Ursachen und Folgen häuslicher Gewalt gegen Kinder


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2017

76 Páginas, Calificación: 13,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Begründung der Themenwahl
1.2 Vorgehensweise in dieser Arbeit

2. Familie im Wandel der Zeit
2.1 Rechtlicher Rahmen

3. Entwicklungsphasen des Kindes
3.1 Grundlagen einer guten Entwicklung

4. Der Gewaltbegriff
4.1. Die enge Definition des Gewaltbegriffs
4.2 Die weite Definition des Gewaltbegriffs
4.3. Differenzierung des Gewaltbegriffs
4.3.1 Aggression
4.3.2 Abweichendes Verhalten
4.3.3 Normen und Werte
4.4 Zwischenfazit
4.5 Häusliche Gewalt

5. Geschlechterspezifische Unterscheidung
5.1 Sozialisation
5.2. Geschlechterstereotype

6. Erklärungsmodelle für Gewalt
6.1 Psychologische Theorien
6.1.1 Triebtheorie
6.1.2 Frustrationstheorie
6.1.3 Lerntheorie
6.1.4 Zwischenfazit
6.2 Soziologische Theorien
6.2.1 Anomietheorie
6.2.2 Etikettierungstheorie
6.2.3 Sozialökologischer Ansatz
6.3 Zwischenfazit
6.4 Gewaltfaktoren mit Blick auf die Familie

7. Auswirkungen von häuslicher Gewalt

8. Gewaltprävention
8.1 Gewaltprävention in der Familie
8.2 Das PräGT-Projekt
8.3 Das STEEP-Programm

9. Fazit

10. Literaturverzeichnis
10.1 Literaturquellen
10.2 Internetquellen
10.3 Abbildungsverzeichnis

Werden Personenbezeichnung aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.

1. Einleitung

1.1 Begründung der Themenwahl

Familie gilt als das höchste Gut überhaupt und bedeutet Liebe, Solidarität, Respekt, Akzeptanz und Rücksichtnahme. Diese Ideale rücken bei manchen Familien jedoch in den Hintergrund. Dies geschieht genau dann, wenn Gewalt präsent ist, die in ganz unterschiedlicher Art und Weise auftreten kann. So war Gewalt schon immer ein ständiger Begleiter der Menschheit. Während es zur früheren Zeit als normal galt, Kinder durch den Einsatz körperlicher Stärke zu „bestrafen“, ist an ein solches Mittel der „Züchtigung“ heute kaum mehr zu denken. Der Grund dafür ist, dass die Menschen in den letzten Jahrzehnten eine andere Auffassung des Gewaltverständnisses entwickelten.

Aktuelle Gesetze unterdrücken zwar jegliche Ausübungen von häuslicher Gewalt gegen Kinder in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen, Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Kinder auch heute noch immer Opfer von Gewalt werden. Und dies geschieht häufig leider genau dort, wo sich Kinder doch sicher und geborgen fühlen sollten: In der Familie. Meist beginnt dies mit einem einfachen ‚Klaps‘, der zur Setzung von Grenzen bei der Kindererziehung beitragen soll, bis hin zur Vernachlässigung und Kindesmisshandlung, wie wir sie fast täglich aus den Medien erfahren.

Die Idee, mich mit der Thematik „häusliche Gewalt gegen Kinder“ auseinanderzusetzen, kam mir einerseits beim Lesen entsprechender Literatur und andererseits dadurch, dass ich durch meine zukünftige berufliche Tätigkeit als Lehrerin sicherlich auch mit Familien konfrontiert sein werde, in der häusliche Gewalt gegen Kinder auch ein Thema sein wird. In meinem Fachpraktikum musste ich miterleben, dass eine Schülerin der Gefahr von Gewalt ausgesetzt war. Das junge Mädchen wurde von ihrem alkoholkranken Vater misshandelt.

Daher stelle ich mir die Frage, wie Unschuldige und meist Schwächere Opfer von Gewalt werden können. Was sind die Ursachen für gewalttätiges Handeln? Wie kann es zu solchen Verhaltensweisen seitens der Eltern kommen? Inwieweit wirkt sich das Phänomen der häuslichen Gewalt auf den weiteren Lebensweg eines Kindes aus?

Dies alles sind Fragestellungen, mit denen ich mich im Zuge meiner Examensarbeit auseinandersetzen werde.

1.2 Vorgehensweise in dieser Arbeit

Im ersten Teil meiner wissenschaftlichen Arbeit, werde ich zunächst auf den Wandel der Familie eingehen, da sich das Familienleben im Laufe der letzten Jahrzehnte maßgeblich verändert hat und sich auch eine Veränderung in der Gesetzeslage vollzog. Ich werde sowohl auf die Erziehung von früher wie auch von heute eingehen, da die körperliche Misshandlung gegenüber Kindern seit jeher eine bedauerliche Fassette in der Erziehung darstellt.

Im Anschluss daran, werde ich mich mit den Entwicklungsstufen in der Kindheit befassen. Mit inbegriffen sind hier die Grundlagen einer guten Entwicklung.

Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit der Begriffsdefinition der Gewalt. Da sich der Begriff Gewalt nochmals unterteilen lässt, werde ich die Definitionen der „sexuellen, physischen, psychischen und häuslichen Gewalt“ skizzieren sowie die Begriffe Gewalt und Aggression näher erläutern. Ebenso gehe ich hierbei näher auf Normen und Werte sowie das dadurch bedingte abweichende Verhalten ein. Im Anschluss daran werde ich den Terminus der häuslichen Gewalt definieren.

Da geschlechterspezifische Unterschiede im Hinblick auf Gewalthandlungen bestehen, werde ich diese im folgenden Abschnitt näher beleuchten.

Im Hauptteil der Arbeit wende ich mich der Ursachenanalyse zu und werde der Frage nach dem „Warum“ genauer auf den Grund gehen. Hierzu werden unterschiedliche Erklärungshintergründe zur Gewaltentstehung näher erläutert und anschließend in einem Zwischenfazit bewertet. In Anlehnung an die Befunde der Literatur, werde ich außerdem die vielfältigen Auswirkungen, die häusliche Gewalt mit sich bringen kann, betrachten.

Der abschließende Teil meiner Arbeit befasst sich mit den präventiven Maßnahmen gegenüber der häuslichen Gewalt gegen Kinder. Hierbei werde ich speziell auf die Gewaltprävention innerhalb der Familie eingehen sowie zwei verschiedene Präventionsprogramme vorstellen.

