Portfolio. Einführung in die Politikwissenschaft. Demokratie in Theorie und Empirie


Trabajo de Seminario, 2017

31 Páginas, Calificación: 1,8


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Vorlesungszusammenfassung - Grundbegriffe II Staat

II. Textzusammenfassung - Mehrheitstyrannei durch Volksentscheide?

III. Take home exam - Was ist Politikwissenschaft?

IV. Literaturübersicht - Demokratiemessung 18-

V. Selbstreflektion - Wie ist meine Lernerfahrung im Modul?

VI. Literaturverzeichnis

I.

Vorlesungszusammenfassung

Grundbegriffe II: Staat

In der Vorlesung „Einführung in die Politikwissenschaft“ behandelt Dr. Tobias Jakobi am Freitag den 11.11.2016 den Grundbegriff II, welcher den Staat repräsentiert. An erster Stelle befassen wir uns mit dem Staatsbegriff. Der deutsche Staatsrechtler Georg Jellinek, unterteilt in seinem Buch „Allgemeine Staatslehre“ den juristisch-völkerrechtlichen Staatsbegriff, anhand der „Drei-Elementen-Lehre“. Diese gestaltet sich bis heute als maßgebliche Definition des Staates. Jellinek umschreibt den Staat als eine „ mit urspr ü nglicher Herrschaftsmacht ausger ü stete K ö rperschaft eines sesshaften Volkes “.1 Der Staat bildet somit eine Totalität aus drei Aspekten. Das Staatsgebiet bildet das Territorium, welches sich auf einem Teil der Erdoberfläche erschließt, auf der sich die Staatsgewalt behauptet und eine Abgrenzung zu anderen Staaten entsteht.2 Das Staatsvolk definiert sich als ein dauerhafter Personenverband, welcher auf dem Staatsgebiet sesshaft ist und unter der Personalhoheit der Staatsgewalt steht.3 Das Dritte Element umfasst die Staatsgewalt. Die innere Souveränität bildet das Gewaltmonopol innerhalb des Staates, wobei die äußere Souveränität durch eine rechtliche Unabhängigkeit nach außen profiliert wird.4 Alle drei Elemente müssen vorliegen, damit ein Staat bestehen kann.5 Jellinkes Ansicht erfährt vielfach Kritik. Der zweite und dritte Aspekt der Vorlesung erstreckt sich jeweils auf eine Übersicht von Arthur Benz. Die „Entwicklung des Staates in Europa“ zeig auf, dass der Staat seit Jahrhunderten einem Wandel unterliegt. Die Machtkonzentration erstreckt sich auf der ersten Stufe und umfasst die Zeit vom Feudalismus bis zum Staat im Absolutismus. In dieser Zeit hat sich die Konzentration der Staatsgewalt in einem Gebiet entfaltet, die Friedenssicherung wird vordergründig. Krisen, Konflikte, Veränderungen in der Bevölkerung, sowie die technische Revolution und der dreißigjährige Krieg sind Aspekte, durch die eine Neuorganisierung der Herrschaftsform unvermeidbar ist. Das Feudalsystem wird durch den Absolutismus und dessen neu gegliederten Institutionen abgelöst. Es kristallisiert sich eine überhebliche merkantilistische Wirtschaftspolitik heraus.6 Die zweite Stufe bildet die soziale Integration, welche während der Zeit des liberalen Verfassungsstaats und des Nationalstaates erstmals Beständigkeit erfährt Es werden neue Institutionen zur Beschränkung der Staatsgewalt etabliert. Parlamente als Gesetzgebungsorgane, Gewaltenteilung, Grundrechte, sowie eine einheitliche Verfassung entstehen, an die die Staatsgewalt gebunden ist. Die Frage der politischen Teilhabe am Geschehen des einzelnen Individuums, sowie Integration und Gleichheit für alle, steht an erster Stelle im Nationalstaat. Er bindet die Mitbürger immer weiter ins politische Geschehen mit ein. Es entstehen Neue Institutionen wie die Wehrpflicht und die allgemeine Schulpflicht. Die letzte Entwicklungsstufe bildet die instituti- onelle Differenzierung, in Form des demokratischen Wohlfahrtsstaates. Den Bürgern widerfährt eine weitaus größere Teilhabe an dem staatlichen Geschehen, eine Gewährleistung sozialer Rechte setzt ein. Institutionen in Form von politischen Parteien und Verbänden, bemühen sich um das Wohlergehen und um die Vertretung der einzelnen Bürger. Neue Rechte, wie das allgemeine Wahlrecht, Sozialversicherungen und Transferleistungen werden gewährleistet. Grundsätzlich basiert die Entwicklung des Staates auf der Verstaatlichung privater Aufgaben, so dass der Staat immer mehr Aufgabenbereiche auferlegt bekommt. Zuletzt umfasst die Übersicht 28 „Herausforderungen an den modernen Staat im 21. Jahrhundert“. Die Idee des modernen Staates ist weltweit verbreitet und hat sich durch die Entkolonalisierungsbewegung behauptet. Über Jahrhunderte hinweg visualisiert sich das Paradebeispiel der europäischen Union. Heutzutage umfasst die EU 28 Mitgliedsländer, wobei es 1995 lediglich 15 waren. Es entstehen neue politische, ökonomische und gesellschaftliche Strukturen, in denen staatliche und private Akteure miteinander kooperieren müssen, um die Handlungsfähigkeit des modernen Staates zu gewährleisten. Das moderne Gebilde des Staates erfährt durch die Internationalsierung und Globalisierung als lenkende Faktoren einen Wandel, so Benz.7 Diese Entwicklung geht aus einer Zeitspanne, die vom Territorialstaat bis zu einer einheitlichen Demokratie reicht, hervor. Vielerlei Staatsformen sind an den wachsenden Herausforderungen gescheitert, sei es die Wesensart des Territorialstaates, des liberalen Verfassungsstaates, des Nationalstaates oder auch des Leistungsstaates. Diese Staatsformen haben ihre Kompetenzgrenzen überschritten, sich in Staatsbürgernationen verrannt, absolutistische Regierungskonzepte entwickelt und letztendlich keine nachhaltige Verwaltung etabliert. Das Konzept des modernen demokratischen Verfassungsstaates vermag im Gegenzug zu langlebigen Herrschaftsformen noch nicht allzu lange Zeit etabliert sein, jedoch reicht der Kompetenzbereich unsere modernen Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene aus, um den Herausforderungen stand zu halten.8 Die politische Entwicklung Deutschlands, vermag alles andere als geradlinig verlaufen sein, allerdings zeigt Benz auf, dass sie Veränderung der Staatlichkeit seinen Ursprung in der gesellschaftlichen Entwicklung, den damit umhergehenden Handlungsveränderungen, sowie stets wachsenden Erwartungen und dem politischen Aspekt, der diese begleiten mag, hervorgeht. Folglich ist ein staatliches Mehrebensystem einhergehend.9

