Der Landsturm 1813-14. Zwischen Psyche, militärischer Leistung und politischer Kontroverse


Term Paper (Advanced seminar), 2018

27 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Landsturm als nationale Erhebung
2.1 Der Landsturms in der Verteidigungsanstrengung Preußens und der Streit um seine kurz- und langfristigen Implikationen
2.2 Der Streit um die geistige Fähigkeit der Preußen zur Guerilla

3. Der Landsturm als Kriegsinstrument
3.1 Der Landsturm – unter obrigkeitlicher Kontrolle
3.2 Die Organisation des Landsturmes zwischen staatlichem und militärischem Desinteresse
3.3 Die Leistung des Landsturms zwischen Wunsch und Wirklichkeit
3.4 Das militärische Ende des Landsturms

4. Der Landsturm als innenpolitischer Faktor
4.1 Die Rolle des Königs und das Ablassen von 'gefährlichen' Ideen
4.2 Der Landsturm im politischen Streit zwischen Ein- und Enthegung
4.4 Das Ende des Landsturmes als Guerilla – eine politische Prinzipienfrage

5. Zusammenfassung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die französische Revolution hatte den Volkskrieg hervorgebracht. Das Volk war "gleichermaßen Subjekt und Objekt der Kriegführung"[1] geworden, ganz im Gegensatz zu den Kriegen des absolutistischen Zeitalters. In ihnen war das Volk vor allem eine Verfügungsmasse, aus der die Soldaten rekrutiert und das nötige Geld gezogen wurde, ohne dass der Krieg selbst eine Bedeutung für die Bevölkerung hatte. Die Armeen des revolutionären Frankreichs ebenso wie die spanische Guerilla bewiesen in regulärer und irregulärer Form, dass der Volkskrieg überlegene Energien freisetzte.

Nach der schweren Niederlage Preußens 1806 übersetzte sich das neue Gedankengut auch dort in vielerlei Planungen und Anläufen in neue, 1813 eingeführte Institutionen: Landwehr, freiwillige Jäger, Landsturm. Besonderen Eindruck machte in Europa die Guerilla Spaniens, die die radikaleren Geister Preußens faszinierte, allen voran Neidhardt von Gneisenau. Die Reformpartei in Preußen entwarf dementsprechend von 1808 bis 1813 für jede Situation politischer Spannungen eine immer weiter modifizierte,

"nahezu vollendete, vollkommen zeitnahe, von praktischen Erwägungen bestimmte Konzeption des kleinen Krieges in seinem grundsätzlichen Zusammenhang mit der Politik, den politisch-sozialen Antriebskräften".[2]

Im Konzept der Guerilla gingen der Kleine Krieg und die revolutionäre Volkskriegführung durch das Volk eindrucksvoll zusammen.[3] Diese Spielart des Kleinen Krieges bedurfte jedoch der "Abstimmung seiner Zwecke auf die Belange der Politik, das heißt auf die politischen Zielsetzungen und wahren Interessen der Volksmassen."[4] Letztlich war eine Trias nötig aus politischer Legitimation, Mobilisierung und Taktik, um eine Guerilla zu entfachen.[5] Trotz Heiligung des Gebrauchs aller Mittel durch alle blieb die Taktik des Kleinen Krieges wesentlich unverändert. Die Formen und Inhalte der Legitimation und die Mobilisierung unterschieden sich aber von Fall zu Fall: in der Vendée, in Spanien, Tirol und letztlich auch in Preußen.[6]

Im Kern des preußischen Landsturms blieb die Frage, ob und wie Guerilla im Rahmen des preußischen Obrigkeitsstaates funktionieren und legal existieren konnte – eine von oben diktierte und vorgeplante Guerilla auf preußische Art.[7]

Dieser Frage folgt die Arbeit und widmet sich dabei vor allem den entscheidenden Diskursen und Entwicklungen des Landsturms. Reformer und Konservative gingen von unterschiedlichen Prämissen und Vorstellungen vom preußischen Volk aus. Lohnend ist die Betrachtung des Landsturmes vor allem aus einer politischen Perspektive, die die Selbstoffenbarung der Befürworter und Gegner analysiert und mit der Realität kontrastiert. Schon Boyen, preußischer General und Kriegsminister ab 1814, war sich sicher: "wo Parteiansicht im Spiele ist, da hat die einfache Wahrheit keinen Einfluß".[8] Was die militärische Leistung betrifft ist die Forschungsmeinung einig, dass der Landsturm die ihm anfänglich zugedachte Rolle nicht ausfüllte. Worin lag dieses Scheitern begründet – an einer charakterlichen Unfähigkeit der Preußen, an der wirtschaftlichen Not der Menschen, an reaktionärer Sabotage?

Die Arbeit wird sich in drei Teile gliedern. Im ersten Teil werden die Grundlagen des Landsturmes als eine umfassende, nationale Erhebung dargelegt, die zwangsläufig die Frage nach dem Willen und der Fähigkeit der Preußen zur Guerilla stellte. Daran anschließend wird die Realität des Landsturmes analysiert, die der hohen Rhetorik der Reformer drastisch widersprach und wesentliche Argumente für seine militärische Einhegung produzierte. Abschließend wird der Landsturm als Politikum betrachtet. Trotz des Ablassens von 'gefährlichen' Ideen, und der offensichtlichen, militärischen Ungefährlichkeit des Landsturms wurde erbittert um seine Existenz gerungen. Schließlich ging er in das Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom September 1814 ein, das das Ende des Betrachtungszeitraums markiert.

Ein Kennzeichen des Landsturmes in der Forschung ist, dass ihm meist nur sekundär Aufmerksamkeit zukommt. In jüngerer Zeit hat sich eigentlich nur Martin Rink intensiv und direkt mit dem Landsturm beschäftigt. Ansonsten findet er meist nur eine Erwähnung nebenbei. Besonders die, wenn auch alten, Werke von Blumenthal und Franke bleiben herausragend, weil sie sich auf archivalische Quellen von allen Organisationsebenen stützen und so nah an der Realität des Landsturms bleiben können. In aller Regel wird jedoch ob der geringen Leistung oder auch der schlechten Quellenlage bloß die Geistesgeschichte des Landsturms vor 1813 geschrieben. Dann ist von Verfassung, Nationalrepräsentationen und anderen radikalen Ideen Gneisenaus die Rede, mit denen er aber weitestgehend alleine war. Der Fokus der Arbeit wird dem entgegen auf dem Jahr 1813 liegen, dem Jahr, in dem der Landsturm legalisiert wurde und tatsächlich in Erscheinung trat. Bis dahin hatte sich die Konzeption nämlich schon wesentlich verändert und große Teile ihrer politischen Motivatoren verloren.[9]

2. Der Landsturm als nationale Erhebung

2.1 Der Landsturms in der Verteidigungsanstrengung Preußens und der Streit um seine kurz- und langfristigen Implikationen

Die Grundkonzeption in der preußischen Verteidigung, die die Reformer Gerhard von Scharnhorst, Neidhardt von Gneisenau und Carl von Clausewitz als Hauptbefürworter des Landsturmes 1808, 1811 und 1812 entwarfen, sah vier Elemente vor.[10] Neben dem regulären Heer sollte eine Nationalmiliz, die Landwehr eingeführt werden. Das dritte Element sollten Streifparteien sein, die das Volk zum Widerstand gegen die Franzosen motivieren würden. Das vierte und letzte Element war eine Guerilla: der Landsturm. Gneisenau war überzeugt, dass eine Guerilla nur im langwierigen Kampf besiegt werden könnte. Preußen würde "selbst bei der ungünstigsten Berechnung nach einigen Jahren immer noch leben."[11] Die Insurrektion sei zwar schwieriger zu konstruieren, aber auch viel stärker als die Volksbewaffnung in den bekannten Institutionen Miliz und Heer.[12]

Der Grundgedanke der Insurrektion beziehungsweise des Landsturms war, dem Feind die Unterstützung der gesamten Bevölkerung und Verwaltung zu entziehen. Durch Nationalismus und Hass auf den Feind würden die Landstürmer erbitterte Kämpfer, die durch Entziehung aller Versorgungsgüter und Guerilla dem Feind die Subsistenz und Beweglichkeit entziehen sollten.[13] In taktischer Hinsicht qualifizierte vor allem Entschlossenheit und Enthusiasmus das Volk vorzüglich für den Kleinen Krieg.[14] Um die größte Wirkung zu erzielen, sollte der Landsturm allumfassend sein: alle Männer zwischen 17 und 60 Jahren sollten ihm angehören – eine Idee, die in allen Plänen primordial blieb.[15] Nach dem Landsturm-Edikt war schließlich "jeder Staatsbürger" verpflichtet, mit egal welchen Waffen und Mitteln sich dem Feind zu widersetzen und sich seinem Zugriff zu entziehen.[16] Die Leistung des Landsturms hing aus Sicht der Reformer vor allem an seiner Totalität und der geistigen Bereitschaft der Bevölkerung, die ihr zugewiesene Aufgabe auszufüllen.

