Zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Anredepronomina - Diachrone und pragmatische Überlegungen zum Anredepronominagebrauch im Deutschen


Diplomarbeit, 2005

108 Seiten, Note: Sehr gut


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

0. EINLEITUNG

1. HISTORISCHER HINTERGRUND
1.1. Entstehung der Pluralanrede
1.2. Historischer Überblick über die Anrede im deutschen Sprachraum
1.2.1. Anredepronomina ab dem 9. Jh.: Du - Ihr
1.2.2. Anredepronomina ab dem 17. Jh.: Du - Ihr - Er/Sie
1.2.3. Anredepronomina ab dem 18. Jh.: Du - Ihr - Er/Sie - Sie
1.2.4. Anredepronominagebrauch des 18. Jh. am Beispiel von Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti
1.3. Zusammenfassung der sprachhistorischen Betrachtungen

2. SPRACHWISSENSCHAFTSTHEORETISCHE DENKANSÄTZE ZUM ANREDEPRONOMINAGEBRAUCH
2.1. Power vs. Solidarity: Brown/Gilman
2.2. Weiterführende theoretische und praktische Überlegungen für den deutschsprachigen Raum
2.2.1. Soziale Funktion der pronominalen Anrede: Ammon
2.2.2. Hochschuldiskussionen der 70-er Jahre: Bausinger - Bayer
2.2.3. Anredegebrauch in der ehemaligen DDR: Kempf
2.2.4. Zur Distanzanrede: Buchenau
2.3. Grammatisch motivierte Herangehensweise: Simon

3. ZUR PRAGMATIK DER ANREDEPRONOMINA: VON DER THEORIE ZUR PRAXIS
3.1. Vorbereitungen
3.2. Interviewanalysen
3.2.1. Fallstudie A (Jg. 1969)
3.2.1.1. Modellfindung: Symmetrie vs. Asymmetrie
3.2.1.2. Kommunikationssituationen am Arbeitsplatz
3.2.1.3. Faktoren zur Symmetrienbestimmung am Arbeitsplatz: Alter vs. Arbeitsplatzhierarchie
3.2.1.4. „I glaub, i bin a bissi a Einzelfall“
3.2.2. Fallstudie B (Jg. 1941)
3.2.2.1. Faktoren zur Symmetrienbestimmung am Arbeitsplatz: Geschlecht vs. Alter vs. Arbeitsplatzhierarchie
3.2.2.2. „Interessensgemeinschaften“ - reziprokes T
3.2.3. Fallstudie C (Jg. 1987): Asymmetrische Anredesituationen
3.3. Generationsübergreifende Beobachtungen:
Konnotierter Anredegebrauch vs. Standardanrede

4. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK

5. BIBLIOGRAPHIE

0. EINLEITUNG

Eine Diplomarbeit zum Thema der Anredepronomina im Deutschen zu verfassen ist rückwirkend betrachtet ein recht seltsames Unterfangen. Wenngleich „die Anzahl der linguistischen Untersuchungen zur Anrede mittlerweile praktisch unüberschaubar angewachsen ist“, wie Simon (2003: 4) in seiner bemerkenswerten Arbeit Für eine grammatische Kategorie <Respekt> im Deutschen richtig vermerkt, fand sich der Diplomand dennoch in der paradoxen Situation wieder, dass, abgesehen von zahlreichen Publikationen zur Diachronie der Anrede im Deutschen und einer Vielzahl von Veröffentlichungen im englischsprachigen Raum zu Anrede- und Höflichkeitsstrategien in verschiedenen indogermanischen Sprachen, wissenschaftliche Arbeiten zum konkreten Themenbereich, dem Anredepronominagebrauch im deutschen Sprachgebiet des 20. und 21. Jh., überraschenderweise recht spärlich gesät sind. Aus diesem Grund erschien es mir als unerlässlich neben einem historischen Überblick über die diachrone Entwicklung der Anrede im Deutschen und einer Zusammenfassung der wichtigsten theoretischen Abhandlungen zum Thema einen empirisch motivierten Teil zu gestalten, der aktuelles Anredeverhalten einfangen und auf wissenschaftlicher Basis verwerten sollte.

Die Diplomarbeit gliedert sich folglich in drei Teile. Kapitel 1 beschäftigt sich mit der Geschichte der Anredepronomina im Deutschen, wobei das erste Unterkapitel zunächst der spannenden Frage nach den Ursprüngen der für Einzelpersonen verwendeten Pluralanrede im indogermanischen Raum nachgeht, um sich dann vom 9. Jh. ausgehend Jahrhundert um Jahrhundert bis hin zum gegenwärtigen Anredegebrauch vorzuhanteln.

Kapitel 2 widmet sich den theoretischen Grundlagen und stellt soziolinguistische, pragmatische sowie grammatische Ansätze des 20. Jh. rund um das Thema vor, wobei besonderer Wert auf die Vielfältigkeit der Darstellung gelegt wurde um der Thematik von mehreren Seiten her gerecht zu werden. Neben der obligatorischen Behandlung des soziolinguistischen „Urtextes“ zum Thema, The Pronouns of Power and Solidarity von Brown/Gilman (1960) , und einiger anderer vielbeachteter Arbeiten wie jene von Ammon (1972), Kempf (1985), Braun (1988) oder Buchenau (1997) soll mit der grammatisch motivierten Arbeit von Simon (2003) auch ein Blick über den Rand der Soziolinguistik hinaus gewagt werden.

Kapitel 3 schließlich versucht den Brückenschlag von der Theorie zur Praxis. Der ursprünglich geplante Fragebogen sowie die damit verbundene quantitative Umfrage wurden schließlich zugunsten einer qualitativen Umfrage verworfen, da jener Vorgang zur Beschaffung empirischen Materials sich nach eingehender Beschäftigung mit der Materie als der vielversprechendere erwies. Die sechs Interviewten, von denen fünf für die im Zuge der Diplomarbeit durchgeführte Analyse herangezogen wurden, präsentierten sich als ausgesprochen wertvolle Interviewpartner, deren Beobachtungen und Aussagen ohne weiteres als Fundament für den gesamten Umfang einer Diplomarbeit geeignet gewesen wären. Für die genaue Analyse mehrerer Teilaspekte allgemeinen und individuellen Anredeverhaltens sowie die Findung eines theoretischen Modells zur Erfassung etwaiger Prozesse rund um den Anredegebrauch reichte der verbleibende Platz aber allemal. Neben der eigenständigen Analyse des empirischen Materials versucht Kapitel 3 auch besagtes Material mit den in Kapitel 2 vorgestellten Theorien und Modellen zusammenzuführen und abzugleichen, um möglichst fundierte Rückschlüsse bezüglich heutigem Anredepronominagebrauch im Deutschen zu erhalten und somit neue Anknüpfungspunkte für eine weiterführende Beschäftigung mit der Thematik zu ermöglichen.

1. HISTORISCHER HINTERGRUND

1.1. Entstehung der Pluralanrede

Der für die Anredeforschung wegweisende Aufsatz The Pronouns of Power and Solidarity von Brown/Gilman (1960) schneidet das Thema nur peripher an und behauptet selbstbewusst, dass die Verwendung des Pluralpronomens als Anredeform gegenüber einer einzelnen Person mit der Entstehung des römischen Doppelkaisertums nach den diocletianischen Reformen (285-305 n. Chr.) einher gegangen sei. Die Aufteilung des Reiches in zwei von jeweils einem Kaiser repräsentierte Hälften bei gleichzeitiger Beibehaltung einer zentralistisch geführten Administration habe ab dem 4. Jh. bei einem Ansuchen an den jeweils einen durch eine beide Repräsentanten des Kaiserreiches implizierende Anrede wahrscheinlich zur Verwendung des Plural-Anredepronomens für den Kaiser geführt.