II.

Textzusammenfassung

Mehrheitstyrannei durch Volksentscheide?

Zum Spannungsverh ä ltnis zwischen direkter Demokratie und Minderheitenschutz

Vatter, Adrian / Danaci, Deniz

Der im Jahr 2010 in der „Politischen Vierteljahresschrift“ erschienene Artikel „Mehrheitsty- rannei durch Volksentscheide? Zum Spannungsverhältnis zwischen direkter Demokratie und Minderheitsschutz“ von Adrian Vatter und Deniz Danaci, befasst sich mit der Gegenüberstellung der repräsentativen und direktdemokratischen Demokratie und deren Auswirkung auf die Minoritätenrechte. Vatter und Danaci eröffnen durch den Einbezug empirischer Studien neue Sichtweisen, indem sie die beiden Demokratiekonzepte konkretisieren und ihre positiven und negativen Aspekte aufschlüsseln. Die Komplikationen erstrecken sich auf die direktdemokratischen Entscheide und dem umhergehenden Schutz- und Diskriminierungsmechanismus, der letztendlich auf die Minderheitenrechte einwirkt. Vatter und Danaci stellen die These auf, dass das direktdemokratische System einen negativen Einfluss hinsichtlich der Minderheitenrechte aufweist und die mehrheitsdemokratische Betrachtungsweise daraufhin Überhand gewinnt. Dieser Aspekt lässt sich jedoch nicht pauschalisieren, wodurch vielerlei Faktoren einbezogen werden müssen, um ein realistisches Ergebnis zu erzielen. Diese Faktoren werden im Folgenden in mehreren Argumentationsschritten veranschaulicht und erläutert.

