Im Laufe von Tarifverhandlungen eines Arbeitgeberverbandes mit einer Gewerkschaft mag es immer wieder vorkommen, dass einzelne Arbeitgeber mit dem sich abzeichnendem Tarifvertrag nicht einverstanden sind. Um in einem solchen Fall der Tarifbindung zu entgehen, vollziehen sie bisweilen einen sogenannten Blitzwechsel, also einen kurzfristigen oder gar fristlosen, jedenfalls "blitzartigen" Statuswechsel von der tarifgebundenen in die nicht-tarifgebundene Mitgliedschaft ihres Arbeitgeberverbandes. Das ist in der Regel satzungsgemäß ohne weiteres möglich, weil die Verbände, die eine OT-Mitgliedschaft anbieten, den Wechsel dorthin oftmals an keine besonderen Fristen knüpfen.
In rechtlicher Hinsicht sind diese Wechsel allerdings alles andere als unproblematisch. Dies beginnt schon bei der Frage, inwiefern OT-Mitgliedschaft und Blitzwechsel satzungsrechtlich ausgestaltet sein müssen. Auch auf der Rechtsfolgenseite ist im Einzelnen nicht offensichtlich, was für die Tarifbindung oder die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gelten mag. Als sei dies nicht schon genug, erregte der Vierte Senat des BAG im Jahre 2008 dann auch noch Aufsehen mit dem mittlerweile berüchtigten Blitzwechsel-Urteil. Darin stellte er unter anderem fest, dass ein Blitzwechsel während laufender Tarifverhandlungen zwar vereinsrechtlich wirksam, allerdings tarifrechtlich nichtig sein könne.
Mit dieser Arbeit soll nun etwas Licht ins Dunkel rund um den Blitzwechsel gebracht werden. Zunächst wird dabei untersucht, ob und inwiefern entsprechend kurzfristige Mitgliedschaftsveränderungen überhaupt zulässig sind. Sodann soll geprüft werden, welche Voraussetzungen für einen solchen Blitzwechsel gegeben sein müssen, um daraufhin seine Rechtsfolgenseite zu betrachten. Anschließend wird das bereits erwähnte Blitzwechsel-Urteil einer genaueren Betrachtung unterzogen, in deren Rahmen eine kritische Auseinandersetzung erfolgen soll.
Inhaltsverzeichnis
A. PROBLEMAUFRISS
B. ZULÄSSIGKEIT KURZFRISTIGER STATUSWECHSEL
I. Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft
II. Zulässigkeit kurzfristiger Statuswechsel an sich
1. Grundsatz: Satzungsautonomie der Koalitionen
2. Einschränkung durch Tarifvertrag
3. Gefährdung der Tarifautonomie
a) Störung der Geschäftsgrundlage
b) Mangelnder Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit
c) Zwischenergebnis
III. Ergebnis
C. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN BLITZWECHSEL
I. OT-Mitgliedschaft in Satzung vorgesehen und entsprechend streng abgegrenzt
II. Entsprechende Vereinbarung zwischen Verband und Mitglied
1. Verfahren entsprechend der Satzung
2. Verfahren ohne oder entgegen entsprechender Satzungsregelung
3. Blitzwechsel aus wichtigem Grund
D. RECHTSFOLGEN EINES BLITZWECHSELS
I. Tarifbindung
II. Zulässigkeit von Streiks
1. Hauptstreik
2. Unterstützungsstreik
a) Geeignetheit des Unterstützungsstreiks
aa) Das „Ob“ der Prüfung
ab) Eigentliche Prüfung
b) Die Angemessenheit des Unterstützungsstreiks
c) Ergebnis
3. Partizipationsstreik
a) Übernahme durch Praxis des Arbeitgebers
b) Übernahme durch Bezugnahmeklauseln
c) Die Notwendigkeit der „generellen“ Übernahme
E. DAS BLITZWECHSEL-URTEIL VON 2008
I. Zusätzliche Voraussetzung: Benachrichtigung der Gewerkschaft
II. Rechtsfolgen bei unterlassener Benachrichtigung
1. Tarifrechtliche Unwirksamkeit
2. Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitgeberverband
3. Straf- und bußgeldrechtliche Folgen für den Arbeitgeber
III. Kritische Würdigung
1. Herleitung der Informationsobliegenheit
2. Wirkungslosigkeit der Informationsobliegenheit
3. Tarifrechtliche Unwirksamkeit
F. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zulässigkeit, die Voraussetzungen sowie die rechtlichen Konsequenzen eines sogenannten "Blitzwechsels" – eines kurzfristigen oder fristlosen Wechsels von einer tarifgebundenen in eine OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) während laufender Tarifverhandlungen. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Wirksamkeit dieser Statusänderung und der durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) begründeten Informationspflichten gegenüber der Gewerkschaft.
- Zulässigkeit der OT-Mitgliedschaft und kurzfristiger Statuswechsel
- Voraussetzungen für einen wirksamen Blitzwechsel
- Rechtsfolgen für die Tarifbindung und die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen
- Kritische Analyse des Blitzwechsel-Urteils des BAG von 2008
- Bewertung der Informationspflichten und deren tarifrechtlicher Unwirksamkeit
Auszug aus dem Buch
A. Problemaufriss
Im Laufe von Tarifverhandlungen eines Arbeitgeberverbandes mit einer Gewerkschaft mag es immer wieder vorkommen, dass einzelne Arbeitgeber mit dem sich abzeichnendem Tarifvertrag nicht einverstanden sind. Um in einem solchen Fall der Tarifbindung zu entgehen, vollziehen sie bisweilen einen sogenannten Blitzwechsel, also einen kurzfristigen oder gar fristlosen, jedenfalls „blitzartigen“ Statuswechsel von der tarifgebundenen in die nicht tarifgebundene Mitgliedschaft ihres Arbeitgeberverbandes. Das ist in der Regel satzungsgemäß ohne weiteres möglich, weil die Verbände, die eine OT-Mitgliedschaft anbieten, den Wechsel dorthin oftmals an keine besonderen Fristen knüpfen.