Die Verwendung des Pluralpronomens in der Anrede des jeweiligen Kaisers allein auf die personale Doppelbesetzung zurückzuführen greift wahrscheinlich zu kurz. Historisch betrachtet ist der Theorie von Brown/Gilman auf jeden Fall entgegenzusetzen, dass die Reform Diocletians ja darin bestand, das Großreich in kleinere Verwaltungsgebiete aufzuteilen, was aber zu einer administrativen Dezentralisierung führte und nicht wie von Brown und Gilman beschrieben zu einer Zentralisierung der administrativen Agenden in einem „imperial office“ (1960: 255). Auch wenn zwischen den beiden Hauptkaisern, den augusti, wiederum eine Hierarchie zum Tragen kam, die einen eindeutig Mächtigeren der beiden vorsah, was letztendlich wieder auf eine machtpolitisch zentralistische Struktur des Kaiserreiches schließen lassen könnte, scheint die von Brown und Gilman in diesem Zusammenhang verwendete Erklärung zur Entstehung und Verbreitung der Pluralanrede als zweifelhaft bzw. unvollständig.

Dass die Verwendung und Verbreitung des V-Anredepronomens[1] trotz aller Vorbehalte gegenüber Brown/Gilmans Theorie dennoch mit den römischen Kaisern in Verbindung gebracht werden kann, ist zweifelsohne unbestritten. Neben der von Brown/Gilman in besagtem Aufsatz dargelegter Argumentation, dass ein Herrscher immer auch Repräsentant bzw. Entscheidungsträger seines gesamten Volkes ist und in dieser Funktion im Plural begriffen werden kann, liegt eine weitere vielversprechende Theorie zur Etablierung der V-Anredeform im Römischen Reich wohl darin, dass ein römischer Kaiser grundsätzlich zwei Funktionen verkörperte: Er war dominus und deus in einem, also weltlicher Herr über sein Reich und Volk als auch Gott/Jupiter auf Erden. Formal gesehen wäre die Doppelanrede des Kaisers mit dominus und deus, deren Gebrauch im Übrigen von Domizian bereits im 1. Jh. und also lange vor der von Brown/Gilman beschriebenen Diocletianischen Reform offiziell eingeführt wurde, ebenfalls eine mögliche Erklärung dafür, warum die Pluralanrede für den Kaiser zur Anwendung gelangte.

Finkenstaedts (1963) Anmerkungen zur Geschichte der Pluralanrede sind differenzierter als die seiner erwähnten Zeitgenossen. Er zeigt auf, dass die Ursprünge des Pluralgebrauchs in der Anrede mit frühem selbstreferentiellem Pluralgebrauch verknüpft sind bzw. aus diesem erst resultierten. Finkenstaedt argumentiert unter der Herannahme verschiedener Quellen und Sprachhistoriker der klassischen Philologie[2], dass dem pluralis majestatis, dem Plural zum Ausdruck königlicher oder kaiserlicher Macht und Repräsentation, der pluralis modestiae vorangegangen ist, der in erster Linie als soziativer Plural begriffen werden muss. Finkenstaedt interpretiert die frühesten und nur vereinzelt auftretenden Fälle von selbstreferentiellem Pluralgebrauch im Lateinischen und Griechischen dahingehend, dass dieser als Ausdruck der persönlichen Zurücknahme des Sprechers gesehen werden muss, der sich als Mitglied oder auch Repräsentant einer bestimmten Gruppe verstand und sich über diese definierte.

Mit dem späteren Auftreten des Majestätsplurals, der entgegengesetzt zum pluralis mode stiae die Erhöhung der sprechenden Person impliziert und Ausdruck ihrer Macht und ihrer alleinigen Repräsentation eines Reiches oder Volkes ist, hält laut Finkenstaedt letztendlich dann auch der Gebrauch des pluralen Anredepronomens in der Adressierung von Einzelpersonen Einzug. Ähnlich wie Brown/Gilman schreibt Finkenstaedt den besonderen Begebenheiten im Römischen Reich einen gebührenden Anteil an einer raschen Verbreitung und Institutionalisierung der Pluralanrede zu. So glaubt auch er (1963: 21) mit Bezugnahme auf Ehrismann (1902: 120), dass die Besonderheit des Doppelkaisertums den pluralis majestatis bzw. die daraus resultierende plurale Anredeform, den pluralis reverentiae, maßgeblich beeinflusste:

In den Relationen des Symmachus (345 – 405) finden sich frühe Beispiele für eine Verwendung des Pl. in der Anrede. Auch wenn sie nur an einen Empfänger gerichtet sind (Rel. I nur an Valentinianus, Rel. II und III nur an Theodosius) findet sich im Text „domini imperator“: Daraus ergibt sich, daß er, auch wenn er sich nur an einen Kaiser wendet, doch die zwei andern zugleich meint. Diese Beispiele sprechen dafür, daß bei der Entstehung des Pl. reverentiae jene Regierungsverhältnisse tatsächlich mitgewirkt haben, und dasselbe wird also auch beim Pl. maiestatis der Fall gewesen sein.

Dass der Majestätsplural anfangs durchaus funktionell als Ausdruck der Repräsentation begriffen und von der besagten Person keineswegs komplett internalisiert wurde, beweisen folgende in der Anrede des Kaisers zunächst auftretende Zwischenformen: „sprach man den Kaiser persönlich an, so galt maiestas, oder aeternitas tua, sprach man vom Reich, so hieß es imperium vestrum“ (Finkenstaedt 1963: 21)[3].

Die durch Finkenstaedt vorgenommene genaue Differenzierung zwischen pluralis modestiae und pluralis majestatis bzw. deren Zuschreibung mag auf den ersten Blick nicht besonders relevant erscheinen, zumal gewisse Fälle nicht immer eindeutig zugeordnet werden können und die implizierten Bedeutungsunterschiede auf den ersten Blick gar nicht so sehr ins Gewicht fallen. Die semantische und pragmatische Erweiterung, die der ursprüngliche selbstreferentielle Plural der 1. Person, der pluralis modestiae, durch das Phänomen des pluralis majestatis erfahren hat, ist dennoch von großer Bedeutung, da in dieser frühen parallelen Koexistenz - der pluralis modestiae existierte nach dem Aufkommen des pluralis majestatis ja selbstverständlich weiter - bereits die Wurzel der Anredeproblematik zu beobachten ist, die eine Untersuchung des Phänomens auch heutzutage so schwierig macht.

