Menschenrechte sind überstaatliche Rechte und sind vor allem Grundrechte, beispielsweise das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz und die körperliche Unversehrtheit. Man unterscheidet Menschenrechte von den Bürgerrechten, wie das Recht wählen zu dürfen. Sie garantieren den Schutz der Menschen auf der ganzen Welt und sind natürliche Grundrechte, die jeder individuellen Person uneingeschränkt zustehen, wobei es nach wie vor Staaten gibt in denen Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Das Thema des vorliegenden Essays ist die Frage ob Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden können. Wenn es dem so ist, was wäre die Bedeutung der Menschenrechte, wenn diese nicht als moralische sondern als juridische Rechte verstanden würden. Dieser Essay versucht diese Frage zu beantworten. In einer globalisierten Welt, in der täglich Individuen unterschiedlicher sozio-kulturellem Hintergrund aufeinandertreffen, eine der bedeutendsten Fragen überhaupt, wie ein friedliches Zusammenleben überhaupt funktionieren kann.
Allgemein ist gültig, dass sich hinter den Menschenrechten die Idee verbirgt, dass alle Menschen gleiche Rechte haben. Diese Idee scheint harmlos zu sein, doch es verfolgt hohe Ansprüche. Menschenrechte sollten universelle Kriterien aufweisen, sie müssten, außer dass sie für jeden Menschen ohne Ausnahme gelten müssen, auch identisch, das heißt für alle Menschen in gleicher Bedeutung, unteilbar und kategorisch, also bedingungslos gelten. Nach dieser Definition der Menschenrechte versteht man sie als moralisches Recht. Doch sie bildete sich durch die Einsicht in das Wesen des Menschen heraus und würde schon vor jeder positiven Rechtsetzung gelten. Daraus versteht man, dass diese genannte Konzeption der Menschenrechte verpflichtet ist zu zeigen, dass sich diese Rechte aus der Natur des Menschen herausleiten. Dieses Konzept versuchten die vorher erwähnten politischen Philosophen in der Frühen Neuzeit zu wiederlegen. Es wurde ein Naturzustand des Menschen angenommen, in dem dieser nur als Individuum ohne Bindung in eine soziale, kulturelle sowie ökonomische Umwelt existiert. Dieser soll von diesen Umständen ferngehalten werden. Falls die Individuen sich in diesem genannten Zustand für eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung entscheiden würden die jeweiligen Umstände, in denen sich die Menschen befinden, als belegt angenommen werden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung und Fragestellung
Menschenrechte als moralische Rechte
Thomas Hobbes und John Locke
Die Vernunft bei Immanuel Kant
Menschenrechte als juridische Rechte
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretische Begründbarkeit von Menschenrechten, indem sie die Differenz zwischen moralischen Rechten und juridischen Rechten anhand klassischer sowie zeitgenössischer politischer Philosophie analysiert und auf ihre universelle Gültigkeit hinterfragt.
- Die moralische Fundierung von Menschenrechten im Naturzustand bei Hobbes und Locke.
- Die Rolle der Vernunft und der moralischen Person bei Immanuel Kant.
- Die Transformation von Menschenrechten in juridische Rechte bei Habermas und Rawls.
- Das Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und universeller Menschenrechtsgeltung.
- Die Herausforderung des friedlichen Zusammenlebens in einer globalisierten Welt.
Auszug aus dem Buch
Thomas Hobbes und John Locke
Thomas Hobbes und John Locke zählen heute zu den Klassikern der politischen Theorie der Neuzeit. Mit ihren Staatstheorien, die beide im 17. Jahrhundert verfasst wurden und bis auf die aristotelische Philosophie zurückgehen. Der Mensch wurde in ein hierarchisch gegliedertes Universum hinein geboren und nahm einen bestimmten Platz ein. Jede einzelne Ebene des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mit eingeschlossen auch die politische Ordnung, baut sich auf diese von Gott gegebene hierarchische Gliederung auf. Durch die Einführung des Rationalismus, in dem die Staatstheorien von Hobbes und Locke deutlich wird, wurde das Welt und Menschenbild der Scholastik kritisiert. Hierbei rückte das Individuum mit den natürlichen Rechten in den Vordergrund, sodass die traditionelle Naturrechtslehre sowie die Legitimation der staatlichen Herrschaft neu reflektiert wurden. Während die natürlichen Rechte der Individuen harmonisch eingebunden waren in die hierarchische Ordnung der göttlichen Schöpfung, begannen die Naturrechtslehren das Individuum aus diesem göttlichen Ganzen herauszulösen. Aufgrund des Gleichheits- und Freiheitsprinzips von Locke und Hobbes stellen diese Staatstheorien die ersten Schritte zu einer demokratischen Staatsordnung dar. Die Frage stellt sich ob Hobbes ohne zusätzliche Annahmen auskommt.