In rechtlicher Hinsicht sind diese Wechsel allerdings alles andere als unproblematisch. Dies beginnt schon bei der Frage, inwiefern OT-Mitgliedschaft und Blitzwechsel satzungsrechtlich ausgestaltet sein müssen. Auch auf der Rechtsfolgenseite ist im Einzelnen nicht offensichtlich, was für die Tarifbindung oder die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gelten mag. Als sei dies nicht schon genug, erregte der Vierte Senat des BAG im Jahre 2008 dann auch noch Aufsehen mit dem mittlerweile berüchtigten Blitzwechsel-Urteil. Darin stellte er unter anderem fest, dass ein Blitzwechsel während laufender Tarifverhandlungen zwar vereinsrechtlich wirksam, allerdings tarifrechtlich nichtig sein könne. Mit der folgenden Arbeit soll nun etwas Licht ins Dunkel rund um den Blitzwechsel gebracht werden. Zunächst wird dabei untersucht, ob und inwiefern entsprechend kurzfristige Mitgliedschaftsveränderungen überhaupt zulässig sind. Sodann soll geprüft werden, welche Voraussetzungen für einen solchen Blitzwechsel gegeben sein müssen, um daraufhin seine Rechtsfolgenseite zu betrachten. Anschließend wird das bereits erwähnte Blitzwechsel-Urteil einer genaueren Betrachtung unterzogen, in deren Rahmen eine kritische Auseinandersetzung erfolgen soll.
Zusammenfassung der Kapitel
A. PROBLEMAUFRISS: Einführung in die Thematik des Blitzwechsels von tarifgebundenen Mitgliedern in eine OT-Mitgliedschaft und Darstellung der damit verbundenen rechtlichen Problematiken.
B. ZULÄSSIGKEIT KURZFRISTIGER STATUSWECHSEL: Untersuchung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Stufenmodells der OT-Mitgliedschaft und der Fristlosigkeit von Statuswechseln unter Berücksichtigung der Satzungsautonomie.
C. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN BLITZWECHSEL: Analyse der satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine OT-Mitgliedschaft sowie der notwendigen Vereinbarungen zwischen Verband und Mitglied, inklusive des Wechsels aus wichtigem Grund.
D. RECHTSFOLGEN EINES BLITZWECHSELS: Betrachtung der Auswirkungen auf die Tarifbindung sowie der Zulässigkeit von Hauptstreiks, Unterstützungsstreiks und Partizipationsstreiks nach einem Blitzwechsel.
E. DAS BLITZWECHSEL-URTEIL VON 2008: Kritische Auseinandersetzung mit den vom BAG aufgestellten Anforderungen an die Benachrichtigung der Gewerkschaft und der Rechtsfolge der tarifrechtlichen Unwirksamkeit.
F. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der durch die Rechtsprechung entstandenen Rechtsunsicherheit und Forderung nach gesetzgeberischem Handeln für klarere Regeln.
Schlüsselwörter
Blitzwechsel, OT-Mitgliedschaft, Tarifbindung, Tarifautonomie, Satzungsautonomie, Arbeitskampf, Unterstützungsstreik, Partizipationsstreik, Informationspflicht, BAG, Tarifflucht, Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Statuswechsel, Tarifverhandlungen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die juristischen Aspekte von sogenannten "Blitzwechseln", bei denen Arbeitgeber während laufender Tarifverhandlungen kurzfristig von einer tarifgebundenen in eine OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) in ihrem Arbeitgeberverband wechseln.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Arbeit?
Zentrale Themen sind das Koalitionsrecht, die Satzungs- und Tarifautonomie, die Wirksamkeit von Mitgliedschaftswechseln und die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen gegen solche "gewechselten" Arbeitgeber.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit und die Folgen des Blitzwechsels sowie die Vereinbarkeit der diesbezüglichen Rechtsprechung des BAG mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen kritisch zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewandt?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, gerichtlichen Urteilen (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) und einer dogmatischen Auseinandersetzung mit geltenden Gesetzen basiert.
Welche inhaltlichen Schwerpunkte bilden den Hauptteil?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Zulässigkeit kurzfristiger Statuswechsel, die Voraussetzungen für den Blitzwechsel, die arbeitskampfrechtlichen Konsequenzen (Streikarten) sowie eine kritische Würdigung des BAG-Urteils von 2008.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Schlagworte sind Blitzwechsel, OT-Mitgliedschaft, Tarifautonomie, Arbeitskampf, BAG-Rechtsprechung und die Problematik der Informationspflicht gegenüber Gewerkschaften.
Warum wird die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Gewerkschaft kritisiert?
Der Autor kritisiert, dass die Herleitung dieser Pflicht durch das BAG dogmatisch nicht überzeugt, da sie die Aspekte der Transparenz mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie vermengt.
Kann ein Arbeitgeber durch einen Blitzwechsel Streiks effektiv vermeiden?
Nicht zwingend. Während der "Hauptstreik" gegen ihn untersagt sein mag, bleibt die Unsicherheit bezüglich der Zulässigkeit von Unterstützungs- oder Partizipationsstreiks bestehen, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.
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- Sebastian F. Herbst (Author), 2016, Der Blitzwechsel in die OT-Mitgliedschaft. Voraussetzungen und Rechtsfolgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419394