Die verschiedensten Ideen zur Motivation des gemeinen Mannes vor 1813 werden hier nur angerissen, entscheidend war letztlich die gesetzliche Grundlage des Landsturmediktes. Im Instrumentarium der radikalen Geister waren unter anderem den Volkskrieg predigende Geistliche oder gar die Gewährung einer Verfassung.[17] Ob und wie stark eine Verfassung, die nationale Parole zur Befreiung (und zur Vereinigung?) Deutschlands oder eine Nationalrepräsentation die Bevölkerung zusätzlich motiviert hätten, bleibt spekulativ.[18] All diese Maßnahmen waren schon bis 1813 verworfen worden. Der Fokus lag stärker auf der mobilisierenden Dynamik der 'Anhänglichkeit an den Monarchen', Patriotismus, Rachsucht und feindlicher Repressalien.[19] Ein Verfassungsversprechen gab Friedrich Wilhelm III. ab, eine besondere Reaktion darauf blieb aber aus.[20] Clausewitz und Gneisenau betonten immer wieder, dass "nur eine solche Anordnung, die die Gesammtkräfte (sic) der Nation in Bewegung setzt" und nach der sich jeder am Kampf zu beteiligen habe, die Monarchie und die Unabhängigkeit sichern würde und unbesiegbar mache.[21] Das Landsturmedikt stellte dazu fest:

"daß ein Volk nicht besiegt werden kann, welches eins mit seinem Könige ist. [...] Hat auch der Angreifer die Wahl des Angriffspunktes für sich, Vaterlandsliebe, Ausdauer, Erbitterung, nährere Hülfsquellen geben, auf die Länge, dem Vertheidiger das Uebergewicht."[22]

Friedrich Scharnweber, enger Vertrauter Hardenbergs und Verwaltungsfachmann, rechnete gegen diese totalitären Forderungen der Reformer auf, dass Preußen bei seiner relativ kleinen Bevölkerung schon ohne Landsturm relativ gesehen wesentlich mehr Soldaten als andere besaß. Er werde zudem durch seine Guerillataktik und dadurch, dass alle zu ihm gehören müssten, schwere Zerstörungen und Produktivitätseinbußen hervorrufen.[23] Die eigenen, näheren Hilfsquellen würden damit zerstört. Statt eines irregulären Landsturmes sollte die reguläre Landwehr weiter aus dem entbehrlichen Teil der Bevölkerung verstärkt werden. Beim Anrücken des Feindes würden sich alle zurückziehen, aber ohne Zerstörung. Die Abwesenheit der Guerilla würde Repressalien verhindern und erlaubte bei einer Rückeroberung die schnelle Wiederaufnahme des Wirtschaftslebens.[24] Scharnweber erwartete einen langen Krieg, in dem die Produktivität des Landes entscheidend sein würde. Der Landsturm würde nur eigene Versorgungsschwierigkeiten bedeuten.[25] Scharnweber berechnete, dass mit einer Verstärkung der Landwehr und freiwilliger Korps bald 250 000 Mann beisammen wären. Diese Zahl könnte langfristig versorgt und konstant gehalten werden.[26] Gneisenau warf Scharnweber wiederum vor, dass die bestehende Landwehr noch barfuß und nirgends Geld für bestehende oder weitere Truppen zu bekommen sei. Scharnweber antwortete auf Gneisenaus Gegenforderung nach 300 000 Mann, dass man ihn unbehelligt arbeiten lassen solle, dann werde er schon Sorge dafür tragen.[27]

Für die Reformer war jedoch die möglichst sofortige Bereitstellung entscheidend. Napoleon werde sofort mit aller Kraft Preußen angreifen. Wo der Feind dann hinkomme, werde auch die Wirtschaft sicher darniederliegen, so Staatsrat Hippel, der das Landsturmedikt entworfen hatte.[28] Gneisenau beschwichtigte zudem: die Feldherren könnten bestimmen, welche Maßregeln des Ediktes ausgeführt würden und welche nicht.[29]

2.2 Der Streit um die geistige Fähigkeit der Preußen zur Guerilla

Unter diesen fiskalisch und bloß militärisch anmutenden Debatten lag jedoch die Frage, ob mit einem preußischen Staat und Volk ein Landsturm gelingen konnte. Scharnweber wandte ein, dass die Beispiele, die man in Europa gesehen hatte, keinesfalls auf Preußen übertragbar waren. In Spanien würden die Guerilleros als freiwillige Truppe von einer patriotischen, aber eben nicht zu ihnen gehörenden Bevölkerung unterstützt.[30] Dem kämen in Preußen die freiwilligen Jäger gleich, die von der Nation unterstützt und für deren Ausrüstung gern gespendet würde. Demnach schlug er vor, das Volk in den regulären, bekannten Formen zu bewaffnen.[31] Laut königlichem Edikt sollte es aber weitgehend eigenständig einen erbitterten Volkskrieg zu führen.[32]

Letztlich ging es um Psyche der preußischen Bevölkerung und ob sie für die Guerilla geeignet sei, oder nur für die Unterstützung regulärer leichter Truppen mit Informationen und Versorgungsgütern. Dieses Thema, die notwendige Voraussetzung der gesamten Landsturmidee, führte zu einem anhaltenden Streit um den Nationalcharakter der Preußen.

Die Befürworter des Landsturmes nahmen an, dass das Volk allgemein willig und fähig sei. Schon 1807/08 sei die Bevölkerung geistig bereit gewesen und habe den Kampf vorbereitet. Besonders die ostdeutsche Geschichtsschreibung schätzte, dass Gneisenau und Scharnhorst ihr Urteil und Drängen auf den Landsturm sorgsam abgewogen hätten.[33] 1812 äußerte sich exemplarisch der sonst so besonnene Clausewitz in aller Vehemenz:

"Es ist geradezu abgeschmackt, die deutsche Nation an wahrer Geistes-Kraft (und damit zur Fähigkeit zur Guerilla, Anm. d. Verf.) der französischen nachzusetzen."[34]

Die preußische Regierung solle sich an die Spitze des Widerstandes stellen, das Volk aufrütteln und "ist der erste Schritt einmal geschehen, so bedarf es mit jedem neuen weniger Anregung von außen"[35]. Hermann von Boyen war 1813 nach ersten Erfahrungen mit dem Landsturm derselben Meinung: er gebe dem Volk "ein gewisses, erhöhtes Selbstgefühl", es ergreife "mit Lust" die Waffen und werde mutig und trotzig.[36]

Der konservative Graf Yorck von Wartenburg fand wiederum, der preußische Bauer tue nichts ohne Befehl und eine Macht, die ihm beweise, dass sie es ernst meine.[37] Allen voran aber misstraute der König seinen Untertanen: "Bei einer Nation, die gewitzt ist und Intelligenz hat, geht so etwas zur Not, wie aber bei uns?"[38] Gneisenaus Vorliebe für die emotionale Aufrüttelung der Bevölkerung hielt er bloß "als Poesie gut".[39] Die Diskrepanz zwischen der bisherigen Aufgabe und Erziehung des preußischen Bauern und den Anforderungen des Landsturms war einfach zu groß.

Ein Edikt konnte nicht die althergebrachte Konditionierung des preußischen Charakters ändern. Diese beruhte auf der strikten Aufgabenteilung der preußischen Gesellschaft, die den Krieg allein dem Berufssoldaten zuwies und der harten, bäuerlichen Lebensweise, die für einen "phlegmatischen" Charakter sorgte.[40] Beides sorgte dafür, dass die Preußen nicht die nötige Eigenständigkeit und Initiative für eine Guerilla besaßen.[41] Scharnhorst, und auch Gneisenau setzten letztlich 1813 auf den einfachen Hass und die Anhänglichkeit an den Monarchen, die in Preußen viel eher gegeben waren.[42]

Zentrale Topoi – oder wenn man so will, Entschuldigungen – in dieser Debatte, sowohl bei den Zeitgenossen und in der Forschung, waren Berge, Religion, und Lebensart, durch die Völker guerillatauglich würden. Scharnweber führte unter anderem an, dass den Preußen die Berge Spaniens fehlten, in Frankreich erst die Revolution die Guerilla möglich gemacht hätte. In Österreich und Russland sei sie schon bedeutend schwächer gewesen.[43] Der religiöse Fanatismus der Spanier oder Vendéer, das Selbstbewusstsein des harten, freien Tiroler Bergvolkes fehle den Preußen.[44] Die Verteidigung gegen das konservative Misstrauen gegenüber dem Geist der Landbevölkerung führte im Landsturmedikt zur absurd anmutenden Belehrung, dass

"diese Unüberwindlichkeit (eines Volkes, "welches eins mit seinem Könige ist") [...] nicht von einer besonderen Beschaffenheit eines Terrains"

abhänge.[45]

Laut dem Landsturmedikt hatten die Preußen „Liebe zu ihrem Könige und Vaterlande, ihr Vertrauen, ihren Gehorsam“.[46] Das war aber offenbar nicht genug für eine Guerilla. Zwar sprach für die Befürworter des Landsturmes, dass sich etwa 1813 bei Magdeburg spontan Bauern den Truppen anschlossen und in der Art des Kleinen Krieges kämpften. Auch rotteten sich Bürgergarden und Bauern zusammen und zogen dem Feind noch vor Erlass des Ediktes entgegen, doch geschah das immer im Anschluss an die regulären Truppen.[47] Das Volk war tatsächlich bereit, nach Kleinkriegstaktiken zu kämpfen, eine Politisierung und Romantisierung des Kampfes erfolgte aber doch nur durch die Jäger.[48] Die Befürworter des Landsturmes überschätzten ihre Preußen, indem sie glaubten, dass der überschwängliche Patriotismus einzelner ein Anzeichen für denselben aller sei. Doch setzte sich 1813 fort, was schon in den Jahren davor sichtbar gewesen war: ein erheblicher Kontrast zwischen Reden und Handeln. Major von Schill oder der Herzog von Braunschweig wurden hoch gelobt, aber von wenigen Zivilisten tatkräftig unterstützt.[49]

