Zum Vergleich der Zehn Gebote der Bibel mit Prinzipiengruppen im Koran


Hausarbeit (Hauptseminar), 2014

32 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Fremdgötterverbot

Bilderverbot

Namensmissbrauchsverbot

Sabbatgebot

Gebot der Elternehrung

Tötungsverbot

Ehebruchsverbot

Diebstahlsverbot

Verleumdungsverbot

Begehrensverbot

Schlusswort

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Dekalog gilt im Judentum und Christentum inzwischen[1] als herausragende Zusammenfassung der Zentralgebote deren Glaubens. In den Geboten, so stellt auch Köckert[2] fest, zeige sich der verdichtete Gotteswille.

Eingebettet erscheinen die Gebote in der Sinaierzählung als direktes Gotteswort und damit als Essenz des unmittelbaren Willen Jahwes. Mit der Anerkennung der Gebote durch die Israeliten (Ex 19,8) wird der Bundesschluss mit Gott besiegelt. Damit wird in der Verpflichtung auf die Gebote der wesentliche Grundsatz des Glaubens an den einen Gott verwirklicht. Die Gebote legen die Grundlage für die Unterweisung der Israeliten (), sie sollen diesen eine Anweisung sein, wie Gott zu fürchten ist ().

In der Forschung zur Entstehungsgeschichte der Gebote wird jedoch hervorgehoben, dass die Gebote als sekundäre Reihe zu betrachten sind, die nachträglich mittels des Vorspruches in Ex 20,1 als Gotteswort proklamiert wurden. Der Sitz der Weisungen, wie Köckert[3] heraushebt, liegt in Lebensregeln der Sippen und Stämme.

Ob nun als ethisch-moralischer Katalog oder als göttliches Gesetz betrachtet: die Gebote des Dekalogs geben wesentliche Grundsätze für das Verhalten gegenüber Gott und Mitmenschen wieder.

Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, inwieweit sich die Gebote in der Bibel auch im Koran finden lassen. Denn auch im Koran finden sich Anordnungen in Form von Reihen oder Prinzipiengruppen, die bereits in ihrer komprimierten Form an den Dekalog erinnern[4]. In der Untersuchung wird insofern herausgearbeitet, ob sich inhaltliche Entsprechungen im Koran zeigen und inwiefern solche Anordnungen aber als dem Islam entsprechende Glaubensessenz modifiziert/verwirklicht erscheinen. Somit zielt das Fazit der Arbeit auf die Frage, ob sich die im Koran vorgefundenen Gebote auch als Kern deren Glaubens ausmachen lassen.

Im Gang der Untersuchung liegt das Augenmerk auf der Bedeutung der Gebote, die im Dekalog überwiegend in allgemeiner, nicht näher bestimmter Form vorliegen. In der Arbeit soll stets beginnend bei den biblischen Geboten und deren inhaltlicher Ausführung der Blick auf entsprechende Gebote im Koran gelenkt werden. Dabei geraten für die inhaltliche Näherbestimmung Fundstellen außerhalb des Dekalogs bzw. der Prinzipiengruppen im Koran in den Fokus der Betrachtung. Durch die Gegenüberstellung wird herausgearbeitet, inwiefern Besonderheiten des jeweiligen Glaubens die Reihungen beeinflussen und diese somit als Markstein und Richtlinie des jeweiligen Glaubens stehen. Die Darstellung stützt sich neben der Arbeit an den Quellentexten auf theologische und religionswissenschaftliche Informationen (Köckert, Peters, Bauks, Albrecht) zu den Geboten.

