Feiert ein katholischer Priester nachweislich gemeinsam mit einem protestantischen Pfarrer die Eucharistie beziehungsweise das Abendmahl, wird der Priester jeweils mit einer Kirchenstrafe sanktioniert, was bei sehr vielen Gläubigen auf Unverständnis stösst. Warum sie ausgefällt wird, bleibt ihnen unklar. Die Arbeit geht dieser Frage deshalb genau nach und liefert hilfreiche Erklärungen.
Die Anwendung von Can. 1365 CIC/83 und Can. 1440 CCEO erfordert eine genaue Kenntnis von Gesetz und Sachverhalt, Sorgfalt sowie einen erhöhten Begründungs- und Argumentationsaufwand. Wird dies seitens der kirchlichen Autoritäten geleistet, kann auch mit einem grösseren Verständnis seitens der Gläubigen gerechnet werden. Die kirchliche Autorität muss sich vor willkürlicher Rechtsanwendung hüten und darf dem Fortschritt der Ökumene nicht mittels objektiv ungerechtfertigter Strafurteile schaden. Angesichts der Schwierigkeit einer angemessenen Rechtsprechung wäre demzufolge die Herausbildung einer gewissen Kasuistik wünschenswert, um die ausgefällten Strafen objektiv vergleichen und überprüfen zu können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Frühere Rechtslage
- Redaktionsgeschichte
- Authentische Quellen
- Absicht des Gesetzgebers
- Täter
- Straftatbestand der verbotenen Gottesdienstgemeinschaft
- Gesetzlich erlaubte Ausnahmefälle
- Erforderlicher Vorsatz
- Strafe
- Besondere Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre für die Bestrafung
- Grund der Strafbestimmung
- Normzweck
- Schädlichkeit der Rechtslage für den Fortschritt der Ökumene?
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der kirchenrechtlichen Bestrafung verbotener Gottesdienstgemeinschaft von katholischen mit nichtkatholischen Christen. Sie analysiert die einschlägigen Bestimmungen des Codex Iuris Canonici (CIC/83) und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) und untersucht die historische Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen, die Strafbestimmungen und die Auswirkungen auf den ökumenischen Fortschritt.
- Die Entwicklung des Rechts der Gottesdienstgemeinschaft im katholischen Kirchenrecht
- Die rechtlichen Grundlagen und die Strafbestimmungen des CIC/83 und des CCEO
- Die Rolle der Kongregation für die Glaubenslehre bei der Bestrafung von Verstössen gegen die Vorschriften
- Die möglichen Folgen der Bestrafung für den ökumenischen Fortschritt
- Die Bedeutung der Unterscheidung zwischen Gottesdienstgemeinschaft und Sakramentenspendung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit legt den Fokus auf die Bestrafung von katholischen Priestern, die an gemeinsamen Gottesdiensten mit nichtkatholischen Christen teilnehmen. Sie stellt die Relevanz des Themas im Kontext des ökumenischen Fortschritts dar.
- Frühere Rechtslage: Dieses Kapitel beschreibt die frühere Rechtslage im Codex Iuris Canonici von 1917 (CIC/17) und behandelt die Behandlung von nichtkatholischen Christen als Häretiker und Schismatiker.
- Redaktionsgeschichte: Hier werden die Entwicklungen des Kirchenrechts im Hinblick auf die Gottesdienstgemeinschaft während der Revision des CIC/17 und des CCEO nachgezeichnet.
- Authentische Quellen: Dieser Abschnitt listet die relevanten Dokumente und Gesetzestexte auf, die als Grundlage für die aktuellen Vorschriften dienen.
- Absicht des Gesetzgebers: Die Absicht des Gesetzgebers, die ‘Gemeinschaft in heiligen Sachen’ zu regulieren und Missbräuche zu verhindern, wird hier erläutert.
- Täter: Dieses Kapitel identifiziert die Personen, die sich aufgrund der Vorschriften des CIC/83 und des CCEO strafbar machen können, insbesondere Priester bei verbotener Konzelebration.
- Straftatbestand der verbotenen Gottesdienstgemeinschaft: Hier wird der Tatbestand der verbotenen ‘Gemeinschaft in heiligen Sachen’ näher beleuchtet und verschiedene Formen der Gottesdienstgemeinschaft, die strafbar sein können, aufgezählt.
- Gesetzlich erlaubte Ausnahmefälle: Dieser Abschnitt behandelt Ausnahmen von den Verboten, die in bestimmten Fällen erlaubt sind.
- Erforderlicher Vorsatz: Die Voraussetzungen für die Strafbarkeit, insbesondere die Notwendigkeit des Vorsatzes, werden hier behandelt.
- Strafe: Dieses Kapitel beleuchtet die möglichen Strafen für Verstösse gegen die Vorschriften und die Verfahren bei der Strafverhängung.
- Besondere Zuständigkeit der Kongregation für die Glaubenslehre für die Bestrafung: Die besondere Rolle der Glaubenskongregation bei der Bestrafung von Priester, die an verbotenen Konzelebrationen teilnehmen, wird hier erläutert.
- Grund der Strafbestimmung: Die Gründe für die strafrechtliche Regulierung der ‘Gemeinschaft in heiligen Sachen’ und den Schutz der Einheit der Kirche werden dargelegt.
- Normzweck: Der Zweck der Strafbestimmungen, Missbräuche zu verhindern und den ökumenischen Fortschritt nicht zu gefährden, wird erläutert.
- Schädlichkeit der Rechtslage für den Fortschritt der Ökumene?: Die Frage, ob die bestehenden Strafbestimmungen dem ökumenischen Fortschritt schaden, wird diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Schlüsselbegriffe Gottesdienstgemeinschaft, ‘Gemeinschaft in heiligen Sachen’, Konzelebration, Sakramentenspendung, Kirchenrecht, CIC/83, CCEO, Ökumene, Strafbestimmungen, Glaubenskongregation.
- Arbeit zitieren
- Dr. Andrea G. Röllin (Autor:in), 2018, Bestrafung verbotener Gottesdienstgemeinschaft von katholischen mit nichtkatholischen Christen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419321