Das Pluralpronomen nos, das der römische Kaiser (z. B. Constantinus) verwendet, wenn er über sich in erhöhter Form spricht, transportiert einen anderen Kontext als das Pluralpronomen nos, das der römische Senator (z. Bsp. Cicero) verwendet, wenn er in seiner Funktion als Sprecher die Meinung seiner Fraktion zum Besten gibt. Man könnte sagen, dass der Senator mit der Verwendung des Plurals signalisiert, dass die Wortmeldung nicht primär sein eigener Verdienst ist, sondern aus der Meinungsfindung mit anderen seiner Fraktion resultiert. Er nimmt sich selber also zurück, während der Kaiser mit dem Plural Autorität suggeriert und seinen Status als alleiniger Herrscher über das gesamte Reich und dessen Völker untermauert.[4]

Dass es sich in beiden Fällen formal um ein und dasselbe Anredepronomen handelt, wird gerade vom grammatikalischen Standpunkt her nur schwer von der Hand zu weisen sein. Die Pluralverwendungen in diesem fiktiven Fall, also der pluralis majestatis des Kaisers sowie der pluralis modestiae des Senators, sind sich dahingehend auch ähnlich, dass sie beide eine Repräsentationsfunktion ausdrücken. Dass wir es trotz allem aber vermutlich dennoch mit zwei unterschiedlichen Phänomenen zu tun haben, lässt sich unter anderem aus der Tatsache erschließen, dass die Sprachhistoriker und Altphilologen diese Pluralverwendungen offenbar als zwei Varianten begriffen und unterschiedliche Bezeichnungen verwendeten - eben die Differenzierung zwischen pluralis majestatis und pluralis modestiae. Auf dieser Differenzierung aufbauend liefert Finkenstaedt eine durch zahlreiche Quellenangaben gestützte, plausible Rekonstruktion rund um die Entstehung und Verbreitung der Pluralanrede, wenngleich allerdings auch er zugeben muss, dass eine eindeutige Interpretation der Textzeugnisse (pluralis majestatis bzw. soziativ motivierter Plural) aus heutiger Sicht nicht immer möglich ist (1963: 24).

Die Weiterentwicklung des Majestätsplurals bzw. des daraus resultierenden Anredeplurals pluralis reverentiae zu einem Höflichkeits- bzw. Standesplural geschieht über zwei Bereiche. Neben dem angesprochenen weltlichen hält die Verwendung des Pluralpronomens auch in der Kirche Einzug, die sich gerade auch durch die innerkirchliche sowie politische Aufwertung des Papsttums einer strengen autoritären Organisationsstruktur bedient. Mit der unaufhaltsamen Institutionalisierung und Verbreitung des Standes- bzw. Höflichkeitsplurals in der Anrede wird in weiterer Folge gerade im deutschen Sprachraum ein Karussell in Gang gesetzt, welches das Anredesystem besonders vom 17. bis zum 20. Jh. nicht zur Ruhe kommen lässt und immer neue Pronomina als Anredeformen zulässt, deren semantische und pragmatische Eigenschaften den Veränderungen entsprechend ständig adaptiert werden.

1.2. Historischer Überblick über die Anrede im deutschen Sprachraum

Zur Diachronie der deutschen Anredepronomina findet sich ganz im Gegensatz zu der in Kapitel 1.1. erläuterten Frage nach der Entstehung der Pluralanrede eine Vielzahl an ausführlichen und interessanten Abhandlungen. So nahmen sich mit Gottsched (1762) bzw. mit Jacob und Wilhelm Grimm (z. B. 1860, 1898) die bekanntesten Sprachgelehrten des 18. und 19. Jh. dem Thema an und lieferten bis heute wichtige sozio- wie sprachhistorische Beobachtungen. Neben diesen seien auch noch Gedike (1794), Schmeller (1827-1837) sowie für das 20. Jh. Metcalf erwähnt, deren Beiträge als ebenso wertvoll eingestuft werden müssen. Wie bereits angedeutet finden sich bei den Genannten keine weiteren Rückschlüsse auf die sprachphilosophisch wie sprachpsychologisch nicht uninteressante Frage nach den Anfängen und Gründen der Pluralanrede in den indogermanischen Sprachen. Grimm (1898) gibt sich mit dem sprachlichen und kulturellen Einfluss des Römischen und Byzantinischen Reiches als Erklärung für die spätestens im 9. Jh. auftauchende plurale Höflichkeitsanrede Ir[5] (mhd. für nhd. Ihr) zufrieden:

der pluralis majestatis den die römischen keiser seit Constantin in urkunden gebrauchten und die deutschen könige von ihnen annahmen, wird dabei eingewirkt haben. (1860: 1475)

In den canzleien der gothischen, fränkischen und deutschen könige pflanzte sich der römische oder byzantinische geschäftsstil fort. (1898: 357)

Vielmehr sieht Grimm in den „von außenher zugebrachten“ Einflüssen ein großes Übel, macht er diese doch für den pluralen Anredeschlamassel verantwortlich, den er wiederholt als „nicht naturgemäß“ bzw. „seltsam“ bezeichnet. Die gleichzeitige Unmündigkeitserklärung, die er für die deutsche Sprache abgibt, liest sich aus heutiger Sicht amüsant:

Die erste eingreifende verrückung des numerus beim pronomen kann nicht unserer sprache selbst zur last [!] gelegt werden, sondern ist ihr von außenher zugebracht worden. (1898: 357)

Überhaupt fällt auf, dass sowohl bei Gottsched als auch bei Gedike der Pluralgebrauch in der singulären Anrede sowie die inflationäre Strategie, immer neue Anredepronomen zu erfinden, stark kritisiert werden. Dies ist einerseits als direkte Kritik an den zwischen dem 17. und 19. Jh. herrschenden Höflichkeitsnormen zu verstehen, die ein System produzierten, das an seinem Höhepunkt fünf verschiedene Anredepronomina produzierte. Andererseits bringt es zum Ausdruck, dass das Verwenden eines Pluralpronomens in der Singularanrede von den Sprachwissenschaftlern der damaligen Zeit intuitiv als „falsch“ und „widernatürlich“ empfunden wurde:

(…) und erst nach und nach schlich in die europäischen sprachen der Misbrauch ein, Eine Person, als wären es mehrere, anzureden, und zu dem gegenwärtigen so zu reden, als ob man von einem oder gar von mehreren abwesenden Personen spräche. (Gedike 1794: 6)

Nachdem die zitierten Sprachgelehrten unter Heranziehen durchaus unterschiedlicher Quellen zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommen, kann die Chronologie der Ereignisse rund um die deutschen Anredepronomina wie folgt skizziert werden[6]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese stark simplifizierende Einteilung bietet selbstverständlich nur einen ersten groben Überblick. Tatsächlich gestalten sich die Übergänge fließend, sind Auftreten, Verbreitung und Zurückdrängung der einzelnen Pronomina gewissermaßen auch sprachraumbedingt. Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass man bei der Datierung neu auftretender Anredephänomene ausschließlich auf schriftliche Textzeugnisse angewiesen ist. So wird das Auftreten des Pluralpronomens Ir (ahd. und mhd. für nhd. Ihr) in der Anrede an eine einzelne Person immer wieder dem 9. Jh. zugeschrieben, da das früheste eindeutige Textzeugnis, ein von Mönch Otfrid von Weissenburg verfasster Brief an den Konstanzer Bischof Salomo, eben aus dieser Zeit stammt. Neben einem weiteren Text, der unter der Bezeichnung „Altdeutsche (oder: Pariser) Gespräche“ [7] bekannt ist, stellt dieser Brief den einzigen eindeutigen Beleg für die höfliche Plural-Anrede im Althochdeutschen dar. Daraus im Gegenzug zu schließen, dass das sogenannte Höflichkeitspronomen Ir auch tatsächlich erst im 9. Jh. in Erscheinung getreten ist, ist zweifelsohne ein Trugschluss. Simon kommt vielmehr unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den aus althochdeutscher Zeit überlieferten Belegen in erster Linie um religiöse und theologisch motivierte Textzeugnisse handelt, die sich erfahrungsgemäß eines konservativistischen Sprachgebrauches bedienen, zu folgendem Schluss:

