differenziert bei den Funktionen der Öffentlichkeit im Grundgesetz zwischen drei Gruppen. Die erste Gruppe soll die Sphäre des räsonierenden Publikums (Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit) und die politische Funktion der Privatleute (Petitionsrecht, Wahlrecht) sichern. Die zweite Gruppe bezieht sich auf die in der Intimsphäre der Familie begründete Freiheit des Einzelnen (persönliche Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung), während die dritte Gruppe den Verkehr der Privateigentümer in der Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft (Rechtsgleichheit, Schutz des Privateigentums) schützen soll. Alle zusammen zielen darauf ab, die Sphären der Öffentlichkeit und des Privaten, die Institutionen und Instrumente des Publikums, die Basis der Privatautonomie und die Funktionen der Privatleute zu erhalten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konsolidierungvorhabens stellte der liberalisierte Markt dar, in dessen Rahmen die Sphäre der gesellschaftlichen Reproduktion den Privatpersonen überlassen war und standesunabhängige Grundfreiheiten des Vertrags, des Gewerbes und der Vererbung bestanden. Voraussetzungen dafür waren die rechtliche Garantie des freien Wettbewerbs und der Fortbestand einer Gesellschaft von Kleinwarenproduzenten. Wirtschaftsliberalen Vorstellungen zufolge stellte ein Rechtsgeschäft einen durch freie Willenserklärung gegründeten Vertrag da. Das System der freien Konkurrenz könne sich selbst regulieren und sei insofern ein machtfreier Raum als dass man sich die ökonomische Macht des Eigentümers in einer Größenordnung vorstellte, in der er keine Macht auf andere Eigentümer ausüben könnte. Staatliche Eingriffe galten als verwerflich, da sie unvorhersehbar waren und durch ebendiese Irrationalität gegen das Prinzip der Aufklärung verstießen. Der bürgerliche Rechtsstaat etabliert die politisch fungierende Öffentlichkeit als Staatsorgan. Die Bindung aller Staatstätigkeit an, durch öffentliche Meinung legitimierte, Rechtsnormen sollte den Staat als Herrschaftsinstrument beseitigen. Die öffentliche Meinung beabsichtigte dabei weder Gewaltenschranke noch selbst Gewalt zu sein, sondern den Charakter von Herrschaft im Allgemeinen zu verändern. Ziel dessen war eine gänzlich machtneutralisierte und herrschaftsemanzipierte Privatsphäre.

[...]


[1] Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit – Untersuchung zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, in: Politica, Bd. 4, Wilhelm Hennis [Hrsg.], Luchterhand, Berlin 1965. S. 14, Z. 21-25

[2] Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit – Untersuchung zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, in: Politica, Bd. 4, Wilhelm Hennis [Hrsg.], Luchterhand, Berlin 1965. S. 38, Z. 1-2

[3] Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit - Untersuchung zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, in: Politica, Bd. 4, Wilhelm Hennis [Hrsg.], Luchterhand, Berlin 1965. S. 63, Z. 27-31

[4] Ebenda, S. 40, Z. 18-2

[4] Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit – Untersuchung zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft, in: Politica, Bd. 4, Wilhelm Hennis [Hrsg.], Luchterhand, Berlin 1965. S. 86, Z. 19-21

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Jürgen Habermas' Begriff der Öffentlichkeit. Eine Analyse zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit"
Universidad
University of Cologne
Calificación
1,3
Autor
Año
2017
Páginas
12
No. de catálogo
V416695
ISBN (Ebook)
9783668663251
ISBN (Libro)
9783668663268
Tamaño de fichero
466 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
public opinion, Öffentlichkeit, Jürgen Habermas, Habermas, öffentliche Meinung, Begriffsgeschichte, Strukturwandel, Medien, Kapitalismus, Geschichte
Citar trabajo
Patricia Häuser (Autor), 2017, Jürgen Habermas' Begriff der Öffentlichkeit. Eine Analyse zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/416695

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Jürgen Habermas' Begriff der Öffentlichkeit. Eine Analyse zum "Strukturwandel der Öffentlichkeit"



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona