Schuld, Gnade und Strafe: Annette von Droste-Hülshoffs Die Judenbuche


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2005

16 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Einstellung der Droste zur Schuld-Sühne-Problematik
2.1. Der Prolog

3. Das soziale Umfeld
3.1. Das Dorf
3.2. Das Elternhaus

4. Friedrichs Verfall
4.1. Der Oheim
4.2. Der Doppelgänger
4.3. Der Förster Brandis
4.4. Der Judenmord

5. Sühne
5.1. Die Bucheninschrift
5.2. Die Narbe

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Es kann also für die Judenbuche nur eine der beiden Möglichkeiten in Frage kommen, entweder das Prinzip der Strafe oder das der Gnade“[1], so Linder in ihrem Aufsatz. Das Hin- und Hergerissen-Sein zwischen Gnade und angemessener Sühne zieht sich wie ein roter Faden durch das Werk der Annette von Droste-Hülshoff[2] und ist auch das Kernproblem in Die Judenbuche, die durchzogen ist von einem Wechselspiel von neutestamentarischer Gnadenlehre, dargelegt im Prolog und dem alttestamentarischen Talionsprinzip, das sich in der geheimnisvollen Inschrift der Buche niederschlägt. Dass die Droste diese Spannung in ihre 1842 zum ersten Mal veröffentlichte Novelle absichtlich einbaute, zeigt der Vergleich mit der Quelle, der Geschichte eines Algierer-Sklaven von August von Haxthausen. Die historische Begebenheit zeugt von einem Judenmord im Jahre 1783, begangen von Hermann Georg Winkelhagen, welcher den Juden wegen eines Streits um geliehenes Geld erschlägt und vor seiner Verhaftung aus dem Land flüchtet. Der Mörder gerät in algerische Sklaverei und kehrt erst Jahre später in seine Heimat zurück, wo er kurz darauf in „einer Waldung nahe bei Bellersen“[3] erhängt aufgefunden wird. Haxthausen gewährt dem Selbstmörder in seiner Nacherzählung ein christliches Begräbnis[4], während die Droste Friedrich Mergel auf dem Schindanger verscharren lässt und ihrer Version eine Abwandlung von „Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein“ (Joh. 8, 7) als Prolog einfügt.

Die folgende Arbeit soll sich nun damit befassen, wie sich Friedrich unter den gegebenen Umständen entwickelt, ob er das Produkt von Umwelt und Erziehung ist und ob sich daraus eine Antwort auf die Frage nach der Schuld und Bestrafung Friedrichs ableiten lässt. Zunächst erfolgt ein kurzer Abriss über die Ansicht der Droste selbst zum Thema Gnade und Strafe, woran sich eine Darstellung der sozialen Voraussetzungen für die Entwicklung Friedrichs anschließt. Abschließend werden die Ursachen für Friedrichs moralischen Verfall und mögliche Interpretationen seines tragischen Endes – handelt es sich letztendlich um eine Begnadigung oder gerechtfertigte Verdammung – aufgezeigt.

2. Die Einstellung der Droste zur Schuld-Sühne-Problematik

Für Annette von Droste-Hülshoff sind Schuld und Schuldgefühl das Produkt menschlichen Verstandes; durch das (bewusste) Entfernen von Gott begeht man Sünden und macht sich schuldig. Aber die Droste glaubt an einen gnädigen Gott, der, auch in Momenten, in denen man zweifelt und sich abwendet, einen nicht verstößt. Deselaers führt als Beleg das Gedicht Am Pfingstmontage an, in welchem das lyrische Ich von der neutestamentarischen Gnadenslehre spricht[5].

Selbst wenn die Droste von der Gnadenlehre überzeugt war, darf dies nicht ohne Weiteres auf Die Judenbuche angewandt werden, da Friedrich Mergel am Ende nach alttestamentarischen und konservativen Glaubensvorstellungen gerichtet zu sein scheint. Dass Die Judenbuche nicht unbedingt der eigenen Auffassung der Droste entspricht, zeigt auch die Tatsache, dass die Erzählinstanz in der Novelle das Geschehen ohne subjektives Urteil wiedergibt; allein der stellenweise Perspektivenwechsel zeigt eine Bewertung der Ereignisse aus der Sicht der einzelnen Figuren.