Fremdgötterverbot

In den Dekalogstellen Ex 20 und Dtn 5 findet sich das Fremdgötterverbot in identischer Formulierung, unterteilt in Selbstvorstellungs und Exodusformel, in denen Gott sich als Befreiten vorstellt und damit eine exklusive Beziehung in Erinnerung an seine Wohltat der Befreiung kreiert:

„Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.“ (Ex 20,2-3, Dtn 5,6-7)“

Mithilfe dieser allgemeinsten Fassung[5] des Fremdgötterverbots wird die Entwicklung zum Monotheismus festgehalten, der erst als „Spätprodukt“[6] der israelischen Religionsgeschichte gelten darf. In diesem Gebot manifestiert sich der Ausschließlichkeitsanspruch Jahwes, wie Peters[7] präzisiert, im Eifern um das Hoheitsrecht über sein Bundesvolk. Zeitlich steht das Gebot, wie Köckert[8] in den Blick rückt, damit zwischen dem ersten programmatischen Fremdgötterverbot in Dtn 6,4 aus der ausgehenden Königszeit und dem Bekenntnis zum einzigen Gott (Monotheismus) in der späten Exilszeit in Jes 40-48 (Jes 44,6. 43,10-11). Inhaltlich, so ist mit Köckert[9] weiters hervorzuheben, zielt der Dekalog noch auf die Exklusivität der Beziehung zwischen Jahwe und den von ihm befreiten Israeliten, rechte aber noch mit der Existenz anderer Götter („Monolatrie“) und damit noch nicht mit der Exklusivität der Existenz Jahwes (die erst in Jes 40-48 anklingt). Daher stelle sich das Verbot noch nicht gegen die Existenz anderer Götter, jedoch gegen deren Verehrung. Der Bundschluss setzt voraus, allein an Jahwe zu glauben, dabei erinnert das Gebot an die Heilstat Jahwes, der das Volk aus Ägypten führte. Aufgrund des ersten Gebotes lässt sich ableiten, dass die Reihung etablierte Glaubensgrundsätze benennt, die sich im Laufe der israelischen Religionsgeschichte bis zur Exilszeit herausgebildet haben. Somit ist das Gebot der Alleinverehrung des einen Gottes Zeugnis des Weges zum Monotheismus, das als theologisches Konzept erst in der Exilszeit endgültig Fuß gefasst hat[10].

Im Koran erscheint das zentrale Fremdgötterverbot in den dekalogähnlichen Stellen ebenso herausragend an erster Stelle:

„Setz nicht (dem einen) Gott einen anderen Gott zur Seite, damit du (schließlich) nicht getadelt und verlassen dasitzt! Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr ihm allein dienen sollt. (…)“ 17,22-23

„Sag: Kommt her! Ich will (euch) verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) beigesellen. (…)“ 6,151

Das zentrale Charakteristikum Gottes, seine Einzigkeit und Einheit (tauhid), ist als wichtiges Prinzip des Islam durchgehend im Koran verankert - 13 Fundstellen zeugen von der Einzigkeit Gottes, an weiteren 29 Fundstellen steht festgeschrieben, dass es keinen Gott außer Ihm gebe[11]. Die Wichtigkeit des Gebots widerspiegelt die Strafandrohung des Höllenfeuers als Konsequenz der Beigesellung anderer Götter und damit von „Unglauben“ (4,55-56). Die Beigesellung anderer Götter bedeutet laut Koran eine schwere Sünde, bei der im Gegensatz zu anderen Vergehen keine Vergebung möglich ist (4,48). Gott selber bezeugt seine Einzigkeit (3,18) und Muslim ist derjenige, der diesem einen Gott nichts beigesellt und bezeugt, sich ihm zu ergeben:

„Sag: Ihr Leute der Schrift! Kommt her zu einem Wort des Ausgleichs (…) zwischen uns und euch! (Einigen wir uns darauf) dass wir Gott allein dienen und ihm nichts (als Teilhaber an seiner Göttlichkeit) beigesellen, und dass wir (Menschen) uns untereinander an Gottes Statt zu Herren nehmen. Wenn sie sich aber abwenden, dann sagt: `Bezeugt, dass wir (Gott) ergeben (muslim) sind!“ 3,64

Das im Koran festgehaltene Fremdgötterverbot und das Prinzip des tauhid lassen polytheistische oder synkretitische Kulte nicht mehr zu, die zumindest in alttestamentlichen Texten (Dtn 32,8-9; Ps 82) noch Niederschlag fanden[12]. Der exkludierende Monotheismus ist im Koran der etablierte Glaubensgrundsatz, der allen Geboten zugrunde liegt und an der Spitze des Glaubens eines muslim steht.