Es kann deshalb damit gerechnet werden, daß die pluralische Anrede an einen einzelnen Adressaten (also eine höflichkeitsrelevante du-ir- Dichotomie) bereits im Althochdeutschen verbreitet war. Der Eindruck der Seltenheit der fraglichen Erscheinung liegt demnach eher an der durch die Spezifik der althochdeutschen Überlieferungssituation bedingten Schrägsicht des modernen Betrachters. Wie weit die pronominale Höflichkeitsopposition schon in den alltäglichen Sprachgebrauch eingedrungen war, läßt sich heute naturgemäß nicht mehr feststellen. (2003: 96)

Simons abschließende Bemerkung muss wohl respektiert werden. Der alltägliche Sprachgebrauch des Mittelalters lässt sich leider nicht mehr rekonstruieren. Sprachphilosophisch interessanter als die Frage nach dem Wann ist meines Erachtens aber erneut die Frage nach dem Warum. Warum verwenden so viele Menschen unterschiedlichster Sprach- und Kulturkreise, also auch solche, bei denen eine Beeinflussung beispielsweise durch den indogermanischen Raum ausgeschlossen werden kann, sowohl in der Anrede einzelner Adressaten als auch selbstreferentiell Pronomina bzw. syntaktische Konstruktionen, die mit grammatischen Merkmalen für „Pluralität“ ausgestattet sind, obgleich man dadurch, dass es sich ja um Einzelpersonen handelt, eigentlich grammatische Merkmale für „Singularität“ erwarten würde?

Auf eine profunde Diskussion von Theorien universeller Spracherlernung und Spracherfahrung möchte ich mich an dieser Stelle nicht einlassen. Tatsache ist aber, dass sich Pluralität sowohl selbstreferentiell[8] als auch als pragmatisches Merkmal, welches in der Lage ist, gewisse sprecherspezifische Haltungen wie Respekt, Wertschätzung oder Distanz gegenüber einer anderen Einzelperson auszudrücken, bewährt hat. Die Einschätzung der Gebrüder Grimm bzw. Gedikes, die in den pluralen Anredeformen allem Anschein nach so etwas wie eine widernatürliche Zivilisationskrankheit sahen, kann nach dem heutigen Wissenstand nicht geteilt werden. So ist es zum Beispiel erwiesen, dass Kleinkinder im Zuge ihres Spracherwerbs erst nach einiger Zeit in der Lage sind das Personalpronomen ich der eigenen Person zuzuschreiben und entsprechend zu verwenden. Dies wirft die Frage nach der „Natürlichkeit“dieses Personalpronomens auf und sei hier nur deshalb erwähnt, da es vermutlich niemandem in den Sinn kommen würde das Personalpronomen ich als widernatürliches Kuriosum des alltäglichen Sprachgebrauchs zu empfinden, was im Falle eines beobachteten soziativen Plurals schon einmal vorkommen kann.

Um die bisweilen recht spekulativen Ausführungen rund um die Entstehung des selbstreferentiellen Plurals bzw. der Pluralverwendung in der Anrede einzelner Adressaten zu einem vorläufigen Ende zu bringen möchte ich noch einmal auf Finkenstaedt verweisen, der wie bereits erwähnt den soziativen Plural als Ursprung für die Pluralanrede vermutet:

Die Anfänge des Pl. Gebrauchs an Stellen, wo man eigentlich den Sg. erwarten würde, liegen „in der Sprache“; besser wäre es freilich zu sagen, sie wurzeln im Wesen des (indogermanischen) Menschen, seiner Eigenheit, sich unter bestimmten Voraussetzungen, in bestimmten Situationen, mehr als Glied einer Gemeinschaft denn als Individuum zu fühlen, wobei dieses Gefühl zu einer dem Sprecher unbewußten Verwendung des Pl. führen kann. (1963: 24)

1.2.1. Anredepronomina ab dem 9. Jh.: Du - Ihr

Kann das Auftreten des ahd./mhd. Höflichkeitspronomens Ir durch die in Punkt 1.2. zitierten Textzeugnisse zeitlich zumindest ungefähr zugeordnet werden, gestaltet sich die funktionale Interpretation des Pronomens um einiges schwieriger. Ein Blick in die Deutsche Grammatik von Jacob Grimm genügt um festzustellen, dass die Regeln für den Du - bzw. Ir -Gebrauch nur schwer erfassbar sind. Grimm stellt immerhin 10 Hauptregeln auf, die mit Textzitaten gespickt sind, gleichzeitig finden sich aber bei jedem Punkt so viele Ausnahmen, dass an der Zuverlässigkeit dieser Regeln stark gezweifelt werden muss. Grimms Beobachtungen sei hier dennoch ihr angemessener Platz zugestanden, bieten jene doch auch einen faszinierenden Einblick in die normative Herangehensweise des Sprachwissenschaftlers bei diesem Thema:

1. gegenseitiges duzen galt unter seitenverwandten
2. eltern gaben den kindern du, der vater empfing von sohn und tochter ir, die mutter vom sohn ir, von der tochter gewöhnlich du
3. ehleute irzen sich
4. liebende, minnewerbende nennen sich ir, gehen aber leicht in das vertrauliche du über
5. der geringere gibt dem höheren ir und erhält du zurück
6. zwischen freunden und gesellen gilt du
7. frauen, geistliche und fremde erhalten ir
8. personifizierte wesen werden vom dichter geirzt
9. das gemeine volk hat noch gar kein irzen unter sich angenommen, sondern bleibt beim duzen stehn
10. leidenschaftliche, bewegte rede achtet der sitte nicht, und entzieht bald trauliches du, bald höfliches ir

(Grimm 1898: 363-364)

In einer weiteren Anmerkung zu Punkt 6 fügt Grimm hinzu, dass das Irzen unter Freunden oftmals als ein Zeichen höfischen Rittertums diente, wie er durch das Anredeverhalten von Hartmanns Iwein und Gawein sowie von Gunther und Siegfried aus dem Nibelungenlied beweisen zu können glaubt. Simon (2003: 98ff.) widerspricht Grimms Theorie, dass vermehrtes Duzen in manchen Nibelungenfassungen auf eine Bearbeitung des Originals zurückgeht. Im Umkehrschluss müsste dies ja folglich bedeuten, dass die Originalfassung des Nibelungenliedes durch die konsequenteste Ir -Verwendung der höfischen Charaktere untereinander bestimmt werden könnte. Wie aus einem genauen Vergleich zwischen den aus dem 13. Jh. stammenden drei Haupthandschriften des Nibelungenliedes aber ersichtlich wird, finden sich in allen Fassungen Stellen, die vom Duzen und Irzen recht unterschiedlichen Gebrauch machen. Dabei kann man aber keine Richtung ausmachen. So scheint die eine Handschrift im Vergleich zu den anderen stellenweise eher zum Du zu neigen, während dieselbe anderenorts vergleichsweise eher das Ir präferiert. Das lässt wohl nur den Schluss zu, dass die Pronominaverwendung in der Anrede einer einzelnen Person noch im 13. Jh. nicht dieselbe Stabilität aufweist, wie wir es beispielsweise von unserem Anredesystem heute kennen.