Ein zusammenfassendes Fazit soll die im Laufe der wissenschaftlichen Arbeit gewonnenen Erkenntnisse gebündelt darstellen und bewerten.

2. Familie im Wandel der Zeit

Die primäre Sozialisation, welche in der frühen Kindheit stattfindet und somit einen Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung eines Individuums bildet, ist größtenteils im familiären Rahmen eingebettet und von den Beziehungen der Kinder zu den Erziehenden gekennzeichnet. Die Familie ist somit als primäre Sozialisationsinstanz das Bindeglied zwischen dem Individuum (Kind) und den Normen der Gesellschaft. Die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) beschreibt die Instanz Familie in ihrer Orientierungshilfe als „kein fixes Gebilde, sondern als alltägliche Gestaltungsaufgabe, die uns in jeder Lebensphase neu herausfordert und neue Erfahrungen mit sich bringt“ (Schneider, 2013: 20). Die Vorstellungen darüber, was eine Familie ausmacht, sind demnach ziemlich unterschiedlich und unter anderem geprägt von biografischen Erfahrungen, Kultur und Religion sowie der demografischen Entwicklung. Ebenfalls kann sich der Stellenwert, den wir mit der Lebensform Familie verbinden, individuell voneinander unterscheiden. Während manche Menschen Familie als „höchstes Glück“ wahrnehmen und dieses für sie an erster Stelle rangiert, erleben wiederum andere den Fall des Scheiterns der Familienbünde und deren Neubeginn (vgl. a.a.O.: 21). Trotz der Veränderung des Familienideals, welches im Laufe der Geschichte einherging, wird sich eines nie ändern: Menschen sind auf Liebe und Gemeinschaft, aber auch auf die Fürsorge, Erziehung und Pflege angewiesen. Innerhalb des Konstrukts Familie entstehen starke emotionale Bindungen, welche größtenteils durch gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet sind (vgl. a.a.O.: 22).

Sowohl die Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt innerhalb einer Familie, als auch die verschiedensten Familienformen, die aktuell parallel nebeneinander existieren, zeigen den ständigen Wandel, dem die Sozialisationsinstanz Familie unterliegt. Obwohl die am meist verbreitete Lebensform Ehepaare mit Kindern sind, leben Väter, Mütter und Kinder immer häufiger in wechselnden Familienkonstellationen: Aus einer Familie mit zwei Elternteilen und Kind kann durch eine Trennung der Eltern ein alleinerziehender Elternteil und danach durch das Eingehen einer neuen Partnerschaft eine Patchwork-Familie entstehen. Ebenso nimmt die Zahl von gleichgeschlechtlichen Paaren mit Kindern, sogenannten „Regenbogenfamilien“ (a.a.O.: 26 ff.) zu. Auch die Autorin Rosemarie Nave-Herz behauptet: „Das uns in Werbespots suggerierte Bild, dass unsere Gesellschaft hauptsächlich aus Haushalten von Vater und Mutter und Kindern (aus sog. Kernfamilien) zusammengesetzt sei, stimmt also mit der sozialen Realität nicht mehr überein“ (Nave-Herz, 2007: 27).

Neben der Zunahme der verschiedenen Lebensformen, die gegenwärtig existieren, gelten die steigenden Scheidungszahlen, der Rückgang von Eheschließungen und deren daraus resultierenden sinkenden Geburtenraten sowie die Verschiebung des Zeitpunktes der Familiengründung als Folge von schwierigen Berufseinstiegen und längeren Berufsausbildungen als markanteste Veränderung von Familie und Ehe. Frauen bekommen heutzutage ihr erstes Kind im Durchschnitt mit einem deutlich höheren Lebensalter, als dies früher der Fall war. Ebenso wird ein Drittel aller Kinder gegenwärtig nicht ehelich geboren (Schneider, 2013: 20ff.).

Ein weiterer Grund für diesen gesellschaftlichen Wandel und die dadurch niedrige Kinderwunschrate kann auch eine prekäre wirtschaftliche Lage sein. Diese erschwert die Versorgung und den Unterhalt eines Kindes und stellt wachsende Anforderungen an die Erziehung von Kindern und deren Bildung (vgl. a.a.O.: 23). Diese sich wandelnden Anforderungen an die Erziehenden stehen in einem engen Zusammenhang mit den bereits genannten vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen, wie zum Beispiel auch den veränderten Rollenerwartungen an Mütter und Väter sowie dem Ausgleich zwischen den Familienaufgaben und der Erwerbsbeteiligung. Außerdem haben sich auch die Ansprüche an die Qualität von Partnerschaften erhöht.

„Gerade, weil die Beziehung zum Partner so bedeutsam für den Einzelnen geworden ist und weil man die Hoffnung auf Erfüllung einer idealen Partnerschaft nicht aufgibt, löst man die gegebene Beziehung – wenn sie konfliktreich und unharmonisch ist – auf“ (Nave-Herz, 1990: 65).

Diese These, aufgestellt von Nave-Herz (1990), macht deutlich, dass es heutzutage, im Gegensatz zu früher, gesellschaftlich akzeptiert wird, eine Ehe aufzulösen oder unverheiratet als Paar zusammen zu leben. Demnach lassen sich Paare, die ihre Ehe als gescheitert ansehen, wesentlich eher scheiden, als dies früher der Fall war.

Wie bereits oben angedeutet, haben auch die Vorstellungen von der Kindererziehung im Laufe der Geschichte eine starke Wandlung durchlaufen. Gerade die Thematik Gewalt spielt hierbei eine große Rolle. Kindesmisshandlungen sind dabei kein neu zu betrachtendes Phänomen. In der Literatur finden sich zahlreiche Belege, die zeigen, dass Gewalt innerhalb der Familie im Laufe der Geschichte schon immer eine große Rolle spielte. So wurden gerade in der Zeit des Mittelalters die Begriffe „Zucht“ und „Ordnung“ (Šûlammît, 1993: 130) immer wieder genannt und dementsprechend war es nichts Außergewöhnliches, die Züchtigung zum Erreichen der bestmöglichen Erziehung anzuwenden. Kinder wurden womöglich tagtäglich Opfer von Gewalttaten. Allerdings ist hier eine genaue Zahl nicht eindeutig feststellbar (vgl. ebd.). In der christlich geprägten Gesellschaft des Mittelalters war die Prügelstrafe in der zweiten Phase der Kindheit eine gängige erzieherische Maßnahme (vgl. a.a.O.: 131). Generell war die Gewalt gegenüber Unterlegenen, wie Kindern, etwas völlig Normales. Auch Kindern mit Behinderung, die besonders auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen waren und besonderen Schutz benötigten, mussten das Leid der Gewalt ertragen.

