Alternative Reorganisationsmodelle


Term Paper (Advanced seminar), 2005

22 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren

3. Reformvorschläge
3.1. Das auktionsbasierte Modell von Roe
3.2. Optionsbasierte Reorganisationsmodelle
3.2.1. Das Modell von Bebchuk
3.2.2. Das Modell von Aghion, Hart und Moore

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabelle 1: Anspruch der Beteiligten als Funktion von V Seite

1. Einleitung

Was haben die Fälle von Philipp Holzmann, Grundig, Leo Kirch, Walter Bau, und Salamander gemein? Sie zeigen das Insolvenzen allgegenwärtig[1] sind, und auch vor großen Konzernen und Unternehmen mit einer langen Tradition nicht halt machen.

Bei der Konzipierung der neuen Insolvenzordnung im Rahmen der Insolvenzrechtsreform[2] in Deutschland, diente das US-amerikanische Reorganisationsrecht, Chapter 11 Bankruptcy Code, als Vorbild.[3]

Insbesondere von den renommierten Harvard Professoren Bebchuk und Hart wird Chapter 11 BC in der Literatur heftig kritisiert. Die in den USA stattfindende Diskussion um Vor- und Nachteile von Chapter 11 BC ist auch für Deutschland von Interesse.

Führende Vertreter des „Law and Economics“, so z.B. Baird, Jackson, Bebchuk und Hart, sprechen sich gar für eine Abschaffung des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 BC und für eine Ersetzung durch eigene Verfahrensvorschläge aus.

Diese Vorschläge, die weitgehend auf der Grundlage eines ökonomischen Kalküls entwickelt wurden, werden in der Literatur als „Alternative Reorganisationsmodelle“ bezeichnet.[4]

Die Seminararbeit beschäftigt sich mit diesem Thema der Alternativen Reorganisations-modelle im Allgemeinen und bezieht sich im Besonderen auf die Diskussion um die optionsbasierten Reorganisationsmodelle. Die wissenschaftliche Diskussion um diese optionsbasierten Reorganisationsmodelle hat in den USA mittlerweile einen beachtlichen Stellenwert erreicht.

Im anschließenden zweiten Kapitel werden die Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aus ökonomischer Sicht erläutert. Im dritten Kapital werden die einzelnen Modelle im Zusammenhang mit den jeweiligen Besonderheiten des Insolvenzrechts, die von den Autoren als problematisch erachtet worden sind, dargestellt. Dabei wird die Reformdiskussion unter ausgewählten Wissenschaftlern berücksichtigt. Danach folgt jeweils eine kritische Beurteilung.

Abschließend wird auf die Frage, ob eine Übertragung der vorgestellten Modelle auf Deutschland sinnvoll ist, eingegangen.

2. Anforderungen an ein Insolvenzverfahren

Weltweit herrscht weit verbreitete Unzufriedenheit mit den Insolvenzverfahren. Dafür sprechen Beispiele wie die Insolvenzrechtsreform in Großbritannien und die Reform des deutschen Insolvenzrechts. Der Grund für diese unzufriedene Situation ist, dass sich das Insolvenzrecht in einer eher unsystematischen Weise entwickelt hat. Es wurden relativ wenige Anstrengungen unternommen, einen Schritt zurückzugehen und danach zu fragen, was die Ziele von Insolvenzverfahren sein sollten, und wie ein optimales Insolvenzverfahren aussehen sollte, wenn man es völlig neu entwirft.

In einer idealen Welt, mit perfekten Märkten und vollkommener Information, gäbe es keinen Grund für ein Insolvenzrecht. Die Vertragsparteien, Gläubiger und Schuldner, würden in privatrechtlichen Verträgen alles Nötige regeln, so auch den Fall der Zahlungsunfähigkeit. Die Parteien würden sozusagen ihre eigenen Insolvenzregeln aufstellen. Somit gäbe es keinen Grund, für den Staat, dies zu tun. In der Realität ist es jedoch sehr schwierig und vor allem kostspielig, solche Verträge aufzusetzen. Stattdessen gibt es Vertragsparteien, die es vorziehen, auf allgemeine Insolvenzregelungen, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden, zurückzugreifen.[5]

Das Insolvenzrecht spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit finanziell angeschlagenen und insolventen Unternehmen auftreten, effizient und zeitgerecht gelöst werden.[6]

Aghion/Hart/Moore haben 1994 vier Anforderungen an ein Insolvenzverfahren aufgestellt.

1. Hauptaufgabe eines Insolvenzverfahrens sollte es sein, die Rückflüsse aller Anspruchsberechtigter zu maximieren und den Insolvenzplan zu realisieren, der den höchsten Nutzen für alle Beteiligten bringt. Dieses Verfahren sollte schnell und kostensparend von statten gehen.
2. Das Insolvenzverfahren sollte dem Management die richtigen ex-ante Anreize geben, eine Insolvenz zu verhindern. Im Besonderen heißt das, dass das Verfahren das bestehende Management nicht bevorzugen aber ihm auch nicht die Möglichkeit verwehren sollte, ihre Stellung zu behalten, wenn die Insolvenz durch schlechte Konjunktur und nicht durch schlechtes Management ausgelöst wurde.
3. Das Insolvenzverfahren sollte sicherstellen, dass der Rang und die Höhe der Ansprüche voll gewahrt bleiben. Eine Beteiligung der nachrangigen Gläubiger oder der Alteigentümer am Unternehmen setzt voraus, dass die vorrangigen Gläubiger voll befriedigt wurden. Man nennt dies die so genannte Absolute Priority Rule.
4. Das Insolvenzverfahren sollte, wann immer möglich, die Entscheidung über die wertmaximierende Verwertung des Unternehmens den Gläubigern überlassen.[7]

Bebchuk zufolge, ist es erstrebenswert, dass nicht nur der Wert insgesamt maximiert wird – „ex post efficiency“ – sondern auch, dass dieser Wert entsprechend der Rangfolge der Ansprüche verteilt wird – „ex ante efficiency“ –, da dies ex ante Konsequenzen für den Kapitalmarkt hat. Um Beteiligte dazu zu bewegen, ex ante Finanzmittel, für die Unternehmung zur Verfügung zu stellen, muss im Fall der Insolvenz ex post sichergestellt sein, dass die vorher vertraglich festgelegten Vereinbarungen eingehalten werden.[8]

3. Reformvorschläge

Das gemeinsame Anliegen der Reformdiskussion ist es, die Defizite des in Chapter 11 BC geregelten Reorganisationsverfahrens zu beseitigen. Die Theorien der Alternativen Reorganisationsmodelle bilden jedoch keine Einheit. Ihre Anstrengungen gehen im Grunde in zwei unterschiedliche Richtungen.

Die Erste ist maßgeblich von Baird und Jackson geprägt, die argumentieren, dass die Reorganisationsalternative des US-amerikanischen Insolvenzrechts (Chapter 11 BC) aufgrund des Verhandlungsprozesses langwierig und kostspielig ist. Häufig führt dies zu einer Benachteiligung der vorrangigen Gläubiger und verletzt damit die Absolute Priority Rule.

Baird und Jackson fordern die Abwicklung sämtlicher Insolvenzen nach Chapter 7 BC. Ihrer Ansicht nach, ist das Liquidationsverfahren nach Chapter 7 BC das schnellere und eindeutigere Verfahren.

Des weiteren vertreten sie die Auffassung, dass ein Verkauf der einzelnen Vermögens-gegenstände des Unternehmens oder des gesamten Unternehmens zu einem bestmöglichen Ergebnis führt und plädieren deshalb für eine gänzliche Abschaffung des Reorganisations-verfahrens. Diese Richtung wird in der Literatur als „auctions approach“ bezeichnet, da die Liquidation im Wege einer Versteigerung erfolgt.

Dieser so genannte auktionsbasierte Ansatz von Baird & Jackson entspricht den alten konkursrechtlichen Regelungen vor 1999. Aus diesem Grund werden diese Theorien im folgenden nicht weiter behandelt. Es erscheint sinnvoller, sich mit der zweiten Richtung zu befassen.

Die Vertreter der zweiten Richtung insbesondere Bebchuk, Aghion, Hart und Moore (die als Ökonomen an der Harvard University forschen) haben sich mit Thesen der ersten Richtung auseinandergesetzt. Sie haben versucht diese zu widerlegen und, darauf aufbauend, eigene Theorien entwickelt. Sie sind der Ansicht, dass die Reorganisation als Alternative zur Liquidation notwendig ist. Aus diesem Grund versuchen sie, das fehlerhafte Reorganisations-Verfahren zu reformieren und damit die Schwachstellen zu beseitigen.

Erst Bebchuk entwickelte im Jahre 1988 eine richtungweisende Alternative mit Hilfe von Optionen. Diese Richtung wird deshalb auch als „options approach“ bezeichnet.[9]

3.1. Das auktionsbasierte Modell von Roe

1982 war Roe der Erste, der sich für eine grundlegende Reform des US-amerikanischen Reorganisationsverfahrens[10] eingesetzt hat. Sein Modell spielt in der heutigen Diskussion jedoch keine Rolle mehr.[11] Die Darstellung seines Modells erfolgt deshalb nur aus Gründen der Vollständigkeit.

Roe legte das Fundament der ökonomischen Diskussion um das bis heute nur wenig geänderte Chapter 11 BC und dessen Auswirkungen in den USA.

Sein Beitrag lag insbesondere in der Herausarbeitung und Darstellung bestimmter anreizsetzender Strukturen.[12]

Als Ausgangspunkt stellte sich Roe die Fragen „Wer erhält wieviel?“ und „Wie ist die neue Kapitalstruktur beschaffen?“. Er erkennt zwei Möglichkeiten der Beantwortung. Zum einen das vorhandene normierte Konzept des US-amerikanischen Gesetzgebers, der die Klärung dieser Fragen den Beteiligten, im Rahmen eines gesetzlich strukturierten Verhandlungs-prozesses („structured bargaining“), überlässt. Die Alternative besteht für Roe in der Nutzung des Kapitalmarktes. Er geht davon aus, dass die Bewertung durch den Markt zutreffender ist als die sich im Verhandlungsprozess herausstellende Bewertung.