Punkt 10 von Grimms Regelkatalog unterstreicht diese Annahme und suggeriert, dass neben gewissen normativen Tendenzen, die in den Bereichen familiäres Umfeld, vertrautes Umfeld (Freunde und Gesellen), Minnewerbung, Adel und Geistlichkeit verstärkt zur Geltung kommen, die Pronomina Du und Ir situations- und kontextabhängig vom jeweiligen Sprecher zum Ausdruck einer gewissen Befindlichkeit verwendet werden können. Natürlich drängt sich wiederum die Frage auf, inwieweit literarische Vorlagen den tatsächlichen Anredegebrauch überhaupt widerspiegeln und ob es kein Trugschluss ist diese als Referenz für das Anredeverhalten einer bestimmten Zeit heranzuziehen. So wäre es auch denkbar, dass der Autor den Wechsel zwischen Anredepronomina (siehe im Nibelungenlied) als bewusstes Stilmittel zur Zeichnung seiner Charaktere einsetzt. Besagter Punkt ist aber auch unter einem anderen Aspekt höchst interessant. Dass Grimm alle unerklärlichen Ausnahmen mit der zweifelhaften Bezeichnung „bewegte Rede“ zum Prinzip erklärt, ist bezeichnend für seine durch das widersprüchliche Text- und Beweismaterial hervorgerufene Unsicherheit. Und hier wäre es vermutlich an der Zeit die Perspektive zu wechseln. Grimm scheitert letztlich nämlich nicht am scheinbar inkohärenten Anredeverhalten jener Zeit, sondern an der Unzulänglichkeit seines Modells. Zweifelsohne gibt es die von Grimm beschriebenen Faktoren, die durch ihren zusehends normativen Charakter eine bestimmte Anredewahl wahrscheinlich(er) machen. Unbeantwortet bleibt allerdings die Frage, was passiert, wenn mehrere dieser Faktoren, die unter Umständen unterschiedliche Pronomina suggerieren, gleichzeitig in einer Gesprächssituation bzw. einem Gesprächskontext wirksam werden. Was ist ausschlaggebender? Die vertrauliche Atmosphäre zwischen Gunther und Siegfried (T-Pronomen) oder ihr höfisches Rittertum (V-Pronomen)? Der normative Charakter einer Vater-Sohn-Beziehung, der non-reziprokes Ir/Du erfordert, die verwandtschaftliche Vertrautheit, die eine reziproke Du- Verwendung suggeriert oder gar der hohe höfische und ritterliche Status, der durch seine Verdienste den Sohn womöglich über den Vater stellt? Die von Grimm in Punkt 10 zusammengefassten Ausnahmen zeugen meines Erachtens genau von diesen Grauzonen, denen man mit generalisierenden Modellen oder Regeln eben schwer bis gar nicht gerecht werden kann.

Die Parallelen zur heutigen Zeit sind dabei unübersehbar. Auch heute gibt es bestimmte normative Faktoren, die die Wahl des Anredepronomens (Du oder Sie) beeinflussen. So spielen der relative Altersunterschied zwischen den Gesprächspartnern, deren soziale bzw. berufliche Stellung, aber auch deren persönliche Intention (Solidarisierung, Distanzierung) eine entscheidende Rolle. Ein Ziel meiner Beschäftigung mit diesem Thema ist es, herauszufinden, welcher dieser Faktoren größere Entscheidungskraft besitzt und im Zweifelsfall eben die Wahl des einen oder anderen Anredepronomens bedingt. Der große Unterschied zur Zeit des aufkommenden Ir- Anredepronomens liegt darin, dass eine abwechselnde Verwendung von in unserem Fall Du bzw. Sie an ein- und dieselbe Person heutzutage im Normalfall nicht mehr möglich ist. Die Freiheit, die Siegfried oder Tristan damals noch zugestanden wurde, je nach Situation und Befindlichkeit ein genehmes Anredepronomen für das Gegenüber zu verwenden, gibt es heute nicht mehr. Eine etwaige Entscheidung für das eine oder andere Anredepronomen hat heute mehr Gewicht. Ist ein gegenseitiges T bzw. V erst einmal eingeführt, kann man von einer mittel- bis langfristigen Verwendung ausgehen, es sei denn, einer der Gesprächspartner setzt einen nicht immer unkomplizierten Sprechakt um eine bewusste Änderung der gegenseitigen Anrede vorzuschlagen.

Auf die Problematik der allgemeinen Gültigkeit normativer Regeln in Bezug auf das Anredesystem der heutigen wie damaligen Zeit habe ich bereits hingewiesen. Ein ganz wesentlicher Grund dafür liegt meines Erachtens in der semantischen wie pragmatischen Komplexität, welche die Anredepronomina in sich vereinen. In Kapitel 1.1. habe ich auf die unterschiedliche Implikation des pluralis majestatis gegenüber dem pluralis modestiae aufmerksam gemacht und dafür plädiert, das Phänomen der Pronomenverwendung in der 1. Person Plural differenziert zu betrachten. In dem Moment, in dem das Althochdeutsche bzw. das Mittelhochdeutsche das Ir- Pronomen in der Singularanrede einführt, kommt es binnen kürzester Zeit zu der angesprochenen semantischen und pragmatischen Erweiterung der Anredepronomina, wobei festzuhalten ist, dass es in großem Maße auch das bereits bewährte Pronomen Du betrifft. Die vielen Textzeugnisse sowie daraus ableitbare Tendenzen lassen zumindest darauf schließen. Wenn der Einfachheit halber erneut Grimms 10 zusammengetragene Hauptregeln für den Anredepronominagebrauch als Grundlage herangezogen werden, dann ist in jedem Fall feststellbar, dass sich auch für das Mittelalter unterschiedliche Du- bzw. Ir- Varianten herauskristallisieren.

So scheint es ein solidarisierendes Du zu geben, das hauptsächlich in reziproker Verwendung Vertrautheit, Freundschaft und Gleichwertigkeit suggeriert. Gleichzeitig deuten Grimms Textsammlungen aber auch auf ein eher negativ besetztes und distanzierendes Du, dass gerade in nicht-reziproker Verwendung den mit dem Singularpronomen Adressierten abwertet und im Zorn auch einmal gegen Personen fallen kann, für die sonst das Ir vorbehalten ist.[9] Auch beim angeblichen „Höflichkeitspronomen“Ir ist die Sache komplexer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Ähnlich dem Anredepronomen Du begegnet uns das Ir in seiner weitgehend positiv besetzten Variante als respektvolles und höfliches, welches gegenüber Familienoberhäuptern, Frauen, Geistlichen, Personen ritterlichen oder adeligen Standes eingesetzt wird um eine gewisse Wertschätzung bzw. Anerkennung bis hin zu einer Unterordnung (nicht-reziprokes Anredeverhalten) auszudrücken. Das Ir, welches Grimm in Punkt 6 (siehe oben, S.10) im Anredeverhalten gegenüber Fremden ausmacht, kann bereits in Richtung eines distanzierenden, wenngleich neutralen Anredeelementes gewertet werden. Die Zitate, die Grimm (1898: 364) weiters unter Punkt 10 anführt, liefern schließlich Beweise für eine distanzierende, ja im weitesten Sinne negativ besetzte Verwendung von Ir:

Hildebrand, der seinen schwestersohn Wolfhart überall duzt, irzt ihn scheltend (…); Dietrich im zorn nennt ihn gleichfalls ir (…); Kriemhilt und Prünhilt (…), nach der entzweiung irzen sie sich (…).