Ein weiteres Mittel zu einer „gelungenen“ Erziehung im Mittelalter war es, den Kindern einen Schrecken einzujagen, um so für eine bessere Gehorsamkeit zu sorgen (vgl. a.a.O.: 131ff.). Auch waren im Mittelalter Kindstötung und Sklaverei eine gängige Methode, um Kindern ihre Unterwerfung zu verdeutlichen. Hierbei fielen Mädchen häufiger grausamen Gewaltverbrechen zum Opfer als Jungen (vgl. Mertens und Pankofer, 2011: 18ff.). Dies ging sogar so weit, dass den Kindern absichtlich Abführ- oder Beruhigungsmittel verabreicht wurden, um eine Krankheit vorzutäuschen und so eine medizinische Behandlung zu verlangen. Dieses sogenannte „Münchhausen-by-proxy-syndrom“ (a.a.O.: 19) welches in der heutigen Zeit jedoch sehr selten auftritt, führte häufig bis zum Tod des Kindes und stellte somit eine spezielle Form der Kindesmisshandlung dar (vgl.ebd.).

Kinder galten in der Vergangenheit lange als Besitz der Eltern und wurden als „kleine Erwachsene“ (Peuckert, 2005: 165) angesehen, die keine besonderen Rechte innerhalb der Gesellschaft hatten. Dementsprechend war das Phänomen der Kinderarbeit bis hin ins 20. Jahrhundert geläufig. Während sich bereits im Laufe des 18. Jahrhundert eine deutliche Verbesserung der Lebensumstände entwickelte und sich somit die Lebensqualität der Menschheit verbesserte, brachte das 20. Jahrhundert ein weiteres Umdenken in der Erziehung mit sich. Bereits in den 1950er Jahren kündigte sich ein Wandel des Eltern-Kind-Verhältnisses an. Normen wie Gehorsamkeit, Sauberkeit und Ordnung wurden ab dieser Zeit eine andere Bedeutung zugeschrieben. Während in den 50er und 60er Jahren für rund 25% der Westdeutschen „Gehorsamkeit und Unterordnung“ als wichtigste erzieherische Maxime galt, zählte dieses im Jahr 2000 für nur noch 5% als ein angemessenes Mittel (vgl. ebd.). Diese Veränderungen wirkten sich somit auch positiv auf den Umgang zwischen Eltern und Kindern aus. Die Prügelstrafe wurde durch eine verbesserte Kommunikation und das mündliche Ermahnen ersetzt. Eine Untersuchung aus dem Jahr 1992 zeigte ebenfalls eine positive Entwicklung einiger Erziehungsziele. Diese bestätigt, dass innerhalb der letzten 40 Jahre eine tatsächliche Besserung bezüglich der oben genannten Normen stattfand. (vgl. Hofer, 1992a zitiert in Nave-Herz, 2007: 66).

Auch 1996 setzten noch rund zwei Drittel der befragten Elternteile leichte körperliche Strafen als Erziehungsmaßnahmen ein, wohingegen bereits 2005 weniger als die Hälfte diese anwendeten. 17% ließen sich im Jahr 2005, gegenüber 24% aus dem Jahr 1996, als „harten Kern“ gewalttätiger Eltern bezeichnen (vgl. Peuckert, 2005: 166).

An diesen Untersuchungen zeigt sich deutlich, dass die Gewalt innerhalb des Konstruktes Familie im Laufe der Geschichte deutlich abgenommen hat. Während körperliche Gewalt noch vor einem Jahrhundert als normal galt und nahezu alltäglich stattfand, wird genau diese in der Gegenwart verachtet und verpönt. Eine solche Erscheinung ist jedoch relativ neuer Art, welches das folgende Zitat deutlich macht: „Die Geschichte der Kindheit ist ein Alptraum, aus dem wir gerade erst aufwachen“ (de Mause, 1980: 12). Diese Aussage zeigt deutlich, dass die Gesellschaft in der Vergangenheit eine völlig andere Auffassung von Erziehung hatte, als heute.

Doch nicht nur die Normen und Werte haben sich innerhalb einer Familie in den letztens Jahrhunderten verändert, auch der rechtliche Rahmen unterliegt einem Wandel. Inwieweit diese Veränderung stattfand, werde ich im nächsten Kapitel genauer beschreiben.

2.1 Rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen hat hinsichtlich häuslicher Gewalt gegenüber Kindern im Laufe der Jahrhunderte einen Wandel durchlaufen. Einige prägnante Ereignisse der Vergangenheit werde ich im folgenden Kapitel aufgreifen und näher erläutern.

Gewalt in Familien gilt als ein häufig anzutreffendes Phänomen und begleitete die Menschheit schon immer in unterschiedlicher Art und Weise. Ebenso änderte sich die Gesetzgebung im Laufe der Geschichte. Im Mittelalter beispielsweise wurden Eltern, deren Kinder misshandelt oder sogar getötet wurden, ausschließlich dann bestraft, wenn diese nicht als geisteskrank galten. Die Geschworenen mussten also lediglich nachweisen, dass der Täter als geisteskrank zu bezeichnen war, um eine Bestrafung zu umgehen.

Der Mord an den eigenen Kindern wurde zur damaligen Zeit, im Gegensatz zu heute, jedoch nicht als schweres Verbrechen angesehen. Im 13. Jahrhundert wurde zwischen der ersten- und der zweiten Straftat unterschieden. Die erste Straftat konnte demnach als „Unfall“ bezeichnet werden und wurde folglich nicht bestraft, wohingegen der Betroffene beim zweiten Mal als Wiederholungstäter galt und es zu einer Bestrafung kam. Diese Differenzierung wurde jedoch ein Jahrhundert später wieder außer Kraft gesetzt.

Außerdem unterschied die Gesetzgebung zwischen einem Mord bzw. Totschlag, der aus dem Affekt heraus begangen wurde infolge Vernachlässigung des Kindes, und einem mit Vorbedacht begangenen Mord. Dieses zuletzt genannte Verbrechen wurde in den meisten Fällen auf grausame Art und Weise bestraft, indem die Täter beispielsweise auf dem Scheiterhaufen verbrannt oder gar am lebendigen Leibe vergraben wurden (vgl. Shulamith, 1993: 152). Dennoch war es zur damaligen Zeit sehr schwer nachzuweisen, dass der Tod des Kindes kein Unfall, sondern verdeckter Mord war (vgl. a.a.O.: 153).