Bilderverbot

„Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Missetat der Väter heimsucht bis ins dritte und vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit erweist an vielen tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten. (Ex 20,4-6)“

Das Bilderverbot der Dekalogfassungen resultiert als junges theologisches Konzept[13] laut Forschungserkenntnissen aus der mit dem Monotheismus einhergehender Gottesbildpolemik seit dem 7. Jahrhundert v. Chr. Erst in der spätexilischen Zeit kann jedoch von einem etablierten Bildverbot ausgegangen werden.[14] Köckert vermutet die Entstehungszeit des programmatischen Kultbildverbotes genauer nach dem Untergang Judas und der Zerstörung des Jerusalemer Tempels[15].

Ausgehend von der im Dekalog gewählten Terminologie lassen sich Schlussfolgerungen für die Bedeutung des Bilderverbotes ziehen. Wie Köckert[16] herausarbeitet, steht der hebräische Begriff päsäl für „Bild“ im Alten Testament für das Bearbeiten von Steinen (1Kön5,32; Ex 34,1.4). Somit lasse sich zeigen: das Nomen päsäl bezeichne eine im Kult verwendete Skulptur und im Bilderverbot sei Aufgreifen dieses Begriffes das Verbot von Kultstatuen gemeint. Köckert kann damit feststellen: „Die gewählte Bilderterminologie macht aus dem Bilderverbot eindeutig ein Kultbildverbot“[17].

Vordergründig ist das Bilderverbot – bezogen auf die Darstellung von fremden, sondern auch dem eigenen Gott Jahwe - als Manifestation des israelischen Monotheismus zu verstehen, der sich in der Ausschließlichkeit und Einheit der Jahweverehrung abzuheben versucht von kanaanäischen Kultpraktiken, in denen die Darstellung von Göttern verbreitet war. In Deuterojesaia (Jes 42,17, Jes 44,9f) zeigt sich die ablehnende Haltung, fremde Götter darzustellen[18]:

„Aber die sich auf Götzen verlassen und sprechen zum gegossenen Bilde: »Ihr seid unsre Götter!«, die sollen zurückweichen und zuschanden werden.“ (Jes 42,17)

„So spricht der HERR, der König Israels, und sein Erlöser, der HERR Zebaoth: Ich bin der Erste und ich bin der Letzte, und außer mir ist kein Gott. Und wer ist mir gleich? Er rufe und verkünde es und tue es mir dar! Wer hat vorzeiten kundgetan das Künftige? Sie sollen uns verkündigen, was kommen wird! Fürchtet euch nicht und erschreckt nicht! Habe ich's dich nicht schon lange hören lassen und es dir verkündigt? Ihr seid doch meine Zeugen! Ist auch ein Gott außer mir? Es ist kein Fels, ich weiß ja keinen.

Die Götzenmacher sind alle nichtig; woran ihr Herz hängt, das ist nichts nütze. Und ihre Zeugen sehen nichts, merken auch nichts, damit sie zuschanden werden. Wer sind sie, die einen Gott machen und einen Götzen gießen, der nichts nütze ist? Siehe, alle ihre Genossen werden zuschanden; die Meister sind auch nur Menschen. Wenn sie auch alle zusammentreten, sollen sie dennoch erschrecken und zuschanden werden.“ (Jes 44,6-11)

So entsprechen gegossene Götzen einem „gemachten Gott“ und dienten bloß Abtrünnigen zum Anbeten. Die Verehrung von Götzenbildern verletzt demnach das erste Gebot, da mit diesen Bildern nicht der eine Gott repräsentiert wird:

„Bel bricht zusammen, Nebo ist gefallen, ihre Götzenbilder sind den Tieren und dem Vieh aufgeladen, dass sie sich müde tragen an dem, was eure Last war. Ja, sie können die Last nicht wegbringen. Die Götzen sind gefallen und alle zusammengebrochen und müssen in die Gefangenschaft gehen.