Die Folgen und Nebeneffekt einer Verhandlungslösung schätzt Roe als erheblich negativ ein. Er vertritt die These, dass ein marktnäheres Verfahren effizienter ist. Die Opportunitätskosten des gesetzlichen Verfahrens sind, insbesondere aufgrund des langwierigen und kostspieligen Prozesses, hoch. Die Unternehmen werden häufig mit einer ineffizienten Kapitalstruktur aus der Insolvenz entlassen. Hier setzt Roe an. Die reorganisierten Unternehmen gehen zum Teil mit weiterhin hohen Verschuldungsquoten aus dem Insolvenzprozess heraus. Erneute Krisen sind zu erwarten. Dies lässt sich maßgeblich auf die Bedingung zurückführen, dass Fremdkapital von den Verhandlungsparteien als das entscheidende Mittel eingesetzt wird, um Verhandlungsblockaden, die durch strategisches Verhalten der Gläubiger verursacht werden, zu überwinden. Roe erklärt das strategische Verhalten der Gläubiger mit dem „anreizbasierten Erklärungsansatz“. Dieser Grundgedanke spielt auch in den folgenden Modellen eine beachtliche Rolle.

Das strategische Verhalten der Gläubiger entsteht durch das Grundproblem, dass der zu verteilende Wert der Insolvenzmasse im Rahmen der Reorganisation nicht eindeutig bestimmbar ist und dem Verteilungsprinzip nach der Regel der absoluten Priorität (Absolute Priority Rule), die besagt, dass erst die ranghöchsten Gläubiger befriedigt werden bevor die Gläubiger niedrigerem Ranges Werte erhalten. Die Bestimmung dieser Werte erfolgt nur im Wege der strukturierten Verhandlung („structured bargaining“) und eröffnet gewisse Handlungsspielräume für die Beteiligten. Sie argumentieren in Abhängigkeit ihres Ranges, für verschieden hohe Bewertungen, um damit ihren Anteil am reorganisierten Unternehmen zu maximieren. Auf der einen Seite werden vorrangige Gläubiger für einen möglichst niedrigen Wert stimmen, da sie durch das Verteilungsprinzip zuerst befriedigt werden und sich somit einen größeren Anteil am Unternehmen sichern können. Ihre Befriedigung ist somit maximal. Auf der anderen Seite werden die Altaktionäre für einen möglichst hohen Unternehmenswert stimmen, da sie erst befriedigt werden, nachdem alle vorrangigen Gruppen befriedigt wurden, und sie dadurch die Möglichkeit haben, überhaupt einen Anteil am Unternehmen zu erlangen. Bleibt festzuhalten, dass die Ranggruppen also aus strategischen Gründen für unterschiedlich hohe Unternehmenswerte stimmen. Demzufolge sind Verhandlungsblockaden vorprogrammiert.

Das Reorganisationsrecht nach Chapter 11 lässt, einen Einsatz von Fremdkapital, und damit ein Abweichen von der reinen Eigenkapitalstruktur, zu. Diese Möglichkeit, Fremdkapital einzusetzen, hilft diese Verhandlungsblockaden und Anreizstrukturen zu überwinden, da nicht nur das Eigenkapital, sondern auch Fremdkapital zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung steht. Dabei werden die Altschulden ganz oder teilweise von der reorganisierten Unternehmung übernommen. Daraus folgt, auch hier, die ineffiziente Kapitalstruktur.

[...]


[1] 2004: 39 600 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, Quelle: Creditreform 02/2005.

[2] Die noch bis 31.12.1998 geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen (insbes. die Konkursordnung) wurden durch die, ab dem 1.1.1999 geltende, Insolvenordnung abgelöst.

[3] Vgl. Drukarczyk (1995), S. 45.

[4] Vgl. Engel (2004), S. 5.

[5] Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994), S. 153f.

[6] Vgl. Aghion/Hart/Moore (1992), S. 523

[7] Vgl. Aghion/Hart/Moore (1994), S. 153f.

[8] Vgl. Bebchuk (2000), S. 831.

[9] Vgl. Engel (2004), S. 5.

[10] Vgl. Bebchuk (1988), S. 790.

[11] Vgl. Engel (2004), S. 112.

[12] Vgl. Engel (2004), S. 105.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Alternative Reorganisationsmodelle
College
University of Tubingen
Course
Hauptseminar: Das Insolvenzrecht aus ökonomischer Sicht
Grade
2,7
Author
Year
2005
Pages
22
Catalog Number
V41933
ISBN (eBook)
9783638400893
File size
503 KB
Language
German
Keywords
Alternative, Reorganisationsmodelle, Hauptseminar, Insolvenzrecht, Sicht
Quote paper
Christian Schwarzkopf (Author), 2005, Alternative Reorganisationsmodelle, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41933

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