Ein weiterer Beweggrund, der viele Frauen zum damaligen Zeitpunkt hin zum Kindsmord trieb, war die bestehende Armut, in der sich die betroffene Familie befand. Hier fielen die Strafen deutlich milder aus (vgl. a.a.O.: 152).

Der Fall eines Mädchens namens Mary Ellen, die im Jahre 1874 von ihrer Stiefmutter stark körperlich misshandelt wurde, trug dazu bei, dass sich langsam aber sicher das Verhältnis bezüglich häuslicher Gewalt gegenüber Kindern in der Gesellschaft veränderte. Aufgedeckt wurden die schrecklichen Gewalttaten von der Nachbarin, welche auf dem Sterbensbett den sehnlichen Wunsch hatte, das junge Mädchen vor dessen gewalttätigen Eltern zu retten. Während die Behörden und die Polizei die Zuständigkeit verweigerten, erklärte sich lediglich der Präsident der Tierschutzgesellschaft bereit, seine Unterstützung anzubieten. Dieser brachte den Fall vor Gericht, woraufhin Mary Ellen mit Hilfe von Tierschutzgesetzten aus der Familie geholt wurde und die Eltern die Höchststrafe erhielten, da es zu diesem Zeitpunkt an einer rechtlichen Grundlage mangelte. Alle Anwesenden, die der Gerichtsverhandlung beiwohnten, waren sich einig, dass ein solcher Umgang mit Kindern keinesfalls weiter einfach so hingenommen werden durfte. So wurde noch im Gerichtssaal eine Organisation namens „New York Society for the Prevention of Cruelty to Children“ (NYSPCC) gegründet, welche sich fortan für die Rechte von Kindern weltweit einsetzte (vgl. Eckhard, 1998). Nicht umsonst wurde der Fall Mary Ellen als die „Legende über den Beginn des Kinderschutzes“ (ebd.) bezeichnet.

Im Zuge dessen setzte sich im Jahr 1900 die schwedische Pädagogin Ellen Key mit ihrem Buch „Jahrhundert des Kindes“ ebenfalls für die Rechte und die Würde von Kindern ein.

Während im Jahre 1900 „das Züchtigungsrecht“ gegenüber Frauen mit dem in Kraft treten des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeschafft wurde, war es Eltern jedoch immer noch erlaubt, ihre Kinder körperlich zu züchtigen, sofern dies nicht dem Tatbestand einer Misshandlung entsprach. (vgl. Münning, 1992 zitiert in Nave-Herz, 2007: 82). Da das Bundesgesetzbuch in § 1631, Abs. 2 vorgibt, Kinder gewaltfrei zu erziehen und dass Kindeswohl das Maß aller Dinge sei, ist seit dem Jahre 1980 im Gesetz von der Begrifflichkeit „elterliche Sorge“ anstelle der „elterlichen Gewalt“ (Nave-Herz, 2007: 82) die Rede.

1997 unterscheidet Wetzel zwischen den Begriffen „Züchtigung“ und „Misshandlung“ (Mertens und Pankofer, 2011: 30). Dabei bildet der Erziehungsgedanke während der Tat den Ausgangspunkt. Wetzel behauptet allerdings ebenso, dass Gewalt gegenüber Kindern nicht toleriert werden darf, auch dann nicht, wenn der Grund dafür eine erzieherische Maßnahme sei. Auch die Gesetze besagen, dass weder die körperliche Züchtigung, noch die Kindesmisshandlung anerkannt werden darf (vgl. ebd). Im Jahr 2000 wurde das Züchtigungsrecht erstmals durch die Neuauffassung des Paragrafen 1631 Absatz zwei des Bürgerlichen Gesetzbuches untersagt: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten und unzulässig“ (BGB). Das Kinderrechteverbesserungsgesetzt, welches am 12.04.2002 erlassen wurde zeigt, dass der Schutz des Kindes im Falle der häuslichen Gewalt nochmals präzisiert und erhöht worden ist (vgl. Kavemann, 2000: 9). Es wird also deutlich, dass im Laufe der Zeit immer mehr Gesetze verabschiedet wurden, die für das Kinderwohl und somit gegen häusliche Gewalt gegenüber Kindern sorgen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch heute noch an zahlreichen Kindern Gewalt innerhalb der Familie ausgeübt wird. Darauf gehe ich im Laufe dieser Arbeit noch näher ein.

3. Entwicklungsphasen des Kindes

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine individuelle, personale und soziale Entwicklung; das heißt, sie haben das Recht zu wachsen, zu lernen und zu gedeihen, ihre Persönlichkeit zu entfalten und sich damit zu emotional stabilen, eigenständigen, einfühlsamen und sozial verantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln“ (Zaun-Rausch, 2008: 17).

Der Schlüssel zum glücklichen Kind ist eine gute Erziehung durch die Eltern, welche den Werdegang des Kindes prägen. Neben der Erziehung sind weitere Grundbedürfnisse, nach denen Kinder streben, wie Fürsorge, Betreuung und das Auseinandersetzen mit der Umwelt von Nöten.

Laut dem Psychoanalytiker Erik H. Erikson durchläuft der Mensch im Laufe seines Lebens acht psychosoziale Stadien. Jedes dieser Stadien hält eine bestimmte Krise bzw. einen Konflikt bereit, welche/ welcher ausreichend bewältigt werden muss, um so auch die Konflikte der darauffolgenden Stadien überwinden zu können. Alle acht Phasen setzen sich aus den sexuellen sowie aus den sozialen Aspekten der Entwicklung einer Person zusammen (vgl. Zimbardo und Gerrig, 2004: 170). Im Folgenden werde ich diese Stadien mit den bestehenden Krisen genauer erläutern. Hierbei beziehe ich mich ebenfalls auf Erik H. Erikson.

