Ergänzende Eigenkapitalanforderungen durch Basel III. Kritische Würdigung des antizyklischen Kapitalpuffers und Kapitalerhaltungspuffers


Seminararbeit, 2018

17 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit

2 Grundlagen Basel
2.1 Regelwerke für einheitliche Rahmenbedingungen
2.2 Weiterentwicklung von Basel II zu Basel III

3 Eigenkapitalanforderungen nach Basel III
3.1 Analyse der Mindestanforderungen nach Säule I
3.2 Kritische Würdigung des antizyklischen Puffers
3.3 Kritische Würdigung des Kapitalerhaltungspuffers

4 Fazit und Ausblick

Anhang

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhang I: Struktur Basel III

Anhang II: Entwicklung der Kapitalanforderungen

Anhang III: Kriterien für das regulatorische Eigenkapital gemäß Basel III

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Im Jahr 1988 wurde der Grundstein für die Baseler Regelwerke durch den Baseler Aus-schuss gelegt. Seit diesem ersten Entwurf haben sich die Bankenlandschaft und damit einhergehend die Bankenregulierung stark verändert. Die letzte Finanzkrise aus dem Jahr 2007 hat die Schwachstellen des Bankensektors in Bezug auf Stabilität und Sicherheit offengelegt. Als Reaktion wurde im Jahr 2010 das Regelwerk Basel III verabschiedet. Dieses stellt höhere Anforderungen an die Mindesteigenkapitalanforderungen als auch an das Risikomanagement und fordert erweiterte Offenlegungspflichten.1 Im Rahmen von internationalen sowie nationalen Verordnungen werden die Empfehlungen des Baseler Ausschusses in internationales beziehungsweise nationales Recht übernommen. Die quantitativen Herausforderungen im Rahmen der erhöhten Eigenkapitalanforderungen lassen sich zum einen durch die gestiegenen Mindestanforderungen an das anrechenbare Eigenkapital erklären, zum anderen sind die ergänzenden Kapitalpuffer ein signifikanter Unterschied zu Basel II. Der antizyklische Kapitalpuffer und der Kapitalerhaltungspuffer weisen Besonderheiten im Vergleich zu den klassischen Eigenkapitalanforderungen auf. Diese Besonderheiten stellen Banken vor Herausforderungen. Gleichzeitig können Institute Chancen wahrnehmen und Wettbewerbsvorteile durch jeweilige nationale Rechnungslegungen realisieren. Diese ergänzenden Instrumente sind durch ihre Besonderheiten in Funktion und Wirkungsweise kritisch zu hinterfragen.

1.2 Zielsetzung und Gang der Arbeit

Im Fokus dieser Seminararbeit stehen der antizyklische Kapitalpuffer und der Kapitalerhaltungspuffer. Durch den vorgegeben Rahmen beschränkt sich diese Arbeit auf eine kurze Herleitung der Baseler Regelwerke sowie der Mindestkapitalanforderungen durch Basel III. Auf Basis einer detaillierten Analyse der Eigenkapitalanforderungen folgt eine kritische Würdigung der ergänzenden Kapitalpuffer. Diese kritische Würdigung thematisiert verschiedene Aspekte, hat jedoch auf Grund des Umfangs dieser Seminararbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Fazit greift die diskutierten Auswirkungen in Kürze auf und gibt einen Ausblick für dessen Umsetzung.

2 Grundlagen Basel

2.1 Regelwerke für einheitliche Rahmenbedingungen

Das erste Rahmenwerk zur Bankenregulierung wurde im Jahr 1988 vom Baseler Ausschuss beschlossen.2 Der Baseler Akkord gilt als erster Standard und Grundstein für den heute bekannten, globalen Regulierungsrahmen. Zur Verbesserung der Stabilität des Finanzsektors und der Vertrauenssicherung in die Solvenz von Banken wurden erstmals globale Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken gestellt. Zu Beginn wurde die Eigenkapitalquote in Höhe von 8% an den kreditgewichteten Aktiva gemessen. Im Zuge der Ergänzungen in 1996 um die Marktrisikoregelung musste das regulatorische Eigenkapital 8% der gesamten risikogewichteten Aktiva betragen.3

Mit dem fundamentalen Ziel, die Stabilität und Solidität des internationalen Bankensystems weiter zu stärken, wurde 2004 die internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen, auch bekannt als Basel II, als überarbeitete Baseler Rahmenvereinbarung veröffentlicht. Im Gegensatz zum Baseler Akkord gliedert sich Basel II auf drei Säulen und fokussiert sich nicht ausschließlich auf Kapitalanforderungen. Säule I umfasst die Berechnung der Mindestkapitalanforderungen anhand der Kredit-, Markt- und operationellen Risiken.4 Die Vorgabe von Grundprinzipien für die qualitative Bankenaufsicht und das Risikomanagement in Banken werden in Säule II abgedeckt. Säule III definiert eine Einführung aufsichtsrechtlicher Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.5 Im Zuge der jüngeren Vergangenheit und als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurde Basel II an die Herausforderungen und Stabilisierung des Bankensektors angepasst.

