Auch als langjährig tätiger Unternehmensberater stellt man sich, gerade bei großvolumigen Projekten, immer wieder einmal die Frage nach dem Ausmaß persönlicher Haftung und den Möglichkeiten diese auszuschließen, zu beschränken und/oder zu versichern.
Das Bewusstsein für die Haftungsproblematik ist bei BeraterInnen immer noch wenig ausgeprägt, da gerichtliche Auseinandersetzungen noch relativ selten sind. Dies könnte sich mit der weiterhin steigenden Bedeutung der Branche durchaus ändern.
Die Haftungsproblematik beginnt, zumindest bei kleinen Beratungsfirmen im Zusammenhang mit der Beratung von KMUs, mit der häufig „schlampigen“ Vertragsgestaltung. Einerseits wird von beiden Seiten die Wichtigkeit unterschätzt, andererseits laufen Beratungsprozesse sehr dynamisch ab und würden eine kontinuierliche Vertragsanpassung erfordern. Gerade in kritischen unternehmerischen Situationen wird der Vertragsgestaltung jedoch das geringste Augenmerk geschenkt.
Im Streitfall müssen die Vertragslücken durch das Rechtssystem geschlossen werden. Üblicherweise komplexe Themenstellungen in der Beratung machen diese Aufgabenstellung sehr anspruchsvoll. Es gilt einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Klienten und einer existenzbedrohenden Haftung auf Seite des Unternehmensberaters zu finden.
Verletzungen der Sorgfaltspflichten, Fehler z.B. in Gutachten oder konzeptionellen Arbeiten, können nicht nur kurzfristig zu erheblichen Schäden führen, sondern können auch Spätfolgen bewirken, die oftmals in ihrer Kausalität schwer zu diagnostizieren und noch schwieriger in Geld zu bemessen sind. Diese Fehlleistungen können zudem weitreichende Auswirkungen auf Dritte, die nicht Vertragspartner sind, nach sich ziehen.
Die Folgen für den Unternehmensberater können im Verlust des Honorars und im schlechtesten Fall in erheblichen, existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen liegen.
Die Regelungen zur Haftung ähneln sich in Deutschland und Österreich auf weiten Strecken sehr stark, in den Details sind jedoch die Bestimmungen einmal in der dt. Rechtsordnung konkreter und strenger geregelt und einmal in der österreichischen Rechtsordnung.
Insgesamt stellt sich somit die Frage ob bzw. wie man als Unternehmensberater die Haftung begrenzen kann. Dies wird im vorliegenden Buch erörtert.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
1.1. ALLGEMEINES
1.2. FORMALE DARSTELLUNG
2. UNTERNEHMENSBERATUNG
2.1. ENTWICKLUNG DER UNTERNEHMENSBERATUNG
2.2. DEFINITION DER UNTERNEHMENSBERATUNG
2.3. BERUFSBILD UND BERUFSVORAUSSETZUNGEN
2.4. BEFÄHIGUNGSNACHWEIS IN ÖSTERREICH
2.5. AUFGABEN UND BEFUGNISSE
2.6. NORMEN UND STANDARDS
2.7. BERATUNGSGEBIETE
2.8. BERATUNGSARTEN UND -UMFANG
2.9. RAHMENBEDINGUNGEN, SCHADENSNEIGUNG
2.10. DER UNTERNEHMENSBERATER ALS SACHVERSTÄNDIGER
2.11. ABGRENZUNG ZU VERWANDTEN DIENSTLEISTUNGEN
3. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN BERATENDER TÄTIGKEIT
3.1. ALLGEMEINES
3.2. WERKVERTRAG
3.2.1. Allgemeines
3.2.2. Hauptleistungspflichten
3.2.3. Nebenleistungspflichten, Schutzpflichten
3.3. (FREIER) DIENSTVERTRAG
3.3.1. Allgemeines
3.3.2. Hauptleistungspflichten
3.3.3. Nebenleistungspflichten, Schutzpflichten
3.4. GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG, MANDATSVERTRAG (CONSULTING AGENT)
3.5. TYPENKOMBINATIONSVERTRAG
3.6. ABGRENZUNG UND STELLUNG DER VERTRAGSTYPEN ZUEINANDER
4. GRUNDLAGEN DES HAFTUNGSRECHTS
4.1. ALLGEMEINES
4.2. VERTRAGLICHE LEISTUNGSPFLICHTEN
4.3. SCHADEN
4.3.1. Allgemeines
4.3.2. Vermögensschäden
4.3.3. Negatives und positives Interesse
4.4. KAUSALITÄT
