Die ethische Diskussion um In Vitro Fertilisation


Trabajo Escrito, 2003

26 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhalt:

Einleitung

I Reproduktionstechniken und die mit ihnen verbundenen Probleme
1. Definition: Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionstechnologie
2. In- Vitro- Fertilisation
2.1. Gründe, Voraussetzungen, Indikationen
2.2. Gesetzliche Regelungen
2.3. Durchführung/ Ablauf der In- Vitro- Fertilisation mit anschließendem Embryonentransfer
2.4. Schwierigkeiten und Risiken der IVF
2.4.1. Mögliche Komplikationen während des Befruchtungsverfahrens
2.4.2 Gesundheitliche Risiken für die Patientin
2.5. Erfolgsraten der IVF
3.Allgemeine Kritik an der In- Vitro- Fertilisation

II. Ethische Diskussion um Fortpflanzungs- und Reproduktionstechniken
1. Die Würde der Frau
2. Die Würde des Kindes
3. Sozialethik
4. Fazit

III Das Menschenbild und seine Veränderungen in und durch die Reproduktionstechniken

Auf ein Literaturverzeichnis im Anhang wurde aufgrund der Vollbelegmethode in den Fußnoten verzichtet.

Einleitung

Nachdem es gegen Ende der siebziger Jahre den beiden englischen Ärzten Robert Edwards und Patrick Steptoe erstmals gelungen war, die Befruchtung einer weiblichen Eizelle im Reagenzglas (in vitro) durchzuführen, kam Louise Brown am 25. Juli 1978 als erstes Retortenbaby zur Welt. Wenige Jahre später (1982) wurde auch in der Bundesrepublik Deutschland ein durch In- Vitro- Fertilisation gezeugtes Kind geboren, was eine Diskussion zur Folge hatte, die sich zwar im Verlauf der Zeit im Zuge der sich erweiternden Möglichkeiten der Technik veränderte, die jedoch bis dato nicht als beendet anzusehen ist. Neben den ethischen Bedenken und den grundsätzlichen Fragen nach der Legitimation der Anwendung dieses Befruchtungsverfahrens, wurde auch die Klärung der rechtlichen Fragen bezüglich der Stellung des Kindes gefordert und die Vereinbarkeit mit bestehenden Gesetzen hinterfragt. Später standen die qualitativen ethischen Merkmale der Reproduktionstechniken im Mittelpunkt des Interesses, gefolgt von Fragen, die sich erst durch den Einsatz und die Fortentwicklung dieser Techniken ergaben bzw. immer noch ergeben.

In unserer Hausarbeit möchten wir aus diesem Grund zunächst die Reproduktionstechniken als solche darstellen und erklären, um dann im Folgenden in die ethische Diskussion einsteigen zu können. Darauf aufbauend soll diskutiert werden ob und inwiefern sich diese neuen Techniken mit dem christlichen Menschenbild vereinbaren lassen. Da sich Verfahren wie die IVF insbesondere auf die Frau und ihren Körper beziehen und diese somit in den Mittelpunkt der Behandlung stellen, soll auch auf die Argumente der feministischen Bioethik eingegangen werden.

Auf ein Literaturverzeichnis wurde aufgrund der Vollbelegmethode in den Fußnoten verzichtet.

