Deutschland und die Selektion von Embryonen

"Daß Auschwitz nicht noch einmal sei" wieder aktuell?


Term Paper, 2017

17 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland - ein Exkurs

3 Zwischen Menschenwürde und Selektion - Ein Blick in die ethische Debatte
3.1 Genießen Embryonen „Menschenwürde“?
3.2 Selektion zukünftigem Lebens als Türöffner für Diskriminierung vorhandener Existenzen?
3.3 Konklusion aus der Debatte

4 Auschwitz reloaded? Ein Ausblick

5 Fazit

6 Literatur- und Quellenverzeichnis
6.1 Literatur
6.2 Quellen

1. Einleitung

„Die Forderung, daß Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste anErziehung. Sie geht so sehr jeglicher anderen voran, daß ich weder glaube,sie begründen zu müssen noch zu sollen. Ich kann nicht verstehen, daß manmit ihr bis heute so wenig sich abgegeben hat. Sie zu begründen hätte etwasUngeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug [...].Spreche ich von der Erziehung nach Auschwitz, so meine ich zwei Bereiche:einmal die Erziehung in der Kindheit, zumal der frühen; dann allgemeineAufklärung, die ein geistiges, kulturelles und gesellschaftliches Klimaschafft, das eine Wiederholung nicht zuläßt, ein Klima also, in dem dieMotive, die zu dem Grauen geführt haben, einigermaßen bewußt werden.“1

Mit dieser Forderung gab der deutsche Philosoph und Soziologe Theodor W. Adorno im Jahr1966 die seiner Meinung nach nötige Ausrichtung einer deutschen Gesellschaft, welche durchdie Verbrechen der Nationalsozialisten bis heute geprägt wird. Nicht umsonst wird in dieserArbeit, die den beabsichtigt provokanten Titel: „Daß Auschwitz nicht noch einmal sei -Deutschland und die Selektion von Embryonen“ trägt, die Gesellschaftsidee Adornosverwendet, sollte diese heutzutage doch den größten Konsens genießen. Auschwitz ist mehr alsdas deutsche Vernichtungslager in Polen, in dem mehr als eine Millionen Menschenunterschiedlichster Herkunft, Religion, Gesundheitszustand oder politscher Einstellunggefoltert, ermordet und verbrannt wurden. Auschwitz ist ein Symbol für den Hass auf allesLeben, welches in den Augen einiger weniger Menschen als „unwert“ gilt und in dem Wissenvieler zerstört wurde.

Mit diesem Wissen soll nun in der vorliegenden Arbeit die Fragestellung untersucht werden,wie die Bundesrepublik Deutschland mit den neuen medizinischen Möglichkeiten innerhalbder Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik umgehen sollte. Denn die Technikbietet unserer heutigen Gesellschaft nicht nur die Möglichkeit, mit Sonden zum Mars zu fliegenoder unsere Häuser mittels unserer Stimme zu steuern. Auch die Medizin hat in den letztenJahrzehnten gewaltige Sprünge gemacht. Tatsächlich sind Ärzte mittlerweile in der Lage, potentielle Krankheiten eines ungeborenen Kindes frühzeitig zu erkennen, und das mittels eines einzigen Tropfen Blutes der Mutter - ein kleiner Stich für die Frau, ein großer Schritt für dieMenschheit? Nicht wenige Stimmen äußern sich angesichts der neuen „Chancen“ eher kritisch,bürgen diese doch die Gefahr, dass durch die Einfachheit der Probenentnahme und die hoheZuverlässigkeit der Aussage viele zukünftige Eltern sich gegen ein Kind mit körperlichenund/oder psychischen Einschränkungen entscheiden. „Die Zeit“ bringt es auf den Punkt, wennsie schreibt:

„Die Pränataldiagnostik kann für werdende Eltern Chance oder Belastung sein. Sie eröffnet eine Möglichkeit abzuwägen, wie viel Verantwortung sie sich zutrauen. Oder sie überfordert Eltern.“2

Doch nicht nur für werdende Eltern werden Anwendungen im Zuge der genetischenPräimplantationsdiagnostik zu einer Belastungsprobe. Jede zivilisierte Gesellschaft muss sichmit der Frage auseinandersetzen, wie weit der Mensch in die Natur eingreifen darf. Natürlichsoll diese Arbeit weder den werdenden Eltern noch den Ärzten und Forschern eine Nähe zumNationalsozialismus unterstellen. Ganz im Gegenteil: Unsere Gesellschaft hat es sich mit derDebatte sowohl um PND als auch PID nicht leichtgemacht. Auch ist die Intention derUntersuchung freilich eine ganz andere, wollen Eltern doch verständlicherweise ein gesundes,also körperlich und geistig uneingeschränktes Kind. Dennoch muss die Frage gestellt werden,die besonders in einer Gesellschaft, die sich die Integration und Toleranz auf die Agenda gesetzthat, von absoluter Wichtigkeit ist: Dürfen wir, weil wir es technisch können, entscheiden, werleben darf und wer nicht? Oder wie es Adorno treffend auf den Punkt gebracht hat:

„Unter den Einsichten von Freud, die wahrhaft auch in Kultur und Soziologie hineinreichen, scheint mir eine der tiefsten die, daß die Zivilisation ihrerseits das Antizivilisatorische hervorbringt und zunehmend verstärkt.“3

Im Folgenden werden in einem ersten Schritt die rechtlichen Aspekte der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der PID kurz erläutert, wofür neben dem Gesetzentwurf des Bundestagsim Besonderen der Aufsatz der Professorin für Ethik Dr. Elisabeth Hildt4 als Grundlage dient,welche neben den rechtlichen Aspekten auch die durchaus interessante Frage aufwirft,inwieweit Selektion vom Zeitpunkt der Durchführung abhängt, worauf im Verlauf der Arbeitnoch eingegangen wird. Anschließend soll der Blick in die beiden Kernthemen der ethischenDebatte, nämlich der Frage nach dem Status des Embryos, sowie der Befürchtung einer nachQualitätsmerkmalen ausgerichteten Selektion gewagt werden, welche durch die Aufsätze derPhilosophen Dieter Birnbacher5 und Nikolas Knoepffler6 wissenschaftlich unterlegt werdensollen. Abschließend soll unter Rückberufung auf Adorno und mit Kenntnis der Positionen undArgumente aus der ethischen Debatte sowie der rechtlichen Situation ein Ausblick auf denKonflikt zwischen technischen Möglichkeiten, der Stabilität von Gesetzen sowie derAutonomie von Paaren gewagt werden.

2. Rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland - ein Exkurs

„Dass Fortpflanzung mit (juristischem) Recht in Beziehung steht, dokumentieren zivilrechtliche Regelungen ebenso wie die Verankerung von Begriffen wie Familie (Art. 6 Abs. 1,2. Alt. GG); Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG), Mutter (Art. 6 Abs. 4 GG) [...] im Grundgesetz.“7

Zu Recht genießen werdende Mütter, die Familien, auch Embryonen ein juristisch verankertes Recht auf Schutz. Dass sich die Bundesrepublik Deutschland mit der gesetzlichen Regelung von PID mehr als schwertat, beweist, dass die Lehren aus der Massenselektion der Nationalsozialisten gezogen wurden und keine leichtfertige Entscheidung im Zuge neuer medizinischer Möglichkeiten getroffen wird. Doch verhindert eine enge gesetzliche Regelung zur Anwendung der PID wirklich Selektion?

Neun von zehn Frauen entscheiden sich im Zuge einer Diagnostizierung von Trisomie 21 gegen das Kind.8 Hierfür reicht es in der Pränataldiagnostik mittlerweile aus, der künftigen Muttereinen Tropfen Blut zu entnehmen um daraus mit 99% Wahrscheinlichkeit eine künftigeBeeinträchtigung vorherzusagen. Die Diskussion, dass mit der Leichtigkeit der Probeentnahmegezielt Selektion betrieben und durch den Staat somit unterstützt wird, kann hier nur in derAntwort münden, dass eine Selektion bereits vorher stattfand, diese nun lediglichungefährlicher für die potentielle Mutter ist. Ganz anders sieht es mit derPräimplantationsdiagnostik aus, um die seit Mitte der 1990er Jahre im bundesdeutschen Gebietdie Diskussionen liefen und immer noch laufen.9 Hier galt lange Zeit das Verständnis, dass dasvorhandene Embryonenschutzgesetz diese ausschließt. „Dies aber wurde durch die Praxiseiniger Mediziner praktisch, in Folge auch rechtlich und 2011 politisch hinterfragt.“10 Schließlich stimmte der Deutsche Bundestag in diesem Jahr einem Antrag zu, nach welchemkünftig die PID in eingeschränktem Maß und unter bestimmten Voraussetzungen derwerdenden Eltern, nicht rechtswidrig sei. Im angenommenen Antrag heißt es dazu wie folgt:

„Zur Vermeidung von Missbräuchen soll die PID nach verpflichtenderAufklärung und Beratung sowie einem positiven Votum einer interdisziplinärzusammengesetzten Ethik-Kommission in den Fällen zulässig sein, in denenein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegendeErbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnenist.“11

Eine weitere Einschränkung, um die das Embryonenschutzgesetz hinsichtlich der PID erweitertwurde, bildet hierbei eine vorangegangene gründliche Diagnostik der beiden Partner, ebensomuss die PID innerhalb eines staatlich lizensierten Zentrums vorgenommen werden.12 Somit gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands erstmals eine Regelung zurUntersuchung von in vitro gefertigten Zellen eines Embryos. Ohne den juristischen Exkurs an dieser Stelle weiter auszudehnen, bleibt für die formulierte Fragestellung dieser Arbeit folgender Gedanke aufgrund der Rechtslage festzuhalten: Stellt diese Regelung einen Erfolg für die Menschlichkeit durch Verhinderung von Leid dar oder verneint sie das Lebensrecht aufgrund festgeschriebener „Qualitätsmerkmale“?