Für die Masse der Landstürmer war der Landsturm letztlich keine politische Angelegenheit, sondern eine weitere Sorge. Einzelnen Episoden wie bei Magdeburg stand eine allgemeine Apathie gegenüber. Besonders in Schlesien, der wichtigsten Region für den Landsturm, wog die Not 1813 deutlich schwerer als jede eventuelle Begeisterung. Schnell kippte die Stimmung und Abgabenlast, wirtschaftliche Not, die Angst vor Requisitionen und Ausschreitungen der russischen Verbündeten gegen ihre Höfe und Familien paralysierten die Bevölkerung.[50] Yorcks Aussage von 1808, dass eine es ernst meinende Macht den Bauern bewege, ging ebenso fehl wie die von Clausewitz 1812, dass die Anregung der Nation ein Selbstläufer würde. Sobald die Bauern Schlesiens bei den Waffenübungen sahen, dass es mit dem Landsturm ernst wurde, widerstanden sie und behinderten den Fortgang der Organisation.[51] Der Verweis auf den Charakter der Preußen erscheint somit eher als Entschuldigung, die die drückende Not der Bevölkerung und das geringe Interesse am Landsturm in den Hintergrund treten lassen sollte. Gneisenaus und Scharnhorsts Vision eines Volkes „wie er (Gneisenau) wollte, daß das Volk sein solle“,[52] bewahrheitete sich in Schlesien nicht. „Lang getragenes Unglück“ machte eben nicht automatisch „reif zu einer solchen Kraftäußerung (dem Landsturm, Anm. d. Verf.)“.[53]

3. Der Landsturm als Kriegsinstrument

3.1 Der Landsturm – unter obrigkeitlicher Kontrolle

Die Organisationsweise und Taktik des Landsturmes wurde im Edikt vom 21.04.1813[54] ausführlich in 85 Paragraphen beschrieben. Für das taktische Vorgehen und die vorgesehenen militärischen Aufgaben bestanden klar definierte Aufgabenfelder: Widerstand durch alle mit allen Mitteln, Guerillakampf, Hilfsaufgaben für die Armee (§§ 7-10). Gneisenau erwartete, dass der Landsturm im Kleinen Krieg den Feind kontinuierlich schwächen und selbst immer stärker werden würde.[55] Organisatorisch kamen den Schutzdeputationen auf Bezirks- oder Stadtebene wichtige Aufgaben zu, die diese eigenständig besorgen sollten. Sie sollten die Verteidigung vorbereiten, die Mannschaft erfassen und die Bestrafung Unfolgsamer bestimmen (§§ 21-24). Die Bezirks- und Unterbezirkskommandanten sollten den Landsturm wesentlich bereit halten und befehligen (§§ 48-51). Was wie eine niedrigschwellige Selbstorganisation anmutete, war in Wirklichkeit vor allem eine Reproduktion der zivilen Gesellschaftsordnung. Eine unkontrollierte Guerilla plante auch Gneisenau als radikalster Landsturmbefürworter nicht ein.[56] Dass eine Organisation von niedrigster Ebene der Gesellschaft aufgrund der Umstände keine Chance hatte, wurde im letzten Kapitel angedeutet. Die 'Mittelschicht' Preußens (Grundbesitzer, Eigentümer, Beamte, Schulzen, Förster, Lehrer etc., § 36) sollte die Offiziere des Landsturms stellen, den Oberbefehl weiterhin die staatlichen Autoritäten führen (§ 12-17). Bemerkenswert war, dass die Landstürmer ihre Offiziere bis zu den Hauptleuten herauf wählen dürfen sollten.[57] Die Bauern bei Magdeburg waren zwar gelobt worden, aber der Landsturm sollte ein Instrument des Staates bleiben. Auf die unbefugte Zusammenrottung und den unautorisierten Aufruf zum Landsturm stand die Todesstrafe (§§ 6, 12). Die Organisation und Führung des Landsturmes fiel also weitgehend in die Hände derer, die auch sonst bereits die "Lokal-Obrigkeiten"[58] waren und trotz der Aufstellung der Landwehr noch verfügbar waren.

3.2 Die Organisation des Landsturmes zwischen staatlichem und militärischem Desinteresse

Unter diesen Vorzeichen begann die Organisation des Landsturmes, die von Region zu Region höchst unterschiedlich verlief. Gut funktionierte sie in den Marken und Pommern, verspätet in Ostpreußen, zäh in Berlin und schlecht in Schlesien.[59] Berlin und Schlesien waren jedoch die entscheidenden Orte der Feldzüge von 1813. Berlin, kurz hinter der preußischen Grenze zum napoleonisch besetzten Sachsen, war erst im März geräumt worden und war noch im Juni Ziel eines französischen Vorstoßes. Schlesien war noch Ort von Kampfhandlungen und blieb ebenfalls bis zur Völkerschlacht von Leipzig in unmittelbarer Nähe zur Front. Hier musste sich der Landsturm beweisen. Die Organisation des Landsturmes zeichnete sich vor allem in Schlesien, aber auch in Berlin durch unnötige Verzögerungen aus. Erst am 08.05.1813 ging überhaupt die Verfügung an die Regierungen in Schlesien aus, den Landsturm sofort aufzustellen.[60] Während die statistischen Arbeiten reibungslos verliefen, ergaben sich bei der Aufstellung Probleme und Widerstände. Die harte wirtschaftliche Lage der Bevölkerung wurde bereits geschildert, und als der Feind Teile Schlesiens besetzte, kamen die Vorarbeiten dort zum Erliegen, ebenso im für durch den Waffenstillstand von Pläswitz vom 04.06.1813 neutral erklärten Territorium.[61]

Ironischerweise scheiterte der Landsturm im Stadium der Organisation, wenn der Landstrich, in dem er aufgestellt werden sollte, mit dem Feind in Kontakt kam.[62] In der Theorie sollte er eigentlich überrollt werden können und gerade im besetzten Gebiet auch ohne komplizierte Organisation wirksam werden.[63] Dafür sorgten auch rechtliche Unsicherheiten. Beamte sollten vor dem Feind fliehen, gleichzeitig aber die Offiziere des Landsturmes werden. Die zivilen Landsturmkommandanten und die Militärgouverneure konnten den Landsturm aufbieten, doch war für den Fall einer Uneinigkeit der beiden nicht vorgesorgt.[64] Die Generalität ließ Anfragen von Landsturmvertretern unbeantwortet, der Landsturm musste beim Staatskanzler Hardenberg um die Unterstützung durch leichte Truppen nachsuchen, die sein Vorgehen mit dem der Armee koordinieren sollten.[65] Die Armee unter Graf Lottum wandte sich hingegen schon am 15.05.1813 an das Militärgouvernment und verlangte, dass nichts unternommen werde, was die Armee oder die Landwehr behindern könnte. Die Übungen des Landsturmes wurden sodann auf die Sonn- und Feiertage begrenzt.[66] Dieses Beispiel war bezeichnend.

Der Landsturm rangierte auf der Prioritätenliste ganz hinten. Die Aufstellung der Landwehr hatten die Ressourcen und Bevölkerung Schlesiens bereits stark erschöpft.[67] Die Behörden waren anderweitig beschäftigt, die Bevölkerung unwillig und das ganz besonders dort, wo der Landsturm tatsächlich als Guerilla hätte wirken können. Von der Armee erhielten die Landsturmvertreter keine Antworten, von der Staatsregierung keine Verhaltungsbefehle.[68] Gneisenau, der Landsturmforderer schlechthin seit 1808 erwarb sich hohe Verdienste um die Organisation der schlesischen Landwehr, aber nicht des Landsturms.[69] Im nach dem Waffenstillstand für neutral erklärten Territorium wurde der Landsturm schlicht vergessen – erst auf Anfrage von dort wurde Ende Juni beschieden, dass der Vertrag die weitere Organisation des Landsturms verbot.[70]

Die Organisation des Landsturmes scheiterte letztlich und endete in repetitiver Ermahnung und Resignation.[71] Feindpräsenz, die Bestimmungen des Waffenstillstandes, Widerstand aus der Bevölkerung, Desinteresse der Armee am Landsturm, Sondergenehmigungen und schließlich weiter abflauendes Interesse Preußens am Landsturm als sich der Krieg nach Sachsen verlagerte, sorgten dafür, dass der Landsturm nie vollständig organisiert wurde.[72]

3.3 Die Leistung des Landsturms zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Über die Leistung des Landsturms wurde heftig gestritten. Scharnweber griff ihn in seinen Denkschriften an: einen schwachen Feind solle lieber die Landwehr bekämpfen, der Landsturm sei für jede Feindberührung zu schlecht gerüstet und gebildet. Um Napoleons Nachschub zu gefährden, müssten gewaltige Zerstörungen angerichtet werden und im nahen Polen wäre er bereits wieder in befreundetem Gebiet. In einem verwüsteten Land könnte auch der Landsturm sich nicht mehr ernähren.[73] Zerstörungen fanden tatsächlich keine statt, auch wenn sie teils angeordnet wurden.[74] Auch die eigentlichen Aufgaben des Landsturmes laut Landsturmedikt wurden kaum ausgefüllt. In vielerlei kleinen Einzelaktionen bewies der Landsturm, dass sein Auftreten einen Effekt haben konnte. Er konnte tatsächlich in wenigen Stunden stehen, "wo vorher keine Spur eines Krieges war", doch handelte es sich dann zufälligerweise mehrfach um Fehlalarme.[75] Seine erfolgreichen Aktionen erfolgten in aller Regel im Verbund mit regulären Kräften. Neben Schanz- und Eskortarbeiten verzeichnete der Landsturm nur Erfolge in der Ergreifung von kleinen Streifparteien, Marodeuren und Versprengten.[76] Eigenständige, offensiv militärische Aktionen mit Feindkontakt konnte der Landsturm nicht vorweisen. Er blieb auf Anleitung durch reguläre Truppen angewiesen, doch hatte die Armee geringes Interesse an ihm.[77] Letztlich war der Landsturm keine Guerilla.[78]

Eine Episode außerhalb Preußens sollte noch beachtet werden. Im Siebengebirge formte der preußische Major von Boltenstern mt seinem Jägerdetachement aus lokalen Bürgerwehren einen 'Landsturm'. Dieser traf in einer von seinen insgesamt zwei Operation auf die Kölner Stadtgarnison und floh. Von Boltenstern fiel, von 200 Mann retteten sich nur 127 zurück ans rechte Rheinufer.[79]