4.4.1. Haftungsbegründende Kausalität (Äquivalenz)
4.4.2. Haftungsausfüllende Kausalität (Adäquanz)
4.5. VERSCHULDEN
4.6. RECHTSWIDRIGKEIT
4.7. HAFTUNGSMINDERUNG DURCH PFLICHTVERSTÖßE DES KLIENTEN (MITVERSCHULDEN)
4.8. BEWEISLAST
4.9. SCHADENSHÖHE UND RECHTSDURCHSETZUNG
4.10. VERJÄHRUNG
5. CULPA IN CONTRAHENDO
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1. ALLGEMEINES
6.2. DIE MÄNGELARTEN
6.3. SCHADENSERSATZ STATT GEWÄHRLEISTUNG
6.4. MANGELFOLGESCHÄDEN
6.5. VERJÄHRUNG
7. HAFTUNG FÜR RAT UND AUSKUNFT
7.1. DEFINITION VON RAT UND AUSKUNFT
7.2. DIE HAFTUNG
8. HAFTUNG FÜR MITARBEITER, GEHILFEN UND SUBSTITUTEN
8.1. ALLGEMEINES
8.2. ERFÜLLUNGSGEHILFE
8.3. BESORGUNGSGEHILFE
8.4. VERRICHTUNGSGEHILFE
8.5. SUBSTITUT/SUBSTITUTION
9. HAFTUNG FÜR DRITTSCHÄDEN
9.1. ALLGEMEINES
9.2. SCHUTZWIRKUNG GEGENÜBER DRITTEN
10. HAFTUNGSRECHTLICHE SONDERTHEMEN
10.1. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND –BESCHRÄNKUNGEN
10.1.1. Individualrechtliche Haftungsbeschränkungen
10.1.2. Haftungsbeschränkungen in AGB
10.1.3. „Institutionelle“ Haftungsbeschränkung
10.2. BESONDERHEITEN BEI DER BERATUNG INSOLVENZGEFÄHRDETER ODER INSOLVENTER UNTERNEHMEN
11. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die rechtliche Analyse der Leistungspflichten und Haftungsrisiken für Unternehmensberater in Deutschland und Österreich. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie Berater ihre persönliche Haftung durch vertragliche Gestaltung, Versicherungen oder organisatorische Maßnahmen begrenzen können, wobei insbesondere die Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsordnungen untersucht werden.
- Rechtliche Einordnung und Abgrenzung verschiedener Beratungsverträge (Werkvertrag, Dienstvertrag, etc.)
- Analyse der Haftungsgrundlagen, Kausalität, Verschulden und Schadensersatzrecht
- Untersuchung der Beweislastregeln und Haftungsausschlüsse
- Rechtliche Besonderheiten bei der Beratung in Insolvenzsituationen
- Vergleich der regulatorischen Rahmenbedingungen in Österreich und Deutschland
Auszug aus dem Buch
2.1. Entwicklung der Unternehmensberatung
Die Entwicklung der Unternehmensberatung begann Ende des 19. Jahrhunderts mit der zunehmenden Mechanisierung der Produktion. Mit der damit einhergehenden Umgestaltung der Produktionsabläufe traten neue Fragen und Probleme auf, für die es noch keine Lösungsmodelle gab. Betriebsingenieure in den USA versuchten über die Entwicklung des „Scientific Management“ diese Schwierigkeiten zu überwinden und verkauften die von ihnen entworfenen Konzepte an die Unternehmen. Das sensationelle Aufbruchsjahr 1886, in dem Unternehmen gegründet wurden, die noch heute Weltgeltung haben, wie Sears Roebuck, The Coca Cola Company, Upjohn, Johnson & Johnson, um nur einige der bekanntesten zu nennen, ist auch als Geburtsjahr der Unternehmensberatung festzumachen.
Die ersten Pioniere der Branche, wie Frederick Taylor, Henry Gantt und Arthur D. Little konzentrierten sich Ende des 19. Jahrhunderts und nach der Wende zum 20. Jahrhundert vor allem auf Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Praxis und die Steigerung der operativen Effizienz in den Klientenunternehmen. Die dabei von ihnen entwickelten Methoden und Verfahren, wie z.B. die Arbeitszeit- und Arbeitsablaufstudien hatten starken Einfluss auf die, erst wesentlich später entstehende, Wissenschaft der Betriebswirtschaftslehre.
Kaufmännische Beratung wurde bis zum Jahre 1929 hauptsächlich von den amerikanischen Banken angeboten. Nach dem Börsencrash war es Banken verboten, ihre Kunden in kaufmännischen Problemstellungen zu beraten.