Die bereits in dieser frühen Zeit des zweigliedrigen Anredesystems erfolgte Ausstattung der beiden Anredepronomen als funktionale Marker, die je nach Gesprächskontext vom Adressaten verwendet werden konnten um jeweils positiv oder negativ besetzte Intentionen auszudrücken, führt zu einer Verkomplizierung für den Adressaten, der den pragmatischen Inhalt des ihm gegenüber verwendeten Anredepronomens erst einmal richtig deuten muss. Ob dies in der damaligen Zeit zu ähnlichen Situationen geführt hat wie heute, wo die Anredepronominawahl durchaus immer wieder zu Missverständnissen und Fehleinschätzungen in der Kommunikation führt, wird nicht mehr vollständig zu klären sein. Dass sich die Menschen des Mittelalters der Thematik aber in jedem Fall bewusst waren, beweist die Thematisierung der Anrede in Wolfram von Eschenbachs Parzival. So fordert an besagter Stelle der mächtige Feirefiz Parzival auf, nachdem er ihn als Bruder wiedererkannt hat, das Irzen zu unterlassen und ihn von nun an nur mehr mit Du anzureden, was Parzival aufgrund seiner Jugend und Armut aber ablehnt:

dô sprach der rîche Feirefîz
„(…) du solt niht mêre irzen mich:
wir heten bêd doch einen vater.’
mit brüederlîchen triwen bater
daz er irzens in erlieze
und in duzenlîche hieze.
diu rede was Parzivâle leit.
der sprach ’bruodr, iur rîcheit
glîchet wol dem bâruc sich:
sô sît ir elter ouch dan ich.
mîn jugent unt mîn armuot
sol sölher lôsheit sîn behuot,
daz ich iu duzen biete,
swenn ich mich zühte niete.“

(Wolfram von Eschenbach, Parzival: 749, 15-30; Hervorhebungen durch den Autor dieser Arbeit)

1.2.2. Anredepronomina ab dem 17. Jh.: Du - Ihr - Er/Sie

Bis zum 17. Jh. hatte sich das zweigliedrige Anredesystem Du/Ihr weitgehend etabliert, und zwar in den bereits in Kapitel 1.2.1. angeführten Varianten: reziprokes Du (alle Schichten), nicht-reziprokes Du/Ihr als Ausdruck von Standes- oder Altersunterschied (Höherstehende geben Du, erhalten Ihr) sowie reziprokes Ihr (Adel, Klerus). Die Neuerung, die das Anredesystem in weiterer Folge nachhaltig beeinflussen sollte, betraf zunächst aber nicht die Anredepronomina. So hielten ab dem 15. Jh. abstrakte nominale Anredeformen in der höflichen Rede der höheren Schichten Einzug, die analog zur Ir- Anrede zunächst mit den Possessivpronomen Euer/Eure auftraten wie beispielsweise Gnaden, Majestät, Hoheit, Heiligkeit, Durchlauchtigkeit.[10] Ein etwaiges Verb konnte sowohl in die 3. Person Singular als auch in die 3. Person Plural gesetzt werden wie „euer keiserliche majestät hat befolen“ oder „euer fürstliche gnaden sind der meinung“ (Grimm 1898: 365). Die Verwendung der Ihr- Anrede plus Verbum in der 2. Person Plural war weiterhin verbreitet und konnte z. B. innerhalb eines Schriftstückes abwechselnd mit den besagten nominalen Anredeformen (plus 3. Person Singular oder Plural im Verb) zum Tragen kommen.

Im Laufe des 16. Jh. fanden dann aber weitere nominale Anredeformen ihren Weg in das Anredesystem[11]. So etablierten sich langsam Anredeformen wie (der/mein) Herr bzw. (die/meine) Frau, (der) Vater, (die) Jungfrau, was zu folgenden Konstruktionen in der direkten Anrede führte: „weiß der Herr? (…) warum sagt der Herr?[12] In weiterer Folge kam es durch die Umständlichkeit dieser Nominalgruppen zu einer anaphorischen Verwendung von Er bzw. Sie ( 3. Person Singular):

wann es dem herrn nit zuwider were, oder er zu antworten nicht bedenkens, so möchte ich gern wissen, wo der daheimb, wohin er zu raisen vorhabens und was ungefahrlich sein thun und lassen were?[13]


Dass man es mit echten Anaphorika zu tun hat, beweist die Tatsache, dass die Pronomina der 3. Person hier noch ausschließlich in Verbindung mit nominalen Anredeformen auftreten und dass Grimm bei dem genannten Beispiel aus dem frühen 17. Jh. davon berichtet, dass an anderer Stelle im Text der besagte Herr immer noch geirtz wird.

Im Laufe des 17. Jh. lösen sich die Pronomina der 3. Person Singular schließlich aber von diesen nominalen Anredeformen und von ihrer Funktion als Anaphorika. In weiterer Folge etablieren sie sich als eigenständige Anredepronomina, ja vielmehr „überflügeln“ sie sogar das etablierte Ir/Ihr und schaffen es sozusagen an die Spitze der Höflichkeit. Die flächendeckende Verbreitung des Ir/Ihr -Pronomens bis hin in sozial tiefer gestellte Bevölkerungsschichten, die sich nach und nach auch das Recht herausgenommen hatten das Ir/Ihr innerhalb ihres jeweiligen Standes als Ausdruck von Respekt und Höflichkeit zu verwenden, hat rückblickend betrachtet sozusagen zu einer Entwertung des ehemaligen Höflichkeitspronomens und zur Einführung eines neuen geführt.

Wie das neue, dreigliedrige pronominale Anredesystem im Singular mit Du, Ihr sowie Er/Sie in der Praxis tatsächlich gehandhabt wurde, kann aus heutiger Sicht nicht mehr vollständig rekonstruiert werden. Dass sich die neue Form Er/Sie im 17. Jh. als oberstes Höflichkeitspronomen zu etablieren begann, wird aus den für diese Arbeit zitierten primären und sekundären Quellen wohl ersichtlich. Welche genauen Auswirkungen diese Veränderung aber für den Gebrauch der beiden anderen Pronomina bedeutete, bleibt größtenteils unergründet. Simon (2003: 106) weist auf die besondere Problematik hin, die sich durch die rein schriftliche Überlieferung der besagten Phänomene ergibt:

Solange die involvierten sprachlichen Phänomene in erster Linie als diskursfunktionale pragmatische Strategien zu charakterisieren sind, kommt den schriftlich überlieferten Texten demnach nur ein begrenzter heuristischer Wert zu.

Auffallend ist, dass bereits die Erweiterung des Anredesystems um ein Pronomen die Sprachhistoriker und Sprachwissenschafter vor beinahe unlösbare Probleme in der Beschreibung stellt. Stellt Grimm für den Gebrauch von Du bzw. Ir im Mittelalter noch einen fein säuberlich zusammengestellten allgemeinen Anwendungskatalog auf[14], so übt er sich bei seiner Beschreibung des Er/Sie- Phänomens in bescheidener Zurückhaltung bzw. beschränkt sich auf das Zitieren von Einzelbeispielen ohne daraus verallgemeinernde Schlüsse zum damaligen Anredeverhalten zu ziehen.

Besonders spannend ist die Frage, ob alle drei Formen des nunmehr dreigliedrigen Systems von den jeweiligen Sprechenden gleichzeitig verwendet wurden, also ob tatsächlich von einer Erweiterung des Systems für den einzelnen oder nur von einer Verschiebung innerhalb des selben gesprochen werden kann. Den schriftlichen Textzeugnissen zufolge kann man davon ausgehen, dass gerade in adeligen Kreisen alle drei Formen von ein und derselben Person verwendet wurden. Dass das Pronomen der 3. Person Singular dabei die Rolle des klassischen V-Pronomens übernahm, scheint offensichtlich. Inwieweit sich die neue Dreigliedrigkeit des pronominalen Anredesystems unter diesem Aspekt auch auf Sprecherbeziehungen mit nicht-reziproker Pronominaverwendung auswirkte, ist unklar. So stellt sich die Frage, ob eine nicht-reziproke Verwendung nur mit zwei aufeinanderfolgenden Höflichkeitsstufen möglich war wie „der altvater wird mit er angeredet, gibt aber nur ihr zurück“[15] oder gegebenenfalls auch eine Stufe „überspringen“ konnte, also beispielsweise „(*)der altvater wird mit er angeredet, gibt aber nur du zurück“.