Unter Vorbehalt beziehen sich die Autoren auf die Erkenntnisse der Befürworter und Kritiker der beiden Demokratiekonzepte. Anhaltpunkts der Publikation, ist der umstrittene Volksentscheid zum Bauverbot von Minaretten in der Schweiz, der Missstimmung bezüglich plebiszitärer und parlamentarischer Demokratie aufkommen lässt. In gleicher Weise werden die Demokratiekonzepte in den US-Bundesstaaten und in Deutschland hinterfragt. Direktdemokratische Entscheidungen gewinnen immer mehr an Geltung in der heutigen Gesellschaft, obwohl ihr Ausmaß und die daraus resultierenden Folgen bezüglich der Minderheit meist unerforscht bleiben. Die ersten empirischen Studien resultieren in den 90er Jahren in den US- Bundesstaaten und weisen widersprüchliche Befunde auf. Einerseits ist der negative Einfluss vordergründig, andererseits repräsentiert die direkte Demokratie nicht grundlegend den Aspekt der Diskriminierung für Minderheitenrechte, wodurch sich das Forschungsspektrum auf die Bevölkerungsstruktur und deren Machtteilung ausweitet. Erstmals entstehen kleinere Unterkategorien der Minderheiten, der ethnischen, sozialen und kulturellen Form.(vgl. Barbara Gamble 1997; Haider-Markel u. Maier 1996; Tolbert u. Hero 1996, 2001) Die Konsensdemokratie der Schweiz demonstriert ein Paradebeispiel für ein solches Konzept. Einerseits soll eine hohe Integrationswirkung der direkten Demokratie für Minderheiten gewährleistet sein, andererseits weißt die Schweiz einen Rückstand bezüglich der Völkerrechte, des Frauenwahlrechts und der Ausländerpolitik auf (vgl. Vatter u. Danaci 2010, S. 208). Vergleichbar mit den US-Bundesstaaten, ist der Einbezug empirischer Befunde für eine Analyse unumgänglich.