Jürgen Habermas sieht das Konzept von Hobbes von weiteren Bedingungen abhängig. Denn nach ihm sollten Individuen die Fähigkeit besitzen, die Perspektive der zweiten Person einzunehmen. Außerdem ist es den Individuen im Naturzustand nicht möglich die sogenannte soziale Perspektive des ‚Wir‘ einzunehmen. Im Gegensatz zu Hobbes herrscht im Naturzustand Lockes „ein natürliches Gesetz, das für jeden verbindlich ist“ nämlich die Vernunft. Lockes Begründungsmodell der Menschenrechte kann, aufgrund der Geltung eines bereits geltenden Gesetztes, nicht aus der Natur des Menschen dienen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung und Fragestellung: Diese Einführung erläutert den Status von Menschenrechten als überstaatliche Grundrechte und formuliert die zentrale Forschungsfrage nach der moralischen Begründbarkeit dieser Rechte in einer globalisierten Welt.
Menschenrechte als moralische Rechte: Das Kapitel befasst sich mit der theoretischen Herleitung von Menschenrechten aus dem Wesen des Menschen und diskutiert die Konzepte der politischen Philosophie der Frühen Neuzeit.
Thomas Hobbes und John Locke: Hier wird der Übergang von der scholastischen Ordnung hin zum Rationalismus analysiert, wobei der Fokus auf der Rolle des Individuums und den Naturzustandstheorien liegt.
Die Vernunft bei Immanuel Kant: Der Abschnitt beleuchtet Kants Freiheitsbegriff und die Notwendigkeit der Anerkennung des anderen als moralische Person für die Begründung von Menschenrechten.
Menschenrechte als juridische Rechte: Dieses Kapitel untersucht die Ansätze von Habermas und Rawls, die Menschenrechte als universelle juridische Rechte innerhalb staatlicher Strukturen definieren.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, moralische Rechte, juridische Rechte, Naturzustand, Thomas Hobbes, John Locke, Immanuel Kant, Jürgen Habermas, John Rawls, politische Freiheit, Naturrecht, Völkerrecht, staatliche Souveränität, Autonomie, Vernunft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die philosophische Fundierung von Menschenrechten und fragt, ob diese als moralische Rechte aus der menschlichen Natur abgeleitet oder eher als juridische Rechte innerhalb staatlicher Systeme verstanden werden müssen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Themen sind die Staatstheorien der Frühen Neuzeit, die Bedeutung des Naturzustands, das Konzept der moralischen Autonomie sowie die moderne völkerrechtliche Einbettung von Menschenrechten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob Menschenrechte rein aus der Natur des Menschen begründet werden können oder ob sie zwingend auf staatliche Anerkennung als juridische Rechte angewiesen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die geisteswissenschaftliche Methode der philosophischen Textanalyse, um die Theorien von Hobbes, Locke, Kant, Habermas und Rawls kritisch gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Ansätze zur Naturrechtslehre und den Wandel zum modernen Rechtsverständnis bei Habermas und Rawls, wobei die praktische Anwendbarkeit der Konzepte hinterfragt wird.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Menschenrechte, moralische/juridische Rechte, Naturzustand, Autonomie, Vernunft, Souveränität und politische Freiheit.
Welche Rolle spielt der Naturzustand bei Hobbes und Locke?
Der Naturzustand dient als hypothetisches Ausgangsmodell, in dem Individuen ohne soziale Bindungen existieren, um die Legitimation von Rechten und staatlicher Ordnung auf ihre Ursprünge zu prüfen.
Warum lehnt Habermas eine rein moralische Begründung ab?
Habermas argumentiert, dass Menschenrechte als juridische Rechte einem Souverän nicht paternalistisch übergestülpt werden dürfen, da die Bürger die Adressaten und zugleich die Autoren des Rechts sein müssen.
Wie unterscheidet sich Kants Ansatz von seinen Vorgängern?
Kant verankert das Menschenrecht in der Freiheit und dem praktischen Imperativ, wobei er den Fokus stärker auf die Anerkennung des Anderen als moralische Person legt als rein auf den Naturzustand.
Zu welchem Schluss kommt der Autor hinsichtlich der Gültigkeit?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass juridische Menschenrechte nicht unabhängig von Staaten bestehen können und dass ein friedliches Miteinander in der Freiheit liegt, das Anderssein anderer zu akzeptieren.
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- Mag. phil. Ümran Düser (Author), 2013, Können Menschenrechte als moralische Rechte begründet werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418684