Hört mir zu, ihr vom Hause Jakob und alle, die ihr noch übrig seid vom Hause Israel, die ihr von mir getragen werdet von Mutterleibe an und vom Mutterschoße an mir aufgeladen seid: Auch bis in euer Alter bin ich derselbe, und ich will euch tragen, bis ihr grau werdet. Ich habe es getan; ich will heben und tragen und erretten.

Wem wollt ihr mich gleichstellen, und mit wem vergleicht ihr mich? An wem messt ihr mich, dass ich ihm gleich sein soll? Sie schütten das Gold aus dem Beutel und wiegen das Silber mit der Waage dar und dingen den Goldschmied, dass er einen Gott daraus mache, vor dem sie knien und anbeten. Sie heben ihn auf die Schultern und tragen ihn und setzen ihn nieder an seine Stätte, dass er stehe und nicht von seinem Ort rücke. Schreit einer zu ihm, so antwortet er nicht und hilft ihm nicht aus seiner Not.

Gedenkt doch daran, ihr Abtrünnigen, und nehmt's zu Herzen! Gedenkt des Vorigen, wie es von alters her war: Ich bin Gott, und sonst keiner mehr, ein Gott, dem nichts gleicht.“ (Jes, 46,1-9)

Somit lässt sich im Deuteronomium die enge Verbindung des Bilderverbots zum ersten Gebot ausmachen. Als zunehmend deutliches Charakteristikum des israelischen Monotheismus findet das Bilderverbot Niederschlag in den Dekalogfassungen. Das Bilderverbot stelle sich – so Köckert - letztlich als „Konkretion des Fremdgötterverbotes“ dar, das sich auch gegen für andere Kulte verehrte Steinmale richte und alle fremden Kulte verbiete[19]. Das Fremdgötterverbot schließe die Verehrung deren Bilder schon mit ein, zudem zeige das auf den Singular „Kultbild“ bezogene Verbot, dass nur die Herstellung eines Kultbildes für Jahwe untersagt werde[20].

Das Kultbildverbot schließt demnach nur jede figurale Darstellung Jahwes im Kultbild aus, sondern führt explizit aus, dass keinerlei Statuen in Menschen- und Tiergestalt Jahwe darzustellen vermögen. Die theologische Kommentierung des Dekalogs im fünften Buch Mose offenbart das Verbot, Gott selber weder als Mann noch Frau noch Tier noch Gestirn darzustellen, wie es in den kanaanäischen Kulten üblich war:

Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Seine Worte hörtet ihr, aber ihr saht keine Gestalt, nur eine Stimme war da. (…) So hütet euch nun wohl – denn ihr habt keine Gestalt gesehen an dem Tage, da der HERR mit euch redete aus dem Feuer auf dem Berge Horeb –,dass ihr euch nicht versündigt und euch irgendein Bildnis macht, das gleich sei einem Mann oder einer Frau, einem Tier auf dem Land oder Vogel unter dem Himmel,dem Gewürm auf der Erde oder einem Fisch im Wasser unter der Erde .“ (Dtn 4,12.15-18)

Im altorientalischen Verständnis kann ein Kultbild daher unmöglich Jahwe repräsentieren, weil Jahwe seine Gestalt am Horeb nicht preisgab, sondern sich nur mittels seines Willens in den Zehn Worten vergegenwärtigte[21]. Deshalb markiert die Passage in Dtn 4 die einzige Begründung des Bilderverbotes, Köckert bezeichnet sie daher als „große Gründungserzählung für das Bilderverbot“[22].

In den dekalogähnlichen Textpassagen des Korans wird das Bilderverbot nicht aufgegriffen.

Beim Blick in den Korantext lässt sich bestätigen: es kann kein dem biblischen Dekalog vergleichbar präzis formuliertes Bilderverbot ausgemacht werden. Jedoch lässt sich in Sure 6,74 die Warnung vor dem „Irrtum“ vorfinden, Götzen im Sinne deren plastischen Bildes[23] zu Göttern zu machen:

„Und (damals) als Abraham zu seinem Vater Azar sagte: „Nimmst du dir (denn) Götzen (asnam) zu Göttern? Wie ich sehe, befindest du dich mit deinen Leuten offensichtlich im Irrtum.“ 6,74

Ferner werden in einer Aufzählung der Werke Satans Opfersteine (al-ansab) mit einbezogen. An diesen Steinaltären wurden Götzen Opfer dargebracht, sie gelten als „Teufelswerk“:

„Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel (maisir), Opfersteine (ansab) und Lospfeile (azlam) sind (ein wahrer) Greuel (rigs) und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“ (5,90)

Der Koran mahnt somit an, die Stätten zur Verehrung anderer Götter zu vermeiden.