Hierfür lohnt der Blick in die geführte Debatte aus philosophischer Perspektive, kommt in der deutschen Biopolitik dem Begriff der Menschenwürde doch eine herausragende Stellung zu, wie der Philosoph Dieter Birnbacher treffend feststellt:

„Für viele Politiker und Verfassungsrechtler ist das in Artikel 1 desGrundgesetzes niedergelegte Prinzip des Schutzes der menschlichen Würdeunvereinbar mit der Verwendung menschlichen Lebens als Mittel zumZweck, und zwar in allen möglichen Formen und ungeachtet seinesEntwicklungsstands.“13

3. Zwischen Menschenwürde und Selektion - Ein Blick in die ethische Debatte

Im folgenden Kapitel soll exemplarisch anhand der beiden wohl bedeutendsten Diskussionsthemen um die PID ein Einblick in eben diese Auseinandersetzung gewährt werden. Hierbei stehen vor allem die Frage nach dem Grad der Menschenwürde, die einem ungeborenen Menschen zukommt, sowie der Vorwurf der Selektion im Vordergrund, zu denen es durchaus unterschiedliche Ansätze zu geben scheint.

3.1 Genießen Embryonen „Menschenwürde“?

Eine der wohl dringendsten Fragestellungen im Zuge der Diskussion um die Verwendung derPID darf wohl die Frage nach der Menschenwürde sein. Genießt ein ungeborener Mensch, egalin welchem biologischen Status sich die Zellen befinden, denselben uneingeschränkten Schutz,der für einen Menschen gelten sollte? Kann ein, plump ausgedrückt, „Zellhaufen“ dieselbenRechte haben wie ein real existenter Mensch? Sollte man aufgrund des biologischenEntwicklungsstands Abstufungen der Menschlichkeit vornehmen?

[...]


1 Adorno, Theodor W.: Erziehung zur Mündigkeit. Vorträge und Gespräche mit Hellmut Becker 1959 - 1969, 26. Auflage, Frankfurt a. M., 2017, S. 88 ff.

2 Stockrahm, Sven; Schadwinkel, Alina; Lüdemann, Dagny: Wer darf leben?, in: Zeit Online 2015, gefunden unter:http://www.zeit.de/feature/down-syndrom-praenataldiagnostik-bluttest-entscheidung (Letzter Aufruf am 08.12.2017).

3 Adorno, Theodor W.: Wie Anm. 1, S. 88.

4 Hildt, Elisabeth: Präimplantationsdiagnostik - Vom Angebot zur Nachfrage?, in: Haniel, Anja; Knoeppfler, Nikolaus (Hrsg.): Menschenwürde und Medizin-Ethische Konfliktfälle, Stuttgart [u.a.] 2000, S. 67 - 83.

5 Birnbacher, Dieter: Menschenwürde und Lebensrecht als Maßstäbe für PGD? Ein Kommentar aus philosophischer Sicht, in: Gethmann, Carl Friedrich; Huster, Stefan (Hrsg.): Recht und Ethik in der Präimplantationsdiagnostik, München 2010, S. 13 - 33.

6 Knoepffler, Nikolaus: Menschliche Embryonen und medizinethische Konfliktfälle, in: Haniel, Anja; Knoeppfler, Nikolaus (Hrsg.): Wie Anm. 4, S. 55 - 62.

7 Hildt, Elisabeth: Wie Anm. 4, S. 149.

8 Linke, Denise: Unser Abtreibungswahn, in: Zeit Online, gefunden unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2014-09/abtreibung-behinderung (Letzter Aufruf am 08.12.2017).

9 Vgl. Hildt, Elisabeth, Wie Anm. 4, S. 67.

10 Diekämper, Julia: Reproduziertes Leben. Biomacht in Zeiten der Präimplantationsdiagnostik, Bielefeld 2011, S. 148.

11 Deutscher Bundestag der 17. Wahlperiode: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) vom 12.04.2011, Drucksache 17/5451, S. 3.

12 Vgl Ebd.

13 Birnbacher, Dieter: Wie Anm. 5, S. 13.

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Details

Title
Deutschland und die Selektion von Embryonen
Subtitle
"Daß Auschwitz nicht noch einmal sei" wieder aktuell?
College
University of Potsdam  (Institut für L-E-R)
Grade
1,3
Author
Year
2017
Pages
17
Catalog Number
V418623
ISBN (eBook)
9783668675438
ISBN (Book)
9783668675445
File size
529 KB
Language
German
Keywords
Selektion, Adorno, Deutschland, Embryo, Embryonenselektion
Quote paper
Jan Kohlhoff (Author), 2017, Deutschland und die Selektion von Embryonen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418623

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