In Ermangelung handfester Beweise echter Guerillatätigkeit gerieten die Reformer immer stärker in die Defensive. Hatten sie vor 1813 noch die Guerilla in den grellsten Farben heraufbeschworen, muteten ihre Verteidigungen nun wie Entschuldigungen an. Der Landsturm verkam 1813 in den Aussagen Hippels und Gneisenaus zur Attrappe, der den Feind verunsichere, ohne überhaupt irgendetwas zu tun.[80] Gneisenau argumentierte kurz vor der Modifikation des Ediktes am 17.07.1813, mit dem internationalen Gesichtsverlust, der Optionalität der Anwendung, dass dem Landsturm noch nicht genug Zeit gegeben worden sei und dass kein Mittel unversucht bleiben sollte.[81] All diese Gründe bewiesen, dass die Reformer eindeutig ihre Erwartungen an die Realität anpassen mussten. Sie war vielleicht nicht von ihnen verschuldet (z.B. dass der Krieg bald außerhalb preußischen Territoriums stattfand und der Landsturm zu wenig Übung für die erhoffte steile Lernkurve hatte). Dennoch zeigte sich hier letztlich die Differenz "zwischen einer hohen Idee und der kleinen menschlichen Wirklichkeit".[82]

In ihrem sturen Beharren auf dem Landsturm machten die Reformer aus ihm eine eher politische denn militärische Prinzipienfrage. So wie sich die Debatte und Realität militärisch immer weiter von der Guerilla und dem Landsturmedikt entfernten, politisierten sie sich, was im nächsten Kapitel näher besprochen wird. Hierein fiel auch die Organisation des Landsturmes in Berlin. Sie verlief administrativ problemlos, aber die Oberschichten und besonders die Stadtverwaltung verzögerten sie.[83] Der Berliner Landsturm kam überhaupt nicht in Kontakt mit dem Feind.

3.4 Das militärische Ende des Landsturms

Konsequenzen aus der schwachen Leistung des Landsturmes wurden bereits am 17.07.1813 gezogen. Scharnweber hatte gar die Aufhebung verlangt, da bei Nichtausführung der Maßregeln für die Eventualität trotzdem Ressourcen in Reserve gehalten werden müssten. Der Landsturm sollte in eine Landwehr-Reserve verwandelt werden, alle Verheerungen verboten werden.[84] Die Hitzigkeit der vorgehenden Debatte verdeutlicht ein von Friedrich Wilhelm III. verbotenes Duell zwischen Scharnweber und Gneisenau. Die Modifikation[85] ersetzte den Landsturm in Städten mit mehr als 300 Landstürmern durch rein defensive Bürgergarden, auf dem Land sollten im Wechsel immer ein Drittel der Männer sich bereit halten. Alle Landstürmer sollten zu einer Reserve für die Landwehr gehören. Die Schutzdeputationen waren aufgehoben, der Landsturm unterstand nun der Polizei, das Aufgebot erfolgte allein durch die Militärgouvernments auf Befehl des Königs. Alle Landsturmpflichten standen den "Dienstgeschäfte(n) oder Leistungen und Verrichtungen für den Staat oder den Gutsherren"[86] nach. Der König wolle "nur diejenigen Anstrengungen und Aufopferungen [...] fordern, die wirklich nothwendig sind",[87] um die Wirtschaft minimal zu stören. Eine Kabinettsordre vom 07.08.1813 fügte dem hinzu, dass beim Aufgebot der Fokus darauf bestehen müsse, keine Störung der Ordnung zu verursachen.[88] Am 04.03.1814 erging der königliche Befehl, alle Übungen des Landsturmes auszusetzen.

Mit der Modifikation vom 17.07.1813 war der Landsturm als Guerilla abgeschafft, sowohl taktisch wie auch organisatorisch.[89] Doch auch schon davor war die Realität des Landsturmes, wie oben dargelegt, selten die einer Guerilla. Der Rhetorik zum Trotz blieb der Landsturm immer eingehegt und kontrolliert, eher eine "Hilfspolizei" als ein Aufstand.[90] Entgegen Behauptungen der Reformer benötigte der Landsturm die Unterstützung des Militärs und der Verwaltung.[91] Ob er damit jedoch eine wesentlich stärkere Leistung an den Tag gelegt hätte, kann mit Verweis auf den Siebengebirger 'Landsturm' bezweifelt werden. So stehen letztlich wieder Behauptungen gegeneinander. Boyen meinte, die Behörden hätten den Landsturm "eigentlich gar nicht in Tätigkeit gesetzt"[92] und durch das Kriegsglück blieben dem Landsturm nur kleine Aufgaben. Letztlich übernahmen aber der Waffenstillstand von Pläswitz von Juni bis August 1813 und die preußischen Erfolge auf dem Schlachtfeld dem Landsturm seine Existenzberechtigung. Preußen befand sich für nur etwa drei Monate in der Defensive. Sobald die Offensive ergriffen werden konnte, war der Landsturm hinfällig, Volk und Behörden verloren das Interesse am Landsturm.[93] Scharnwebers Einschätzung, dass der Landsturm nur so lange nötig gewesen sei, wie Landwehr und Armee noch nicht aufgestellt gewesen seien,[94] erwies sich als richtig.

Tatsächlich war der Landsturm teils einfach vergessen, beiseite gelegt worden. Auf die Frage nach Ursache und Wirkung muss trotzdem geantwortet werden, dass nicht die Unlust der Behörden ihn militärisch scheitern ließ, sondern seine eigene Unzulänglichkeit. Die Bedeutsamkeit des Landsturmes war weniger in der Verteidigung Preußens zu suchen, in der er sich als ebenso militärisch schwach wie politisch harmlos erwiesen hatte, sondern im Streit um seine politische Zukunft.

4. Der Landsturm als innenpolitischer Faktor

4.1 Die Rolle des Königs und das Ablassen von 'gefährlichen' Ideen

Die 'revolutionäre Kriegführung' mit einer politisierten Guerilla scheiterte in Preußen militärisch und mit der schwachen Mobilisierung und dem geringen Interesse der Bevölkerung daran auch politisch.[95] Dennoch wurde schon die rein legale Existenz des Landsturms eine Prinzipienfrage, die ihn wesentlich abseits seiner militärischen Verwendung zum Sturz brachte. Das geschah noch vor der Schlacht bei Leipzig oder dem Kriegseintritt Österreichs (16.-19.10.1813 bzw. 12.08.1813), die den Alliierten erst ein starkes Übergewicht gaben.

Gneisenaus Vorhaben, das Volk kämpfen zu lassen, auf eine Art und Weise, die zentral kaum zu kontrollieren war, schreckte die Konservativen.[96] In ihrer radikalsten Ausführung und Verselbständigung wären Gneisenaus Wünsche von 1808 wohl tatsächlich "mit dem Wesen des preussischen Staates [...] unvereinbar"[97] gewesen. Diese Gefährlichkeit Gneisenaus für den Staat lag aber viel weniger in seinen Guerillaideen begründet als in seiner unbedingten Kampflust,[98] die der zögerlichen Vorsicht seines Königs diametral gegenüberstand. Diese Differenzierung ist äußerst wichtig. Die legale Existenz des Landsturms war eine Prinzipienfrage, nicht aber die tatsächliche und vollständige Ausführung aller ersonnenen Maßregeln. Gneisenau zog sich 1813 zuletzt zur Verteidigung des Landsturmediktes vom April auf die leere Forderung zurück, dass man nichts unversucht lassen sollte.[99] Für den Kampf war Gneisenau zwar jedes Mittel und jede Gelegenheit recht, doch konnten die Radikalen den König 1808, 1811, 1812 nicht und auch 1813 nicht für mehr als drei Monate für eine Guerilla gewinnen.[100] Gneisenau war auch kein Revolutionär. In seinen Plänen von 1808 bis 1813 ließ sich deutlich eine Tendenz zur Legalisierung durch den König lesen.[101] Die revolutionären Ideen von 1808 wie eine Verfassung, die Entsetzung verräterischer Fürsten oder die Befreiung bäuerlicher Grundstücke für die Teilnahme am Kampf waren bis 1813 schon fallen gelassen worden. Die Reformen, die Gneisenau gewünscht hatte, waren allein unter dem Gesichtspunkt der Nützlichkeit zur Erzeugung von Patriotismus zu betrachten.[102] Friedrich Wilhelm III. verweigerte den Radikalen die Gefolgschaft solange, wie sie keine "friedliche Dauerordnung jenseits des Kämpfens"[103] anboten, die seinen Vorstellungen entsprach.

4.2 Der Landsturm im politischen Streit zwischen Ein- und Enthegung

Trotzdem fochten die Konservativen und allen voran Scharnweber erbittert um die legale Einhegung des Landsturmes.

Für den militärischen Bereich ist bereits gezeigt worden, dass der letztlich normierte Landsturm wesentlich eine Reproduktion der bestehenden Gesellschaftsordnung festlegte und sich auch nur geringe Eigeninitiative im Volk entwickelte.[104] Dabei war die Essenz der Guerilla ja eigentlich die Enthegung des Krieges. Chararkteristisch für den Landsturm war diese Unentschiedenheit zwischen Ein- und Enthegung. Ausdrücklich verbot beispielsweise das Militärgouvernment in Schlesien den Zivilregierungen am 08.05.1813 jegliche Anfragen, mit dem Hinweis, dass alles so schnell wie vonstatten gehen solle.[105] Vorrangig in Berlin konnten die Gegner des Landsturmes ihn dagegen beständig mit zivilen Argumenten bekämpfen, die auf das Wesen des konservativen, obrigkeitlichen Staates abzielten.