2.1. Der Prolog

Die Droste selbst war der Auffassung, das Selbst des Menschen sei von einer höheren Macht, Gott, gegeben und nicht Ergebnis von eigenem Willen oder dem Einfluss äußerer Umstände, weshalb man sich auch allein vor Gott für seine Taten verantworten müsse. Jeder habe ein sogenanntes Gewissen, welches dafür Sorge trägt, dass man Recht von Unrecht zu unterscheiden weiß, und um ein Abdriften vom ‚rechten Weg’ beurteilen zu können, „bedarf es eines tieferen Einblicks in die Möglichkeiten der psychologischen Entwicklung“[6], der durch gegebene Umstände nicht erreichbar ist, das heißt, kein Mensch vermag in die Seele eines anderen zu blicken und die Beweggründe für dessen Handeln zu erschließen[7]. Genau das ist die neutestamentarische Aussage des Prologs, der den Leser davor warnen soll, zu voreilige Schlüsse zu ziehen und Friedrich Mergel zu verurteilen. Droste-Hülshoffs Gedicht Die Vergeltung beinhaltet eine sehr ähnliche Thematik; es weist darauf hin, dass die Ausübung von Gerechtigkeit allein Gott obliegt.

3. Das soziale Umfeld

Ob Friedrich Mergel letztendlich von seiner Schuld erlöst werden kann, hängt auch eng damit zusammen, inwieweit er überhaupt Schuld auf sich geladen hat. Es stellt sich die Frage, ob er für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann, oder ob sein Lebensweg von vornherein durch äußere Umstände geprägt und gelenkt wurde, ihn also keine Schuld träfe und die Diskussion um Schuld und Sühne überflüssig wäre. Dazu müssen die sozialen Umstände, unter welchen Friedrich sich entwickelt, genauer betrachtet werden.

3.1. Das Dorf

Das Milieu, in dem Friedrich aufwächst, ist geprägt von einer Verwirrung über herrschende Rechtsverhältnisse. Bereits zu Eingang der Geschichte weist der Erzähler auf diese ‚Missstände’ hin: „Unter höchst einfachen und häufig unzulänglichen Gesetzen [...] hatte sich neben dem gesetzlichen ein zweites Recht gebildet, ein Recht der öffentlichen Meinung, der Gewohnheit“[8]. Darüber hinaus gibt es noch das moralische Gesetz[9], welches den beiden anderen überstellt ist. Die Bewohner des Dorfes B. sind damit beschäftigt, ihr Gewohnheitsrecht in Bezug auf die Nutzung bestimmter Waldungen zu verteidigen, indem sie, nachdem ihnen die Nutzung weitestgehend verboten wurde, Holz stehlen und wildern. Dabei gelten die Dorfbewohner als besonders schlau; eine Bande von sogenannten Holzfrevlern, den Blaukitteln, die Vertreter des Gewohnheitsrechts, wird nie vom Förster Brandis, der das geschriebene Gesetz vertritt, erwischt. Auch ist das Dorfbild geprägt von ständig präsenter Gewalt; so hat sich „bei den häufig vorfallenden Schlägereien [...] jeder selbst seines zerschlagenen Kopfes zu trösten.“[10] Auch bei Friedrich zeichnet sich bereits früh eine Tendenz zu Gewaltbereitschaft; er prügelt sich mit anderen Knaben, die ihn wegen seines toten Vaters hänseln und sticht auch schon mal mit einem kleinen Messer zu[11].

[...]


[1] S.91.

[2] Vgl. Deselaers S.77.

[3] Lindken S.6.

[4] Vgl. ibid S.13.

[5] Vgl. S.79.

[6] Schaum S.7.

[7] Vgl. ibid S.6-9.

[8] Droste-Hülshoff S.3f.

[9] Vgl. Moritz S.76.

[10] Droste-Hülshoff S.4.

[11] Ibid S.11.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Schuld, Gnade und Strafe: Annette von Droste-Hülshoffs Die Judenbuche
Université
University of Trier
Cours
Annette von Droste Hülshoff
Note
2,0
Auteur
Année
2005
Pages
16
N° de catalogue
V41974
ISBN (ebook)
9783638401203
Taille d'un fichier
504 KB
Langue
allemand
Mots clés
Schuld, Gnade, Strafe, Annette, Droste-Hülshoffs, Judenbuche, Annette, Droste, Hülshoff
Citation du texte
Nadine Scherny (Auteur), 2005, Schuld, Gnade und Strafe: Annette von Droste-Hülshoffs Die Judenbuche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/41974

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