Überhaupt gestaltet sich die Bestimmung der Anredefunktion von Du durch das „Absinken“ des Ir- Pronomens in der Anredehierarchie als einigermaßen schwierig. Grundsätzlich erfüllt es selbstverständlich weiter die Funktion des T-Pronomens. Gleichzeitig übernimmt das Ihr aber gewisse Funktionen, die einstmals ausschließlich dem Du- Pronomen zugeteilt waren, wie das im vorigen Absatz zitierte Beispiel beweist. Erneut begegnen uns die Anredepronomen in verschiedenen Kontexten und zeugen von unterschiedlichen Sprecherbeziehungen, die im Falle von Du und Ihr von vertraut und freundschaftlich bis abwertend und distanzierend reichen. Dass die jeweiligen Anredepronomina von ein und demselben Sprechenden sowohl in der positiv als auch in der negativ besetzten Variante verwendet wurden, erklärt so manche Problematik der Sprachwissenschaft in der Beschreibung des damaligen Anredesystems. Dass die teils widersprüchliche Verwendung und Einschätzung der Anredepronomina eine adäquate Beschreibung des Phänomens auch heutzutage schwierig macht, beweisen die anlässlich der Diplomarbeit entstandenen Interviews.[16]

1.2.3. Anredepronomina ab dem 18. Jh.: Du - Ihr - Er/Sie - Sie

Dass die Erweiterung des Anredesystems im 17. Jh. mit dem Zusammenbruch des mittelalterlichen Ständesystems und der gleichzeitigen Erstarkung und Ausbildung des Groß- und Bildungsbürgertums in Verbindung gebracht werden kann, liegt auf der Hand. Die zunehmend aufbrechende hierarchische Strukturierung der Gesellschaft zwingt die adelige und höfische Oberschicht ihren drohenden und tatsächlichen Machtverlust mit einem ständigen Ausbau höflicher Umgangsformen zu kompensieren, deren Gebrauch sie formell und von der Etikette her noch von den anderen Bevölkerungsschichten trennt und abhebt. In diesem Zusammenhang sei erneut auf Finkenstaedt verwiesen, der in Bezug auf das Römische Reich und dessen langsamen, aber stetigen Verfall folgende interessante Beobachtungen macht:

Während in den Anfängen des Kaiserreiches der einfache Titel Imperator, Caesar, Augustus genügte, werden später die Titel durch Adjektive gestützt, um die Größe und Güte der Kaiser hervorzuheben, und je tiefer die äußere Macht der Römerreiches sinkt, um so häufiger finden sich die Adjektive im Superlativ. (1963: 20)

Finkenstaedt spricht zusammenfassend von „sprachlicher Inflation“, der den Superlativ so entwertete, dass schließlich wieder der Positiv zur Anwendung gelangte.

Das pronominale Anredesystem des 18. Jh. zeigt ganz ähnliche Tendenzen. Die relativ neu etablierte Anredeform mit dem weiblichen und männlichen Pronomen der 3. Person Singular wird, so schnell wie sie aufgetaucht ist, schon wieder ersetzt und von der uns wohlbekannten Höflichkeitsanrede Sie (3. Person Plural)[17] abgelöst. Vielmehr noch kommt es in weiterer Folge zu einer scheinbar völligen Entwertung der Er/Sie -Anrede, die im Laufe des 19. Jh. auch noch unter die Ihr -Anrede „absinkt“ und fortan nur noch gegenüber Hausbediensteten, Bauern, Handwerkern und anderen Personen niederen sozialen Rangs verwendet wird. Zur Entstehung der Sie -Anrede finden sich mehrere Theorien und Beobachtungen. Während Gottsched (1762), Gedike (1794) und Grimm (1898) in erster Linie pragmatische und sprachsoziologische Beweggründe für die Einführung des Sie- Pronomens konstatieren, führen Schmeller (1827-1837) und Metcalf (1937, 1938) die Verwendung und schließliche Etablierung des Pronomens auf anaphorische Prozesse rund um den Gebrauch von abstrakten Nominalkonstruktionen bzw. Substantiven in der Anrede zurück, ähnlich den Vorgängen bei der Entstehung der Er/Sie -Anrede im 17. Jh. An dieser Stelle sei auf die ausführliche Bearbeitung des Themas durch Paul Listen (1999) verwiesen, der beiden Denkarten Rechnung trägt, wenngleich auch er korpusunterstützt die Bedeutung der anaphorischen Funktion des Sie- Pronomens in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt. Simon (2003) weist auf den besonderen Umstand hin, dass die Numerusspezifikation der Abstraktanredeformen wie z. B. (Euer/Eure) Majestät, (Euer/Eure) Ehren, (Eure/Euer) Gnaden oder (Eure) Weisheit) auch für die damaligen SprecherInnen nicht immer klar ersichtlich war, was noch dadurch verstärkt wurde, dass gerade in Schriftstücken diese Abstrakta zunehmend abgekürzt wurden.

Gedikes in vielerlei Hinsicht spekulative Abhandlung über das Anredesystem im 18. Jh. weist dennoch einige interessante Beobachtungen zur Ausprägung der Sie- Anrede auf. So sieht er im Sie -Pronomen zwei Höflichkeitsstrategien vereint: die Pluralität einerseits, die sich bereits in der Ir/Ihr -Anrede an einzelne Personen ab dem 9. Jh. manifestierte, sowie das distanzierende Element andererseits, das in der Er/Sie- Anrede zum Tragen kam, wenn man das Gegenüber quasi in der 3. Person anredete. Gedikes (1794: 42) Bemerkung, dass „unsere Sprache (...) alle möglichen Formen der Höflichkeit in der Anrede erschöpft [hat]“, ist gar nicht so unzutreffend. Bemerkenswert ist vor allem die Tatsache, dass das 18. und teilweise auch das 19. Jh. von sämtlichen sprachhistorisch relevanten Anredepronomina Gebrauch zu machen scheint. Gottsched (1762: 279-280) glaubt gar fünf Höflichkeitsstufen auszumachen, die er wie folgt beschreibt: Du – natürlich, Ihr – althöflich, Er/Sie – mittelhöflich, Sie – neuhöflich, Dieselben – überhöflich. Wie Simon (2003: 115-120) klarstellt, handelt es sich bei letzterem um kein selbstständig verwendbares Anredepronomen im klassischen Sinn, sondern eher um einen „rein fakultativen Sie -Ersatz, mit dessen Hilfe ein Text eine Art „höfliche Garnierung“ erhalten kann.“