I Reproduktionstechniken und die mit ihnen verbundenen Probleme

1. Definition: Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionstechnologie

Bei der Definition der Begriffe Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionstechnologie lässt sich zwischen der (soziologisch orientierten) weit gefassten Auslegung und der Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionstechnik im engeren Sinne unterscheiden. Während erstere neben den verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung auch jegliche Formen der Geburtenkontrolle - also beispielsweise auch die Anwendung oraler Kontrazeptiva („Pille“) – einschließt, bezieht sich die engere Auslegung lediglich auf die verschiedenen einzelnen Techniken, die miteinander verknüpft und zur gezielten Steuerung der geschlechtlichen Fortpflanzung eingesetzt werden können. Dazu zählen die künstliche Befruchtung einer Frau mit Sperma, die sowohl homolog als auch heterolog erfolgen kann[1], der Intratubare Gametentransfer (G amete I ntra F allopian T ransfer, GIFT), bei dem die Eizellen nach hormoneller Vorbereitung aus den Eibläschen entnommen und dann mit den Spermien zusammen wieder in den Eileiter gegeben werden, so dass die eigentliche Befruchtung im Eileiter der Frau stattfindet und die Keimzellen- oder Embryonenspende . Darüber hinaus zählen auch die extrakorporalen Befruchtungsmethoden, also die I n- V itro- F ertilisation (IVF) bzw. die I n- V itro- F ertilisation mit anschließendem E mbryonen t ransfer (IVF/ ET), die I ntra c ytoplasmatische S perma- I njektion (ICSI), die beide mit der P rä- I mplantations d iagnostik (PID)[2] verbunden werden können, zu der engeren Definition der Begriffe Fortpflanzungs- bzw. Reproduktionstechnik, ebenso wie auch die unterschiedlichen Formen von Leihmutterschaft und sämtliche operative und/ oder laborgebundene Eingriffe, die zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens notwendig sind. Diese engere Definition bildet die Basis der bioethischen Diskussion, wobei den extrakorporalen Praktiken und innerhalb dieser Methoden der In- Vitro- Fertilisation eine besondere Stellung zukommt: Nur sie ermöglicht den körper- und insbesondere auch den eileiterunabhängigen Zugriff auf und die Verfügung Dritter über die Eizellen der Frau. Deshalb soll die IVF im Folgenden, d.h. die Voraussetzungen für eine Durchführung, der (künstliche) Befruchtungsvorgang als solcher einschließlich des anschließenden Embryonentransfers (ET), sowie mögliche medizinische Schwierigkeiten und gesundheitliche Risiken näher dargestellt werden.

2. In- Vitro- Fertilisation

2.1. Gründe, Voraussetzungen, Indikationen

Grundlage der Entscheidung eines Paares bzw. einer Frau, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen, ist der unerfüllte Kinderwunsch auf Grund von Sterilität (Unfruchtbarkeit). Unter Unfruchtbarkeit wird im Allgemeinen das Unvermögen, ein Kind zu zeugen, zu empfangen oder auszutragen verstanden. Die Gründe für Unfruchtbarkeit bei der Frau reichen von hormonellen Störungen oder organischen Ursachen (z.B. Eileiterverschluss, Gebärmutterschleimhautversprengung oder Entzündungen bzw. Missbildungen der Gebärmutter) über unmäßigen Konsum von Alkohol, Arzneimitteln oder Drogen bis hin zu bestimmten Methoden der Empfängnisverhütung. Allerdings lässt sich ungewollte Kinderlosigkeit nicht immer auf weibliche Unfruchtbarkeit zurückführen. Hormonelle Störungen des Mannes, zu wenig Sperma, zu schlechte Qualität der Spermien, Fehlbildungen der Hoden oder Verschluss der Samenleiter können ebenso die Ursache ungewollter Kinderlosigkeit darstellen. Genetische Ursachen, Umwelteinflüsse, Medikamente oder vorhandene Erkrankungen (z. B. Diabetes), aber auch psychosomatische Faktoren, beispielsweise Stress, Ängste oder Partnerkonflikte können sowohl bei Männern als auch bei Frauen zur Sterilität führen. Häufig sind die Störungen der Fertilität vorübergehender Natur bzw. behebbar. Zu den reparablen Störungen zählen z. B. Unterernährung, Fettleibigkeit, hohes Fieber oder chronische Erschöpfungszustände.