Eine zweite Generation von Consulting-Pionieren trat zwischen 1910 und 1940 auf. Edwin Booz gründete sein Unternehmen „Business Research Services“ 1914, James O. McKinsey startete 1926 mit McKinsey & Company.
In diesen Unternehmen entstanden Methoden wie Budgetierung, divisionalisierte Organisation, leistungsorientierte Entlohnungssysteme und Prognosemethoden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Das Kapitel führt in die Problematik der Beraterhaftung ein und erläutert die formale Vorgehensweise der Masterarbeit im Kontext der Rechtsordnungen von Deutschland und Österreich.
2. UNTERNEHMENSBERATUNG: Es wird die historische Entwicklung, Definition und das Berufsbild der Unternehmensberatung beschrieben, inklusive der länderspezifischen Zugangsregeln und Normen.
3. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN BERATENDER TÄTIGKEIT: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Vertragstypen wie Werk- und Dienstvertrag sowie deren Eignung für Beratungsleistungen.
4. GRUNDLAGEN DES HAFTUNGSRECHTS: Es werden die zentralen Haftungskriterien wie Schaden, Kausalität, Verschulden und Rechtswidrigkeit im Zivilrecht erläutert.
5. CULPA IN CONTRAHENDO: Hier wird die vorvertragliche Haftung und die Entstehung von Schutzpflichten bei Vertragsanbahnungen behandelt.
6. GEWÄHRLEISTUNG: Das Kapitel befasst sich mit den Rechtsfolgen mangelhafter Leistungen, den Mängelarten und dem Schadensersatz statt Gewährleistung.
7. HAFTUNG FÜR RAT UND AUSKUNFT: Die Voraussetzungen und Grenzen der Haftung bei der Erteilung von Auskünften und Empfehlungen werden hier dargestellt.
8. HAFTUNG FÜR MITARBEITER, GEHILFEN UND SUBSTITUTEN: Es werden die verschiedenen Gehilfenhaftungsmodelle und die Zurechnung von Verschulden erläutert.
9. HAFTUNG FÜR DRITTSCHÄDEN: Dieses Kapitel analysiert die vertragliche Schutzwirkung zugunsten Dritter und die damit verbundenen Haftungskonstruktionen.
10. HAFTUNGSRECHTLICHE SONDERTHEMEN: Abschließend werden Haftungsbeschränkungen in AGB sowie die spezifische Problematik der Beratung in Insolvenzsituationen behandelt.
11. ZUSAMMENFASSUNG: Die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit werden gebündelt und die Notwendigkeit einer präzisen Vertragsgestaltung betont.
Schlüsselwörter
Unternehmensberatung, Beraterhaftung, Werkvertrag, Dienstvertrag, Sorgfaltspflicht, Schadenersatz, Kausalität, Gewährleistung, Drittschutz, Verschulden, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, AGB, Haftungsbeschränkung, Rechtspflicht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensberater in Deutschland und Österreich, mit einem besonderen Fokus auf die Haftungsrisiken und Pflichten bei der Erbringung von Beratungsleistungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die vertraglichen Grundlagen (z.B. Werk- vs. Dienstvertrag), Haftungsgrundsätze, Gewährleistungsrechte, die Haftung für Gehilfen sowie spezifische Sonderrisiken bei der Beratung in der Insolvenz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Berater ihre rechtliche Haftung durch klare Vertragsgestaltung und Risikomanagement begrenzen können und welche Unterschiede in den Rechtssystemen von Deutschland und Österreich hierbei relevant sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Methode, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen und die herrschende Rechtsprechung beider Länder gegenüberstellt und auf ihre Anwendbarkeit auf die Unternehmensberatung prüft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Vertragstypen, die Herleitung von Schadensersatzansprüchen, die Beweislastverteilung sowie die Analyse der Haftung für Dritte und Gehilfen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Unternehmensberatung, Haftung, Sorgfaltspflicht, Schadensersatz, Werkvertrag, Gewährleistung und rechtsvergleichende Analyse zwischen Deutschland und Österreich.
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und freiem Dienstvertrag in der Beratung?
Beim Werkvertrag schuldet der Berater den Erfolg der Analyse oder des Gutachtens, beim freien Dienstvertrag hingegen primär die bloße Tätigkeit und das sorgfältige Bemühen.
Wie unterscheidet sich die Haftung bei der Beratung in der Insolvenz?
In der Insolvenzberatung kommen spezifische strafrechtliche Risiken hinzu, insbesondere die Gefahr der Beitragstäterschaft zu Insolvenzdelikten, wenn der Berater maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt.
- Citation du texte
- Hans-Peter Dick (Auteur), 2017, Leistungspflichten und Haftung für UnternehmensberaterInnen in Deutschland und Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419409