Ursachen für den Ärztemangel in den ländlichen Regionen Deutschlands trotz des allgemeinen Anstiegs der Ärzterate


Hausarbeit, 2017

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


I. Inhaltsverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffserklärung
2.1 Ärztemangel
2.2 Hausärztlich Versorgung
2.3 Vertragsärzte
2.4 Bedarfsplanung
2.4.1 Aufgabe des Bedarfsplanes
2.4.2 Aufstellen des Bedarfsplanes
2.4.3 Durchführung der Bedarfsplanung

3 Entwicklung der Ärzterate in Deutschland
3.1 Bevölkerungsentwicklung in Deutschland
3.2 Entwicklung der Ärzte in Deutschland

4 Aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland

5 Bedarfsbeeinflussende Faktoren der hausärztlichen Versorgung
5.1 Demografischer Wandel
5.2 Medizinstudium
5.3 Die Altersstruktur der Ärzte
5.4 Die Stadt-/Landversorgung

6 Lösungsansätze

7 Fazit

III. Literaturverzeichnis

II. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Bevölkerungsprognose in Deutschland nach Altersgruppen (in Millionen)

Abb. 2 Gesamtanzahl der Ärzte in Deutschland im Zeitraum 1990 bis 2015 (in 1.000)

Abb. 3 Verteilung der Vertragsärzte auf die hausärztliche Versorgung

Abb. 4 Prozentuale Zunahme Erkrankter pro 100.000 Einwohner für 22 Krankheiten von 2007 bis 2050

1 Einleitung

‚Der Ärztemangel und der Mangel an Arztstunden sind keine Prognose mehr, sondern in vielen Regionen Deutschlands längst Realität. (…)‘[1] sagte Prof. Dr. med. Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, bei der Veröffentlichung der Ärztestatistik 2014.

Es existieren zahlreiche Schlagzeilen und Artikel zum Thema Ärztemangel. Das Thema wird immer akuter, so wie das Zitat schon aussagt. Besonders ländliche Regionen sind von dem Mangel betroffen. Doch warum wird von Ärztemangel gesprochen, wenn die eigentliche Anzahl der Ärzte steigt? Hat der demografische Wandel einen so starken Einfluss? Warum ist der Ärztemangel auf dem Land größer als in der Stadt? Gibt es Möglichkeiten den Mangel, der überwiegend die hausärztliche Versorgung betrifft, zu unterbinden oder wächst dieser so stark, dass es in einigen Jahren so gut wie keine hausärztliche Versorgung mehr auf dem Land geben wird? Hilft die Bedarfsplanung wirklich bei der Verteilung der Hausärzte in ländlichen Regionen?

In der folgenden Arbeit wird das Thema des Ärztemangels in ländlichen Regionen Deutschlands insbesondere der hausärztlichen Versorgung, trotz allgemein steigender Ärzterate in Deutschland, dargestellt. Dazu werden zunächst verschiedene Begriffe zum Verständnis erläutert. Daraufhin wird die Entwicklung der Ärzterate in Deutschland dargestellt, wozu die Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung und die Entwicklung der Ärztezahlen in Deutschland in dem Zeitraum von 1990 bis 2015 zählt. Anschließend wird die aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland aufgezeigt. Das darauffolgende Kapitel bezieht sich auf beeinflussende Faktoren der hausärztlichen Versorgung, die unter anderem den demografischen Wandel beinhalten. Damit die hausärztliche Versorgung auf dem Land nicht zu stark schwindet, sondern beibehalten werden kann, werden daraufhin einige Lösungsansätze erläutert.

2 Begriffserklärung

Im folgenden Kapitel werden die Begriffe „Ärztemangel“, „Hausärztliche Versorgung“, „Vertragsärzte“ und „Bedarfsplanung“ erklärt. Diese sind von besonderer Bedeutung für das Thema und sollen das Verständnis erleichtern.

2.1 Ärztemangel

Die „Nachfrage nach ärztlichen Leistungen ist größer als das Angebot“[2], so definiert Nippert den Ärztemangel. Eine genaue Begriffsdefinition kann bei dem Begriff Ärztemangel nicht gegeben werden, da der Begriff unterschiedlich verwendet wird. Auf der einen Seite kann man den Ärztemangel wirtschaftlich erläutern, so wie es Nippert macht. Man kann jedoch ebenfalls nur die reinen Zahlen von gelisteten Vertragsärzten in verschiedenen Regionen vergleichen und daraus schließen, dass ein Ärztemangel vorliegt. Auf der anderen Seite kann ein Ärztemangel nach dem Bedarfsplan definiert werden, in dem Ärztesitze „nicht nur vorübergehend nicht besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare Erschwernis der Inanspruchnahme vertragsärztlicher Leistungen für Versicherte eintritt“.[3] Zusammengefasst wird davon ausgegangen, dass Ärztemangel vorliegt, wenn die Verfügbarkeit der Ärzte in einem bestimmten Planungsbereich nicht ausreicht und somit eine Unterversorgung vorliegt. Damit diese bestimmt werden kann müssen sowohl die Anzahl der Bevölkerung als auch die Anzahl der Ärzte berücksichtig werden.