- Vertrauen vs. Missvertrauen: Die Kinder erlernen in ihrem 1. Lebensjahr ein „Gefühl des Sich-Verlassen-Dürfens“ (Erikson, 2013: 62), da diese in der ersten Phase ihres Lebens noch nicht für sich selbst sorgen können. Dieses Urvertrauen bildet die Grundlage für die spätere Entwicklung des Kindes (vgl. Scheck, 2015: 8). Sollte das Gefühl des Vertrauens nicht vorhanden sein, so ist es sehr naheliegend, dass Kinder in ihrem späteren Leben sehr misstrauisch gegenüber ihren Mitmenschen als auch gegenüber sich selbst sind. Wenn das Urvertrauen sehr stark geschädigt worden ist, können bei Kindern in ihrer Zukunft psychische Störungen, wie zum Beispiel Depressionen auftreten. Wird den Kindern also jegliches Gefühl von Nähe verweigert, werden diese unweigerlich Ängste entwickeln (vgl. a.a.O.: 9ff.). Kinder in diesem Alter durchlaufen somit Gefühle der Sicherheit als auch der Unsicherheit.

- Autonomie vs. Selbstzweifel: In dem 2. bis 3. Lebensjahr möchten Kinder durch das Wachsen der körperlichen Fähigkeiten autonomer werden. „Es entwickelt sich die allgemeine Fähigkeit, ja das Bedürfnis, mit Willen fallenzulassen und wegzuwerfen und das Festhalten und Loslassen abwechselnd zu üben“ (Erikson, 2013: 76). Sollten Kinder die Ziele, die sie sich setzen nicht erreichen, kann ein Gefühl der Scham und des Zweifels durch eine Blamage im Umfeld erzeugt werden. Bei übermäßiger Kritik oder Entmutigung tritt dann anstelle der kindlichen Neugier die Scham und der Selbstzweifel auf (vgl. Scheck, 2015: 11).

- Initiative vs. Schuldbewusstsein: Im 4. bis 5. Lebensjahr, das auch als Spielalter gekennzeichnet wird, sind Kinder im Stande, Aktivitäten zu initiieren. Wenn Eltern, wie auch das soziale Umfeld, diese Tätigkeiten als positiv ansehen, entwickeln Kinder ein Gefühl der Freiheit und des Selbstvertrauens. Die Bewältigung dieser Phase kennzeichnet sich durch die oben beschriebenen Werte. Sobald die Bezugspersonen solche Aktivitäten als negativ bewerten, können Schuldgefühle und das Gefühl der Unfähigkeit bei Kindern entstehen (vgl. Zimbardo und Gerrig, 2004: 470ff.). Kinder in diesem Alter befinden sich also in einer Phase, in der das Vertrauen auf Eigeninitiative entwickelt werden sollte, aber sie ebenso den Konflikt des mangelnden Selbstbewusstseins bewältigen müssen.

- Kompetenz vs. Minderwertigkeit: Diese Phase beschreibt den Zeitraum vom 6. Lebensjahr bis hin zur Pubertät. Die Krisen der vorherigen Stadien sollten die Kinder nun erfolgreich gemeistert haben, damit sie innerhalb der nächsten Jahre in der Lage sind, ihre eigenen Kompetenzen entfalten zu können. Sport und Schule bieten hierfür den optimalen Spielraum. Allerdings werden auch einige Kinder das Gefühl des Misserfolgs erleben müssen und eher die Rolle des Zuschauers als die des Akteurs einnehmen. Dadurch entsteht ein Gefühl von Minderwertigkeit, dass die Kinder daran hindert, die hohen Erwartungen der kommenden Stadien zu erfüllen.

- Identität vs. Rollendiffusion: In dem letzten Abschnitt des Jugendalters, der Adoleszenz, gelingt es dem Individuum, durch die Bewältigung der Krise, seine eigene Identität aufzuspüren. Auf diese Weise entwickeln die Jugendlichen ein Selbstbild, welches für deren Selbstwertgefühl entscheidend ist. Sollten die Heranwachsenden diesen Anforderungen nicht gerecht werden, wird das eigene Ich als unvollkommen und chaotisch wahrgenommen.

- Intimität vs. Isolation: In dieser Phase befinden sich die Heranwachsenden im frühen Erwachsenenalter. Die jungen Erwachsenen suchen erstmals den Kontakt zu anderen Personen, welche insbesondere das andere Geschlecht meint. Daraus können sich emotionale, moralische und sexuelle Bindungen entwickeln (vgl. a.a.O.: 471). Diese Phase fordert von den Individuen, dass diese sich einer solchen Verantwortung bewusst sind und ihre eigenen Vorlieben in den Hintergrund stellen. Gelingt die Kontaktaufnahme nicht, führt dies zur Isolation und die Heranwachsenden entwickeln ein Gefühl der Einsamkeit.

- Generativität vs. Stagnation: Im mittleren Erwachsenenalter richtet sich das Interesse über die eigene Person hinaus auf Familie, Beruf, Gesellschaft und zukünftige Generationen. Sollten allerdings frühere Krisen nicht bewältigt worden sein, so befassen sich die Individuen ausschließlich mit sich selbst und es fällt ihnen schwer eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

- Ich-Integrität vs. Verzweiflung: Das Seniorenalter verleitet viele Menschen dazu, diesen Entwicklungsabschnitt als eine Art Abstieg zu erleben. Dies passiert dann, wenn die Krisen und Konflikte aller durchlaufenden Stadien nicht erfolgreich bewältigt worden sind. Hierbei entsteht ein Gefühl des Unbefriedigt-Seins und der Verzweiflung. Wurden jedoch alle Anforderungen erfüllt, sehen Senioren ihr Leben als vollkommen an und blicken positiv auf dieses zurück (vgl. a.a.O.: 472).

Eltern müssen sich diesen unterschiedlichsten Anforderungen, welche Kinder in den früheren Stadien durchleben, bewusst sein. Mit der Frage: „ Wie erzieht man sein Kind zu einem zufriedenen, erfolgreichen, freundlichen Menschen?“ sollte sich jedes Elternteil befassen, damit dem Kind die Chance gegeben wird, in den bestmöglichsten Verhältnissen aufwachsen zu können. Das Modell von Erikson kann diesen dabei helfen, die grundlegendsten Anforderungen, die Kinder in den unterschiedlichen Stadien bewältigen müssen, zu verstehen und diese auf ihrem Weg zu unterstützen. Das Verstehen der Entwicklungsphasen, welche die Kinder durchleben, kann Eltern dabei helfen, diese auf ihrem Werdegang zu begleiten und deren Bedürfnissen gerecht zu werden.