Das erste Argument beinhaltete die Ungerechtigkeit des Landsturmes. Der Landsturm würde nur dort aufgestellt, wo die Leute zahm genug seien.[106] Außerdem wurde die Strafordnung des Landsturms bemängelt, die mal viel zu schwer, mal zu milde sei. Überhaupt seien Körperstrafen nicht nur etwas für Leute, die "Sklavensinn"[107] gezeigt hätten, sondern integraler Teil des preußischen Strafrechts. Auch könne man doch unmöglich die Bürger, die etwas ängstlicher seien, aber sonst "rechtlich und nützlich",[108] die Familienväter oder Beamte seien, bestrafen wie alle anderen. Hauptkritikpunkt blieb die Beurteilung von Verbrechen durch die Schutzdeputationen. Ihnen mangele es an Zeit und Kompetenz, der König könne ihnen nicht die Entscheidung über Leben und Tod überlassen.[109] Zu einer "Nagelprobe",[110] in der sich der irreguläre Landsturm selbt hätte kontrollieren können, war es nicht gekommen. Der König bedachte mit seiner Modifikation vom 17.07.1813 trotzdem diese Einwände.[111] Die Justizbehörden würden bleiben, die Schutzdeputationen wurden abgeschafft.

Das zweite Argument betraf die Insubordination (d.h. Ungehorsam). In diese Richtung zielte die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung der Vergehen im Landsturm vom 21.07.1813, die besonders für Raub und Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeiten schwere Strafen festlegte. Die Konservativen fürchteten die Auflösung der bürgerlichen Ordnung und obrigkeitlicher Autorität. Scharnweber argumentierte, dass die Bewaffnung der Massen gefährlich sei, weil mit dem Landsturm alle Sicherheit von Eigentum, Recht und Kredit zunichte gemacht würde.[112] Ebenso hatte am 26.06.1813 der Polizeipräsident Berlins Lecoq gefordert, dass die Landstürmer keine Wachen stellen sollten. Es sei nicht möglich, den tatsächlich im Dienst stehenden Landstürmer von jedem anderen zu unterscheiden. Der Gehorsam würde gegenüber der Polizei mit Verweis auf die Landsturmzugehörigkeit verweigert. Der Landsturm sei so schwach organisiert und so von einem falschen Geist der Gleichheit durchdrungen, dass auch seine Ofiziere keinen Gehorsam erreichten.[113] Allgemein wurde befürchtet, dass die Landstürmer "ihrer bürgerlichen Subordination gegen die Obrigkeit sich täglich mehr entwöhnen".[114] Damit verbunden war die Bitte, zu einer gekennzeichneten Bürgergarde unter Kommando der Polizei zurückzukehren. Am 07.07.1813 fragte auch das Berliner Militärgouvernment an, ob man die Landstürmer nicht doch mit einem Kragen kennzeichnen könne: sie stünden doch auf dem Boden des Gesetzes.[115]

Zur Verteidigung des Landsturmes führte Boyen in seinen Memoiren ein nächtliches Vivatschießen an, dass völlig ungefährlich gewesen sei und bei dessen Unterbindung vielmehr die Polizei versagt habe. Außerdem erklärte er, dass die Polizei wohl nur "einen Teil ihres bisherigen Nimbus schwinden"[116] sehe. Das Volk wurde nicht ungehorsam, "nur die Formen (des Gehorsams) [...] hatten etwas von der bisherigen äußeren Unterwürfigkeit verloren."[117] Schließlich sorgte der Landsturm dafür, dass militärische Ordnung und das Kriegsgesetz nun das ganze Völk beträfen – "kann dies wohl Auflösung und Ungehorsam herbeiführen (sic)???".[118]

Das dritte und essenzielle Argument blieb jedoch das Misstrauen zwischen den Schichten, die Furcht vor dem räuberisch-revolutionären Pöbel. In dieser Sache glitt die Debatte schließlich völlig in haltlose Anschuldigungen ab, die die Animositäten der Parteien viel eher als die Wirklichkeit spiegelten. Der gemeine Mann, seiner sonntäglichen Ruhe beraubt und "von Saufgelagen abgehalten",[119] würde wohl mit Waffen aus geheim anzulegenden Depots plündern gehen. Die gute Bezahlung der Schanzarbeiten ließe den Pöbel wünschen, "daß die Arbeit nie aufhören möchte und (er) richtete sich danach ein."[120] Scharnweber gab angesichts des ordentlichen Verhaltens der Franzosen und der plündernden russischen Verbündeten zu bedenken, „daß die französischen Kriege mit dem Rufe begonnen haben: 'Krieg den Palästen, Friede den Hütten.'"[121] Und: die so geringe Achtung der Radikalen gegenüber der Verwaltung und Oberschichten mache glauben, dass wirklich "die Auflösung des Staates und der bürgerlichen Ordnung" das Ziel sei.[122]

Das Berliner Militärgouvernment berichtete hingegen am 30.06.1813, dass viel geübt worden sei, der Landsturm gut organisiert und mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestattet sei. Wachen und Patrouillen könne man aus guten, zuverlässigen Männern zusammenstellen. Die Gegner des Landsturmes meinten es viellleicht nur gut. Doch die Bürgergarde, der Feind, die Beamten versuchten, den Landsturm zu verleumden und die Mitarbeit aus Dumm- und Feigheit zu verweigern.[123] Staatsrat Hippel identifizierte die Gegner des Landsturms: "Große Kaufleute und Fabrikanten, hohe Staatsbeamte und ganz gemeiner Pöbel".[124] Auch Boyen sprach von hoher Moral und guter Stimmung, als er den Landsturm im Umland Berlins inspizierte. Schon am 17.05.1813 bat er den König, den Berliner Gegnern des Landsturms kein Gehör zu schenken. Besonders die alten, an die "Kriegssymmetrie" gewöhnten Soldaten sähen im Landsturm nur eine "Entweihung aller Soldatenheiligtümer".[125] Boyen höhnte außerdem, die Reichen hätten wohl zu schwache Nerven für den Landsturm und wollten ihn aus reiner Feigheit auflösen.[126]

4.4 Das Ende des Landsturmes als Guerilla – eine politische Prinzipienfrage

Aus all diesem Streit und in Anbetracht des vorhergehenden Kapitels wird deutlich, dass der Landsturm in einen innenpolitischen Konflikt abgeglitten war. In diesem spielten politische Befindlichkeiten und persönliche Animositäten eine immer größere Rolle, während im Hintergrund der Landsturm verkümmerte. Boyen brüstete sich noch in seinen Memoiren, "die damals beschlossene gänzliche Aufhebung des Landsturmes (die Modifikation vom 17.07.1813, Anm. d. Verf.) etwas zu hintertreiben."[127] Auch wurde die Differenz innerhalb des Landsturmes deutlich: wie anders war er in Schlesien als in Berlin. Im politischen Zentrum wurde ein erbitterter Prinzipienkonflikt ausgefochten, während in der schlesischen Peripherie ganz einfach vor der Realität kapituliert werden musste. Das hatte mit revolutionärer Insubordination nichts zu tun.

Die Radikalen hielten an ihren Idealen fest, deren Durchführbarkeit sie zwar interessierte.[128] Doch lag es im Wesen der Guerilla, dass sie nicht von oben organisierbar war, wie es Gneisenau in Schlesien mit der Landwehr tat. Als der Landsturm ab Juli 1813 eine Polizeirolle einnehmen sollte, vor allem in Berlin, waren die Guerilla-Ideen sowieso hinfällig.

Doch war der Landsturm von 1813 schon nur noch ein Schatten der Ideen von 1808 bzw. 1811. Der Schwung des Pendels ging im April 1813 gerade weit genug, um überhaupt einen Landsturm militärisch zu schaffen. Politische Implikationen folgten daraus keine. Scharnweber selbst gab zu bedenken, dass die Bewaffnung der Masse deshalb gefährlich sein könne, weil man unter anderem keine Verfassung "unter die Mittel aufgenommen hat, die Nation zu enthusiasmiren (sic) und alle Stände in vollem und gleichem Maße an den Thron zu fesseln und Harmonie unter ihnen zu begründen."[129] Gneisenau sah 1811 ebenso einen Mangel an Einsicht und […] öffentlichem Geist“, der eine „Nationalrepräsentation“ unmöglich mache und ließ diese Idee in der Folge fallen.[130] So waren absurderweise Konservative und Radikale der gleichen Meinung: eine politische Motivation des Landsturmes war praktisch ausgeschlossen. Da auch weder die Motivatoren der Spanier, Vendéer oder Tiroler vorhanden waren, auch wenn die Radikalen sich gerne auf deren Beispiel beriefen, erscheint der Landsturm als unzureichend durchdachte, unverantwortliche Prinzipienfrage: immer hieß es nur, man solle nichts unversucht lassen. Sobald der Druck des Krieges nachlassen würde, der den König im letzten von vier Anläufen (1808, 1811, 1812, 1813) überzeugte, als ihn sogar der konservative Yorck von Wartenburg mit der Konvention von Tauroggen überholt hatte, würde der Landsturm als Guerilla wieder verschwinden. Mit der Modifikation vom 17.07.1813 wurde der Landsturm seiner Eigenorganisation und Guerilla entledigt und der Fokus darauf gelegt, dass er die öffentliche Ordnung nicht störte. Von diesem Zeitpunkt an war er kaum mehr als eine Hilfspolizei,[131] keine den preußischen Staat und seine Gesellschaft herausfordernde Guerilla mehr. Mit der Verordnung vom 08.08.1813[132] wurde ein guter Teil des Landsturmes für eine Landwehr-Reserve abgezweigt, wieder mit Hinblick auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Das Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 03.09.1814 hielt schließlich fest, dass der Landsturm "wie er von der Regierung zur Unterstützung der öffentlichen Ordnung [...] gebraucht werden kann",[133] aufgestellt würde. All das geschah ohne Widerstand der Bevölkerung, die dem Anfang ebenso apathisch gegenüberstand wie dem Ende. Der politische Preis für den Wehrbeitrag wurde nicht eingefordert. Die revolutionäre Idee der Volksbewaffnung und darin der Guerilla wurde auf preußische Art und Weise so implementiert, dass alles revolutionäre daraus entfernt wurde.[134] Der Landsturm war seit September 1814 nur noch der "erste Mosaikstein in jenem Tableau, daß dem Staat die Allgewalt über seine Bürger verlieh [...] wenn es die 'öffentliche Ordnung' gebot."[135] Immerhin war auch der Landsturm Teil der Reformern, die wenigstens theoretisch bestimmten, dass in Preußen "nie wieder [...] im Kriege 'Ruhe die erste Bürgerpflicht'"[136] sein sollte.