2.2 Hausärztlich Versorgung

Die ambulante Patientenversorgung wird in hausärztliche und fachärztliche Versorgung unterteilt. Diese Unterteilung wurde 1993 mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) getroffen.[4] Die hausärztliche Versorgung gliedert sich in vier große Punkte, die im §73 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch, (SGB V) festgehalten sind.

1. (…) „die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes; Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen,
2. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen,
3. die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung,
4. die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen.“[5]

Die hausärztliche Versorgung wird von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten geleistet. Internisten, die keine Schwerpunktbeziehung haben, ist es frei überlassen, ob sie als Haus- oder als Facharzt tätig sein wollen.[6] Außerdem zählen „Ärzte, die nach §95 Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind und Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben“[7] zu der hausärztlichen Versorgung hinzu.

2.3 Vertragsärzte

Ärzte, die für die Behandlung von Sozialversicherten zugelassen sind, nennt man Vertragsärzte. Sie sind Mitglieder in den jeweils für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen und werden durch diese organisiert. Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt ist die Approbation und eine Weiterbildung zum Facharzt.[8]

2.4 Bedarfsplanung

Die ambulante Versorgung und damit auch die Niederlassung von Ärzten, ist durch die Bedarfsplanung gesetzlich geregelt (§99ff. SGB V).[9]

2.4.1 Aufgabe des Bedarfsplanes

Die Aufgabe des Bedarfsplanes ist es eine ausgewogene Versorgung im haus- und fachärztlichen Bereich zu schaffen. Dabei erfasst die Bedarfsplanung die Zahl der zugelassenen Vertragsärzte im Verhältnis zu der Zahl der Einwohner in einem bestimmten Planungsbereich. Der Planungsbereich wird von Bundesamt für Bauwesen und Raumvermessung bestimmt.[10]

Die seit 1977 bestehende Bedarfsplanung wurde im Jahr 1993 reformiert. Die Reform hatte zum Ziel, dass durch den Bedarfsplan der Anstieg der Ärzte, in vor allem überversorgten Gebieten, verhindert werden soll. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, welches am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, wurde dieses vorerst zentrale Ziel nicht mehr auf die Verhinderung der Überversorgung, sondern auf die Verhinderung bzw. den Ausgleich der Unterversorgung gerichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss bekam von dem Gesetzgeber die Erlaubnis zur Weiterentwicklung der Richtlinien der Bedarfsplanung, damit dieser flexibler auf besonders betroffene Gebiete, wie den ländlichen Raum, eingreifen kann.[11]

2.4.2 Aufstellen des Bedarfsplanes

Die Kassenärztliche Vereinigung ist dazu verpflichtet, zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen einen Bedarfsplan zu erstellen. Die Voraussetzung dabei ist das gegenseitige Einverständnis der Akteure.[12]

2.4.3 Durchführung der Bedarfsplanung

Nach dem der Bedarfsplan aufgestellt ist, wird ebenfalls durch die Kassenärztliche Vereinigung die Bedarfsplanung durchgeführt. Dabei wird die Arztdichte in den festgelegten Planungsbereichen analysiert. Wird die, in dem zu analysierenden Bezirk, vorgesehene Arztdichte zu mehr als 10% überschritten, gilt dieser Planungsbereich als überversorgt. Der zuständige Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen legt in Bezug auf das Ärzte-Einwohner-Verhältnis fest, dass eine Überversorgung vorliegt. Ist der zuständige Landesausschuss zu dem Entschluss gekommen, dass der Bereich von einer Überversorgung betroffen ist, wird eine Zulassungsspeere für neue Sitze der Vertragsärzte für den Planungsbereich angeordnet. Vertragsärzte können somit nur noch eine bestehende Praxis übernehmen oder eine Gemeinschaftspraxis bilden. Stellt der zuständige Landesausschuss jedoch eine Unterversorgung fest, so setzt dieser der Kassenärztlichen Vereinigung eine Frist zu der die Unterversorgung beglichen werden soll.[13] Ist es nicht möglich in diesem Zeitraum mit den gegebenen Mitteln die Unterversorgung zu bewältigen ist es die Pflicht der Landesausschüsse Zulassungsbeschränkungen in den Gebieten in unmittelbarer Nähe anzuordnen.[14]

3 Entwicklung der Ärzterate in Deutschland

Für die Darstellung der Entwicklung der Ärzterate wird im Folgenden die Bevölkerungsentwicklung von Deutschland und die Entwicklung der Gesamtzahl der Ärzte erläutert.