Einen weiteren, großen Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes hat das Zusammenspiel von Anlage und Umwelt. Unter Anlage versteht man die Übertragung von Genen auf das Kind. Darunter fallen die Intelligenz, die äußere Erscheinung sowie Ängste und die eigene Persönlichkeit. Die Umwelt, wie beispielsweise das „Zuhause“, ist für ein sich entwickelndes Kind ebenso entscheidend. Sie prägt von Geburt an und spielt ebenso eine wichtige Rolle in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes (vgl Pauen et al., 2005: 14).

3.1 Grundlagen einer guten Entwicklung

„Die Familie ist der wichtigste Faktor für Kindheitsglück!“ (Bucher, 2001 zitiert in Fuhrer, 2007: 32), so Bucher. Hier ist gemeint, dass gemeinsame Aktivitäten mit den Eltern sowie ein gutes Klima innerhalb der Familie für Kinder essentiell sind, um eine glückliche Kindheit führen zu können. Sollten diese allerdings in einem strengen Haushalt aufwachsen, in welchem häufig gestritten oder geschimpft wird, mindert dies das Glücklichsein (vgl. ebd.). Somit zählt zu den wichtigsten Grundlagen einer guten Entwicklung das soziale Umfeld eines Kindes. Eltern und Geschwister sollten als Vorbild dienen, damit sich die Entwicklung des Kindes positiv entfalten kann. Freundschaften sind für Kinder ebenso entscheidend, da es ihnen durch Freunde meist leichter fällt, die ersten Schritte in die Welt durchleben zu können (vgl. a.a.O.: 34). Zu den wesentlichsten Erziehungskompetenzen, zählen Bedürfnisse wie aufmerksame Zuwendung, Köperkontakt, Feinfühligkeit und Wärme seitens der Eltern. Diese bilden die Grundlagen der emotionalen, sozialen und geistigen Entwicklung von Kindern (vgl. a.a.O.: 128ff.).

Neben dem Faktor Familie lässt sich ganz allgemein zusammenfassen, dass der Mensch gewisse Bedürfnisse hat, welche der US-amerikanische Psychologe Abraham H. Maslow versucht, in einer sogenannten Bedürfnispyramide darzustellen. Er geht davon aus, dass das menschliche Handeln durch verschiedene Grundbedürfnisse gesteuert wird, welche er in fünf Kategorien untereilt. Hierbei nimmt er an, dass jede Stufe der Pyramide in einer Abhängigkeit zu der vorherigen steht. Diese menschlichen Bedürfnisse schichtet er nach einer bestimmten Hierarchie auf. Erst wenn die Bedürfnisse der unteren Stufe gestillt sind, strebt der Mensch danach, die Bedürfnisse der nächst höheren Stufe zu erfüllen. Die Pyramide ist so angeordnet, dass die primären Bedürfnisse die Grundlagen bilden und diejenigen, die sich an der Spitze befinden, die höchsten Potenziale beanspruchen. Die von Maslow entwickelten folgenden fünf Bedürfnisgruppen, sind in der folgenden Abbildung zu sehen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Bedürfnispyramide nach Maslow

Quelle: https://wpgs.de

1. Physiologische Bedürfnisse: Damit Menschen ein erfülltes und zufriedenes Leben führen können, stehen an unterster Stelle die physiologischen Bedürfnisse, welche dem Menschen eine Grundlage verschaffen sollen. Hierzu gehören ausreichende Nahrung, Ruhe, Wärme, Kleidung sowie Sexualität. Allerdings gehen die Bedürfnisse von Menschen und insbesondere die von Kindern weit über die physiologischen hinaus.

2. Sicherheitsbedürfnisse: Sollten die physiologischen Grundbedürfnisse einigermaßen gut erfüllt sein, kommen Bedürfnisse wie Schutz und Sicherheit hinzu. Der Mensch strebt nach Struktur und einer gewissen Ordnung seiner Umweltbedingungen (vgl. Olfert und Steinbuch, 2001: 34).

3.Zugehörigkeits- oder soziale Bedürfnisse: Nach den Sicherheitsbedürfnissen folgen auf der dritten Ebene der Maslow’schen Bedürfnispyramide die sozialen Bedürfnisse. Sobald die beiden untersten Kategorien befriedigt sind, verlangt der Mensch nach Liebe und Zuneigung. Diese erweisen sich als wichtige Vorrausetzungen für die Entwicklung von Selbstvertrauen und einer positiven Einstellung zum Leben. Gerade Säuglinge besitzen einen besonderen Drang nach Nähe und Bindung und benötigen den aktiven Kontakt zur Umwelt (vgl. Maslow, 1977: 78).

4.Wertschätzungs- oder Ich-Bedürfnisse: Neben den oben genannten Ebenen, die unbedingt erfüllt sein müssen, damit der Mensch zufrieden ist, folgen innerhalb dieser Hierachieebene Dinge wie Anerkennung, Achtung durch sich selbst und andere, Status, Prestige, Macht und Aufstiegsmöglichkeiten. Besonders Kinder wollen wie Erwachsene geachtet und respektiert werden und streben nach Bewunderung und Erfolg. Fühlen diese sich von anderen geschätzt, erleben sie sich aus als wertvoll und wirken meist produktiver als andere (vgl. a.a.O.: 84).

5.Selbstverwirklichungsbedürfnisse: Maslow schreibt das Selbstverwirklichungsbedürfnis wie folgt: „Was ein Mensch sein kann, das muss er sein“ (Maslow, 1977: 89). In dieser letzten Stufe, die sich an oberster Stelle befindet, verlangt der Mensch nach Entfaltung, Wachstum, Mitbestimmung und Selbsterfüllung (vgl. Olfert und Steinbuch, 2001: 34).

Damit Kinder Freude am Leben haben, ist es für sie von besonderer Bedeutung, dass all die oben genannten Bedürfnisse von Beginn ihres Lebens wohltuend befriedigt werden.

„Ein Mensch, der im frühesten Kindesalter falsch behandelt wurde, schleppt die Verzweiflung, den Schmerz und den Kummer aus dieser Zeit ein Leben lang mit sich herum. Die Erfahrungen aus den ersten Kinderjahren haben sich in sein emotionales Gedächtnis eingegraben. Ein Gedächtnis, das keine Erinnerungen an Situationen festhält, sondern nur an das Gefühl, das in einer bestimmten Situation oder Umgebung bzw. in Verbindung mit einer anderen Person hervorgerufen wird“ (Stellamans-Wellens, 2002: 17).

Somit können erlebte Gefühle, wie beispielsweise Angst, das Bedrückt sein oder Unsicherheit, die Betroffenen prägen und sich somit negativ auf sie auswirken.