2.2 Weiterentwicklung von Basel II zu Basel III

„Als Reaktion auf die Finanzmarkt-Krise verabschiedete der Baseler Ausschuss 2009, aktualisiert in 2010 und 2011, ein kurzfristiges Maßnahmenpaket mit strengeren Regelungen, darunter insbesondere höheren Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen und Marktrisiken. Zudem wurden die Anforderungen an das Risikomanagement und an die Offenlegung der Banken erhöht. Diese Weiterentwicklung von Basel II wird umgangssprachlich "Basel 2.5" genannt.“6

Im Jahr 2010 wurde Basel III als globaler Regulierungsrahmen für das Bankensystem veröffentlicht.In den Folgejahren wurde Das dasRegelwerk wurde mit dem Ziel überarbeitet die Widerstandsfähigkeit der Banken in Stressszenarien zu erhöhen und so die Auswirkungen von Problemen im Finanzsektor auf die Realwirtschaft zu reduzieren.7 Basel II stellt die strukturelle Basis für Basel III. Das Drei-Säulen-Modell greift Basel III auf und intensiviert die Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität, sowie an Risikomanagement und Offenlegungspflichten.8

Mit Blick auf die Modellarchitektur hat die erste Säule ausschließlich quantitativen Charakter. Klare Regelungen zum Eigenkapital werden mit dem Zweck definiert, dieses sowohl qualitativ als auch quantitativ zu stärken und darüber hinaus zu flexibilisieren.9 Des Weiteren werden mit Basel III erhöhte Anforderungen an die Risikoerfassung und die Verschuldungsbegrenzung gestellt.10 Durch die ergänzenden Kapitalpuffer soll zusätzlich die Prozyklizität reduziert werden. Detaillierte Vorgaben zur Ausgestaltung des Risikomanagements werden in Säule II abgehandelt. Weitere Regelungen zu Stressszenarien, Risikobehandlung und Off-balance-Positionen sind ebenfalls ergänzt. Die dritte Säule thematisiert Marktdisziplin und somit Offenlegungsvorschriften mit detaillierten Vorgaben zu verschiedenen Offenlegungspflichten.11

Neben der Erweiterung des Säulen Modells aus Basel II hat auch die aktuellste Empfehlung des Baseler Ausschusses keine Weisungsbefugnis gegenüber Banken. Basel III muss ebenfalls erst in rechtswirksame Gesetze beziehungsweise Verordnungen umgewandelt werden. In Deutschland werden die Empfehlungen durch das Kreditwesengesetz in nationale Gesetzgebung gefasst und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert.12 Das Äquivalent auf europäischer Ebene sind die Capital-Requirements-Regulation und Capital-Requirement-Directive IV.13

3 Eigenkapitalanforderungen nach Basel III

3.1 Analyse der Mindestanforderungen nach Säule I

Das anerkannte Eigenkapital zur Erfüllung der Kapitalanforderungen ist in zwei Bestandteile unterteilt. Nach Basel III sind dies zum einen das Kernkapital (=Tier 1 Kapital), bestehend aus hartem und zusätzlichem Kernkapital, sowie zum anderen das Ergänzungskapital (=Tier 2 Kapital). Die bisher zugelassenen Drittrangmittel (=Tier 3 Kapital) dürfen künftig nicht mehr als Eigenkapitalanteil berücksichtigt werden. Hierdurch soll die Qualität des aufsichtsrechtlichen Kapitals verbessert werden. In der Zielerreichung sind 8% Mindesteigenkapital der Kapitalklassen Tier 1 und Tier 2 gefordert.14

Um die gesteigerte Qualität des Kernkapitals zu gewährleisten sind an das harte Kernkapital wesentliche Anforderungen gestellt. Diese Kapitalform muss eine effektive Kapitaleinzahlung aufweisen, dauerhaft zur Verfügung stehen und darf keine obligatorischen Ausschüttungen enthalten.15 Zusätzlich muss es insbesondere über Nachrangigkeit beziehungsweise absolute Verlustteilnahme verfügen. Das Stammkapital einer Bank oder andere rechtsformspezifische Eigenkapitalinstrumente wie Genossenschaftsanteile und Gewinnrücklagen der Institute erfüllen diese Kriterien.16 Die harte Kernkapitalausstattung nach Basel II in Höhe von 2 % wurde durch Basel III bis 2015 sukzessive auf 4,5 % angehoben und ist fortan konstant auf diesem Niveau zu unterhalten.17