Wenn eine Frau auf natürlichem Weg nicht schwanger wird, müssen also zuerst die individuellen Unfruchtbarkeitsgründe diagnostiziert werden, um mögliche Ursachen einzugrenzen und so einen geeigneten Therapieansatz für das jeweilige Paar zu finden. Erforderlich ist also zunächst die Anamnese, die Erstellung eines Spermio-gramms (Menge, Anzahl, Beweglichkeit und Form der Spermien), gynäkologische Untersuchungen, die Zyklusüberwachung per Ultraschall, die Errechnung des optimalen Zeitpunkts für den Geschlechtsverkehr, Hormonanalysen, sowie die Untersuchung der Spermien im Gebärmutterhalsschleim nach dem Geschlechtsverkehr (Postkoitaltest).

Erst wenn sämtliche der behebbaren Ursachen für die Kinderlosigkeit ausscheiden und ein Eileiterverschluss der Frau festgestellt wird, kann eine In- Vitro- Fertilisation und die anschließende Übertragung des Embryonen in dien Uterus erwogen werden. Die IVF/ ET soll also den Status einer ultima ratio bekommen, sie soll die letzte Lösung des ‚Problems’ der Kinderlosigkeit sein. In den letzten 20 Jahren (seit Geburt des ersten durch IVF gezeugten Kindes im Jahre 1978) fand die IVF/ ET eine große Verbreitung. Weltweit wurden rund 400.000 außerhalb des Körpers gezeugte Kinder geboren. In Deutschland werden pro Jahr etwa 45.000 IVFs und ICSIs durchgeführt, woraus ca. 7000 Kinder geboren werden.[3]

2.2. Gesetzliche Regelungen

In den Gesetzen zur Kinderwunschbehandlung sind verschiedene Aspekte der IVF als Therapieform geregelt. Strafrechtliche Konsequenzen regelt das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG). Die medizinischen Einzelheiten, die Voraussetzungen und den Umfang der ärztlichen Maßnahmen zur Schwangerschaftsherbeiführung mittels künstlicher Befruchtung werden in den vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossenen Richtlinien bestimmt.[4]

2.3. Durchführung/ Ablauf der In- Vitro- Fertilisation mit anschließendem Embryonentransfer

Im Gegensatz zu den zahlreichen anderen Methoden und Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin wird die Eizelle bei der In- Vitro- Fertilisation aus dem Körper herausgelöst, so dass die Befruchtung nicht im Mutterleib, sondern in vitro, d. h. im Reagenzglas, durchgeführt wird. Die Eileiter der Frau müssen also bei der IVF/ ET nicht intakt sein. Damit stellt die IVF/ ET innerhalb der Reproduktionstechnik eine Besonderheit dar, denn durch diese (vom weiblichen Körper nahezu unabhängige) Laborbefruchtung eröffnen sich weitere Möglichkeiten, wie z.B. die Steuerung der einzelnen Fortpflanzungsschritte.

Die IVF selbst lässt sich in vier Phasen unterteilen. (1) Üblicherweise sorgt man zunächst durch tägliche Hormongaben für die (kontrollierte und zeitlich vorhersagbare) Reifung mehrerer Eizellen, die anschließend entnommen werden (Punktion). Unter lokaler Narkose und ständiger Überwachung mittels Ultraschall wird eine Nadel durch die Scheidenwand in die Eibläschen eingestochen wird. (2) Die entnommenen Eizellen werden unter dem Mikroskop herausgesucht und in einer Nährlösung aufbewahrt. An dem Tag der Punktion muss der Mann Spermien abgeben, die nach entsprechender Aufbereitung zu den Eizellen gegeben werden. Die Befruchtung der Eizellen wird anschließend kontrolliert. Hat sie stattgefunden, werden die Eizellen, welche später zurückgepflanzt werden sollen, ausgesucht. Die anderen Eizellen werden entweder verworfen oder eingefroren. (3) Der Transfer des Embryonen in den Uterus der Frau geschieht mit Hilfe eines flexiblen Schlauches, der in die Gebärmutter geschoben und durch den die Embryonen in die Gebärmutterhöhle gespritzt werden. Nicht selten werden mehrere befruchtete Eizellen übertragen, um die Chance für eine Schwangerschaft zu erhöhen[5]. Nach dem Embryonentransfer erhält die Frau täglich Progesteroninjektionen, die der Vorbereitung der Gebärmutterschleimhaut zur Einnistung des befruchteten Eies dienen sollen. Es folgen weitere, zahlreiche Blut-, Urin- und Ultraschalluntersuchungen sowie das Warten auf das Ausbleiben der Menstruation, welches die Einnistung des Embryos und damit eine Schwangerschaft anzeigt. (4) Die letzte Phase der IVF ist der Verlauf der Schwangerschaft und - sofern keine Komplikationen, die zur Früh- oder Fehlgeburt führen – die Geburt des/ der IVF- gezeugten Kindes/ Kinder.

2.4. Schwierigkeiten und Risiken der IVF

Die möglichen Komplikationen und Risiken der IVF lassen sich unterteilen in solche, die die Befruchtungsmethode bzw. deren Ablauf betreffen und solche, die sich auf die (physische und/ oder psychische) Gesundheit der Patientin beziehen.

2.4.1. Mögliche Komplikationen während des Befruchtungsverfahrens

Die vier Phasen der IVF (siehe 2.3.) laufen nacheinander ab, d.h. der Verlauf der vorhergehenden Phase bildet jeweils die Grundlage für die folgende Phase. Komplikationen können in jeder der vier Phasen auftreten, was bedeutet, dass die IVF auf jeder Stufe scheitern kann, so beispielsweise, wenn keine reifen Eizellen zu finden sind (1), sich die Eizellen nicht befruchten lassen (2) oder nach der Befruchtung nicht weiterentwickeln (3). Nach dem Einsetzen (4) kann es passieren, dass der Embryo sich nicht (wie vorgesehen) in die Schleimhaut der Gebärmutter einnistet. In diesem Fall wird er entweder mit dem Einsetzen der Menstruation ausgestoßen oder aber er wandert in Richtung der Eileiter und nistet sich dort ein.

Selbst wenn sich der Embryo in die Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat, besteht die Gefahr einer Fehlgeburt, die ebenfalls nach einer In-Vitro-Fertilisation vergleichsweise häufig eintritt.

[...]


[1] Die Richtlinien der Bundesärztekammer legen allerdings fest, dass bei der Durchführung der IVF

nur Samen des Ehepartners Verwendung finden dürfen. (vgl. Bundesärztekammer (Hrsg.): Durchführung der assistierten Reproduktion. Richtlinien der Bundesärztekammer. In: Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 49 (4.12.1998), S. A-3166)

[2] Unter Prä- Implantationsdiagnostik werden die Verfahren verstanden, die es ermöglichen, Chromosomenfehler oder Anomalien des Embryos noch vor dem Transfer (also in der Prä- Implantations-phase) festzustellen

[3] Vgl.: Pro Familia- Bundesverband (Hrsg.): Familienplanungsrundbrief, Heft 3 (9/2000) Ausgabe, S. 4

[4] Diese Richtlinien stützen sich auf den § 27 a Abs. 4 i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 des 5. Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

[5] In Deutschland dürfen laut Embryonenschutzgesetz maximal drei befruchtete Eizellen implantiert werden (§ 1 Abs.1 Satz 3 ESchG)

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Die ethische Diskussion um In Vitro Fertilisation
Universidad
Technical University of Braunschweig
Curso
Ökumenisches Seminar - Fragen der Ethik
Calificación
2
Autor
Año
2003
Páginas
26
No. de catálogo
V41818
ISBN (Ebook)
9783638400077
ISBN (Libro)
9783640865031
Tamaño de fichero
596 KB
Idioma
Alemán
Notas
Auf ein Literaturverzeichnis im Anhang wurde aufgrund der Vollbelegmethode in den Fußnoten verzichtet.
Palabras clave
Diskussion, Vitro, Fertilisation, Seminar, Fragen, Ethik
Citar trabajo
Rieke Kurzeia (Autor), 2003, Die ethische Diskussion um In Vitro Fertilisation, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41818

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Die ethische Diskussion um In Vitro Fertilisation



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona