Seit am 20. November 1989 die Generalversammlung der Vereinten Nationen einem Vertragstext zustimmte, der fortan unter dem Namen Übereinkommen über die Rechte des Kindes bekannt sein sollte, hat sich die Situation von Kindern weltweit entscheidend verändert und verbessert. Dieses internationale Völkerrechtsabkommen hatte so weitreichende Auswirkungen auf das Leben von Kindern und Jugendlichen wie kaum ein anderes zuvor.
Die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren sank in Äthiopien zwischen 1990 und 2013 von 20 500 auf 6 440 Kinder – d.h. 68,6%!
Im Iran sank die Rate von Kindern im Grundschulalter, die keine Schule besuchen, im Zeitraum von 1990 bis 2012 um 99%.
Auch werden sich Kinder zunehmend ihrer Rechte bewusst – durch die Welt der Medien, insbesondere das Internet. Es gibt spezielle Tage wie den Weltkindertag, an dem Kinder im Mittelpunkt stehen und zu dessen Anlass die Kinderrechte gerade von den Medien neu aufgearbeitet und verbreitet werden.
Dadurch, dass ein großes Feld der Sozialen Arbeit die Kinder- und Jugendhilfe darstellt, müssen sich Sozialpädagogen zweifelsohne mit der Thematik „Kinderrechte“ auseinandersetzen.
Doch welche genauen Auswirkungen hat die Kinderrechtskonvention auf die Soziale Arbeit?
Mit der Beantwortung dieser Frage beschäftigt sich diese Arbeit. Zuvor sollen dabei Entstehungsgeschichte, Struktur und Inhalte der Kinderrechtskonvention behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Folgen für die Soziale Arbeit
2.1 Die UN-Kinderrechtskonvention
2.1.1 Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention
2.1.2 Struktur und wichtigste Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention
2.2 Die Folgen der KRK für die Soziale Arbeit
2.2.1 Die Frage nach dem Kindeswohl als Maxime für die Soziale Arbeit
2.2.2 Die Rolle der Sozialen Arbeit bei der Bekräftigung von Kindern und Jugendlichen zur Ausübung ihrer Rechte
3. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) für das Berufsfeld der Sozialen Arbeit. Dabei wird analysiert, wie dieses völkerrechtliche Abkommen als indirekte Richtlinie die ethische Praxis und das methodische Handeln von Sozialpädagogen beeinflusst, wobei insbesondere die Konzepte des Kindeswohls und die Partizipation von Kindern im Vordergrund stehen.
- Entstehungsgeschichte und historische Einordnung der Kinderrechte
- Struktur und zentrale Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention
- Das Kindeswohl als ethische Maxime und professioneller Diskussionspunkt
- Die Rolle der Sozialen Arbeit als Anwältin und Begleiterin von Kinderrechten
- Die Herausforderung der Partizipation und die Stärkung von Kindern in ihrem Lebensumfeld
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention
Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurde versucht, völkerrechtliche Verträge zu schließen, die Kindern Rechte zusprechen und diese auch beschützen sollten, da großes internationales Interesse an dieser Fragestellung bestand. So wurde 1902 im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Abkommen geschlossen, in dem die Vormundschaft über Minderjährige geregelt werden sollte. (vgl. Praetor Intermedia, Internetquelle) Dieses 13 Artikel umfassende Abkommen wurde ausschließlich zwischen europäischen Staaten geschlossen, einige davon waren Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Österreich und die Niederlande. Dies zeigt, dass die Frage, wie die Vormundschaft über Minderjährige zu handhaben ist, im internationalen Recht intensiv behandelt wurde und, dass internationales Interesse an den Rechten von Kindern vorhanden war, auch wenn es die Kinder nur indirekt betraf.
Ein weiteres internationales Abkommen, das 1910 in Paris geschlossen wurde, hatte zum Ziel, den Mädchenhandel zu bekämpfen. Darin werden in Artikel 1 und 2 Entführung, Verschleppung und Anwerbung von minderjährigen und volljährigen Frauen als strafbar festgelegt. (vgl. Schweizerische Eidgenossenschaft, 2014, Internetquelle) Zunächst unterzeichneten und ratifizierten es nur europäische Länder, unter ihnen Frankreich, Deutschland, Großbritannien und die Niederlande. Auch aus allen anderen Kontinenten traten nach und nach Staaten bei. Bis 1989 war das Abkommen von 71 Staaten unterzeichnet. Das internationale Interesse, Minderjährige – wenn auch hier nur minderjährige Mädchen – zu schützen, war also vorhanden und bildete den Grundstein für die weiteren Übereinkommen, die die Rechte von Kindern festlegen und beschützen sollten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die globale Verbesserung der Lebenssituation von Kindern seit 1989 und begründet die Notwendigkeit, dass sich die Soziale Arbeit intensiv mit der Thematik der Kinderrechte auseinandersetzt.
2. Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Folgen für die Soziale Arbeit: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung, Struktur und Kerninhalte der Konvention und stellt dar, wie die KRK die Soziale Arbeit indirekt in ihrer ethischen und praktischen Ausrichtung beeinflusst.
2.1 Die UN-Kinderrechtskonvention: Hier erfolgt eine detaillierte historische Herleitung und eine systematische Darstellung des Abkommens, einschließlich der vier Grundprinzipien und der Aufgaben des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.
2.1.1 Die Geschichte der UN-Kinderrechtskonvention: Dieser Abschnitt beschreibt die Entwicklung von frühen völkerrechtlichen Schutzabkommen für Minderjährige bis hin zur Verabschiedung der KRK durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1989.
2.1.2 Struktur und wichtigste Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau der Konvention in drei Teilen sowie die inhaltlichen Grundprinzipien, die als Basis für die Rechte von Kindern dienen.
2.2 Die Folgen der KRK für die Soziale Arbeit: Hier wird verdeutlicht, dass die KRK keine direkten Handlungsanweisungen für die Soziale Arbeit gibt, diese jedoch als Menschenrechtsprofession in die Pflicht nimmt, die Rechte im Alltag durchzusetzen.
2.2.1 Die Frage nach dem Kindeswohl als Maxime für die Soziale Arbeit: Diese Sektion analysiert das Prinzip des Kindeswohls, seine Bedeutung als ethische Richtschnur sowie die damit verbundene Kritik und Verantwortung der Professionellen.
2.2.2 Die Rolle der Sozialen Arbeit bei der Bekräftigung von Kindern und Jugendlichen zur Ausübung ihrer Rechte: Dieses Kapitel beschreibt, wie Sozialarbeiter Kinder dabei unterstützen können, ihre Rechte in ihrem spezifischen Lebenskontext zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und aktiv einzufordern.
3. Schluss: Das Fazit resümiert die Bedeutung der KRK für die Soziale Arbeit und betont die Notwendigkeit, den Schutz und die Förderung von Kinderrechten auch in Zukunft konsequent weiterzuführen.
Schlüsselwörter
UN-Kinderrechtskonvention, Soziale Arbeit, Kindeswohl, Menschenrechte, Kinderrechte, Partizipation, Diskriminierungsverbot, Sozialpädagogik, Internationale Profession, Rechtssubjekt, Kinderschutz, Advocacy, Grundprinzipien, Völkerrecht, Empowerment.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der UN-Kinderrechtskonvention und untersucht, welche Auswirkungen dieses internationale Abkommen auf die theoretische Fundierung und die praktische Ausgestaltung der Sozialen Arbeit hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Genese der Kinderrechte, der Analyse der in der Konvention verankerten Grundprinzipien sowie der kritischen Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl und der Partizipation in der Sozialpädagogik.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich die Soziale Arbeit angesichts der UN-Kinderrechtskonvention als Menschenrechtsprofession positioniert und welche Rolle sie bei der Durchsetzung und Bekräftigung von Kindern in der Ausübung ihrer Rechte spielt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit angewendet?
Es handelt sich um eine theoretische Studienarbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse und der kritischen Reflexion bestehender Diskurse und Rechtsbegriffe basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historisch-strukturelle Analyse der Konvention selbst und eine fachspezifische Erörterung ihrer Konsequenzen für die Soziale Arbeit, wobei insbesondere die Begriffe „Kindeswohl“ und „Partizipation“ diskutiert werden.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kindeswohl, Menschenrechtsprofession, Kinderrechte, Partizipationsrechte und das Spannungsfeld zwischen staatlicher Verpflichtung und sozialarbeiterischem Handeln geprägt.
Warum wird das Kindeswohl in der Arbeit kritisch hinterfragt?
Die Autorin betont, dass der Begriff des „Kindeswohls“ in der KRK nicht scharf definiert ist und daher Gefahr läuft, als „beliebig interpretierbar“ für unterschiedliche Interessen instrumentalisiert zu werden, was Sozialarbeiter vor große ethische Herausforderungen stellt.
Welche Rolle spielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der Umsetzung der Kinderrechte?
NGOs werden als treibende Kräfte dargestellt, die maßgeblich an der Verbesserung der Situation von Kindern beteiligt sind, sich in den Prozess der Kinderrechte einbringen und von der Sozialen Arbeit kritisch begleitet sowie unterstützt werden.
- Citar trabajo
- Hermann Fuchs (Autor), 2015, Die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Folgen für die Soziale Arbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418501