Diese stützen sich in der Schweiz erstmals vordergründig auf die kommunale Einbürge- rungspolitik, wobei ersichtlich wird, dass repräsentativdemokratische Gemeinden im Gegensatz zu direktdemokratischen Gemeinden einen höheren Minderheitenschutz vorweisen. Eine Unterteilung des direktdemokratischen Verfahrens aufgrund seiner Instrumente, in Form von direkten und indirekten Effekten ist erforderlich. Der Medianbürger erweist sich als Vorzeigemodel für die Gesamtheit, dessen Anknüpfungspunkt das parlamentarische Demokratiemodell darstellt. Infolgedessen stellt sich die Frage, inwiefern sich die direkten Effekte der direkten Demokratie im Gegensatz zur parlamentarischen Entscheidungsfindung auf den Minderheitenschutz auswirken und welche Rolle den indirekten Effekten zukommt. Diese These wird im folgenden Schritt durch neue empirische Befunde ergänzt und veranschaulicht. Die in den 90er Jahren publizierte Studie bezüglich des direkten Schutzes verschiedener Minderheitengruppen basierend auf Schweizer Volksentscheiden, stammt von Fey und Goette. Diese weist einen positiven Befund hinsichtlich der Volksabstimmungen auf, scheitert jedoch grundlegend an ihrem eigenen Konzept, welches nur einen kleinen Wirkungskreis umfasst und folglich nicht verwertbar ist. Vatter und Danaci haben daraufhin in Kooperation mit dem in der Schweiz laufenden Nationalen Forschungsprogramm NFP 58 eine neue aktuelle und umfangreichere Studie ins Leben gerufen, die den Befund von Frey und Goette widerlegt.(vgl. Vatter u. Danaci 2010, S. 210) Anhand der ersten empirischen Statistik ist ersichtlich, dass die direkten Effekte der direkten Demokratie eine minderheitenfeindliche Tendenz in der Schweiz aufweisen, wobei grundlegend zwischen einer Ablehnung eines Ausbaus und der Annahme eines Abbaus der Minderheitenrechte differenziert werden muss. Negative direkte Effekte der direkten Demokratie sind nur dann ersichtlich, wenn sie den Ausbau der Minderheitenrechte anstreben. Hingegen gewährleisten beide Demokratiemodelle beim Abbau einen annähernd einheitlichen Schutz. In Anbetracht der zweiten Statistik wird deutlich, dass ein weiteres Mal auf die Unterkategorien der Minderheiten Bezug genommen wird, wobei sich dreierlei Felder herauskristallisieren. Homosexuelle und Behinderte, denen ein gleichermaßen verteilter Minderheitsschutz bei beiderlei Modellen zukommt (vgl. Vatter u. Danaci 2010, S. 210). Das zweite Feld weist größere Abweichungen auf und repräsentiert Frauen, Militärdienstverweigerer sowie sprachliche und religiöse Minderheiten (vgl. Vatter u. Danaci 2010, S. 212). Das dritte Feld veranschaulicht die Ausländer, die durch das direktdemokratische Konzept die höchste Diskriminierung erfahren (vgl. Vatter u. Danaci 2010, S.216). Hinsichtlich des Bauverbots der Minaretten offenbart die Schweizerische Gesellschaft eine Form der Feindseligkeit bezüglich Minderheiten, diese gelten als schlecht integriert und bilden den größten Teil der Minoritäten. Aufgrund dieses Befundes ist es möglich, die Gesellschaft in zweierlei weitere Gruppierungen zu unterteilen. Die Mehrheit wird in Form der sogenannten Ingroups verkörpert, ein soziales Kollektiv mit vorweisbaren Wertmaßstäben. Die Kehrseite bilden die Outgroups, definiert als eine fremde Gruppe, die die mehrheitliche Homogenität stört und folglich eine gefährdende Position einnimmt. Um das Konzept der direkten Demokratie auf den Minderheitenschutz rekonstruieren zu können, ist es erforderlich einen weiteren Blick auf die indirekten Effekte zu werfen. Unterschiedliche Studien kommen einheitlich zu dem Ergebnis, dass der indirekte Effekt von den Präferenzen des Medianbürgers abhängt. Folglich weißt der Schutz der Minderheit auch Differenzen in der Bevölkerungsstruktur auf, wobei konservative Bundesstaaten im Gegensatz zu liberalen einen geringeren Schutzfaktor aufweisen. Die Faktoren, die einen Minderheitenschutz gewährleisten, sind schon damals in den Federalist Papers einem Heterogenitätsgrad einer Gesellschaft unterstellt wurden (vgl. Vatter u. Danaci 2010. s. 206). Nichtsdestoweniger darf man nicht pauschlaisieren, dass grö- ßere Gebietskörperschaften eine ethnische, kulturelle und sozial fortgeschrittenere Bevölkerungsstruktur besitzen. Empirische Studien zeigen auf, dass weder Heterogenitätsindikatoren, noch die Bevölkerungsdichte Relevanz hinsichtlich des Minderheitenschutzes hat. Gewissermaßen sind andere Faktoren wesentlich, wobei die Schweiz ein Paradebeispiel hinsichtlich des geringfügigen Minderheitenschutzes, bezüglich Ausländern und Frauen aufzeigt. Die durch Vatter und Danaci aufkommende Frage, ob das direktdemokratische System eine Tyrannei der Minderheit hervorrufe, ist nach Ansicht der Befunde eine gewissenhafte Auslgegungssache. Die direkte Demokratie stellt anhand ihres Konzepts weder ein Mittel der Mehrheit zur Tyrannei dar, noch erweist sie sich als effektivste Mittel zum Schutz der Minderheitenrechte. Sowohl die halbdirekte Demokratie in den USA und der Schweiz, als auch diverse Bevölkerungsstrukturen zeigen auf, dass sich die erläuterten Faktoren nicht regellos auf jeden Bundesstaat pauschalisieren und anwenden lassen. Das deutsche Demokratiekonzept bewahrheitet sich als Vorläufer. Ein faires Verfassungskonzept, welches aufgrund seiner Institutionen einen deutlich zufriedenstellenden Ausgleich zwischen den politischen Präferenzen der Bürger und der staatlichen Umsetzung ermöglicht. Das deutsche Konzept wird als ein Hürdengang der Volksentscheide umschrieben. Politische Präferenzen, Bevölkerungsstrukturen, gesellschaftliche Sozialverhältnisse und auch die eigenwillige Integration der Minoritäten erweisen sich als ausschlaggebende Faktoren für die Gewährleistung des Minderheitenschutzes. Schlussendlich stehen die Autoren einer plebiszitären Demokratie aufgrund der veranschaulichten positiven und negativen Befunde kritisch entgegen, verweisen jedoch auf die direkten und indirekten Effekte, die innerhalb Bevölkerungsgruppen herrschen und im Endef- fekt einen Ausbau oder einen Abbau des Minderheitenschutzes fördern. Die Befürwortung oder gar Ablehnung eines Demokratietyps, liegt im Auge des Betrachters.

[...]


1 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 183.

2 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 239.

3 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 406.

4 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 40 ff.

5 Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 426.

6 Benz, Der moderne Staat, S. 20.

7 Benz, Der moderne Staat, S. 271.

8 Benz, Der moderne Staat, S. 107 ff.; 264 ff.

9 Benz, Der moderne Staat, S. 320 ff.

Final del extracto de 31 páginas

Detalles

Título
Portfolio. Einführung in die Politikwissenschaft. Demokratie in Theorie und Empirie
Universidad
University of Göttingen  (Politikwissenschaft)
Curso
Demokratie in Theorie und Praxis
Calificación
1,8
Autor
Año
2017
Páginas
31
No. de catálogo
V419740
ISBN (Ebook)
9783668683990
ISBN (Libro)
9783668684003
Tamaño de fichero
578 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Grundbegriffe Staat, Politikwissenschaft, Demokratiemessung
Citar trabajo
Xenia Hiplein (Autor), 2017, Portfolio. Einführung in die Politikwissenschaft. Demokratie in Theorie und Empirie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419740

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