5. Zusammenfassung

Um die Frage der Sinnhaftigkeit der Totalmobilisierung und Fähigkeit des preußischen Volkes zur Guerilla rangen die Reformer und Konservativen intensiv. In Spanien trugen zu dieser Fähigkeit die traditionell schwache Zentralgewalt, das Schmugglerwesen, die Geistlichkeit, die bergige Landschaft bei, in Tirol unter anderem die Abschaffung alter Vorrechte. Für das gleiche Ergebnis, wie es sich die preußischen Reformer erhofften, mussten aber preußische Motivationshebel gefunden und in Bewegung gesetzt werden. Im Falle Schlesiens behielten die Konservativen recht, aber nur, weil die wirtschaftliche Belastung der Bevölkerung bereits so stark war, dass sie für Aufstände nichts mehr übrig hatte. Die vorhandenen Motivatoren und Ressourcen hatten für die zuerst aufgestellte Landwehr gereicht, die als zentral organisierte Miliz die 'preußischere' Institution war – aber nicht (mehr) für den Landsturm. Es bleibt fraglich, was geschehen wäre, wenn der Landsturm zuerst organisiert worden wäre. Als eher 'unpreußische' Institution mit hoher Eigenständigkeit niedriger Organisationsebenen wäre dies aber der zweite Schritt vor dem ersten gewesen.

Der Landsturm war das Extra, nicht die Essenz der preußischen Verteidigungsanstrengung, auch wenn die Reformer das gerne anders sahen. Auch seine Organisation als Guerilla verlief entlang preußisch-obrigkeitstaatlicher Linien. Unkontrollierte Guerilla war nicht gewünscht. Der Landsturm blieb in seiner Organisation und Ausbildung trotz aller gegenteiligen Hoffnungen auf den Zentralstaat und die Armee erheblich angewiesen. Diese kümmerten sich aber nicht um ihn. Die Vertreter der Refomer- und Konservativenpartei stritten auf höchster Ebene mehr theoretisch über seine Organisation und Leistung an denen sie nicht beteiligt waren – ohne die Vertreter des Landsturmes selbst. Der Landsturm füllte letztlich nicht im entferntesten seine Rolle als Guerilla aus. Auch der Gang der Geschichte machte ihn zu einem Lückenfüller, dem abseits eines Prinzipienstreits kaum konkrete Aufmerksamkeit zukam.

Gegenseitiges Misstrauen bestimmte die Debatte, das sich vor allem aus unterschiedlichen Auffassungen über das preußische Volk speiste. Mit der militärischen Realität des Landsturms, aber auch der politischen Denkweise der Reformer des Landsturms hatte dieser Diskurs kaum noch Verbindungen. Weder wurde das Volk auf einmal zu Revolutionären und Gesetzlosen, noch wollten die Reformer dies tatsächlich. Sie hatten sich schon vor 1813 von für den Kampf opportunen, politischen Forderungen[137] verabschiedet. Auch das Volk forderte in seiner Masse weder vor noch im Krieg einen politischen Preis, zum Beispiel eine Verfassung, für seinen Wehrbeitrag in Armee, Landwehr, Landsturm. Scharnweber und Gneisenau waren sich offenbar einig, dass eine Verfassung wohl tatsächlich nützlich gewesen wäre (siehe Kapitel Vier). Doch war das mit der wichtigsten und zugleich unsichtbarsten Person nicht zu machen: dem König. Er wusste, dass was an zivilen Reformen versprochen wurde, meist mit ihm nicht durchsetzbar war.[138] Reformer und Konservative beharrten letztlich auf ihren Positionen, beschuldigten sich gegenseitig, während der Landsturm langsam einging. Wesentlich war hier, dass die Reformer bis zum Juli 1813 nichts vorweisen konnten und immer stärker in die Defensive gerieten. All ihrem Beharren zum Trotz änderte sich nicht, dass der Landsturm nur durch den Ausschlag des Pendels in der Krisensituation des Frühjahrs 1813 zustande gekommen war – als Schatten der revolutionären Idee von 1808. Die ebenso radikalen wie marginalen Ideen fanden nie Eingang in ein Gesetz und offensichtlich auch nicht ins Volk.

Hier muss auch die Kritik an der Forschung ansetzen, die sich vor allem mit den geistigen Höhenflügen der radikalen Reformer beschäftigt – sozusagen mit dem Landsturm ohne den Landsturm. Verfassung oder nicht – das konnte eine Rolle spielen oder eben auch nicht: in Spanien, in Tirol, in der Vendée gab es keine. Die politisierte Volkskriegsführung war keinesfalls auf tatsächlich genuin revolutionäre Konzepte wie eine Verfassung angewiesen.[139] Die Beleuchtung der lokalen, preußischen Faktoren, mit denen der Landsturm arbeiten musste und die letztlich nicht ausreichten, leisteten bisher nur Blumenthal und Franke.

Der 1813 zwischen zentraler Kontrolle und befohlener Eigeninitiative organisierte Landsturm zeigte, dass sich die Volkskriegsführung nicht in ihrer radikalsten Weise diktieren ließ. Die Differenz zwischen Wunsch und Wirklichkeit war einfach zu groß, und das in vielen Dimensionen: der psychischen Bereitschaft des Volkes inner- und außerhalb wirtschaftlicher Not, dem allseitigen Willen zur Zusammenarbeit und nicht zuletzt im Mittragen der Institution durch alle politischen Kräfte oder dem Eingeständnis des Scheiterns dieser Guerilla auf preußische Art und Weise. Die Rolle als Hilfspolizei entsprach dem, was der Landsturm leisten konnte und wurde gut ausgefüllt. Ebenso erfüllte die Landwehr ihre Aufgabe vorzüglich, nachdem sie auf eine 'preußische' Kernkompetenz, den regulären Einsatz, zugeschnitten worden war.[140] In der Abschaffung der Guerilladimension[141] des Landsturms lag seine Möglichkeit, auch im regulären Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienst fortzuleben. Die Reformer waren erfolgreich, die Institutionen der Revolution, etwa die (theoretisch) allgemeine Wehrpflicht für Preußen 'anti-revolutionär' zu adaptieren und nutzbar zu machen.[142] Der Landsturm, in seiner legalen, tatsächlich organisierten und in der Debatte höchst umstrittenen Form ist auch hier einzureihen. Aber nicht als wohlwollednd zu betrachtende Wehrpflichtgewöhnungsmaßnahme, wie es Franke aus der Perspektive des Kaiserreiches tat.[143] Sondern als ein geistiger und legaler Verarbeitungsprozess mit abschließender Absage an die Volksbewaffnung nach Art der Guerilla. Zwischen wohl überzogenen Erwartungen an die Wirksamkeit revolutionärer, politischer Konzepte jüngerer und der hagiographischen Entschuldigungen des preußischen Volkes mit seinem biederen Nationalcharakter älterer Forschung muss das Urteil verortet werden. Der Landsturm scheiterte an der Not und nicht ausreichenden Politisierung der Bevölkerung, internem Misstrauen, geschichtlichen Zufällen und der Beharrungskraft der alten Ordnung, der sich die Reformer für die Erreichung von Minimalzielen anpassten.

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[1] Werner Hahlweg, Preußische Reformzeit und revolutionärer Krieg, Frankfurt am Main 1962 (= Beihefte der Wehrwissenschaftlichen Rundschau 18), S. 12.

[2] Hahlweg, Reformzeit (wie Anm. 1), S. 41.

[3] Martin Rink, Vom "Partheygänger" zum Partisanen: Die Konzeption des kleinen Krieges in Preußen, 1740-1813, Frankfurt am Main 1999 (= Europäische Hochschulschriften: R.3 Geschichte und ihre Hilfswissenschaften 851), S. 271.

[4] Hahlweg, Reformzeit (wie Anm. 1), S. 12. Genauso Michael Sikora, Mlilitarisierung und Zivilisierung. Die preußischen Heeresreformen und ihre Ambivalenzen, in Die preußische Armee. Zwischen anien Régime und reichsgründung, herausgegeben von peter baumgart, Paderbordn 2008, S. 164-195, hier S. 170.

[5] Martin Rink, "Spaniens edles Beispiel" – eine preußische Guerilla?, in 1813 im europäischen Kontext, hrsg. von Birgit Aschmann und Thomas Stamm-Kuhlmann, Stuttgart 2015, S. 99-122, S. 100.

[6] Ludolf Pelizaeus, Die preußischen Reformer und der "Kleine Krieg" in Europa 1808-1813, in Krise, Reformen – und Militär, Preußen vor und nach der Katastrophe von 1806, hrsg. von Jürgen Kloosterhuis, Berlin 2009 (= Forschungen zur brandenburgischen und preussischen Geschichte Beihefte, Neue Folge 10), S. 65-82.

[7] Dierk Walter, Reluctant reformers, observant disciples: The Prussian military reforms, 1807-1814, in: War in an age of revolution, 1775-1815, herausgegeben von Roger Chickering und Stig Förster, Washington 2010, S. 85-99, hier S. 94: Guerilla "in advance and from above."

[8] Hermann von Boyen, Denkwürdigkeiten und Erinnerungen 1771-1813, Erster Band, Stuttgart 1913 (= Memoiren-Bibliothek 4), 3. Auflage, S. 280.

[9] Rudolf Ibbeken, Preußen 1807-1813. Staat und Volk als Idee und Wirklichkeit, Berlin 1970 (Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz 5), S. 125, bspw. der Nationalstaatgedanke aus Rücksicht auf Österreich.