4. Der Gewaltbegriff

Um sich mit der Thematik „Häusliche Gewalt gegenüber Kindern“ zu befassen, bedarf es zunächst einer Klärung des Begriffes Gewalt. Dies ist wichtig, da dieser die Grundlage meiner Untersuchung bezüglich der Ursachen und der Folgen von Gewalt gegenüber Kindern bildet. „Gewalt ist allgegenwärtig und prägt die Geschichte der Menschheit“ (Varbelow, 2000a zitiert in Varbelow, 2003: 7). Der Begriff Gewalt umfasst ein durchaus komplexes System, das in den verschiedensten Ausprägungen auftreten kann. Dieses erstreckt sich von Erniedrigungen, über Einschüchterungen bis hin zu handgreiflichen Übergriffen gegenüber Personen (vgl. ebd.).

Hierbei ist eine einheitliche Definition nicht möglich, da beispielsweise in öffentlichen Diskussionen oft zahlreiche Dinge gleichzeitig als Gewalt bezeichnet werden. Unter anderem können dies auch Beschimpfungen, Drohungen, Vandalismus, Mobbing, Ausschreitungen bei Massenveranstaltungen, politisch motivierte Gewalt und fremdenfeindliche Gewalt sein (vgl. Gugel, 2007: 47). Darüber hinaus ist festzuhalten, dass dem Begriff innerhalb dem deutschen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen zuzuweisen sind. Er wird als „psychische und körperliche Schädigung eines Anderen oder die Androhung einer solchen“ (Mertens und Pankofer, 2011: 15) bezeichnet. Somit kann der Täter zwanghaft den Willen des Opfers beeinflussen und diesen beispielsweise durch ein Niederschlagen ausschalten (vgl. ebd.). Zudem benennt der Begriff Besitzverhältnisse und findet auch in Zusammenhang mit Naturkatastrophen Bedeutung. In der englischen Sprache gibt es dafür eine klare Einteilung in „power“ und „violence“. „Power“ steht im englischen für eine neutrale Fähigkeit, bei der versucht wird, etwas zu erreichen. Der Begriff „violence“ meint hingegen ein gewaltsames Vorgehen mit dem Ziel, Personen zu verletzten oder Sachen einen Schaden zuzufügen (Gugel, 2007: 48).

Allgemein kann man jedoch unter dem Begriff Gewalt ein absichtliches Vorgehen gegen eine Person sowie das Zerstören von Gegenständen verstehen. Dadurch, dass die Begrifflichkeit durch ihre vielfältigen Erscheinungsformen geprägt und dadurch als ein vielschichtiges Phänomen zu bezeichnen ist, bleibt die Definition eher dem Urteil des Einzelnen überlassen (ebd.).

4.1 Die enge Definition des Gewaltbegriffs

Da das Verständnis des Gewaltbegriffs für diese Arbeit eine Begriffsklarheit voraussetzt, ist eine Präzisierung an dieser Stelle notwendig. Tillmann (2007) orientiert sich an der Auffassung von Willems (1993), welcher zwischen einem engen und einem weiten Gewaltverständnis unterscheidet (vgl. Tillmann, 2007: 18ff.). Bei dem engen Gewaltbegriff handelt es sich genau dann um Gewalt, wenn innerhalb eines Konflikts eine Person einen Schaden von sich trägt, oder dieser mit einer solchen Schädigung durch physische Mittel, wie zum Beispiel eigener Körperkraft oder Waffen, gedroht wird (vgl. Tillmann et al. 2007: 19). Personen können hierbei beispielsweise von einer Ohrfeige bis hin zur lebensgefährlichen Verletzungen einen Schaden zugefügt bekommen (Tillmann et al. 2007: 19). Dies fällt unter den Begriff der physischen Gewalt. Auch Willems (1993) sieht in dieser begrenzten Definition von Gewalt einen deutlichen Vorteil, da „eine objektive, wissenschaftliche Gewaltbeobachtung und Messung möglich wird“ (Willems, 1993: 92). Laut Tillmann (2007) erweist sich allerdings eine unabhängige Beurteilung eines Gewaltdelikts als nicht klar erkennbar, da diese nicht automatisch mit negativer Gewalt in Verbindung gebracht werden kann. Tillmann (2007) bezieht sich in seinem Buch auf ein Beispiel eines Betrunkenen, der „blaue Flecken“ abbekommt, weil man ihn daran hinderte, in sein Auto zu steigen. Auch die Teilnehmer eines Boxkampfs, den beide Parteien einvernehmlich bejahen, sind nicht automatisch mit negativer Gewalt behaftet. Somit lässt sich einzig durch die normativen Momente feststellen, ob eine Handlung mit der Absicht einer Gewaltausübung durchgeführt worden ist oder nicht. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass dieser Hintergrund immer mit moralischen Wertvorstellungen versehen ist, die von Kultur zu Kultur unterschiedlich sind. Solche normativen Vorstellungen erfahren auch im Laufe der Zeit einen Wandel. Ein Beispiel, welches Tillmann (2007) an dieser Stelle nennt, ist, dass die Prügelstrafen innerhalb der Schule in der Vergangenheit als legitimes Züchtigungsmittel eingesetzt wurden, um die Schüler „zurechtzuweisen“ (vgl. Tillmann et al. 2007: 19).

Vandalismus, also das Beschädigen von Sachen, fällt allerdings nicht unter das enge Verständnis von Gewalt. Ausschließlich Gewalthandlungen gegen Personen fallen unter die Kategorie des engen Gewaltbegriffs (vgl. a.a.O.: 20). Um den Begriff Gewalt vollständig erfassen zu können, werden weitere Ergänzungen benötigt, welche ich im kommenden Kapitel näher erläutern werde.

4.2 Die weite Definition des Gewaltbegriffs

Unter dem erweiterten Gewaltbegriff werden sämtliche Ausübungen verstanden, die einen psychischen Schaden der Betroffenen zur Folge haben können. Eine psychische Verletzung ist ein feindseliger Angriff, der sich auf das Sein des Opfers und dessen Psyche auswirkt. Psychische Gewalt hat viele unterschiedliche Dimensionen. Dazu zählen vor allem verbale Attacken, wie zum Beispiel Beleidigungen, Beschimpfungen, Erniedrigungen und Bloßstellungen. Ebenfalls versteht man darunter Bedrohungen, die die Absicht verfolgen, andere Personen zu nötigen oder zu erpressen sowie auch das Herabsetzen von benachteiligten Menschen (vgl. Schwind et al., 1995: 5). Nach Tillmann (2007) können solche Angriffe den Betroffenen meist einen größeren Schaden zufügen, als eine mildere körperliche Verletzung (vgl. Tillmann et al., 2007: 20). Allerdings können auch getätigte Aussagen, wie zum Beispiel ein „lockerer Spruch“ unter Klassenkameraden, als eine Beleidigung gegen die eigene Person aufgefasst werden, obwohl dies nicht beabsichtigt wurde.