3.1 Bevölkerungsentwicklung in Deutschland

Die Altersstruktur der Bevölkerung durchläuft einen Wandel. Im Jahr 2008 lebten in Deutschland 82 Mio. Menschen. Darunter 9,9 Mio. 20 bis unter 30-jährige und 24,3 Mio. 30 bis unter 50-jährige. Die Altersgruppe der 50 bis unter 65-jährigen belauft sich auf 15,5 Mio. Menschen und die der 65 bis unter 80-jährigen auf 12,7 Mio. Die älteste Gruppe der 80-jährigen und älteren Menschen umfasst eine Anzahl von 4,1 Mio. Betrachtet man die prognostizierte Entwicklung für das Jahr 2020 sinken die Anzahlen der jüngeren Gruppen bis zu einem Alter von unter 50 Jahren. Ab 50 Jahren und älter steigt die Anzahl der Menschen die diesen Gruppen zugehören. Bei den 50 bis unter 65-jährigen steigt die Zahl auf 19,2 Mio. Auf 6 Mio. erhöht sich die der 80 Jahre alten und älteren Menschen. Laut der Prognose soll diese bis 2060 auf 9 Mio. steigen, sodass sich die Anzahl der MEnschen durch den demografischen Wandel innerhalb von 58 Jahre mehr als verdoppelt. Die junge Generation erlebt hingegen einen Verlust, denn die 0 bis unter 20-jähringen mit 15,6 Mio. Jahr 2008 soll auf 10,1 Mio. schrumpfen.[15]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 Bevölkerungsprognose in Deutschland nach Altersgruppen (in Millionen)

(Quelle: Statista [o.J.], o.S.)

Diese Prognose stellt die demografische Entwicklung und die veraltende Bevölkerung dar.

3.2 Entwicklung der Ärzte in Deutschland

Die Gesamtzahl der Ärzte in Deutschland stieg in den Jahren von 1990 bis 2015 von 289,1 Tsd. auf 485,8 Tsd. an. In dem betrachtetem Zeitraum stieg die Zahl der beruflich tätigen Ärzte von 237.700 Ärzten auf 371.300 Ärzte an. Zudem stieg jedoch auch verstärkt die Anzahl der Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit. Im Jahr 1990 waren dies 51.400 ohne ärztliche Tätigkeit und im Jahr 2015 114.500.[16]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Gesamtanzahl der Ärzte in Deutschland im Zeitraum 1990 bis 2015 (in 1.000)

(Quelle: Statista [o.J.], o.S.)

4 Aktuelle hausärztliche Versorgung in Deutschland

Damit die aktuelle hausärztliche Versorgung dargestellt werden kann, wird diese im Folgenden erläutert.

In Deutschland waren am Ende des Jahres 2014, laut dem Geschäftsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2015, 143.635 Vertragsärzte tätig.[17] Davon befanden sich ca. 45 % der Ärzte in hausärztlicher Tätigkeit, ausgeschlossen jedoch Kinderärzte.[18] Die Zahl der tätigen Hausärzte betrug 54.003.[19] Im Allgemeinen ist ein prozentualer Rückgang der hausärztlichen Versorgung zu beobachten.[20]

[...]


[1] Osterloh [2014], S.1.

[2] Nippert [2011], S.3.

[3] KV Baden-Württemberg [2013], S.2.

[4] Vgl. Rosenbrock/ Gerlinger [2014], S.171.

[5] §73 Abs.1 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) v. 11.10.2016.

[6] Vgl. §73 Abs.1a Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) v. 11.10.2016.

[7] §73 Abs. 1a Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) v. 11.10.2016.

[8] Vgl. Wasem/Staudt [2013], S.364.

[9] Vgl. §99ff Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) v. 11.10.2016.

[10] Vgl. G-BA [2013], o.S.

[11] Vgl. G-BA [2013], o.S.

[12] Vgl. Simon [2013], S.289.

[13] Vgl. Simon [2013], S.289.

[14] Vgl. §100 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGB V) v. 11.10.2016.

[15] Vgl. Statista [o.J.], o.S.

[16] Vgl. Statista [o.J], o.S.

[17] Vgl. KBV [2015], S.51f.

[18] Vgl. KBV [2015], S.58.

[19] Vgl. KBV [2015], S. 51f.

[20] Vgl. KBV [2015], S. 58.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Ursachen für den Ärztemangel in den ländlichen Regionen Deutschlands trotz des allgemeinen Anstiegs der Ärzterate
Hochschule
Hochschule Fresenius; Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
22
Katalognummer
V418662
ISBN (eBook)
9783668678255
ISBN (Buch)
9783668678262
Dateigröße
1016 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ursachen, ärztemangel, regionen, deutschlands, anstiegs, ärzterate
Arbeit zitieren
Paulina Eing (Autor:in), 2017, Ursachen für den Ärztemangel in den ländlichen Regionen Deutschlands trotz des allgemeinen Anstiegs der Ärzterate, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418662

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