[10] Für die wichtigsten Denkschriften siehe Neidhardt von Gneisenau, Ausgewählte militärische Schriften, hrsg. von Gerhard Förster und Christa Gudzent, Berlin (Ost) 1984, S. 117-124, 163-189. Für Clausewitz' Denkschrift von 1812 siehe Georg Heinrich Pertz, Das Leben des Feldmarschalls Grafen Neithardt von Gneisenau. Dritter Band 8. Juni bis December 1813, Berlin 1869, S. 623-668.

[11] Pertz, Leben, (wie Anm. 10), hier Zweiter Band, Berlin 1865, S. 192.

[12] Siegfried Kunze, Scharnhorst und Gneisenau über Volksbewaffnung und Volkskrieg. Dargestellt unter besonderer berücksichtigung der Einordnung ihrer Volksaufstandspläne von 1808 und 1811 und der militärischen Vorschläge im Frühjahr 1813 in dem System der Militärreform, Diss. Potsdam 1967, S. 103.

[13] Rink, Partheygänger (wie Anm. 3), S. 318 für das Requisitionssystem; Alfred Franke, Das Landsturm-Edikt vom 21. April 1813 und seine Durchführung in Schlesien, Diss. Breslau 1923, S. 13, verweist auf die Unterstützung die die Franzosen 1806 durch das Volk gefunden hatten. Zur Taktik vgl. Marin Rink, The German wars of liberation 1807-1815, in Small Wars & Insurgencies 25.4, 2014, S. 828-842, hier S. 836.

[14] Hahlweg, Reformzeit (wie Anm. 1), S. 13, verweist hier auf einen Schüler Scharnhorsts, Rühle von Lilienstern.

[15] Rink, Spanien (wie Anm. 5), S. 113, nennt Clausewitz', Gneisenaus Schriften (1811/12), das Landsturmedikt (1813).

[16] Verordnung über den Landsturm vom 21.04.1813, abgedruckt u.a. in Eugen Frauenholz, Das Heerwesen des XIX. Jahrhunderts, München 1941 (= Entwicklungsgeschichte des deutschen Heerwesens 5), S. 161-171, hier S. 161.

[17] Für deren Rollen siehe Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 80f. wie auch Sönke Neitzel, Gneisenau – Reformer oder Feldherr, in Krise (wie Anm. 6), S. 94f.

[18] Diese Maßnahmen waren Bestandteil von Scharnhorsts und Gneisenaus Plänen von 1808 und 1811, siehe dafür deren Abdruck in Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10). Die Frage wirft besonders Ute Frevert, Das jakobinische Modell: Allgemeine Wehrpflicht und Nationsbildung in Preußen-Deutschland, in Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, hrsg. von Ute Frevert, Stuttgart 1997 (= Industrielle Welt 58), S. 17-47, hier S. 24, auf. Sie hält diese für entscheidend.

[19] Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 68; Hahlweg, Reformzeit (wie Anm. 1), S. 34f.

[20] Werner Frotscher und Bodo Pieroth, Verfassungsgeschichte, 5. Auflage, München 2005, Randnummer 223f.

[21] Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 130-132.

[22] Vgl. das Landsturmedikt bei Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), hier S. 161.

[23] Maximilian Blumenthal, Der preußische Landsturm von 1813. Auf archivalischen Grundlagen dargestellt, Berlin 1900, S. 92f., druckt insgesamt drei undatierte Denkschriften Scharnwebers ab, die er wohl teils im Auftrag Hardenbergs schrieb.

[24] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 83-85, referiert hier eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers.

[25] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 87, referiert hier eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers.

[26] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 92-95, referiert hier eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers.

[27] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 97-101, referiert hier eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers. Gneisenau war hier schon realistischer als Clausewitz, der 1812 spottete, dass man einen Krieg auch ohne Tornister, Stiefeletten etc. führen könne.

[28] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 111, 117, referiert undatierte Erwiderungen auf Gneisenaus Schriften.

[29] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 100, das Schreiben ist undatiert.

[30] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 85, referiert hier eine Denkschrift Scharnwebers.

[31] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 91, referiert hier eine Denkschrift Scharnwebers.

[32] Walter, Reformers (wie Anm. 7), S. 96.

[33] Heinz Heitzer, Insurrection zwischen Weser und Elbe. Volksbewegungen gegen die französische Fremdherrschaft im Königreich Westfalen (1806-1813), Berlin (Ost) 1959, S. 184f. Ähnlich Willi Erler, Schlesien und seine Volksstimmung in den Jahren der inneren Wiedergeburt Preussens 1807-1813. Ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte, Diss. Leipzig 1911, S. 68-72, zur Lage in Schlesien, wobei es sich hier um ein Werk handelt, dessen Aussagen mit Vorsicht genossen werden sollten.

[34] Clausewitz' Denkschrift von 1812, abgedruckt in Pertz, Leben (wie Anm. 10), hier S. 664.

[35] Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 667.

[36] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 281.

[37] Ibbeken, Preußen (Anm. 9), S. 137.

[38] Vgl. Gneisenau, Schriften (Anm. 10), S. 175, sowie mit demselben Vokabular S. 184. Kommentar des Königs zu einem Brief Gneisenaus an Hardenberg vom 08.08.1811.

[39] Gneisenau, Schriften (Anm. 10), S. 185.

[40] Für die Aufgabenteilung siehe Jean-Jacques Langendorf, 'Landwehr' et 'Landsturm': Une armée d'ombres et une armée à l'ombre de l'armée, in Stratégies irrègulières, hrsg. von Hervé Coutau-Bégarie, Paris 2010, S. 388-405, hier S. 397; Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9), S. 401, für die Landmann-Phlegmatik siehe Franke, Landsturm-Edikt (Anm. 13), Blatt 4, dazwischen Friedrich Meinecke, Das Leben des Generalfeldmarschalls von Boyen, Erster Band 1771 bis 1814, Stuttgart 1896, S. 289.

[41] Vgl. Heinz G. Nitschke, Die preußischen Militärreformen 1807-1813. Die Tätigkeit der Militärreorganisationskommission und ihre Auswikungen auf die preußische Armee, Berlin 1983 (= Kleine Beiträge zur Geschichte Preußens 2), S. 189f.; Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), Blatt 4.

[42] Vgl. Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10), S. 253-256.

[43] Vgl. Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 85, referiert hier eine Denkschrift Scharnwebers.

[44] Vgl. Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 81; ähnlich Walter, Reformers (wie Anm. 7), S. 94; ebenso Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 82.

[45] Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 161.

[46] Landsturmedikt vom 21.04.1813, abgedruckt in Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 178. Es war allerdings genug für die Landwehr, die von ihren Kommandeuren hoch gelobt wurde, siehe bspw. Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 224.

[47] Vgl. Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 20f, referiert einen Bericht des Regierungspräsidenten der Neumark vom 16.04.1813.

[48] Vgl. Martin Rink, Partisanen und Landvolk 1730 bis 1830. Eine militär- und sozialgeschichtliche Beziehung zwischen Schrecken und Schutz, zwischen Kampf und Kollaboration, in Militärgeschichtliche Zeitschrift 59.1, 2000, S. 23-60, hier S. 58, zur Politisierung siehe Rink, Partheygänger (wie Anm. 3), S. 339.

[49] Rink, German wars (wie Anm. 13), S. 835: sie wurden "cheered by many and supported by few."

[50] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 47, 58f.

[51] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 59. Arno Herzig, Henrik Steffens und "die Erhebung von Breslau" 1813, in Von Breslau nach Leipzig. Wahrnehmung, Erinnerung und Deutung der antinapoleonischen Kriege, Köln 2014 (= Neue Forschungen zur schlesischen Geschichte 24), S. 89-113, hier S. 106-109, berichtet, dass in den ehemals preußischen Gebieten in Westdeutschland auch keine rechte Begeisterung vorhanden war, nur in der Grafschaft Mark.

[52] Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9, S. 129. Siehe auch Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk. Das Problem des 'Militarismus' in Deutschland. Erster Band: Die altpreußische Tradition (1740-1890), 2. neu durchgesehene Auflage, München 1959, S. 103, der den Plänen von 1808 und 1811 eine völlige Realitätsferne bescheinigt.

[53] Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10), S. 256, Denkschrift Scharnhorsts und Gneisenaus vom April 1813.

[54] Alle Zitationen aus dem Landsturmedikt folgen dem Abdruck bei Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 161-171.

[55] Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 69.

[56] Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 82.

[57] Nitschke, Militärreformen (wie Anm. 41), S. 189.

[58] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 19.

[59] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 29.

[60] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 17-19.

[61] Der Landsturm trat praktisch nicht in Kraft. Siehe zu diesem Urteil Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), Blatt 1, sowie auch Karl Griewank, Gneisenau. Ein Leben in Briefen, Leipzig 1939, S. 203.

[62] Vgl. hierzu Erler, Schlesien (wie Anm. 33), S. 215, sowie Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), Blatt 1.

[63] Vgl. Gneisenaus Erwiderung an Scharnweber in Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 100.

[64] Blumenthal, Landsturm, S. 26.

[65] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 26f.

[66] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 27-29.

[67] o. A., Organisation der Landwehr, 1845, S. 409-411.

[68] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 74f.

[69] Walter Hubatsch, 1982, August Neidhardt von Gneisenau 1760 bis 1831, in Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz 43, 1982, S. 325.

[70] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 65.

[71] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 29f. Bringt das Beispiel Hardenbergscher und Gneisenauscher Ermahnungen im Mai und Juli gegenüber der Resignation des tüchtigen Kriminalassessors Seeliger, der sich von der Armee völlig im Stich gelassen sah.

[72] o. A., Organisation der Landwehr, Landwehr-Reserven und des Landsturms der Provinz Schlesien im Jahr 1913, in Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Monate Mai und Juni 1845, S. 397-420, hier S. 411-413, ebenso Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 28f.

[73] Siehe für alle Denkschriften, deren Essenz hier zusammengefasst ist Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), hier besonders S. 77.

[74] o. A., Organisation (wie Anm. 71), S. 413.