An das zusätzliche Kernkapital werden ebenso hohe Anforderungen wie an das harte Kernkapital gestellt, mit dem Unterschied, dass diese Kapitalformen unter bestimmten Bedingungen gekündigt beziehungsweise zurückgezahlt werden dürfen.18 Das zusätzliche Kernkapital besteht vor allem aus Eigenkapitalinstrumenten, eingeschränkten Minderheitenanteilen Dritter und Aufgeldern. Ab 2014 wurde eine konstante Versorgung mit zusätzlichem Kernkapital in Höhe von 1,5% der risikogewichteten Aktiva avisiert.19 Somit ist seit 2015 eine Mindestanforderung für das gesamte Kernkapital in Höhe von 6 % vorgeschrieben.

Das Tier 1 Kapital ist elementarer Bestandteil der quantitativen Anforderungen nach Basel III. Dieses wird durch das Ergänzungskapital erweitert, welches jedoch deutlich an Bedeutung im Vergleich zu Basel II verliert. Das Ergänzungskapital beträgtin Basel III2% und dient der Verlustabsorption im Liquidationsfall. Somit müssen durch Basel III ab 2015 in Summe 8% an Tier 1 und Tier 2 Kapital vorgehalten werden.20

Ergänzend zu diesen Kapitalanforderungen sieht Basel III vor, dass Kreditinstitute ab 2016, sukzessive bis 2019, zusätzliche Kapitalpuffer aufbauen – diese sind der antizyklische Kapitelpuffer und der Kapitalerhaltungspuffer.21 Beide Kapitalpuffer müssen in Form von hartem Kernkapital bereitgestellt werden. Nach Basel III ist die final vorgesehene Höhe des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5% in 2019 zu erreichen, welcher linear um p.a. 0,625% der risikogewichteten Aktiva aufzufüllen ist.22 Dieser Kapitalpuffer ist ein nicht restriktiv beschränkendes Instrument der Aufsichtsbehörden. Eine Unterschreitung der Pufferanforderungen zieht somit nicht automatisch eine aufsichtsrechtliche Reaktion nach sich.23 Der Aufbau des antizyklischen Puffers liegt hingegen in der Verantwortung der nationalen Aufsichtsinstanz und kann je nach konjunktureller Situation bis zu 2,5% der risikogewichteten Aktiva betragen: Die nationalen Aufsichten überwachen die makroökonomische Situation, legen jedoch ihren Fokus auf die nationale Wirtschaft und Kreditmarktentwicklung. Auf Basis ihrer Analysen wird der antizyklischen Kapitalpuffer jedes Quartal neu definiert.24

[...]


1 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2017-29-12.

2 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-17.

3 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-15.

4 Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel II, 2004, S. 81.

5 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-14.

6 https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-05.

7 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-05.

8 Vgl. Anhang I, S. 11.

9 Vgl. http://www.bundesfinanzministerium.de, Zugriff am 2018-02-04.

10 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 2.

11 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 3.

12 Vgl. Deutsche Bundesbank, Kreditwesengesetz, 2017, S. 56 ff.

13 Vgl. https://www.bundesbank.de, Zugriff am 2018-02-05.

14 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 4.

15 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 4.

16 Vgl. Anhang II, S. 11.

17 Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden, 2011, S. 10.

18 Vgl. Anhang III, S. 12.

19 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 4.

20 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 6.

21 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 4 ff.

22 Vgl. Anhang II, S. 11.

23 Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Globaler Regulierungsrahmen, 2011, S. 63.

24 Vgl. Zirkler, B., Hofmann, J, Schmolz, S., Basel III, 2015, S. 6.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Ergänzende Eigenkapitalanforderungen durch Basel III. Kritische Würdigung des antizyklischen Kapitalpuffers und Kapitalerhaltungspuffers
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule
Note
1,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
17
Katalognummer
V419820
ISBN (eBook)
9783668683921
Dateigröße
610 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Diese Seminararbeit bietet einen tiefen (im Rahmen einer Seminararbeit) Einblick und Analyse der Anforderungen aus Basel III und dessen Historie, sowie der zwei ergänzenden Kapitalpuffer. Ein Ausblick an weitere Anforderungen und Basel IV wird gesetzt.
Schlagworte
Bank, Controlling, Basel III, Basel IV, Puffer, Eigenkapital
Arbeit zitieren
Felix Keirat (Autor:in), 2018, Ergänzende Eigenkapitalanforderungen durch Basel III. Kritische Würdigung des antizyklischen Kapitalpuffers und Kapitalerhaltungspuffers, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/419820

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