„Wann handelt es sich um eine Restaurantleistung?“, „Wann ist von einer Lieferung von Lebensmitteln auszugehen?“, und „Wie erfolgt eine Abgrenzung?“ Diese Fragen werden in dieser Arbeit ausführlich analysiert.
Zunehmend mehr Menschen in Deutschland verzehren Speisen unterwegs und auswärts. Sowohl das Essen in Restaurants, Bars oder Cafés als auch der Verzehr von Speisen unterwegs an Imbiss- und Verzehrständen hat an Beliebtheit gewonnen. Das zeigt eine Statistik basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes. Während im Jahr 2007 lediglich ca. 39 Mrd. den Umsatz der Gastronomie ausgemacht haben, sind es im Jahr 2017 bereits etwa 54 Mrd. Bis zum Jahr 2021 ist ein weiterer Anstieg von etwa 2 Mrd. jährlich zu erwarten. Nachdem nicht alle Gastronomieumsätze umsatzsteuerlich gleich zu bewerten sind, hat das zur Folge, dass in Zukunft mit einer steigenden Relevanz des Abgrenzungsthemas zu rechnen ist.
Für Unternehmer im Gastronomiebereich ist die Unterscheidung zwischen den Lieferungen von Lebensmitteln und Restaurantleistungen von erheblich wirtschaftlicher Bedeutung, denn nur für „Lieferungen“ besteht die Möglichkeit zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 7%. Umsätze aus Restaurantleistungen hingegen sind den „sonstigen Leistungen“ zuzuordnen, welche immer mit dem allgemeinen Steuersatz von 19% besteuert werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definitionen der grundlegenden Begrifflichkeiten und Einordnung in die Thematik
- Definition von „Lieferungen“
- Definition von „Sonstigen Leistungen“
- Abgrenzung zwischen „Lieferungen“ und „sonstigen Leistungen“
- Methoden der Abgrenzung
- Unschädliche Dienstleistungselemente
- Schädliche Dienstleistungselemente
- Dienstleistungen von Dritten
- Analyse ausgewählter Abgrenzungsproblematiken
- Imbissstand
- Schnellrestaurants
- Verkauf von Oktoberfestbrezen im Festzelt
- Kritische Würdigung und Beurteilung der Abgrenzungsmethoden
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Lieferungen von Lebensmitteln und Restaurantleistungen im Umsatzsteuerrecht. Ziel ist es, die verschiedenen Abgrenzungskriterien zu analysieren und ihre Anwendung in der Praxis zu verdeutlichen. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
- Definition von „Lieferungen“ und „sonstigen Leistungen“ im Umsatzsteuerrecht
- Abgrenzungsprobleme zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen im Gastronomiebereich
- Analyse von Fallbeispielen, wie z.B. Imbissstände, Schnellrestaurants und Oktoberfestbrezenverkauf
- Kritik und Bewertung der verschiedenen Abgrenzungsmethoden
- Zusammenfassende Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema ein und zeigt die wachsende Bedeutung der Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen im Gastronomiebereich auf.
Kapitel 2 definiert die grundlegenden Begrifflichkeiten „Lieferungen“ und „sonstige Leistungen“ und ordnet sie in den Kontext der Gastronomie ein. Hierbei wird insbesondere auf die Abgrenzung von Lieferungen von Lebensmitteln und Restaurantleistungen eingegangen.
Kapitel 3 beleuchtet verschiedene Methoden der Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Es werden sowohl unschädliche als auch schädliche Dienstleistungselemente sowie die Rolle von Dienstleistungen Dritter betrachtet.
Kapitel 4 analysiert ausgewählte Abgrenzungsproblematiken aus der Praxis, wie z.B. Imbissstände, Schnellrestaurants und den Verkauf von Oktoberfestbrezen im Festzelt.
Kapitel 5 bietet eine kritische Würdigung und Beurteilung der verschiedenen Abgrenzungsmethoden. Es werden die Stärken und Schwächen der einzelnen Methoden beleuchtet und die Praxisrelevanz bewertet.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit sind: Umsatzsteuer, Lieferungen, sonstige Leistungen, Restaurantleistungen, Gastronomie, Abgrenzung, Dienstleistungen, Lebensmittel, Steuersatz, Rechtsprechung, Praxisbeispiele, Kritik, Bewertung.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist die Abgrenzung zwischen Restaurantleistung und Lebensmittellieferung steuerlich wichtig?
Die Unterscheidung bestimmt den Steuersatz: Für die reine Lieferung von Lebensmitteln gilt der ermäßigte Satz von 7 %, während Restaurantleistungen als „sonstige Leistungen“ mit 19 % besteuert werden.
Wann wird eine Bewirtung als „sonstige Leistung“ (19 %) eingestuft?
Wenn das Dienstleistungselement überwiegt, z. B. durch das Bereitstellen von Tischen, Stühlen, Bedienung, Geschirr oder ein besonderes Ambiente, das den Verzehr vor Ort fördert.
Was gilt bei einem Imbissstand als „unschädliches“ Dienstleistungselement?
Einfache Vorrichtungen wie schmale Ablagebretter an Verkaufsständen gelten oft als unschädlich, sodass hier weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 % für die Lieferung der Speisen angewendet werden kann.
Wie werden Umsätze in Schnellrestaurants umsatzsteuerlich behandelt?
Hier kommt es auf die Entscheidung des Kunden an: Speisen zum Mitnehmen („To-go“) werden mit 7 % besteuert, während der Verzehr im Restaurant aufgrund der bereitgestellten Infrastruktur mit 19 % besteuert wird.
Welche Rolle spielt die aktuelle Rechtsprechung bei diesem Thema?
Die Rechtsprechung des BFH und des EuGH hat die Kriterien für „schädliche“ Dienstleistungselemente (wie die Reinigung von Tischen oder das Zurverfügungstellen von Mobiliar) stetig präzisiert, um eine einheitliche Besteuerung zu gewährleisten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2017, Restaurantleistung und Lebensmittellieferung. Eine umsatzsteuerliche Abgrenzung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/418902