[75] Zitat aus Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 654, siehe für die Fehlalarme Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 49.

[76] Siehe insgesamt Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 139f. .o. A., Organisation (wie Anm. 71), S. 412, gibt für Schlesien bis zum 01.10.1813 1042 Mann Aufgegriffene an.

[77] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 28, referiert hier einen Bericht des schlesischen Militärgouvernments vom 04.06.1813.

[78] Vgl. Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9, S. 401f., ebenso Langendorf, Landwehr (wie Anm. 40), S. 403.

[79] Für den gesamten Sachverhalt siehe Gilbert, Ursula: "... sie hörten kein Kommando mehr." Gefechte bei Mülheim und Nonnenwerth, in Siebengebirgsmuseum der Stadt Königswinter, Kampf um den Rhein, das Ende Napoleons und der 'Landsturm' vom Siebengebirge, Bonn 2014, S. 66-72.

[80] Für Hippel siehe Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 112; Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 12. Für Gneisenau siehe Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 74. Meinecke, Leben (wie Anm. 40), S. 296, meint dazu, wer an die Ausführbarkeit des Ediktes glaubte, fürchtete den Landsturm wohl.

[81] Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 139f.

[82] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 70.

[83] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 33f., referiert hier einen Bericht des Berliner Militärgouvernments vom 18.05.1813.

[84] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 146f., gibt leider nicht die konkrete Denkschrift Scharnwebers an.

[85] U. a. Abgedruckt bei Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 172-175.

[86] Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 173.

[87] Ebd.

[88] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 149, die Kabinettsordre ergänzte die Deklaration vom 17.07.1813.

[89] Nitschke, Militärreformen (wie Anm. 41), S. 192; ebenso Langendorf, Landwehr (wie Anm. 40), S. 399.

[90] Zitat von Ritter, Staatskunst (wie Anm. 52), S. 139, siehe auch Martin Rink, Preußisch-deutsche Konzeptionen zum "Volkskrieg" im Zeitalter Napoleons, in Reform, Reorganisation, Transformation. Zum Wandel in den deutschen Streitkräften von den preußischen Heeresreformen bis zur Transformation der Bundeswehr, München 2010, S. 65-87, hier S. 84.

[91] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 70-74

[92] Boyen, Denwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 280.

[93] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 153, referiert hierzu den Regierungsrath Richter in Ziesar, 04.09.1813. Siehe auch Blumenthals Vorwort, ohne Paginierung.

[94] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 95, refiert eine undatierte Denkschrift Scharnwebers.

[95] Siehe Rink, Partisanen (wie Anm. 48), S. 59. Hier kann auch Hans Delbrück, Das Leben des Feldmarschalls Grafen Neithardt von Gneisenau, Fünfter Band (Fortführung des Werks von G.H. Pertz), Berlin 1880, S. 21, widersprochen werden. Es bestand tatsächlich keine Gefahr für den preußischen Staat, aber nicht dadurch, dass der "moralische Druck" unwiderstehlich gewesen wäre, sondern dadurch, dass es ihn im Falle des Landsturms nicht gab.

[96] Rink, Partheygänger (wie Anm. 3), S. 280.

[97] Siehe übereinstimmend Rink, Partheygänger (wie Anm. 3), S. 280 und Helmut Salewski, Politisches Denken und Handeln Neithardts von Gneisenau 1807-1831, Berlin 1950, S. 46.

[98] Neitzel, Gneisenau (wie Anm. 17), S. 105.

[99] Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 139. Gneisenau schreibt an Hippel zur Rechtfertigung des Landsturmes gegen die Modifikationswünsche.

[100] Für seine beständigen Versuche dem König einen deutschen Befreiungskampf schmackhaft zu machen siehe Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10) in toto.

[101] Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9), S. 368. Gneisenau brauchte den Ruf des Königs, weil das Volk selbst nicht in Bewegung kam. Siehe auch Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9), S. 237. Unterschwellige Drohungen bestanden höchstens darin, darauf hinzuweisen, dass sich das Volk verselbstständigen könnte, wenn die Regierung es nicht führe. Siehe dazu Ibbeken, Preußen (wie Anm. 9), S. 249f. oder auch Pertz, Leben (wie Anm. 10), S. 667 betreffend Clausewitz' Äußerung in diese Richtung.

[102] Ritter, Staatskunst (wie Anm. 52), S. 99, ebenso Neitzel, Gneisenau (wie Anm. 17), S. 105.

[103] Ritter, Staatskunst (wie Anm. 52), S. 101.

[104] Siehe hierzu bspw. Franke, Landsturm-Edikt, S. 19, 22, 38 oder auch Nitschke, Militärreformen (wie Anm. 41), S. 189.

[105] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 20.

[106] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 54, referiert den Chef der Bürgergarde von Landeshut.

[107] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 60f., referiert ein Gutachten des Oberjustizrates Sack vom 09.07.1813.

[108] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), ebd.

[109] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 65f., referiert hier ein Gutachten von Kircheisen vom Kammergericht vom 22.06.1813.

[110] Pelizaeus, Reformer (wie Anm. 6), S. 81.

[111] Die Verordnung u.a. abgedruckt in Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 178-183.

[112] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 81f., referiert eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers.

[113] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 39-42, referiert hier den Polizeipräsidenten Lecoq vom 26.06.1813.

[114] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 41, referiert weiterhin den Polizeipräsidenten Lecoq.

[115] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 72.

[116] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 279.

[117] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 281.

[118] Ebd.

[119] Franke, Landsturm-Edikt (wie Anm. 13), S. 30, so ein Major v. Lymbker in Schlesien.

[120] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 54, es handelt sich um die Memoiren Karl Friedrich von Kloedens.

[121] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 96, referiert hier eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers.

[122] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 105. Verdacht: Die "Urheber des Ediktes bezweckten wirklich die Auflösung des Staates und der bürgerlichen Ordnung." Siehe Delbrück, Leben (wie Anm. 95), S. 317-319: 1814/15 wird Gneisenau als Jakobiner und potentieller Führer einer Militärrevolution verdächtigt.

[123] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 68f., siehe für das Urteil gegen die Beamten besonders Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 70f., referiert hier ein Schreiben des Militärgouverneurs L'Estocq vom 05.07.1813.

[124] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 111, referiert hier ein Schreiben Hippels vom 11.07.1813.

[125] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 275 betr. die Inspektionen, S. 278 betr. soldatisches Misstrauen. Für seine Bitte an den König siehe Blumenthal (wie Anm. 23), Landsturm, S. 73.

[126] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 282.

[127] Boyen, Denkwürdigkeiten (wie Anm. 8), S. 280.

[128] Der Verfasser widerspricht hier Meinecke, Leben (wie Anm. 40), S. 296, aufgrund der vielen Schriften, die die Radikalen vorbrachten.

[129] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 81, referiert eine der undatierten Denkschriften Scharnwebers. Ganz ähnlich Walter, Reformers (wie Anm. 7), S. 94. Friedrich Wilhelm III. wusste genau, dass es das, was die Reformer an politischen Reformen versprachen, nicht geben werden würde.

[130] Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10), S. 157. Brief Gneisenaus vom 26.06.1811 an vom Stein.

[131] Blumenthal, Landsturm (wie Anm. 23), S. 147.

[132] Abgedruckt in Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 178f.

[133] Ebd., S. 180-184. Siehe hierfür besonders auch o.A., Vol. Misc. Inscript.: Westfälische Verordnungen 1813-1815, Verkündung des Landsturms für das Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein, 26.03.1814, o.P..

[134] Michael Salewski, Levée en masse und allgemeine Wehrpflicht: Zur Genese eines historischen Widerspruchs, in Die Französische Revolution und Europa 1789-1799, Saarbrücken-Scheidt 1989 (= Forum: Politik 7), S. 703-717, hier S. 709, 713; Rink, Partisanen (wie Anm. 48), S. 58f.

[135] Salewski, Levée (wie Anm. 134), S. 712.

[136] Dierk Walter, Was blieb von den preußischen Militärreformen von 1814?, in Krise (wie Anm. 6), S. 107-128, hier S. 125f.

[137] Ritter, Staatskunst, S. 101. Gneisenau empfand seine Vorschläge einfach als "Ergebnis rationaler Zweckmäßigkeitserwägungen“ auf die Frage, was man noch gegen Napoleon ins Feld führen könnte. Im Prinzip gleich ist Ibbeken, Preußen, S. 239.

[138] Walter, Reformers (wie Anm. 7), S. 94.

[139] Hier wird Frevert, Modell (wie Anm. 18), S. 24, widersprochen, die die direkte Kausalität annimmt.

[140] Ursprünglich hatte Gneisenau 1811 die Landwehr als Miliz mit Landsturmaufgaben neben dem Landsturm konzipiert, siehe Gneisenau, Schriften (wie Anm. 10), S. 170-179. In der Verordnung über die vollständige Organisation der Landwehr vom 17.03.1813, (bei Frauenholz, Heerwesen (wie Anm. 16), S. 149-157.

[141] Der Ausdruck "la dimension guerilla" von Langendorf, Landsturm, S. 399.

[142] Besonders Salewski, Levée (wie Anm. 134), S. 707.

[143] So Franke, Landsturm-Edikt, S. 90: die Leistung des Landsturms bestehe darin, die allgemeine Wehrpflicht im Geist des Volkes verankert zu haben.

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Der Landsturm 1813-14. Zwischen Psyche, militärischer Leistung und politischer Kontroverse
College
University of Potsdam  (Institut für Geschichtswissenschaft)
Grade
1,0
Author
Year
2018
Pages
27
Catalog Number
V417218
ISBN (eBook)
9783668665170
ISBN (Book)
9783668665187
File size
571 KB
Language
German
Keywords
Landsturm, Preußen, Militärgeschichte
Quote paper
Marius Luszek (Author), 2018, Der Landsturm 1813-14. Zwischen Psyche, militärischer Leistung und politischer Kontroverse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417218

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