1.2.4. Anredepronominagebrauch des 18. Jh. am Beispiel von Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti

Lessings bürgerliches Trauerspiel Emilia Galotti positioniert sich ganz gegen Gottscheds dogmatische Vorstellungen der klassischen Tragödie, die, anlehnend an die französische Klassik und deren Interpretation von Aristoteles, die barocke Ständeklausel gewahrt sehen will sowie auf der engen Definition von Handlung, Zeit und Ort beharrt. Als Zeugnis tatsächlichen Anredepronominagebrauchs darf das 1772 uraufgeführte Drama selbstverständlich nicht missverstanden werden. Dennoch bietet es interessante Einblicke in die Möglichkeiten des Anredesystems in der zweiten Hälfte des 18. Jh., legt es doch den Schluss nahe, dass alle in Kapitel 1.2.3. beschriebenen Anredepronomina tatsächlich nebeneinander existierten und zur Anwendung gelangten. Meine Analyse des Anredeverhaltens der im Stück auftretenden Charaktere brachte folgendes Anredemuster zutage:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ob der überwiegende Du/Sie- Gebrauch im Stück auf Lessings tatsächlichen persönlichen Anredegebrauch bzw. auf seine Handhabung der Anrede innerhalb einer ihm angemessen erscheinenden Dramensprache (mit Berücksichtigung der teilweise bürgerlichen Hauptcharaktere) zurückzuführen ist, kann nicht zweifelsfrei bestimmt werden. Auffallend ist, dass Lessing nicht-reziproken Anredegebrauch als Ausdruck von Standesunterschieden einsetzt (Haupt- und Nebencharaktere gegenüber ihren Dienern und Bediensteten) sowie als innerfamiliäres Stilmittel, das vorsieht, dass die Tochter (Emilia) ihre Eltern siezt, während sie das Du erwidert bekommt. Vom Standesunterschied zwischen den bürgerlichen Galottis und dem Prinzen ist im Anredegebrauch kaum etwas zu merken. Die Galottis werden grundsätzlich mit Sie angeredet und verwenden ihrerseits für den Diener des Vertrauten des Prinzen ein niedereres Anredepronomen. Eine Ausnahme bildet das Er -Pronomen, welches Emilias Vater einmalig dem Prinzen gegenüber gebraucht:

Odoardo: Gnädiger Herr, ich halte es in allen Fällen für unanständig, sich zu seinem Fürsten zu drängen. Wen er kennt, den wird er fodern (sic!) lassen, wenn er seiner bedarf. Selbst itzt bitte ich um Verzeihung –[18]

Der Gebrauch des Er -Pronomens ist insofern interessant, da es sich gegen Ende des 18. Jh. bereits im Niedergang befindet und wie erwähnt als Höflichkeitsmarker hinter das Sie und später auch hinter das Ihr zurückfällt. Die Er -Form, die Odoardo Galotti an dieser Stelle dem Prinzen entgegenbringt, zeugt sicherlich nicht von reduzierter Höflichkeit, sondern ist vielmehr Überbleibsel eines antiquierten Gebrauchs. Bezeichnend ist, dass Odoardo das Pronomen verwendet um der Etikette entsprechend seine grundsätzliche Ehrfurcht vor Institution und Amt des Fürsten zum Ausdruck zu bringen. Im weiteren Verlauf des Gesprächs, in welchem Odoardo den Prinzen in persönlichen Angelegenheiten direkt belangt, wechselt er schließlich auf das Sie.

Ein weiterer Er- Gebrauch findet sich zwischen Emilia und Battista (Diener am Hof). Während der Diener Emilia das Pluralpronomen Sie entgegenbringt, verwendet diese Er. Über den Charakter dieser Pronominaverwendung kann nur spekuliert werden. Nachdem Emilias Mutter, Claudia Galotti, für denselbigen nur ein Du übrig hat, muss davon ausgegangen werden, dass auch Emilias Er nicht unbedingt als höchste Höflichkeitsstufe gewertet werden kann, sondern eher als Dienstboten- Er gesehen werden muss, welches sich im Laufe des 18. Jh. langsam einzubürgern begann. Dass die junge Emilia im Gegensatz zu ihrer Mutter auf eine Anrede in der 3. Person Singular gegenüber dem Diener ausweichen muss, erscheint mir aber in jedem Fall erwähnenswert. Der Umstand, dass ausschließlich die bürgerlichen Charaktere bei ihren Auftritten in einer höflichen Umgebung auf das Pronomen der 3. Person Singular zurückgreifen, könnte auch als Indiz für eine gewisse standesbedingte Unsicherheit derselben gewertet werden.

[...]


[1] Es gilt als allgemeiner Verdienst von Brown/Gilman, die sprachenunabhängigen Kürzel „T“ bzw. „V“ ins Leben gerufen zu haben, die die in vielen indogermanischen Sprachen angeblich vorhandene Anrededichotomie beschreibt. „T“ (von lat. und franz. tu) steht für die im allgemeinen Sprachjargon als „vertraulich“ bezeichnete Anrede (im Normalfall mit Singularpronomen), während „V“ (von lat. vos und franz. vous) die „Höflichkeitsanrede“ (im Normalfall mit Pluralpronomen) bezeichnet. Dass diese suggerierte Dichotomie bzw. die Verwendung von T/V gerade in Bezug auf das Anredesystem im deutschsprachigen Raum, das zeitweise sogar aus einem 4- bis 5-gliedrigen System bestand, durchaus problematisch ist, muss wohl nicht näher erklärt werden. Im Falle einer im Anredesystem einer Sprache eindeutig feststellbaren tatsächlichen Dichotomie werde ich der Einfachheit halber aber sicher auf die praktische Etikettierung von Brown/Gilman zurückgreifen.

[2] Sasse (1889), Slotty (1927), Zilliakus (1953).

[3] In Bezugnahme auf Châtelain (1880: 132 ff.) und Zilliakus (1953: 51).

[4] Auf die zusätzliche Relevanz des Doppelkaisertums im Römischen Reich habe ich ja bereits hingewiesen.

[5] In weiterer Folge werde ich sämtliche Anredepronomina mit großem Anfangsbuchstaben schreiben. Dies erfolgt aus dem Wunsch heraus die orthographische Verwendung der Anredepronomina unabhängig ihres satzgrammatisch relevanten Auftretens zu vereinheitlichen. Als Nebeneffekt soll die bewusste Verwendung der Majuskel gleichzeitig als Zeichen für „Anrede“ dienen und somit die Anredepronomina funktionell von den Personalpronomina abgrenzen. Eine Auseinandersetzung mit der jüngsten Rechtschreibreform und diesem Thema findet sich in Kapitel 2.3.

[6] Vgl. Simon 2003: 93.

[7] Vgl. Simon 2003: 94 ff.

[8] Ich denke hier weniger an den klassischen pluralis majestatis, sondern mehr an einen in Kapitel 1.1. skizzierten soziativen Plural (pluralis modestiae, pluralis auctoris).

[9] Grimm (1898: 364) zählt einige Beispiele auf: so duzt beispielsweise Kriemhild im Zorn Prünhild und Gernot duzt, als er sich ärgert, Hagen.

[10] Vgl. Listen (1999: 49 ff.) und Grimm (1898: 365ff.).

[11] Vgl. Simon (2003: 107 ff.) und Grimm (1898: 366).

[12] Beispiele nach Grimm (1898: 367).

[13] Ebd.

[14] Siehe 1.2.1.

[15] Erneut nach Grimm (1898: 368).

[16] Siehe Kapitel 3.

[17] Die verbreitete Annahme, dass es sich beim Anredepronomen Sie um das Pronomen der 3. Person Plural handelt, wird u. a. von Simon (siehe auch 2.3.) stark angezweifelt.

[18] Lessing, G.E., Emilia Galotti, Stuttgart: Reclam (1989), S. 70.

Ende der Leseprobe aus 108 Seiten

Details

Titel
Zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Anredepronomina - Diachrone und pragmatische Überlegungen zum Anredepronominagebrauch im Deutschen
Hochschule
Universität Wien  (Germanistik)
Note
Sehr gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
108
Katalognummer
V41754
ISBN (eBook)
9783638399579
Dateigröße
745 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, Gegenwart, Zukunft, Anredepronomina, Diachrone, Anredepronominagebrauch, Deutschen
Arbeit zitieren
Martin Stepanek (Autor:in), 2005, Zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Anredepronomina - Diachrone und pragmatische Überlegungen zum Anredepronominagebrauch im Deutschen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41754

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