Es liegt es nahe, dass es sich beim Bilderverbot nicht um ein im Koran verworfenes oder unwichtiges Gebot handelt, sondern – wie in der mittelalterlichen Deutung des Dekalogs durch Luther[24] – um ein mit dem Fremdgötterverbot schon impliziertes Gebot, das einer gesonderten Ausführung nicht mehr bedarf.

Namensmissbrauchsverbot

Wie Köckert[25] beschreibt, führt das Namensmissbrauchverbot als drittes Prohibitiv mit der Sicherung Gottes Gegenwart fort: Gott ist nicht nur der einzige Gott Israels, er ist zudem nicht allein im Kultbild, sondern auch in seinem Namen präsent. Gottes Name steht, wie auch von Peters[26] einstimmt, an der Stelle, wo in heidnischen Religionen das Kultbild stand. Im Namen offenbare sich Gott, so dass das Aufrufen des Namens seiner Vergewisserung dienen könne[27]. Der Name Gottes als dessen Offenbarung vertrete dessen Heiligkeit, laut Luthers Deutung ist in ihm die Allmacht Gottes verborgen[28]. Daher ist der Missbrauch des Gottesnamens verboten:

„ Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.“ (Ex 20,7)

Köckert führt vor Augen, dass im antiken Namensverständnis ein wesenhafter Zusammenhang des Namens mit dem Benannten stehe. Diese Korrelation bedeutet, dass ein Vergehen am Namen ein direktes Vergehen am Namensträger nach sich ziehe[29].

Fraglich ist jedoch, durch welche Tatbestände ein Namensmissbrauch gegeben sein soll. Im Alten Testament wird vordergründig ein Verbot des falschen Schwörens beim Namen Gottes (Meineid) herausgearbeitet:

„Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen und den Namen eures Gottes nicht entheiligen; ich bin der HERR.“ (Lev 19,12)

„Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er sich zu etwas verpflichten will, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist.“ (Num 30,3)

Ein Eid beim Namen Gottes wird in dieser alttestamentlichen Passage als Verpflichtung markiert, ein Eidbruch würde der Entheiligung Gottes gleichkommen. Jesus verbietet darüber hinausgehend jeden Eid (Mt 5,33-36)[30]. Das Namensmissbrauchverbot untersagt dementsprechend jedoch nicht den Brauch, den Namen Gottes auszusprechen[31].

Ein allgemeines Verbot, den Gottesnamen zu missbrauchen, geben die Verse des Korans nicht wieder. Jedoch findet sich im Koran ebenso das Verbot des falschen Schwörens[32]. Dabei sei nicht das unbedachte Ablegen und Nichteinhalten von Eiden gemeint, sondern der Bruch mit bewussten bekräftigten Eiden, die eine Sühne erforderten:

[...]


[1] Erst im Laufe der Wirkungsgeschichte erlangte der Dekalog herausragende Bedeutung zur ethischen Reflexion. Köckert zufolge erfolgte erst in heidenchristlichen Gemeinden eine Wertschätzung der Zehn Worte und im 2.Jh. setze Bischof Irenäus den Dekalog als natürliche, verbindliche Vorschrift für Christen und Juden fest. Auch die Erklärung der Gebote als naturrechtliche Selbstverständlichkeit nahm Einfluss auf die Bedeutung des Dekalogs als „für alle Menschen verbindlichen Gesetzes“. Köckert 2007: 96ff.

[2] Vgl. Köckert 2007: 97.

[3] Vgl. Köckert 2009: 1.2.