Wie oben genannt, ist neben den genannten verbalen Attacken auch bei nicht sichtbaren Ausprägungen, wie beispielsweise die Ausgrenzung von Personen oder auch Erniedrigungen in An- oder Abwesenheit der Betroffenen, von Gewalt die Rede. Ein Ausmaß dieser Art, „die sowohl physische wie auch psychische Gewalthandlungen umfaßt“ (Tillmann et al., 2007: 21) führen zum Thema „Bullying“ bzw. „Mobbing“ (ebd.). Laut Olweus (1995) spricht man dann von „Mobbing“, wenn mindestens eine Person, wiederholt und über einen längeren Zeitraum, körperlichen oder verbalen Handlungen von meist einem Überlegenen oder mehreren Überlegenen ausgesetzt ist. Zu diesen Gewalthandlungen zählen körperliche Übergriffe, absichtliche Beschädigungen von Eigentum des Anderen sowie bewusst ausgeübte Beleidigungen. Somit kann man darunter eine Mischung aus verbalen als auch körperlichen Ausübungen gegenüber den Betroffenen verstehen. (Olweus, 2006: 22ff.).

Schlussendlich lässt sich zusammenfassen, dass der erweiterte Gewaltbegriff im Vergleich zur engen Definition sowohl die psychische Gewalt als auch die gesonderte Form des Mobbings umfasst.

Hurrelmann (2007) fügt allerdings zu den oben genannten erweiterten Formen noch weitere hinzu. Dazu gehören die sexuelle Gewalt sowie die Geschlechterfeindliche Gewalt.

Die sexuelle Gewalt umfasst eine besondere Art der Verknüpfung von physischen und psychischen Gewaltausübungen. Diese zielen meist auf Verletzungen oder Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Menschen, welche durch erzwungene intime Körperkontakte hervorgerufen werden, bei denen einzig der Täter eine Befriedigung davonträgt.

Unter der geschlechterfeindlichen Gewalt versteht man vor allem die Diskriminierung des anderen Geschlechts. Diese wird durch eine Kombination von physischer, psychischer, sexueller und verbaler Gewalt ausgeübt. Menschengruppen werden aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit sowie sozialen und kulturellen Unterschiede Opfer solcher Gewalttaten. Geschlechtliche Unterschiede sind ebenfalls von Bedeutung, jedoch spricht man dabei von frauenfeindlicher Gewalt (vgl. Hurrelmann und Bründel, 2007: 19ff.).

4.3 Differenzierung des Gewaltbegriffs

Dieses Kapitel soll der Klärung der Begriffe Gewalt und Aggression dienen. Da sich in der Soziologie und Psychologie die Definitionen für gewalttätige Verhaltensweisen unterscheiden, stellt sich demnach die Frage, welche Bedeutung den jeweiligen Begrifflichkeiten zugewiesen werden kann. Während in der Psychologie ausschließlich die Rede von „Aggression“ oder „Aggressivität“ ist, begegnet man in der Soziologie der Terminologie des „abweichenden Verhaltens“ (Tillmann et al., 2007: 23). In den folgenden Kapiteln werde ich die Begrifflichkeiten „Aggression“, „abweichendes Verhalten“ und „Normen und Werte“ näher erläutern.

4.3.1 Aggression

Der Aggressionsbegriff ist eine durchaus weitgefasste Bezeichnung, welchem eine einheitliche Definition schwer zuzuschreiben ist. Denn ähnlich wie bei Gewalt, wird bei Aggression von einer weiten und einer engen Definition gesprochen. Unter der weiten Definition werden jegliche Formen von gezielten Aktivitäten eines Individuums sowie aktive Auseinandersetzungen mit der Umwelt verstanden. Die enge Definition versucht hingegen jegliche Verhaltensformen von anderen abzugrenzen. Dies umfasst eine aktive und zielgerichtete Zerstörung oder Verletzung von Sachen oder Individuen (vgl. Hacker, 1971: 80).

Hurrelmann und Bründel (2007) definieren den Begriff wie folgt: „Aggression ist ein Verhalten, das auf die absichtliche Schädigung eines Gegenstandes (Vandalismus) oder die absichtliche Verletzung eines anderen Menschen zielt“ (Hurrelmann und Bründel, 2007: 11). Jedoch können sich Aggressionen nicht nur gegen Gegenstände oder andere Individuen richten, sondern auch gegen die eigene Person. Einen solchen Vorgang der Selbstverletzung bezeichnet man als „Autoaggression“. Die Autoren behaupten, dass eine aggressive Verhaltensweise ein „fester Bestandteil des Menschen“ (ebd.) sei, welche jederzeit in eine Aggression münden kann. Es ist jedoch unklar, in welchen Formen sich die Aggressivität in Aggression umwandeln kann. Dies scheint nicht genetisch bedingt zu sein, sondern ist abhängig von der Umwelt und von der Sozialisation, in welcher das Individuum aufgewachsen ist (vgl. ebd.). Laut Tillmann (2007) können aggressive Handlungen auf vielfältige Art und Weise ausgeführt werden. Diese können in physischer, psychischer, zugänglicher oder sogar in heimlicher Form in Erscheinung treten (vgl. Tillmann et al., 2007: 24).

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Final del extracto de 76 páginas

Detalles

Título
Ursachen und Folgen häuslicher Gewalt gegen Kinder
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen
Calificación
13,0
Autor
Año
2017
Páginas
76
No. de catálogo
V419720
ISBN (Ebook)
9783668683976
ISBN (Libro)
9783668683983
Tamaño de fichero
795 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
ursachen, folgen, gewalt, Kinder, häusliche Gewalt
Citar trabajo
Jana Blasini (Autor), 2017, Ursachen und Folgen häuslicher Gewalt gegen Kinder, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419720

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Título: Ursachen und Folgen häuslicher Gewalt gegen Kinder



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