[4] Herausragend sind die durch Einleitungsformeln markierten Reihungen in 17,22-39 und 6,151-153. Darüber hinaus finden sich etwas kürzere Prinzipienreihungen beispielsweise in 2,40f., 2,83f.; 4,36f; 25,67, 60,12f. (an gläubige Frauen gerichtet).

[5] Vgl. Peters 106.

[6] Bauks 2011: 3.

[7] Vgl. Peters 108.

[8] Vgl. Köckert 2007: 49-55.

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. Bauks 2011: 3.1-3.4.

[11] Vgl. Gimaret, EOI: 389.

[12] Vgl. ausführlicher hierzu Bauks 2011: 3.1ff.

[13] Vgl. Bauks 2011b: 5.1.

[14] Vgl. Bauks 2011b: 5.4.

[15] Vgl. Köckert 2007B: 64.

[16] Vgl. Köckert 2007: 56.

[17] Köckert 2007: 56.

[18] Vgl. Bauks 2011b: 5.2.

[19] Vgl. Köckert 2007: 61.

[20] Vgl. Köckert 2007: 57.

[21] Vgl. Köckert 2007: 59-60.

[22] Vgl. Köckert 2007 (BUCH): 43.

[23] Paret verdeutlicht im Kommentar zu seiner Koranausgabe, dass der in 6,74 verwendete Ausdruck asnam „Götzen“ aus dem aramäischen salma abgeleitet ist, das „plastisches (aus Stein oder Holz gearbeitetes) Bild“ bedeute. Vgl. Paret Kommentar: 144.

[24] Vgl. Peters: 137ff.

[25] Vgl. Köckert 2009: 1.8.2.

[26] Vgl. Peters in Bezug auf Zitat von Rads: 148.

[27] Vgl. Peters: 148.

[28] Vgl. Peters: 159.

[29] Vgl. Köckert 2007: 66.

[30] Die Deutung des Verbotes auf den Eid vertritt das Judentum seit Philo und Josephus. Köckert geht darüber hinaus davon aus, dass das Verbot erst für den Dekalog geschaffen sein könnte, da keine Analogien im Alten Testament nachweisbar seien und eine Deutung daher schwer möglich erscheint. Köckert 2007: 66-67.

[31] Vgl. Köckert 2009: 1.8.2. Hierbei ergibt sich ein Widerspruch zu der benannten Gleichsetzung der Präsenz Gottes im Kultbild und im Namen. Entgegen dem Bilderverbot, das wie herausgearbeitet auch die Darstellung des einen Gottes zu untersagen scheint, ist das Aussprechen des Namens nicht von einem Verbot betroffen.

[32] Jedoch bleibt unklar, ob mit dem Schwören zugleich das Schwören beim Namen Gottes gemeint ist. Wird der Kommentar Parets gefolgt, so kann 2,224 so übersetzt werden, dass Gott nicht zum Ziel für die Eide gemacht werden darf. Hier wäre der Frage nachzugehen, ob ein Schwur beim Namen Gottes bereits gleichzusetzen ist mit dem Verbot, Gott nicht zum Ziel der Eide zu machen. Es ist also zu weiterzuforschen nach den Tatbeständen, die „Gott zum Ziel“ machen.

Ende der Leseprobe aus 32 Seiten

Details

Titel
Zum Vergleich der Zehn Gebote der Bibel mit Prinzipiengruppen im Koran
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
32
Katalognummer
V417440
ISBN (eBook)
9783668671386
ISBN (Buch)
9783668671393
Dateigröße
618 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dekalog, 10 Gebote, Bibel, Koran, Islam, Vergleich, Koranisches Recht, Islamisches Recht, Fremdgötterverbot, Ehebruchsverbot, Bilderverbot, Namensmissbrauchsverbot, Sabbatgebot, Gebot der Elternehrung, Tötungsverbot, Diebstahlverbot, Verleumdungsverbot, Begehrensverbot
Arbeit zitieren
Susann Prager (Autor:in), 2014, Zum Vergleich der Zehn Gebote der Bibel mit Prinzipiengruppen im Koran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/417440

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Zum Vergleich der Zehn Gebote der Bibel mit Prinzipiengruppen im Koran



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden